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ThemaSpiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen16 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW454885
Datum14.01.2008 17:448522 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marcus PansingIm Krankentransport in den 1970´er Jahren, als die KTWs gerade im ländlichen Bereich nur mit 1 Fahrer besetzt waren, war es wohl auch so üblich das gelegentlich mal im Rückspiegel geschaut wurde, ob der Patient sich noch rührt. Daher der Begriff "Spiegelrettung".

Scheinbar möchten manche dahin zurück. Klick mich

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen458562
Datum28.01.2008 20:536784 x gelesen
Der Filmbericht ist ein wenig "reißerisch" aufgemacht, er könnte aus der Zeitung mit den großen Buchstaben stammen. Der Autor hat dafür eine "6" verdient.

Es ist richtig, das im neuen Rettungsdienstgestz nur noch ein RS auf dem KTW gefordert ist, über die Qualifikation des zweiten steht dort nichts drin, genau so wird beim RTW ein RA gefordert. Leider steht dort auch nicht drin, wer den Patienten betreut, so könnte es theoretisch passieren, das der RS / RA fährt und der zweite hinten sitzt.

Allerdings gibt es eine Verordnung aus den 90ern, die durch das Gesetz nicht aufgehoben wurde und immer noch gültig ist, und in der steht, das der KTW (für den qual. Krankentransport) mit zwei RS, der RTW mit RA und RS und das NEF mit RA besetzt sein muß und der höher Qualifizierte den Patienten betreuen muß.
Dieses wird aber immer noch von einigen "Verdrängt", denn es gibt noch immer Organisationen, die Zivis als RH im Krankentransport und z.T. auch im Rettungsdienst als Fahrer einsetzen.

Gruß
Heinrich


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz458573
Datum28.01.2008 22:126603 x gelesen
Geschrieben von Heinrich Brinkmannund der höher Qualifizierte den Patienten betreuen muß.

Was defacto bedeutet, dass ein REttungsassistent in Ausbildung seine gesamten 1600h als zusätzliche Kraft auf dem Rettungsmitel verbringen muss...



Manuel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 458608
Datum29.01.2008 06:046784 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Heinrich BrinkmannEs ist richtig, das im neuen Rettungsdienstgestz nur noch ein RS auf dem KTW gefordert ist, über die Qualifikation des zweiten steht dort nichts drin, genau so wird beim RTW ein RA gefordert.

Gibt es im Saarland schon seit über 10 Jahren. Gestorben ist noch keiner.

Geschrieben von Heinrich BrinkmannLeider steht dort auch nicht drin, wer den Patienten betreut, so könnte es theoretisch passieren, das der RS / RA fährt und der zweite hinten sitzt.


Und wo ist da das Problem? Was nutzt es mir wenn ich pauschal sage das der höher Qualifizierte immer hinten sitzen muss? Das kommt absolut auf die Situation an.

2. Beispiele: Verlegung in die Reha. Patient fühlt sich fit, ist die gemäß der Übergabe auch. Er musste schon gezwungen werden sich in den Stuhl zu setzen. Die ganze Zeit redet er wie ein Wasserfall. Wozu muss ein RS hinten sitzen?

Sportunfall, Kind 12 gegen Schaukel, Hand tut weh, Sam Splint + Eis, kreislaufstabil, sitzend mit dem RTW ins KH. Wozu muss ein RA hinten sitzen.

Der andere, höherqualifizierte sitzt nämlich vorne. Und wenn "was is" dann muss das Auto eh anhalten und ggf zu 2 an dem Patient gearbeitet werden.

Sicherlich werde ich beim Polytrauma intubiert, beatmet den Zivi in seiner 5 Woche als RS nicht alleine beim NA hinten lasssen, aber die Verallgemeinerungen "der höherqualifizierte muss immer beim Pat sitzen" sind imo nicht nachvollziehbar.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen458610
Datum29.01.2008 06:486542 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Manuel SchmidtWas defacto bedeutet, dass ein REttungsassistent in Ausbildung seine gesamten 1600h als zusätzliche Kraft auf dem Rettungsmitel verbringen muss...

oder, wenn man das richtig macht, zumindest einen teil davon als Dritter mitfährt.

Was das o.a. "Problem" der RH auf dem RTW und der RS als Transportführer auf dem KTW angeht - da muss mir mal einer verständlich machen warum es auf einem KTW einen RA und als Fahrer des RTW einen RS braucht - und wer das bezahlen will. Ähnlich sehe ich die Frage RS vs. RA auf dem NEF!

