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ThemaIbbenbüren: Antrag die Fw von der Hauptamtlichkeit freizustellen111 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Ibbenbüren: Antrag die Feuerwehr von der Hauptamtlichkeit freizustellen
  •  
    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449139
    Datum25.12.2007 06:4384118 x gelesen
    Hallo,

    was soll man denn davon halten?

    Sparen, mal wieder auf Kosten der Sicherheit?


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW449150
    Datum25.12.2007 10:3682149 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Steinbeckwas soll man denn davon halten?

    Das ist ein gängiges Verfahren... Die Feuerwehr Ibbenbüren hält jedoch einen Dienstbetrieb und eine Brandschutzbesatzung vor... so das das 1. Fahrzeug kurz nach dem Alarm rollt...

    Weihnachtliche Grüße

    René


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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449155
    Datum25.12.2007 10:5782006 x gelesen
    ...Heisst das nicht eher, zu überprüfen, ob man nicht auch ohne hauptamtl. Kräfte auskommt?


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449157
    Datum25.12.2007 11:0282207 x gelesen
    Sparen, aber nicht auf Kosten der Sicherheit. Das Verfahren ist gängige Praxis, da kann man einige Städte aufzählen, die einwohnerzahlmäßig eine HA bilden müssten, das aber mit einer funktionierenden FF auffangen können. Da kann es auch schonmal vorkommen, dass die Einsatzzahlen und die sonstigen täglich anfallenden Arbeiten nicht mal ansatzweise Hauptamtlichkeit fordern, die Einwohnerzahl aber dagegen schon.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449159
    Datum25.12.2007 11:0782372 x gelesen
    Ibbenbüren verfügt bereits über hauptamtl. Kräfte.

    Hier geht's eher um einsparen/abschaffen.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449163
    Datum25.12.2007 11:1482057 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckIbbenbüren verfügt bereits über hauptamtl. Kräfte.

    Hier geht's eher um einsparen/abschaffen.



    Ich Zitiere mal Sebastian Krupp: Da kann es auch schonmal vorkommen, dass die Einsatzzahlen und die sonstigen täglich anfallenden Arbeiten nicht mal ansatzweise Hauptamtlichkeit fordern, die Einwohnerzahl aber dagegen schon.

    So was kann man auch feststellen nachdem man schon Hauptamtliche hat.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449164
    Datum25.12.2007 11:2482401 x gelesen
    Les dir doch den Bericht der Zeitung noch mal durch. Von Kostensparen auf Teufel komm raus find ich da nix. Was ich aber finde:

    Die Stadt Ibbenbüren hat laut FSHG zudem einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Dazu hatte sie in diesem Jahr ein externes Unternehmen beauftragt, welches einen Bedarf X festgeschrieben habe. Zurzeit hat Ibbenbüren eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Laut Löpmeier wurde ein Antrag gestellt, die Feuerwehr Ibbenbüren von der Hauptamtlichkeit freizustellen.
    Entwurf und Antrag sind den Aufsichtsbehörden ? Kreis Steinfurt und Bezirksregierung Münster ? zugeleitet worden, um ihn jetzt abzustimmen. Nun wird geprüft, ob genug, zu wenig oder ausreichend hauptamtliche Feuerwehrleute nach § 13 des Feuerschutz-Hilfegesetzes in Ibbenbüren tätig sind, und ob es eine Befreiung aus der Hauptamtlichkeit geben wird.


    - Das ganze läuft im Rahmen eines Brandschutzbedarfsplanes
    - Die Stadt kommt bei diesem, extern erstellten Bedarfsplan zu dem Ergebnis, das keine HA (mehr) notwendig sind
    - Diese Ansicht wird von mehreren Aufsichts-/Genehmigungsinstanzen geprüft, bevor irgendwas eingespart wird
    - Dabei wird auch geprüft, ob nicht evtl. die bislang vorhandenen Hauptamtlichen aufgestockt werden müssen.

    Auch interessant: Man hat nicht nur mit der Stopuhr auf große rote FF-Autos gewartet, sondern auch geschaut, was auf diesen Autos draufsitzt. Quantitativ und, was noch wichtiger ist und vielerorts nicht genug beachtet wird, qualitativ!


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449165
    Datum25.12.2007 11:2682183 x gelesen
    Gewagte Nummer.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449170
    Datum25.12.2007 11:3781975 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Steinbeck Gewagte Nummer.

    Warum?

    Wenn hauptamtliche Kräfte im Allgemeinen bzw. in der derzeitigen Anzahl objektiv nicht notwendig sind um das Einsatzaufkommen abzudecken, dann sind sie es eben nicht und müssen dementsprechend auch nicht bzw. nicht in dieser Zahl vorgehalten werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio449172
    Datum25.12.2007 11:4282151 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Oliver SteinbeckIbbenbüren verfügt bereits über hauptamtl. Kräfte.

    Ja. Im Rettungsdienst (s. Brandaktuell Nr. 16, S. 8).
    Hier gehts im die Verpflichtung hauptamtlicher Kräfte nach FSHG. Das ist eine andere Baustelle.

    Geschrieben von Oliver SteinbeckHier geht's eher um einsparen/abschaffen.

    Das ist reine Spekulation.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449176
    Datum25.12.2007 11:4982287 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDas ist reine Spekulation.

    Nein.
    Mehr Wissen.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio449180
    Datum25.12.2007 11:5282202 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Oliver SteinbeckNein.
    Mehr Wissen.


    Welche hier noch nicht genannte Quelle gibt denn das Wissen her?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449181
    Datum25.12.2007 11:5382133 x gelesen
    Kommunales.

    Führt hier aber dann doch zu weit!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio449183
    Datum25.12.2007 11:5682260 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Oliver SteinbeckKommunales.

    Führt hier aber dann doch zu weit!


    Oooohh, die große Glaskugel....

    In Ibbenbüren stehen drei RTW, zwei KTW in ein NEF. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass der Wehrleiter und sein Stellvertreter hauptamtlich sind, dann bleiben dir noch 25 Mann für den Rettungsdienst und im 24/7-Betrieb wird man die auch brauchen. D.h. da gibts nix einzusparen.
    Diese hauptamtlichen rettungsdienstler haben aber nix mit der Verpflichtung mittlerer kreisangehöriger Gemeinden in NRW nach einer hauptamlichen FEUERwehr (=Brandschutz- und TH-Personal!) zu tun.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

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    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449185
    Datum25.12.2007 12:0082012 x gelesen
    Dann sieh es als "Glaskugel".

    Den RD könnte man übrigens auch neu ausschreiben (HIO).


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449199
    Datum25.12.2007 13:3982065 x gelesen
    Du hast als Berlin irgendwelches "Hintergrundwissen" aus der kommunalen Selbstverwaltung von Ibbenbüren in NRW, willst aber nichts weiter dazu sagen, keine Quelle nennen...
    Was willst du denn nun mit diesem Thread sagen?
    Böse Stadt? Arme Bevölkerung? Schlimme Welt?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449201
    Datum25.12.2007 13:5282169 x gelesen
    Du kennst doch meinen Hintergrund gar nicht!

    Auch in B ist Hintergrundwissen möglich!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern449202
    Datum25.12.2007 14:1981933 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckDu kennst doch meinen Hintergrund gar nicht!

    Auch in B ist Hintergrundwissen möglich!


    Dann rück mal raus damit, wer A sagt muß auch B sagen, oder ganz schweigen anstatt was zu unterstellen.


    Gruß
    CS





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    AutorSven8 B.8, Herford / NRW449207
    Datum25.12.2007 15:2482177 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierJa. Im Rettungsdienst (s. Brandaktuell Nr. 16, S. 8).
    Hier gehts im die Verpflichtung hauptamtlicher Kräfte nach FSHG. Das ist eine andere Baustelle.


    Hallo,

    wenn mich nicht alles täuscht, verfügt Ibbenbüren sehr wohl über eine hauptamtliche Feuerwehrbesatzung, nicht nur RettDienst. Steht auf deren Homepage auch so.

    Und wenn man dann von Freistellung der Hauptamtlichkeit spricht hört sich das schon an wie Einsparung .

    Gruß und frohe Weihnachten,

    Sven


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449212
    Datum25.12.2007 16:2281991 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckDu kennst doch meinen Hintergrund gar nicht!Genau das führt dazu, dass ich
    a) ihn nicht verstehe und
    b) zu der Annahme neige, das du keinen hast.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449220
    Datum25.12.2007 18:3782199 x gelesen
    Geschrieben von Sven BüttnerHallo,

    wenn mich nicht alles täuscht, verfügt Ibbenbüren sehr wohl über eine hauptamtliche Feuerwehrbesatzung, nicht nur RettDienst. Steht auf deren Homepage auch so.

    Und wenn man dann von Freistellung der Hauptamtlichkeit spricht hört sich das schon an wie Einsparung .

    Gruß und frohe Weihnachten,

    Sven


    ...Vielleicht sollten sich andere auch mal kundig machen!!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449222
    Datum25.12.2007 18:5481966 x gelesen
    Geschrieben von Sven BüttnerUnd wenn man dann von Freistellung der Hauptamtlichkeit spricht hört sich das schon an wie Einsparung .

    Und wenn schon. (s. Link)

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449224
    Datum25.12.2007 18:5682231 x gelesen
    Vielleicht solltest du einfach mal erzählen, warum diese Einsparung so böse ist?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449226
    Datum25.12.2007 19:0682003 x gelesen
    Ich habe keinen Bedarf mehr, hier, zu diesem Thema etwas zu schreiben.

    Ihr, bis auf den Kollegen Büttner, wisst doch eh alles besser.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449230
    Datum25.12.2007 19:1282116 x gelesen
    Erst wissen wir nichts, dann wissen wir alles besser?
    Und du weisst angeblich was, was wir nicht wissen, und willst es uns nicht mitteilen, aber stellst es hier zur Diskussion?
    Muss ich das verstehen?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449232
    Datum25.12.2007 19:2082183 x gelesen
    Kann es sein, dass Du auf hauptamtl. Kräfte schlecht zu sprechen bist?

    Wie auch immer.
    Manches regelt man hier ja auch per PM.

