alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaBeschwerde über das Gästebuch nach 2 Jahren66 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462635
Datum11.02.2008 11:2624297 x gelesen
Hallo Forum,

durch einen Bekannten bin ich auf diesen Gästebucheintrag (Beitrag 9 und folgende) aufmerksam gemacht worden.

Er war beim surfen darauf gestoßen und hat mich als Feuerwehrmann gefragt ob dies öfters vorkommen würde bei den Feuerwehren?! Ich kann für mich behaupten, dass ich noch nichts Derartiges gehört habe bis jetzt. Ganz im Gegenteil gab es bei uns im GB nach einem schweren Unfall im letzten Jahr nur positives Feedback von Betroffenen und sogar vom LNA, der vor Ort war.

Ist so etwas bei euch schon mal vorgekommen? Was haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?

Die Reaktion des betroffenen Feuerwehrmannes war vielleicht nicht so feinfühlig, obwohl ich ihn wohl verstehen kann. Im Prinzip kann die Feuerwehr doch auch nichts dafür, die Rechnung wird durch die Stadt gestellt und jetzt nach zwei Jahren bekommen sie dafür den Ärger.
Es geht übrigens wohl um diesen Einsatz

Gruß Andreas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462643
Datum11.02.2008 11:4522588 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogIm Prinzip kann die Feuerwehr doch auch nichts dafür, die Rechnung wird durch die Stadt gestellt und jetzt nach zwei Jahren bekommen sie dafür den Ärger.Die Feuerwehr kann insofern schon was dafür, da sie "Teil" der Stadt ist und ihr Einsatzbericht Grundlage für den späteren Kostenbescheid...
Daher sollte auch die Feuerwehr bei solchen öffentlich einsehbaren Beiträgen etwas überlegter und sachlicher reagieren. Bei einem entsprechenden Beitrag im GB unserer Wehr würde ich auf die entsprechenden Rechtslagen hinweisen (ok, da hab ich es vielleicht etwas einfacher als andere Webmaster ;-) ) , Kommmentierungen anderer Feuerwehrleute, wie im o.g. Fall, würde ich umgehend entfernen.

Ob bei den lt. Homepage eingesetzten Fahrzeugen/Personal und der Einsatzdauer 1700€ wirklich zu viel ist, möchte ich an dieser Stelle offen lassen, die Satzung der Kommune ist mir schließlich nicht bekannt. Aber wenn ich mal unsere Gebührensatzung dagegen rechne, würde ich sagen, das ich bei dieser Summe auf jeden Fall einen Widerspruch versuchen würde. Allerdings nicht 2 Jahre später...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462647
Datum11.02.2008 11:5222582 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogIst so etwas bei euch schon mal vorgekommen?
Nein, denn aus diesen Gründen führe ich kein Gästebuch. Nicht das ich Kritik an der Arbeit der eigenen Wehr nicht zulassen würde, ich kenne aber genug Gästebücher die mit sehr blöden Einträgen vollgeschrieben sind.

Geschrieben von Andreas TrogWas haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?
Auf jeden Fall nicht so wie der Kamerad mit der Gutscheinidee. Absolut unprofessionell. Nicht nur, dass die Dame schon Vorbehalte gegen die Wehr hat - Nein, man sorgt auch dafür, dass dies nachhaltig durch den geschriebenen Schwachsinn für immer so bleiben wird. Vielleicht ist bei einige Wehren der Dienstleistungsgedanke noch nicht ganz übergekommen. Nicht das man sich für seine Arbeit beschimpfen lassen muss. Aber wenn man selber die sachliche Ebene verlässt, nützt das wenig.

Geschrieben von Andreas TrogEs geht übrigens wohl um diesen Einsatz
Zugegeben finde ich da für den reinen Feuerwehreinsatz 1.700 EUR sportlich. Eventuell Gesamtkosten, wenn da vielleicht noch ausgekoffert wird.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462651
Datum11.02.2008 12:0322674 x gelesen
Hallo Sebastian

Geschrieben von Sebastian KruppDie Feuerwehr kann insofern schon was dafür, da sie "Teil" der Stadt ist und ihr Einsatzbericht Grundlage für den späteren Kostenbescheid...
Ok, dass die Feuerwehr Teil der Stadt ist, ist klar. Nur wer legt denn die Gebührensatzung fest? Das wird doch eher im zuständigen Sachgebiet im Rathaus geschehen als wie bei der Feuerwehr. Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass wenn überhaupt höchstens der WL da noch mitreden kann. Klär mich mal auf, sitzt ja wie gesagt an der Quelle ;-)
Und die Feuerwehr wird beim Einsatzbericht bestimmt nix falschen schreiben. Wieso sollte sie auch?! Da kommen die benötigten Geräte, Einsatzdauer etc. rein und gut ist.

Geschrieben von Sebastian KruppDaher sollte auch die Feuerwehr bei solchen öffentlich einsehbaren Beiträgen etwas überlegter und sachlicher reagieren.[...] Kommmentierungen anderer Feuerwehrleute, wie im o.g. Fall, würde ich umgehend entfernen.
Ich denke da gehen wir soweit konform, dass dies nicht unbedingt passend war :-)

Geschrieben von Sebastian KruppOb bei den lt. Homepage eingesetzten Fahrzeugen/Personal und der Einsatzdauer 1700€ wirklich zu viel ist, möchte ich an dieser Stelle offen lassen, die Satzung der Kommune ist mir schließlich nicht bekannt.
Zumindest muss man der Feuerwehr ja zu Gute halten, dass das TLF nach "Feuer aus" wohl recht schnell wieder weg war. Es sind also zum Beispiel für das TLF keine unnötigen zusätzlichen Kosten entstanden.
Der Rest wäre nur Spekulation, da wir nicht wissen was noch alles eingesetzt wurde, auch für die restlichen Sicherungsmaßnahmen, wie lange der Einsatz noch gedauert hat und wie die entsprechende Satzung aussieht.

Geschrieben von Sebastian KruppAber wenn ich mal unsere Gebührensatzung dagegen rechne
Unsere kenne ich gar nicht, hab also keine Vergleichsmöglichkeit.

