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Thema | Dienstanweisung Nagelplattenbinder NRW | 9 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW | 462307 | |||
Datum | 09.02.2008 23:52 | 9489 x gelesen | |||
Hallo, werte Gemeinde, ich habe gehört (sowohl auf dem F 3-Lehrgang von nem Kameraden, als auch in meinem LZ von nem Kameraden) das es von seiten des LFV NRW wohl eine Dienstanweisung bzgl. des Einsatzes bei Bränden von Nagelbinderkonstruktionen geht. Diese finde ich aber nicht wirklich im Netz, hat jemand diese vielleicht vorliegen, und könnte sie mir zukommen lassen? Grüße, Alexander Deutsch FW Castrop-Rauxel LZ 3 | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 462308 | |||
Datum | 09.02.2008 23:56 | 7299 x gelesen | |||
Hi! http://www.idf.nrw.de/download/nagelplattenbinder.pdf Grüße zurück! Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW | 462399 | |||
Datum | 10.02.2008 14:21 | 7336 x gelesen | |||
Hallo, Adrian, danke für den Link, aber die PDF-Datei hatte ich schon. Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat. Diese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden. Grüße, Alex | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 462401 | |||
Datum | 10.02.2008 14:23 | 7172 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschDiese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden. Das der LFV rein rechtlich nicht in der Lage ist, eine für die operative Tätigkeit der Feuerwehren verbindliche DA herauszugeben wirst Du da wohl vergeblich suche... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462418 | |||
Datum | 10.02.2008 15:45 | 7248 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschHallo, Adrian, danke für den Link, aber die PDF-Datei hatte ich schon. Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat. Eine Dienstanweisung kann nur dein Dienstherr, als die Stadt C-R erlassen. Geschrieben von Alexander Deutsch Diese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden. Der LFV kann das nicht. Wie auch? Hier ist also sowohl die Feuerwehrführung als auch der Einsatzleiter gefragt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 462453 | |||
Datum | 10.02.2008 18:14 | 7209 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Deutsch Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat. wird in den meisten Fällen durch § 181 GMV geregelt. ;-) Ansonsten gilt das Gesagte: Eine Dienstanweisung kann nur deine Dienststelle erlassen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Alex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW | 462491 | |||
Datum | 10.02.2008 21:20 | 7227 x gelesen | |||
Danke schonmal für eure Antworten, ich werd mit dem Kameraden noch mal sprechen, ob "seine" Feuerwehr diese DA erlassen hat, oder wer es jetzt nun genau war ;-) | |||||
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Autor | Irak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern | 462710 | |||
Datum | 11.02.2008 14:28 | 7243 x gelesen | |||
Ist latent OT, aber evtl. doch passend. Wie auch immer: hier sind Bilder von Nagelplatten in voller Auflösung für Eure Ausbildungsunterlagen. Irakli FWnetz | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover/ NRW / NRW | 465635 | |||
Datum | 23.02.2008 21:27 | 7136 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschHallo, werte Gemeinde, ich habe gehört (sowohl auf dem F 3-Lehrgang von nem Kameraden, als auch in meinem LZ von nem Kameraden) das es von seiten des LFV NRW wohl eine Dienstanweisung bzgl. des Einsatzes bei Bränden von Nagelbinderkonstruktionen geht Hallo Hmmm hab damals den F3 in NRW und den F$ in Hessen gemacht, da gibt es auch so eine Anweisung. So wird es auch vermittelt. Aber wenn ich ehrlich bin, wo das steht weiß ich auch nicht., Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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