    ...Ihr wisst besser, was Ihr nicht wisst!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW449233
    Datum25.12.2007 19:3282006 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckIch habe keinen Bedarf mehr, hier, zu diesem Thema etwas zu schreiben.

    Ihr, bis auf den Kollegen Büttner, wisst doch eh alles besser.


    Hallo

    Nenn doch Ross und Reiter. Wenn du meinst da du es so genau weist dann nenn die Quelle oder sag einfach nix mehr vor allem nicht so dolle Ankündigungen von Insiderwissen die du angeblich hast. Spästestens nach den explodierten Helmlampen werden solche Geschichten grundsätzlich mistrauisch betrachtet.


    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449234
    Datum25.12.2007 19:4082203 x gelesen
    Ich werde nichts mehr dazu sagen.
    Ausserdem ist Hintergrundwissen nicht für alle.
    Schon gar nicht für die, die zu wissen glauben, wie sich die FW Ibbenbüren zusammensetzt (vielleicht hätten sie auch vorher die HP betrachten sollen, anstatt hier so zu tun, als wären sie schon da gewesen).

    Des Weiteren habe ich hier keine "dollen Ankündigungen" gemacht.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449235
    Datum25.12.2007 19:4381958 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckKann es sein, dass Du auf hauptamtl. Kräfte schlecht zu sprechen bist?

    Solche Vorurteile dürfte wohl kaum einer der regelmäßigen User dieses Forums haben.

    Apropos, wo ist eigentlich das Problem zu prüfen ob denn der Bedarf an Hauptamtlichen objektiv wirklich gegeben ist? Sonst wird sich doch immer wegen Geldverschwendung der öffentlichen Verwaltungen beschwert.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449236
    Datum25.12.2007 19:4582221 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Steinbeck Ich werde nichts mehr dazu sagen.
    Ausserdem ist Hintergrundwissen nicht für alle.


    Dann behalte auch die Tatsache für dich, daß du dieses besitzt.

    Geschrieben von Oliver SteinbeckSchon gar nicht für die, die zu wissen glauben, wie sich die FW Ibbenbüren zusammensetzt (vielleicht hätten sie auch vorher die HP betrachten sollen, anstatt hier so zu tun, als wären sie schon da gewesen).

    Wobei die derzeitige Zusammensetzung der Wehr für die Grundproblematik des Threads eigentlich irrelevant ist. Was notwendig ist, ist notwendig - was nicht notwendig ist, ist es eben nicht.

    Geschrieben von Oliver SteinbeckWer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Das stimmt schon. Kann aber auch nicht schaden, wenn man auch in der Lage ist das Gelesene zu verstehen.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW449237
    Datum25.12.2007 19:5982096 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckDes Weiteren habe ich hier keine "dollen Ankündigungen" gemacht.

    Doch du hast hier ganz gross verkündet du hättest "Mehr Wissen". Und auf nachfragen danach reagierst du angepisst. Wenn du was weißt nenn die Quelle oder behalt das ganze für dich. Fertig aus! Und ja ich hab durchaus die HP der FW Ibbenbüren gelesen und auch gesehn das die Hauptamtlichen Kleinkram alleine fahren.


    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW449238
    Datum25.12.2007 20:0182192 x gelesen
    ??? Was ist denn hier los???

    Habt ihr keinen Tannenbaum, unter den ihr euch alle setzen könnt? ;-)

    Sogar der Papst hat zu Frieden in der Welt aufgerufen...... bei euch nicht angekommen???


    Grüße
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449242
    Datum25.12.2007 20:4781857 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckKann es sein, dass Du auf hauptamtl. Kräfte schlecht zu sprechen bist?Wieso?
    Weil ich der Ansicht bin, dass die Feuerwehr keine heilige Kuh bei einer Überprüfung der Verwendung von öffentlichen Finanzmitteln sein darf?
    Aber schon komisch. Erst kürzlich hat mir hier im Forum jemand zu verstehen gegeben, dass ich völlig boshaft die ehrenamtliche Arbeit nicht anerkennen würde (ohne mir das näher erläutern zu wollen, aber er wollte ja auch ab sofort "die Kommunikation mit mir auf ein Minimum beschränken"...), nachdem ich die Ansicht äußerte, eine Kommune müsse auch ihren Ehrenamtlern nicht alle Wünsche blind finanzieren.
    Und jetzt gibt es einen ähnlichen Anlass, prompt wird mir eine Abneigung gegen Hauptamtliche unterstellt. Offenbar bin ich der feuerwehrfeindlichste Mensch der Welt.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449243
    Datum25.12.2007 20:4982011 x gelesen
    Geschrieben von Michael DolegaHabt ihr keinen Tannenbaum, unter den ihr euch alle setzen könnt? ;-)Vielleicht sind einige von uns um jede Minute froh, dem entfliehen zu können.
    Und dem Papst gestehe ich keine Befehlsgewalt über mich zu ;-)


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449253
    Datum26.12.2007 03:5281873 x gelesen
    Wenn es hier Kollegen gibt, die fest die Meinung vertreten, dass Ibbenbüren überhaupt nicht über hauptamtl. Personal im Brandschutz verfügt...(Wobei man, um zu anderer Kenntnis zu gelangen, kein Insider sein muss, sondern einfach nur des lesens mächtig sein sollte)
    Was soll man denn da noch groß diskutieren??
    Anscheinend weiss hier der Ein oder Andere alles - oder nichts.

    NOCHMAL:
    Auch wenn hier anderes behauptet wird.
    Ich habe niemals angekündigt, hier "Interners" ausplaudern zu wollen!!

    Richtig, dass war aber eigentlich auch überhaupt nicht die Thematik!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen449254
    Datum26.12.2007 03:5681861 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp qualitativ!


    Böööööses Q-Wort!


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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg449262
    Datum26.12.2007 08:0781898 x gelesen
    Es ist eine normale Sache, dass eine Feuerwehr auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft wird.
    Besteht eine leistungsstarke ehrenamtliche Feuerwehr, dann sind die hauptberuflichen Kräfte kaum zu halten.
    Betrachtet man die Entwicklung der Feuerwehren in Deutschland, dann kann man bei einer eventuellen Auflösung von hauptberuflichen Feuerwehren nur mit dem Kopf schütteln.
    Geht man den Weg ohne eine hauptberufliche Feuerwehr, dann muss man auch erkennen, dass sich die ehrenamtliche Feuerwehr qualitativ und quantitativ stark entwickelt haben muss.
    Und das in der heutigen Zeit, alle Achtung.
    Es gibt die Aufsichtbehörden, die haben das letzte Wort und ich glaube auch, dass diese auch klug entscheiden werden.
    Eines steht fest, die heilige Kuh "Feuerwehr", die gibt es schon lange nicht mehr.

    MkG
    Mike Ganzke


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    AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen449265
    Datum26.12.2007 09:2682217 x gelesen
    Hi Oliver,

    würde man denn wirklich auf Kosten der Sicherheit sparen? Wenn die Überprüfung zeigt, das die Ehrenamtlichen 365/24 schnell genug sind.
    Mit den Kollegen hab ich nur 2x zusammengearbeitet (BAB30, kurz vor Hasbergen/Gaste), aber 4 FM aufm LF, das war nicht wirklich viel(darum auch unsere Hilfe) und die waren auch noch gut 20 km von der Heimatwache entfernt, was ist denn in diesem Fall mit der Sicherheit in Ibb?


    mkG
    Jörg Wißmann

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    AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 449268
    Datum26.12.2007 10:3582145 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Steinbeckwas soll man denn davon halten?

    Sparen, mal wieder auf Kosten der Sicherheit?



    hihihi, habe mir mal gerade die ganzen threads durchgelesen...reeeespekt.

    ....und soll ich euch mal was sagen? ......so'ne überprüfung kann auch "undichte" stellen haben. wenn man den artikel ließt, steht ja drin, dass ein antrag auf freistellung der HA-kräfte eingegangen ist....tztztztztz.... und dann plötzlich kommen soooooo viele kröäfte um diese uhrzeit und dann natürlich auch supi geil besetzt?....pah, ihr könnt mir sagen was ihr wollt.....für mich sieht das ganze aus wie ne abgekarrtete sache......undichte stellen gibt es nämlich überall und vorallem wenn man ne gewisse position hat..........

    ich grüße euch alle und wünsche euch noch nen schönes weihnachtsfest

    tobias


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen449277
    Datum26.12.2007 10:5482301 x gelesen
    Hallo,

    interessante These. Sicher sickert immer was über den Buschfunk durch, aber glaubst du wirklich, dass sich der Bürgermeister mit dem Leiter des ehrenamtlichen Löschzuges abends in der Kneipe getroffen und gesagt hat: "Pass auf, Horst, am nächsten Dienstag machen wir ja die Überprüfungsübung. Wenn du es schaffst, mit deiner Truppe vollzählig und schnell da aufzuschlagen und wir die Hauptamtlichen loswerden, dann kaufe ich euch einen Multistar, einen GW-Wunderwuzzi und ein bißchen anderes blink-blink"?

    Doch wohl nicht wirklich, oder ?

    Grüße

    Micha

    P.S. Im Übrigen wäre ich dir sehr verbunden, wenn du in Zukunft auch mal ab und zu die Shift-Taste benutzen könntest. Und lass bei Gelegenheit auch mal die Punkt-Taste überprüfen, sie scheint zu klemmen.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 449285
    Datum26.12.2007 11:0781828 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfSicher sickert immer was über den Buschfunk durch, aber glaubst du wirklich, dass sich der Bürgermeister mit dem Leiter des ehrenamtlichen Löschzuges abends in der Kneipe getroffen und gesagt hat: "Pass auf, Horst, am nächsten Dienstag machen wir ja die Überprüfungsübung. Wenn du es schaffst, mit deiner Truppe vollzählig und schnell da aufzuschlagen und wir die Hauptamtlichen loswerden, dann kaufe ich euch einen Multistar, einen GW-Wunderwuzzi und ein bißchen anderes blink-blink"?

    Zumindestens unter Feuerwehrs kann ich mir schon sowas vorstellen, wenn nicht zwingend in Ibbenbüren

    Wobei ich mich frage "Was will man damit erreichen?"

