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Thema | DIN EN 469 | 8 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Gräfenhainichen / Sachsen-Anhalt | 455963 | |||
Datum | 17.01.2008 22:01 | 6615 x gelesen | |||
Hi, ich muss nun schon wieder schreiben weil ich nirgend was zu dem Thema gefunden habe. Es gibt ja nun eine neue EN 469 mit der Richtlinie 2006 oder so für Überhosen, oder halt so in der Art. Ist da eigentlich noch die EN 496 (05.95) zulässig, oder fällt die jetzt weg und ist auch nicht mehr zulässig? Würde mich mal interesieren. Feuerwehrmänner sterben nie, sie fahren zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz. Gut Wehr Michael Höhne | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 455967 | |||
Datum | 17.01.2008 22:05 | 5285 x gelesen | |||
Hallo, EN 469, S. 4: "Dieses Dokument ersetzt EN 469:1995." Hoffe deine Frage ist damit beantwortet. MfG Mathias | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Gräfenhainichen / Sachsen-Anhalt | 455972 | |||
Datum | 17.01.2008 22:16 | 5226 x gelesen | |||
Ja das ist mir irgendwo schon klar das da jetzt dann die neuere gilt, aber wieso ist das so, und kann man trotzdem noch dann die alte nutzen oder sollte man diese sachen dann weghauen? Feuerwehrmänner sterben nie, sie fahren zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz. Gut Wehr Michael Höhne | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 455975 | |||
Datum | 17.01.2008 22:23 | 5267 x gelesen | |||
Ach so, du meinst ob die Bekleidung nach der alten EN 469 noch nutzen darfst? Insofern das Land bzw. die FUK-Sachsen nichts gegenteiliges veröffentlicht hat, sollte die Bekleidung Bestandsschutz genießen. Sie darf also weiter verwendet werden. Neu beschaffte Bekleidung muss aber der neuen EN bzw. HuPF entsprechen. Ihr solltet euch aber darüber im klaren sein, welche Einsatzgrenzen die ältere Bkleidung evtl. besitzt. MfG Mathias | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Gräfenhainichen / Sachsen-Anhalt | 455982 | |||
Datum | 17.01.2008 22:42 | 5106 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Mathoas Bauer, Mühlberg--- nsofern das Land bzw. die FUK-Sachsen nichts gegenteiliges veröffentlicht hat, sollte die Bekleidung Bestandsschutz genießen. Sie darf also weiter verwendet werden. Neu beschaffte Bekleidung muss aber der neuen EN bzw. HuPF entsprechen. Also ich habe mir eine Überhose Teil 4 Typ B ersteigert und habe nun mal aufs Edikett welches eingenäht ist geschaut und da steht halt die alte EN-Nummer drin, da hat mich dann halt stutzig gemacht, ich habe nichts im Internet gefunden das die FUK oder so für Sachsen-Anhalt was rausgebracht haben das man die nicht mehr nehmen kann, könntest ja uach nochmal schauen, aber denke mal das ich diese trotzdem einsetzen kann. Mhh mmit Einsatzgrenzen, was meinst du den damit? Feuerwehrmänner sterben nie, sie fahren zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz. Gut Wehr Michael Höhne | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 455991 | |||
Datum | 17.01.2008 23:26 | 5160 x gelesen | |||
Hallo, mal als Frage an die Wissenden: "Wenn ich 2008 eine Hose nach der gefragten Norm erstmals für mich oder im übertragenenen Sinne innerhalb meiner Org.in Verkehr bringe, ist dies zulässig?" mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 456013 | |||
Datum | 18.01.2008 08:28 | 5203 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertz"Wenn ich 2008 eine Hose nach der gefragten Norm erstmals für mich oder im übertragenenen Sinne innerhalb meiner Org.in Verkehr bringe, ist dies zulässig?" Ich kann mir nicht vorstellen, dass das für eine Erweiterung der Schutzwirkung (ersteigerte Hose als Eigenleistung über eine "normale" Hose, d.h. Ersatz der Hitzeschutzlücke durch eine richtige Überhose (halt nach alter Norm) ein Problem sein sollte! Ein Problem kanns werden, wenn man als Beschaffer nach Ausgabe der neuen weiter nach alten Normen kauft (das kann man grundsätzlich immer machen, weil eine Norm ja quasi oft auch (mit) eine Leistung beschreibt) und die dann ausgibt, obwohl die Norm überholt ist, wenn die neue Norm eben mehr Schutz bietet (das wäre dann nicht nur das kaufen, sondern das in-verkehr-bringen). Käme es da zum Unfall der kausal damit zusammen zu bringen ist, könnten da einige ein Problem bekommen. Schwierig wird die Diskussion, wenn teilweise Normen ohne großen Vorlauf/Vorwarnung veröffentlicht werden, die vor Ort kaum bekannt sind und man "überschneidend" ausschreibt/bestellt. Die Diskussion wird insofern auch gern von verschiedenen Seiten (Händlern, Herstellern, Verweigerern usw.) je nach Lust und Laune und Standpunkt instrumentalisiert. Wobei alte EN 469 immer noch Lichtjahre besser ist, als gar keine komplette Überkleidung! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 456085 | |||
Datum | 18.01.2008 14:52 | 5151 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---Wobei alte EN 469 immer noch Lichtjahre besser ist, als gar keine komplette Überkleidung! Hallo, vollste Zustimmung und Danke. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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