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ThemaFwDV 2 für Bayern eingeführt?23 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY452604
Datum06.01.2008 01:2116264 x gelesen
Hallo Forum,

kann mir jemand sagen, ob die FwDV 2 (Ausbildung der FF) in Bayern verbindlich eingeführt worden ist?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern452698
Datum06.01.2008 19:0011570 x gelesen
Hallo Anton,

soweit mir bekannt wurde die FwDV 2 gleich nach Ihrer Genehmigung und Einführungsempfehlung durch den AFKzV im März 2003 in Bayern eingeführt.

Teilweise auch schon davor, zumal schon bei der Überarbeitung des Ausbildungsleitfadens "Truppmann Teil 1 Feuerwehr-Grundausbildung" in 2002 die Forderungen der neuen FwDV 2 berücksichtigt wurden. Siehe auch Bericht aus den Arbeitskreisen.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern452749
Datum06.01.2008 22:2811290 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Michael BleckTeilweise auch schon davor, zumal schon bei der Überarbeitung des Ausbildungsleitfadens "Truppmann Teil 1 Feuerwehr-Grundausbildung" in 2002 die Forderungen der neuen FwDV 2 berücksichtigt wurden.

BTW: Weiß jemand, ab wann die Überarbeitung mit der neuen FwDV 3 rauskommt?


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)452767
Datum07.01.2008 08:2611923 x gelesen
Guten Morgen,

die FwDV 2 ist in Bayern nicht eingeführt.
Die Liste der in Bayern eingeführten FwDVen zeigts nicht an.
Auch in der Zusammenstellung der nach dem 1. Januar 2007 fortgeltenden veröffentlichten bayerischen Verwaltungsvorschriften (= Bekanntmachungen) mit Stand vom 29. Dezember 2006 ist die FwDV 2 nicht drin.
Wenn die FwDV 2 eingeführt sein sollte, dann müsste das im Laufe des letzten Jahres geschehen sein, da hat man nix dergleichen mitbekommen.
Vielleicht mal beim BayStMI nachfragen ob an eine Einführung gedacht wird.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern452793
Datum07.01.2008 10:4711278 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Franz-Peter LösslVielleicht mal beim BayStMI nachfragen ob an eine Einführung gedacht wird.


m.W. gibts da noch "Unstimmigkeiten", weil die DV nicht "konform" ist mit Lehrgängen bzw. Ausbildungen, die es in Bayern gibt und die nach wie vor für sinnvoll gehalten werden, z.B. Leiter Atemschutz...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)452803
Datum07.01.2008 11:2811431 x gelesen
Hallo,
danke für die Info, ist natürlich ein sinnvoller Grund.
Ich habe in meinem von schlechten Gedanken geschwängerten kranken Hirn schon gedacht, dass man die in der FwDV 2 gestellten horrenden Stundenansätze für die Ausbildung eines Gruppenführers von wahnsinnigen 70 Stunden ausschließen will ;-)
Dies könnte ja in manchen Teilen des Freistaats dazu führen, dass ein GF in Zukunft Standard-Einsatzlagen wie heranhängende Äste, umgefallene Reissäcke, Zimmerbrände oder VU von der Stange alleine abarbeiten könnte und eine Anwesenheit der halben Kreisbrandinspektion nicht mehr erforderlich wäre ;-(
Oder dass die jährliche (fachliche) Fortbildung von mindestens 40 Stunden für manche Feuerwehren neben Körwa-Vorbereitung, Maibaumaufstellen, Faschingsball und Weihnachtsfeier sowie Absperrungsmaßnahmen für Faschingszug, Schützenfest und Jahrestreffen der Kleingärtner, Hooserer und Taubengoogerer einen nicht mehr zu leistenden zeitlichen Aufwand für die "Wir-sind-ja-nur-Freiwillig!"-Wehrler darstellt.


Grüßla,
FP


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern452818
Datum07.01.2008 11:5711110 x gelesen
Servus,

das wäre aber auch zuu schlecht gedacht....
Ich kann mir so überhaupt nicht vorstellen, wie dein Köpfchen auf solche Gedanken kommt ;-)
Aber ich werd mir deine "schlechten Gedanken" mal im Hinterkopf behalten...

Schönen Tag noch


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452820
Datum07.01.2008 12:0011066 x gelesen
Bitte noch ergänzen um die Tatsache, das in einer 60MannundeinTSF(oder ..A)-Wehr für den Großteil eine Grundausbildung TM1 (wenn überhaupt) vollkommen ausreicht...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern452955
Datum07.01.2008 19:2411804 x gelesen
Also ich bin zufällig verantwortlich bei unserer FW für die FwDv ;-)
Im Grossen und Ganzen werden die "Vorschriften" eher als Anlehnung benutzt.
Sicher haben wir auch die FwDv 2. Aber verbindlich wird die auf gar keinen Fall bei uns in der Ausbildung genutzt.

