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ThemaDienstanweisung Nagelplattenbinder NRW9 Beträge
RubrikTaktik
Infos:
  • Schwachpunkt Nagelplattenj-Dachkonstruktion
  •  
    AutorAlex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW462307
    Datum09.02.2008 23:529489 x gelesen
    Hallo, werte Gemeinde, ich habe gehört (sowohl auf dem F 3-Lehrgang von nem Kameraden, als auch in meinem LZ von nem Kameraden) das es von seiten des LFV NRW wohl eine Dienstanweisung bzgl. des Einsatzes bei Bränden von Nagelbinderkonstruktionen geht. Diese finde ich aber nicht wirklich im Netz, hat jemand diese vielleicht vorliegen, und könnte sie mir zukommen lassen?

    Grüße, Alexander Deutsch
    FW Castrop-Rauxel
    LZ 3


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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW462308
    Datum09.02.2008 23:567299 x gelesen
    Hi!

    http://www.idf.nrw.de/download/nagelplattenbinder.pdf

    Grüße zurück!


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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    AutorAlex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW462399
    Datum10.02.2008 14:217336 x gelesen
    Hallo, Adrian, danke für den Link, aber die PDF-Datei hatte ich schon. Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat.

    Diese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden.

    Grüße, Alex


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg462401
    Datum10.02.2008 14:237172 x gelesen
    Geschrieben von Alexander DeutschDiese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden.

    Das der LFV rein rechtlich nicht in der Lage ist, eine für die operative Tätigkeit der Feuerwehren verbindliche DA herauszugeben wirst Du da wohl vergeblich suche...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen462418
    Datum10.02.2008 15:457248 x gelesen
    Geschrieben von Alexander DeutschHallo, Adrian, danke für den Link, aber die PDF-Datei hatte ich schon. Ich suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat.

    Eine Dienstanweisung kann nur dein Dienstherr, als die Stadt C-R erlassen.

    Geschrieben von Alexander DeutschDiese soll es wohl vom LFV NRW geben, weder auf der Seite des IdF noch auf der LFV-Seite ist aber darüber etwas zu finden.


    Der LFV kann das nicht. Wie auch?

    Hier ist also sowohl die Feuerwehrführung als auch der Einsatzleiter gefragt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen462453
    Datum10.02.2008 18:147209 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander DeutschIch suche eine (Dienst)-Anweisung, die besagt, daß bei einem Feuer mit Nagelplattenbeteiligung (i.d.R. Discounter) ein Innenangriff ohne Menschenleben in Gefahr zu unterbleiben hat.

    wird in den meisten Fällen durch § 181 GMV geregelt. ;-)

    Ansonsten gilt das Gesagte: Eine Dienstanweisung kann nur deine Dienststelle erlassen.


    Grüße

    Micha


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    AutorAlex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW462491
    Datum10.02.2008 21:207227 x gelesen
    Danke schonmal für eure Antworten, ich werd mit dem Kameraden noch mal sprechen, ob "seine" Feuerwehr diese DA erlassen hat, oder wer es jetzt nun genau war ;-)


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    AutorIrak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern462710
    Datum11.02.2008 14:287243 x gelesen
    Ist latent OT, aber evtl. doch passend. Wie auch immer: hier sind Bilder von Nagelplatten in voller Auflösung für Eure Ausbildungsunterlagen.




    Irakli

    FWnetz

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    AutorLutz8 W.8, Düren/ Hannover/ NRW / NRW465635
    Datum23.02.2008 21:277136 x gelesen
    Geschrieben von Alexander DeutschHallo, werte Gemeinde, ich habe gehört (sowohl auf dem F 3-Lehrgang von nem Kameraden, als auch in meinem LZ von nem Kameraden) das es von seiten des LFV NRW wohl eine Dienstanweisung bzgl. des Einsatzes bei Bränden von Nagelbinderkonstruktionen geht

    Hallo Hmmm hab damals den F3 in NRW und den F$ in Hessen gemacht, da gibt es auch so eine Anweisung. So wird es auch vermittelt. Aber wenn ich ehrlich bin, wo das steht weiß ich auch nicht.,


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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     09.02.2008 23:52 Alex7and7er 7D., Castrop-Rauxel
     09.02.2008 23:56 Adri7an 7H., Lippstadt
     10.02.2008 14:21 Alex7and7er 7D., Castrop-Rauxel
     10.02.2008 14:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     10.02.2008 15:45 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     10.02.2008 18:14 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     10.02.2008 21:20 Alex7and7er 7D., Castrop-Rauxel
     11.02.2008 14:28 Irak7li 7W., M-Waldtrudering / Haar
     23.02.2008 21:27 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover/ NRW
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