Grüße in die Grafschaft
Andreas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462653
Datum11.02.2008 12:0922573 x gelesen
Hallo Christian

Geschrieben von Christian BergmannNein, denn aus diesen Gründen führe ich kein Gästebuch. Nicht das ich Kritik an der Arbeit der eigenen Wehr nicht zulassen würde, ich kenne aber genug Gästebücher die mit sehr blöden Einträgen vollgeschrieben sind

Da verstehe ich dich voll und ganz. Ich hab bei uns auch pro Tag bestimmt immer ca. 20 Spambeiträge rausgelöscht.

Geschrieben von Christian BergmannZugegeben finde ich da für den reinen Feuerwehreinsatz 1.700 EUR sportlich. Eventuell Gesamtkosten, wenn da vielleicht noch ausgekoffert wird

Du bist schon der zweite, der den Betrag für recht hoch hält. Da mir die Vergleichsmöglichkeit fehlt und ich keine Vorstellung von den Kosten hab, würde mich mal interessieren, was ihr denn so angesetzt hättet? Nur so mal über den Daumen gepeilt ;-)
Was kommt denn alles in die Rechnung rein? Wenn da z.B. auch der Lohnausfall geltend gemacht wird, können bei 12 Personen doch recht schnell etwas höhere Kosten entstehen oder?

Gruß Andreas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen462655
Datum11.02.2008 12:1322580 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannNein, denn aus diesen Gründen führe ich kein Gästebuch. Nicht das ich Kritik an der Arbeit der eigenen Wehr nicht zulassen würde, ich kenne aber genug Gästebücher die mit sehr blöden Einträgen vollgeschrieben sind.

Richtig. Und wenn es kein Blödsinn ist, dann ist es Werbung für andere feuerwehrbezogene Seiten. "Besucht uns doch mal unter..."

U.A. aus diesem Grund habe ich das GB bei uns entfernt.

Geschrieben von Christian Bergmann
Zugegeben finde ich da für den reinen Feuerwehreinsatz 1.700 EUR sportlich. Eventuell Gesamtkosten, wenn da vielleicht noch ausgekoffert wird.


Wie sich die Kosten zusammensetzen, geht daraus ja gar nicht hervor. Daher kann man das schlecht beurteilen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen462657
Datum11.02.2008 12:1622537 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogDu bist schon der zweite, der den Betrag für recht hoch hält. Da mir die Vergleichsmöglichkeit fehlt und ich keine Vorstellung von den Kosten hab, würde mich mal interessieren, was ihr denn so angesetzt hättet? Nur so mal über den Daumen gepeilt ;-)
Was kommt denn alles in die Rechnung rein? Wenn da z.B. auch der Lohnausfall geltend gemacht wird, können bei 12 Personen doch recht schnell etwas höhere Kosten entstehen oder?


Bei uns müsste da schon einiges Aufgefahren werden, um diesen Betrag zusammen zu bekommen. Ich glaube eher, dass da noch andere Kosten mit drin sind.

Gebührensatzung Gemeinde Alpen



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz462658
Datum11.02.2008 12:2022554 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan BrüningWie sich die Kosten zusammensetzen, geht daraus ja gar nicht hervor.

Das ist richtig. Also sollte man mal die "Abrechnung" genau ansehen.

Geschrieben von Stefan Brüning Daher kann man das schlecht beurteilen.

Ich stell mal unsere Gebührenordnung ein, dann kann sich ja anhand der vorhandenen Informationen jeder ein Bild machen was der "Spass" in unserer Gegend gekostet hätte.

Teil 1

Teil 2

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz462659
Datum11.02.2008 12:2222514 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich muss man sich IMHO bewusst sein das ein großer Teil der Bürger davon ausgeht das für Sie keine Kosten durch den Feuerwehreinsatz entstehen.

Die Leute sind regelmäßig vor den Kopf gestoßen wenn der Bescheid vom Amt kommt. Schlaue Verwaltungen verweisen direkt auf die evtl. Kostübernahme durch die KFZ-Versicherung oder Hausratsversicherung damit der Schock nicht zu groß ist.

Gruß,

Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz462660
Datum11.02.2008 12:2222532 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan BrüningIch glaube eher, dass da noch andere Kosten mit drin sind.

Ich denke das die Jungs von der Rettung bestimmt nicht für "Lau" vor Ort waren. Und was ein KRKW kostete habe ich irgendwo noch in Schriftform liegen. Da ist Taxi de Luxe sprich Stretchlimo um einiges günstiger.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462661
Datum11.02.2008 12:3122491 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogWas kommt denn alles in die Rechnung rein? Wenn da z.B. auch der Lohnausfall geltend gemacht wird, können bei 12 Personen doch recht schnell etwas höhere Kosten entstehen oder?
Vielleicht als Beispiel für uns: PKW-Brand, Einsatzdauer zwei Stunden, 5 km einfach Fahrstrecke,
nach Kostensatzung der Samtgemeinde Neuenhaus
ELW 1/0/1
pro Stunde 30,00 EUR, 0,60 EUR/km

LF 16 0/1/8 (obwohl 0/1/5 realistischer)
pro Stunde 45,00 EUR, 0,60 EUR/km

TLF 16 0/1/2
pro Stunde 40,00 EUR, 0,60 EUR/km

230,00 EUR Kosten für Fahrzeugbetriebsstunden
18,00 EUR Kilometerpauschale

Dann noch 14 Mann á 17,50 EUR pro Stunde

Gesamteinsatzkosten 493,00 EUR für einen PKW Brand in Neuenhaus

Wie gesagt: der reine Feuerwehreinsatz! Keine Kosten die vielleicht die Gemeinde als Baulastträger einer Strasse erst einmal tragen müsste. Kein Rettungswagen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462662
Datum11.02.2008 12:3122506 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningBei uns müsste da schon einiges Aufgefahren werden, um diesen Betrag zusammen zu bekommen. Ich glaube eher, dass da noch andere Kosten mit drin sind.

Gebührensatzung Gemeinde Alpen


Danke, jetzt hab ich mal einen Vergleichswert. Aber direkt mal ne Frage diesbezüglich. Wenn man das Personal so pauschal abrechnet, kann es dann teilweise nicht passieren, dass man den eigentlichen Lohnersatz gar nicht erreicht?

