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Thema | Frage: Impressum KFV | 5 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr + Internet | ||||
Autor | Mark8us 8S., Aldingen / Baden-Württemberg | 455065 | |||
Datum | 14.01.2008 22:25 | 7073 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich wollte mich hier mal noch erkundigen, ob sich mal jemand damit auseinandergesetzt hat, wie ein rechtlich einwandfreis Impressum für einen Kreisfeuerwehrverband aussehen muss? Ich habe einfach mal nach "Impressum und KFV" gegoogelt und das Verrückte ist, man findet natürlich jede Menge aber nicht 2 identische Impressen. Was mich für deutsche Verhältnisse recht nachdenklich gestimmt hat. Hier ist doch alles genormt und geregelt. :) Hat jemand eine Hilfestellung oder Tipp für mich? Viele Grüße und besten Dank Markus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455112 | |||
Datum | 15.01.2008 07:19 | 4970 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SieberHat jemand eine Hilfestellung oder Tipp für mich? Sollte der Kreisfeuerwehrverband ein eingetragener Verein sein (was in euren Breiten zu erwarten ist) kann man folgendes Muster verenden: Dienstanbieter: Kreisfeuerwehrverband XY e.V. Musterstraße 1 12345 Musterort Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Musterstadt unter VR 123 Verantwortlich für den Dienstanbieter: Max Mustermann, Michelle Musterfrau, Hein Blöd (Vorstand i.S.v. §26 BGB) Verantwortlich für den Inhalt: Willi Webmaster Ladungsfähige Anschrift Tel. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Mark8us 8L., München / Bayern | 456846 | |||
Datum | 21.01.2008 19:13 | 4894 x gelesen | |||
hm muß im Impressum nicht auch eine "öffentliche datenschutzerklärung" enthalten sein? Welche Daten von Besuchern gespeichert werden, etc...? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 456849 | |||
Datum | 21.01.2008 19:21 | 4774 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Loiblhm muß im Impressum nicht auch eine "öffentliche datenschutzerklärung" enthalten sein? Welche Daten von Besuchern gespeichert werden, etc...? Nö. Ein Impressum (auch Anbieterkennzeichnung genannt) gibt an wer sich hinter den Veröffentlichten Informationen verbirgt und wer für diese verantwortlich ist. Irgendwelche Datenschutz-, Urheberrechts- und sonstige Erklärungen sind eine andere Sache und nicht selten gar nicht notwendig bzw. teilweise sogar totaler Quatsch. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 456854 | |||
Datum | 21.01.2008 19:26 | 4782 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIrgendwelche Datenschutz-, Urheberrechts- und sonstige Erklärungen sind eine andere Sache und nicht selten gar nicht notwendig bzw. teilweise sogar totaler Quatsch. EDIT: Wer Daten erhebt sollte natürlich auch Auskunft geben können was für Daten erhoben werden und was dann damit passiert. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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