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ThemaFeuerwehr weg versperrt68 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • RTL-Doku zum Thema
  • Sonderrechte im Straßenverkehr (Seite 10f: Thema Unfall)
  •  
    AutorMarc8 A.8, Büsum / Schleswig-Holstein448564
    Datum21.12.2007 18:2118729 x gelesen
    Hallo

    Wollte mal fragen ob sich schon mal jemand gedanken über diesen Thema gemacht hat

    Und ob mir mal jemand sagen kann wo ich Flyer herbekomme

    mfg


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)448566
    Datum21.12.2007 18:2516755 x gelesen
    Du meinst Flyer, die man Autos hinterlassen kann, die einem den Weg versperrt/verengt haben?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg448571
    Datum21.12.2007 18:3417136 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Marc AdametzWollte mal fragen ob sich schon mal jemand gedanken über diesen Thema gemacht hat
    Garantiert :-)

    Geschrieben von Marc AdametzUnd ob mir mal jemand sagen kann wo ich Flyer herbekomme
    kuckst du hier:
    http://www.feuerwehr.de/download/

    -> Broda-Parkzettel.doc


    Gruß
    Olaf

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    AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen448595
    Datum21.12.2007 18:5617128 x gelesen
    Ein nicht ganz so ernst zu nehmender Zettel wäre auch dieser hier.

    Nicht so nett, aber vielleicht doch auch hilfreich.


    Alles ganz private Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg448635
    Datum21.12.2007 20:0016973 x gelesen
    Geschrieben von Marc AdametzUnd ob mir mal jemand sagen kann wo ich Flyer herbekomme

    wenn das Fahrzeug wirklich behndert sollte auf dem "Flyer" stehen "Amt für öffentliche Ordnung - Ihr Fahrzeug wurde verkehrsordnungswidrig abgestellt. In den nächsten tagen geht Ihnen ein Anhörungsbogen zu. Bitte....".

    Und wenn er so behindert daß kein durchkommen ist sollte das Fahrzeug anschließend nicht mehr da stehen, sondern irgend wo anders mit einem Brief unterm Wischer auf dem steht "Am für öffentliche Ordnung - ..... wurde Ihr Fahrzeug standortverändert,...... Gebühren,......".


    Diese Kärtchen an sich sind ganz nett gedacht. Nur was ist, wenn Du diese Karte einem Fahrzeug unter den Wischer klemmst, kommst trotzdem nicht durch und 2 h später stehst Du bei einem heißen Einsatz an der selben Stelle, kommst nicht durch, die Schadenslage weitet sich aus und im Rahmen der Ermittlungen findet jemand den Zettel unterm Wischer. "Hätten Sie doch damals das Fahrzeug abschleppen lassen..."

    Und von der Wirkung. Den deutschen Durchnschnittsautofahrer bekommst Du nur über Geld und Fahrverbot. Nicht über Vernunft...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen448643
    Datum21.12.2007 20:4016789 x gelesen
    RTL hat da mal eine Doku zu gedreht:

    Link


    MfG Thomas

    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 436-445-709

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448662
    Datum21.12.2007 21:4516688 x gelesen
    Funktioniert auch nicht immer über die Pol. Wir hatten mal welche, die eine Feuerwehrzufahrzt zum Theater zugeparkt haben. Da haben wir als Brasiwa die Pol gerufen und was war? Die kam, sagte, daß sie nicht zuständig sei und fuhr wieder weg...das erlebt man dann...

    Gruß
    Kai


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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern448748
    Datum22.12.2007 13:1116773 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian FischerUnd von der Wirkung. Den deutschen Durchnschnittsautofahrer bekommst Du nur über Geld und Fahrverbot. Nicht über Vernunft...

    wir hatten auch schon solche Zettel verwendet, die Zettel lagen danach auf der Strasse........


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)448751
    Datum22.12.2007 13:1816734 x gelesen
    Manche Wehren präsentieren auf ihren Homepages mitunter aber auch solche "Parkzetteln", die dem hier von Patrik Grieger verlinkten recht nahe kommen.
    Da verstehe ich wiederum jeden Autofahrer, der sich dann sein besonderes Bild von der FW macht und den Hinweis zur Straßenverunreinigung verwendet.
    Man sollte dabei auch nicht außer acht lassen, das bei dem Großteil der Autofahrer nicht eine boshafte Feuerwehrfeindlichkeit dahinter steht, sondern einfach Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit. Da wirken vernünftige Hinweise, mit rechtlichen Hintergründen, Ansprechpartnern (Ordnungsamt...) usw. auf jeden Fall besser wie diese "Du bist doof"-Zettel.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen448752
    Datum22.12.2007 13:2916768 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstFunktioniert auch nicht immer über die Pol. Wir hatten mal welche, die eine Feuerwehrzufahrzt zum Theater zugeparkt haben. Da haben wir als Brasiwa die Pol gerufen und was war? Die kam, sagte, daß sie nicht zuständig sei und fuhr wieder weg...das erlebt man dann...

    Richtig, wenn die Fahrzeuge in der Einfahrt (also auf dem Gelände des Theaters) stehen, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Er muß dann für die Beseitigung sorgen. Wenn er nicht will,sagt ihm ganz einfach, vorher fängt die Veranstaltung nicht an.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg448753
    Datum22.12.2007 13:3116760 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    sondern einfach Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit. Da wirken vernünftige Hinweise, mit rechtlichen Hintergründen, Ansprechpartnern (Ordnungsamt...) usw. auf jeden Fall besser wie diese "Du bist doof"-Zettel.

