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Thema | Einbindung von Unbeteiligten | 58 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464214 | |||
Datum | 17.02.2008 14:10 | 16724 x gelesen | |||
Moin zusammen! folgende Ausgangssituation: Die Feuerwehr is beim Volksfest zum Stammtisch! Fast keiner is mit dem Auto da, da es so schönes Wetter ist (oder andere Gründe...) Nun ist ein Einsatz. Kann der Kdt. dritten unbeteiligten Personen beordern, dass diese die FM (SB) zum Gerätehaus (max ca. 1km) fahren? Wenn kein Kdt. da ist, wer könnte es sonst veranlassen? Jeder normale FM? Könnte das auch eine Gruppe gänzlich ohne FüK veranlassen? Würden bei solch einer Fahrt auch Sonderrechte -ob man sie anwendet oder nicht- nach §35 gelten? Danke für eure Hilfen! MfG | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 464217 | |||
Datum | 17.02.2008 14:15 | 15583 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberDie Feuerwehr is beim Volksfest zum Stammtisch! Soll vorkommen. Hoffentlich ohne T-Shirt mit "Feuerwehr A-Dorf" drauf. Fast keiner is mit dem Auto da, da es so schönes Wetter ist (oder andere Gründe...) Soll vorkommen. Denke mal das ggf. alkoholische Getränke verzerrt wurden. Spätestens dann sollte der GMV einsetzen ... oder? ... Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 464218 | |||
Datum | 17.02.2008 14:16 | 15640 x gelesen | |||
Gute Frage ;-) Wenn ich am Volksfest zum Stammtisch bin würd "ICH" aber auch keinen Einsatz mehr fahren ...... Mal davon abgesehen, "VERPFLICHTE" mal jemand der dich zum Feuerwehrhaus fahren soll könnte auch mit einem Blauen Auge enden *g* -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 464221 | |||
Datum | 17.02.2008 14:21 | 15582 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SteinerWenn ich am Volksfest zum Stammtisch bin würd "ICH" aber auch keinen Einsatz mehr fahren ...... Das ist doch eine lebensfremde Situation: Wenn eine Wehr geschlossen zu einer Festivität mit absehbar Alkohol geht, dann spricht sie sich doch mit der Nachbahrwehr ab und bittet die (Kenntnis an die FEZ), den Brandschutz zu übernehmen. Beim nächsten Male geht es anders rum.. So habe ich es in meiner Zeit bei der "Freiwilligen" Die Sache Einsatz versus Alkohol wurde hier sehr richtig angesprochen.. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464223 | |||
Datum | 17.02.2008 14:24 | 15598 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SteinerWenn ich am Volksfest zum Stammtisch bin würd "ICH" aber auch keinen Einsatz mehr fahren ...... Nunja wenn viele dann doch mit ihren Familien kommen, werden die ned glei alle über die strenge schlagen... wenns noch relativ zeitig nach beginn ist, so dass man nur 1-2 bier getrunken hat... | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 464224 | |||
Datum | 17.02.2008 14:27 | 15571 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Reberwenns noch relativ zeitig nach beginn ist, so dass man nur 1-2 bier getrunken hat... Preussen- oder Bayerngröße der Gläser? *g* Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464225 | |||
Datum | 17.02.2008 14:28 | 15693 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeWenn eine Wehr geschlossen zu einer Festivität mit absehbar Alkohol geht, dann spricht sie sich doch mit der Nachbahrwehr ab und bittet die (Kenntnis an die FEZ), den Brandschutz zu übernehmen. Mit der Schlußfolgerung, das eine dieser beiden Wehren offenkundig nicht benötigt wird. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464226 | |||
Datum | 17.02.2008 14:29 | 15575 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersPreussen- oder Bayerngröße der Gläser? *g* gehn ma anfangs noch von "halben gläsernen Eimern" aus! :-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464233 | |||
Datum | 17.02.2008 14:40 | 15589 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Rebergehn ma anfangs noch von "halben gläsernen Eimern" aus! :-) Hmmm.... du sagtest eben was von 1-2 Bier. Überlegen wir mal... Grundannahme: Bier mit 5% VolAlc, eine VE = 0,5 l FA mit 75 kg 1 Bier: ca. 0,4 Promille 2 Bier: ca. 0,8 Promille FA mit 85 kg 1 Bier: ca. 0,3 Promille 2 Bier: ca. 0,7 Promille FA mit 95 kg 1 Bier: ca. 0,3 Promille 2 Bier: ca. 0,6 Promille Denk darüber mal nach.... MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 464234 | |||
Datum | 17.02.2008 14:40 | 15765 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberKann der Kdt. dritten unbeteiligten Personen beordern, dass diese die FM (SB) zum Gerätehaus (max ca. 1km) fahren? Nein! Alles was hier versucht wird aus allg. Rechtsvorschriften abzuleiten ist m. E. aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht haltbar. Soll doch die Leitstelle die Nachbarwehr alarmieren! Geschrieben von Christoph Reber Wenn kein Kdt. da ist, wer könnte es sonst veranlassen? Jeder normale FM? Wenn es der Kdt. nicht darf, dann auch nicht der FM! Außerdem hat jeder Kdt. noch seinen Stellvertreter. Geschrieben von Christoph Reber Würden bei solch einer Fahrt auch Sonderrechte -ob man sie anwendet oder nicht- nach §35 gelten? Nein! Die Rechtssprechung hat die Sonderrechte der Feuerwehr zugebilligt. Nicht aber zivilen Personen die rechtswidrig verpflichtet worden sind. Faktisch sind diese eben nicht die Feuerwehr (auch nicht, wenn alle anderen im Auto zur Feuerwehr gehören) LÖSUNG: Nicht alle zusammen auf das Fest gehen, sondern in zwei Gruppen! So bleibt die Hälfte der Mannschaft einsatzbereit. Wenn doch alle gemeinsam gehen, dann die Feuerwehr bei der Leitstelle abmelden und die Nachbarwehr oder Stützpunktwehr alarmieren lassen. Wie macht ihr das bei euren Feuerwehrausflügen bisher? Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 464236 | |||
