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Thema | Entgeltgruppen für Angestellte im fwtD | 14 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 459517 | |||
Datum | 01.02.2008 17:42 | 8691 x gelesen | |||
Hallo, wer hat Info's über EG nach TVöD für Angestellte im fwtD (E-Dienst)? Welche EG finden hier Anwendung? "Vergleich" Beamter (BM) -> Angestellter (BM), sowie das gleiche in Bezug auf HBM. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459572 | |||
Datum | 01.02.2008 20:42 | 6826 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Oliver Steinbeck wer hat Info's über EG nach TVöD für Angestellte im fwtD (E-Dienst)? Ich kenne eine Werkfeuerwehr die für Brandinspektoren TVöD E9 vorsieht und dementsprechend Schwierigkeiten hat welche zu finden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 459630 | |||
Datum | 02.02.2008 04:43 | 6656 x gelesen | |||
Oha! Einen BI für diese EG zu finden, dürfte fasst ohne Aussicht auf Erfolg sein. ...Kommt Leute! Irgend jemand muss hier doch Info's haben... -?- Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Sindelfingen / Baden-Württemberg | 460492 | |||
Datum | 05.02.2008 15:13 | 6652 x gelesen | |||
Hi Oliver, also in Ba-Wü kenne ich aufgrund aktueller Recherchen ein paar Fcts für Dich. Also Baden-Baden fängt meines Wissens bei Truppmann -> EG 7 an und geht dann über EG 8 bis zum stelvertr. Wachabt.führer mit EG 9 Und ich weiss dass in Ba-Wü viele nach dem BF-Prinzip gehen d.h. Berufseinsteiger bei BF A7 und somit für Angestellte EG 7 usw. Um da aktuellste Infos zu bekommen empfehle ich Dir evtl. bei den Feuerwehren, die den sogenannten §46 TVÖD anwenden gezielt nachzufragen. Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Grüsse aus dem Schwabenland :-) Thomi Meine Meinung ist auch MEINE Meinung. Niemand muss Ihr zustimmen. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Sindelfingen / Baden-Württemberg | 460494 | |||
Datum | 05.02.2008 15:17 | 6682 x gelesen | |||
Sorry paar Buchstabenfehler!! Ach ja hätte noch was. Unsere Nachbarstadt Böblingen hat auch schon auf dieses System §46 TVöD bei Ihren Hauptamtlichen Kräften umgestellt. Da kannst du auch mal gezielt fragen. Bei uns in Sindelfingen wird es im Moment geprüft ob und wie es zur Anwendung des § 46 TvöD kommen kann. Grüsse nochmal Thomi Meine Meinung ist auch MEINE Meinung. Niemand muss Ihr zustimmen. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 460495 | |||
Datum | 05.02.2008 15:34 | 6669 x gelesen | |||
Super Thomi! Danke für die Infos. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Sindelfingen / Baden-Württemberg | 460732 | |||
Datum | 05.02.2008 22:55 | 6665 x gelesen | |||
Bitte gerne!! Aus welchem Grund brauchst du die Daten?? Wg. Einstellungen in Berlin?? Meine Meinung ist auch MEINE Meinung. Niemand muss Ihr zustimmen. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 460863 | |||
Datum | 06.02.2008 12:22 | 6686 x gelesen | |||
Negativ. Bei meiner Fw (FF mit HA-Kräften im 24er Dienst) wurden 2 neue Planstellen ausgeschrieben. Eine als BM und eine nach Möglichkeit als OBM/HBM. Mal ganz davon abgesehen, hierfür überhaupt jemanden für ein Angestelltenverhältnis zu finden, ist hier noch die Frage der EG (TVöD) offen - zumindest für OBM/HBM. Unsere BM im Angestelltenverhältnis erhalten z. Z. EG6 + DUZ (Unverschämt!). Ich habe aber schon Kontakt mit dem Leiter der Fw Böblingen hergestellt. Dort ist man schon mit § 46 bei der EG8/9. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 460939 | |||
Datum | 06.02.2008 15:41 | 6751 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckBei meiner Fw (FF mit HA-Kräften im 24er Dienst) wurden 2 neue Planstellen ausgeschrieben. Interessant, gibt es Bundesländer, bei denen die hauptamtlichen Kräfte keine Beamten sein müssen? (Bei uns in NW steht im FSHG, dass solche zu Beamten zu ernennen sind.) mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 460991 | |||
Datum | 06.02.2008 17:25 | 6620 x gelesen | |||
Richtig, die gibt es tatsächlich - und gar nicht so wenige. Mir persönlich ist auch nur das FSHG (NRW) bekannt, indem expliziet so die Verbeamtung gefordert ist. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Sindelfingen / Baden-Württemberg | 461163 | |||
Datum | 06.02.2008 21:22 | 6603 x gelesen | |||
Wo bist du denn genau?? bei uns ist die Umsetzung am Laufen, aber das scheint was längeres zu werden :-( Meine Meinung ist auch MEINE Meinung. Niemand muss Ihr zustimmen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 461196 | |||
Datum | 06.02.2008 21:48 | 6806 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerInteressant, gibt es Bundesländer, bei denen die hauptamtlichen Kräfte keine Beamten sein müssen? (Bei uns in NW steht im FSHG, dass solche zu Beamten zu ernennen sind.) Ja. z.B. in Ba-Wü, wo du durchaus HAW hast mit FM die mit FF-Ausbildung im kommunalen Arbeiter-/ Angestelltenverhältnis tätig sind (m.E. absolut ausreichend). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 461205 | |||
Datum | 06.02.2008 21:52 | 6658 x gelesen | |||
Das ist in Brandenburg auch so. Die Kräfte der BF sind verbeamtet, die der hauptamtlichen Wachabteilungen der FF AFAIK Angestellte der jeweiligen Kommune. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 461287 | |||
Datum | 07.02.2008 06:58 | 6654 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelDas ist in Brandenburg auch so. Die Kräfte der BF sind verbeamtet, die der hauptamtlichen Wachabteilungen der FF AFAIK Angestellte der jeweiligen Kommune. ...Auch bei den HAW in BB gibt es Beamte! Oliver Steinbeck | |||||
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