    Die Vernunftsgeschichte wird niemals über die Faulheit des Einzelnen siegen. Es ist deutlich bequemer 5m vom Hauseingang zu parken, ein PKW passt ja locker durch, als 50m weiter weg damit dann auchnoch LKWs durchpassen.

    Das einzige was hilft sind wahrscheinlich PArkverbotsschilder und auch das entsprechende Durchsetzen des PArkverbotes.

    HAt man selbst einen C Führerschein achtet mand arauf "Kommt hier noch ein LKW um die Kurve? PAsst hier noch einer durch?" wenn mann dann noch bei Feuerwehrs ist denkt man auchnoch "wenn sie durchkommen, kommen sie dann auch an die Geräteräume ode rkommen sie nur durch aber das wars dann auch?" etc. DAS macht Otto Normalbürger wohl kaum. Bei "ihm" ist ja sowieso nie etwas.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg448755
    Datum22.12.2007 13:3516796 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppMan sollte dabei auch nicht außer acht lassen, das bei dem Großteil der Autofahrer nicht eine boshafte Feuerwehrfeindlichkeit dahinter steht, sondern einfach Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit.

    Unwissnheit schützt nicht vor Strafe. Jeder Auftofahrer im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis muß wissen, wo er parken darf und wo nicht.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern448757
    Datum22.12.2007 13:5316825 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppManche Wehren präsentieren auf ihren Homepages mitunter aber auch solche "Parkzetteln", die dem hier von Patrik Grieger verlinkten recht nahe kommen.

    schon klar... mal davon abgesehen, dass ich den Zettel witzig finde, ist er wohl ausschließlich für den Gebrauch im Bekanntenkreis zu verwenden.
    Wenn eine Feuerwehr ernsthaft solche Zettel verwendet, dann weiß ich auch nicht weiter....
    wahrscheinlich hat der Zettelverteiler dann noch ein "Feierwehr" T-shirt an, damits Kraut auch fett ist. :-(


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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    AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg448758
    Datum22.12.2007 14:0316796 x gelesen
    Hallo,

    darüber hat sich vermutlich schon jeder Feuerwehrler Gedanken gemacht. Besonders wenn z.B. mal wieder ne Wechslbrücke kurzfristig vor der Zufahrt zum Gerätehaus abgestellt wird (natürlich nur für ein halbes Stündchen oder so). Solche oder ähnliche Situationen sind doch leider fast alltäglich und wer was machen wollte, wurde nicht selten von den Herren in grün, dem eigenen Ordnungsamt oder sogar unbeteiligten Mitbürgern schwer enttäuscht.

    Ich für meinen Fall warte auf den Tag, an dem ich es rechfertigen kann medienwirksam einen wunderschönen neuen 3er BMW Cabrio oder Mercedes SLK in den Graben schieben oder unkippen (lassen) zu können um (gerechfertigt schnell) an ein Brandobjekt zu kommen.

    Vermutlich wird dies aber nicht geschehen oder mich der Mut verlassen dieses auch durchzuziehen und es wird dann bestimmt irgendeine anderen Lösung geben (z.B. LKW in der Wiese versenken, weil die einzig übrig bleibende Zufahrt durch ein Sumpfgebiet führt und wir ja gelände... Fahrzeuge haben).

    Die Hoffnung jedoch bleibt, dass irgedwer irgendwo den Mut und die Notwendigkeit hat ein neues, teures Fahrzeug entfernen zu müssen, welches medienwirksam massiven Schaden nimmt. Dazu noch einen Richter, der bestätigt, dass der Schaden nicht von der Feuerwehr und der Versicherung bezahlt werden muss und ein Medienvertreter, der das ganze am Besten mit viel BILDern in der Öffentlichkeit bekannt macht!

    Soweit so gut - genug geträumt!
    Schöne ruhige Weihnachten an alle.

    Gruß Michael


    Und noch was zum Nachdenken:
    "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
    Vernon Sanders Law
    Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448760
    Datum22.12.2007 14:0416759 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Manche Wehren präsentieren auf ihren Homepages mitunter aber auch solche "Parkzetteln", die dem hier von Patrik Grieger verlinkten recht nahe kommen.
    Mit eben dem hier ist die (geistige) Verbindung zu eben dem hier doch eigentlich logisch?
    Man sollte mal etwas in sich gehen, um Ursache und Wirkung zu verstehen...
    Frohe Weihnacht!


    mkg hwk

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen448762
    Datum22.12.2007 14:1316747 x gelesen
    Und von der Wirkung. Den deutschen Durchnschnittsautofahrer bekommst Du nur über Geld und Fahrverbot. Nicht über Vernunft...

    Das würde ich nicht unbedingt behaupten. Wir hatten dieses Jahr an Ostern einen Wohnhausbrand bei dem wir aufgrund von einem Falschparker einen Umweg fahren mussten.

    Der Einsatzleiter hat mit der vor Ort befindlichen POL gesprochen und die haben versichert dem einen Brief zu schreiben. Gebracht hat es nicht wirklich viel. Weil der PKW steht nach wie vor an fast jedem Wochenende in der gleichen Kurve.

    Ich denke die meisten PKW-Fahrer wirst Du kriegen in dem du die PKW generell entfernst. Da kommen dann nämlich ordentlich Kosten auf einen zu.

    Danach gab es über die Stadt im Anzeiger eine ganzseitige Belehrung über Fahrzeugbreiten usw.

    Wenn ich die Seite noch habe werde ich sie im neuen Jahr mal einstellen. Habe zu Hause keine Möglichkeit zum scannen.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 448763
    Datum22.12.2007 14:1616805 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Alexander MarkozicWir hatten dieses Jahr an Ostern einen Wohnhausbrand bei dem wir aufgrund von einem Falschparker einen Umweg fahren mussten.

