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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Tino8 M.8, Dormagen / NRW | 462050 | |||
Datum | 08.02.2008 21:55 | 24332 x gelesen | |||
Hallo, als Nicht-Feuerwehrler interessiert mich, wie eigentlich eine Alarmierung bei der freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall abläuft. Ich habe schon im Netz über google gesucht, aber meine Fragen nicht beantwortet bekommen. Ich wäre dankbar, wenn sich hier jemand die Mühe machen könnte, mir das ein wenig zu erläutern. Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst und hat sich, soweit er vor Ort und dienstfähig ist, in Alarmfällen schnellstmöglich zum Gerätehaus zu begeben, um Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Die Alarmierung erfolgt dabei über Sirene oder über Funkmelder, die die Feuerwehrleute mit sich führen. Soweit ich es verstanden habe, läuft das nach dem Prinzip "Wer kommt, der kommt", d.h. es ist nicht im einzelnen voraussehbar, welche Feuerwehrkameraden zu einem konkreten Einsatz am Gerätehaus erscheinen werden. Man korrigiere mich bitte, wenn diese Vorstellung falsch ist. Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Es wäre zum Beispiel misslich, wenn keiner der Eintreffenden einen Lkw-Führerschein hat. Und wie wird sichergestellt, dass immer jemand da ist, der den Zugführerlehrgang absolviert hat? Und woher weiß der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges, wann er loszufahren hat d.h. ob noch weitere Kameraden zu erwarten sind oder der Trupp vollzählig ist? Läuft das so, dass die einzelnen Feuerwehrleute, die über Melder zum Einsatz gerufen werden, sich rückmelden, wenn sie auch kommen? Oder kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist und diese Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Vielleicht wirken diese Fragen auf euch "dumm", dann bitte ich um Entschuldigung. Es wäre aber trotzdem nett, wenn jemand sich die Mühe machen könnte, mich hier etwas aufzuklären. ;) Vielen Dank im Voraus! Tino | |||||
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Autor | Greg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 462051 | |||
Datum | 08.02.2008 22:04 | 22170 x gelesen | |||
Ja dann fangen wir mal an ;-) Also die Sache mit den EInsatzbereitschaften ist soweit richtig eigentlich hat jeder irgendwie immer Bereitschaft es sei denn es liegen besondere Tage wie zum Beispiel Feiertage, das eigene Feuerwehrfest, Rosenmontag , Sylvester oder Weihnachten und was man da sonst noch so aufzählen kann an. Da wird dann vorher meist eine Liste gemacht wo sich jeder eintragen kann an welchem dieser Tage er einsatzbereit ist und zum Beispiel auf Alkohol verzichtet. Zum Thema Vorhersehbarkeit der Personalstärke lässt sich sagen das es Feuerwehren mit Meldern gibt die eine sogenannte "Rückmeldungsfunktion" besitzen das heisst der Feuerwehrmann kann eine Nachricht an die Leitstelle schicken ob er kommt oder nicht. Dies ist aber nicht gang und gebe da teuer und meines Kenntnisstandes nicht weit verbreitet. Tritt der Fall auf das im Einsatzfall kein Feuerwehrmann mit LKW - Führerschein vor Ort erscheint gibt es einen Text in der STVO der erlaubt Einsatzfahrzeuge auch ohne den entsprechenden Führerschein BIS ZUR EINSATZSTELLE zu fahren! Jedoch nicht zurück. Zumindest so mein Kenntnisstand. Wer nach dem letzen Fahrzeug am GH erscheint muss halt mit dem Privat PKW zum Einsatzort fahren! Allerdings mit besonderer Vorsicht. HOffe das hat geholfen , Gruß Gregor Losgefahren wird meist je nach Lage wenn zumindest ein Trupp + Fahrzeugführer + Gruppenführer auf dem Fahrzeug sind und abzusehen ist das es dauert bis die nächsten Leute kommen. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462052 | |||
Datum | 08.02.2008 22:06 | 21938 x gelesen | |||
Nabend. Geschrieben von Tino Meier Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst und hat sich, soweit er vor Ort und dienstfähig ist, in Alarmfällen schnellstmöglich zum Gerätehaus zu begeben, um Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Die Alarmierung erfolgt dabei über Sirene oder über Funkmelder, die die Feuerwehrleute mit sich führen. Soweit ich es verstanden habe, läuft das nach dem Prinzip "Wer kommt, der kommt", d.h. es ist nicht im einzelnen voraussehbar, welche Feuerwehrkameraden zu einem konkreten Einsatz am Gerätehaus erscheinen werden. Man korrigiere mich bitte, wenn diese Vorstellung falsch ist. Das ist in den allermeisten Fällen richtig. Bei einigen größeren Freiwilligen Feuerwehren gibt es auch Bereitschaften, z.B. für den Einsatzleiter (Einsatzführungsdienst, oä). Geschrieben von Tino Meier Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Es wäre zum Beispiel misslich, wenn keiner der Eintreffenden einen Lkw-Führerschein hat. Und wie wird sichergestellt, dass immer jemand da ist, der den Zugführerlehrgang absolviert hat? In diesem Fall macht es die Masse. Es müssen halt genug Leute alarmiert werden, um die Wahrscheinlichkeit, dass sowas nicht passiert, möglichst hoch zu halten. Ausgeschlossen werden kann es wohl kaum. Geschrieben von Tino Meier Und woher weiß der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges, wann er loszufahren hat d.h. ob noch weitere Kameraden zu erwarten sind oder der Trupp vollzählig ist? Läuft das so, dass die einzelnen Feuerwehrleute, die über Melder zum Einsatz gerufen werden, sich rückmelden, wenn sie auch kommen? Das ist mit den bestehenden Alarmierungmöglichkeiten nicht möglich. Geschrieben von Tino Meier Oder kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist und diese Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Ja. Das kommt vor. Besonders natürlich bei Wehren, die nur über ein Fahrzeug verfügen. Geschrieben von Tino Meier Vielleicht wirken diese Fragen auf euch "dumm", dann bitte ich um Entschuldigung. Es wäre aber trotzdem nett, wenn jemand sich die Mühe machen könnte, mich hier etwas aufzuklären. ;) Kein Problem. Woher kommt das Interesse? Hättest Du keine Lust, dich bei Eurer Feuerwehr das ganze mal "Live" zeigen zu lassen? Die können sicher auch Unterstützung gebrauchen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462053 | |||
Datum | 08.02.2008 22:13 | 21948 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Meintrup
In meinen Augen eine rein akademische Frage, die in der Praxis eher abzulehnen ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462055 | |||
Datum | 08.02.2008 22:14 | 22027 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Gregor Meintrup Tritt der Fall auf das im Einsatzfall kein Feuerwehrmann mit LKW - Führerschein vor Ort erscheint gibt es einen Text in der STVO der erlaubt Einsatzfahrzeuge auch ohne den entsprechenden Führerschein BIS ZUR EINSATZSTELLE zu fahren! Wo steht das? Jemand der noch nie einen LKW gefahren hat, sollte hier tunlichst die Finger von lassen. Ausserdem ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Greg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 462056 | |||
Datum | 08.02.2008 22:17 | 22018 x gelesen | |||
In der Straßenverkehrsordnung! Grade letzten Freitag noch Unterricht bei der Polizei dazu gehabt. Wenn ich morgen mal Langeweile hab such ichs mal raus. Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis : Rechtfertigender Notstand! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462061 | |||
Datum | 08.02.2008 22:21 | 21781 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor MeintrupTritt der Fall auf das im Einsatzfall kein Feuerwehrmann mit LKW - Führerschein vor Ort erscheint gibt es einen Text in der STVO der erlaubt Einsatzfahrzeuge auch ohne den entsprechenden Führerschein BIS ZUR EINSATZSTELLE zu fahren! Jedoch nicht zurück. Sorry - Scheißhausparole! Würde ich die Finger von lassen! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462062 | |||
