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ThemaPlatzverweis, war: Umgang mit Ersthelfern12 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)449077
Datum24.12.2007 14:319366 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerMan könnte natürlich rechtlich korrekt auch die Persoin - so sie stört - unter Verweis auf §51 HBKG (und dessen Geldbußebewehrung) der Einsatzstelle verweisen ... dann aber bitte ordnungsgemäß als Verwaltungsakt mit Sofortvollzug ... Richtig. Was aber, wenn sich die Person beharrlich weigert, dem Verwaltungsakt nachzukommen?
Ich hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.

Heißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!

Andererseits ist es vielleicht auch gar nicht so verkehrt, Bäckergeselle Hannes Schmidt eine Rechtsgrundlage für die Anwendung körperlicher Gewalt zu verwehren...

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern449087
Datum24.12.2007 15:126868 x gelesen
Servus,

in Bayern sieht das (wie immer) etwas anders aus:

Geschrieben von ---BayFwG--- Art. 25
Platzverweisung
1Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr
oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten
der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort
verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren,
wenn sonst der Einsatz behindert würde. 2Unmittelbarer Zwang durch körperliche
Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3,
Art. 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes*)
angewendet werden.
*) Nach der aktuellen Fassung des Polizeiaufgabengesetzes sind jetzt die Regelungen des unmittelbaren Zwangs in den
Art. 58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 und 3 PAG getroffen.


Aber auch nicht der Bäckergeselle Hannes, sondern Führungsdienstgrade. In der Regel spricht man vom Einsatzleiter.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen449089
Datum24.12.2007 15:226750 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian WeißIch hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.

... ist die Frage was man in § 42 (2) Satz 1 ("Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden.") hineininterpretieren kann (ich bin Dipl.Ing., du willst Jurist werden ...). Ist aber auf jeden Fall nur subsidiär, also wenn die da: Fall für die Polizei.

Geschrieben von Sebastian WeißHeißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!
... im Prinzip schon (nennt man Vollzugshilfe ;-) ) - wenn man sich noch mehr ärgern will (weil ob da was Nutzbringendes rauskommt ?) durch Pol Personalien erfassen lassen und OWi-Verfahren einleiten.

Schöne Weihnachten noch ...

Gruss
Gerhard


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen449094
Datum24.12.2007 16:056909 x gelesen
Salü,

Geschrieben von Sebastian WeißRichtig. Was aber, wenn sich die Person beharrlich weigert, dem Verwaltungsakt nachzukommen?
Ich hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.

Heißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!


genau so. Wurde uns sogar auf dem FIII so beigebracht - kein unmittelbarer Zwang durch die FW. Sei ganz einfach mangels Ausbildung nicht vorgesehen und daher ein Fall für Amtshilfe durch die Polizei.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio449100
Datum24.12.2007 17:056775 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian WeißHeißt für mich also: Gaffer nach § 51 HBKG verweisen, sich dann darüber ärgern dass dem das egal ist, und dann zusehen wo man Polizeikräfte herbekommt, um den Platzverweis durchsetzen zu lassen?!

Aus der Praxis weiß ich, dass "plötzlich auftretende Druckschwankungen" am Strahlrohr hier interessante Wirkung erzielen können :-)


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)449130
Datum24.12.2007 23:206743 x gelesen
Moin

Geschrieben von Mathias Zimmergenau so. Wurde uns sogar auf dem FIII so beigebracht - kein unmittelbarer Zwang durch die FW.Gucke da... also entweder kam das bei meinem F III nicht so rüber, oder ich war da kurzzeitig geistig abwesend ;o)

Wie gesagt, das ist vielleicht auch gar nicht soooo dumm, uns Löschpauls keine Ermächtigung zu geben, Gaffer anzupacken...

Da muss es eben die von Christian angesprochene "kurzzeitige Druckschwankung" tun. ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW449135
Datum25.12.2007 01:406718 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißWas aber, wenn sich die Person beharrlich weigert, dem Verwaltungsakt nachzukommen?

In Hessen offenbar ein echtes Problem.

Geschrieben von Sebastian WeißIch hab mal ein wenig in Kommentaren und anderen Gesetzen herumgeschmökert, eine Rechtsgrundlage für die Anwendung unmittelbaren Zwangs habe ich aber nicht entdecken können.

Würde sich entweder aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz oder dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergeben, beides bietet keine Grundlage für die Feuerwehr. Will aber nicht ausschließen, dass evtl. bestellte Einsatzleiter auch nach dem Verwaltunsgvollstreckungsgesetz bestellt werden und entsprechende Kompetenzen haben.

In NRW ist das komplett anders geregelt. Hier hat die Feuerwehr das Recht Zwangsmittel einzusetzen. Was einen nicht davon entbindet, dies rechtlich richtig zu machen.
Aber das sollte man in diversen Lehrgängen gelernt haben (theoretisch nach Modul 1 bei mir in Rechtsgrundlagen ;-)

Ich finde das Modell wie in NRW konsequent und richtig. Es ist nun mal nicht immer die Polizei vor Ort. Da man die Maßnahmen aber nur in dringenden Fällen anordnet, ist auch keine Zeit dafür erst auf dei Polizei zu warten. Das Warten auf die Polizei wird in Zukunft vermutlich noch länger dauern. Wenn dann die Polizei kommt, ist es übrigens Vollzugs- und keine Amtshilfe nach § 47 PolG NRW. Es gelten etwas andere Voraussetzungen.