    Geschrieben von Alexander MarkozicGebracht hat es nicht wirklich viel. Weil der PKW steht nach wie vor an fast jedem Wochenende in der gleichen Kurve.

    Dann riskiert er das er mal keine Spiegel mehr hat aber du dir ganz sicher warst das da das LF noch durchkommt ..


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448764
    Datum22.12.2007 14:2216751 x gelesen
    Salü,

    Geschrieben von Florian BeschDann riskiert er das er mal keine Spiegel mehr hat aber du dir ganz sicher warst das da das LF noch durchkommt ..


    Und hinterher fühlt sich der Autobesitzer noch stark und im Recht, weil die Feuerwehr (Gemeinde) ihm den Schaden ersetzen muss???
    Das kanns dann auch nicht sein.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen448767
    Datum22.12.2007 14:2616741 x gelesen
    Geschrieben von ---Und hinterher fühlt sich der Autobesitzer noch stark und im Recht, weil die Feuerwehr (Gemeinde) ihm den Schaden ersetzen muss???
    Das kanns dann auch nicht sein.---

    Wie sieht es denn aus wenn die Gemeinde aufgrund eine Pressemitteilung auf diesen Umstand hingewiesen hat. Und danach wird aufgrund eines Einsatzes ein KFZ beschädigt.

    Haftet die Gemeinde oder Stadt dann trotzdem? Wegen dem "Wir habens Euch ja gesagt"!


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 448768
    Datum22.12.2007 14:3116722 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerUnd hinterher fühlt sich der Autobesitzer noch stark und im Recht,

    Wenn die POL zur Schadensaufnahme kommt (bei Dienstfahrzeugen ein muss), bekommt er unter Umständen noch schön einen draufgebretzelt ( selber schon erlebt, der wurde immer kleiner)

    Geschrieben von Jochen Petzingerweil die Feuerwehr (Gemeinde) ihm den Schaden ersetzen muss??

    Die hat eine Versicherung ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg448770
    Datum22.12.2007 14:3316657 x gelesen
    Wobei mutwillige Sachbeschädigung eigentlich kein Mittel sein sollte.

    Dann lieber mit der Stadt reden und ein einseitiges Park&Halteverbot einrichten lassen und ggf. mit ner Streife durch die Straßen fahren und direkt abschleppen lassen. Fertig. Da muss es eigentlich nicht zu Sachbeschädigungen kommen.


    Gruß,

    Jens

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    Feuerwehr Wernau

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW448771
    Datum22.12.2007 14:3516753 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Christian Fischer--- Geschrieben von Sebastian Krupp
    "Man sollte dabei auch nicht außer acht lassen, das bei dem Großteil der Autofahrer nicht eine boshafte Feuerwehrfeindlichkeit dahinter steht, sondern einfach Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit."

    Unwissnheit schützt nicht vor Strafe. Jeder Auftofahrer im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis muß wissen, wo er parken darf und wo nicht.


    Genau.

    Alle haben in der Fahrschule gelernt, dass man u.A. "an engen Straßenstellen" und "im Bereich von scharfen Kurven" nicht halten (!) darf. Wer wirklich gut ist, weiss ja vielleicht sogar, dass das in §12, Absatz 1 Nummer 1 und 2 StVO steht.

    Was aber nun genau eine enge Straßenstelle ist und was eine scharfe Kurve ist oder wie weit der Bereich der scharfen Kurve reicht, lernt man da kaum. Weil man das auch nur schwer fahrschulgerecht in Zahlen fassen kann, sondern es oft eine Einzelfallentscheidung ist. Damit sind wir dann wieder bei der Unwissenheit.

    Gruß,
    Henning


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen448773
    Datum22.12.2007 14:4016721 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch
    Dann riskiert er das er mal keine Spiegel mehr hat aber du dir ganz sicher warst das da das LF noch durchkommt ..
    Das hat eine benachbarte FF auch mal durchgezogen....
    So weit ich hörte, passierte Folgendes....

    Die Meldung war "Pkw-Brand". Nun, daß Ganze war bei einem Motorrad-Treffen mitten in der Pampa und die zuführende Straße war beidseitig zugeparkt, so daß wohl der eine oder andere Seitenspiegel flog...
    Allerdings hat die Pol sich stark zurück gehalten und den Kameraden nicht geholfen..., einige der Motrorrad-Fans fanden das wohl nicht so lustig... :-)


    Gruß
    Lars

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448775
    Datum22.12.2007 14:5416766 x gelesen
    Salü Florian,

    klar, der Autofahrer wird von der Polizei hoffentlich "zur Schnecke gemacht". Bußgeld muss er auch zahlen. Nur befürchte ich dass der Punkt:

    "Die dämliche Feuerwehr, die mein Schmuckstück beschädigt hat, hab ich ganz schön blechen lassen!"

    eher im Hirn hängen bleibt als die Geldstrafe.

    Und wenn ich so auf unsere Straßen schaue (und das mit dem Ausland vergleiche) komm ich immer öfter zum Schluss, dass unsere deutschen Strafen nicht hart genug sind.
    Den Autofahrer trifft doch nur noch ein Führerscheinentzug...