Datum | 08.02.2008 22:22 | 22022 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Meierals Nicht-Feuerwehrler interessiert mich, wie eigentlich eine Alarmierung bei der freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall abläuft. Hallo, prima, dass Du Dich für diese Thematik interessierst. Bei Deinem Hintergrundwissen und Deiner bereits feuerwehrtypischen Ausdrucksweise wärst Du bei der Freiwilligen Feuerwehr Deines Wohnortes gut aufgehoben. Geschrieben von Tino Meier Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst Ja, so ist es bei der überwiegenden Zahl der Freiwilligen Feuerwehren. Geschrieben von Tino Meier nach dem Prinzip "Wer kommt, der kommt", d.h. es ist nicht im einzelnen voraussehbar, Ja, sonst müsste man ja Bereitschaftsdienste einrichten, die mit dem täglichen Leben und dem Sinn einer "Freiwilligen" Feuerwehr nicht zusammen passen. Ausnahmen bei Feiertagen wie Sylvester o.ä. gibt es. Geschrieben von Tino Meier Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Man rechnet hoch, wie viel FA jeder Spezialsparte (Gruppenführer, Fahrer usw.) ausgebildet sein müssen, dass es nach aller Wahrscheinlichkeit klappt. Die Kommune ist dafür verantwortlich, dass genügend FA ausgebildet werden. Geschrieben von Tino Meier Und woher weiß der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges, wann er loszufahren hat d.h. ob noch weitere Kameraden zu erwarten sind oder der Trupp vollzählig ist? Wenn das 1. Fahrzeug mit einer sinnvollen Anzahl und mit den benötigten Funktionen besetzt ist, kann es ausrücken. Geschrieben von Tino Meier Oder kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist und diese Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Tagsüber wird das eher selten der Fall sein, da hier viele Feuerwehren erhebliche Probleme haben. In den Zeiten wo alle im Ort sind, kann dies öfters vorkommen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 462063 | |||
Datum | 08.02.2008 22:23 | 21889 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tino Meier einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst und hat sich, soweit er vor Ort und dienstfähig ist, in Alarmfällen schnellstmöglich zum Gerätehaus zu begeben, um Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Das trifft es auf den Punkt Geschrieben von Tino Meier Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Sicherstellen kannst du das wohl nicht. Man muss sehen, was kommt und was man draus macht. ggf. musst du andere Wehren nachalarmieren lassen. Geschrieben von Tino Meier woher weiß der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges, wann er loszufahren hat d.h. ob noch weitere Kameraden zu erwarten sind Wissen kann er das so nicht. Hier heißt es zB. "xy-Person ist noch in der Umkleide" Und der Gruppenfüher entscheidet ggf., wann ausgerückt wird. Geschrieben von Tino Meier kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist In der Regel, je nach Größe der Fw., rücken noch weitere Fahrzeuge aus, die besetzt werden können. Geschrieben von Tino Meier Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Dann würde ich eher im GH bleiben, erstmal abklären, ob überhaupt noch Kräfte von Nöten sind. zB. brauche ich keine 30 Mann für eine kleine Ölspur. MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462065 | |||
Datum | 08.02.2008 22:24 | 21898 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor MeintrupRechtfertigender Notstand! Du bekommst vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil. Vorgesetzte die so etwas bei der FF verbreiten sind meiner Meinung nach fehl am Platz, denn das kann für Kameraden die das glauben sehr sehr böse ausgehen! Geschrieben von Gregor Meintrup hab such ichs mal raus Bin sehr nuegierig, lass es uns wissen! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Gust8av 8S., Düsseldorf / NRW | 462066 | |||
Datum | 08.02.2008 22:25 | 21785 x gelesen | |||
@ Jan Ole Da kann ich Dir nur zustimmen Jan denn mal eben das LF oder das TLF zum Einsatz fahren ohne eine gültige FAhrerlaubniss ist schlicht unverantwortlich. Denn hier bewegst Du nicht nen Sprinter von ca 3 t sondern ein Fahrzeug jenseits der 12 t grenze und darüber mit ganz anderem Brems und Beschleunigungs verhalten, was zu dem noch bei welcher Geschwindigkeit auch immer ganz gewaltige Fliehkräfte aufbaut die man mal eben nicht so locker einfangen kann. Lieber Tino, ih kann mich meinen Vorredner nur anschließen, gehe doch einfach mal zu der Wehr bei Dir in Dormagen und schau es Dir an. Denn das erklärt mehr als tausend zeilen. Viel Glück und Erfolg Greets | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462069 | |||
Datum | 08.02.2008 22:28 | 21943 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Gregor Meintrup Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis : Rechtfertigender Notstand! Na das mach mal dem Richter (und den Angehörigen) klar, wenn du als FS-Klasse-C-Fahrer einen 16-Tonner mit 9 Leuten gegen den Baum nagelst, weil du im rechtfertigenden Notstand zur BMA unterwegs bist. Dann wäre mein Spartipp für alle Kämmerer: Alles Geld für Führerscheine für Feuerwehrs einsparen, einen Bauhof-Bediensteten in eine "Feuerwehr-Rückhol-Bereitschaft (FRB)" zwängen, der dann das Auto vom Einsatz zurück fährt und massig Geld sparen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Greg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 462070 | |||
Datum | 08.02.2008 22:35 | 21857 x gelesen | |||
....so ist das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen (das ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt ist; Zitat § 2 Absatz 1 Ziffer 28 KFG 1967) mit der Lenkberechtigung der Klasse B zulässig. Das bedeutet, dass man bereits mit vollendetem 18. Lebensjahr Feuerwehrfahrzeuge jeder Art, auch wenn dieses mehr als 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse aufweist oder ein Autobus ist, ohne zusätzliche Lenkberechtigung lenken darf. Besitzt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines eine Lenkberechtigung der Klasse B+E, dann ist das Ziehen von anderen als leichten Anhängern, die Feuerwehrfahrzeuge sind, mit Zugfahrzeugen der Klassen C oder D oder der Unterklasse C1 auch ohne Besitz der Klassen C+E oder C1+E oder D+E zulässig.... Das sollte es sein. Korrigiert mich wenn ich mich irre! Gruß gregor | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462071 | |||
Datum | 08.02.2008 22:39 | 21870 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jan Ole Unger wenn du als FS-Klasse-C-Fahrer Muss "FS-Klasse-B-Fahrer" heissen... Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462072 | |||
Datum | 08.02.2008 22:40 | 21607 x gelesen | |||
Moin, woher ist das? Das ist doch nicht StVO...? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 462073 | |||
Datum | 08.02.2008 22:41 | 21539 x gelesen | |||
Welcher Paragraph der STVO ist das denn? Feuerwehrführerschein gibt es meines Wissens nur in Österreich. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Greg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 462075 | |||
Datum | 08.02.2008 22:42 | 21544 x gelesen | |||
Das hab ich jetzt mal hm wie nennt man es "Gewikipediat" aber ich sag ja wenn ich mich hier grundsätzlich irre kurzer Hinweis und ich nehme alles zurück ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 462076 | |||
Datum | 08.02.2008 22:43 | 21536 x gelesen | |||
Hi, dir ist schon klar, dass du hier zwar sauber aus der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein) zitiert hast, aber aus dem Abschnitt "4 Regelungen in Österreich"??? Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462077 | |||
Datum | 08.02.2008 22:44 | 21517 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Meintrup
Du irrst dich: Österreich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Tino8 M.8, Dormagen / NRW | 462078 | |||
Datum | 08.02.2008 22:46 | 21590 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- prima, dass Du Dich für diese Thematik interessierst. Bei Deinem Hintergrundwissen und Deiner bereits feuerwehrtypischen Ausdrucksweise wärst Du bei der Freiwilligen Feuerwehr Deines Wohnortes gut aufgehoben. Es freut mich, dass ich den richtigen Ton getroffen habe -:) Vielen Dank! Aber mal im Ernst: Abgesehen davon, dass ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe, wäre ich vermutlich für eine freiwillige Feuerwehr ungeeignet. Gesund bin ich zwar, aber schon 30. Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Zudem bin ich Brillenträger. Soweit dies kein Problem sein sollte, dürfte meine momentane Arbeitssituation Ausschlusskriterium sein: Ich arbeite mehrere 100 km entfernt und habe dort eine Zweitwohnung. Am Wohnort anwesend bin ich nur in etwa di ab 19 uhr, mi ganztags, fr ab 17 uhr und natürlich in der Regel an Wochenenden und Feiertagen. Ich vermute mal, das wäre ein bisschen wenig. Grüße, Tino | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462080 | |||
Datum | 08.02.2008 22:51 | 21518 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierGesund bin ich zwar, aber schon 30. Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Zudem bin ich Brillenträger. Weder das eine, noch das andere wäre ein großes Problem. Geschrieben von Tino Meier
Das ist sicherlich schwierig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 462081 | |||
Datum | 08.02.2008 22:53 | 21523 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierGesund bin ich zwar, aber schon 30. Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Zudem bin ich Brillenträger. Einsteigen kann man im Prinzip mit jedem Alter. Brillenträger bin ich auch, das ist nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Gust8av 8S., Düsseldorf / NRW | 462082 | |||