    Alle HA rauswerfen?
    Verhindern das neue HA eingestellt werden müssen (Für mich wahrscheinlich)
    Stärkung der FF?

    Wir wissen es nicht ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorTobi8as 8H., Wermelskirchen / 449286
    Datum26.12.2007 11:1681944 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfUnd lass bei Gelegenheit auch mal die Punkt-Taste überprüfen, sie scheint zu klemmen.


    ...ne, die kann nicht klemmen, könnte ja sonst nicht schreiben und du sähst ja nur noch punkte.

    Geschrieben von Michael WulfSicher sickert immer was über den Buschfunk durch

    "immer was"? da sickert ne ganze menge durch, dass kannst du mir glauben. habe es schon selbst mehrmals erlebt.



    Geschrieben von Michael Wulfdann kaufe ich euch einen Multistar, einen GW-Wunderwuzzi und ein bißchen anderes blink-blink"?

    hm, aber wenn ich so einige leute sehe, sind die schon scharf drauf nen containerbrand, pkw-brand oder sogar ne oelspur abzustreuen. da sind natürlich die HA-kräfte im wege, denn gerade diese kleineren einsätze bewältigen die ja selber.....ohne FF. ich hätte nicht wirklich viel lust drauf, täglich alarmiert zu werden um ne 5 meter lange oelspur abzustreuen. aber es gibt sie ja, diese heissdüsen..........und genau diesen ist es nur ein hindernis, so nen HA abmarsch.

    Geschrieben von Michael Wulfwenn du in Zukunft auch mal ab und zu die Shift-Taste benutzen könntest

    Ups, ok, beim nächsten mal. Hoffentlich Du kannst die oberen Zeilen jetzt erst einmal noch so lesen. Gelobe Besserung ;-)

    Grüße, Tobias


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW449289
    Datum26.12.2007 11:4382503 x gelesen
    Hallo Oliver,

    laut der Internetseite Ibbenbüren stehen 37 hauptamtliche Kräfte zur Verfügung.
    Bei einer 24 Stunden Einsatzbereitschaft geht man von einem Stellenfaktor von 4,3 (24-Stundendienst) aus. Das heißt wenn wir ganz großzügig rechnen, können die 8 Funktionen innerhalb von 24 Stunden besetzen. Jetzt zeigen die auf ihrer Internetseite, dass sie drei RTW, ein NEF und zwei KTW vorhalten. Bereits das ist mit 8 Funktionen gar nicht zu besetzen. Gehen wir also mal davon aus, dass nicht alle Fahrzeuge besetzt werden. Selbst wenn nur das NEF, ein RTW und ein KTW besetzt werden, sind von den 8 Funktionen schonmal 5 weg.

    Bleiben noch 3 Funkionen. Das akzeptieren die Aufsichtsbehörden nicht als hauptamtliche Wache! Unter hauptamtlicher Wache wird in der Regel eine Staffel im Feuerdienst verstanden, also eine taktische Einheit, die in der Lage ist zumindest erste Maßnahmen zu ergreifen. Das geht nicht mit drei Leute (zwei auf LF und einer DLK). Das kenne ich noch aus eigener Vergangenheit.

    Als mittlere kreisangehörige Gemeinde muss Ibbenbüren grundsätzlich eine hauptamtliche Wache unterhalten, hierfür reicht es nicht 3 und wenn der KTW nicht unterwegs ist 5 FA im Feuerdienst zu haben.

    Jetzt kann man sich fragen, wie klappt es denn in Ibbenbüren mit der Einhaltung der Hilfsfristen?
    Wenn das klappt, obwohl keine hauptamtliche Staffel rausfährt, ist die Sicherheit der Bürger gewährleistet. Dann kann man einen Antrag stellen, der einen von der Vorhaltung einer hauptamtlichen Wache befreit. Das bedeutet für Ibbenbüren im Moment aber letztlich nur, dass sie kein neues Personal einstellen müssen. Wenn sie die drei Funktionen im Feuerdienst in ihrem Brandschutzbedarfsplan bereits jetzt zu Grunde gelegt haben, können sie nicht einfach auf die verzichten. I m Zweifel müssen die nach Rettungsdienstbedarfsplan sogar 2 RTW ein NEF und einen KTW stellen, dann haben die 7 Funktionen im Rettungsdienst und nur einen im Brandschutz. Personal das nach Rettungsdienstbedarfsplan erforderlich kann nicht zugleich auf das Personal welches im Brandschutzbedarfsplan gefordert wird angerechnet werden.

    Letztlich versucht man also den jetzigen Zustand erstmal in eine rechtliche einwandfreie Konstruktion einzubringen. Das ist noch keine Einsparung. Wenn die Hilfsfristen gewahrt werden wird da auch nicht auf Kosten der Bürger gespart. Auf Kosten der Bürger würde es allerdings gehen, wenn man sich mehr Personal leistet als erforderlich ist.
    Die Einhaltung der Hilfsfrist wird im Übrigen nicht allein durch eine einmalige Kontrolle festgestellt, sondern durch Datenerhebung aus den bisherigen Einsätzen, Prüfung des Brandschutzbedarfsplanes etc.

    Nur im Mißverständnissen vorzubeugen, ich war noch nie in Ibbenbüren, meine Überlegungen beruhen nur auf Plausibilitätsüberlegungen aus den eigenen Angaben der Feuerwehr Ibbenbüren, mein Hintergrundwissen beruht nur auf allgemeinen Grundlagen. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449291
    Datum26.12.2007 12:2581806 x gelesen
    Und du nimmst wirklich an, dass das auch die Ehrenamtler mitmachen, natürlich um die bösen HA, die ihnen die Arbeit/Kleineinsätze wegnehmen, loszuwerden?
    So ein Blödsinn!
    Du weißt, von wem eine solche Übung geplant und durchgeführt wird, und wie?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg449295
    Datum26.12.2007 14:1481887 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hollter
    ....und soll ich euch mal was sagen? ......so'ne überprüfung kann auch "undichte" stellen haben. wenn man den artikel ließt, steht ja drin, dass ein antrag auf freistellung der HA-kräfte eingegangen ist....tztztztztz.... und dann plötzlich kommen soooooo viele kröäfte um diese uhrzeit und dann natürlich auch supi geil besetzt?....pah, ihr könnt mir sagen was ihr wollt.....für mich sieht das ganze aus wie ne abgekarrtete sache......undichte stellen gibt es nämlich überall und vorallem wenn man ne gewisse position hat.........

    Ist doch klar, darum bin ich der Meinung, dass die Aufsichtbehörde ganz genau hin schauen wird.
    Auch wenn man extern Gutachten erstellt, die haben einen Auftragsgeber!!!!!!


    MkG

    Mike Ganzke


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg449301
    Datum26.12.2007 15:3582067 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Oliver Steinbeck

    was soll man denn davon halten?

    Ich kenne in Süddeutschland etliche Städte um die 50.000 EW, deren FFs (ohne RD ) mit 3-5 hauptamtlichen Gerätewarten/ hauptamtl. Kommandant auskommen und die noch nicht abgebrannt sind.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW449331
    Datum26.12.2007 22:1482208 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannIch kenne in Süddeutschland etliche Städte um die 50.000 EW, deren FFs (ohne RD ) mit 3-5 hauptamtlichen Gerätewarten/ hauptamtl. Kommandant auskommen und die noch nicht abgebrannt sind.

    Stimmt, kenn ich auch, ich kenn aber auch eine FF mit ein paar hauptamtlichen Kräften und Gerätewarten im Süden, die war nach einigen "Vorfällen" und einer externen Überprüfung dann plötzlich sogar BF...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg449332
    Datum26.12.2007 22:1681993 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Ulrich Cimolino

    ich kenn aber auch eine FF mit ein paar hauptamtlichen Kräften und Gerätewarten im Süden, die war nach einigen "Vorfällen" und einer externen Überprüfung dann plötzlich sogar BF...

    Die hatte aber mehr als rd. 50.000 EW !

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW449344
    Datum26.12.2007 23:1482152 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannGeschrieben von Ulrich Cimolino


    ich kenn aber auch eine FF mit ein paar hauptamtlichen Kräften und Gerätewarten im Süden, die war nach einigen "Vorfällen" und einer externen Überprüfung dann plötzlich sogar BF...


    Die hatte aber mehr als rd. 50.000 EW !


    ja, aber zwischen "BF" und hauptamtlicher Wache ist auch einiges an Luft - und was glaubt Ihr eigentlich mit welchen Stärken viele HA-Wachen so real zum Ersteinsatz ausrücken - ganz oft OHNE die FF überhaupt zu alarmieren?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449358
    Datum27.12.2007 09:0381955 x gelesen
    :-)
    Es freut mich, dass hier doch noch eine vernünftige Diskussion entstanden ist, die nichts mehr mit Besserwissern zu tun hat!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen449360
    Datum27.12.2007 09:1682113 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannBei einer 24 Stunden Einsatzbereitschaft geht man von einem Stellenfaktor von 4,3 (24-Stundendienst) aus.

    Respekt. Dann sind aber alle Kräfte unter 35 und Gesundheitsapostel, oder?

    Die realen Faktoren liegen (bei 54h-Woche) einige Zehntel höher.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449363
    Datum27.12.2007 09:2581985 x gelesen
    Mir kommt das auch recht großzügig vor. -?-


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449366
    Datum27.12.2007 09:3182068 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Wißmannwürde man denn wirklich auf Kosten der Sicherheit sparen? Wenn die Überprüfung zeigt, das die Ehrenamtlichen 365/24 schnell genug sind.
    Mit den Kollegen hab ich nur 2x zusammengearbeitet (BAB30, kurz vor Hasbergen/Gaste), aber 4 FM aufm LF, das war nicht wirklich viel(darum auch unsere Hilfe) und die waren auch noch gut 20 km von der Heimatwache entfernt, was ist denn in diesem Fall mit der Sicherheit in Ibb?


    Man würde auf Kosten der Sicherheit sparen, wenn man die Brandschutzstellen einsparen würde!
    Im übrigen ist eine Besatzung von 1/3 auf einem LF/HLF einer HA-Wache nicht wirklich ungewöhnlich.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449367
    Datum27.12.2007 09:3281837 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDie realen Faktoren liegen (bei 54h-Woche) einige Zehntel höher.

