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ThemaGrundausbildung Pressluftatmer nach BGR 1902 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorWolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen460869
Datum06.02.2008 12:405872 x gelesen
Hallo Forumsteilnehmer,

folgendes Problem liegt zur Zeit vor mir und zwar möchte bei uns ein neuer Kamerad durch seinen Wohnortwechsel bei uns mitmachen. Er verfügt über eine Grundausbildung Pressluftatmer nach BGR 190. Darf er als Atemschutzgeräteträger in einer Freiwilligen Feuerwehr überhaupt eingesetzt werden?

Gruß
Wolfgang


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg460874
Datum06.02.2008 12:514182 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang Bocianfolgendes Problem liegt zur Zeit vor mir und zwar möchte bei uns ein neuer Kamerad durch seinen Wohnortwechsel bei uns mitmachen. Er verfügt über eine Grundausbildung Pressluftatmer nach BGR 190. Darf er als Atemschutzgeräteträger in einer Freiwilligen Feuerwehr überhaupt eingesetzt werden?

Im Zweifel ist meiner Erfahrung nach für alle Fragen der Lehrgangsanerkennung die jeweilige Landesfeuerwehrschule der beste Ansprechpartner.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 06.02.2008 12:40 Wolf7gan7g B7., Weilburg
 06.02.2008 12:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
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