Datum | 08.02.2008 22:54 | 21506 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Meieraber schon 30 auf einen Versuch kommt es an es gibt auch Wehren die nehmen Leute mit 35 Jahren. Geschrieben von Tino Meier Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Das ist Gott Sei Dank keine Grundvorraussetzung Geschrieben von Tino Meier Ich arbeite mehrere 100 km entfernt und habe dort eine Zweitwohnung. Am Wohnort anwesend bin ich nur in etwa di ab 19 uhr, mi ganztags, fr ab 17 uhr und natürlich in der Regel an Wochenenden und Feiertagen. Ich vermute mal, das wäre ein bisschen wenig. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462083 | |||
Datum | 08.02.2008 22:59 | 21491 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierGesund bin ich zwar, aber schon 30. Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Zudem bin ich Brillenträger. Hallo, das wäre kein Thema. Geschrieben von Tino Meier Ich arbeite mehrere 100 km entfernt und habe dort eine Zweitwohnung. Am Wohnort anwesend bin ich nur in etwa di ab 19 uhr, mi ganztags, fr ab 17 uhr und natürlich in der Regel an Wochenenden und Feiertagen. Ich vermute mal, das wäre ein bisschen wenig. In der Tat, denn bei überwiegend solchen Mitgliedern würden Deine aufgeworfenen Fragen/Bedenken zutreffen:-))))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 462084 | |||
Datum | 08.02.2008 23:00 | 21494 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Meieraber schon 30. Da geht ja ja bald am Krückstock :D Im Ernst, es ist nie zu spät, wenn das Interesse wirklich da ist. Geschrieben von Tino Meier Zudem bin ich Brillenträger. Ich glaube die %-Zahl an Brillenträger ist recht hoch in den Reihen der Kameraden. Und keiner hat, soweit ich beurteilen kann, ein handcap damit. Geschrieben von Tino Meier Ich arbeite mehrere 100 km entfernt und habe dort eine Zweitwohnung. In beiden Wehren tätig werden? Wäre das eine Option? MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462087 | |||
Datum | 08.02.2008 23:05 | 21455 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierGesund bin ich zwar, aber schon 30. Steigt man da nicht üblicherweise nach Vorlauf in der Jugendfeuerwehr so um die 18 ein? Bei uns hat einer vor fünf Jahren mit 35 mit der Truppmannausbildung begonnen. Heute ist er begeisterter Feuerwehrmann. Geschrieben von Tino Meier Zudem bin ich Brillenträger Bin ich auch, kein Problem. Schau einfach mal bei der örtlichen Wehr vorbei, kostet ja nichts ;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 462090 | |||
Datum | 08.02.2008 23:35 | 21455 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachFeuerwehrführerschein gibt es meines Wissens nur in Österreich. In der Schweiz gibt es sowas auch. Führerschein Klasse C1 (bis 7,5t) darf, wenn eine praktische Prüfung auf einem FW-Fahrzeug über 12t abgelegt wird, alle FW-Fzg (GG egal) fahren. Das nennt sich dan C1 118. Richtlinien zur Erteilung C1 118 Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 462091 | |||
Datum | 08.02.2008 23:43 | 21567 x gelesen | |||
Hühnerkram, mich ärgert daran immer wieviel Zeit im Unterricht mit so halbgarem Mist verplempert wird... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen | 462109 | |||
Datum | 09.02.2008 10:01 | 21542 x gelesen | |||
Hallo Tino Ich bin auch erst mit über 30 in die Feuerwehr eingetreten gemeinsam mit einem Kumpel, der so kurz vor 30 war, beim Truppmann Lehrgang waren wir dann zwar die ältesten, was aber kein Problem war. Inzwischen hab ich einen Funk,- Maschinisten,- Kettensägenführerlehrgang absolviert. mein Kollege Funk, Atemschutz und ist beim Kettensägenführerlehrgang . In unserer Wehr sind wir sehr gut aufgenommen worden, weil " Nachwuchs" immer gebraucht wird. Wir 2 sind begeisterte Feuerwehrler. Vielleicht kommen dieses Jahr noch 2 die auch so 30 sind. Ich finde ein 30 Jähriger hat gegenüber eines 18 jährigen den Vorteil der größeren Lebenserfahrung und sieht damit auch manche sachen vielleicht gelassener. Grüße Jörg PS.: wie siehts aus hast Du Lust auf Feuerwehr, würde mich Interessieren ob du es machst und wenn ja wie du aufgenommen wurdest. Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 462112 | |||
Datum | 09.02.2008 10:29 | 21483 x gelesen | |||
Hallo, Das ist aus Österreich, also eher StVÖ ;-) Grüße Micha | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 462116 | |||
Datum | 09.02.2008 10:50 | 21500 x gelesen | |||
Moin Tino,Ich arbeite mehrere 100 km entfernt und habe dort eine Zweitwohnung. Am Wohnort anwesend bin ich nur in etwa di ab 19 uhr, mi ganztags, fr ab 17 uhr und natürlich in der Regel an Wochenenden und Feiertagen. Ich vermute mal, das wäre ein bisschen wenig. Es gibt nicht wenige Kameraden, die nur nachts und an den Wochenenden verfügbar sind, heutzutage arbeitet nicht mehr jeder an seinem Wohnort. Du würdest aber die Tagesverfügbarkeit am Mittwoch stärken können. Das einzige Problem, das ich sehe, ist der Übungs- und Ausbildungsdienst, der ja meist an einem Wochentag in den Abendstunden stattfinden dürfte. Da müsstest Du dich einfach mal mit der Feuerwehr in Deiner Nähe kurzschließen, wenn die Ausbildungen dort Di, Mi oder Fr sind, wenn Du Zeit hast, wäre das doch kein Problem oder? Und am Ort Deiner Zweitwohnung wird es doch auch eine Feuerwehr geben, vielleicht klappt es ja dort. Auch bei uns sind im Laufe der Zeit diverse Kameraden in den Dienst der Feuerwehr getreten, ohne vorher Mitglied einer Jugendfeuerwehr gewesen zu sein. Auch sind schon Kameradinnen und Kameraden eingetreten, die das 30. Lebensjahr z.T. schon etwas weiter überschritten hatten. Die Feuerwehr sollte für jeden offen sein, ob er sich mit 13, 23, 33, 43, oder welchem Alter auch immer dazu entschließt, in der Feuerwehr helfen zu wollen. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 462124 | |||
Datum | 09.02.2008 11:36 | 21703 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierVielleicht wirken diese Fragen auf euch "dumm", dann bitte ich um Entschuldigung. Es wäre aber trotzdem nett, wenn jemand sich die Mühe machen könnte, mich hier etwas aufzuklären. ;) Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten! ;-) Geschrieben von Tino Meier Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst und hat sich, soweit er vor Ort und dienstfähig ist, in Alarmfällen schnellstmöglich zum Gerätehaus zu begeben, um Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Keine festen Bereitschaften in dem Sinne, aber bei uns ist es z.B. so, das wir für Kleinbrände (Mülltonnen etc.) einen Bereitschaftsplan mit 5 Funktionen (1 Gruppenführer, 1 Maschinist/Fahrer, 1 Truppführer, 1 Truppmann, 1 Anwärter zur "Eingewöhnung") aufgestellt haben, welche bei einem Alarm in den Zeiten von Mo bis Do 18:00-06:00 und Fr 18:00 bis Mo 06:00 sowie an Feiertagen kommen müssen. Dementsprechend müssen diese Kameraden sich so einrichten, das sie innerhalb von max 10 min am Gerätehaus sein müssen. Wenn sie das nicht sicherstellen können, so müssen sie sich eine entsprechend qualifizierte Vertretung organisieren, die dann die Bereitschaft übernimmt. Wir haben dieses System vor ca. 4 Jahren eingeführt und es klappt meistens reibungslos, Diskussionen gibt es i.d.R. nur über die Bereitschaften Ende Dezember, wenn auch viele unserer Studenten "Heimaturlaub" haben. Für alle größeren Sachen (ab Laubenbrand/Nachschau etc. aufwärts) gilt natürlich, das alle kommen sollen, sofern möglich. Bei Kleineinsätzen können auch mehr als die benannten 5 Funktionen kommen (ist i.d.R. auch so), diejenigen, die nicht "auf dem Plan stehen", die können aber auch zuhause/auf der Arbeit etc. bleiben. Geschrieben von Tino Meier Die Alarmierung erfolgt dabei über Sirene oder über Funkmelder, die die Feuerwehrleute mit sich führen. Soweit ich es verstanden habe, läuft das nach dem Prinzip "Wer kommt, der kommt", d.h. es ist nicht im einzelnen voraussehbar, welche Feuerwehrkameraden zu einem konkreten Einsatz am Gerätehaus erscheinen werden. Richtig, außer s.o. (zumindest bei uns). Geschrieben von Tino Meier Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Es wäre zum Beispiel misslich, wenn keiner der Eintreffenden einen Lkw-Führerschein hat. Und wie wird sichergestellt, dass immer jemand da ist, der den Zugführerlehrgang absolviert hat? S.o. Geschrieben von Tino Meier Und woher weiß der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges, wann er loszufahren hat d.h. ob noch weitere Kameraden zu erwarten sind oder der Trupp vollzählig ist? Wenn eine Mindeststärke erreicht ist, rückt das erste Fahrzeug aus. Bei uns heißt das: Bei Kleinbränden 1 Gruppenführer, 1 Fahrer, 1 Truppführer, 1 Truppmann, macht 4 Mann. Bei allem was größer ist kommt ein weiterer Truppführer und ein weiterer Truppmann dazu, macht in der Summe 5 Mann. Geschrieben von Tino Meier Oder kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist und diese Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Diejenigen, die das erste Fahrzeug "verpasst" haben, rücken mit dem zweiten Fahrzeug nach, welches 5 Minuten nach dem ersten ausrückt. Alle, die dann noch kommen, müssen mit Privat-PKW's hinterher fahren, da wir (noch) nicht mehr Fahrzeuge haben. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 462157 | |||
