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| Thema | Verhalten bei Ölspuren | 17 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Infos: | |||||
| Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 447534 | |||
| Datum | 17.12.2007 18:32 | 7614 x gelesen | |||
| Hallo erstmal an alle, ich hab mal ne Frage, vor Kurzem wurden bei uns im Gemeindegebiet die Verfahrensweise bei anfallen von Ölspuren geändert. Jetzt ist es so, das die Leitstelle entscheidet, je nach dem wie das die einzelnen Gemeinden regeln, wie die alarmierung stattfindet. Entweder Die Feuerwehr des Entsprechenden Ortes rückt aus ODER eine Private Firma mit einer Speziellen Maschiene ("Kehrmaschiene mit Hochdrückspühler") kommt zum einsatz - mit allen Pflichten - stickwort Verantwortung für Straßenfreigabe nach beseitigung. SO - nun zu meiner Frage - Wie sieht es bei euch in der Gemeinde beim Thema Ölspur aus? Wie ist es da geregelt? MfG | |||||
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| Autor | Phil8ipp8 H.8, Marienheide / NRW | 447541 | |||
| Datum | 17.12.2007 19:00 | 6422 x gelesen | |||
| Hallo Steve, Da die Leitstelle bei uns grundsätzlich den Kräften der Feuerwehr gegenüber nicht Weisungsbefugt ist, hat sie bis auf die Alamierung nichts zu sagen. Wenn bei der Leitstelle ein Notruf aufgrund einer Ölspur eingeht alamiert sie die zuständige Ortsfeuerwehr. Da Ölspuren laut FSHG in den Tätigkeitsbereich einer Feuerwehr fallen, muss die Leitstelle uns(die Feuerwehr) alamieren. Da wir aber nicht die Notwendigen mittel zur Ordnungsgemäßen entsorgung einer Ölspur haben, fällt es in das Aufgabenfeld des Einsatzleiters eine Spezialfirma zu verständigen. Dies kann er entweder selber tun, oder die Leitstelle damit beauftragen. Bei uns gibt dann die Spezialfirma in Kooperation mit der Polizei die Straße frei. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. | |||||
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| Autor | Jan 8N., Ratingen / NRW | 447547 | |||
| Datum | 17.12.2007 19:21 | 6399 x gelesen | |||
| Habe Dir Unterlagen per Mail geschickt. Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen. | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 447578 | |||
| Datum | 17.12.2007 21:34 | 6380 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von ---Steve Schumann--- Hallo erstmal an alle, Dürfte eigentlich nur außerhalb der OE- bzw. OA-Schilder so sein. Und ja dann kommt ein Privatunternehmen. Die SBA´s haben Veträge für die Beseitigung abgeschlossen. Und wenn die Kommune sich dran gehängt hat um so besser. Wichtig ist nur das sich die Fw nicht für irgendwelche Absperrmaßnahmen missbrauchen lässt. Also nix mit Ausrücken! mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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| Autor | Tors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen | 447586 | |||
| Datum | 17.12.2007 22:08 | 6417 x gelesen | |||
| Hallo ! Bei uns ist das so geregelt das innerorts die Feuerwehr zuständig ist. Außerorts macht das eine Umweltdienst Firma. Gruss Torsten | |||||
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| Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 447597 | |||
| Datum | 17.12.2007 23:49 | 6410 x gelesen | |||
| Für Ölspuren zeichnet bei uns der Bauhof mit seiner Bereitschaft verantwortlich, Ausnahmen sind beispielsweise größere Ereignisse (dieses Jahr hat ein Bus sein Motoröl durch das Stadtgebiet verteilt). Die Freigabe muss eigentlich durch die Polizei erfolgen, dies wird leider recht oft anders gehandhabt:( Habe bisher im Stadtgebiet keine Spezialfirma erlebt (bin auch erst seit 2,5 Jahren hier), solche gibt es aber ich nicht allzuweiter Ferne, der Einsazt derer wird aber gefordert und wird jetzt wohl auch geprüft. Grüße, der Steffen! | |||||
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| Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 449716 | |||