Datum | 17.02.2008 14:43 | 15638 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyHmmm.... du sagtest eben was von 1-2 Bier. Überlegen wir mal... Aus jahrelanger beruflicher Praxis kann ich dir sagen, dass ein Bier bei 75kg Körpergewicht noch keine 0,4 Promille macht. Die Tabelle ist ein wenig hoch gegriffen! Dennoch ist sie sehr gut geeignet um aufzuzeigen, dass 1 - 2 Bier nicht unbedenklich sein können. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 464237 | |||
Datum | 17.02.2008 14:45 | 15547 x gelesen | |||
Hi, wenn es eine 'Pflichtveranstaltung' ist, dann könnte man ja auch überlegen, ob man nicht ein Fahrzeug mitnimmt, entweder dass man sich am GH trifft und dann zur 'Brandschutzwache' ausrückt, oder aber ein Fahrer holt das Fahrzeug (MTW, MZF o.ä) zur Bewegungsfahrt.. Tomy | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464240 | |||
Datum | 17.02.2008 14:47 | 15589 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferAus jahrelanger beruflicher Praxis kann ich dir sagen, dass ein Bier bei 75kg Körpergewicht noch keine 0,4 Promille macht. Die Tabelle ist ein wenig hoch gegriffen! Dennoch ist sie sehr gut geeignet um aufzuzeigen, dass 1 - 2 Bier nicht unbedenklich sein können ok! ja hab ich mir auch weniger vorgestellt... dann haben halt die meisten noch nichts getrunken, wenn der Einsatz sein würde... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464241 | |||
Datum | 17.02.2008 14:53 | 15591 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWie macht ihr das bei euren Feuerwehrausflügen bisher? Ein "Kern", ca 4-5 FM, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht mitfahren können, bleiben zu Hause und besetzen im Ernstfall den Erstangreifer! Desweiteren wird bei der Lst hinterlegt, dass eine weitere Wehr mitalarmiert wird! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn doch alle gemeinsam gehen, dann die Feuerwehr bei der Leitstelle abmelden und die Nachbarwehr oder Stützpunktwehr alarmieren lassen oder Fahrer ausmachen! Also: auch nicht hinfahren lassen, wenn alle Einsatzbereit wären?! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 464243 | |||
Datum | 17.02.2008 14:58 | 15569 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberAlso: auch nicht hinfahren lassen, wenn alle Einsatzbereit wären?! Ein Stadtbrandmeister hat vor über 20 Jahren mal folgendes gesagt: Wer Alkohol getrunken hat oder gar seinen ehelichen Pflichten nachkommt, soll zuhause bleiben! Ich persönlich würde mich während des Festbesuchs abmelden (mit Ausnahme der 4 - 5 Kräfte für Kleinlagen) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Pete8r O8., Hamburg / HH | 464247 | |||
Datum | 17.02.2008 15:13 | 15553 x gelesen | |||
Moin, erstmal, wer aus anderen Gründen (Alkohol) nicht mehr Auto fahren kann, kann auch nicht an einem Einsatz teilnehmen. Man kann sich absprechen, dass ein paar Kameraden mit dem Auto fahren (3 Autos = 15 Plätze). Und du schreibst, dass das Gerätehaus max. 1 km entfernt ist. Das kann man mit dem Fahrrad und zu Fuss < 5 min schaffen (FFF lässt grüßen). Wenn man sich vorher Gedanken macht, alles kein Problem. MfG Peter FF Langenhorn-Nord --- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! --- Plural und Genitiv werden nicht mit Apostroph-s gebildet! | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 464249 | |||
Datum | 17.02.2008 15:15 | 15573 x gelesen | |||
Hallo, ich stell mir gerade das Bild vor, wenn eine Horde T-Shirt Träger ( oder noch schlimmer gleich in Ausgehuniform ) vom Biertisch aufspringt und Festbesucher nötigt, sie zum Gerätehaus zu fahren... Also selbst wenn das rechtlich ok wäre ( was es imho nicht ist ), sollte hier schon angewendeter GMV ausreichen, um solche Situationen zu vermeiden. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 464251 | |||
Datum | 17.02.2008 15:27 | 15684 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMit der Schlußfolgerung, das eine dieser beiden Wehren offenkundig nicht benötigt wird. Es ist lebensfern anzunehmen, dass eine FF mit einem Erstangreifer 365x24 einsatzbereit ist. Da wird notwendigerweise Ausgebildet und geübt ggf. sogar außerhalb des Wachgebietes. Da wird an Wettkämpfen teilgenommen (Kreiseimerspiele, VU OS,...), das Fahrzeug oder die Ausrüstung ist zur Wartung oder defekt. Dann könnte die FW auch im Einsatz sein. Oder auch eben sich ein Paar Stunden im Jahr abmelden und miteinander zu feiern. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Loiching / Bayern | 464253 | |||
