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Thema | Abweichungen von der DIN 14530-11 möglich | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Edua8rd 8G., Bad Herrenalb / Baden Württemberg | 456936 | |||
Datum | 21.01.2008 23:57 | 6143 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mich würde mal dringend intressieren, ob eine Feuerwehr bei einer Ausschreibung eines HLF´s von oben genannter Norm abweichen darf? Wenn z.B. in der Norm steht "Saugschlauch A-110-1500-K DIN EN ISO 14557 141900 4 14 56 Saugkorb A DIN 14 362-1 165840 1 6 6 Saugschutzkorb A (Draht) DIN 166140 1 1,3 1,3" , die FW aber sagt, ´wir verzichten auf die Saugschläusche weil ein LF16 und ein LF 8 vorhanden sind´, ist dies generell möglich oder müssen diese Dinge als Beladung vorhanden sein bzw. müssen gleichwertige oder höherwertige Ausrüstung vorhanden sein? Danke für jede Info. Max83 | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 456938 | |||
Datum | 22.01.2008 00:05 | 4699 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Eduard Gräßle die FW aber sagt, ´wir verzichten auf die Saugschläusche weil ein LF16 und ein LF 8 vorhanden sind´, ist dies generell möglich oder müssen diese Dinge als Beladung vorhanden sein bzw. müssen gleichwertige oder höherwertige Ausrüstung vorhanden sein? Siehe: -> " Hier " Ziffer 5 ! Über die Sinnhaftigkeit läßt sich diskutieren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Rohd8e A8., Bad Herrenalb / Baden Württemberg | 456940 | |||
Datum | 22.01.2008 00:19 | 4711 x gelesen | |||
Hallo, das würde mich auch interessieren. Sicher lässt sich über die Sinnhaftigkeit streiten.Aber sehe ich es richtig, (Beispiel)dass wenn man statt 2 Flutlichtstrahlern mit jeweils 1000Watt die nach Norm gefordert werden, auf einen verzichtet und statt dessen einen am FZ Festinstallierten Strahler bzw. Lichtmast anbringt, ebenfalls eine Ausnahmegenhmigung fällig wird? Grüße Armin | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 456944 | |||
Datum | 22.01.2008 01:37 | 4696 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rohde Armin das würde mich auch interessieren. Bitte gib deinen richtigen Namen an. Siehe auch die Forenregeln. Viele Grüße, Christian Pannier Team feuerwehr.de feuerwehr.de - man liest sich! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 456949 | |||
Datum | 22.01.2008 07:53 | 4709 x gelesen | |||
Geschrieben von Eduard GräßleWenn z.B. in der Norm steht 1. Die DIN ist kein Gesetz. 2. Die DIN ist ein gemeinsamer Konsens (sollte...!). 3. "Zwang" entsteht LEIDER (weil die Effekte treten immer deutlicher zutage) wenn überhaupt nur noch durch Landesregelungen über die Zuschüsse. ABER: Warum verzichtet Ihr nicht auch auf Druck-Schläuche, PA oder eine FP - haben die anderen ja auch? Wer sagt, dass die anderen Fahrzeuge für die Lage immer (Paralleleinsatz, Defekte?) zur Verfügung stehen? Was erzählst Du einem anfordernden Fw-Führer, wenn der mit einem Norm-HLF (Funkrufname!) rechnet - und ein kastriertes Etwas bekommt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 456965 | |||
Datum | 22.01.2008 10:28 | 4615 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Eduard Gräßle mich würde mal dringend intressieren, ob eine Feuerwehr bei einer Ausschreibung eines HLF´s von oben genannter Norm abweichen darf? Evtl. bringt diese Veranstaltung Klärung ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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