Gruß Andreas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen462663
Datum11.02.2008 12:3422477 x gelesen
Ja. Kann passieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462664
Datum11.02.2008 12:3522564 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogNur wer legt denn die Gebührensatzung fest? Das wird doch eher im zuständigen Sachgebiet im Rathaus geschehen als wie bei der Feuerwehr. Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass wenn überhaupt höchstens der WL da noch mitreden kann. Klär mich mal auf, sitzt ja wie gesagt an der Quelle ;-)Es ist eine normale gemeindliche Satzung, und muss daher vom Gemeinderat/Stadtrat beschlossen werden. Ausgearbeitet wird sie natürlich von der Verwaltung, wobei sich gerade in diesem Bereich vielerorts einfach einer Mustersatzung bedient wird, mit dann halt kleinen Abweichungen (oder auch nicht... das hat dann mitunter lustige Formen, wenn eine Kommune in ihrer Gebührensatzung Kostensätze für Fahrzeuge stehen hat, die sie gar nicht besitzt...).
Diese Satzung ist natürlich öffentlich einsehbar, und wird bei uns z.B. auch im ELW mitgeführt (ebenso übrigens LBKG, FwVO), falls es mal an Einsatzstellen Fragen gibt, kann man diese Ausdrucke verteilen. Man sollte hier nur darauf achten, das man als einfacher FM keine verbindlichen Auskünfte erteilen kann, wie die Verwaltung hinterher berechnet!

Geschrieben von Andreas TrogUnd die Feuerwehr wird beim Einsatzbericht bestimmt nix falschen schreiben.Du glaubst ja gar nicht, was manche Leute mit solchen Berichten für Probleme haben... Aber das würde jetzt hier den Rahmen sprengen, über diese Berichte zu philosophieren...

PS: Netter Jahresrückblick auf eurer Homepage, hab ich so in der Form im FW-Bereich noch nirgendwo gesehen, gefällt mir!


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern462666
Datum11.02.2008 12:3622450 x gelesen
Wir haben für solche Fälle immer Hinweisblätter auf jedem Fahrzeug, "das wenn Kosten entstehen ..... an die Gemeinde..... und nicht an die Feuerwehr... usw ".

Und schon sind die Leute beruhigt und nicht mehr auf die Feuerwehr´s sauer ;-)


-------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
Feuerwehr Garching a.d.Alz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462667
Datum11.02.2008 12:3922471 x gelesen
Ich ergänze das mal auf: das wird passieren.
Genauso, wie man nicht die tatsächlichen Vorhaltekosten von Fahrzeugen/Geräten in die Kostensätze kalkulieren darf. Da gabs auch irgendwo eine Gerichtsentscheidung zu, muss ich mal suchen.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H462669
Datum11.02.2008 12:4122556 x gelesen
Also ich habe noch irgendwo eine Rechnung liegen, das RTW+NEF als Hausbesuch für mich mal 700 EUR gekostet haben, konnte ich zum Glück weiterreichen.

(bose Gedanken an)
So könnte man der Stadt das neue LF schmackhaft machen:
Wir fahren in Zukunft dann mit zwei Löschfahrzeugen zu jedem Einsatz, bringt der Stadt also doppeltes Geld. Nach x Einsätzen hat sich das Fahrzeug rentiert und fährt Gewinn ein.
Und ein TSF-W kostet mehr als ein TSF, ein LF 10/6 noch mehr und ein HLF 16/20 ist dann richtig teuer für den "Kunden".
Beispielrechnung: Fahrzeugtyp A kostet X EUR beim Hersteller.
Davon werden Y EUR von Land gefördert, bleiben X-Y als Anschaffungskosten für die Gemeinde.
Das Fahrzeug kann u Jahre fahren, verursacht im Mittel aber Z Eur Wartungskosten im Jahr, nach dieser Zeit wird das Fahrzeug für t Eur verkauft.
Also Kosten gesammt: x-y-t+u*y (ohne Stellplatz o.ä.).
Nun fallen im Jahr s Einsätze für dieses Fahrzeug an.
Kostensatz pro Einsatz für dieses Fahrzeug also: k = (x-y-t+u*y) / (s*u)
(böse Gedanken aus)


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H462670
Datum11.02.2008 12:4322471 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerAlso Kosten gesammt: x-y-t+u*y (ohne Stellplatz o.ä.).
Nun fallen im Jahr s Einsätze für dieses Fahrzeug an.
Kostensatz pro Einsatz für dieses Fahrzeug also: k = (x-y-t+u*y) / (s*u)


Und gleich vertippt, das zweite y muss z sein, also:

k = (x-y-t+u*z)/(s*u)


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462672
Datum11.02.2008 12:4822624 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppEs ist eine normale gemeindliche Satzung, und muss daher vom Gemeinderat/Stadtrat beschlossen werden. Ausgearbeitet wird sie natürlich von der Verwaltung, wobei sich gerade in diesem Bereich vielerorts einfach einer Mustersatzung bedient wird, mit dann halt kleinen Abweichungen (oder auch nicht... das hat dann mitunter lustige Formen, wenn eine Kommune in ihrer Gebührensatzung Kostensätze für Fahrzeuge stehen hat, die sie gar nicht besitzt...).
Genau das meinte ich damit. Da hat die Feuerwehr an sich ja nichts mit zu tun.

Geschrieben von Sebastian KruppDiese Satzung ist natürlich öffentlich einsehbar, und wird bei uns z.B. auch im ELW mitgeführt (ebenso übrigens LBKG, FwVO), falls es mal an Einsatzstellen Fragen gibt, kann man diese Ausdrucke verteilen.
Vielleicht keine schlechte Idee. Es wird sich wohl nur wenige Bürger im vorhinein mit der Satzung beschäftigen. Man muss sie ja nicht unbedingt direkt mitführen, aber zumindest die Führungskräfte könnten informiert werden, wie sich Kosten so zusammen setzen.

Geschrieben von Sebastian KruppPS: Netter Jahresrückblick auf eurer Homepage, hab ich so in der Form im FW-Bereich noch nirgendwo gesehen, gefällt mir!
Danke, freut mich, dass er so gut ankommt. Ich glaube die Neuenahrer Kameraden haben so etwas in ähnlicher Form schon einmal auf ihrer Seite gehabt...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen462673
Datum11.02.2008 12:4822485 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerAlso ich habe noch irgendwo eine Rechnung liegen, das RTW+NEF als Hausbesuch für mich mal 700 EUR gekostet haben, konnte ich zum Glück weiterreichen.