| Datum | 28.12.2007 12:27 | 6445 x gelesen | |||
| In der aktuellen Brandhilfe 12/07 ist ein interessanter Artikel über die kostenübernahme solcher Einsätze enthalten. Demnach kann der Träger KEINE Kosten geltend machen. Das dürfte für die Feuerwehren noch öfters als bisher heißen - nicht unser Job. Denn wenn der Träger auf den Kosten sitzen bleibt, liegt es nicht in seinem Interesse, dies als "Mädchen für alles" weiterhin zu unterstützen... | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 449725 | |||
| Datum | 28.12.2007 13:01 | 6384 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeDemnach kann der Träger KEINE Kosten geltend machen. Das dürfte für die Feuerwehren noch öfters als bisher heißen - nicht unser Job. Hallo Mike, wieso kann die Feuerwehr, bzw. die Gemeinde keine Kosten geltend machen? Wenn ein Verursacher feststellbar ist, muss dieser doch für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Ist das nur in RLP so oder gilt das für den Rest der BRD? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 449798 | |||
| Datum | 28.12.2007 16:52 | 6458 x gelesen | |||
| Ich hab das Heft nicht vorliegen. Geht es da um das Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt von Ende August? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 449801 | |||
| Datum | 28.12.2007 17:10 | 6480 x gelesen | |||
| Mit Urteil vom 28.08.2007, Az.: 5 K 5/07.NW, hat das VG Neustadt entschieden, dass der Träger der Feuerwehr bei der Beseitigung von Ölspuren keinen Kostenersatz gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG vom Fahrzeughalter erlangen kann. Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr erstrecken sich danach nicht auf jede denkbare Art der Hilfeleistung und Gefahrenabwehr, sondern sind grundsätzlich im Zusammenhang mit Gefahrensituationen im Rahmen des LBKG zu sehen. Sowohl im Bereich des Gewässerschutzes als auch in dem der Verkehrssicherungspflicht ist in Rheinland-Pfalz die Gefahrenabwehr nicht der Feuerwehr übertragen. Was die akute Gefahrenabwehr angeht, kann zwar ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich sein. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber auch bei Gefahr in Verzug spezielle Zuständigkeitsvorschriften zur akuten Gefahrenabwehr erlassen hat. Wurde veröffentlicht in der Brandhilfe 12/07 dort mitgeteilt durch Detlef Stollenwerk, VG Pellenz, Andernach | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 449814 | |||
| Datum | 28.12.2007 17:44 | 6433 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Miken der aktuellen Brandhilfe 12/07 ist ein interessanter Artikel über die kostenübernahme solcher Einsätze enthalten. Demnach kann der Träger KEINE Kosten geltend machen. Das dürfte für die Feuerwehren noch öfters als bisher heißen - nicht unser Job. Denn wenn der Träger auf den Kosten sitzen bleibt, liegt es nicht in seinem Interesse, dies als "Mädchen für alles" weiterhin zu unterstützen... sooo einfach ist das nicht. Für die Brandbekämpfung kannst Du i.d.R. auch keine Kosten geltend machen - und trotzdem fahren wir da hin! Das hängt also nicht vom Geld ab... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 449827 | |||
| Datum | 28.12.2007 18:17 | 6333 x gelesen | |||
| Das ist korrekt aber die Feuerwehr ist nicht orginär zuständig und da liegt der Hase im Pfeffer. Natürlich, Gefahr im Verzug und die SM ist nicht erreichbar oder der Bauhof hat Feierabend... Es ist nur interessant zu wissen, dass der Träger i.d.R. keine Rechnung stellen darf. Was war die Feuerwehr immer bedacht, den Verursacher zu finden, damit die Kosten "abgewälzt" werden konnten. Ist sowas eigendlich als Grundsatzurteil zu sehen oder ist das nur ein Einzelfall? In welchen Bundesländern gilt es denn dann? | |||||
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| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 449915 | |||
| Datum | 28.12.2007 22:30 | 6447 x gelesen | |||