    Was dann die Zahl sagen wir mal auf etwa 7 Funktionen drücken und somit Svens Aussage noch weiter untermauern würde.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen449368
    Datum27.12.2007 09:3381810 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckMan würde auf Kosten der Sicherheit sparen, wenn man die Brandschutzstellen einsparen würde!

    Wenn sie objektiv notwendig sind, dann stimme ich dir zu, sind sie es nicht, so ist dies keine Einsparung auf Kosten der Sicherheit.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW449369
    Datum27.12.2007 09:5382193 x gelesen
    Hallo Sven,
    lange nichts mehr voneinander gehört.

    Geschrieben von Sven TönnemannUnter hauptamtlicher Wache wird in der Regel eine Staffel im Feuerdienst verstanden, also eine taktische Einheit, die in der Lage ist zumindest erste Maßnahmen zu ergreifen.
    Ist das so? Ich habe jüngst eine andere Aussage gehört. und zwar von jemanden, der es eigentlich wissen müsste.
    Die Aussage lautete wie folgt:
    Eine HA muß grundsätzlich aus einer Gruppe bestehen, welche ständig einsatzbereit ist
    Und zur Ausnahmegenehmigung, bzw. zum Antrag kam die Aussage:Die Ausnahme geht nur dahin, statt einer Gruppe NUR eine Staffel einsatzbereit vorzuhalten
    Ich weiß, gerade hier im Kreis, das man weit unter den Forderungen nach FSHG bezüglich dem Zusammenhang bezüglich Einwohnerzahl / Hauptamtlicher Wache liegt.
    Also gibt es doch scheinbar irgendwo eine schriftliche Forderung wie umfangreich eine HA-Wache sein muß.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW449373
    Datum27.12.2007 10:1782089 x gelesen
    Was meine These weiter unterstützt!
    Du hast die Aussage meines Beitrages aber schon verstanden? Das steht im Gegensatz zu Deinen Angaben.

    Gruß
    Sven


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    AutorAnsg8ar 8S., Metelen / NRW449381
    Datum27.12.2007 11:1181816 x gelesen
    Holla die Waldfee, wenn jeder verwaltungstechnische Akt (wie die Überprüfung einer §13-Kommune) eine solche Diskussionsflut (-wut?) erzeugen würde, dann hätten wahrscheinlich alle Diskussionsteilnehmer nur noch vor dem Rechner zu sitzen und zu tippen.

    Aber mal zum Thema:
    Eine solche Überprüfung wird angesetzt, wenn die Kommune eine Befreiung von der Gestellung von Brandschutzkräften beantragt. Wohlgemerkt die Kommune beantragt. WEswegen macht das eine Kommune? Natürlich weil sie Personalkosten sparen will. Rechnet es euch doch mal aus. Für jede Stelle, die zu besetzen ist, sind nach alter Rechnung mit einem Personalreservefaktor von 4,2 also ebensoviele Feuerwehrbeamte (SB) einzustellen. Es ist doch wohl klar, dass eine Kommune, die vom Strukturwandel gebeutelt ist (wie Ibbenbüren, übrigens auch von der Schließung der dortigen Zeche bedroht) jeden Strohhalm greift um beim Hauptausgabepunkt Personalkosten einzusparen. Da sind die Belange der Sicherheit dann auch leider erstmal sekundär. Dann kommt der Brandschutzbedarfsplan ins Spiel, wenn daraus nämlich hervorgeht, das man sich (in diesem Fall die Stadt Ibbenbüren) das sicherheithalber überhaupt gar nicht leisten kann, dann muss eine Überprüfung her. Die ist etwas ganz normales, jedenfalls im Regierungsbezirk Münster.

    Interessant finde ich auch den Umgang mit Artikeln aus der Presse. So wird kein Wehrführer, Feuerwehrchef oder sonstige Führungspersönlichkeit in einem Interview zugeben, das irgendetwas schiefgegangen ist. Das liegt in der Natur der Sache, das es keine Fehler gibt, die man gegenüber einer breiten Leserschaft der örtlichen Presse ausbreiten müsste. Natürlich wird hinter den Kulissen nachgehalten was nicht gelaufen ist und wo es haperte. Und die Kollegen von der Bezirksregierung aus Münster haben da einen breiten Erfahrungschatz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ansgar Stening


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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW449383
    Datum27.12.2007 11:1281816 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannWas meine These weiter unterstützt!
    Du hast die Aussage meines Beitrages aber schon verstanden? Das steht im Gegensatz zu Deinen Angaben

    Hallo Sven,
    Dann ist die Ausnahme scheinbar die Regel.
    Für mich war die zitierte Aussage ganz neu. Ich dachte immer das der Antrag auf Ausnahmegenehmigung daruf hinzielt, KEINE HA Wache betreiben zu müssen. Nun ist es scheinbar so, das eine HA Wache auf jeden Fall betrieben werden muß, nur kann man von einer Gruppenstärke auf einen Staffel reduzieren, wenn die FF zeitnahe personell ausreichend unterstützen kann.
    Liege ich jetzt falsch ?


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW449387
    Datum27.12.2007 11:3281998 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Hubert KohnenIch dachte immer das der Antrag auf Ausnahmegenehmigung daruf hinzielt, KEINE HA Wache betreiben zu müssen.

    Falsche Betonung. ;-)

    ... keine HA Wache betreiben zu MÜSSEN.
    Du hast ja Recht, eigentlich wird der Antrag gestellt, um ganz darauf verzichten zu dürfen.
    Aber auch Schneider schreibt in seinem Kommentar zu § 13 FSHG als kleinste Einheit kommt eine Staffel in Betracht. Wenn man aber nicht die kleinste Einheit erfüllt, braucht man m.E. eine Ausnahme. Vielfach ist man aber erst auf dem Weg dahin, die Feuerwehren so zu strukturieren, dass es in Zukunft so ist, wie es im Moment als SOLL auf dem Papier steht.

    Man bedenke, dass eine einmal geforderte HAW so schnell nicht mehr wegfällt (Beamte!). Die Kosten die man der Gemeinde damit einmal aufgegeben hat, wird die nicht mehr so schnell los.

    Im Ausgangsfall vermute ich im Übrigen, dass die tatsächlich ganz von der HAW befreit werden wollen, um das Personal komplett in den Rettungsdienst stecken zu können, für den die vermutlich bereits jetzt schon fahren.

    Gruß
    Sven

    PS @ Hubert: Lange her aber doch wiedererkannt. Kannst Dich aber gerne jederzeit mal melden. ;-)


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    AutorPete8r S8., Köln / NRW449389
    Datum27.12.2007 11:5882373 x gelesen
    Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Unter hauptamtlicher Wache wird in der Regel eine Staffel im Feuerdienst verstanden, also eine taktische Einheit, die in der Lage ist zumindest erste Maßnahmen zu ergreifen.

    So sieht es auch das Innenministerium und die Bezirksregierungen.

    Geschrieben von ---Hubert Kohnen--- Ist das so? Ich habe jüngst eine andere Aussage gehört. und zwar von jemanden, der es eigentlich wissen müsste.
    Die Aussage lautete wie folgt:
    Eine HA muß grundsätzlich aus einer Gruppe bestehen, welche ständig einsatzbereit ist
    Und zur Ausnahmegenehmigung, bzw. zum Antrag kam die Aussage:Die Ausnahme geht nur dahin, statt einer Gruppe NUR eine Staffel einsatzbereit vorzuhalten
    Ich weiß, gerade hier im Kreis, das man weit unter den Forderungen nach FSHG bezüglich dem Zusammenhang bezüglich Einwohnerzahl / Hauptamtlicher Wache liegt.
    Also gibt es doch scheinbar irgendwo eine schriftliche Forderung wie umfangreich eine HA-Wache sein muß.


    HA-Wache mindestens in der Stärke 1/5. Es zählen nur Ausbildungen als BF. Die BezReg verlangen dieses und selbst der ehrenamtl. LDF wird von Ihnen als Abmarschführer HA nicht anerkannt.

    Nach § 13 FSHG muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn keine Staffel an 24h/365 Tagen vorgehalten wird.
    Bei einer Reduzierung auf 1/3 zu einsatzstärkeren Zeiten der ehrenamtlichen ist dieses also auch erforderlich. Es gibt in NRW genug Beispiele.

    Der Rettungsdienst hat diverse Fahrzeuge zur Verfügung. Diese müssen aber nicht zeitgleich eingesetzt werden (BF hat auch kein Personal um alle Fzg einer Wache einzusetzen). Bei der Größenordnung Ibbenbüren ist davon auszugehen, dass 1 Nef und mind. 1 RTW 24h besetzt ist. Eventuell ein 2. RTW 24h o. 12 - 16h. Die KTW dürften 1 bis 2 auch nur tagsüber besetzt sein.

    So kann mit dem Tagesdienst nicht sicher eine Staffel tagsüber (ohne RettD) eingesetzt werden. Nachts schon gar nicht. Also Ausnahmegenehmigung beantragen oder Personal einstellen.

    Gruß
    Peter


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen449394
    Datum27.12.2007 12:1181971 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenEine HA muß grundsätzlich aus einer Gruppe bestehen, welche ständig einsatzbereit ist

    Dann fallen mir jetzt schon zwei Wachen im Kreis ein, wo das zumindest zeitweise knapp werden könnte.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW449402
    Datum27.12.2007 12:5882133 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannIm Ausgangsfall vermute ich im Übrigen, dass die tatsächlich ganz von der HAW befreit werden wollen, um das Personal komplett in den Rettungsdienst stecken zu können, für den die vermutlich bereits jetzt schon fahren.

    Ja das ist doch auch durchaus Clever. Das Personal kostet die Stadt dann keinen Cent mehr, sondern werden von der Krankenkasse bezahlt. Und somit hat man sich dem "bösen" Beamten auch entledigt. (Jedenfalls Kostenseitig)


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW449403
    Datum27.12.2007 13:1481777 x gelesen
    Hauptsache das Feindbild "böse Stadtverwaltung" und "immer auf die Beamten" bleibt erhalten ;-)

    Geschrieben von Sebastian KunzDas Personal kostet die Stadt dann keinen Cent mehr, sondern werden von der Krankenkasse bezahlt.

