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Thema | Truppmann ausbildungs Tam Tam | 16 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Patr8ick8 S.8, Triberg / Baden Württemberg | 457140 | |||
Datum | 23.01.2008 09:32 | 9005 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe vor etwa 3 Jahren meinen Truppmann Teil 1 abgeschlossen. Ich bin in den ersten Teil 1 Lehrgang gerutscht. Nunstecke ich fest und komme einfach nicht mehr weiter. Möchte gerne den Truppführer machen, aber dazu brauch ich erstmal den Teil 2. Aber es kann mir niemand mehr sagen wie ich an den Truppmann teil 2 komme. Bin nun ja schon gute 2 Jahre in der ausbildung am Standort, aber irgendwie tut sich da nix. Weiß von euch vielleicht irgendwer wie es denn nun eigentlich läuft in Baden Württemberg mit dem Truppmann TamTam? wäre echt super, wenn ich da mal irgendwie weiter käme. Besten Dank. Patrick | |||||
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Autor | Stef8an 8F., Friedrichshafen / Ba-Wü | 457149 | |||
Datum | 23.01.2008 10:41 | 7462 x gelesen | |||
Hallo Patrick, dein Kommandant müsste sicherstellen, dass du während des Übungsbetriebs die im Lernzielkatalog aufgeführten Inhalte vermittelt bekommst. Wenn die Themen alle durch sind dürfte es mit der Anmeldung zum TF weitergehen... Frag doch mal nach! Gruß Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 457150 | |||
Datum | 23.01.2008 10:52 | 7229 x gelesen | |||
Feuerwehr ist zu großen Teilen eine Erfahrungstätigkeit. Diese Erfahrung sollst du in einem Truppmann Teil 2 Abschnitt in den nächsten zwei Jahren innerhalb des Übungsdienstes oder im Rahmen von Sonderdiensten / Einsätzen vermittelt bekommen. Erst nach Abschluss dieser Truppmann Teil 2 Ausbildung kannst du zum Truppführerlehrgang gemeldet werden. Bemühe dich in deinem jetzigen Zustand lieber um den Sprechfunker- sowie den Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Meines Erachtens sind die zwei Jahre auch dringend nötig, da in dieser Zeit das Fundament für deine Feuerwehrtätigkeit gezimmert wird. Die 70 Stunden in der Grundausbildung sind hier nur der Tropfen auf den heißen Stein und haben dir gerade mal den grundsätzlichen Einblick in die Tätigkeit der Feuerwehr vermittelt. Dein Engagement und dein Weiterkommenswille in allen Ehren! Aber bei der Feuerwehr läuft das ein wenig anders wie beim Sport- oder Schützenverein. Bei der Feuerwehr hängen unter Umständen Menschenleben an deinem Wissen und Können! Es wundert mich aber, dass dir diese Dinge nicht im Rahmen der Grundausbildung vermittelt wurden. Immerhin ist es Inhalt des Lernzielkataloges der Grundausbildung. Viel Erfolg bei deiner möglichst steilen und kometenhaften Feuerwehrkarriere, Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 457152 | |||
Datum | 23.01.2008 11:09 | 7144 x gelesen | |||
Hallo Patrick, schau mal hier: VwVFwAusbildung in BaWü Ansonsten wende dich immer zuerst an deine Führung. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457154 | |||