Datum | 09.02.2008 13:03 | 21492 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg StaudeIch finde ein 30 Jähriger hat gegenüber eines 18 jährigen den Vorteil der größeren Lebenserfahrung und sieht damit auch manche sachen vielleicht gelassener. Das hat nicht immer was mit dem Alter zu tun, kann aber sein. Was ein entscheidenderes Kriterium ist. Ihr Leben ist mein "gefestigter". Familie geplant, Haus gekauft, Job vorhanden. Beim Nachwuchs aus der JF hat Du das Problem - Macht Ausbildung (Wo? z.B. Studium weit außerhalb). - Bekommt wo einen Job (weit weg?) - Findet irgend wann partnerin weiter weg -... Bei einem Spät-/ Seiteneinsteiger ist das in den meisten Fällen schon weitgehend geregelt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen | 462257 | |||
Datum | 09.02.2008 19:02 | 21485 x gelesen | |||
volle Zustimmung Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr. | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 462291 | |||
Datum | 09.02.2008 20:49 | 21851 x gelesen | |||
Hallo zusammen. Im Prinzip wurde das meiste ja schon gesagt. Ergänzend vielleicht noch ein paar Infos meinerseits... Geschrieben von Tino Meier Nach meinem Kenntnisstand gibt es bei einer freiwilligen Feuerwehr in der Regel keine festen Einsatzbereitschaften, sondern jeder ist eigentlich immer im Dienst und hat sich, soweit er vor Ort und dienstfähig ist, in Alarmfällen schnellstmöglich zum Gerätehaus zu begeben, um Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Die Alarmierung erfolgt dabei über Sirene oder über Funkmelder, die die Feuerwehrleute mit sich führen. Soweit ich es verstanden habe, läuft das nach dem Prinzip "Wer kommt, der kommt", d.h. es ist nicht im einzelnen voraussehbar, welche Feuerwehrkameraden zu einem konkreten Einsatz am Gerätehaus erscheinen werden. Man korrigiere mich bitte, wenn diese Vorstellung falsch ist. Im Normalfall ja, mit Ausnahme der schon genannten hauptamtlichen Wachbereitschaften bei größeren Freiwilligen Feuerwehren. Bei besonderen Lagen (z.B. Silvester, größere Veranstaltung, großflächiger Stromausfall o.ä.) wird ggfs. auch die Wache einer kleineren FF mit einer bestimmten Anzahl an Kräften besetzt oder Kameraden stehen zu Hause in Bereitschaft. Fällt vorhersehbar ein Großteil der Kameraden aus, beispielsweise aufgrund einer Wehr-internen Veranstaltung, wird die Leiststelle meist darüber informiert, dass bei einem Einsatz eine Nachbarwehr sofort mitzualarmieren ist. Weiterhin werden zumeist bei einem kleinen oder mittleren Einsatz nicht alle Kameraden einer Wehr alarmiert, sondern sog. "Alarmierungsschleifen" mit einem Teil der Kräfte. Bei uns z.B. sind die Kameraden aufgeteilt in Führung, Tag und Nacht. Die Führung (Wehrführer und Stellvertreter/Zugführer, alle Gruppenführer und Stellvertreter, Maschinist) wird bei allen Einsätzen alarmiert. Zusätzlich bei kleinen und mittleren Einssätzen je nach Tageszeit (6/18 Uhr) dann noch die Kameraden der Tages- oder der Nachtschleife. Bei Großeinsätzen alle Alarmierungsschleifen. Der Tagschleife gehören Kameraden an, welche sich am Tage hauptsächlich im Gemeindegebiet oder der näheren Umgebung (bis 10 Minuten Anfahrtszeit) aufhalten, auswärts arbeitende Kameraden gehören der Nachtschleife an. Im Grunde kann man im Groben abschätzen, wie viele Kräfte zum Einsatz kommen (man kennt sich ja und weiß normalerweise, wer auswärts arbeitet oder gerade länger im Urlaub verweilt). Steht ein Kamerad über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung (Auslandsaufenthalt, Stress im Beruf, Verletzung/Krankheit, familiäre Probleme etc.), hat er dies der Wehrführung zu melden und sich beurlauben zu lassen. Ergänzend auch noch: Neben der Alarmierung per Funkmelder und Sirene wird teilweise auch noch die Telefonkette praktiziert und zusätzlich zum herkömmlichen Alarmierung parallel per SMS. Ein "Rückmeldesystem" gibt es z.B. bei der FF Elmshorn. Dies wurde von einem Kameraden der Wehr selbst programmiert. Die Einsatzkräfte melden einen Status per Handy an den Computer in der Wache (einsatzbereit/nicht einsatzbereit) bzw. nach erfolgter Alarmierung (komme sofort/zeitverzögert/nicht). Ist aber die große Ausnahme. Geschrieben von Tino Meier Wie wird nun sichergestellt, dass sich am Gerätehaus immer eine brauchbare Zusammensetzung an Feuerwehrleuten einfindet? Es wäre zum Beispiel misslich, wenn keiner der Eintreffenden einen Lkw-Führerschein hat. Und wie wird sichergestellt, dass immer jemand da ist, der den Zugführerlehrgang absolviert hat? Siehe oben. Im Normalfall gibt es aber keine Garantie. Der Führerscheinproblematik wird dahingehend entgegen gewirkt, dass die Gemeinde entsprechend möglichst vielen Kameraden den LKW-Führerschein finanziert (gegen eine Verpflichtungserklärung auf 10 Jahre). Ist in der Anfangsphase des Einsatzes keine Führungskraft vor Ort (was selten vorkommt), übernimmt der dienstälteste anwesende Kamerad das Kommando oder ggfs. eine ehemalige Führungskraft. Ist abzusehen, dass aus irgendwelchen Gründen keine Führungskraft (Wehr-, Zug-, Gruppenführer oder Stellvertreter) vor Ort erscheint und die Lage unübersichtlich ist, muss notfalls eine Nachbarwehr mit Führungskraft nachalarmiert werden (noch nicht vorgekommen!). Geschrieben von Tino Meier [...] Oder kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Nachzügler zu einem Zeitpunkt am Gerätehaus eintreffen, zu dem bereits abgefahren worden ist und diese Nachzügler damit den Einsatz verpassen, wenn sie nicht selbst mit einem anderen Fahrzeug hinterher fahren können? Bei größeren FF verbleiben die nachrückenden Kameraden an der Wache und können ggfs. bei Anforderung nachrücken. Bei kleineren FFen ist es Gang und Gäbe, dass verspätet eintreffende Kräfte - sofern bereits alle Einsatzfahrzeuge ausgerückt sind - mit dem privaten Pkw nachrücken und sich vor Ort zumindest informieren, ob man ihre Hilfe noch braucht. Alarmierung FF Seester MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | |||||
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Autor | Gerr8it 8D., Weddingstedt / Schleswig Holstein | 462333 | |||
Datum | 10.02.2008 11:02 | 21688 x gelesen | |||
Geschrieben von Gregor Meintrup: In der Straßenverkehrsordnung! Grade letzten Freitag noch Unterricht bei der Polizei dazu gehabt. Wenn ich morgen mal Langeweile hab such ichs mal raus. §35 (1) StVO "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." --> Ist nicht dringend geboten, du könntest z.B. die Nachbarwehr alarmieren (du merkst sicherlich schon 2-3 min nach Alarm, dass du keinen Fahrer hast, da dürfte die nächste Fw vllt sogar schon noch innerhalb der Hilfeleistungsfrist am EO sein). §35 (8) StVO: "...nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung..." --> Die Gefährung der übrigen Verkehrsteilnehmer durch das Fahren eines Einsatzfahrzeuges (!) auf Alarmfahrt (!!!) ohne Fahrerlaubnis und somit ohne Erfahrung und Sachkenntnis des Fahrzeuges steht in keiner Relation zu der Abwehr der Gefahr an der Einsatzstelle. §34 StGB: "...nicht anders abwendbaren Gefahr..." --> Ist z.B. durch eine andere Feuerwehr abwendbar (oder im Notfall durch Umladen der wichtigesten Ausrüstungsgegenstände auf Pkw!?). Es ist m.E. viel zu gefährlich einen Lkw ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Bitte bedenke, dass ein solches Kfz sich signifikant anders verhält als ein Pkw und du gerade auf Alarmfahrt sicherlich zusätzlich unter Zeitdruck stehst, was die ganze Aktion noch unsicherer machen würde. Ich gehe fest davon aus, dass kein deutscher Richter in einem solchen Fall eine andere Meinung als ich vertreten wird; insbesondere nicht, wenn es zu einem Unfall, ggf. mit Personenschaden, gekommen ist. Das zu wenig Kameraden/-innen mit Lkw-Führerschein zum Einsatz kommen wird sicherlich nicht von heute auf morgen klar, sondern das ist i.d.R. ein Prozess. Diesen sollte man erkennen und rechtzeitig einlenken, sprich Gemeinde bezahlt Führerscheine. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 462367 | |||