    Wie kommst Du auf das schnmale Brett? Die Beamten und Angestellten werden selbstverständlich vom Träger des Rettungsdienstes bezahlt. Die Krankenversicherungen zahlen die RTW und KTW Transporte, die die Stadt gegenüber den Patienten bzw. Krankenkassen abrechnet. Allenfalls der Krankentransport kann halbwegs kostendeckend betrieben werden.
    Rettungsdienst ist für Gemeinden in der Regel ein Zuschussgeschäft.

    Ich räume aber ein, dass der Rettungsdienst durch die Einnahmen von den Krankenversicherungen kostengünstiger für den Träger ist als eine Feuerwehr, für die viel weniger Einsätze abgerechnet werden können.

    Gruß
    Sven


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)449405
    Datum27.12.2007 13:1681736 x gelesen
    Quatsch.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW449406
    Datum27.12.2007 13:1781902 x gelesen
    Geschrieben von Hubert Kohnen
    Eine HA muß grundsätzlich aus einer Gruppe bestehen, welche ständig einsatzbereit ist


    Geschrieben von Stefan BrüningDann fallen mir jetzt schon zwei Wachen im Kreis ein, wo das zumindest zeitweise knapp werden könnte
    Von welchem Kreis redest Du? Aachen oder Heimatkreis?
    In meinem Heimatkreis hat von sechs mittleren kreisangehörigen Städten keine Einzige eine Hauptamtliche Wache. Eine Komunne hat einige HA Kräfte im Tagesdienst. Aber ob das ständig für eine Staffel ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Und das Ganze wie gesagt nur tagsüber.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen449407
    Datum27.12.2007 13:3981975 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenVon welchem Kreis redest Du? Aachen oder Heimatkreis?

    Heimatkreis. Ich kann allerdings nicht überblicken, ob sich da in letzter Zeit etwas getan hat. Hier schreiben und lesen ja auch einige aus diesen Wachen mit. (Uli, Udo & Co. können da sicher Auskunft geben ;-)

    Wesel hat laut Homepage 61 Feuerwehrbeamte. Als RD werden AFAIK zwei RTW und ein NEF sowie tagsüber ein KTW (Springer RTW) besetzt.

    In Dinslaken siehts mit 60 Beamten ähnlich aus.

    lt. Homepage der Feuerwehr
    "Täglich sind sechs Funktionen Feuerwehr und fünf Funktionen Rettungsdienst rund um die Uhr besetzt."

    Ich persönlich sehe das auch nicht zwangsläufig als notwendig an, immer eine Gruppe im Brandschutz vorzuhalten. (auch wenns sicherlich optimal wäre) Die FF wird in beiden Fällen bei entsprechenden Einsätzen parallel alarmiert, sodass die Staffel (und ggfs. der RTW) nicht sehr lange alleine arbeiten müssen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg449408
    Datum27.12.2007 14:0082086 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich Cimolino

    und was glaubt Ihr eigentlich mit welchen Stärken viele HA-Wachen so real zum Ersteinsatz ausrücken - ganz oft OHNE die FF überhaupt zu alarmieren?

    Dazu gibts auch beste (bzw. schlechte) Beispiele von "HA-Gerätewart-FFs" in Gemeinden so um 30.000 - 50.000 EW. Man will da (vorerst) nicht immer die "EA-FF" gleich mitalarmieren; erst mal gucken und so !

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449409
    Datum27.12.2007 14:1082168 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann

    Dazu gibts auch beste (bzw. schlechte) Beispiele von "HA-Gerätewart-FFs" in Gemeinden so um 30.000 - 50.000 EW. Man will da (vorerst) nicht immer die "EA-FF" gleich mitalarmieren; erst mal gucken und so !
    Dafür gab es /gibt es in meiner alten Heimatwehr (ohne HAK) eine sogenannte Führungsschleife bzw. Kleinalarmschleife. Ist für unklare Lagen bzw. kleine Sachen gut.
    Da können dann auch mal 2 oder 3 FA mit dem "Gucke-Fahr-Auto" zum Gucken ähm Schauen fahren. *g*

    Gruß
    Jörg


    Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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    AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW449415
    Datum27.12.2007 14:4281908 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningIn Dinslaken siehts mit 60 Beamten ähnlich aus.

    lt. Homepage der Feuerwehr

    "Täglich sind sechs Funktionen Feuerwehr und fünf Funktionen Rettungsdienst rund um die Uhr besetzt."


    Ich persönlich sehe das auch nicht zwangsläufig als notwendig an, immer eine Gruppe im Brandschutz vorzuhalten. (auch wenns sicherlich optimal wäre) Die FF wird in beiden Fällen bei entsprechenden Einsätzen parallel alarmiert, sodass die Staffel (und ggfs. der RTW) nicht sehr lange alleine arbeiten müssen.


    Dinslaken hat 6 Fkt. FW rund um die Uhr hauptberuflich. Lt. Bedarfsplan werden es 7 plus eine Funktion Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr (Umsetzung ca. 10/2008). Als Grundlage für die Personalbemessung gilt die klassische AGBF Empfehlung 10 Fkt. in 8 Minuten. Daher werden die 2 bzw. 3 Funktion zur Erreichung der 1. Hilfsfrist durch die ehrenamtlichen Kräfte gestellt. Gleiches gilt für die weiteren 6 Fkt. innerhalb 13 Minuten nach Alarmierung (TH etwas abgewandelt).

    Die hier angsprochene Grundforderung, das eine HA Wache mind. eine Gruppe vorhalten muss ist zumindest in NRW keine zwingende Forderung. Von der Staffel wird grundsätzlich ausgegangen (soweit für mittlere und große kreisangehörige Gemeinden keine Ausnahmeregel besteht), alles andere muss nach entsprechender Bedarfsplanung festgelegt werden. Hierbei kommt es ganz klar auf die Leistungsfähigkeit / Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte an. Unter die Betrachtung fällt aber auch die räumliche Ausdehnung des Einsatz-/Stadtgebietes und die jeweiligen Wohnorte der Feuerwehrangehörigen.


    Gruß

    Udo

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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449416
    Datum27.12.2007 14:4882088 x gelesen
    Wenn die Feuerwehr eine anständige AAO hat, kann die Gucke-fahre-Nummer eigentlich nicht passieren. Die alarmierende Stelle wird bei einem Dachstuhlbrand oder ähnlichen eindeutigen Meldungen wohl keine Gucke-Mannschaft alarmieren. Und wenn doch, zweifele ich an der Kompetenz der alarmierenden Stelle. Das Stichwort "Verdächtiger Rauch" oder "Unklare Brandmeldung" halte ich für schlecht. Wenn man es trotzdem verwendet wird, sollte die Mindestalarmierung ein kompletter LZ sein. Ich würde in dem Fall vom Worst-Case ausgehen. Der Leiter der Feuerwehr, bzw. Wehrführer hält schließlich seinen Kopf für eine Alarm- und Ausrückeordnung hin. Da sollte er auch ab und zu mal reinschauen!


    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 449418
    Datum27.12.2007 14:5081834 x gelesen
    Mahlzeit

    Im Es soll Feuerwehren irgendwo in D geben da schickt die 1 Mann Leitstelle u.U, erstmal die Pol hin. Oder ruft den LDF an was jetzt zu machen soll...

    Irgendwo in D


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen449421
    Datum27.12.2007 14:5481988 x gelesen
    Geschrieben von Jan NeumannDas Stichwort "Verdächtiger Rauch" oder "Unklare Brandmeldung" halte ich für schlecht. Wenn man es trotzdem verwendet wird, sollte die Mindestalarmierung ein kompletter LZ sein.

    Ich finde das Stichwort ziemlich passend, wenn man keine anderen Informationen hat außer "dat is hier voll mit Rauch".

    Bei uns wird dafür in der Tat ein Zug alarmiert.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449422
    Datum27.12.2007 14:5782010 x gelesen
    Bei "dat is hier alles voll mit Rauch" ist das für mich nicht verdächtig oder unklar, sondern eine eindeutiger Hinweis auf einen Brand in einem Gebäude. Logische Konsequenz ist der Einsatz min. eines Löschzuges, was ihr ja aber macht. Von daher ist es doch ok.


    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen449424
    Datum27.12.2007 15:0182066 x gelesen
    Geschrieben von Jan Neumannei "dat is hier alles voll mit Rauch" ist das für mich nicht verdächtig oder unklar, sondern eine eindeutiger Hinweis auf einen Brand in einem Gebäude.

    Wilkommen in der Landwirtschaft.

    Da ist die oben getätigte Aussage eben alles andere als eindeutig. Denn hier (Niederrhein) habe ich schon mehr als einmal eine völligt verrauchtet Straße erlebt, dessen Ursache ein "Nutzfeuer" war.

    Es ist aber eben so, dass bei diesem Stichwort bei uns ein Zug alarmiert wird. Ein Stichwort "Fahrt mal gucken 1-3" gibts nicht.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449428
    Datum27.12.2007 15:0781769 x gelesen
    Da gebe ich Dir völlig recht, aber die Hauptsache ist doch dass Ihr nicht Gucki fahrt, sondern angemessen auf einen Notruf reagiert. Und die Alarmierung eines Löschzuges bei der Meldung "hier ist alles voller Rauch" ist doch völlig ok. Ob Scheune, Wohnungsbrand oder Dachstuhl ist doch völlig schnurz. Das Ausrücken des Löschzuges ist doch in allen Fällen mindestens indiziert.


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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449434
    Datum27.12.2007 15:2382056 x gelesen
    Tach!

    Geschrieben von Jan Neumann

    Wenn die Feuerwehr eine anständige AAO hat, kann die Gucke-fahre-Nummer eigentlich nicht passieren.
    So ist es.
    Aber:
    Und wenn doch, zweifele ich an der Kompetenz der alarmierenden Stelle.
    Da sehe ich eher das Problem.
    Wie gut ist derjenige der meldet und wie gut ist der, der abfragt ...

    Gruß
    Jörg


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449437
    Datum27.12.2007 15:3182068 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningWilkommen in der Landwirtschaft.