Datum | 23.01.2008 11:39 | 7205 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferFeuerwehr ist zu großen Teilen eine Erfahrungstätigkeit. Diese Erfahrung sollst du in einem Truppmann Teil 2 Abschnitt in den nächsten zwei Jahren innerhalb des Übungsdienstes oder im Rahmen von Sonderdiensten / Einsätzen vermittelt bekommenVolle Zustimmung! Übrigens: Bei uns im Kreis (zwar RLP, aber mal als Vergleich sehen) wurde im Bereich Kreisausbildung die Absprache getroffen, das zwischen dem TM1/Grundausbildung und dem Truppführerlehrgang 5 (!) Jahre liegen sollen. In dieser Zeit sollen Sprechfunk- (in jedem Fall), Maschinisten- und Atemschutzlehrgang (nach Eignung) laufen. Hier hat man einfach eingesehen, dass - die Erfahrungswerte aufgrund von Einsätzen gerade in kleineren (im Sinne von "einsatzzahlschwächeren") Wehren nur recht langfristig zu erwerben sind und - der TM2-Teil in solchen Wehren recht schwer darstellbar ist (auch auf der Ebene mancher Verbandsgemeinde/Stadt; natürlich könnte man das gemeindeübergreifend machen, aber... (an dieser Stelle kann jeder die typischen Feuerwehrprobleme einfügen)). Also hat man faktisch die 2 Jahre auf 5 erhöht. Und diese 5 Jahre werden bislang recht konsequent eingehalten, bis auf einen bekannt gewordenen Ausreisser (aber über den knapp 20jährigen, der in 2,5 Jahren bis zum GF (da zum Wehrführer gewählt...) gekommen ist (aber ohne Atemschutz...), wollte ich mich ja nicht mehr aufregen...). Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Triberg / Baden Württemberg | 457159 | |||
Datum | 23.01.2008 12:25 | 7236 x gelesen | |||
Hallo, danke für die Antwort. Ich habe bereits den Funker, den Atemschutz und den Jugendgruppenleiter. Ich habe seit dem Teil 1 alle dienste besucht. Allerdings wußte mein damaliger Kommandant überhaupt nicht wie es weiter geht. Er sagt immer es ist noch garnicht sicher, ob und wie da ne Prüfung kommt und so. Klar habe ich ein gelbes Büchlein, in dem Übungen abgehakt werden sollen, aber das interessiert ihn irgendwie garnicht. Deshalb bin ich nun in der Fw gewechselt, weil ich da irgendwie das Gefühl hatte er will nicht. Aber keiner weiß genau wie das weiter laufen soll. Und im Lehrgang hierß es damals, dass 2 jahre an der heimatwehr geübt werden soll, aber wie das dann läuft, wissen wir momentan auch noch nicht. Wie gesagt, war im ersten Teil 1 Lehrgang überhaupt. Ich will da auch nicht durchstarten wie ne Rakete und innerhalb von 2 jahren zum Kommandanten aufsteigen (Gott bewahre) :-) Aber ich habe so das gefühl dass ich halt ausbildungsmäßig noch in de rLuft hänge und den Grundlehrgang noch nichtmal fertig habe. Und ich hasse es was anzufangen und dann nicht fertig zu machen :-) Bei uns warten alle irgendwie darauf, dass es da nochmal so einen Lehrgang gibt wie Teil 1 für den 2. Teil und deshalb stockt das irgendwie. MfG Patrick | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 457160 | |||
Datum | 23.01.2008 12:41 | 7223 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick SahmBei uns warten alle irgendwie darauf, dass es da nochmal so einen Lehrgang gibt wie Teil 1 für den 2. Teil und deshalb stockt das irgendwie. Die alle die da warten sollten dann noch mal zurück auf die Schulbank. Näheres siehe - FwDV 2 - LZK Ba-Wü - VwV-Feuerwehrausbildung Ba-Wü Das sollte eigentlich genügen. Nein. Ein extra Lehrgang für den TrM Teil 2 ist in Ba-Wü nicht vorgesehen. Überörtliche Komponenten können jedoch Sinn machen, da einzelne Ausbildungsinhalte nicht in jeder Wehr darstellbar sind. Und eine explizite Prüfung nach Abschluß des TrM Teil 2 ist in Ba-Wü auch nicht vorgesehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 457162 | |||
Datum | 23.01.2008 12:50 | 7241 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp (aber über den knapp 20jährigen, der in 2,5 Jahren bis zum GF (da zum Wehrführer gewählt...) gekommen ist (aber ohne Atemschutz...), wollte ich mich ja nicht mehr aufregen...). gibts da (noch) einen Thread zu ? Habe keinen gefunden. | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 457163 | |||