HAben die auch transportiert? Wenn ja, dann ist das ein nicht ungewöhnlicher Preis.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg462675
Datum11.02.2008 12:5122647 x gelesen
Hallo Sebastian,

Du brauchst nicht weiter zu suchen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 22.08.07, AZ 5 UE 1734/06.

Gruß aus HH


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg462676
Datum11.02.2008 12:5422474 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker(böse Gedanken aus)

Dieser Gedanke ist so ndaneben nicht. Vollkosten eben.

Nur darf man nicht vergessen, daß die Gemeinde die Pflicht hat, die Feuerwehr vorzuhalten. Also schon das bloße Herumstehen des Fahrzeugs in der Fahrzeughalle und warten auf den Tag X die Aufgabe des Fahrzeugs voll erfüllt.
Da kommen dannn bei einem TSF mit 2 Einsätzen/ Jahr "nette" Verrechnungssätze dabei raus...

Jetzt aber den Stundensatz aus 20 Jahren Nutzungsdauer zu 365 Tage/ Jahr mit 24h/ Tag zu berechnen wäre genau so daneben.

Also wird man eine Zwischenlösung nehmen und irgend einen Faktor für die (reduzierten) Vorhaltekosten einrechnen und sich das dann von der Gemeindeprüfungsanstalt o.ä. absegnen lassen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW462677
Datum11.02.2008 13:0322524 x gelesen
Geschrieben von ---Andreas Trog--- Ist so etwas bei euch schon mal vorgekommen? Was haltet ihr davon und wie würdet ihr reagieren?


In der Zeit, in der ich in einem Webmasterteam tätig war, mussten wir uns mit Einträgen dieser Art zwar nicht beschäftigten, jedoch halte ich die Reaktion dieses Webmasters nicht gerade für intelligent.
Es sollte Mitlgliedern der Feuerwehr, gerade wenn es in den Medienbereich geht, doch möglich sein, Probleme sachlich zu lösen.
Ein Hinweis fürs nächste Mal (was hoffentlich nicht vorkommen wird), einfach den Kontakt zu jener Person via Email suchen (denn die Adresse ist zumindest in dem Fall bekannt). Solch eine Diskussion hat in einem Gästebuch nichts zu suchen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern462679
Datum11.02.2008 13:1422457 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeSolch eine Diskussion hat in einem Gästebuch nichts zu suchen.
Dem stimme ich zu!

Allerdings gilt dies für beide Seiten...


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern462681
Datum11.02.2008 13:2422531 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogEs geht übrigens wohl um diesen EinsatzAlso Lohnkostenerstattung fällt wohl bei dem Einsatz nicht an. War in der Nacht. In Bayern sind Brandeinsätze generell kostenfrei. Das Einzige was hier verrechnet werden könnte wären zB. Bindemittel, Säuberung der Einsatzstelle usw. Da verfahren wir aber sehr großzügig. Dieser Einsatz wäre bei uns, zumindest was die Feuerwehr betrifft mit Sicherheit kostenlos für den Geschädigten gewesen.
Gruß vom Ammersee,
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462682
Datum11.02.2008 13:2622571 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlAllerdings gilt dies für beide Seiten...
Das würde ich so nicht sagen. Der mündige Bürger hat doch das Recht Dinge zu hinterfragen oder sich auch drüber zu beschweren. Wenn mir eine Handwerker für 1.700 EUR ins Haus schickt, überprüfe ich die auch. Und wenn ich nicht einverstanden bin, beschwere ich mich.

Vielleicht hat auch die Dame versucht sich zu beschweren. Gibt es aber nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (war hier auch schon mal Thema) auch das kleine kostenintensive Mittel des Klageweges beim Verwaltungsgericht.

Hatte da jetzt auch den ersten Kontakt mit, nachdem eine Förderbank einen Ablehnungsbescheid geschickt hat. Für knappe 600,00 EUR kann ich gerne den Klageweg gehen, der mich allerdings auch noch mindestens meine Rechtsschutz-SB in Höhe von 350,00 EUR kostet.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462683
Datum11.02.2008 13:2722420 x gelesen
Geschrieben von Thomas KaiserIn Bayern sind Brandeinsätze generell kostenfrei.
Auch bei Gefährdungshaftung wie PKW-Brand?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern462685
Datum11.02.2008 13:2922450 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDer mündige Bürger hat doch das Recht Dinge zu hinterfragen oder sich auch drüber zu beschweren.
Sicherlich!
Aber hältst du ein Gästebuch für das Mittel der Wahl? Ich nicht!


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW462686
Datum11.02.2008 13:2922439 x gelesen
Geschrieben von Thomas Kaiser Dieser Einsatz wäre bei uns, zumindest was die Feuerwehr betrifft mit Sicherheit kostenlos für den Geschädigten gewesen.

Für den Geschädigten sowieso, aber für die Haftpflichtversicherung des PKW sicher nicht. Meines Wissens ist alles in Bezug auf PKW kostenpflichtig, was versicherbar ist. Nicht Umsonst gibt es eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge (allgemeine Betriebsgefahr).


Gruß

Dirk


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz462687
Datum11.02.2008 13:3122429 x gelesen
Hallo Thomas
Geschrieben von Thomas KaiserIn Bayern sind Brandeinsätze generell kostenfrei.
Wobei man natürlich sagen muss, dass wir uns im genannten Fall in Rheinland-Pfalz befinden und dort ist dieser Einsatz schon kostenplfichtig.

Gruß Andreas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462688
Datum11.02.2008 13:3222438 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlAber hältst du ein Gästebuch für das Mittel der Wahl? Ich nicht!
Da meine Erfahrung zeigt, dass Feuerwehr recht kritikresistent bei solchen Dingen sind - Ja. Möchte nicht wissen was man der Dame gesagt hätte, wenn die zum Dienstabend ihre Beschwerde vorgebracht hätte.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern462692
Datum11.02.2008 13:4022480 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDa meine Erfahrung zeigt, dass Feuerwehr recht kritikresistent bei solchen Dingen sind
Und was ändert ein GB-Eintrag daran?
Der ist ja genauso schnell wieder gelöscht wie geschrieben.

Man hätte ja auch E-Mail / Brief zur Klärung einsetzen können...(wir wissen ja nicht ob sie es nicht versucht hat)


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462695
Datum11.02.2008 13:4422454 x gelesen
Ich such trotzdem weiter, ich dachte da an ein zweites... Müsste in Koblenz geurteilt worden sein.
Aber danke für diesen Hinweis!