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen458621
Datum29.01.2008 08:326541 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannAllerdings gibt es eine Verordnung aus den 90ern, die durch das Gesetz nicht aufgehoben wurde und immer noch gültig ist, und in der steht, das der KTW (für den qual. Krankentransport) mit zwei RS, der RTW mit RA und RS und das NEF mit RA besetzt sein muß und der höher Qualifizierte den Patienten betreuen muß.

Quelle?
Aus meiner Sicht gab es in Niedersachsen nur die in den Rettungsdienstplänen der Kreise gemachten Vorgaben.
Aus den bisher "2 geeigneten Personen" wurden eben " 2 Personen, 1 RS im Krankentransport, 1 RA in der Notfallrettung"

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen458632
Datum29.01.2008 09:346627 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschaber die Verallgemeinerungen "der höherqualifizierte muss immer beim Pat sitzen" sind imo nicht nachvollziehbar.

Das ist aus meiner Sicht sogar schädlich. Wir wechseln uns beim fahren ab. Nur wenn ich erwarte das mein RS nicht in der Lage ist den Patienten zu überwachen gehe ich nach hinten wenn ich eigentlich fahre. Wirklich wichtig ist das der RA nicht fahren muss (z.b. weil nur er einen Führerschein C1 hat oder der Zivi nicht mit Sonderrechten fahren darf).

Gruß
Ingo


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen458634
Datum29.01.2008 09:576592 x gelesen
Moin,

bei uns ist eben gerade das inzwischen im Rahmen des Qualitätsmanagements per Verfahrensanweisung geregelt. Transportführer ist der/die RA/in, ihm obliegt die Verantwortung über den Patienten und da diesem wiederum die bestmögliche Versorgung zu kommen soll fährt der RA (bei Besatzungen RS/RA) IMMER bei.

Gruß, otti


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.458641
Datum29.01.2008 11:286582 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDas ist aus meiner Sicht sogar schädlich
??

Habe ich mit einem RH/RS Dienst, so bin ich grundsätzlich beim Patienten im RTW. Bis jetzt hat mir noch keiner gesagt, dass mir das geschadet hat. Es wird eben (in By) ein RA auf dem RTW gefordert, als Fahrer reicht "eine dafür geeignete Person", bei uns mindestens RH.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.458642
Datum29.01.2008 11:306574 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWas defacto bedeutet, dass ein REttungsassistent in Ausbildung seine gesamten 1600h als zusätzliche Kraft auf dem Rettungsmitel verbringen muss...

Aber dann ist er doch keine billige Arbeitskraft mehr ;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz458664
Datum29.01.2008 13:486633 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAber dann ist er doch keine billige Arbeitskraft mehr ;-)

Du hast es erkannt...

Entweder das, oder er ist nur Fahrer und betreut seinen Ersten Patienten während der Fahrt in der ersten Schicht nachdem er die Urkunde in den Händen hält.


Manuel


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen458666
Datum29.01.2008 13:566656 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtbetreut seinen Ersten Patienten während der Fahrt in der ersten Schicht nachdem er die Urkunde in den Händen hält.

Am besten zusammen mit dem RH der seine erste Schicht auf dem RTW fährt.

Gruß
Ingo


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz458686
Datum29.01.2008 14:516673 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAm besten zusammen mit dem RH der seine erste Schicht auf dem RTW fährt.

genau.

Wenn der RAiA grundsätzlich als "zweiter" fungiert, bringt ihm das nur einen Teil seiner Ausbildung.
D.h. der RA macht die Anamnese, führt die Maßnahmen durch, der RAiA assistiert, bereitet den Transport vor und fährt zurück in's Krankenhaus.

Man kann und sollte dem RAiA die Chance geben, gerade wenn er schon eine Gewise Erfahrung "als zweiter" hinter sich hat das ganze auch selbst durchzuführen.

Natürlich muss man sich als RA darüber im klaren sein, dass man weiterhin im Notfalll die Verantwortung hat. Daher ist das ganze auch etwas schwerer: Man muss dem RAiA mit einem Auge auf die Finger schauen und einem Ohr zuhören was er erzählt und gleichzeitig ja ihm assistieren.
Das geht aber auch.
Man kann den Azubi (man kann und sollte sowas IMO auch mit angehenden RS machen, denn auch diese kommen in die Verlegenheit eigenständig einem Patienten zu versorgen) auch unauffällig dirigieren, ohne dass der Patient es merkt (demonstrativ das BZ-Messgerät rausholen o.ä.).