Datum | 23.01.2008 12:51 | 7174 x gelesen | |||
Hallo Patrik, also eigentlich ist das was Du da beschreibst ein Armutszeugnis für die Feuerwehr! Denn während der 2 folgenden Jahre nach bestandenem Lehrgang TM 1, sollen 80 Stunden Ausbildung innerhalb der eigenen Wehr stattfinden. Erst danach kann man zur Prüfung TM 2 zugelassen werden. Mann darf TM1 und TM 2 nicht verwechseln, denn bei TM 2 handelt es sich eigentlich nur um eine Prüfung (Theorie und Praxis). Denn die Ausbildungszeit hierfür waren ja die 2 Jahre in der eigenen Wehr. In dieser Prüfung sollen dann höherwertige Anforderungen gestellt sein wie in der Prüfung für den TM 1 weil Du ja in den 2 Jahren auch was dazu gelernt haben sollst. Was ich jetzt etwas merkwürdig finde ist das scheinbar keiner bei euch weiß was Phase ist. Dabei steht alles in der FwDV 2 die auf den Seiten der Landesfeuerwehrschulen zum Download steht. Desweiteren kann ich nur davon sprechen wie es bei uns läuft, hier werden alle Leute die ihre TM 2 Zeit voll haben zur Prüfung TM 2 durch den KAL eingeladen und die Prüfung wir ddan vun Kreisausbildern durchgeführt das ganze wird an einem Samstag durchgezogen Zeitansatz: ca. 8 h Falls noch fragen sind einfach melden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457167 | |||
Datum | 23.01.2008 13:05 | 7251 x gelesen | |||
Nein, gibt keinen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457169 | |||
Datum | 23.01.2008 13:06 | 7246 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerÜberörtliche Komponenten können jedoch Sinn machen, da einzelne Ausbildungsinhalte nicht in jeder Wehr darstellbar sind.Die Überörtlichkeit ist auch im Hinblick auf Zusammenarbeit im Einsatz von großem Vorteil. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 457249 | |||
Datum | 23.01.2008 17:24 | 7568 x gelesen | |||
Hallo Zusammen also bei uns im Lkr. ist es ähnlich wie bei meinem Vorredner aus dem hohen Norden. Grundausbildung abgeschlossen, danach ca 2 Jahre ( je nachdem wie der Lehrgangstermin fällt ) warten und dann eine Truppman 2 Prüfung absolvieren. In diesen 2 Jahren sollte ja ohnehin in den einzelnen "Zuhause" Wehren ein gewisses Grundpensum an Erfahrung im Übungs und Einsatzdienst gesammelt werden. In diesen 2 Jahren nach Möglichkeit auch den SPF und den ASGT besuchen. Die TM2 Prüfung wurde vor ca. 3 Jahren hier im Landkreis eingeführt und wird von den Teilnehmern, bis auf wenige Ausnahmen ganz gut angenommen, aber es gibt ja immer Kameraden die mit irgendwas nicht einverstanden oder zufrieden sind. Ich persönlich halte das für eine gute Sache. Zum Einen werden die einzelnen Kameraden angespornt innerhalb Ihrer Wehr am Übungs und Einsatzdienst teilzunehmen, denn wer das tut hat mit einer erfolgreichen Teilnahme an dieser "Prüfung" keine Probleme und zum Zweiten denke ich auch es ist ein Ansporn für die einzelnen Feuerwehren und dortigen Ausbildungsverantwortlichen nicht nur Blaulichproben zu machen sondern auch eine gewissenhafte Ausbildung zu betreiben. Die Zeit zwischen TM1 und TM2 auf 5 Jahre zu erweitern halte ich persönlich für zu lange, denn vielen Kameraden würde dann der Eindruck entstehen das es ihnen zu lange dauert bis Sie sich wieder weiterbilden können aber das ist sicherlich Ermessensache. Ach ja im in Bawü gibt es meine ich auch noch die ergänzende Regelung das bei Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr und erfolgreicher Teilnahme an der Jugendflamme/spange eine Verkürzung der TM 2 Zeit auf ein Jahr möglich ist ob das sinnvoll ist oder nicht hängt denke ich stark von der geleisteten Jugendarbeit ab. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Nussbach / Baden Württemberg | 457255 | |||