Datum | 17.02.2008 15:31 | 15555 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich kann mich grundsätzlich nur den Meinungen der vorherigen Beiträge anschließen. Wenn ich so viel Alkohol getrunken habe, dass ich nicht mehr Autofahren darf/soll, wird es sich denke ich mal von selbst erklären, dass ich auch nicht am Einsatz teilnehme. Weiterhin werden auch nicht alle Kameraden der Wehr immer und überall dabei sein, sodass ein Fahrzeug zumindest mit "Fensterbesatzung" ausrücken kann. Auch liegt es im Ermessen des Kommandanten, Gruppen/Zugführers, ob er denjenigen Kameraden noch mitnimmt (sollte das Vertrauen nicht mehr reichen aus eventueller "Einsatzgeilheit":-( , z.B. kurze Atemkontrolle (Anhauchen), klingt komisch, ist aber meines Erachtens nach noch die sinnvollere Lösung). Mkg Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 464280 | |||
Datum | 17.02.2008 17:21 | 15539 x gelesen | |||
Holla, lustig wie hier von den diversen üblichen Verdächtigen hleich wieder auf das Thema Alkohol usw. abgefahren wird. So abwegig ist die Situation gar nicht, im Sommer fährt man ins Strandbad, an den See, in den Ortsteil, alles mit dem Fahrrad oder zu Fuß, auch da kann ein Alarm bei 0,0 Promille kommen. alles schon erlebt, und auch mit mehreren FA. Da knn es durchaus mal notwendig sein einen anderen Bürger zu fragen ob er einen ins GH fährt, natürlich nicht ihn zu nötigen. In der Regel machen die das dann auch wenn man höflich nachfragt. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464296 | |||
Datum | 17.02.2008 17:44 | 15716 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeEs ist lebensfern anzunehmen, dass eine FF mit einem Erstangreifer 365x24 einsatzbereit ist. Also entweder wird der Standort dazu benötigt die Hilfsfrist einzuhalten oder auch nicht. Geschrieben von Ingo zum Felde Da wird notwendigerweise Ausgebildet und geübt ggf. sogar außerhalb des Wachgebietes. Da wird an Wettkämpfen teilgenommen (Kreiseimerspiele, VU OS,...), das Fahrzeug oder die Ausrüstung ist zur Wartung oder defekt. Dann müßte man also erreichen, daß eigentlich jeder Bereich von zwei Standorten aus erreicht werden kann bzw., das in den Bereichen mit mehr als einem Fahrzeug für jedes ein Ersatzfahrzeug im gleichen Zeitrahmen verfügbar ist. Schlußfolgerung: Die Hälfte der Standorte ist überflüssig sofern man (eine gewisse Anzahl an Ersatzfahrzeugen für Wartungen vorhält). Geschrieben von Ingo zum Felde Oder auch eben sich ein Paar Stunden im Jahr abmelden und miteinander zu feiern. Wenn es ja nur bei einigen wenigen Stunden bliebe... MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 464331 | |||
Datum | 17.02.2008 18:58 | 15565 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAlso entweder wird der Standort dazu benötigt die Hilfsfrist einzuhalten oder auch nicht. In dem ein oder anderen Bunesland gibt es keine Hilfsfrist für die Feuerwehr (z.B. Niedersachsen). Geschrieben von Marc Dickey Dann müßte man also erreichen, daß eigentlich jeder Bereich von zwei Standorten aus erreicht werden kann Prinzipiell soll man sich Gedanken machen wie lange das zweite Fahrzeug braucht. Und dann die Entscheidung treffen wie ich die Feuerwehr organisiere: 1) Immer für die Einsatzbereitschaft sorgen, incl. Gebiedsabdeckung wenn ein oder mehrere Feuerwehren im Einsatz sind. 2) Weitestgehend für Einsatzbereitschaft sorgen mit Ersatzfahrzeug und Ausrüstung bei Wartung und Defekt. Für jede Ausbildung bei der Das Fahrzeug nicht wieder innerhalb der Ausrückzeit eingerüstet werden kann ein Reservefahrzeug vorhalten. Überörtliche Einheiten nur mit zusätzlichen Fahrzeugen. 3) Einen gewissen Anteil "Nicht Einsatzbereit" akzeptieren. Aus meiner Sicht sollte eine Feuerwehr mindestens zu 95% einsatzbereit sein. Wenn Sie nicht einsatzbereit ist sollte aber die Nachbarwehr einsatzbereit sein. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 464351 | |||
Datum | 17.02.2008 19:42 | 15581 x gelesen | |||
Bei allem Idealismus, der hier im Forum gerne gelebt wird: Geschrieben von Ingo zum Felde Einen gewissen Anteil "Nicht Einsatzbereit" akzeptieren.Natürlich muss man diesen Anteil akzeptieren! Selbst wenn man mal Sachen wie Feiern, Wettbewerbe o.ä. ganz außen vor lässt, wird man niemals auf eine Einsatzbereitschaft von glatten 100% kommen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 464358 | |||
Datum | 17.02.2008 19:51 | 15597 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberDie Feuerwehr is beim Volksfest zum Stammtisch! Fast keiner is mit dem Auto da, da es so schönes Wetter ist (oder andere Gründe...) Macht euch eine schöne Feier (Stammtisch) Was wollt ihr am Einsatzort, wenn doch vorher Alkohol im Spiel war! MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 464359 | |||
Datum | 17.02.2008 19:52 | 15692 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeMacht euch eine schöne Feier (Stammtisch) Bestehen Feste bei euch nur aus Alkohol saufen? Dann Gute NAcht ......... Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464361 | |||