    Mal davon abgesehen, der abgerissene Spiegel sorgt ja noch für viel mehr:

    a) Ich muss den Unfall melden und mich mit dem Fahrer in Verbindung setzen/Zettel hinter die Scheibe klemmen, o.ä. Einfach weiterfahren ist nicht (=Unfallflucht).

    b) ich hab nen Unfallbericht zu schreiben und muss mich auch noch rechtfertigen warum ich gerade hier durch musste, "wo doch zu sehen war, dass es nicht passt"

    c) das eigene Fahrzeug wird u.U. in die Werkstatt müssen (Lampe beschädigt, o.ä.)

    d) der Maschinist wird sich noch einige Wochen/Monate von "Besserfahrern" anhören dürfen, nicht fahren zu können


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448778
    Datum22.12.2007 15:0216739 x gelesen
    Salü Alexander,

    mein Rechtsverständnis sagt mir, dass wer den Schaden verursacht auf dafür zahlen muss. Ob der Geschädigte selbst eine Straftat begang oder nicht zählt nicht.
    Verursache ich als Fahrer (ob mit Blaulicht oder ohne) in einen Unfall, bin ich (die Gemeinde) dafür auch haftbar. So hab ich's zumindest beim Führerschein/Maschinistenlehrgang gelernt.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg448780
    Datum22.12.2007 15:0716795 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzingera) Ich muss den Unfall melden und mich mit dem Fahrer in Verbindung setzen/Zettel hinter die Scheibe klemmen, o.ä. Einfach weiterfahren ist nicht (=Unfallflucht).


    Im Einsatz bei entsprechendem Stichwort gibt das eine kurze Meldung per Funk an die Leitstelle mit der Bitte um Information der Polizei und zwar während schon weiter gefahren wird...


    Geschrieben von Jochen PetzingerDen Autofahrer trifft doch nur noch ein Führerscheinentzug...

    Oder eine Standortveränderung die locker zwischen 200 und 400 Euro kosten kann.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448781
    Datum22.12.2007 15:1116674 x gelesen
    Das Theater wollte das ja auch, bloß hat die Pol das nicht so ganz für "voll" genommen und sind dann einfach wieder gefahren. Ich hätte die Vorstellung auch nicht begonnen, aber der Einsatzleiter Brasiwa hat anders entschieden.

    Gruß
    Kai


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448782
    Datum22.12.2007 15:1316645 x gelesen
    Oder es kommt die Aussage: Den Wagen hätte ich doch im Ernstfall weggefahren"-> O-Ton der Hausmeisterin der Grundschule bei uns im Ort...

    Gruß
    Kai


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448783
    Datum22.12.2007 15:1416747 x gelesen
    Salü Christian!

    Geschrieben von Christian FischerIm Einsatz bei entsprechendem Stichwort gibt das eine kurze Meldung per Funk an die Leitstelle mit der Bitte um Information der Polizei und zwar während schon weiter gefahren wird...

    Jep. Das hängt davon ab, was los ist und wo es passiert:
    Als Mitglied einer FF in einer Stadt mit BF (Mannheim) heißt ein Unfall (Spiegel abgerissen) für mich im Regelfall: Meldung machen, auf Anweisung der Leitstelle die Einsatzfahrt abbrechen, rechts ran fahren und auf Polizei warten!


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg448784
    Datum22.12.2007 15:1516656 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer

    Im Einsatz bei entsprechendem Stichwort gibt das eine kurze Meldung per Funk an die Leitstelle mit der Bitte um Information der Polizei und zwar während schon weiter gefahren wird...

    Diese Aussage sollte man mit Vorsicht genießen.
    Es gibt genügen andere Rechtsprechungen.....
    Man kann nicht immer darauf hoffen, dass Eile geboten ist bzw. war.

    MkG

    Mike Ganzke


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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen448785
    Datum22.12.2007 15:1916676 x gelesen
    Danke für die Aufklärung.

    Wäre ja ein Freibrief. Das das nicht geht leuchtet ein.


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448786
    Datum22.12.2007 15:2216647 x gelesen
    Bei uns im GF-Lehrgang an der LFS-Celle hat man das auch bestätigt, daß man mit Feuerwehrfahrzeugen auch mal "Anlauf" nehmen kann...bei dem Einsatz, den der Ausbilder erzählte, standen Bewohner auf dem Balkon der brennenden Wohnung und die Feuerwehr stand zugeparkt in der Straße...

    Wie sieht es denn generell in solch einem Szenario aus, muss ich da die Leitstelle vorher benachrichtigen, oder entscheide ich das allein?


    Gruß
    Kai


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen448787
    Datum22.12.2007 15:2416734 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Mike GanzkeEs gibt genügen andere Rechtsprechungen.....
    Hast du konkrete Beispiele?

    Man kann nicht immer darauf hoffen, dass Eile geboten ist bzw. war.
    Richtig. Deshalb schrieb Christian, ja "bei entsprechendem Stichwort". Beim Wohnungsbrand oder VU mit eingeklemmter Person wird hoffentlich niemand die Einsatzfahrt gänzlich abbrechen und auf die Polizei oder sonstwen warten.

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist hier das Stichwort.


    MkG Sascha

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen448788
    Datum22.12.2007 15:2816720 x gelesen
    Geschrieben von Kai Probst
    Wie sieht es denn generell in solch einem Szenario aus, muss ich da die Leitstelle vorher benachrichtigen, oder entscheide ich das allein?
    Also bei dem von mir erzählten Szenario war das wohl nicht verhältnismäßig, denke ich. Wenn der Pkw brennt, brennt er.... Und Personen waren nicht in Gefahr.

    Bei Deinem Beispiel
    Geschrieben von Kai Probst
    bei dem Einsatz, den der Ausbilder erzählte, standen Bewohner auf dem Balkon der brennenden Wohnung und die Feuerwehr stand zugeparkt in der StraßeSieht das sicher schon wieder anders aus. Aber Entscheidungsträger ist da sicher nicht die Leiststelle, sondern Du/ich. Die Leistelle kann ja die Situation vor Ort nicht einsehen...., aber sollte m.E. durchaus informiert werden...


    Gruß
    Lars

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448789
    Datum22.12.2007 15:2816672 x gelesen
    Geschrieben von ---Jochen--- )ch muss den Unfall melden und mich mit dem Fahrer in Verbindung setzen/Zettel hinter die Scheibe klemmen, o.ä. Einfach weiterfahren ist nicht (=Unfallflucht).

    Wieso denn das? Im Buch "Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz" steht, daß man die Leitstelle darüber informieren sollte und, falls keine Personen ernsthaft verletzt wurden, ich dann einfach weiterfahre...Wenn ich einen Brand mit Feuer und Menschenleben in Gefahr habe, kann ich doch nicht wegen eines abgerissenen Spiegels anhalten und nicht weiterfahren?

    MkG
    Kai


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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448790
    Datum22.12.2007 15:3116704 x gelesen
    Wieso denn das? Wir haben auch ein BF in der Stadt und sind in der Regel ein paar Minuten vor den Kameraden der BF vor Ort....für einen Spiegel würde ich nicht anhalten...selbst wenn ich ein Auto ernsthaft beschädigt hätte...beim Stichwort Feuer Menschenleben in Gefahr selbstverständlich...

    Gruß
    Kai


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448791
    Datum22.12.2007 15:3616691 x gelesen
    Salü Kai,

    § 34 StVO: Unfall
    (1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
    1. unverzüglich zu halten,
    2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
    3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
    ...


    Davon ist nur abzusehen, wenn §35 gilt:
    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Wie gesagt, es hängt davon ab, was für ein Einsatzstichwort gefallen ist.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448792
    Datum22.12.2007 15:3716587 x gelesen
    Geschrieben von ---Lars--- Sieht das sicher schon wieder anders aus. Aber Entscheidungsträger ist da sicher nicht die Leiststelle, sondern Du/ich. Die Leistelle kann ja die Situation vor Ort nicht einsehen...., aber sollte m.E. durchaus informiert werden...

    Bei dem Szenario war das dann auch so...der EL entschied...Anlauf und durch...

    MkG
    Kai


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen448793
    Datum22.12.2007 15:4216730 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerBeim Wohnungsbrand oder VU mit eingeklemmter Person wird hoffentlich niemand die Einsatzfahrt gänzlich abbrechen und auf
    als Ergänzung: Das bezog sich auf den abgefahrenen Spiegel. Bei Unfällen mit Personenschaden muss ich natürlich anders handeln: Je nach Schwere abbrechen, FA zur Betreuung abstellen und weiterfahren oder oder oder

    Man sollte auch beachten, dass auch zu Unfällen im Rahmen der Einsatzfahrt kommen kann, ohne dass unsere Fahrzeug direkt im Sinne von "Kontakt" zu anderen Verkehrsteilnehmern beteiligt ist. Dabei muss der Fahrzeugführer sich auch erst einen Überblick verschaffen und dann die weitere Vorgehensweise festlegen.


    MkG Sascha

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448794
    Datum22.12.2007 15:4316630 x gelesen
    Laut des Buches Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz:

    Die Wahrnehmnung der Pflichten beduetet das Ende der Einsatzfahrt. Dies ist nach den Umständen und nach dem gemeldeten Einsatz oftmals nicht vertretbar. Grundsätzlich könnte bei einer Sonderrechtsfahrt auch von der Vorschrift §34 StVo abgewichen werden. Wird die Einsatzfahrt fortgesetzt, so ist das jedoch nach §142 StGB zu beurteilen. Hier hilft §35 StVO nicht weiter, da dieser ausdrücklich von den Vorschriften der StVO, nicht aber von denen des StGB befreit. Nicht nach §142 StGB wird bestraft, wer sich von der Unfallstelle berechtigt entfernt und die erforderlichen Festellungen nachträglich unverzüglich ermöglicht. Rechtfertigungsgrund: Pflichtenkollision gerechtfertigter Notstand nach §34 StGB...

    Gruß
    Kai


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448796
    Datum22.12.2007 15:4916697 x gelesen
    Salü Kai,

    Sitzt ihr auf der Wache?

    An einen regnerisches Wochenende, optimaler Weise noch so gegen 10 Uhr abends können wir bei uns im Vorort schneller als die BF (im Sekunden bis 1 Minutenbereich) sein.
    Ansonsten schaffen wir es nicht die Staffel in der Zeit einsatzbereit zu stellen, in der die BF vor Ort ist. Die nächste BF-Wache ist ca. 6km (die zweite 11km über BAB) entfernt.
    Werden wir parallel zur BF alamiert müssen wir zum Gerätehaus (von zu Hause, der Arbeit, ...) fahren, einen Parkplatz finden, uns umziehen, einsatzbereit melden und zur Einsatzstelle abrücken. Das ist (bei uns) praktisch nicht vor der BF zu schaffen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448798
    Datum22.12.2007 15:5316651 x gelesen
    Hi Jochen,

    das ist bei uns immer unterschiedlich. Hängt auch von der Tagsform ab. Mal braucht man länger zum Ausrücken, mal ist man schneller...

    In der Regel sind vor der Berufsfeuerwehr da und erkunden, bauen Wasserversorgung auf (kein wasserführendes Fahrzeug), PA-Trupp steht bereit etc. Wichtig ist dann auch die Lagemeldung für die Kräfte der BF.

    kannst ja gucken: www.feuerwehr-querum.de

    Gruß
    Kai


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz448799
    Datum22.12.2007 15:5516709 x gelesen
    Hallo Jochen,

    Geschrieben von Jochen Petzingera) Ich muss den Unfall melden und mich mit dem Fahrer in Verbindung setzen/Zettel hinter die Scheibe klemmen, o.ä. Einfach weiterfahren ist nicht (=Unfallflucht).

    Richtig! Meldung an die Leitstelle, Pol fährt vorbei, nimmt den Unfall auf. Nachdem Einsatz fahren wir zur Unfallaufnahme zur Pol. Dann noch nen Unfallbericht schreiben und alles weitere erledigt die Dienststelle.

    Geschrieben von Jochen Petzingerc) das eigene Fahrzeug wird u.U. in die Werkstatt müssen (Lampe beschädigt, o.ä.)
    Wenn Eile geboten ist, spielt dies erstmal keine Rolle.

    Geschrieben von Jochen Petzingerd) der Maschinist wird sich noch einige Wochen/Monate von "Besserfahrern" anhören dürfen, nicht fahren zu können
    Hier zeigt sich eine gute Gemeinschaft in der Feuerwehr oder unter den Kollegen. Als ich mal (mit dem RTW) nen Spiegel zertrümmert habe, musste ich mir auch eine Woche lang dumme Kommentare anhören. Da jedem Kollegen aber bewusst ist, dass ihm das auch passieren kann oder schön passiert ist, gerät der Unfall bald in Vergessenheit.

    Gruß
    Christian


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448803
    Datum22.12.2007 16:0816693 x gelesen
    Salü Kai,

    mal interessehalber - um über den Tellerrand zu blicken - wie wird bei Euch alamiert?

    Bei uns wird generell die BF und dann die Bereitschaftsgruppe der FF sowie die FF der betroffenen Gemarkung alarmiert. Letztere fährt direkt an, die Bereitschaftsgruppe kann anfahren, kann aber auch zur Stadtsicherung "verdammt" werden.
    Im Schnitt können wir sagen, wir sind gleichzeitig mit der BF vor Ort. Wir rücken dann als Bereitschaftsgruppe mit 1/7 oder als "Gemarkungsgruppe" mit min. 1/5 an.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448808
    Datum22.12.2007 16:3716668 x gelesen
    Hi Jochen,

    bei uns rollt immer die BF zum Einsatzort. Falls der Einsatz im Zuständigkeitsbereich einer Ortsfeuerwehr liegt, wird diese dazu alarmiert. Im "Rechner" werden dann die Meldeempfänger und die Sirene der OF (falls vorhanden) zuerst alarmiert, danach kommen dann die Pieper des Löschzuges. Ist also in der Regel parallel.

    Falls ein Löschzug der BF länger bei einem Einsatz gebunden ist, wird ein Zug der freiwilligen Feuerwehr zur Wachbesetzung alarmiert. Ein Zug setzt sich aus ca. 3 Ortsfeuerwehr zusammen. Die OF´s werden alarmiert, treffen sich an einem Sammelpunkt und fahren dann die Wache an. Insgesamt haben wir 3 Züge, die für das Thema Wachbesetzung vorgesehen sind.

    Werden bei euch auch mehrere OF´s zur Besetzung alarmiert?

    Braunschweig hat ja nur zwei BF Wachen, insofern bestimmt etwas kleiner als bei euch.

    Gruß
    Kai


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448809
    Datum22.12.2007 17:1116703 x gelesen
    Salü Kai,

    Mannheim hat 3 Berufsfeuerwehrwachen (insg. ca. 250 Beamte in drei Schichten) und 5 Gerätehäuser der FF (insg. ca. 280 Freiwillige) - drei weitere FF-Abteilungen haben ihr Gerätehaus jeweils auf einer der 3 BF-Wachen - so ist z.B.: das Gerätehaus der Abteilung FF-Rheinau auf dem Gelände der BF-Wache Süd.

    In der Regel sieht ein größerer Einsatz folgendermaßen aus: BF rückt ab, die FF in deren Ortsteil es brennt kommt dazu. Die Bereitschaftsgruppe wird alarmiert fährt die leere BF-Wache an. Rückt auch die Bereitschaftsgruppe zum Einsatz ab, wird die nächstgelegene FF nachalarmiert.

    Die Besetzung einer BF-Wache durch eine der 5 "fremden" FFs erfolgt in der Regel in der Stärke 1/7. Der Rest bleibt im Gerätehaus zurück und besetzt eventuell dort die anderen Fahrzeuge.
    Zusätzlich wird das Einsatzgebiet ja auch noch von den beiden weiteren BF-Wachen versorgt.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü448811
    Datum22.12.2007 17:2416689 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzingerd) der Maschinist wird sich noch einige Wochen/Monate von "Besserfahrern" anhören dürfen, nicht fahren zu können
    Was sind das denn für Kameraden? Die anderen sehen ja auch, dass die Straße zugeparkt war und werden hinter dem Ma stehen!

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448815
    Datum22.12.2007 18:0316726 x gelesen
    Saqlü Alexander,

    ich denke mal, solche Sticheleien gibt überall.

    Mich selbst hat es da letztes Jahr ganz hart getroffen:
    Bei einer Einsatzfahrt (ohne Sondersignal) stand ich an 'net roten Ampel. Bei grün blieb dann das Kupplungspedal am Boden - Kupplungsschaden - die Einsazfahrt war zu Ende. Das darf ich mir bis heute anhören...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü448816
    Datum22.12.2007 18:1716653 x gelesen
    OK, ich hoffe, dass dir das scherzhaft vorgehalten wird. ;-)

    Ich würde nie auf die Idee kommen jemanden damit aufzuziehen, wenn er im Einsatzfall (womöglich etwas dringendes) einen Autospiegel abfährt, weil das Auto die Straße zugeparkt hatte...
    Bei uns sind vor einer Übung auch mal mit einem lauten Schlag beide Batterien des neuen LF explodiert, vorhalten tut es dem Maschinist aber niemand. :-D

    Gruß Alex


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448837
    Datum22.12.2007 19:1716728 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jochen Petzinger
    Bei einer Einsatzfahrt (ohne Sondersignal) stand ich an 'net roten Ampel. Bei grün blieb dann das Kupplungspedal am Boden - Kupplungsschaden - die Einsazfahrt war zu Ende.
    "Früher" hieß es: an der Ampel (o.a.) wird der Gang heraus genommen und die Kupplung entlastet. Dann...

    Heute scheint das "Altmnodisch", aber eben sind manche Autos auch noch "Altmodisch"

    Das darf ich mir bis heute anhören...
    Mit Recht, wie ich meine...
    (wenn man sich mal den Aufbau und Funktion und den Vorsatz "schonenst" damit umzugehen ins Blut gehen lässt...)


    mkg hwk

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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg448839
    Datum22.12.2007 19:2016737 x gelesen
    Salü,

    Geschrieben von Hanswerner Kögler"Früher" hieß es: an der Ampel (o.a.) wird der Gang heraus genommen und die Kupplung entlastet. Dann...
    Und die Handbremse hab ich noch angelegt. Die Strecke war leicht abschüssig.

    Soweit so gut.

    Und wie fährst Du dann an? Sicherlich wie ich: Kupplung erneut treten, Gang rein - und wenn dann die Kupplung nicht kommt haste das selbe Problem wie ich damals.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü448844
    Datum22.12.2007 19:3216686 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerHeute scheint das "Altmnodisch",
    ... und wurde z.B. bei mir in der Fahrschule (Klasse B) nie erwähnt.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448846
    Datum22.12.2007 19:3516694 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jochen Petzinger
    Sicherlich wie ich: Kupplung erneut treten, Gang rein - und wenn dann die Kupplung nicht kommt haste das selbe Problem wie ich damals.
    Dann weißt Du ja Bescheid! (aber schau mal Anderen zu...)

    Und die Handbremse hab ich noch angelegt. Die Strecke war leicht abschüssig.
    Verlange ich aber nicht. Selbst bergauf, v.a. wenn noch mit alter "Ratschenbremse" nicht grade prickelnd.
    Besser: rechter Fuß Druckluftbremse voll durchtreten, Linker Fuß auf Kupplung. Dann R. Fuß sofort aufs Gas und bevor die Radzylinder entlasten, mit der Kupplung das Fhrzg. einfangen. Geht (selbst im Winter), weiß ich aus vielerlei Erfahrung mit heute altmodischer Busse und Lkw.


    mkg hwk

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448848
    Datum22.12.2007 19:4416726 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Alexander Häfele
    ... und wurde z.B. bei mir in der Fahrschule (Klasse B) nie erwähnt.
    Glaub ich ja. Ist mir auch bei meinem Sohn nach der Fahrschulprüfung aufgefallen.

    Früher gab es Schnittbilder und Modelle usw. um die Technik zu verstehen...
    ...kann ja sein, das Kupplungsdrucklager heute "Dauerfest" sind (und die Gefahr das die Kraftübertragung versagt und zum ungewollten Bewegen führt, gering ist), aber wir haben auch 20 und 30 und ?? Jahre alte Autos zu Bewegen!?


    mkg hwk

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen448855
    Datum22.12.2007 21:4116686 x gelesen
    Hm, ob man nun mit der Kupplung das Fahrzeug im Hang hält und dann anfährt, anstatt aus der Handbremse heraus anzufahren oder immer mit getretener Kupplung an der Ampel steht....

    Einmal zerstört man den Kupplungsbelag, das andere Mal das Drucklager. Den Kupplungsbelag kann man mit einmal pfuschen sofort zerstören, beim Drucklager dauerts länger.

    Käse ist beides...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg448878
    Datum23.12.2007 01:3616703 x gelesen
    Geschrieben von Michael ReichertIch für meinen Fall warte auf den Tag, an dem ich es rechfertigen kann medienwirksam einen wunderschönen neuen 3er BMW Cabrio oder Mercedes SLK in den Graben schieben oder unkippen (lassen) zu können um (gerechfertigt schnell) an ein Brandobjekt zu kommen.

    Die Engländer tasten sich schon mal ran :-)

    www.liveleak.com


    Gruß
    Olaf

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)448901
    Datum23.12.2007 11:1916596 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnwissnheit schützt nicht vor Strafe.Richtig. Aber die Feuerwehr bestraft mit ihren Zetteln ja nicht. Dafür muss, wie du weiter oben schon sagst, das Ordnungsamt mit ins Boot kommen. Und dieser Aspekt fehlt auf dem Großteil der in D von Feuerwehrs verteilten Parkzetteln.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)448902
    Datum23.12.2007 11:2016598 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerMit eben dem hier ist die (geistige) Verbindung zu eben dem hier doch eigentlich logisch?
    Man sollte mal etwas in sich gehen, um Ursache und Wirkung zu verstehen...
    Recht hast du!