Gruss

Markus


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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern452978
Datum07.01.2008 20:1511450 x gelesen
Hallo,

laut Information der SFS Würzburg (die u.a. auch für die Herausgabe der Lehrmittel in Bayern zuständig ist), wird die FwDV 2 im Laufe des Jahres 2008 eingeführt.
Wobei man vorsichtig sein muss, da eine ähnliche Info vom StMI lautete, dass die FwDV 2 im 4. Quartal 2004 eingeführt werden soll, was ja definitiv nicht geschehen ist.
Es ist tatsächlich auch weiterhin Ziel, die bayerischen Feuerwehrschul-Lehrgänge mit in die FwDV 2 einzugliedern (was ich persönlich nicht für unbedingt notwendig erachte, da die FwDV 2 meiner Meinung nach nur die bundeseinheitlich geltenden Basis-Lehrgänge enthalten sollte).

Aus dem bayerischen Entwurf war auch ersichtlich, dass bei gewissen Lehrgänge (immer wieder genanntes Beispiel: Gruppenführer) die Stundenzahl modifiziert werden soll (analog zu der alten, in Bayern noch geltenden FwDV 2).

Gruß
Jürgen Obermeier


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio452981
Datum07.01.2008 20:2311406 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen Obermeierlaut Information der SFS Würzburg (die u.a. auch für die Herausgabe der Lehrmittel in Bayern zuständig ist), wird die FwDV 2 im Laufe des Jahres 2008 eingeführt.
Wobei man vorsichtig sein muss, da eine ähnliche Info vom StMI lautete, dass die FwDV 2 im 4. Quartal 2004 eingeführt werden soll, was ja definitiv nicht geschehen ist.
Es ist tatsächlich auch weiterhin Ziel, die bayerischen Feuerwehrschul-Lehrgänge mit in die FwDV 2 einzugliedern (was ich persönlich nicht für unbedingt notwendig erachte, da die FwDV 2 meiner Meinung nach nur die bundeseinheitlich geltenden Basis-Lehrgänge enthalten sollte).

Aus dem bayerischen Entwurf war auch ersichtlich, dass bei gewissen Lehrgänge (immer wieder genanntes Beispiel: Gruppenführer) die Stundenzahl modifiziert werden soll (analog zu der alten, in Bayern noch geltenden FwDV 2).


Nachdem wir uns ja schon dran gewöhnt haben, dass - je nach örtlichen Gegebenheiten - ein LF 16/12 so ziemlich alles zwischen einem verkappten LF16-TS und einem LF24 sein kann und das für alle anderen Feuerwehrfahrzeuge neuerer Bauart im Prinzip ähnlich ist, dürfen wir uns zukünftig also auch auf verschiedene Länderversionen bei den Feuerwehrdienstvorschriften einstellen.
Na das wird dann lustig...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452986
Datum07.01.2008 20:3211151 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlIm Grossen und Ganzen werden die "Vorschriften" eher als Anlehnung benutzt.
Sicher haben wir auch die FwDv 2. Aber verbindlich wird die auf gar keinen Fall bei uns in der Ausbildung genutzt.


Aktenvermerk: Bei Übernahme eines FA aus Traunstein muß dieser komplett neu ausgebildet werden.


MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

"Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

"Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen452988
Datum07.01.2008 20:3511064 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n Pannierauf verschiedene Länderversionen bei den Feuerwehrdienstvorschriften einstellen.

ist doch ein alter Hut, z.B. gab es in Niedersachsen eine "Einsatz- und Ausbildungsanleitung 'Grundtätigkeiten Löscheinsatz'" , im Rest galt die DV 1.

Grüße

Micha


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern452989
Datum07.01.2008 20:3611076 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Aktenvermerk: Bei Übernahme eines FA aus Traunstein muß dieser komplett neu ausgebildet werden.

LOL Sehr gut. Damit habe ich nicht gerechnet ;-)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452992
Datum07.01.2008 21:0311218 x gelesen
Geschrieben von Jürgen ObermeierAus dem bayerischen Entwurf war auch ersichtlich, dass bei gewissen Lehrgänge (immer wieder genanntes Beispiel: Gruppenführer) die Stundenzahl modifiziert werden soll modifiziert= verringert?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452993
Datum07.01.2008 21:0511121 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNa das wird dann lustig...Das wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452994
Datum07.01.2008 21:0611051 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppmodifiziert= verringert?

Ohne es jedoch abschließend zu wissen gehe ich davon fest aus... :-(


Komisch, daß man in manchen Orten der Ansicht ist ehrenamtliche FA könnte einen gewissen Stundensatz gar nicht leisten (egal ob bei Aus- oder Fortbildung) obwohl am nächsten dicken Baum das Gegenteil bewiesen wird.

MkG
Marc


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen452996
Datum07.01.2008 21:1011081 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen.