Datum | 17.02.2008 19:54 | 15559 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorerlustig wie hier von den diversen üblichen Verdächtigen hleich wieder auf das Thema Alkohol usw. abgefahren wird. Naja, bei der Vorlage ist das auch nicht verwunderlich: Geschrieben von Christoph Reber wenns noch relativ zeitig nach beginn ist, so dass man nur 1-2 bier getrunken hat... Geschrieben von Christoph Reber gehn ma anfangs noch von "halben gläsernen Eimern" aus! :-) MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 464363 | |||
Datum | 17.02.2008 19:59 | 15525 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNaja, bei der Vorlage ist das auch nicht verwunderlich: Nunja beim Eingagnsthread hab ich nicht von Alkohol gesprochen! Nur als dann das Thema Alkohol auftauchte und übermäßiger Trunk, bin ich immer von den kleins möglichen Mengen ausgegangen! Man kann ja auch den Fall von Christian ausgehen! meins sollte nur ein Beispiel sein! MkG | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 464365 | |||
Datum | 17.02.2008 20:07 | 15578 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerBestehen Feste bei euch nur aus Alkohol saufen? Dann Gute NAcht ......... Ja zu was brauche ich dann ein Kraftfahrer? Nun erzähle mir nur noch, dass alle Feuerwehrleute ohne Fahrzeuge unterwegs sind. Der Stammtisch ohne Bier, ist doch in Ordnung! Ich bin doch immer wieder überrascht, dass alles ganz anders aussieht. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 464368 | |||
Datum | 17.02.2008 20:13 | 15534 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeJa zu was brauche ich dann ein Kraftfahrer? Das gibts öfter als du denkst, ich denk da an Freibat usw., ein absolut denkbares Szenario das es im Sommer einfach dauert bis alle per Rad oder ähnlichem am GH sind. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 464408 | |||
Datum | 18.02.2008 02:13 | 15554 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Rebernur 1-2 bier getrunken hat Dann bleibt man auf dem Volks Grüße. der Steffen! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 464420 | |||
Datum | 18.02.2008 07:21 | 15783 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ingo zum Felde--- Es ist lebensfern anzunehmen, dass eine FF mit einem Erstangreifer 365x24 einsatzbereit ist. Guten Morgen, zuerst mal zu Marcs Hinweis wegen Überflüssigkeit zumindest einer der beiden Feuerwehren. Genau das Selbe hat mir mal ein Leiter Lst. genau so gesagt. Und er hat bei näherem hinsehen auch recht. Lieber Ingo, Ausbildung ist wichtig, Teilnahme an den Kreiseimer... vielleicht nicht so ;-), VU OS ist nen schlechtes Beispiel da dort m. M.n. nicht die gesamte Fw aufläuft. Bei kleinen Fw ist vielleicht auch mal das Frzg. zur Wartung oder doch mal im Einsatz. Nur reden wir hier von der Teilnahme an einer privaten Veranstaltung und daher ist die Frage sehr wohl erlaubt, ob man die Fw dann wirklich noch braucht, wenn man Sie tageweise abmelden kann. Weil wenn man es nicht hinbekommt, mindestens eine Anzahl von Bereitschaftsleistenden zu bekommen, hat man ein Problem. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Hill8enb8erg8 L.8, Glasewitz / Mecklenburg Vorpommern | 464556 | |||
Datum | 18.02.2008 18:39 | 15646 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach darf die Feuerwehr keine Hilfe dort von anderen in Anspruch nehemn. Sie sind ja Privat da, außerdem habne manche bestimmt Alkohol getrunken. Sonderrechte gelten nur für Einsatzfahrzeuge oder solche die dafür eine genhemigung haben, sonst könnte jeder mit einem Blaulicht zum Einsatzort fahren. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 464562 | |||
Datum | 18.02.2008 18:43 | 15574 x gelesen | |||
Geschrieben von Hillenberg LarsSonderrechte gelten nur für Einsatzfahrzeuge oder solche die dafür eine genhemigung haben, sonst könnte jeder mit einem Blaulicht zum Einsatzort fahren. Auch Du willst Dir bitte nochmal den Unterschied von Sonderrechte (§35 Abs. 1 StVO) und Wegerecht (§38 Abs. 1 StVO) anschauen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 464566 | |||
Datum | 18.02.2008 18:46 | 15553 x gelesen | |||
Geschrieben von Hillenberg LarsSonderrechte gelten nur für Einsatzfahrzeuge oder solche die dafür eine genhemigung haben, sonst könnte jeder mit einem Blaulicht zum Einsatzort fahren. du verwechselst Sonderrechte und Wegerechte, vgl. §35 und §38 StVO. - Sonderrechte (§35) hat jeder FA(SB) ab Alarmierung. Ob er diese durchsetzen will/kann sollte er gut überlegen, siehe §1 StVO! - Wegerechte (§38) sind an Fahrzeuge gebunden und müssen durch blaues Blinklicht und Martinhorn kenntlich gemacht werden. Dazu gibt es bestimmt schon mehrere Threads, schau einfach mal in der Suchfunktion nach. ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 464570 | |||