| Hm, kann man das irgendwo genau nachlesen? Geschrieben von Schindler Mike bei der Beseitigung von Ölspuren keinen Kostenersatz gemäß § 36 Warum genau? Weil Pflichtaufgabe? Dann passt aber der weitere Text nicht: Geschrieben von Schindler Mike Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr erstrecken sich danach nicht auf jede denkbare Art der Hilfeleistung und Gefahrenabwehr Wenn man die Ölspurbeseitigung richtig betrachtet, ist sie zweigeteilt: Der zeitkritische Aspekt der Ausbreitung und damit die drohende Umweltgefährdung kann man sicherlich der Feuerwehr zu ordnen... Das relativ zeitunkritische porentiefe Reinigen etc gebührt ganz anderen... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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| Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 449973 | |||
| Datum | 29.12.2007 09:52 | 6385 x gelesen | |||
| Ich stelle den Text mal in den Threadcontainer. Wie gesagt steht in der aktuellen Ausgabe der Brandhilfe (die sollte doch zumindest jedem Wehrführer zur Verfügung stehen. Ich lese die ab und ann bei meinem Kumpel mal. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8K., Gau-Algesheim / Rheinland Pfalz | 463986 | |||
| Datum | 16.02.2008 15:55 | 6646 x gelesen | |||
| Hallo, wie werden denn generell bei Euch die Ölspuren beseitigt? Unsere Wehr hätte ja gar keine Mittel um eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen. D.h. Reinigung mit Hochdruck und anschließene Aufnahme des kontaminierten Wassers. Meistens wird von den Wehren ja nur Ölbindemittel auf die Strasse geworfen und anschließend aufgekehrt. (Teils sogar liegen gelassen, habe ich jedenfalls auch schon gesehen) Und wenn dann noch nicht mal die Polizei die Einsatzstelle angefahren hat, gibt sogar meist der Einsatzleiter der Feuerwehr die Straße frei, indem er von der Einsatzstelle wieder abrückt. Und wo lernt ein Einsatzleiter wie er eine Straße zu beurteilen hat. Ich habe noch keinen Lehrgang hierfür besucht. Vom Innenminsterium Rheinland Pfalz gibt es hierzu übrigens auch eine Präsentation hierzu, die aber anscheinend den meisten Wehren unbekannt sein muss. Geschrieben von ---Leitender Ministerialrat Gerd Gräff, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz--- Beseitigung von Ölspuren ist in Rheinland-Pfalz keine Feuerwehraufgabe nach dem LBKG Bevor hier aber jetzt heiße Diskussionen ausbrechen, die Rechtslage bezieht sich wohl nur auf RLP, in anderen Bundesländern kann dies wieder ganz anders sein. Mit Kameradschaftlichen Grüßen Christian Klein www.feuerwehr-gau-algesheim.de | |||||
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| Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 464034 | |||
| Datum | 16.02.2008 17:29 | 6404 x gelesen | |||
| Hallo erstmal, Geschrieben von Christian Klein Bevor hier aber jetzt heiße Diskussionen ausbrechen, die Rechtslage bezieht sich wohl nur auf RLP, in anderen Bundesländern kann dies wieder ganz anders sein. Ja das ist soweit ich weis in vielen Bundesländern anderes aber doch ähnlich. Ohne Straßenmeisterrei oder Polizei normalerweise keine Freigabe der straße schon gar net durch die Feuerwehr. Da müsste wohl mal Deutschlandweit ne lösung gefunden werden, denn das ist schon ein Problem, oder?? MfG Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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| Autor | Phil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz | 476019 | |||
| Datum | 08.04.2008 18:10 | 6398 x gelesen | |||
| Für Interessierte (insbesondere Kameraden aus RP): Achtung, externe Links! Auszug aus der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" Auszug aus der Tageszeitung "Die Rheinpfalz", Einwurf SWR RP, Rheinland-Pfalz aktuell mkG Philipp ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter! Gruß an alle Mitleser. www.feuerwehr-hochspeyer.de | |||||
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