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462696
Datum11.02.2008 13:4822469 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDer mündige Bürger hat doch das Recht Dinge zu hinterfragen oder sich auch drüber zu beschweren. Wenn mir eine Handwerker für 1.700 EUR ins Haus schickt, überprüfe ich die auch. Und wenn ich nicht einverstanden bin, beschwere ich mich.Deshalb gibt es Rechtsmittel, die der mündige Bürger einsetzen könnte. Widerspruch ist nicht überall abgeschafft worden...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462697
Datum11.02.2008 13:5122462 x gelesen
Geschrieben von Thomas KaiserDa verfahren wir aber sehr großzügig.Was nicht selten bedeutet: Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462699
Datum11.02.2008 13:5422511 x gelesen
Wäre das denn ein sinnvoller Weg?

Das Verwaltungsrecht gibt der Frau doch genügend sinnvolle Wege vor, und diese Wege zeigt so ein Kostenbescheid auch auf.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462700
Datum11.02.2008 14:0022478 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlMan hätte ja auch E-Mail / Brief zur Klärung einsetzen können...(wir wissen ja nicht ob sie es nicht versucht hat)
Auch wenn der Eintrag im Gästebuch auf der Homepage der Feuerwehr erscheint, glaube ich nicht, dass diese auch unmittelbarer Adressat sein sollen. Aber wie Du schon sagst, wir wissen nicht was dort schon vorab gelaufen ist.
Meine Äusserungen basieren auf Erfahrungen von Feuerwehren die kritisiert wurden. Einige können damit umgehen, einige leisten sich es solche Dinge komplett zu ignorieren und ein noch zu großer Teil reagiert gereizt.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462701
Datum11.02.2008 14:0322470 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWäre das denn ein sinnvoller Weg?
Nein, wäre es auch nicht. Der Eintrag in das Gästebuch zeigt ja auch schon, dass die Dame sich eigentlich an den völlig falschen Adressaten gewandt hat.

Geschrieben von Sebastian Krupp...und diese Wege zeigt so ein Kostenbescheid auch auf.
Anscheinend in diesem Fall nicht eindeutig genug --> siehe oben: falscher Adressat


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462702
Datum11.02.2008 14:0622444 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWiderspruch ist nicht überall abgeschafft worden...
Da bitte ich dann um Entschuldigung. Ich weiß von Nds. und NRW. Bin da mal von ausgegangen, dass andere Bundesländer auch gleich ziehen bzw. gezogen haben. Hat RLP was in der Richtung geplant?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462703
Datum11.02.2008 14:0722475 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannHat RLP was in der Richtung geplant?Bislang nix davon gehört. Und ich gehe davon aus, das ich das doch mitbekommen würde, wenn es hier zu solchen Änderungen käme ;-)


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462704
Datum11.02.2008 14:1122456 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppBislang nix davon gehört. Und ich gehe davon aus, das ich das doch mitbekommen würde, wenn es hier zu solchen Änderungen käme ;-)
Das habe ich mir auch gedacht. Aus früheren Postings konnte man schon erfahren, dass Du irgendwo im Verwaltungsbereich tätig bist.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP462705
Datum11.02.2008 14:1522443 x gelesen
Hast du (oder jemand anderes in deinem Umfeld) Zugang zur Entscheidungssammlung OVG Koblenz?
Da mal nach Feuerwehr suchen, da sollte das auftauchen. Ich komme im Moment nicht dran, sonst hätte ich das rausgesucht.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern462709
Datum11.02.2008 14:2722456 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannAus früheren Postings konnte man schon erfahren, dass Du irgendwo im Verwaltungsbereich tätig bist.

Sebastian, Mist! Deine Deckung ist aufgeflogen!


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462711
Datum11.02.2008 14:2922935 x gelesen
Ich nochmal, bin fündig geworden (Kollegen sei Dank;-) ): Oberverwaltungsgericht Koblenz vom 18. November 2004, 12 A 11382/04.OVG (Berufungsverfahren zu 7 K 3613/03.NW vom 25. Juni 2004).

Es ging da um einen Kostenersatz für einen Einsatz nach einem VU, die Kalkulation sah vor, das für jedes Fahrzeug die Gesamtkosten (mit allem drum und dran, also Abschreibung, Wartung usw.) auf die Stunden umgerechnet wurden, die das betreffende Fahrzeug pro Jahr wirklich eingesetzt wird, und nicht auf die Gesamtjahresstunden. Im vorliegenden Fall wurden ein TSF und ein LF16/12 eingesetzt und dann entsprechend berechnet, das TSF mit knapp 1400€/Stunde, das LF dagegen mit 840€/Stunde.

Der gesamte Kostenbescheid ging über knapp 2500€, und wurde der Kommune durchs OVG bis auf 500€ "um die Ohren geklatscht" (darin enthaltene Personalkosten übrigens, um die es aber im Verfahren nicht ging: ca. 180€, für 7 eingesetzte Personen bei Einsatzdauer 1h).

Von GStB und Städtetag RLP wurde daraufhin eine Empfehlung an die Kommunen herausgegeben, um die Kalkulation von Gebührensätzen stimmiger durchzuführen. Bei Interesse PM.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIrak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern462712
Datum11.02.2008 14:3222451 x gelesen
Gästebücher sind Teufelszeug und gehören für immer in die ewige Verdammnis geschickt!

Eine meiner wenigen pauschalen Aussagen...


Irakli

FWnetz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen462717
Datum11.02.2008 15:4122419 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp---
Geschrieben von Thomas Kaiser
Da verfahren wir aber sehr großzügig.
Was nicht selten bedeutet: Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben...


Hallo Sebastian @All,

volle Zustimmung. Hier in Sachsen ist in der Zwischezeit sogar die Rettung von Personen aus verunfallten Fahrzeugen abrechenbar.

@Thomas Kaiser
Es ist zwar edelmüdig nicht alles in Rechnung stellen zu wollen, nur leider ist das nicht immer richtig(im Sinne des Gestz7Satzungsgebers).
Aber ich vermute mal das kann einer der Forumsjuristen bzw. Verwaltungsfachleuten :-) besser erklären.

Zum Thema Reaktion im Gästebuch: Wenn man sich dauerhaft Freunde in der Bevölkerung schaffen möchte kann man so reagieren, ansonsten sollte man das anders regeln.