Datum | 18.02.2008 18:49 | 15641 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SteinhilberOb er diese durchsetzen will/kann sollte er gut überlegen, siehe §1 StVO! Du meist sicherlich §35 Abs. 8 Stvo... Und durchsetzen muß ich Sonderrechte nicht. Sie wirken nur zwischen mir und der StVO. Sobald ich Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen will (i.d.R. freie Bahn schaffen) bin ich im Bereich des Wegerechts nach §38 Abs. 1 StVO. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 464592 | |||
Datum | 18.02.2008 19:15 | 15706 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDu meist sicherlich §35 Abs. 8 Stvo...ja auch, der wiederrum bezieht sich ja auch wieder auf den §1 StVO "...kein anderer gefährdet...". Wir meinen beide das Gleiche. Geschrieben von Christian Fischer Und durchsetzen muß ich Sonderrechte nicht ich hab auch nicht geschrieben "muss", sondern "will/kann". Damit meinte ich die Heißdüsen, die nach Alarm ohne Rücksicht durch die Gegend brettern, obwohl andere Verkehrteilnehmer sie nicht als Fahrer erkennen, die Sonderrecht in Anspruch nehmen wollen. Geschrieben von Christian Fischer Sobald ich Einfluss auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen will (i.d.R. freie Bahn schaffen) bin ich im Bereich des Wegerechts nach §38 Abs. 1 StVO klar... ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 464636 | |||
Datum | 18.02.2008 22:00 | 15545 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Steinhilberja auch, der wiederrum bezieht sich ja auch wieder auf den §1 StVO "...kein anderer gefährdet...". Nein. Das ist eine akademische Frage unter Gelehrten. §35 Abs. 1 StVO brfreit von allen Vorschriften der StVO. Das was §1 StVO für Otto-Normal-Verkehrsteilnehmer regelt, regelt §35 Abs. 8 für uns Sonderrechtsnutzer. Ganz ohne § 1 StVO. Geschrieben von Markus Steinhilber Damit meinte ich die Heißdüsen, die nach Alarm ohne Rücksicht durch die Gegend brettern, obwohl andere Verkehrteilnehmer sie nicht als Fahrer erkennen, die Sonderrecht in Anspruch nehmen wollen. Zum 1001. Mal. Sonderrechte muß/ kann/ braucht kein anderer erkennen. Sie wirken nur zwischen mir und der StVO. Sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer etwas erkennen muß da ich von ihm eine bestimmte Handlung erwarte bin ich im Bereich dessen, was der § 38 Abs. 1 regelt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 464646 | |||
Datum | 18.02.2008 22:30 | 15677 x gelesen | |||
Hallo, also Geschrieben von Peter Lieffertz Und er hat bei näherem hinsehen auch recht. das hätte ich mal gerne näher erläutert, das kapiere ich nicht so ganz. Ich finde, dass die wenigsten FF 100% einsatzbereit sind, dann Feuerwehr besteht immer noch aus der Mannschaft und dem Gerät also wenn wir mal von 100% Mannschaft ausgehen, habe ich dummerweise noch das Gerät, sprich Fahrzeug. So und was ist, wenn der Gerätewart abends einen Platten beim einzigen Fahrzeug feststellt? Wie schnell ich denn ein Ersatzreifen (wenn vorhanden) montiert? oder was, wenn die Kiste zur HU muss? oder zur Wartung? oder zur Atemschutzwerkstatt unterwegs ist? oder auf Bewegungsfahrt ist? Selbst der Rettungsdienst schafft es ja mit sehr ausgeklügelten Ersatzsystemen fast nie die 100% zu erreichen und in den meisten Fällen wird das nicht bemerkt , also hab ich da was falsch verstanden? Ansonsten hilft manchmal auch ganz einfach der GMV, wenn man unterwegs, einsatzbereit aber nicht so mobil ist, fragen bewegt manchmal Wunder - was glaubt Ihr wie viele von mit "gekaperten" Taxis oder netten Autofahrern zur Wache gefahren wurden? Da hilft ne nette Frage meistens viel mehr als wüstes Aufzählen von §§§§§, also dann, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 464650 | |||
Datum | 18.02.2008 23:19 | 15528 x gelesen | |||
Hallo Paul @all, 100% Erreichungsgrad habe ich damit auch nicht gemeint. So zumindest verstehe ich den Hinweis auf den RD. Taktische Einheit ist Mannschaft und Gerät, sicher vollkommen richtig. Und Deine Beispiele mit HU etc. waren mit meiner Zustimmung auch nicht gemeint. Was ich sagen wollte ist, gerade bei Festivitäten und Anderem im Ort, sollte es möglich sein einen Grundschutz sicherzustellen. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn man das nicht will oder kann, hat man meiner Meinung nach ein merkwürdiges Verständnis von Fw (eigene, leidvolle Erfahrung :-( ). Ansonsten kann man natürlich nett fragen ob man gefahren wird. Selbst erlebt das es klappt :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (Da Vinci) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 464698 | |||
Datum | 19.02.2008 12:14 | 15636 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Marc Dickey
nun, eine Hilfsfrist legt ja auch die Latte nicht auf einen Zielerreichungsgrad von 100 % - was wäre denn z.B. bei dem besagten Pralleleinsatz, bei der Übung außerhalb oder bei einem Fahrzeugdefekt? Die Hilfsfrist im Bereich Rettungsdienst wird in unserem Bundesland gemeinhin auf einen Zielerreichungsgrad von 95 % bemessen - d.h. auch wenn in 5 % der Fälle die Frist nicht eingehalten werden kann liegt kein "Fehler im System" vor. Und jede Feuerwehr die aus wasweisichfüreinem Grund nicht einsatzbereit ist tut sicher gut daran das entsprechend zu kommunizieren und für den Fall der Fälle abzustimmen das jemand anderes in adequater Zeit den Job erledigen kann... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464708 | |||
