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ThemaFortbildung für berufliche Kräfte8 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW453935
Datum11.01.2008 10:305952 x gelesen
Hallo zusammen,
in der FwDv 2 steht unter
1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen
1.11 Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen.

Jetzt kommen ein paar Fragen.
1) Gibt es ein solche Regelung auch für hauptamtliche Kräfte, also HA und BF?
2) Gibt es einen Lehrgang / Seminar B II (F) oder BmdF (F) analog zum F III (F) ?
3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ?
4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin453939
Datum11.01.2008 10:424524 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenJetzt kommen ein paar Fragen.
1) Gibt es ein solche Regelung auch für hauptamtliche Kräfte, also HA und BF?
2) Gibt es einen Lehrgang / Seminar B II (F) oder BmdF (F) analog zum F III (F) ?
3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ?
4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten?


Hallo,

zu 1) Ich würde sagen, dass dies von Bundesland zu Bundesland variiert.
zu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII.
zu 3) freiwillig, obliegt den Fw
zu 4) wäre mir neu


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW453942
Datum11.01.2008 10:544449 x gelesen
3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ?
Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 3) freiwillig, obliegt den Fw
Hätte ja sein können, aus beamtenrechtlicher Sicht oder so.

4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten?
Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 4) wäre mir neu
Dachte hier an jährliche Belehrungen wie UVV, Atemschutzübungen nach FwDv 7 usw. Aber vor allem an Dinge, die einem nicht auf Anhieb einfallen oder bewußt sind.

Geschrieben von Oliver Steinbeckzu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII.
Aha - ist mir auch neu. Nur in Berlin oder Brandenbrug oder bundesweit?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin453944
Datum11.01.2008 10:574466 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Oliver Steinbeck
zu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII.

Aha - ist mir auch neu. Nur in Berlin oder Brandenbrug oder bundesweit?


In NRW.
In den anderen Bundesländern wurde die Bezeichnung BIII nie geändert.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg453951
Datum11.01.2008 11:304511 x gelesen
Moin,

für Hamburg würde ich sagen, dass wir mind. 40 Stunden pro FA bei der BF an Fortbildung einhalten.
In der Regel bekommt jeder FA zwei ein- bzw. zweitägige Fortbildungen an der LFS pro Jahr. Zudem werden regelhaft Wachunterrichte durch Wachausbilder durchgeführt, sodass dieses Ziel eigentlich deutlich übertroffen werden müsste.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!

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AutorJan 8N., Ratingen / NRW453953
Datum11.01.2008 11:384456 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeckn NRW.
In den anderen Bundesländern wurde die Bezeichnung BIII nie geändert.


NRW ist halt innovativer......


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin453955
Datum11.01.2008 11:424439 x gelesen
Geschrieben von Jan NeumannNRW ist halt innovativer......

Etwas zu innovativ. ;-)
Deshalb ist man mit der Bezeichnung zurückgerudert.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg453956
Datum11.01.2008 11:444482 x gelesen
Während jedem Schicht-Turn gibt es während der Tagdienstwoche einen Ausbildungstag, in jeder Nachtschicht gibt es mindestens eine Stunde Ausbildung (Übung, Unterricht, etc.), im Samstags 24er haben wir 2,5h für die Fachgruppenausbildung. Zusätzlich gibt es für die Fachgruppen Blockausbildungen, je 1 Woche für KW- und DL-Maschinisten, SRHT, Rettungsassistenten und -Sanitäter und für die Mess- und Umweltschutzgruppe. Bei Bedarf werden zusätzliche Übungen und Unterrichte durchgeführt.


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 11.01.2008 10:30 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.01.2008 10:42 ., Berlin
 11.01.2008 10:54 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.01.2008 10:57 ., Berlin
 11.01.2008 11:38 Jan 7N., Ratingen
 11.01.2008 11:42 ., Berlin
 11.01.2008 11:30 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 11.01.2008 11:44 Dani7el 7H., Schriesheim
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