Datum | 10.02.2008 12:49 | 21641 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerrit Darkow §35 (1) StVO "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Na ja, dieser Argumentation würde ich so nicht unterschreiben, sonst wären Sonderrechte nach §35 ja nie erforderlich, da es immer jemand Anderen gibt, der statt dessen alarmiert werden könnte. Dieser "Andere" kann aber entweder a) die Hilfsfrist nicht einhalten b) die Hilfsfrist auch nur einhalten, wenn er §35 in Anspruch nimmt. In jedem Fall ist der Andere aber später (ggfs. zu spät) an der Einsatzstelle. Die Feuerwehren nehmen also regelmässig Sonderrechte nach §35 in Anspruch. Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang: Geschrieben von StVO §35 Absatz 8 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Selbst wenn verkehrsrechtlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis durchgehen sollte, wenn nichts passiert ist: zivilrechtlich wirst du damit immer hinten runterfallen, denn das ist mindestens grob fahrlässig und gefährdet somit deinen Versicherungsschutz. Also Finger weg! Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Gerr8it 8D., Weddingstedt / Schleswig Holstein | 462374 | |||
Datum | 10.02.2008 13:15 | 21606 x gelesen | |||
Moin, zu Punkt 1: Ich wollte mit meiner Argumentation ausdrücken, dass ich trotz Sonderrechten die StVO nur soweit wie es unbedingt nötig ist übertreten darf. Eine Übertretung (Fahren ohne Fahrerlaubnis) kann ich aber vermeiden, indem ich z.B. die Nachbarwehr (dazu) alarmiere. Damit wollte ich / habe ich nicht gesagt, dass die Fw keine Sonderrechte nutzen darf / soll. zu Punkt 2: "grob fahrlässig" --> öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend berücksichtigt ;-) Aber bevor wir uns hier jetzt hin und her streiten: FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS wird vom Gesetzgeber nicht erlaubt und ist somit STRAFBAR. Darin stimmen wir sicherlich überein und das wollte ich hier mit meinen laienhaften Rechtskenntnissen nur herausstellen. Vllt können unsere Juristen das ja ein wenig präzisieren und ggf. mit Urteilen dienen!? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462379 | |||
Datum | 10.02.2008 13:25 | 21488 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit Darkow§35 (1) StVO "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Was hat das mit dem Thema zu tun, steh ich auf dem Schlauch? Dort werden Wege bzw. Sonderrecht geregelt, da steht aber mit keinem Wort, dass dazu das fahren ohne Fahrerlaubnis gehört. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 462380 | |||
Datum | 10.02.2008 13:26 | 21492 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit DarkowEine Übertretung (Fahren ohne Fahrerlaubnis) kann ich aber vermeiden, indem ich z.B. die Nachbarwehr (dazu) alarmiere Führerschein hat ja mit der StVO eher nichts zu tun - eher mit FEV. Der rechtfertigende Notstand ist ja auch nur das allerletzte Hintertürchen für den sehr seltenen Exttremfall. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462404 | |||
Datum | 10.02.2008 14:38 | 21504 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottDer rechtfertigende Notstand ist ja auch nur das allerletzte Hintertürchen für den sehr seltenen Exttremfall.Was die Feuerwehrmenschheit aber nicht davon abhält, dieses Hintertürchen als Pauschalbegründung für jeden Mist zu nehmen... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462414 | |||
Datum | 10.02.2008 15:14 | 21498 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWas die Feuerwehrmenschheit aber nicht davon abhält, dieses Hintertürchen als Pauschalbegründung für jeden Mist zu nehmen... Leider, bis einer von einem Gericht eine auf den Deckel bekommt, dann schaut man blöd! Und man sollte sich eigentlich darauf verlassen können, dass der, der eine Ausbildung hält, sich auch darauf vorbereitet hat und keine Scheißhausparolen weiter getragen werden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Burgdorf / Niedersachsen | 462420 | |||
Datum | 10.02.2008 15:54 | 21437 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Meier Gesund bin ich zwar, aber schon 30. Vor 3-4 Jahren hat hier in der Nähe ein 50 jähriger seine Grundausbildung abgeschlossen. 47% aller deutschen Frauen würden gern mit Feuerwehrleuten schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 462428 | |||
Datum | 10.02.2008 16:30 | 21791 x gelesen | |||
Liebe Leute, das solche Diskussionen immer so schnell unsachlich werden, finde ich schade. Aber mal zurück zu den Tatsachen: richtig ist, es wird schon viel zu früh und zu ausgiebig oft schon in der Truppmannausbildung über solche Themen diskutiert. Fakt ist auch, notfalls darf man in der Tat ohne den entsprechenden Führerschein zur Einsatzstelle fahren. In der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", die die Regeln zu den Fahrerlaubnissen vorgibt, wird in §74 auch festgelegt, dass die Feuerwehr unter bestimmten Bedingungen, von dieser Verordnung abweichen kann, also auch ohne Führerschein ein Feuerwehrfahrzeug führen darf. Trotzdem bleibt ein großes ABER. Und ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, wo so etwas sinnvoll sein kann. Denkt doch nicht immer nur an den PKW-Fahrer, der plötzlich ein LF fahren muß. Fangen wir mal bei den Abers an: 1. Es darf keine andere Alternative geben. Denkt mal an MiG: Alarmierung der Nachbarwehr ist wg. des Zeitverlustes keine wirkliche. 2. Dies darf nur eine absolute Ausnahme sein. (Ich habe in 30 Jahren noch nie so eine Ausnahme erlebt). Das heißt, die Feuerwehr hat immer dafür zu sorgen, dass Sie ausreichende von Kraftfahrern vorhält. 3. In NRW obliegt eine solche Entscheidung dem Einsatzleiter (ausschließlich), weil nur der kennt alle Fakten vor Ort und kann eine solche Entscheidung treffen. 4. Wenn dann einer ein LF ohne die entsprechende Fahrerlaubnis fährt, sollte er genügend Erfahrung haben, um ein solches Fahrzeug sicher führen zu können. Ich bin noch ein Beispiel schuldig, wo diese Ausnahme greifen kann. In unserer FW gab es einen Kameraden, der vergessen hatte, sein Führerschein C verlängern zu lassen. Wenn nun in diesem Fall der Kamerad das Fahrzeug in einer Ausnahmesituation fährt, ist das doch durchaus zu verantworten, oder? Ich denke jeder GF im Rahmen der Rechtskunde dies wissen sollte. Herzliche Grüße, Ludger Kotulla Löschzug Herten PS: Ich hoffe, meine Ausführungen enthalten keinen Fehler. | |||||
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Autor | Tino8 M.8, Dormagen / NRW | 462459 | |||
Datum | 10.02.2008 18:31 | 21550 x gelesen | |||
Ich habe Zugriff auf eine juristische Datenbank, konkret zu diesem Thema aber nichts gefunden. Es existiert eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 01.04.1982, veröffentlicht im Deutschen Autorecht (DAR) 1983, Seite 30. Zugriff habe ich nur auf den Leitsatz. Dieser lautet: "Die Einsatzfahrt eines unter alkoholischer Beeinflussung (2,06 Promille) stehenden Fahrers eines Tanklöschfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr ist durch Notstand gerechtfertigt, wenn ein eiliger, nicht vorhersehbarer Einsatz notwendig wurde, ein fester Dienstplan nicht bestand und der Angeklagte der einzige war, der den Einsatzwagen fahren konnte." Bei der Anwendung von § 34 StGB findet eine Güterabwägung statt. Es müssen die widerstreitenden Interessen miteinander abgewogen werden, in diesem Fall also die Verkehrssicherheit gegen die Gefahr für das Eigentum oder gar Leib und Leben eines anderen auf Grund eines Brandes oder Unglücksfalles. Diese Güterabwägung kann durchaus zu Gunsten des Fahrers eines Feuerwehr-Lkw zum Einsatzort ausgehen, wenn dieser über keinen Lkw-Führerschein verfügt und bei dem Einsatz nicht nur ein Baum von einer Fahrbahn zu räumen war, sondern tatsächlich eine gegenwärtige Gefahr für zumindest das Eigentum, besser noch Leib und Leben einer Person, bestand. Für die Rückfahrt gilt das natürlich nicht. Trotzdem würde ich nicht dazu raten, einen Feuerwehr-Lkw ohne Führerschein zu fahren. Eine Güterabwägung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der man sich über das Ergebnis nie ganz sicher sein kann. Und niemandem ist geholfen, wenn die Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz wegen mangelndem fahrerischen Könnens des Fahrers verunfallt. Ich persönlich bin noch nie einen Lkw gefahren und würde mich wahrscheinlich ziemlich schwer tun, wenn ich dies auf einmal zu tun hätte - und dann auch noch unter Zeitdruck. Nachts auf leeren breiten Straßen mag es noch gehen, aber im dichten Verkehr oder auf einer engen kurvenreichen Landstraße erscheint mir das aber schon sehr gefährlich. Gruß, Tino | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462480 | |||