Datum | 19.02.2008 12:49 | 15563 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttDie Hilfsfrist im Bereich Rettungsdienst wird in unserem Bundesland gemeinhin auf einen Zielerreichungsgrad von 95 % bemessen - d.h. auch wenn in 5 % der Fälle die Frist nicht eingehalten werden kann liegt kein "Fehler im System" vor. Ich glaube kaum, daß du glücklich wärst, wenn man eine Rettungswache wegen eines Betriebsausflugs für einen Tag zumacht. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 464712 | |||
Datum | 19.02.2008 13:24 | 15534 x gelesen | |||
Nein, Geschrieben von Marc Dickey Ich glaube kaum, daß du glücklich wärst, wenn man eine Rettungswache wegen eines Betriebsausflugs für einen Tag zumacht. das wäre ich nicht. Aber auch das kommt vor - sonst müsste man für eine Schlussdesi nach einer I-Fahrt (im schlimmsten Fall bis zu 4 Stunden) ein Ersatzfahrzeug vorhalten. Aber um den grund der Abwesendheit ging es mir gan nicht mal, sondern eben um den Begriff Hilfsfrist und die Tatsache dass diese nicht absolut zu sehen ist. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464713 | |||
Datum | 19.02.2008 13:28 | 15609 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttAber um den grund der Abwesendheit ging es mir gan nicht mal, sondern eben um den Begriff Hilfsfrist und die Tatsache dass diese nicht absolut zu sehen ist. Dies ist auch mir klar. Man muß aber unterscheiden zwischen einer nicht Verfügbarkeit (bzw. Verspätung) aufgrund nicht abwendbarer bzw. anderweitig kompensierbarer Notwendigkeiten und einer Abwesenheit aus Spaß an der Freude. Das erstere ist immer möglich - dafür sind ja die paar Prozentpunkte gedacht, welche an der 100 fehlen. Das Zweite hingegen ist meines Erachtens Fragwürdig. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 464714 | |||
Datum | 19.02.2008 13:32 | 15667 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Marc Dickey Man muß aber unterscheiden zwischen einer nicht Verfügbarkeit (bzw. Verspätung) aufgrund nicht abwendbarer bzw. anderweitig kompensierbarer Notwendigkeiten und einer Abwesenheit aus Spaß an der Freude. die Frage ist eben - was ist notwendig, was ist Spaß an der Freude. Sind Dienstversammlungen (man bedenke, in Hessen wird diese im Rahmen der Gemeindefeuerwehr abgehalten, d.h. alle Feuerwehrleute befinden sich gleichzeitig an einem Ort im Gemeindegebiet) notwendig? Ist Dienstsprot notwendig? Verbandsversammlungen, Hochtzeit eines Wehrmitgliedes in einem anderen Ort, Beerdigungen von Kameraden, Jubiläumsfeier einer Nachbarwehr etc.? Ich kann es pauschal nicht festlegen, ich bin aber auch kein Feuerwehrchef... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464715 | |||
Datum | 19.02.2008 13:42 | 15657 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttSind Dienstversammlungen (man bedenke, in Hessen wird diese im Rahmen der Gemeindefeuerwehr abgehalten, d.h. alle Feuerwehrleute befinden sich gleichzeitig an einem Ort im Gemeindegebiet) notwendig? Ist Dienstsprot notwendig? Verbandsversammlungen, Hochtzeit eines Wehrmitgliedes in einem anderen Ort, Beerdigungen von Kameraden, Jubiläumsfeier einer Nachbarwehr etc.? Ich kann es pauschal nicht festlegen, ich bin aber auch kein Feuerwehrchef... Pauschal wird man es wohl kaum festlegen können - das ist klar. Bei FF hat man bei gemeinsamen Aktionen einen kleinen Vorteil: Ist man mit einsatzbereitem Fahrzeug und Kräften unterwegs kann man sich in einer größeren Fläche bewegen ohne ein Hilfsfristproblem zu kriegen (wenn nicht im Regelfall schon eines besteht). Bei einigen Aktionen läßt sich mit Bereitschaftsdiensten auch das Fehlen einiger Kräfte kompensieren. Was anderes ist in jedem Fall das "Abmelden" des Standortes aufgrund von Feierlichkeiten. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 464719 | |||
Datum | 19.02.2008 13:58 | 15519 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marc Dickey Was anderes ist in jedem Fall das "Abmelden" des Standortes aufgrund von Feierlichkeiten. Ist das wirklich so verwerflich und macht die betr. Einheit überflüssig? Eine gemeinsame Veranstaltung (ich beziehe dies jetzt bewusst nicht auf den Stammtisch beim Volksfest - es gibt da durchaus andere Dinge, bei denen die Aufnahme von Flüssigkeiten nicht im Vordergrund steht) dient ja auch dem Zusammenhalt der Gemeinschaft. Nennt sich neudeutsch auch "Teambuilding" und ist nach meinen Erfahrungen u.a. aus dem Berufsleben nicht zu unterschätzen. Wir kämpfen deutschlandweit mit Mitgliederrückgang und den allseits bekannten Folgen. Da ist mir eine Feuerwehr, die 1-2 mal im Jahr etwas gemeinsam unternimmt und sich dafür für ein paar Stunden abmeldet lieber als eine, die durch fehlenden Zusammenhalt Probleme wegen Mitgliederschwund bekommt. Auch wenn es einige hier im Forum anders sehen - Freiwillige Feuerwehr ist nun einmal zu einem großen Anteil Hobby bzw. Freizeitbeschäftigung. Und daher muss dies so interessant gestaltet werden, dass die Leute bei der Stange bleiben. Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 464722 | |||
