News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Wahl des Kommandanten und Stellvertreter in Bayern | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 455322 | |||
Datum | 15.01.2008 21:12 | 7048 x gelesen | |||
Hallo eine Frage zur Wahl des Kdt. und Stv. in BY. Wer darf wählen alle Mitglieder des Feuerwehrvereins zwischen 16 und 63? - alle "Aktiv" gemeldeten Mitglieder des Fw-Vereins? (davon gehe ich mal aus)???????????? ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 455323 | |||
Datum | 15.01.2008 21:14 | 5527 x gelesen | |||
Ich meinte natürlich alle "aktiv" gemeldeten sind auch Mitglied des Fw-Vereins, das ist halt bei uns so. ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455324 | |||
Datum | 15.01.2008 21:15 | 5520 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan EichingerWer darf wählen alle Mitglieder des Feuerwehrvereins zwischen 16 und 63? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Hans8 S.8, Höslwang / Bayern | 455325 | |||
Datum | 15.01.2008 21:22 | 5744 x gelesen | |||
Hallo Stefan, die Kommandantenwahl hat in Bayern nichts mit dem (Förder-)Verein zu tun. Feuerwehr ist Sache der Gemeinde bzw. Stadt. Wahlberechtigt sind alle Aktiven, die Ladung zur Wahl erfolgt durch Gemeinde/Stadt/ Bürgermeister. Ein Aktiver muss nicht Mitglied im Verein sein. Feuerwehrvereine haben i.d.R. den Status eines gemeinnützigen Fördervereines. §8 Bay. Feuerwehrgesetz: 2) Der Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. Siehe auch BayFwG mfg hans | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 455326 | |||
Datum | 15.01.2008 21:24 | 5531 x gelesen | |||
Da hast du Recht, i wollt etz etz etz ned alles durchschmökern sondern eigentlcih konsrtuktive Meinung! ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 455327 | |||
Datum | 15.01.2008 21:24 | 5579 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan EichingerWer darf wählen Alle Aktive der gemeindlichen Feuerwehr ab 16 Jahre. Momentane Altersgrenze noch 60 Jahre. Steht ausführlich im Bay. Feuerwehrgesetz. Auch über Wahlleitung Einladung usw... Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 455328 | |||
Datum | 15.01.2008 21:27 | 5464 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Bemühungen an Alle! das Reicht mir. Danke noch mal!!! ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455329 | |||
Datum | 15.01.2008 21:29 | 5474 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan EichingerDa hast du Recht, i wollt etz etz etz ned alles durchschmökern sondern eigentlcih konsrtuktive Meinung! Och, ich halte das schon für sehr konstruktiv und vor allem für nachhaltig. Das Thema rechtliche Grundlagen zieht sich ja bekanntlicherweise durch alle Laufbahnlehrgänge. Und entweder man hat es schon gelernt, braucht für seine weitere Feuerwehrlaufbahn oder es dient als eine Auffrischung für die jetzige Ebene. kann also nicht schaden da ab und zu mal reinzuschauen. Ist ja auch nicht so, als wäre dieser Punkt in dem Gesetz so unverständlich formuliert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
|