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Thema | Musterjugendordnung Bayern | 6 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 456937 | |||
Datum | 22.01.2008 00:02 | 7167 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir sind gerade dabei eine Jugendordnung auf Grundlage der Musterjugendordnung zu erstellen welchen Punkte kann man ändern oder ist die Musterjugendordnung für die Feuerwehren in Bayern nur in der ungeänderten Orginalfassung gültig ? mkg Christian -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 456941 | |||
Datum | 22.01.2008 00:34 | 5279 x gelesen | |||
Hi Christian, Geschrieben von Christian Steiner welchen Punkte kann man ändern oder ist die Musterjugendordnung für die Feuerwehren in Bayern nur in der ungeänderten Orginalfassung gültig ? wir haben uns vor 3,5 Jahren dafür entschlossen, eine eigene Jugendordnung zu beschließen um damit dem Kreisjugendring beitreten zu können, da die Jugendfeuerwehr auf Landkreisebene nicht vertreten ist (und wohl auch noch einige Zeit nicht). Als Grundlage haben wir damals die Musterjugendordnung der Feuerwehren herangezogen und in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring in einigen Punkten leicht abgeändert. Vielleicht wäre dies auch ein Weg für euch. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 456942 | |||
Datum | 22.01.2008 00:53 | 5403 x gelesen | |||
Welchen Punkte habt ihr und wie geändert ? -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 456964 | |||
Datum | 22.01.2008 10:23 | 5335 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Steiner Welchen Punkte habt ihr und wie geändert ? genau weiss ich es nicht mehr, was geändert worden ist. Hier findest du unsere Jugendordnung, kannst ja mal mit der Musterjugendordnung vergleichen. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 456979 | |||
Datum | 22.01.2008 11:19 | 5362 x gelesen | |||
Hallo, Genau so wie ihr das habt würde ich mir das auch vorstellen, nur ob sie so noch nach dem KJHG gültig ist? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Orginaltext: Absatz I Musterjugendordnung/Bayern DAS FETT geschriebene beachten.... I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ....... begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt. Die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... ist mit Annahme dieser Jugendordnung anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Art. 20 Abs. 4 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Sie leistet Jugendarbeit im Sinne des § 11 KJHG. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- mkg Christian -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 456989 | |||
Datum | 22.01.2008 11:41 | 5228 x gelesen | |||
Hi Christian, dass weiss ich nicht. Ist ja jetzt auch schon ne zeitlang her und seitdem wurde die Jugendordnung nicht mehr verändert. Bei der Beschließung war sie auf den aktuellen Stand und wurde auch vom Kreisjugendring so anerkannt. Gruß, Bernd PS: Als erstes haben wir den Passus I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an. geändert. Dass war auch im Sinne des KJR so. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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