Datum | 19.02.2008 14:22 | 15560 x gelesen | |||
Bei dem von dir genannten Beispiel ist die Feuerwehr XYabgemeldet. Damit erübrigt sich für diesen Fall eine Antwort auf das Thema mit den "Unbeteiligten". Sollte eine Feuerwehr-Einheit einsatztauglich, aber kein Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis vorhanden sein, so kann man im absoluten Ausnahmefall auf "Unbeteiligte" zurück greifen. Ob das sinnvoll ist? Ist ein "Unbeteiligter in der Lage ein Fahrzeug unter "Einsatzbedingungen" zu fahren? Wer bedient das Löschfahrzeug an der Einsatzstelle ? mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 464727 | |||
Datum | 19.02.2008 14:50 | 15670 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Dickey Mit der Schlußfolgerung, das eine dieser beiden Wehren offenkundig nicht benötigt wird. Jungens, was ihr euch hier zusammenfabuliert, geht sowohl an der Realität wie auch an der (hessischen) Gesetzlages vorbei. Hier liegt das weit verbreitete Mißverständnis, dass die Hilfsfrist IMMER eingehalten werden muss. Im HBKG heisst es zum Beispiel: Geschrieben von HBKG §3 Abs. 2 Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres In diesem Satz stecken zwei Einschränkungen, die man beachten sollte: - "in der Regel zu jeder Zeit" - "in der Regel an jedem Ort" In der Regel bedeutet also folglich nicht immer. Um das "in der Regel" etwas zu konkretisieren, wird normalerweise im Bedarf- und Entwicklungsplan (aka Feuerwehrbedarfsplan) ein Schutzziel definiert, dass z.B. so aussehen könnte: "in der Regel zu jeder Zeit" -> in 85 Prozent aller Einsätze "in der Regel an jedem Ort" -> für 90 Prozent aller bebauten Grundstücke an einer öffentlichen Straße, die innerhalb der Baubauungsgrenzen der Gemeine liegen. Somit sieht die Situation schon deutlich anders aus. Es ist also ohne weitere möglich, dass eine Feuerwehr stunden-, tage- und von mir aus auch wochenweise nicht einsatzbereit ist, wenn das Schutzziel insgesamt eingehalten wird. Ich muss nur darauf achten, dass ich das Schutzziel nicht durch organisatorische Maßnahmen überhaupt nicht erreichen kann, wie z.B. Feuerwehrhäuser schließen, die zur Abdeckung der Fläche notwendig sind. Andersrum muss ich auch nicht neben jeden Aussiedlerhof eine Feuerwehr bauen. Mit dem oben aufgeführten Schutzziel "in der Regel zu jeder Zeit" = 85% könnte ich die Feuerwehr also ganz entspannt 30 Tage nicht einsatzbereit melden und hätte immer noch eine Reserve für Schneestürme, Gleiteis, Nebel mit Sichtweite 0 Meter etc, ohne das der Standort damit automatisch überflüssig werden würde. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Bölsberg / RLP | 464729 | |||
Datum | 19.02.2008 14:57 | 15636 x gelesen | |||
Ich möchte an dieser Stelle auch mal den Eindruck des Feuerwehrmanns aus einer ländlichen Gegend und mit ländlicher Feuerwehrstruktur beschreiben. Bei uns dürften 90 % der Einheiten aus kleineren Löschgruppen bestehen, mit einer Personalstärke unter 20 Personen. Bedeutet dies jetzt, dass gemeinsame Aktivitäten, wie Ausflüge, Feieren, Fahrten, Zelten, Kegeln, ab sofort flach fallen ? Weil sonst müsste man sich ja konsequenterweise abmelden - und wäre dann in den Augen mancher Betrachter überflüssig. Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, in denen feuerwehrtechnisches Gerät wie TS oder Fahrzeug ausfielen und kein Ersatz auf die schnelle herbeigeschafft werden konnte. (In diesem Zusammenhang; Ja, es gibt in Deutschland Feuerwehren, die haben nur ein Fahrzeug.) Geklappt hat es aber für den betreffenden Zeitraum trotzdem. Kann man also gleich die Feuerwehr dicht machen - oder ? ? ? | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 464730 | |||
Datum | 19.02.2008 15:02 | 15546 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Spiesden Eindruck des Feuerwehrmanns aus einer ländlichen Gegend und mit ländlicher Feuerwehrstruktur beschreiben. den Eindruck kenne ich. Geschrieben von Oliver Spies Bedeutet dies jetzt, dass gemeinsame Aktivitäten, wie Ausflüge, Feieren, Fahrten, Zelten, Kegeln, ab sofort flach fallen ? Nein, warum? Geschrieben von Oliver Spies Kann man also gleich die Feuerwehr dicht machen - oder ? ? ? Nein, aber vorübergehend abmelden. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 464731 | |||
Datum | 19.02.2008 15:04 | 15536 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas anderes ist in jedem Fall das "Abmelden" des Standortes aufgrund von Feierlichkeiten. Hallo, was ist verwerflich daran, dass eine FF mal wegen einer Feier oder etwas ähnlichem nicht ausrücken kann. Sind wir denn eine BF, dass wir 24/365 immer zur Stelle sein müssen. Und das Feiern muss ja nicht ausarten in ein allgemeines "Besäufnis", aber auch so etwas gehört, zumindest für mich, zum Dienst in der Feuerwehr. Selbstverständlich wird bei uns die Feuerwehr bei solchen Gelegenheiten in der Leitstelle abgemeldet. Und bitte jetzt nicht predigen: "wenn ihr euch abmelden könnt, dann könnt ihr euch ja auflösen." Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 464733 | |||