    Da ist die oben getätigte Aussage eben alles andere als eindeutig. Denn hier (Niederrhein) habe ich schon mehr als einmal eine völligt verrauchtet Straße erlebt, dessen Ursache ein "Nutzfeuer" war.


    ...eine verrauchte Straße mehrmals erlebt deren Ursache ein "Nutzfeuer" war ??????
    Welches Nutzfeuer in diesem Ausmaß soll das denn bitte schön sein, auch mehrmals ?


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449438
    Datum27.12.2007 15:3481916 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehr

    Welches Nutzfeuer in diesem Ausmaß soll das denn bitte schön sein, auch mehrmals ?
    Hallo Hans Oliver,

    zu bestimmten Jahreszeiten schonmal an einer Kleingartenanlage vorbeigefahren?!
    Dachte immer mit den Volkshandy's ist die Verständigung untereinander einfacher geworden ... *g*

    Gruß
    Jörg


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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449440
    Datum27.12.2007 15:3881761 x gelesen
    Ja!


    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449443
    Datum27.12.2007 15:5082084 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Anderszu bestimmten Jahreszeiten schonmal an einer Kleingartenanlage vorbeigefahren?!


    Was, bitte schön, hat das eine mit dem anderen zu tun ?
    Wenn irgendwelche Kleingärtner ihren Grill dermaßen anheizen (Sommer), dass alles in der Kleingartenanlage verqualmt ist, ist was schiefgelaufen. Wenn irgendwelche Kleingärtner ihren Ofen anheizen (Winter), dass alles in der Kleingartenanlage verqualmt ist, ist was schiefgelaufen.

    Als kleines Beispiel,.....Eröffnung einer Großbäckerei in einem Stadtteil. Anfeuern mit Holz,....4 Fehlalarme wegen Rauchentwicklung in diesem Gebiet, seitdem....regelmäßiger Anruf oder sonstiges wenn der/die Ofen/Öfen angefahren wird.

    Ich weiß zwar nicht, wie es bei Euch geregelt ist,....in der Regel bei uns geben "Nutzfeueranzünder" bei uns in der Leitstelle via Tel. Bescheid.


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen449445
    Datum27.12.2007 15:5782016 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver KehrWas, bitte schön, hat das eine mit dem anderen zu tun ?
    Wenn irgendwelche Kleingärtner ihren Grill dermaßen anheizen (Sommer), dass alles in der Kleingartenanlage verqualmt ist, ist was schiefgelaufen. Wenn irgendwelche Kleingärtner ihren Ofen anheizen (Winter), dass alles in der Kleingartenanlage verqualmt ist, ist was schiefgelaufen.


    Es soll noch Gegenden geben, wo die Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt werden dürfen.
    So etwas war bei uns in der Stadt auch mal üblich, meistens Freitags. Am schlimmsten war es im Herbst, wenn das feuchte Laub dazu kam und das Feuer nicht so richtig in Gang kam. Wenn dann Wäsche draußen hing oder nur ein Fenster offen war....
    Da lob ich mir jetzt den Gang zum grünabfallcontainer.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen449446
    Datum27.12.2007 15:5881738 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehr

    ...eine verrauchte Straße mehrmals erlebt deren Ursache ein "Nutzfeuer" war ??????
    Welches Nutzfeuer in diesem Ausmaß soll das denn bitte schön sein, auch mehrmals ?


    Das geht ganz einfach, wenn nasses Holz oder Grünschnitt verbrannt wird. Sicherlich ist das auch alles andere als legal.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449449
    Datum27.12.2007 16:0682082 x gelesen
    Hallo ,

    ich bei ziehe mich da eher auf das Verbrennen von Baumschnitt bzw. Laub.
    Und bei euch ruft jeder "Nutzfeueranzünder" an? Hut ab ...

    Gruß
    Jörg


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449450
    Datum27.12.2007 16:0881968 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannEs soll noch Gegenden geben, wo die Gartenabfälle im eigenen Garten verbrannt werden dürfen.

    ist klar, kein Thema, auch bei uns noch der Fall. Trotzdem, wenn es einige "Täter" gibt, die dies evtl. mehrmals im Jahr praktizieren, werden sie sich schon umstellen, wenn nach der eingegangenen Notrufmeldung "Rauchentwicklung" da und dort, ein kompletter Löschzug evtl. mehrmals auf der Matte steht. Ein kleiner Hinweis nach dem ersten Mal, und siehe da,.....man ruft in Zukunft bei der Feuerwehr an und gibt Bescheid, wo und wann welcher Kram verbrannt wird.


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449453
    Datum27.12.2007 16:2081918 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Andersich bei ziehe mich da eher auf das Verbrennen von Baumschnitt bzw. Laub.

    na ja,....ob man das als Nutzfeuer betrachten kann ist relativ !

    Und bei euch ruft jeder "Nutzfeueranzünder" an? Hut ab ...


    ...mit Sicherheit nicht jeder "Nutzfeueranzünder", aber,...es spricht sich vor allem bei Kleingärtnern rum, wenn dann mal ein Löschzug anrückt, und ich muss sagen, es bessert sich seit Jahren ! Das heißt,...längst nicht mehr soviele "Fehlalarme" wie früher !


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorTorb8en 8B., Kastorf / Schleswig Holstein449455
    Datum27.12.2007 16:2381795 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehrist klar, kein Thema, auch bei uns noch der Fall. Trotzdem, wenn es einige "Täter" gibt, die dies evtl. mehrmals im Jahr praktizieren, werden sie sich schon umstellen, wenn nach der eingegangenen Notrufmeldung "Rauchentwicklung" da und dort, ein kompletter Löschzug evtl. mehrmals auf der Matte steht. Ein kleiner Hinweis nach dem ersten Mal, und siehe da,.....man ruft in Zukunft bei der Feuerwehr an und gibt Bescheid, wo und wann welcher Kram verbrannt wird.


    Ändert hoffentlich nichts an der Alamierung der Lst. wenn da einer anruft und sagt hier ist alles verraucht, hoffe ich das der Disponent alamiert und nicht erst Akten wühlt, ob da einer angerufen hat er würde Laub verbrennen.

    Mkg Torben


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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449456
    Datum27.12.2007 16:2381920 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehr

    ...mit Sicherheit nicht jeder "Nutzfeueranzünder", aber,...es spricht sich vor allem bei Kleingärtnern rum, wenn dann mal ein Löschzug anrückt, und ich muss sagen, es bessert sich seit Jahren ! Das heißt,...längst nicht mehr soviele "Fehlalarme" wie früher !
    Erfreulich.
    Nun da Stuttgart etwas größer ist wie Worms, würde das hier etwas dauern. *g*

    Gruß
    Jörg


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449457
    Datum27.12.2007 16:2782072 x gelesen
    Geschrieben von Jörg AndersNun da Stuttgart etwas größer ist wie Worms, würde das hier etwas dauern. *g*

    ist klar, aber,....wie wir es bei Euch gehandhabt ? Anrücken Löschzug mal für mal, für umme ?


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    Olli

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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449459
    Datum27.12.2007 16:2882146 x gelesen
    Bei uns müssen Nutzfeuer beim Ordnungsamt angemeldet werden. Dadurch nehmen die Feuer meistens nicht die beschriebenen Dimensionen (verrauchte Straßenzüge) an. Wenn das Nutzfeuer nicht angemeldet ist, muss es gelöscht werden. Es kommt natürlich auch vor, dass der LZ zu einem Nutzfeuer ausrückt. Aber aufgeregt hat sich darüber noch niemand. Bei der Alarmierung zu einer BMA gehe ich ja auch von einer Brandmeldung aus und rücke deswegen mit einem LZ an.


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen449460
    Datum27.12.2007 16:2981881 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Hans Oliver Kehrman ruft in Zukunft bei der Feuerwehr an und gibt Bescheid, wo und wann welcher Kram verbrannt wird.
    Wie reagiert der Disponenten, wenn trotzdem ein Notruf eingeht? Woher weiß der Disponent, dass es sich bei der "Rauchentwicklung", die der Notrufer meldet, um das Nutzfeuer von Bürger XY handelt und nicht um ein Schadensfeuer, welches sich zufällig im gleichen Bereich befindet?

    Auswahlmöglichkeiten für den Disponenten:
    a) keine Alarmierung, es wird vom Nutzfeuer ausgegangen
    b) Abwarten, ob evtl. weitere Notrufe eingehen ein Schadensfeuer bestätigen
    c) Alarmierung, ein Fahrzeug o.ä. "Fahrt mal gucken!"
    d) Alarmierung Brand, "Volles Programm"
    e) ...


    MkG Sascha

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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449461
    Datum27.12.2007 16:3581771 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerWie reagiert der Disponenten, wenn trotzdem ein Notruf eingeht? Woher weiß der Disponent, dass es sich bei der "Rauchentwicklung", die der Notrufer meldet, um das Nutzfeuer von Bürger XY handelt und nicht um ein Schadensfeuer, welches sich zufällig im gleichen Bereich befindet?

    geniale Frage, auf die ich gewartet habe,.....was denkst Du,.......wir alarmieren nicht oder wir alarmieren ? Logischerweise die 2. Variante !


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg449465
    Datum27.12.2007 16:4681971 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehr

    ist klar, aber,....wie wir es bei Euch gehandhabt ? Anrücken Löschzug mal für mal, für umme ?
    Gute Frage.
    Meiner Meinung nach geschieht die Alarmierung "in guten Glauben", also für den Meldenen kostenlos. Wie es sich für den Verursacher verhält vermag ich nicht zu sagen.
    Wegen mir zahlt er ... je nach Alarmstichwort ein oder zwei HLF BF und ein oder zwei Fahrzeuge der FF Abtl. ...

    Gruß
    Jörg


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    AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz449466
    Datum27.12.2007 16:4781742 x gelesen
    Geschrieben von Jörg AndersWegen mir zahlt er ... je nach Alarmstichwort ein oder zwei HLF BF und ein oder zwei Fahrzeuge der FF Abtl. ...


    genau !!!