Ein Hinweis noch für den Forumskollegen mit den "brennenden Grüßen: Wenn dann regelt das die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges welches brannte ;-).

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern462726
Datum11.02.2008 16:1822383 x gelesen
Geschrieben von Thomas KaiserIn Bayern sind Brandeinsätze generell kostenfrei
Ist so nicht ganz richtig!

Artikel 28 Abs.2 Bayerisches Feuerwehrgesetz:

Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden

für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen veranlaßt war,


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland462729
Datum11.02.2008 16:2522412 x gelesen
Geschrieben von Irakli WestGästebücher sind Teufelszeug und gehören für immer in die ewige Verdammnis geschickt!

Wo kann ich das unterschreiben?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken462734
Datum11.02.2008 16:5122482 x gelesen
Hi,

wie wird das eigentlich genau abgerechnet? Nach dem, was tatsächlich am Einsatz war, was nötig gewesen wäre, oder was man wirklich gebraucht hat?

Muss die Versicherung (oder wer auch immer) auch das Fahrzeug der Nachbarwehr zahlen, das zur Sicherheit mit alamiert wurde, weil man einen zweiten Rettungssatz an der Einsatzstellen haben wollte, falls der eigene Probleme macht. Am Einsatz hat man dann festgestellt, dass keine technische Rettung nötig war...
Unter diesem Blickwinkel sieht die Frage aus einem anderen Thread 'Was mach ich mit nicht alamierten Kollegen, die zufällig(?) auch am GH einlaufen?

Tomy


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern462740
Datum11.02.2008 17:4622407 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas nicht selten bedeutet: Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben...Das entscheiden natürlich nicht wir als Feuerwehr, sondern die Gemeinde ob abgerechnet wird oder nicht.
Beim letzten Hochwasser z. B. wurden keine Rechnungen gestellt.
Gruß vom Ammersee,
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg462743
Datum11.02.2008 18:0022445 x gelesen
Geschrieben von Thomas KaiserBeim letzten Hochwasser z. B. wurden keine Rechnungen gestellt.

Äpfel und Birnen.
Bei öffentlichen Notständen durch Naturereignisse handelt es sich je nach landesrechtlcher Regelung i.d.R. um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr = kostenfrei.
Bei einem PKW-Brand handelt es sich zwar auch um ein Schadensfeuer (das grundsätzlich ebenfalls eine Pflichtaufgabe und damit kostenfrei wäre), das aber i.d.r. auf Grund der gefährdungshaftung explizit davon ausgenommen ist (nicht in Ba-Wü, da kostet das i.d.R. nix).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg462747
Datum11.02.2008 18:0722434 x gelesen
Geschrieben von Neumann Thomaswie wird das eigentlich genau abgerechnet? Nach dem, was tatsächlich am Einsatz war, was nötig gewesen wäre, oder was man wirklich gebraucht hat?

Das ist i.d.R. der Streitpunkt.

Geschrieben von Neumann ThomasMuss die Versicherung (oder wer auch immer) auch das Fahrzeug der Nachbarwehr zahlen, das zur Sicherheit mit alamiert wurde, weil man einen zweiten Rettungssatz an der Einsatzstellen haben wollte, falls der eigene Probleme macht. Am Einsatz hat man dann festgestellt, dass keine technische Rettung nötig war...

Na ja. Bei Rettung aus Lebensgefahr kommt i.d.R. bisher keine Rechnung.
Der Kräfteansatz wird nach dem Stand der Technik sowie den geltenden Ausbildungs- und Sicherheitsvorschriften.
Wenn Du natürlich zum Pkw-Brand die Feuerwehrsternfahrt ausgerufen hast und da mit 5 Fahrzeugen aufschlägst oder mit 20 Mann 10m² Ölfleck entfernst, dann wird das schwierig zu begründen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz462816
Datum12.02.2008 07:3722539 x gelesen
Hallo Forum,

als Mitglied der betroffenen Wehr möchte ich mich auch einmal zu diesem Thema äußern.

Zunächst einmal, ich selbst war bei dem betreffenden Einsatz nicht mit ausgerückt und kann daher zu den gemachten Vorwürfen eigentlich keine Stellung nehmen.
Allerdings befindet sich in unserem Ort auch eine Rettungswache, so dass der RD eigentlich immer vor uns vor Ort ist (im GB-Eintrag steht ja auch, das der RD die Feuerwehr alarmiert habe). Und somit ist eine Betreuung oder auch Erste Hilfe durch unsere Einsatzkräfte eigentlich nie notwendig, da dies in der Regel immer sehr gut durch den RD übernommen wird. Wie es nun im vorliegenden Falle war, kann ich mangels Anwesenheit natürlich nicht sagen.

Zu den Äußerungen des Kameraden Link möchte ich darauf hinweisen, das er ausdrücklich darauf hinweist, das er NICHT für Zug- oder Wehrführung, Wehrleitung oder Verbandsgemeinde schreibt. Weiterhin hat der Kamerad Link auch keine Funktion in Zug- oder Wehrführung bzw. Wehrleitung. Somit ist es absolut seine private Meinung (hier im Forum steht ja eigentlich auch unter jedem Beitrag „Ausschließlich meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr“). Außerdem hat er zwischenzeitlich in einem weiteren Beitrag auch nochmals Stellung bezogen (übrigens genauso wie die Beschwerdeführerin).

Zum Thema Gebührenbescheid:
Wie die Summe von 1.700 EURO zustande kommt, kann ich nicht beurteilen, da die Feuerwehr mit der Abrechnung nichts zu tun hat.
Auf allen Gebührenbescheiden der Verbandsgemeinde steht jedoch immer ein Ansprechpartner sowie eine ausführliche Widerrufsbelehrung. Somit ist eigentlich klar ersichtlich, wer der Ansprechpartner für evtl. Rückfragen den Bescheid betreffend ist bzw. wie und wo man einen Widerspruch erheben kann.

Generell kann ich noch sagen, das wir bisher zwar selten (aber es ist auch schon vorgekommen) ein ausdrückliches Lob erhalten haben („Es ist ja schließlich deren Aufgabe uns zu helfen“), Kritik in dieser Form allerdings auch noch nicht vorgekommen ist.