Interessant wird es für denjeingen, der von Bayern wegzieht in dem Bewußtsein, daß er Oberlöschunterhäuptling ist und dann feststellen muß, daß andere dieses in ihrem Bundesland maximal mit dem erweiterten Hilfslöschknecht gleichsetzen würden und somit eine erneute Ausbildung zum Löschknecht (hü) verlangen.

Dürfte etwas frustrierend sein...


MkG
Marc


Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.452999
Datum07.01.2008 21:1511176 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen
Der muss jetzt auch schon feststellen, dass es in einigen BL Fahrzeuge gibt, die er gar nicht kennt;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)453003
Datum07.01.2008 21:2111127 x gelesen
Ja, aber daran gewöhnt man sich eher, weil das einen auch 2 Ortschaften weiter schon treffen kann ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg453050
Datum07.01.2008 23:1011343 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
die FwDV 2 ist in Bayern nicht eingeführt.
So weit so gut.

Aber:
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Die Liste der in Bayern eingeführten FwDVen zeigts nicht an.
Auch in der Zusammenstellung der nach dem 1. Januar 2007 fortgeltenden veröffentlichten bayerischen Verwaltungsvorschriften (= Bekanntmachungen) mit Stand vom 29. Dezember 2006 ist die FwDV 2 nicht drin.

Hier sind noch die FwDV 2/1 und 2/2 von 1983 aufgeführt!
Auch in diesen Vorschriften wurde eine "Vollausbildung" von 80 h in 2 Jahren nach der GA gefordert. Auch wenn diese auch meistens fehlte!
Auch wurde dort schon eine Ausbildungsdauer von 40 h im Jahr je Feuerwehrangehörigem gefordert.

Vorschriften lesen ist halt uncool, und was für Theoretiker. :-)

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.453724
Datum10.01.2008 17:5711126 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlAber verbindlich wird die auf gar keinen Fall bei uns in der Ausbildung genutzt.
Wo denn dann?

Warum heißen die Dinger denn wohl Dienstvorschriften? Die einzige Ausreißmöglichkeit in den FwDVs ist - dass die jeweiligen UVVs noch zu beachten sind!

Ansonsten schön brav dran halten.


http://www.feuerwehr-saal.de

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern453764
Datum10.01.2008 19:4211165 x gelesen
Geschrieben von ----Michael Mehrl-- Warum heißen die Dinger denn wohl Dienstvorschriften? Die einzige Ausreißmöglichkeit in den FwDVs ist - dass die jeweiligen UVVs noch zu beachten sind!


Yepp, soweit so richtig. ABER angenommen es wird gegen irgendeine Dienstvorschrift verstossen, ich nehme jetzt bewusst die UVV aus, wo es irgendwelche Probleme gibt. Und das können sehr vielfältige Probleme sein.
Bsp. Ein Hausbesitzer, vom Hobby her Paragraphenreiter, ruft die Feuerwehr weil seine Hütte brennt. Schaut sich die Löscharbeiten an und da sein Haus evtl. abgebrannt ist kommt er auf die Idee ob die FW richtig gearbeitet hat. Dann liest er sich mal die Dienstvorschriften zum Löschgruppenaufbau duch. Und er wird sicher was finden was nicht so gelaufen ist wie es in den Dienstvorschriften steht. Dann könnte er den Klageweg beschreiten das die FW nicht richtig gearbeitet hat und er dadurch einen grösseren Schaden erlitten hat. Vermutlich kommt er nicht durch. Deswegen gehen wir von einer möglichst nahen Anlehnung der FwDv bei der Ausbildung aus und nicht von einer 100% Verbindlichkeit.

Jaja und jetzt bitte nicht in der Luft zereissen sonst bleibt von mir nichts übrig ;-)

Gruss

Markus


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 06.01.2008 01:21 Anto7n K7., Mühlhausen
 06.01.2008 19:00 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
 06.01.2008 22:28 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.01.2008 08:26 Fran7z-P7ete7r L7., Lauf a. d. Pegnitz
 07.01.2008 10:47 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 07.01.2008 11:28 Fran7z-P7ete7r L7., Lauf a. d. Pegnitz
 07.01.2008 11:57 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.01.2008 12:00 ., Grafschaft
 07.01.2008 23:10 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 07.01.2008 19:24 Mark7us 7P., Traunstein
 07.01.2008 20:32 ., Bad Hersfeld
 07.01.2008 20:36 Mark7us 7P., Traunstein
 10.01.2008 17:57 ., Saal a.d. Donau
 10.01.2008 19:42 Mark7us 7P., Traunstein
 07.01.2008 20:15 Jürg7en 7O., Kaikenried
 07.01.2008 20:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 07.01.2008 20:35 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 07.01.2008 21:05 ., Grafschaft
 07.01.2008 21:10 ., Bad Hersfeld
 07.01.2008 21:15 Chri7sto7f S7., Vilseck
 07.01.2008 21:21 ., Grafschaft
 07.01.2008 21:03 ., Grafschaft
 07.01.2008 21:06 ., Bad Hersfeld
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