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen449470
    Datum27.12.2007 17:0781898 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver Kehrgeniale Frage, auf die ich gewartet habe,.....was denkst Du,.......wir alarmieren nicht oder wir alarmieren ? Logischerweise die 2. Variante !
    Wenn es allerdings keinen Unterschied für die Alarmierung macht, wieso soll dann die Feuerwehr(leitstelle) mit solchen Anrufen ("ich verbrenn morgen mein Laub") belästigen werden? Sofern eine Meldepflicht vorliegt, hat dies vermutlich beim Amt XY (Ordnungsamt o.ä) der Gemeinde zu erfolgen. Ob dies im konkreten Fall erfolgte, muss man (die örtliche Zuständige Feuerwehr mit den örtlich zuständigen Ämtern) vor Ort klären. Das kann doch der Leitstelle egal sein, insbesondere bei größeren Einzugsgebieten mit vielen Gemeinden und Städten. Welchen Nutzen hat sie von diesen Anrufen?


    MkG Sascha

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    AutorJan 8N., Ratingen / NRW449473
    Datum27.12.2007 17:1481690 x gelesen
    Bei uns erfolgt eine Information an die ausrückenden Kräfte, dass eine Anmeldung eines Nutzfeuers aus dem Einsatzgebiet vorliegt. Die Überprüfung durch die Feuerwehr erfolgt trotzdem. Fühlt sich jemand durch das angemeldete Nutzfeuer belästigt, so ist es in jedem Falle zu löschen. Die Anmeldung der Nutzfeuer werden vom OA an unsere Feuerwehr weitergeleitet, es erfolgt eine Information der Fernmeldezentrale und der diensthabenden Wachabteilung.


    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY449500
    Datum27.12.2007 18:2181858 x gelesen
    Geschrieben von Hans Oliver KehrIch weiß zwar nicht, wie es bei Euch geregelt ist,....in der Regel bei uns geben "Nutzfeueranzünder" bei uns in der Leitstelle via Tel. Bescheid.

    Hallo Forum,

    bei uns muss jede offene Feuerstelle bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Gemeinde leitet diese Meldung an uns, an die alarmierende Stelle und die Polizei weiter. Wenn jetzt ein Feuer gemeldet wird, kann jederzeit nachgefragt werden, ob angemeldet oder nicht. Wenn nicht, dann rücken wir aus.
    Wenn dann festgestellt wird, dass das Feuer nicht angemeldet ist, kostet´s dann auch schönes Geld.
    Damit haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen449546
    Datum27.12.2007 20:0081864 x gelesen
    Hallo Anton,

    das meiste davon kann ich nachvollziehen. Unklar ist mir jedoch der Teil hier:
    Geschrieben von Anton KastnerWenn jetzt ein Feuer gemeldet wird, kann jederzeit nachgefragt werden, ob angemeldet oder nicht. Wenn nicht, dann rücken wir aus.

    Ich konstruiere mal einen Anruf bei der Leitstelle:

    Anrufer: "Ich stehe hier in der Marktstraße und hier ist alles voller Rauch. Können Sie mal die Feuerwehr schicken?"
    Leitstelle: "Können Sie sehen, woher das genau kommt?"
    Anrufer: "Nein, nur Rauch, überall Rauch!"

    Was passiert, wenn in dem Gebiet ein angemeldetes Feuer vorhanden ist? "Fahrt-mal-gucken-Stufe-I" oder "volles Programm"?

    Grü0e

    Micha


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY449568
    Datum27.12.2007 20:5481700 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfWas passiert, wenn in dem Gebiet ein angemeldetes Feuer vorhanden ist? "Fahrt-mal-gucken-Stufe-I" oder "volles Programm"?

    Hallo Michael,

    eigentlich wird in der Ortschaft kein offenes Feuer genehmigt. Falls doch, im Rahmen einer Feier o.ä., wird eine Brandsicherheitswache angeordnet.
    Wenn mitten in der Ortschaft dann Rauch gemeldet wird, sind wir vor Ort oder es läuft dann das volle Programm.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorThom8as 8S., Ibbenbüren / NRW449701
    Datum28.12.2007 11:0881950 x gelesen
    Hallo,
    mal etwas Grundsätzliches zu dem Thema.
    Als erstes ist der Zeitungsbericht etwas missverständlich verfasst unbd man sollte ihn komplett und mit Verstand lesen - der letzte Satz im Bericht mit der Aussage des ersten Beigeordneten sagt mehr aus als der ganze restliche Bericht. Das Thema scheint Leuten, die mit der Materie nicht entsprechend vertraut sind, nur schwer verständlich zu sein,

    In §13 des FSHG gibt es keine Aussage zu notwendigen Stärken hauptamtlicher Wachen. In seiner Kommentierung hat Klaus Schneider folgende Aussage dazu getroffen: "Eine Staffel als kleinst Einheit KÖNNTE als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen. (Für die Nicht-NRWler, Klaus Schneider ist eine anerkannte "Institution" in Sachen Feuerwehrrecht). Meines Wissens nach gibt es beim RP Köln eine entsprechende "Richtline" zur Mindeststärke einer hauptamtlichen Wache, Ibbenbüren gehört zum RP Münster.

    Ibbenbüren ist (derzeit) eine mittlere kreisangehörige Gemeinde mit etwas über 50.000 Einwohnern. Die hauptamtliche Wache verfügt derzeit über 37 Mitarbeiter im feuerwehrtechnischen Dienst. Besetzt werden 24 Std. 1 NEF, 2 RTW; im Tagdienst Mo. - Fr. 2 KTW; Mo. - Fr. kann das 1. LF je nach Personalstärke in den Werkstätten bis 1:5 ausrücken.

    Der Brandschutzbedarfsplan liegt, wie im Artikel beschrieben, in der Entwurfsfassung vor und soll Anfang nächsten Jahres in den zuständigen Ratgremien beraten und beschlossen werden.

    Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §13 hat eine Gemeinde nicht nur zu stellen, wenn sie Personal einsparen möchte, sondern auch dann, wenn sie erkennt das sie die ihr lt. Gesetz zugewiesenen Aufgaben (hier Vorhaltung von ausreichend hauptamtlichem Feuerwehrpersonals) nicht erfüllen kann. Dazu ist sie rechtlich sogar gezwungen, um einem möglichen Organisationsverschulden zu begegnen. Dieser Antrag ist mit dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes beim RP eingegangen und daraufhin hat der RP die Überprüfung angesetzt, um die Angaben im BSP zu überprüfen.
    Außerdem sollte doch niemand so blauäugig sein, das sich die Aufsichtsbehörden bei der Prüfung auf Ausnahmegenehmigung nur auf eine Überprüfung beziehen. Wofür werden denn u.a. Ausrücke- und Eintreffzeiten sowie Personalstärken der einzelnen Fahrzeuge in den Einsatzberichten festgehalten?

    Feuerschutz ist Landesrecht und darum auch nicht in allen Bundesländern identisch und direkt vergleichbar!!!!

    Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung und nicht um ein offizielles Statement.
    Wer dies benötigt, wende sich bitte an die Pressestelle der Stadt Ibbenbüren.

    Das Universum und die Dummheit des Menschen sind grenzenlos - wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin (Albert Einstein)

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin449753
    Datum28.12.2007 14:1781691 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KunzUnd somit hat man sich dem "bösen" Beamten auch entledigt.

    So "einfach" ist das nun auch nicht.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorThom8as 8S., Ibbenbüren / NRW449773
    Datum28.12.2007 15:0081802 x gelesen
    Bzgl. der Befreiung nach §13 und des Kommentars von Klaus Schneider dazu verweise ich auf mein Posting von heute morgen. Aber nochmal kurz der Auszug aus dem Kommentar dazu:
    "Eine Staffel als kleinst Einheit KÖNNTE als Grundlage für Entscheidungen des jeweiligen Trägers in Betracht kommen."
    Man beachte das "KÖNNTE" in seiner Aussage - und wer sich etwas im amtlichen Vokabular zurechtfindt kennt die Abstufungen "muss", "soll", "kann".

    Zum Thema "Finanzierung Rettungsdienst":
    Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Große kreisangehörige Städte können den Rettungsdienst in eigener Regie durchführen. Also ist in einer Stadt wie Ibbenbüren der Kreis für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig. Diese Aufgabe nimmt er auch wahr, nur hat er den Betrieb der Rettungswachen per öffentlich-rechtlichem Vertrag an mehrere Städte im Kreis übertragen, darunter 3 Städte mit Feuer- und Rettungswachen. Die Kosten für den Betrieb der Rettungswachen (sächliche und personelle Ausstattung und Unterhaltung) wird den Stationsgemeinden erstattet. Der Kreis und vor allem die Krankenkassen achten genau darauf, das auch nur die für den Rettungsdienst angefallene Kosten abgerechnet werden. Die Stationsgemeinden bekommen auch nur das Personal entsprechend den im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Personalschlüsseln und Vergütungsgruppen erstattet. Und das ist nicht nur im Kreis Steinfurt so, denn die Krankenkassen achten scharf darauf wie und wofür ihr Geld ausgegeben wird.
    Der öffentliche Rettungsdienst und Krankentransport muss kostendeckend betrieben werden, Sollten aufgrund des Transportaufkommens und der Gebührenordnung Überschüsse anfallen, so bestimmen die Krankenkasse wie damit zu verfahren ist. Sie habe durchaus die Möglichkeit die Überschüsse zurückzufordern oder sie zum Ausgleich der durch Gebührensenkungen in den Folgejahren möglichen Defizite als Rücklage zu bilden. Diese Rücklage bleibt aber Eigentum der Krankenkassen.
    Mal eben ein paar mehr Mitarbeiter dem Rettungsdienst unterschieben zu können gehört hier in das Reich der Fabeln.


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung und nicht um ein offizielles Statement.
    Wer dies benötigt, wende sich bitte an die Pressestelle der Stadt Ibbenbüren.

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg449782
    Datum28.12.2007 15:1781919 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoja, aber zwischen "BF" und hauptamtlicher Wache ist auch einiges an Luft - und was glaubt Ihr eigentlich mit welchen Stärken viele HA-Wachen so real zum Ersteinsatz ausrücken - ganz oft OHNE die FF überhaupt zu alarmieren?

    Nicht unbedingt!