Aber ich denke mal, wir alle machen unseren Job auch ohne ein ausdrückliches Lob weiterhin zum Wohle der Bürger.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf



P.S.: In diesem speziellen Fall nochmals ausdrücklich: Dies ist ausschließlich meine private Meinung und nicht die der Feuerwehr Kirchen oder des Einrichtungsträgers.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW462818
Datum12.02.2008 08:0122451 x gelesen
Geschrieben von ---Ralf Rötter--- Zu den Äußerungen des Kameraden Link möchte ich darauf hinweisen, das er ausdrücklich darauf hinweist, das er NICHT für Zug- oder Wehrführung, Wehrleitung oder Verbandsgemeinde schreibt. Weiterhin hat der Kamerad Link auch keine Funktion in Zug- oder Wehrführung bzw. Wehrleitung. Somit ist es absolut seine private Meinung

Seine private Meinung, die er als Feuerwehrmitglied, im Gästebuch seiner Feuerwehr gegenüber der geschädigten Person äußert.
Meines Erachtens ist es egal, welche Funktion der Kamerad Inne hat, es gehört sich einfach nicht. Es gibt doch genügend andere Wege, wie man auf diesen Gästebucheintrag reagieren kann.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen462850
Datum12.02.2008 10:0022436 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterSomit ist es absolut seine private Meinung (hier im Forum steht ja eigentlich auch unter jedem Beitrag „Ausschließlich meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr“). Außerdem hat er zwischenzeitlich in einem weiteren Beitrag auch nochmals Stellung bezogen (übrigens genauso wie die Beschwerdeführerin).

Dumm nur, wenn in diesem Beitrag kundgetan wird, daß er in dem geschilderten Verhalten auch ein Fehlverhalten eines FA sieht und zugleich eine Teilschuld auf den RD (egal ob zu Recht oder Unrecht) abladen möchte. Wenn sich da irgendeine juristisch austoben will, hat man ihm mit solchen Aussagen eine Steilvorlage geboten.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen462882
Datum12.02.2008 13:3522412 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterAußerdem hat er zwischenzeitlich in einem weiteren Beitrag auch nochmals Stellung bezogen (übrigens genauso wie die Beschwerdeführerin).

Mittlerweile sind alle Einträge gelöscht worden...


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz462919
Datum12.02.2008 17:4222493 x gelesen
Geschrieben von ---Stefan Ganzke---
Seine private Meinung, die er als Feuerwehrmitglied, im Gästebuch seiner Feuerwehr gegenüber der geschädigten Person äußert.


Richtig, seine private Meinung. Wenn man so will, macht es auch hier im Forum keinen Sinn, zu schreiben "Ausschließlich meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr".
Weil, zumindest im Profil steht eigentlich bei den meisten Forumsnutzern, welche Funktion oder Ausbildung sie haben und in welcher Feuerwehr sie sind. Und sie schreiben in einem FEUERWEHRFACHFORUM. Also, wenn das im Gästebuch nicht akzeptiert wird, kann man die o.g. Formel M.E. auch hier im Forum nicht akzeptieren.

Und wenn er seine private Meinung mitteilen wollte, wo hätte er es den sonst tun sollen, wenn nicht im Gästebuch. Hätte ja keinen Sinn gemacht, hier darauf einen Thread zu eröffnen, oder.

Davon abgesehen, wurde ja seitens unseres Webmasters zwischenzeitlich die entsprechenden Kommentare gelöscht.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.462923
Datum12.02.2008 17:5722431 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterUnd wenn er seine private Meinung mitteilen wollte, wo hätte er es den sonst tun sollen, wenn nicht im Gästebuch.
Die Frage ist vielleicht weniger wo, sondern eher wie. Das was dort geschrieben stand, war einfach nur Dampf ablassen. Die Feuerwehr hat sicherlich eine vernünftigen Job gemacht und da wagt es dann jemand dies in Frage zu stellen. Die Frage ist dann auch noch, ob die Beschwerdeführerin und der Rest der Leser des Gästebuches eine private Äusserung eines FA der Wehr auf der eigenen HP auch als solche auffassen. Oder sie einfach als Meinung der gesamten Feuerwehr ansehen.

Optimaler wäre es aus meiner Sicht, wenn die Wehrführung eine sachliche Stellungnahme dazu verfasst hätte. Eventuell den Einsatz noch einmal in kurzen Stichworten beschreiben, in Sachen Rechnung auf die Zuständigkeit der Gemeinde verweisen und eventuell den Dialog anbieten. Muss man auch mal über den eigenen Schatten springen und Ärger runterschlucken.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern462927
Datum12.02.2008 18:0122404 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerMittlerweile sind alle Einträge gelöscht worden...
Das wundert mich ehrlich gesagt nicht.

Ich als Webmaster hätte den Beitrag an unseren Chef weitergeleitet und im Gästebuch einen kurzen Vermerk hinerterlassen á la "Wir nehmen die geäußerte Kritik sehr ernst, halten ein Gästebuch aber für ein ungeeignetes Medium den Sachverhalt zu klären. Die Leitung der Feuerwehr wird sich mit der Betroffenen in Verbindung setzen" oder ähnlich...


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen462929
Datum12.02.2008 18:0422389 x gelesen
... es geht hier zum millionsten Male nicht darum ob jemand was durfte /sollte/konnte, sondern ganz einfach darum wie es nach außen wirkt - und zwar für den unbedarften Bürger...

Und deshalb wäre eine kurze sachliche freundliche Stellungnahme von jemand Befugtem die günstigste Lösung gewesen...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462930
Datum12.02.2008 18:0622461 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterAlso, wenn das im Gästebuch nicht akzeptiert wird, kann man die o.g. Formel M.E. auch hier im Forum nicht akzeptieren.Die Meinungsäußerung wird doch von keinem in Frage gestellt, nur die Art und Weise?!

Geschrieben von Ralf RötterUnd wenn er seine private Meinung mitteilen wollte, wo hätte er es den sonst tun sollen, wenn nicht im Gästebuch.Die Frau hatte doch ihre E-Mail hinterlassen? Ihre Adresse, Tel.-Nr. o.ä. sollte auch kein Problem sein?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW462936
Datum12.02.2008 18:1822438 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterUnd wenn er seine private Meinung mitteilen wollte, wo hätte er es den sonst tun sollen, wenn nicht im Gästebuch

Hast du dir schon einmal die Frage gestellt, wie unabhängige MitbürgerInnen die eure Seite besuchen und im Gästebuch solche Aussagen lesen, reagieren? Der Beitrag war unsachlich und darüber brauchen wir denke ich nicht diskutieren.
Weiterführend bezweifel ich, dass gesagt werden wird, der Kamerad XY hat eine Stellungnahme ins Gästebuch geschrieben, sondern doch eher die Feuerwehr XX, oder meinst du nicht?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz462945
Datum12.02.2008 18:3422538 x gelesen
Hallo,

also grundsätzlich gebe ich ja zu, das die Kommunikation nicht optimal war und es die beste Lösung war, die Einträge zu löschen.