Datum | 10.02.2008 20:05 | 21467 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Meier"Die Einsatzfahrt eines unter alkoholischer Beeinflussung (2,06 Promille) stehenden Fahrers eines Tanklöschfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr ist durch Notstand gerechtfertigt, wenn ein eiliger, nicht vorhersehbarer Einsatz notwendig wurde, ein fester Dienstplan nicht bestand und der Angeklagte der einzige war, der den Einsatzwagen fahren konnte." Bei allem Verständnis. Wenn einer diesen Blutalkoholwert hat, dann dürfte die Begründung spätestens beim letzen Satz am Ende sein. Mit diesem Wert wird kaum jemand überhaupt noch irgendwas verantwortungsvoll bedienen können. Und falls doch, dann liegt da wohl noch ein ganz anderes Problem vor... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462487 | |||
Datum | 10.02.2008 21:04 | 21752 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger KotullaDenkt doch nicht immer nur an den PKW-Fahrer, der plötzlich ein LF fahren muß.Woran denn? Dies ist eine mögliche Konstellation, vielleicht auch die extremste, aber alle haben doch etwas gemeinsam: Der von dir genannte Paragraph Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.ist dermaßen schwammig formuliert, das es im Falle des (Un)falles jeder Anwalt ziemlich leicht haben wird, dem fahrerlaubnislosen Fahrer diese Voraussetzungen abzureden. Deshalb sollte man in diesem sensiblen Bereich ausnahmsweise mal kein "Grau" suchen, sondern einfach das vorgegebene "Schwarz" und "Weiß" akzeptieren und den Leuten vermitteln. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 462489 | |||
Datum | 10.02.2008 21:15 | 21445 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino MeierAbgesehen davon, dass ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe, Anscheinend schon, sonst wärst du nicht hier.. Geschrieben von Tino Meier aber schon 30. Wir hatten und haben aktuell Quereinsteiger die bei Eintritt um die 40 lagen. Für Wahnsinn ist man nie zu alt :-) Geschrieben von Tino Meier Zudem bin ich Brillenträger und weiter? Habe auch eine ... Geschrieben von Tino Meier
evtl, wann hat denn die FW Dormagen Übung? Sollte aber nicht das Problem schlechthin sein... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 462611 | |||
Datum | 11.02.2008 09:33 | 21456 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschevtl, wann hat denn die FW Dormagen Übung? Je nach Löschzug unterschiedlich. Stürzelberg ist wohl Montags, Mitte und Zons ist Dienstags. Bei den anderen weiß ich es nicht. Einfach mal unter www.ff-dormagen.de in "Wir über uns / Standorte" den naheliegensten Standort anklicken. Da stehen zwar nicht die Übungsdienste, aber Kontaktmöglichkeiten. Grüße aus Dormagen! Carsten Gösch 1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klix / Sachsen | 462616 | |||
Datum | 11.02.2008 09:48 | 21485 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tino Meier 2,06 Promille Tippfehler? Grüße M. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 462620 | |||
Datum | 11.02.2008 10:05 | 21451 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWoran denn? Dies ist eine mögliche Konstellation, vielleicht auch die extremste, aber alle haben doch etwas gemeinsam: Der von dir genannte Paragraph ist dermaßen schwammig formuliert, das es im Falle des (Un)falles jeder Anwalt ziemlich leicht haben wird, dem fahrerlaubnislosen Fahrer diese Voraussetzungen abzureden. Deshalb sollte man in diesem sensiblen Bereich ausnahmsweise mal kein "Grau" suchen, sondern einfach das vorgegebene "Schwarz" und "Weiß" akzeptieren und den Leuten vermitteln. z.B. Geschrieben von Ludger Kotulla In unserer FW gab es einen Kameraden, der vergessen hatte, sein Führerschein C verlängern zu lassen. Wenn nun in diesem Fall der Kamerad das Fahrzeug in einer Ausnahmesituation fährt, ist das doch durchaus zu verantworten, oder? Oder der Person wurde die Fahrerlaubnis Kl. C/E entzogen. Das ist IMHO was ganz anderes, als wenn jemand mit FS Kl. B das Fahrzeug fahren sollte. Ich persönlich bin auch der Meinung, dieses "Hintertürchen" stellt keine Option dar. Erstens schon mal gar nicht bei uns in der Stadt mit BF und 14 anderen FF's, und zweitens muss der Fall schon so exotisch sein, das ich ihn mir nicht vorstellen kann. Sollte dieser Fall dennoch mal eintreffen, das irgendwo jemand im Einsatzfall mit FS Kl B ein Fahrzeug >3,5 t zGM bewegen muss, dann hat vorher jemand ganz schön gepennt. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 462629 | |||
Datum | 11.02.2008 10:43 | 21494 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Martin Meier--- Tippfehler? Nö! Wurde sogar hier in Sachsen so erwähnt :-(. Ist aber ein Urteil aus 1982 und damit nicht mehr unbedingt uptodate. Und wie schon jemand schrieb:"Wer mit 2,06 noch fahren kann, hat ein ganz anderes Problem. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 462641 | |||
Datum | 11.02.2008 11:43 | 21486 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblda steht aber mit keinem Wort, dass dazu das fahren ohne Fahrerlaubnis gehört. Das steht aber (leider!) in §74 (5) FeV "Die Bundeswehr, die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist." Das geht konform mit der Definition der Zulassung der Sonderrechte in §35 I StVO. Ich halte diese Regelung wie die meisten hier für äußerst bedenklich, aber es steht da eben so. Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 462797 | |||
Datum | 11.02.2008 23:18 | 21483 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Hüppe Ich halte diese Regelung wie die meisten hier für äußerst bedenklich, aber es steht da eben so. sie ist nicht bedenklich, wenn man sie richtig interpretiert. Wahrscheinlich werden die meisten ausrückenden Maschinisten diesen Paragraphen anwenden, ohne sich dessen bewusst zu sein. Denn der Führerschein liegt entweder daheim oder im Spind. Eine weitere Anwendung findet sich bei Kameraden, die ihren Führerschein zeitweise abgeben mussten, weil sie vielleicht zuoft geblitzt wurden. Dazu kommt noch der ehemalige Soldat, der die Bundeswehr-Fahrerlaubnis hat, sie aber nie hat umschreiben lassen. Das alles deckt der o.g. Paragraph ab. Was er nicht abdeckt, ist der 20-jährige Polo-Fahrer mit Klasse B, der meint das HLF 20/16 an die Einsatzstelle fahren zu dürfen. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 462802 | |||
Datum | 11.02.2008 23:36 | 21463 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel NagelWahrscheinlich werden die meisten ausrückenden Maschinisten diesen Paragraphen anwenden, ohne sich dessen bewusst zu sein. Denn der Führerschein liegt entweder daheim oder im Spind. Ist das wirklich so? Durch das Nicht-Mitführen meines Führerscheines erlischt doch nicht meine Fahrerlaubnis. Du verwechselst Fahren ohne FührerscheinundFahren ohne Fahrerlaubnis Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen (im Polizeijargon kurz „Fahren ohne“) ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, für die der Fahrzeugführer somit verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Quelle: Wikipedia Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462811 | |||
Datum | 12.02.2008 01:48 | 21502 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Nagel sie ist nicht bedenklich, wenn man sie richtig interpretiert Sorry, aber was macht dich so sicher, dass du §74 (5) FeV richtig interpretierst, oder ist das halt deine Meinung? Geschrieben von Daniel Nagel Was er nicht abdeckt, ist der 20-jährige Polo-Fahrer mit Klasse B, der meint das HLF 20/16 an die Einsatzstelle fahren zu dürfen. "Wenn die anderen dürfen", wo steht dann, dass "er" nicht darf? Geschrieben von Daniel Nagel Was er nicht abdeckt, ist der 20-jährige Polo-Fahrer mit Klasse B, der meint das HLF 20/16 an die Einsatzstelle fahren zu dürfen. Ich glaube, dass genau das dabei raus kommt, und bin mir immer noch nicht sicher, ob das Ganze im Zweifelsfall heutzutage vor Gericht wasserdicht ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | C S.8, Recklinghausen / NRW | 462918 | |||
Datum | 12.02.2008 17:39 | 21499 x gelesen | |||
Moin, Moin, soviel zum Thema Fahren ohne Fahrerlaubnis bei der Feuerwehr... Geschrieben von ---pr inside--- 51-Jähriger ist im vergangenem Jahr offenbar mehr als 40 Einsätze gefahren FWNetz - Das Onlineportal für Feuerwehrleute! www.FWNetz.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462928 | |||
Datum | 12.02.2008 18:03 | 21478 x gelesen | |||
Wir hatten hier vor kurzem ja noch die Diskussion, in welcher Regelmäßigkeit die Feuerwehrführung/ der Träger die Fahrerlaubnisse der Einsatzkräfte kontrollieren sollte. Dazu passt dein Beispiel wie die Faust aufs Auge. Besonders der letzte Satz... Viele wissen ja nichtmal (oder wollen nicht wahrhaben?), das in dem Fall nicht nur der Fahrer rechtliche Probleme bekommt... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen / Baden Württemberg | 462950 | |||
Datum | 12.02.2008 18:54 | 21525 x gelesen | |||