    Es gibt immer noch genügend BF, die können gerade mal -zumindest zur Nachtzeit- in Gruppenstärke zum Ersteinsatz ausrücken und müssen durch Personal der FF auf Zugstärke ergänzt werden.

    Es gibt aber auch grosse FF mit hauptamtlichen Kräften, die dies hinkriegen, insbesondere in Städten in NRW, die deshalb keine BF haben, weil sie kreisangehörig sind, wie z.B. die

    -FF Bergisch Gladbach mit 111 hauptamtlichen Kräften

    -FF Neuss mit 63 Beamten, d.h. 9 FM 24/7 zuzüglich im Tagesdienst 8 FM

    -Auch die FW Erlangen ist lt. Papier lediglich eine FF mit ständiger Wache, kann aber mit 69 Beamten auch fast einen Löschzug besetzen.


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    AutorSven8 B.8, Herford / NRW449796
    Datum28.12.2007 16:1781629 x gelesen
    Hallo,

    ich glaube es war gemeint, dass viele HA oder BF-Wachen oft Einsätze mit sehr viel weniger Personal abarbeiten.
    Und da sind bestimmt auch manchmal Einsätze dabei, wo viele hier Zugstärke oder höher alarmieren würden.

    Gruß Sven


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    AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern449824
    Datum28.12.2007 18:0481819 x gelesen
    Hallo Thomas,

    zunächst mal Danke für deine sachliche Info.

    Als Bayer der keine Ahnung von Eueren landesrechtlichen Regelungen hat, hätte ich dazu mal eine Frage:

    Geschrieben von Thomas SchuhDer Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §13 hat eine Gemeinde nicht nur zu stellen, wenn sie Personal einsparen möchte, sondern auch dann, wenn sie erkennt das sie die ihr lt. Gesetz zugewiesenen Aufgaben (hier Vorhaltung von ausreichend hauptamtlichem Feuerwehrpersonals) nicht erfüllen kann. Dazu ist sie rechtlich sogar gezwungen, um einem möglichen Organisationsverschulden zu begegnen.

    Mal angenommen die Gemeinde kann nachweisen das sie wirtschaftlich nicht in der Lage ist die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Was passiert dann? Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall? Wirtschaftliche Unterstützung durch den Kreis, Bezirk oder das Land? Oder wird dann eine geringere Vorhaltung an Personal etc. aktzeptiert, mit dem Wissen das gewisse Lücken in der Aufgabenerfüllung bestehen?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW449825
    Datum28.12.2007 18:0981774 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Michael BleckMal angenommen die Gemeinde kann nachweisen das sie wirtschaftlich nicht in der Lage ist die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Was passiert dann? Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall? Wirtschaftliche Unterstützung durch den Kreis, Bezirk oder das Land? Oder wird dann eine geringere Vorhaltung an Personal etc. aktzeptiert, mit dem Wissen das gewisse Lücken in der Aufgabenerfüllung bestehen?


    Interessante Fragestellung! Allerdings ist der "leistungsfähige" Feuerschutz eine MUSS-Aufgabe. Gibt es Gemeinden und Städte, die keine KANN-Aufgaben mehr leistet und somit objektiv kein Geld für MUSS-Aufgaben hat? Könnte mir vorstellen, dass die Entscheidung der Bezirksregierung recht deutlich ausfällt.


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorThom8as 8S., Ibbenbüren / NRW449854
    Datum28.12.2007 19:2481721 x gelesen
    Hallo,
    wie Christian schon geschrieben hat, ist der Feuerschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und keine freiwillige Leistung.
    Die Pflichtaufgaben sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erledigen, sollte dann noch Geld zur Verfügung stehen, kann sich die Gemeide den Luxus der freiwilligen Leistungen leisten.

    Gemeinden die keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, fallen unter die Haushaltssicherung und können dann das Geld nur ausgeben, wenn die Ausgaben durch die Aufsichtsbehörden (Kreise bei kreisangehörigen Gemeinden, RP bei kreisfreien STädten) genehmigt worden sind. Und die werden keine Ausgaben für nen neuen Teppichboden in nem Sportheim genehmigen, wenn gleichzeitig die Pflichtaufgaben nicht adäquat erledigt - sprich bezahlt werden können. Die Aufsichtsbehörde prüft den Haushalt der Gemeinde und wenn die z.B. ein neues notwendiges Feuerwehrfahrzeug nicht kaufen will und dafür das Geld in freiwillige Leistungen stecken möchte, kann es durchaus passieren, das es doch das Fahrzeug gibt.
    Die Feuerwehren kommen in solchen Fällen in der Regel immer gut dabei weg. Es hat nicht nur eine Gemeinde gegeben, bei der während der Haushaltssicherung die Feuerwehr (längst überfällig) auf den neusten Stand gebracht wurde - Fahrzeuge und auch Gerätehäuser.

    Und das ne Gemeinde so dermassen Pleite war, das selbst die Haushaltssicheung keine Besserung gebracht hat ist mir so nicht bekannt. Das hieße ja, das die nichtmal die Gehälter für ihre Mitarbeiter zahlen könnten - und obs das gegeben hat - ????


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung und nicht um ein offizielles Statement.
    Wer dies benötigt, wende sich bitte an die Pressestelle der Stadt Ibbenbüren.

    Das Universum und die Dummheit des Menschen sind grenzenlos - wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin (Albert Einstein)

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    AutorBori8s R8., Mühlheim / Hessen450145
    Datum29.12.2007 16:4081641 x gelesen
    Also:

    Bei uns in der Stadt werden regalmäßige Alarmübungen durchgeführt. Jedoch nicht, wenn der norm Bürger aberein ist. Das heißt meist so zwischen sieben und acht. Somit entstehen kein Verdienstausfälle, was heutzutage natürlich wichtig ist. Eine Überprüfung fand so mit Stoppuhr und so weiter noch nicht statt. Jedoch war der Landrat der BGM usw. schon an so mancher Übung dabei. Das größte war hierbei die Alarmmeldung F Flug 2, was hier bei uns endanflug Frankfurt/Main 4 Landkreise auf den Plan ruft. Das war mal ein Auflauf... Aber die hauptamtlichen waren mit dabei!!!

    Die Hauptamtlichen Kräfte stehen der Stadt zur Verfügung, um nicht gleich 30 Mann zu alarmieren, bei Kleinigkeiten wie z.B.: Ölspur oder sowas. Damit die Stadt nicht zu viele Ausfälle erleidet. Und vor allem die Arbeitgeber sind leider immer mehr contra FW. Somit ist es meiner Meinung nach zwingend erforderlich hauptamtliche Kräfte zu beschäftigen. Sind meines Wissens nach sogar erforderlich ab einer gewissen Bevölkerungsanzahl.

    In diesem Sinne

    MfG


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    AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW469040
    Datum09.03.2008 13:5581853 x gelesen
    Noch ein neuer interessanter Beitrag zum Thema:
    http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/ibbenbueren/Loch_im_Westen_schockt_Politiker.html

    schönen Sonntag noch

    René


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469061
    Datum09.03.2008 16:2881821 x gelesen
    Geschrieben von René WestermannNoch ein neuer interessanter Beitrag zum Thema:
    http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/ibbenbueren/Loch_im_Westen_schockt_Politiker.html


    Ich kenne zu wenig Fakten, aber ob es rein ehrenamtlichen Strukturen so einfach möglich ist, mal eben ein neues Gerätehaus zu bauen und dann da auch zeitnah von mit qualifizierten FA ausrücken zu können?

    Was können ggf. die Ibbenbürener Kollegen dazu sagen?

    Zum Rest:
    Kreise verfolgen i.d.R. auch andere Ziele, z.B. Stärkung der Wirtschaftskraft in schwächeren Regionen. Es ist nach derzeitiger Rechtslage nicht Aufgabe eines Kreises, direkte Maßnahmen zur Stärkung des Brandschutzes in einer Gemeinde zu leisten...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW469088
    Datum09.03.2008 19:4981676 x gelesen
    Ich bin mir ja darüber bewusst, dass die Presse gerne nur das schreibt, was sie will, aber das da einfach zwei FA (SB) nach Schutzzieldefinition fehlen, fällt schon auf. Und das nach einem Bericht durch einen Experten. Oder hat sich da wirklich etwas geändert?


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     25.12.2007 06:43 ., Berlin
     25.12.2007 10:36 René7 W.7, Tecklenburg - Leeden
     25.12.2007 10:57 ., Berlin
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     26.12.2007 11:16 Tobi7as 7H., Wermelskirchen
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     26.12.2007 22:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.12.2007 23:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.12.2007 14:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.12.2007 14:10 ., Stuttgart
     27.12.2007 14:48 Jan 7N., Ratingen
     27.12.2007 14:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.12.2007 14:54 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     27.12.2007 14:57 Jan 7N., Ratingen
     27.12.2007 15:01 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     27.12.2007 15:07 Jan 7N., Ratingen
     27.12.2007 15:31 ., Worms
     27.12.2007 15:34 ., Stuttgart
     27.12.2007 15:50 ., Worms
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     27.12.2007 16:08 ., Worms
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     27.12.2007 17:07 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     27.12.2007 17:14 Jan 7N., Ratingen
     27.12.2007 16:06 ., Stuttgart
     27.12.2007 16:20 ., Worms
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     27.12.2007 16:28 Jan 7N., Ratingen
     27.12.2007 18:21 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.12.2007 20:00 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     27.12.2007 20:54 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.12.2007 15:58 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     27.12.2007 15:23 ., Stuttgart
     27.12.2007 15:38 Jan 7N., Ratingen
     28.12.2007 15:17 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     28.12.2007 16:17 Sven7 B.7, Herford
     27.12.2007 09:03 ., Berlin
     27.12.2007 11:11 Ansg7ar 7S., Metelen
     28.12.2007 11:08 Thom7as 7S., Ibbenbüren
     28.12.2007 18:04 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
     28.12.2007 18:09 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     28.12.2007 19:24 Thom7as 7S., Ibbenbüren
     29.12.2007 16:40 ., Mühlheim
     09.03.2008 13:55 René7 W.7, Tecklenburg - Leeden
     09.03.2008 16:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.03.2008 19:49 Jens7-Ei7ke 7S., Grevenbroich
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