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Thema | Wahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Tsch8ech8ow 8V., Stockstadt / Bayern | 463120 | |||
Datum | 13.02.2008 11:46 | 8600 x gelesen | |||
Hallo, die vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt? Gruß, Viktor | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Altmühldorf / Bayern | 463123 | |||
Datum | 13.02.2008 12:05 | 6558 x gelesen | |||
Hallo, Frag vielleicht mal bei deiner Gemeinde nach. Dort müssten Sie dir eine definitive Auskunft geben. Ansonsten vielleicht mal die Satzung der Stadt über die gemeindlichen Feuerwehren anschauen, wer als Mitglied zählt, und wer davon wahlberechtigt ist. Auf der Stadthomepage waren leider Satzungen verlinkt. Grüße Hätt ich nicht für nötig gehalten, aber muss sein. Aus aktuellem Anlass: Alles hier geschriebene entspricht meiner eigenen Meinung und vertritt nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Wir haben dafür unsere Wehrführung und das ist auch gut so. | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 463131 | |||
Datum | 13.02.2008 12:30 | 6554 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Tschechow Viktor die vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt? Also bei uns ist eine Gefahrstoffkomponete stationiert in der auch Freigestellte ihren Dienst ableisten. Die Freigestellten kommen aus den umliegenden, der Verbandsgemeinde angehörigen Orten. Diese sind nicht bei der Wahl des Wehrführers beteiligt, wo die Komponete stationiert ist da die Komponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer. Freigestellte dürfen nur in der "Stamm" Feuerwehr wählen. Selbst Komponentenführer werden nicht gewählt! DAniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 463140 | |||
Datum | 13.02.2008 13:17 | 6589 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S. ParkerKomponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer Wo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz | 463143 | |||
Datum | 13.02.2008 13:35 | 6440 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Arens Wo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer? siehe diesen Thread http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=459744 Gruß Jochen | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz | 463144 | |||
Datum | 13.02.2008 13:38 | 6609 x gelesen | |||
Hallo Michael Geschrieben von Michael Arens Wo ist denn bei Euch der Unterschied zwischen Wehrleiter / Wehrführer? Wehrleiter ist die Führungskraft auf Stadt- bzw. Verbandsgemeindeebene. Im Prinzip der Leiter der Feuerwehr. Und die Wehrführer mit Stellvertretern sind die Führung auf Ortsteilfeuerwehrebene. Bei uns führt zum Beispiel der Wehrleiter die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sinzig und die Wehrführer sind z.B. die Zugführer der einzelnen Löschzüge oder die Gruppenführer der Löschgruppen in den jeweiligen Ortsteilen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW | 463153 | |||
Datum | 13.02.2008 14:55 | 6475 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Trogund die Wehrführer sind z.B. die Zugführer der einzelnen Löschzüge Warum nennt man sie dann nicht auch Zugführer ;-)? | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz | 463155 | |||
Datum | 13.02.2008 15:08 | 6446 x gelesen | |||
Hallo René Geschrieben von René Westermann Warum nennt man sie dann nicht auch Zugführer ;-)? Du wirst lachen ;-) Bei uns in der Feuerwehr ist es tatsächlich so, dass wir vom "Löschzugführer" bzw. "Löschgruppenführer" sprechen, wenn wir die Führungskraft meinen, die die entsprechende Ortsteilfeuerwehr leitet. Je nachdem welche Stärke die Feuerwehr hat, variiert der Name halt eben. Eine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt. Da das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 463194 | |||
Datum | 13.02.2008 18:25 | 6543 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas TrogEine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt.Und wieder eine Gemeinde weiter wird dieser Begriff so langsam auch eingebürgert (ist aber auch doppeldeutig, da auch die einsatzmäßige Führungsfunktion "Gruppenführer" hier "Einheitsführer" genannt wird (siehe FwDV3: "Einheiten" im Löscheinsatz)). Geschrieben von Andreas Trog Da das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage.Richtig, aber im Grunde wird da noch differenziert: Das LBKG nennt Wehrführer erstmal nur im Zusammenhang mit "Führer der örtlichen Feuerwehreinheit in Ortsgemeinden", also in Verbandsgemeinden. In verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt. Dieser Namensgebungswirrwarr soll damit zusammenhängen, das in Verbandsgemeinden halt in jeder kleinen Ortsgemeinde (um den Begriff: "an jedem Misthaufen" zu vermeiden...) eine Feuerwehreinheit existiert (auch wenn Feuerwehr Aufgabe der Verbandsgemeinde ist), während man in verbandsfreien Gemeinden eher geneigt ist, auch mal eine Einheit aus zwei Orten zu bilden (in verbandsangehörigen Orten ist der politische Hintergrund gegenüber dem "Hauptgemeinderat" eben etwas schwächer...). Alle Klarheiten beseitigt? ;-) Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 463236 | |||
Datum | 13.02.2008 19:45 | 6619 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp In verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt. das ist so nicht ganz richtig! Ich bin Wehrführer der Ortsgemeinde Westhofen, mein Kollege aus der Stadt Osthofen die nicht zu Verbandsgemeinde gehört ist Wehrleiter. Die Stadt Osthofen ist Verbandsgemeinde frei. Die Feuerwher Osthofen ist so groß wie die Feuerwehr Westhofen. Trotzdem sind die Funktionen von ihrer Wertigkeit zwei verschiedene! Ich würde also nicht sagen das ein "Einheitsführer" einer Verbandsfreien Gemeinde, immer gleichzusetzten ist mit dem eines Wehrführers. RLP ist in dieser SAche etwas kompliziert, da in den verschieden Gebietskörperschaften Funktionen Wegfallen, z.B. gibt es in der Stadt Worms (Kreisfrei) keine WL, sondern nur einen SFI und "Löschzugführer" deren Aufgabe vergleichbar ist mit dennen eines WF. Währe die Stadt Worms nicht Kreisfrei, hatte sie anstatt des SFI nur einen WL... In Verbandsgemeindefreien Gemeinden mit einer Feuerwehrwache gibt es keine WF, sondern nur einen WL. Steht alles im LBKG Wie gesagt sehr kompliziert und manchmal unverständlich.. DAniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 463249 | |||
Datum | 13.02.2008 20:58 | 6766 x gelesen | |||
Lt. Gesetz sind sie gleichgestellt, was dann an Wertigkeit vor Ort daraus gemacht wird (ist ja sinnvoll, da weitere Klarheiten zu schaffen), bleibt jedem erstmal so ziemlich selbst überlassen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Tsch8ech8ow 8V., Stockstadt / Bayern | 463335 | |||
Datum | 14.02.2008 08:18 | 6490 x gelesen | |||
Danke für die intensive Auseinandersetzung mit den Führungsfunktionen. Meine Frage war eigentlich das Thema Wahlberechtigung für Mitglieder von Brandschutzkomponenten in Bayern. Welche Erfahrungen gibt es dort? Wie wird die Wahlberechtigung gehandhabt? Danke, Gruß, Viktor | |||||
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