Datum | 19.02.2008 15:11 | 15529 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SpiesBei uns dürften 90 % der Einheiten aus kleineren Löschgruppen bestehen, mit einer Personalstärke unter 20 Personen. Würde man sich nicht zu wichtig nehmen, ein wenig über den Tellerrand schauen, dann gäbe es wohl kein Problem. Ja, ist natürlich ein Feuer mein Feuer, dann hat man natürlich große Probleme. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 464734 | |||
Datum | 19.02.2008 15:13 | 15547 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Marc Dickey Was anderes ist in jedem Fall das "Abmelden" des Standortes aufgrund von Feierlichkeiten. grundsätzlich ja erstmal nicht - wenn man daraus die Überflüssigkeit einer Wehr konstruieren könnte dann müsste man ja auch im Umkehrschluss für die anderen Fälle eine Kompensation ermöglichen, etwa Reservefahrzeuge für längere Fahrzeugausfälle einplanen usw. Abgesehen davon ist es ja beispielsweise so, dass bei uns hier in Hessen die Gemeindefeuerwehr als ganzes gefordert ist - die zielerreichung ist also nicht von einer Ortsteilwehr abhängig sondern vom zusammenspiel aller Einheiten in der Gesamtgemeinde. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464736 | |||
Datum | 19.02.2008 15:21 | 15658 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottgrundsätzlich ja erstmal nicht - wenn man daraus die Überflüssigkeit einer Wehr konstruieren könnte dann müsste man ja auch im Umkehrschluss für die anderen Fälle eine Kompensation ermöglichen, etwa Reservefahrzeuge für längere Fahrzeugausfälle einplanen usw. Man wird auch nicht umhin kommen, längere Ausfälle irgendwie zu kompensieren. Die paar Prozentpunkte die an den 100% fehlen dienen ja gerade dazu kurzfristige Unwägsamkeiten auszugleichen (Glatteis, kurzfristiger ausfall des Fahrzeuges, Paralleleinsätze, ...) Geschrieben von Matthias Ott Abgesehen davon ist es ja beispielsweise so, dass bei uns hier in Hessen die Gemeindefeuerwehr als ganzes gefordert ist - die zielerreichung ist also nicht von einer Ortsteilwehr abhängig sondern vom zusammenspiel aller Einheiten in der Gesamtgemeinde. Stimmt. Somit kann man sicherlich einiges kompensieren. Z.B. durch zeitweises Umsetzen eines Fahrzeugs an einen anderen Standort (bei Fahrzeugausfällen) oder auch durch Wachbereitschaft eines anderen Standortes um deren Aktionsradius zu vergrößern. Sollte aber der Ausfall innerhalb der Gemeinde ohne besondere Maßnahmen abgedeckt werden können, da vielleicht der Bereich mehrfach abgedeckt ist, so muß man sich sicherlich die Frage gefallen lassen ob den der abgemeldete Standort überhaupt notwendig ist. Oder man argumentiert damit, daß man alle relevanten Bereiche der Gemeinde mehrfach abgedeckt hat - dies dürfte jedoch kaum einer haben... MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 464737 | |||
Datum | 19.02.2008 15:33 | 15604 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySollte aber der Ausfall innerhalb der Gemeinde ohne besondere Maßnahmen abgedeckt werden können, da vielleicht der Bereich mehrfach abgedeckt ist, Da aber 1. jede FF mal mit Feiern dran ist, ist auch jede Mal mit einer überlagernden Gebietsabdeckung dran. Außerdem stellt jede FF acuh eine Personalreserve z.B. bei länger andauernden Einsätzen. Wieso sollte man dann Wehren abhaken? Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 464739 | |||
Datum | 19.02.2008 15:44 | 15482 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseDa aber 1. jede FF mal mit Feiern dran ist, ist auch jede Mal mit einer überlagernden Gebietsabdeckung dran. Würde jedoch voraussetzen, daß jedes Gebiet zweifach abgedeckt wäre. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 465182 | |||
Datum | 21.02.2008 13:31 | 15540 x gelesen | |||
Sorry, aber den km kannst evt. zur Not auch laufen... (Dürfte innerhalb 3 min. erledigt sein) Oder man fragt einfach jemanden, ob er ihn "schnell" mitnimmt. (Sehe ich bei uns weniger ein Problem, Autos sind genug auf der Straße) Verpflichten würde ich da niemanden. | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Gladbeck / NRW | 465307 | |||
Datum | 22.02.2008 00:25 | 15521 x gelesen | |||
Die anderen Gründe liegen doch auf der Hand und deswegen würde ich mich da mal schön zurückhalten...! Ansonsten sind Sonderrechte möglich (siehe diverse Urteile) die aber aufgrund nicht sichtbar, den anderen Verkehrteilnehmer nicht mitgeilt werden können - also immer schön vorsichtig sein! Nie sein Vortreil erzwingen !Ich möchte in keiner Haut stecken wenn etwas passiert! Selbst Fahrzeuge der BOS sind dieser Rgel unterworfen, wenn etwas passiert hat man als Maschinist erst mal die A...-Karte! Was passiert dann wenn man an einen schlecht gelaunten Richter als Privatperson gerät? Verpflichtung von unbeteiligten Personen ist nur dann zulässig wenn die Verhinderung des Ereignis ohne deren Einsatz unmöglich ist - und das liegt dann im Ermessensspielraum des Richters! Ein gefährliches Spiel!!! Meine private Meinung! | |||||
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