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448911
    Datum23.12.2007 12:0816661 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Lüder Pott
    Hm, ob man nun mit der Kupplung das Fahrzeug im Hang hält und dann anfährt, anstatt aus der Handbremse heraus anzufahren oder immer mit getretener Kupplung an der Ampel steht....
    Du hast entweder nicht richtig gelesen, oder es nicht verstanden.
    Niemand sollte mit schleifender Kupplung einen Lkw am Berg halten...


    mkg hwk

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen448956
    Datum23.12.2007 16:4416733 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerDu hast entweder nicht richtig gelesen, oder es nicht verstanden

    Das mag schon sein...

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wechselst Du von Vollbremsung auf Gas und läßt die Kupplung kommen um ein Rückwärtsrollen zu verhindern?

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448958
    Datum23.12.2007 16:5616623 x gelesen
    Würde ich nicht so sagen. Bei uns in der Berufsschule (habe Automobilkaufmann gelernt) wurde eindeutig gesagt, daß man nicht dauerhaft die Kupplung treten soll, wenn man an der Ampel steht. Das ruiniert ruckzug die Kupplung...genauso wie das Halten des Fahrzeuges am Hang mittels der Kupplung...

    Gruß
    Kai


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen448960
    Datum23.12.2007 16:5816699 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Lüder Pott
    Wenn ich das richtig verstanden habe, wechselst Du von Vollbremsung auf Gas und läßt die Kupplung kommen um ein Rückwärtsrollen zu verhindern?
    Rischtzischhh..., jetzt haben wir uns verstanden.
    (Wobei das (seit fast) heute bei den Federspeicherbremsen keine Rolle mehr spielt)


    mkg hwk

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen448992
    Datum23.12.2007 19:0216690 x gelesen
    Hm, würde ich nach reiflicher Überlegung doch so sagen:

    Lange schleifende Kupplung oder zu großer Gang beim Anfahren am Berg oder zuviel Gas beim Anfahren verschleißt die Reibfläche der Kupplung bzw. überhitzt die Metallfläche der anderen Hälfte.

    Beim ewigen Treten der Kupplung an der Ampel ( bei laufenden Motor) sind die beiden Kupplungshälften ja getrennt, berühren sich nicht und verschleißen auch nicht.
    Allerdings gibt es ein Lager, das selbst feststehend die Drehung des laufenden Motors ertragen muß, und das geht eben schneller kaputt.

    Von daher gilt wie schon im alten Jahrtausend "Kupplung getreten" nur in diesen Fällen:
    Beim Anlassen des Motors,
    beim Anfahren,
    beim Wechseln der Gänge,
    bei der Gefahrenbremsung.

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen448993
    Datum23.12.2007 19:1016680 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerRischtzischhh..., jetzt haben wir uns verstan

    Das hatte ich befürchtet... Ist in der Ebene ganz nett, in der Steigung kupplungsfressend. In der Steigung wird aus der Feststellbremse herausgefahren und nicht mit spielender Kupplung - die Wirkung hängt massiv von dem Zustand dieses KFZ und der Erfahrung und des Gefühl des Fahrers ab. Ist der nicht so erfahren oder hat gerade mal andere Schuhe an, wird die Kuplung gequält, bis das Vehikel sich endlich fortbewegt...

    Die meisten NFZ-Hersteller schreiben heute ein Einkuppeln ohne Gas geben vor...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen448996
    Datum23.12.2007 19:2316648 x gelesen
    Schon mal an die Federn gedacht, die Du beim Kupplung treten zusammendrückst? Die verschleißen super schnell, wenn Du immer die Kupplung trittst.

    Es gibt ja auch manche, die bei der Gefahrenbremsung meinen, daß man gerade dort nicht die Kupplung treten muss...halte ich absolut für Blödsinn..

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen449014
    Datum23.12.2007 21:0916724 x gelesen
    Geschrieben von Kai ProbstSchon mal an die Federn gedacht, die Du beim Kupplung treten zusammendrückst

    Ja, sicherlich habe ich daran schon gedacht. Allerdings sind die Federn nicht die schwächste Stelle im System, die werden auch eher langsam über die Dauer geschädigt...

    Geschrieben von Kai Probstdaß man gerade dort nicht die Kupplung treten muss

    Das ist halt wieder was weniger für den Automechaniker sondern mehr für den Fahrlehrer, man sollte mal den Unterschied live erlebt haben...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen449016
    Datum23.12.2007 21:2116594 x gelesen
    Geschrieben von ---Lüder Pott--- Ja, sicherlich habe ich daran schon gedacht. Allerdings sind die Federn nicht die schwächste Stelle im System, die werden auch eher langsam über die Dauer geschädigt...

    Klar...aber vom Kupplunng treten gehen die vorher kaputt...einigen wir uns einfach darauf, daß man nicht immer die Kupplung an der Ampel treten sollte...*g*

    Geschrieben von ---Lüder Pott--- Das ist halt wieder was weniger für den Automechaniker sondern mehr für den Fahrlehrer, man sollte mal den Unterschied live erlebt haben...

    Ich trete immer die Kupplung, wenn ich eine Vollbremsung mache, da, wenn der Motor abgewürgt wird, die Servolenkung und alle anderen netten kleinen Helfer nicht mehr funktioneren, ESP inklusive.

    Gruß
    Kai


    Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW603564
    Datum17.01.2010 19:5014272 x gelesen
    Hi,

    aus aktuellem Anlass (1cm war gerade schon viel Platz) ... Habt Ihr noch andere Zettel für die Windschutzscheibe?? Oder vielleicht sogar nen Pressetext für die Zeitung??

    Danke.


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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