Ähnlich verhält es sich auf der Rückfahrt mit Patient.
Wenn ein Notarzt mit dabei ist, sollte es für den RAiA es in der Regel kein PRoblem sein, dem NA notwendige Handreichungen durchzuführen.
Bei Fahrten ohne Arztbegleitung muss sich der RA, wenn er fährt, darüber im Klaren sein, dass letztendlich auch hier er den Hut aufhat.
Aber man setzt ja nicht "irgendwen" hinten zum Patienten, sondern eine Person deren Wissensstand ja berits über dem eines Retungssanitäters liegt, der darin ausgebildet wurde Patientenveränderungen und Notfallsituationen zu erkennen.


Manuel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 458859
Datum30.01.2008 07:106596 x gelesen
Ich gehe als RA sogar noch einen Schritt weiter. Selbst wenn ich nur einen RS oder gar einen RS Praktikanten dabei habe und es für den Patienten nicht gerade 5 vor 12 ist halte ich mich diskret im Hintergrund. Ich weiß das alles schon, der angehende RA (das andere Wort HASSE ich) noch nicht und er soll und muss das lernen. Dazu gehört auch der er seine Grenzen kennen lernt.

Selbstverständlich stehe ich mit Rat und Tat jederzeit zur Seite und schreite ein wenn ich merke das das ganze aus dem Ruder läuft aber ansonsten bin ich nur "die Kleine Hilfskraft".

Ich bin der Auffassung das derjenige welche mehr lernt wenn er alles selber macht und selber seine Fehler einsieht als wenn ich alles mache, er nebendran steht und mich nachher fragt "Was war das jetzt". Denn wenn er dann nächste Woche Verantwortung übernehmen soll hat er alles zwar schon gesehen (wenn er nicht die Trage holen war) aber nix selber gemacht und vor allem nie unter "Schutz" abwägen müssen was er da macht ..

Geschrieben von Manuel Schmidt
Ähnlich verhält es sich auf der Rückfahrt mit Patient.
Wenn ein Notarzt mit dabei ist, sollte es für den RAiA es in der Regel kein PRoblem sein, dem NA notwendige Handreichungen durchzuführen.
Bei Fahrten ohne Arztbegleitung muss sich der RA, wenn er fährt, darüber im Klaren sein, dass letztendlich auch hier er den Hut aufhat.


Sehe ich genau so, ich musste in meinen RA Praktikum und heute noch zum Teil geschlagen werden zu fahren. Lieblingssatz: Vorne lerne ich nix.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 458861
Datum30.01.2008 07:126626 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttTransportführer ist der/die RA/in, ihm obliegt die Verantwortung über den Patienten und da diesem wiederum die bestmögliche Versorgung zu kommen soll fährt der RA (bei Besatzungen RS/RA) IMMER bei.


Und was wenn die Fahrt realistisch gesehen ist nur eine KTW Fahrt ist?

Hier ist IMO Fingerspritzengefühl angebracht, zumal ich es für kritisch halte je nach Einsatzaufkommen 12h am Stück nur zu fahren...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen464754
Datum19.02.2008 16:226518 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschUnd was wenn die Fahrt realistisch gesehen ist nur eine KTW Fahrt ist?

auch dann begleitet der RA im Patientenraum. Zumal in unserem Landkreis Notfallversorgung und Krankentransport in organisatorischer Einheit erbracht werden und somit nur als "MZF" bezeichnete Rettungswagen vorgehalten werden.

Werden KTW eingesetzt (etwa im Sanitätsdienst) ist bei gemischter Besatzung immer der höchstqualifizierteste beim Patienten.

Geschrieben von Florian Beschzumal ich es für kritisch halte je nach Einsatzaufkommen 12h am Stück nur zu fahren...

Naja, den Patienten betreuen kann ja auch schon mal stressig sein. Und auf der Anfahrt bzw. auf der Rückfahrt spricht ja nix dagegen dass der Assi fährt (dann lernt er's auch) - die Anweisung bezieht sich auf den Patiententransport und darauf dass eben die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten ist...

Gruß, otti


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 09.11.2007 17:12 Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen
 14.01.2008 17:44 Juli7an 7H., Stemwede
 28.01.2008 20:53 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 28.01.2008 22:12 ., Westerwald
 29.01.2008 06:48 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.01.2008 11:30 Chri7sto7f S7., Vilseck
 29.01.2008 13:48 ., Westerwald
 29.01.2008 13:56 Ingo7 z.7, LK Harburg
 29.01.2008 14:51 ., Westerwald
 30.01.2008 07:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.01.2008 06:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.01.2008 09:34 Ingo7 z.7, LK Harburg
 29.01.2008 09:57 Matt7hia7s O7., Waldems
 30.01.2008 07:12 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.02.2008 16:22 Matt7hia7s O7., Waldems
 29.01.2008 11:28 Chri7sto7f S7., Vilseck
 29.01.2008 08:32 Ingo7 z.7, LK Harburg
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