Allerdings müsst ihr ja wohl auch zugestehen, das

1. die Sache mit dem Gebühren Sache der Verbandsgemeinde wäre und dies höchstwahrscheinlich auch recht eindeutig auf dem Gebührenbescheid zu erkennen war.

2. wir auf unserer HP unter dem Feld "Impressum" sowie unter dem Unterpunkt "Führung und Mannschschat" zwei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme haben. Dort hätte man sich melden und die Unzufriedenheit mitteilen können.

3. der Kamerad mehrmals erwähnt hatte, das es seine private Meinung wäre. Und ich finde schon, das war aus dem Beitrag deutlichst zu erkennen.

Aber, nunja, ich denke mal, unser Webmaster wird die Sache mit dem Gästebuch evtl. auch nochmal überdenken.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen462958
Datum12.02.2008 19:2622367 x gelesen
Geschrieben von Ralf Rötter2. wir auf unserer HP unter dem Feld "Impressum" sowie unter dem Unterpunkt "Führung und Mannschschat" zwei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme haben. Dort hätte man sich melden und die Unzufriedenheit mitteilen können.

Und wenn das Impressum korrekt wäre, so würde man da auch schon den Namen und die Kontaktdaten des Bürgermeisters finden.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462984
Datum12.02.2008 20:3122429 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterAllerdings müsst ihr ja wohl auch zugestehen, das

1. die Sache mit dem Gebühren Sache der Verbandsgemeinde wäre und dies höchstwahrscheinlich auch recht eindeutig auf dem Gebührenbescheid zu erkennen war.
Das hat hier auch niemand bestritten...

Wurde dies auch der Frau so mitgeteilt?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW463063
Datum12.02.2008 23:3422474 x gelesen
Geschrieben von Ralf Rötterdie Sache mit dem Gebühren Sache der Verbandsgemeinde wäre und dies höchstwahrscheinlich auch recht eindeutig auf dem Gebührenbescheid zu erkennen war.

Das glaube ich gerne, wurde an dieser Stelle auch nicht kritisiert.

Geschrieben von ---Ralf Kötter--- wir auf unserer HP unter dem Feld "Impressum" sowie unter dem Unterpunkt "Führung und Mannschschat" zwei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme haben. Dort hätte man sich melden und die Unzufriedenheit mitteilen können.


Muss man immer nach dem Motto "wie es in den Wald hinein schallt, schallts auch wieder heraus" verfahren?

Geschrieben von ---Ralf Kötter--- der Kamerad mehrmals erwähnt hatte, das es seine private Meinung wäre. Und ich finde schon, das war aus dem Beitrag deutlichst zu erkennen.

Ok, ich nehme an, darauf wurde jetzt von vielen Mitgliedern des Forums ausführlich eingegangen.

Geschrieben von ---Ralf Kötter--- Aber, nunja, ich denke mal, unser Webmaster wird die Sache mit dem Gästebuch evtl. auch nochmal überdenken

Gut, wenn er aus dieser Sache gelernt hat, hat sich das Ganze doch gelohnt.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 11.02.2008 11:26 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 11:45 ., Grafschaft
 11.02.2008 12:03 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 12:35 ., Grafschaft
 11.02.2008 12:48 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 11:52 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 12:09 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 12:16 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 11.02.2008 12:22 Jako7b T7., Bischheim
 11.02.2008 12:41 Alex7and7er 7S., Wedel
 11.02.2008 12:43 Alex7and7er 7S., Wedel
 11.02.2008 12:48 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 11.02.2008 12:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.02.2008 12:31 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 12:34 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 11.02.2008 12:39 ., Grafschaft
 11.02.2008 12:51 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 11.02.2008 13:44 ., Grafschaft
 11.02.2008 14:15 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 11.02.2008 14:29 ., Grafschaft
 11.02.2008 12:31 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 12:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 11.02.2008 12:20 Jako7b T7., Bischheim
 11.02.2008 12:22 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 11.02.2008 12:36 Chri7sti7an 7S., Garching
 11.02.2008 13:03 Stef7an 7G., Wuppertal
 11.02.2008 13:14 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.02.2008 13:26 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 13:29 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.02.2008 13:32 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 13:40 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.02.2008 14:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 13:54 ., Grafschaft
 11.02.2008 14:03 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 13:48 ., Grafschaft
 11.02.2008 14:06 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 14:07 ., Grafschaft
 11.02.2008 14:11 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 14:27 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.02.2008 13:24 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 11.02.2008 13:27 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 11.02.2008 13:29 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 11.02.2008 13:31 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 11.02.2008 13:51 ., Grafschaft
 11.02.2008 15:41 Pete7r L7., Flöha
 11.02.2008 17:46 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 11.02.2008 18:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.02.2008 16:18 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
 11.02.2008 14:32 Irak7li 7W., M-Waldtrudering / Haar
 11.02.2008 16:25 Fran7k R7., Eppelborn
 11.02.2008 16:51 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 11.02.2008 18:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
 12.02.2008 07:37 Ralf7 R.7, Kirchen
 12.02.2008 08:01 Stef7an 7G., Wuppertal
 12.02.2008 17:42 Ralf7 R.7, Kirchen
 12.02.2008 17:57 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 12.02.2008 18:04 Lüde7r P7., Kelkheim
 12.02.2008 18:06 ., Grafschaft
 12.02.2008 18:18 Stef7an 7G., Wuppertal
 12.02.2008 18:34 Ralf7 R.7, Kirchen
 12.02.2008 19:26 ., Bad Hersfeld
 12.02.2008 20:31 ., Grafschaft
 12.02.2008 23:34 Stef7an 7G., Wuppertal
 12.02.2008 10:00 ., Bad Hersfeld
 12.02.2008 13:35 Mike7 B.7, Brome
 12.02.2008 18:01 Magn7us 7H., Pöttmes
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt