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Thema | Asbest | 9 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Stef8an 8W., Velpke / Niedersachsen | 455050 | |||
Datum | 14.01.2008 21:23 | 10394 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hatten letztems wieder unsere UVV Belehrung unteranderem Atemgifte. Da ich vom Beruf her mit Asbest sehr viel zu tun habe und auch schon bei der Gewerbeaufsicht nachgefragt habe wie die Feuerwehren bei Bränden mit Asbestdächern umgehen sollen bekam ich auch keine richtige Antwort, laut Gefahrstoffklasse fällt Asbest unter die 9 sonstiges. Wie wird bei euch der Umgang bei Bränden mit Asbest gehandhabt? Oder welche Vorschrieften Kennt Ihr? Dies ist und bleibt nur meine Meinung. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 455070 | |||
Datum | 14.01.2008 22:39 | 9492 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WapenhansDa ich vom Beruf her mit Asbest sehr viel zu tun habe und auch schon bei der Gewerbeaufsicht nachgefragt habe wie die Feuerwehren bei Bränden mit Asbestdächern umgehen sollen bekam ich auch keine richtige Antwort, laut Gefahrstoffklasse fällt Asbest unter die 9 sonstiges. Wie wird bei euch der Umgang bei Bränden mit Asbest gehandhabt? Oder welche Vorschrieften Kennt Ihr ist mir keine Vorschrift bekannt, aber - Asbest brennt selbst nicht - Asbest kann zerstört werden und kann dann Fasern abgeben. Atemschutz ist bei Brandeinsätzen im direkten Gefahrenbereich eh obligatorisch. Empfehlungen bis zu welchem Umkreis das erforderlich ist, bzw. was ggf. für die Bevölkerung zu beachten wäre, wenn die Dächer kaputt gehen sollten, kenne ich keine. Ich frage mich aber pragmatisch, was man dann mit den ganzen Asbestdämmungen in Schornsteinen etc. macht.... Deckt sich in etwa beim einfachen Googlen mit: http://www.tlug-jena.de/umweltdaten/umweltdaten2005/inhalt/u_themen/chemikalien/leitfaden_havarien/04_ha_anl_2_2_teil_1_3.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Velpke / Niedersachsen | 455117 | |||
Datum | 15.01.2008 08:01 | 8596 x gelesen | |||
Moin, das Asbest nicht brennen kann ist mir auch bekannt, aber gerade Asbestzementprodukte können bei extremer Hitze explodieren. Es ist komisch das es in Deutschland gerade auch für die Feuerwehr für alles Vorschriften gibt gerade im Bereich Gefahrgut,nur für gewisse Sachen nicht. Da ich selbst die TRGS 519 habe bin ich leider schon öfters bei der Feuerwehr mit Ihrer Handhabung mit Asbest angeeckt. Bestes Beispiel: Gebäudebrand abgelöscht, war zur Entsorgung von herumliegenden Asbeststücken beauftragt wurden. Fachmänisch hatte ich mein Einwegoveroll, Partikelmaske usw. auf, da im Bereich der Asbestwandverkleidung es noch Qualmte wurde von der Feuerwehr ohne Atemschutz und ohne die Platten zu befeuchten die Platten mit der Axt zerschlagen. Da meines wissens Asbest genau so gefählich ist wie andere Atemgifte nur halt die Auswirkungen erst nach ca. 15 Jahren auftreten kann und dieses meist dann tödlich endet müßte doch was geben wo die Handhabung damit genauer erklärt wird. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 455125 | |||
Datum | 15.01.2008 08:40 | 8602 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WapenhansEs ist komisch das es in Deutschland gerade auch für die Feuerwehr für alles Vorschriften gibt gerade im Bereich Gefahrgut,nur für gewisse Sachen nicht. es ist unmöglich, für alle Einzelgefahrstoffe eigene Handhabungsregeln zu entwerfen... Geschrieben von Stefan Wapenhans Gebäudebrand abgelöscht, war zur Entsorgung von herumliegenden Asbeststücken beauftragt wurden. Fachmänisch hatte ich mein Einwegoveroll, Partikelmaske usw. auf, da im Bereich der Asbestwandverkleidung es noch Qualmte wurde von der Feuerwehr ohne Atemschutz und ohne die Platten zu befeuchten die Platten mit der Axt zerschlagen. solange Feuerwehren es schaffen, selbst normale Löschtätigkeiten im Brandrauch ohne Maske/Filter durchführen zu lassen, solange wundert mich sowas erst recht nicht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 455130 | |||
Datum | 15.01.2008 09:33 | 8574 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAtemschutz ist bei Brandeinsätzen im direkten Gefahrenbereich eh obligatorisch. Empfehlungen bis zu welchem Umkreis das erforderlich ist, bzw. was ggf. für die Bevölkerung zu beachten wäre, wenn die Dächer kaputt gehen sollten, kenne ich keine. Beim Abbruch von stark gebundenem Asbest (unter das i.d.R. auch die Dachplatten fallen) ist mir lediglich bekannt, daß der unmittelbare Gefahrenbereich abgesperrt werden muß. Wenn, wie bei Feuerwehrs üblich, ordentlich eingewässert wird dann ist die ganze Sache sowieso nicht mehr problematisch, weil mit dem Wasser die Fasern "am Fliegen gehindert" werden. mkg Werner | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 455135 | |||
Datum | 15.01.2008 09:45 | 8590 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoes ist unmöglich, für alle Einzelgefahrstoffe eigene Handhabungsregeln zu entwerfen... Wo, wie eben gerade bei Asbest, auch geklärt sein müsste, ob es sich überhaupt noch um Asbesthaltige Produkte handelt (ist i.d.R. rein optisch nicht festzustellen). mkg WErner | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Velpke / Niedersachsen | 455149 | |||
Datum | 15.01.2008 10:47 | 8683 x gelesen | |||
Hallo, wobei aber das Löschwasser aufgefangen werden müßte weil es bei einem Brand dann belastet ist. Gut bei normalen Abbruch der Asbestplatten wird nur der Gefahrenbereich abgesperrt, beachten sollte man trotzdem die Windrichtung und Stärke und ob ggf. Kindergärten bzw. Schulen in der Nähe sind. Desweiteren werden die Platten mit Faserbindemittel beidseitig eingesprüht welches die Fasern verklebt. Die Fasern können auch nach abtrocknen des Wassers sich wieder verteilen. Ich bin der Meinung das man gerade bei größeren Bränden mit Asbest (ich rede nicht von Blumenkübel auf dem Balkon) wie bei jedem anderen Gefahrstoff handeln sollte. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 455186 | |||
Datum | 15.01.2008 13:07 | 8564 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Wapenhanswobei aber das Löschwasser aufgefangen werden müßte weil es bei einem Brand dann belastet ist. In den Richtlinien für den Asbestabbruch hieß es bis dato, daß nach Beendigung der Arbeiten auf festem Untergrund der Bereich abgespült werden sollte, um bei Abtrocknung den Flug von Fasern zu vermeiden. Das Spülwasser durfte bis dato ohne Probleme in die Kanalisation gelangen. mkg WErner | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 455417 | |||
Datum | 16.01.2008 10:13 | 8592 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Wapenhans Desweiteren werden die Platten mit Faserbindemittel beidseitig eingesprüht welches die Fasern verklebt. Hallo, haben Sie dass in der Praxis schon einmal durchgeführt? Vor allem auf Dächern, ich kann Ihnen sagen sagen, vergessen Sie es. Wir führen diese Aktionen seit Jahren so durch: - Platten zerstörungsfrei abnehmen, - zeitnah in Big Bags verpacken, - Lager- Verpackungsplatz abspülen (in Kanal). Wird auch von Gewerbeaufsichtsämtern so für in Ordnung befunden. Mfg Franz W. | |||||
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