Datum | 23.01.2008 17:54 | 7166 x gelesen | |||
Danke für die Infos. Ich denke dann wird es wohl langsam laufen. Dann liegt es wohl daran, dass ich vor dem wechsel wohl garnicht die Möglichkeiten hatte diese 80 Stunden zu machen, da die erforderlichen Geräte nicht vorhanden waren. Zusammenarbeit mit anderen WEhren, brauche ich ja wohl nix dazu sagen, leider. Aber nun nach dem Wechsel dürfte das dann ja jetzt kein Problem mehr sein. Alles vorhanden was gebraucht wird. Dann sehe ich das wohl richitg, dass in BW nur das gelbe Teil 2 Übungsnachweis-Büchlein ausgefüllt werden muß und wenn da dann alles abgehakt ist, wird einem der Teil 2 anerkannt. Und in BW gibt es dazu dann anscheinend keine Prüfung, oder sehe ich das nun falsch. Denn ich habe zum Thema Lehrgang/Prüfung für Teil 2 nun hier im Forum auch schon mehrere Lösungen gehört. :-) Ohne Aussicht, dass man irgendwie weiter kommt, macht es einfach keine Freude mehr. Also es macht schon freude, aber man will ja nicht ewig auf der Stelle treten. Und ich will unbedingt fertig machen, was ich angefangen habe, sonst nervt mich das wahnsinnig. Ich will soviel Erfahrungen sammeln wie es geht und ich will lernen, lernen, lernen. War schon immer so eingestellt, wenn was machen, dann voll oder garnicht. MfG Patrick | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 457309 | |||
Datum | 23.01.2008 21:29 | 7206 x gelesen | |||
Hallo Patrick, Geschrieben von Patrick Sahm Dann sehe ich das wohl richitg, dass in BW nur das gelbe Teil 2 Übungsnachweis-Büchlein ausgefüllt werden muß und wenn da dann alles abgehakt ist, wird einem der Teil 2 anerkannt. Und in BW gibt es dazu dann anscheinend keine Prüfung, oder sehe ich das nun falsch. Denn ich habe zum Thema Lehrgang/Prüfung für Teil 2 nun hier im Forum auch schon mehrere Lösungen gehört. Es geht noch einfacher. Der Kdt bescheinigt Dir, warum auch immer, den bestandenen TM2. Letztendlich ist die Anmeldung des Kdt. zum TF- Lehrgang, für uns Ausbilder, der nachweis das der Kdt. Dir den TM2 bestätigt. :-( In wie weit sich Dein Wissen oder Nichtwissen im TF- Lehrgang herausstellt, und die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme behindert, steht auf einem anderen Blatt. Auch davon können wir ein "Lied" singen. Leider ist für viele Kdt. der TM 2 ein rotes Tuch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz | 457495 | |||
Datum | 24.01.2008 17:18 | 7234 x gelesen | |||
Hallo Rolf Geschrieben von Rolf Zastrow Die Zeit zwischen TM1 und TM2 auf 5 Jahre zu erweitern halte ich persönlich für zu lange bitte hier nicht falsch verstehen, was Sebastian meinte. Die Zeit für den Truppmann 2 liegt bei uns im Kreis immernoch bei den zwei Jahren gemäß FwDV 2. Hier hat man sich nur darauf geeinigt, dass zwischen der Truppmannausbildung und Truppführerlehrgang 5 Jahre liegen sollen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457499 | |||
Datum | 24.01.2008 17:30 | 7187 x gelesen | |||
Richtig. Wobei die TM2-Ausbildung hier in der Ecke auch noch so ein Stiefkind ist, mit Ausnahme der Neuenahrer verlässt man sich da eigentlich überall auf die einzelnen Standorte. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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