Frohe Weihnachten
Sven


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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP458080
Datum27.01.2008 14:346763 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAus der Praxis weiß ich, dass "plötzlich auftretende Druckschwankungen" am Strahlrohr hier interessante Wirkung erzielen können :-)

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Zwei Tote und ein verletztes Kind bei Zusammenstoß auf der B 51

...Dass Schaulustige meist die Arbeit der Rettungskräfte behindern, ist bekannt. Doch das es ein Gaffer schafft, die Feuerwehr und Polizei von ihrer Arbeit abzuhalten, war neu. Ein Landwirt aus Bitburg wollte die Unfallstelle partout nicht verlassen. Selbst als die Feuerwehr ihn mit einem Wasserstrahl verjagen wollte und in seine Richtung sprühte, blieb er im Dickicht stehen...


MkG
Alex

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen458086
Datum27.01.2008 14:466737 x gelesen
Geschrieben von Alex Loskyll...Dass Schaulustige meist die Arbeit der Rettungskräfte behindern, ist bekannt. Doch das es ein Gaffer schafft, die Feuerwehr und Polizei von ihrer Arbeit abzuhalten, war neu. Ein Landwirt aus Bitburg wollte die Unfallstelle partout nicht verlassen. Selbst als die Feuerwehr ihn mit einem Wasserstrahl verjagen wollte und in seine Richtung sprühte, blieb er im Dickicht stehen...

Leider ist nichts darüber geschrieben worden wie der Landwirt die Rettungskräfte behindert hat. Über die Sache mit dem Wasserstrahl kann ich jedoch nur den Kopf schütteln.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821238
Datum22.06.2016 13:112128 x gelesen
Guten Tag

aktuell:

-> BR " Gaffer behindern Notärzte - Notärzte dürfen keine Platzverweise aussprechen "

Notärzte bekommen vorerst kein Recht, Gaffer des Platzes zu verweisen. Die Freien Wähler scheiterten im Innenausschuss des Landtages mit ihrem Antrag. Sie wollten Notärzten eine gesetzliche Befugnis verschaffen, um störenden Schaulustigen einen Platzverweis auszusprechen, wenn Polizei und Feuerwehr nicht anwesend sind.

i.d.R werden Notärzte im akuten Einsatzgeschehen wohl wenig Zeit haben Platzverweise auszusprechen und auch durchzusetzen !?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg828391
Datum14.03.2017 18:371535 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben vom BR

"Gaffer behindern Notärzte - Notärzte dürfen keine Platzverweise aussprechen


Zumindest jetzt in RLP ( sofern man Notärzte zu den Einsatzkräften im Rettungsdienst zählt ? ):

-> SWR " Gaffen wird in Rheinland-Pfalz deutlich teurer "

[...]"Als Vorreiter haben wir in Rheinland-Pfalz, den Einsatzkräften des Rettungsdienstes die Möglichkeit gegeben, Platzverweise auszusprechen. Jetzt gehen wir noch härter gegen Störer vor. Das Nichtbefolgen des Platzverweises wird zur Ordnungswidrigkeit und die möglichen Geldbußen werden verdoppelt., so Innenminister Roger Lewentz am Rande der Kabinettssitzung.

Wie sieht das jetzt in der Praxis aus ? Hat man überhaupt Zeit dazu ?



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP828393
Datum14.03.2017 19:121512 x gelesen
Naja, zum einen steht die Frage nach der Zeit und dem Personal der FW im Raum, zum anderen frage ich mich wieviele Führungs- geschweige denn Einsatzkräfte tatsächlich über ihre heute schon bekannten Möglichkeiten richtig! informiert sind (...die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes - bei Vollstreckungsbeamten ein mehrwöchiger Sonderlehrgang...), diese richtig einsetzen könnten, und wieviele einfach darauf vertrauen/hoffen, dass im Fall der Fälle die Polizei das schon regeln wird.
Diese hat dummerweise aber inzwischen z.B. hier im Landkreis regelmäßig mehr Streifenwagen vor der Wache stehen als Mitarbeiter im Dienst sind, und an Unfallstellen wartet die Polizei mitunter nicht mehr auf den Abschlepper, sondern andersrum.
Aber genau das ist der einzig sinnvolle und praktisch relevante Ansatz, Störer an Einsatzstellen im wahrsten Sinne des Wortes in den Griff zu bekommen: Eine wenigstens halbwegs gute und gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbesserte Polizeipräsenz.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 24.12.2007 14:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt Umgang mit Ersthelfern
 24.12.2007 14:31 Seba7sti7an 7W., Linden
 24.12.2007 15:12 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 24.12.2007 15:22 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 24.12.2007 16:05 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 24.12.2007 23:20 Seba7sti7an 7W., Linden
 24.12.2007 17:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 27.01.2008 14:34 ., Schweich
 27.01.2008 14:46 ., Bad Hersfeld
 25.12.2007 01:40 Sven7 T.7, Monheim
 22.06.2016 13:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.03.2017 18:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.03.2017 19:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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