Ich würde mir im ernstfall zutrauen unseren 7,5 tonner etwas langsamer zur einsatzstelle zu fahren ( nicht mit höchstgeschwindigkeit ! ) haben bei uns in der wehr schonmal eine art fahrertraining für alle gemacht. jeder durfte mal mit jedem auto fahren. ich denke das jeder selbst wissen muss, ob er es sich zutraut im ernstfall den lkw samt besatzung zu fahren oder die finger davon lässt. das schlimmste ist wenn jemand sich vorne links reinsitz, und ab der abfahrt sein gehirn ausschaltet. wenn man bedacht handelt und nicht mit vollgas fährt, denke ich ist es in ordnung in notfällen auch ohne führerschein zu fahren. wenn dieser notfall nicht grad 30 mal im jahr vorkommt versteht sich.... dies ist meine eigene meinung. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 462951 | |||
Datum | 12.02.2008 18:59 | 21472 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric PeslerIch würde mir im ernstfall zutrauen unseren 7,5 tonner etwas langsamer zur einsatzstelle zu fahren ( nicht mit höchstgeschwindigkeit ! ) haben bei uns in der wehr schonmal eine art fahrertraining für alle gemacht. Ah. Also auch noch Vorsatz durch den Dienstherren. Kommt dann gut, wenn es ums Organisationsverschulden geht. Geschrieben von Eric Pesler ich denke das jeder selbst wissen muss, ob er es sich zutraut im ernstfall den lkw samt besatzung zu fahren oder die finger davon lässt. Das im Einsatz zu beurteilen.... möchte ich den meisten FM nicht wirklich zumuten. Geschrieben von Eric Pesler das schlimmste ist wenn jemand sich vorne links reinsitz, und ab der abfahrt sein gehirn ausschaltet. wenn man bedacht handelt und nicht mit vollgas fährt, denke ich ist es in ordnung in notfällen auch ohne führerschein zu fahren. Na ja. Wenn jemand ohne die erforderliche Ausbildung und Übung das tut, dann schaltet er doch sein Gehirn ab. Warum soll ich im Einsatz unter Streß etwas tun, das ich nicht gelernt habe? Und das ich zivil bestimmt so nicht tun würde? Nur, weil mein Dienstherr offensichtlich zu wenige Fahrer ausgebildet hat soll ich meine Existenz riskieren? Wenn etwas schief geht, dann halte ich da ganz persönlich den Kopf dafür hin. Und das ist es nicht wirklich wert. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462954 | |||
Datum | 12.02.2008 19:08 | 21437 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric PeslerIch würde mir im ernstfall zutrauen Ich hoffe man hindert dich daran deine Meinung innerhalb der Wehr zu verbreiten! Als Wehrführer deiner Wehr würde ich das tun! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462959 | |||
Datum | 12.02.2008 19:28 | 21353 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Eric Pesler Ich würde mir im ernstfall zutrauen unseren 7,5 tonner etwas langsamer zur einsatzstelle zu fahren Wen du keinen FS KLasse 3 hast, sondern FS B, dann bleibet es "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das ist eine Straftat in Deutschland. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 462960 | |||
Datum | 12.02.2008 19:29 | 21453 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric Pesler Ich würde mir im ernstfall zutrauen unseren 7,5 tonner etwas langsamer zur einsatzstelle zu fahren ( nicht mit höchstgeschwindigkeit ! ) Mal eine kurze Frage: Welchen Führerschein hast du und welches Auto fährst du normalerweise? (und nein, ich will nicht unbedingt eine Antwort, ich will nur, dass du mal in dich gehst und nachdenkst) Wenn du den Schein C1 oder C hast, aber nicht so oft fährst, dann fahr halt langsam und vorsichtig. Hast du "nur" B, dann lass es - das Risiko, dass es "Bruch" gibt, ist zu hoch. Geschrieben von Eric Pesler ich denke das jeder selbst wissen muss, ob er es sich zutraut im ernstfall den lkw samt besatzung zu fahren oder die finger davon lässt. Ich trau mir auch vieles zu - z.B. einen Panzer oder ein Flugzeug zu steuern. Trotzdem DARF ich das nur, wenn ich den Schein dafür in der Tasche habe. Geschrieben von Eric Pesler denke ich ist es in ordnung in notfällen auch ohne führerschein zu fahren. Was du dazu denkst, ist im Zweifelsfall ziemlich unerheblich. Der nette Staatsanwalt/Richter macht sich dazu seine eigene Meinung - und zwar in völliger Ruhe am Schreibtisch und nicht nachts um halb 3 mit Einsatzhektik. Grüße Micha | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen / Baden Württemberg | 462967 | |||
Datum | 12.02.2008 20:04 | 21508 x gelesen | |||
Gebe dir in dieser hinsicht schon recht. Wenn etwas schief geht, dann halte ich da ganz persönlich den Kopf dafür hin. Und das ist es nicht wirklich wert. das fahrertraining wurde nicht gemacht, damit jeder der mal der lust und laune hat beim einsatz lkw fahren darf, sondern mal die fahrzeuge grob kennen zu lernen und deren fahreigenschaften. im einsatzfall haben wir immer genug fahrer die die fahrzeuge fahren dürfen, sodass dieser fall das jemand ohne fahrerlaubniss fährt nicht eintritt. unser kommandant würde es nicht zulassen das jemand den lkw fährt der es nicht darf. persönlich ünterstütze ich diese meinung !! doch das hat nichts mit meiner ausssage zu tun das ich es mir selbst zutrauen würde einen lkw zu fahren. ich würde mir es vorher zweimal überlegen, diese große verantwortung auf meine schultern zu nehmen. es ist auf jeden fall ein unterschied ein auto zu fahren oder ein 12 tonner. doch es gibt noch leute mit einem normalem alten autoführerschein die lkw bis 7,5 to. fahren dürfen. ich glaube nicht das eine person die 4 mal im jahr einen lkw bei der feuerwehr fährt / (fahren darf ) auch die nötige routine und gelassenheit an den tag bringt dieses gefährt auch zu beherschen. Aber über dieses thema könnte man eh ein neues forum aufmachen...... also lass ichs lieber sein :-) | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen / Baden Württemberg | 462968 | |||
Datum | 12.02.2008 20:06 | 21433 x gelesen | |||
hab ich noch vergessen.... das im letzten beitrag ist selbstverständlich meine private meinung !! | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen / Baden Württemberg | 462970 | |||
Datum | 12.02.2008 20:10 | 21430 x gelesen | |||
gebe dir in allen punkten recht. zwischen denken und handeln muss man unterscheiden. meine meinung zum thema ist im oberen text wohl etwas falsch rübergekommen. gruß eric das geschriebene ist meine private meinung ! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 462978 | |||
Datum | 12.02.2008 20:23 | 21485 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Eric Pesler --- Ich würde mir im ernstfall zutrauen unseren 7,5 tonner etwas langsamer zur einsatzstelle zu fahren ( nicht mit höchstgeschwindigkeit ! ) haben bei uns in der wehr schonmal eine art fahrertraining für alle gemacht. jeder durfte mal mit jedem auto fahren. ich denke das jeder selbst wissen muss, ob er es sich zutraut im ernstfall den lkw samt besatzung zu fahren oder die finger davon lässt. das schlimmste ist wenn jemand sich vorne links reinsitz, und ab der abfahrt sein gehirn ausschaltet. wenn man bedacht handelt und nicht mit vollgas fährt, denke ich ist es in ordnung in notfällen auch ohne führerschein zu fahren. Hallo, andere Kollegen haben ja schon fast alle dazu geschrieben. Es ist und bleibt ein Fahren ohne Führerschein. Das muß nicht 30 mal im Jahr vorkommen, dazu reicht schon einmal in zehn Jahren wenn Du dabei jemanden umfährst. Und nimms mir nicht übel aber wie oft kommt es bei ordentlicher Vorplanung vor, dass die Fw. ohne Ma. mit entsprechenden FS dasteht? Meine inständige Bitte: Lasst so Etwas bleiben! Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 462979 | |||
Datum | 12.02.2008 20:24 | 21530 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric Peslerdas fahrertraining wurde nicht gemacht, damit jeder der mal der lust und laune hat beim einsatz lkw fahren darf, sondern mal die fahrzeuge grob kennen zu lernen und deren fahreigenschaften. Tja. Aber wozu? Wohl nicht zur allgemeinen Vorksbelustigung, sondern dazu das Fahrzeug zu fahren wenn mal keiner da sein soll. Anders kann man diese Art der Ausbildung nicht deuten... Geschrieben von Eric Pesler im einsatzfall haben wir immer genug fahrer die die fahrzeuge fahren dürfen, sodass dieser fall das jemand ohne fahrerlaubniss fährt nicht eintritt. Wozu dann der ganze Zinober? Geschrieben von Eric Pesler das hat nichts mit meiner ausssage zu tun das ich es mir selbst zutrauen würde einen lkw zu fahren. ich würde mir es vorher zweimal überlegen, diese große verantwortung auf meine schultern zu nehmen. Ich auch. Und dann nein sagen. Außer da ich ja den CE habe... Geschrieben von Eric Pesler es ist auf jeden fall ein unterschied ein auto zu fahren oder ein 12 tonner. doch es gibt noch leute mit einem normalem alten autoführerschein die lkw bis 7,5 to. fahren dürfen. ich glaube nicht das eine person die 4 mal im jahr einen lkw bei der feuerwehr fährt / (fahren darf ) auch die nötige routine und gelassenheit an den tag bringt dieses gefährt auch zu beherschen. Das mag sein. Aber im Fall der Fälle kann man ihm nicht vorwerfen, daß er ohne gültige FE für diese Klasse gefahren ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 463004 | |||
