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Thema | Keine Feuerwehrzulage als Brandmeister??? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Schm8idt8 T.8, Altenburg / Thüringen | 462427 | |||
Datum | 10.02.2008 16:26 | 16798 x gelesen | |||
Ich bin letzte Woche zum Brandmeister und damit zum Beamten auf Probe ernannt worden. In meiner Besoldungsfestsetzung fehlte die Feuerwehrzulage. Auf meine Nachfrage bei der Stadt bekam ich zur Antwwort, dass mir die Feuerwehrzulage erst nach einem Jahr Dienst als Brandmeister zusteht. Ich bin jedoch der Meinung das mir die Zulage schon als Anwärter zugestanden hätte so wie es hier steht und in hunderten anderen Städten praktiziert wird: Bundesbesoldungsordnung Nr. 10. Zulage für Beamte der Feuerwehr (1) 1Beamte der Bundesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr in den Ländern sowie Beamte und Soldaten, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. 2Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Vollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten. (2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten. Die Stadt meint, ich hätte als Brandmeisteranwärter keinen Vorbereitungsdienst im Vollzugsdienst geleistet. Meiner Meinung nach leistet der Feuerwehrbeamte Vollzugsdienst. Hat jemand schon mal von solch einem Fall gehört? Weiss jemand wo es steht das der Fw-Beamte Vollzugsbeamter ist? Gibt es irgendwelche Grundsatzurteile oder Komentare zur Fw-Zulage? Grüße Thomas und Danke im Vorraus! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 462452 | |||
Datum | 10.02.2008 18:11 | 10780 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Schmidt Thomas Ich bin letzte Woche zum Brandmeister und damit zum Beamten auf Probe ernannt worden. Jou, dann aber auch nur 50 %. Die volle Zulage gibt es ab dem 2. Jahr. Geschrieben von Schmidt Thomas Ich bin jedoch der Meinung das mir die Zulage schon als Anwärter zugestanden hätte so wie es hier steht und in hunderten anderen Städten praktiziert wird: Welche Städte sind das? Gruß Markus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462498 | |||
Datum | 10.02.2008 22:09 | 10393 x gelesen | |||
Hallo, welchen Sachstand hat Dein Personalrat von der Gewerkschaft eingefordert und wie ist nach dessen Auffassung der Sachstand? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Tauberbischofsheim / Baden-Württemberg | 462528 | |||
Datum | 10.02.2008 23:31 | 10521 x gelesen | |||
Hallo Thomas! War bei uns 1995 auch so. Allerdings bekamen wir damals meines Wissens die Technikerzulage ausgezahlt. Die Feurwehrzulage erhalten nur Beamte, die dauerhaft im Einsatz- und Schichtdienst sind. Das ist während der Ausbildung ja sicher nicht der Fall. Deshalb gibt es auch immer wieder Diskussionen, ob Leitstellendisponenten Anspruch auf die Feuerwehrzulage haben. Grüßle, Sven | |||||
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Autor | Schm8idt8 T.8, Altenburg / Thüringen | 463007 | |||
Datum | 12.02.2008 21:18 | 10429 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Markus Groß zum Beispiel: Jena, Weimar, Nordhausen, Frankfurt am Main............... | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 463022 | |||
Datum | 12.02.2008 21:51 | 10463 x gelesen | |||
Guude, So wie ich das lese, bzw. gelesen habe, bist du kurz nach der Ausbildung...desweiteren klingt es so als ob du die Feuerwehrzulage "durchdrücken" willst. Oder seh ich da was falsch? Halt lieber die Bälle flach und akzeptiere es lieber erstmal. Fährt man sicher in den ersten Jahren relativ gut ;-) vor allem n "Streit" mit der Stadt, PR, Amtsleitung und Kollegen am Anfang vom Zaun brechen bricht manchen das Genick. MkG Eric PS: Soweit ich weiss gibt es die Feuerwehrzulage ert ab dem zweiten Jahr. Woher weisst du das, die von dir genannten Städte in deinem anderen Post die Fw-Zulage sofort erhalten? | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 463029 | |||
Datum | 12.02.2008 22:02 | 10415 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Schmidt Thomas zum Beispiel: Jena, Weimar, Nordhausen, Frankfurt am Main ... Weißt Du das oder glaubst Du das? Gruß Markus | |||||
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Autor | Schm8idt8 T.8, Altenburg / Thüringen | 464400 | |||
Datum | 17.02.2008 22:49 | 10278 x gelesen | |||
Ich weiss es, weil die mit mir zusammen die zweijährige Ausbildung durchlaufen haben. Es gibt auch mehrere Stelleanzeigen im Internet zBsp Frankfurt wo die entsprechende Stadtverwaltung das zu erwartende Gehalt aufzeigt. Da steht mehrfach drin, dass die Anwärter nach einem Jahr die kleine Zulage erhalten würden. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Clau8s G8., Darmstadt-Arheilgen / Hessen | 464718 | |||
Datum | 19.02.2008 13:51 | 10218 x gelesen | |||
Hallo Thomas, laß die Angelegenheit doch mal von dem für Dich zuständigen Personalrat prüfen. Falls Du Mitglied der Gewerkschaft bist (z. B. verdi), kannst Du auch dort mal um Überprüfung der Angelegenheit bitten. Die kümmern sich bestimmt darum. Ansonsten kann ich Dir nur viel Glück wünschen. Mit freundlichen Grüßen: Claus Gärtner "Ich vertrete stets nur meine eigene Meinung!" | |||||
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