Datum | 12.02.2008 21:08 | 21574 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torsten Schild Du verwechselst Fahren ohne FührerscheinundFahren ohne Fahrerlaubnis so, hab jetzt im Online-Archiv mal nachgesehen: Im Feuerwehr-Magazin 2/2004 S. 54 f. ist § 74 FeV genau so erläutert, wie ich es wiedergegeben habe. Autor des Artikels ist Dr. Gerhard Nadler, der dort öfter rechtliche Themen beleuchtet. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 463006 | |||
Datum | 12.02.2008 21:14 | 21408 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Sorry, aber was macht dich so sicher, dass du §74 (5) FeV richtig interpretierst, oder ist das halt deine Meinung? nicht nur meine. Geschrieben von Christof Strobl "Wenn die anderen dürfen", wo steht dann, dass "er" nicht darf? "Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist." Der fett markierte Teil ist dann nicht mehr gegeben. Geschrieben von Christof Strobl Ich glaube, dass genau das dabei raus kommt, und bin mir immer noch nicht sicher, ob das Ganze im Zweifelsfall heutzutage vor Gericht wasserdicht ist. Vor Gericht und auf hoher See ist mal alleine in Gottes Hand... MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 463073 | |||
Datum | 13.02.2008 00:37 | 21555 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Nagel Autor des Artikels ist Dr. Gerhard Nadler, der dort öfter rechtliche Themen beleuchtet. Richtig, ich beziehe die Zeitschrift auch. Aber Fahren ohne Führerschein ist nunmal nicht das gleiche wie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das eine ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV und wird mit 10 € belangt, das andere ist eine Straftat nach § 21 StVG und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt, und das nicht nur für den Fahrer selbst, sondern unter Umständen auch für den Halter des Fahrzeuges. Geschrieben von Daniel Nagel Eine weitere Anwendung findet sich bei Kameraden, die ihren Führerschein zeitweise abgeben mussten, weil sie vielleicht zuoft geblitzt wurden. Dazu kommt noch der ehemalige Soldat, der die Bundeswehr-Fahrerlaubnis hat, sie aber nie hat umschreiben lassen. Das alles deckt der o.g. Paragraph ab. Hier magst du sicherlich Recht haben, aber wenn ich meinen gültigen Führerschein zuhause oder im Spind liegen lasse, brauche ich keine Angst haben eine Straftat zu begehen. Von daher muss ich dir sagen, das nicht alles richtig sein muss, was in Magazinen geschrieben steht, und das auch ein Doktor-Titel nicht vor Unwissenheit oder Fehlern schützt... ;-) Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 463074 | |||
Datum | 13.02.2008 00:38 | 21435 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Nagel Vor Gericht und auf hoher See ist mal alleine in Gottes Hand... Genau, und darum würde ich so etwas in meiner Wehr überhaupt nicht verbreiten. KEIN Einsatz ist das wert!! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 480440 | |||
Datum | 30.04.2008 21:32 | 21432 x gelesen | |||
Hi, Weiß da jemand mehr drüber? Ich habe aus einer Quelle gehört, dem Wehrführer sollen sie 123 Punkte in Flensburg aufgebrummt haben.. da kommt der ja nie wieder von runter. Entsprechende Zeitungsartikel vorhanden? | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 480441 | |||
Datum | 30.04.2008 21:34 | 21511 x gelesen | |||
Weiß da einer mehr drüber? Dem Wehrführer sollen sie 123 Punkte in Flensburg aufgebrummt haben, stimmt das? (Zeitungsartikel etc vorhanden ??) Geschrieben von Christian Schell
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 480451 | |||
Datum | 30.04.2008 22:18 | 21371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alex Diedler Ich habe aus einer Quelle gehört, dem Wehrführer sollen sie 123 Punkte in Flensburg aufgebrummt haben.. da kommt der ja nie wieder von runter. Doch, doch. Punkte in Flensburg verfallen nach 2-5 Jahren, wenn in der Zeit keine neuen produziert werden. Trotzdem mag ich die Aussage über die Menge der Punkte nicht so einfach mal eben glauben. Sollte eine gesichterte Quelle vorliegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Grüße Micha | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 480455 | |||
Datum | 30.04.2008 22:38 | 21439 x gelesen | |||
Hallo! Kann mir jemand diesen Artikel evtl. mal zur Verfügung stellen? Vielen Dank. Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 480472 | |||
Datum | 01.05.2008 10:10 | 21378 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerWeiß da einer mehr drüber? Dem Wehrführer sollen sie 123 Punkte in Flensburg aufgebrummt haben, stimmt das? (Zeitungsartikel etc vorhanden ??) Geht nicht ... Da wäre die Fahrerlaubnis schon über 6 mal zu entziehen. Der Kommandant hat dann höchstens 17 Punkte, denn bevor der 18 Punkt kommt, muß erstmal eine Mitteilung ergangen sein wieviel Punkte er hat und das er an einem verhehrspsychologischen Beratungsgespräch teilnehmen soll. Erst dann kann der 18. Punkt kommen und die Fahrerlaubnis entzogen werden. Womit dann wieder alle Punkte weg wären. | |||||
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Autor | Wieb8ke 8D., Ludwigslust / Mecklenburg Vorpommern | 498581 | |||
Datum | 28.07.2008 08:14 | 19459 x gelesen | |||
Also wir sind nun wirklich eine kleine Feuerwehr und bei uns läuft das so ab : Alamierung durch Sirene ( bzw Pieper, wovon einen ua. der Ortswehrführer zur Verfügung hat ), Mit Genehmigung des Arbeitgebers ( bei uns vorhanden ) finden sich wenigstens 2 Atemschutzgeräteträger, ein Maschinist und 2 weitere Personen ein. Dies ist im Ernstfall also die angestrebte Gruppenstärke. Warten muss man dann schon eine Weile, bis alle da sind. Oder sie fahren hinterher, was aber selterner vorkommt. Dennoch haben wir zZ keine Tagesbereitschaft, da es einfach zu lange dauert, bis alle da sind. Doch wenn ( in Ferien uä. ) mehr Leute da sein sollten, als erwartet, lassen wir uns von der nächst-größeren Wehr am Einsatzort nachalamieren Gruß Wiebke http://www.ffw-hornkaten.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 498691 | |||
Datum | 28.07.2008 16:38 | 19259 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christof Strobl Leider, bis einer von einem Gericht eine auf den Deckel bekommt, dann schaut man blöd! Richtig, im Strafrecht immer. Und wenn ein (Straf-)Richter nicht der Meinung ist, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Einsatz gerechtfertigt ist, dann schaut der Fahrer schön blöd aus der Wäsche - und demnächst den Feuerwehrautos von zu Hause hinterher, weil er seine 6 Monate (oder mehr) ohne Fahrerlaubnis absitzt und (wenn es richtig dick kommt) auch noch auf den nächsten freien Termin zur MPU ("Idiotentest"), der ca. 1.000 EUR kostet, wartet, weil die Fahrerlaubnisbehörde seine generelle Fahreignung in Frage gestellt hat. Plus ca. 1 Netto-Monatsgehalt an Geldstrafe, die auch niemand für ihn übernimmt. Anschließend schmeißt einen noch der Chef raus, weil er niemanden über die Zeit nur mit Büroarbeit beschäftigen kann. Und wofür? Für ein Fehlalarm, eine BMA, eine Ölspur, Fleisch im Topf oder was es sonst für wichtige Einsätze gibt, für die es sich lohnt, das eigene Leben zu versauen... Bei dieser Fallgruppe gibt es nur ganz extreme Ausnahmefälle und würde ich auch nur für Fahrer gelten lassen, die eigentlich im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind, d.h. ein Lkw grundsätzlich beherrscht wird, nur vorübergehend ein Fahrverbot besteht bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Oder von mir aus wenn es ein gesichertes Feuer im 5. OG mit Menschenrettung ist und es ist der einzige DL-Maschinist bzw. die einzige DL im Umkreis von 20 km. Aber wie gesagt, es kommt derart auf den konkreten Einzelfall an, das man es besser lässt. Geschrieben von Christof Strobl Und man sollte sich eigentlich darauf verlassen können, dass der, der eine Ausbildung hält, sich auch darauf vorbereitet hat und keine Scheißhausparolen weiter getragen werden. Nicht gleich auf den Ausbilder schimpfen. Das kann genauso gut das Flüsterpost Prinzip sein. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Geza8 G.8, Eppstein / Hessen | 498761 | |||
Datum | 28.07.2008 20:42 | 19151 x gelesen | |||
Hey Tino, Du kannst das alles "live" erleben. Nimm doch mal Kontakt mit der Feuerwehr Dormagen auf: Feuerwehr Dormagen ...die suchen auch gerade Leute! ;) | |||||
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