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Thema | neue G26 wann muss man auf die Strecke? | 20 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 445856 | |||
Datum | 09.12.2007 15:09 | 8490 x gelesen | |||
Um es vorweg zusagen, ich bin kein Mitglied der Feuerwehr Speyer. Nehmen wir an, ein Atemschutzmann hat über ein Jahr keine Strecke besucht und auch keinen Einsatz bzw. Einsatzübung absolviert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme hatte er auch nur eine verkürzte G26 von einem Jahr. Nun ist also alles abgelaufen. Er macht demnächst eine neue G26. Gesetzt den Fall er bekommt "seinen TÜV" ab wann darf er dann wieder eingesetzt werden? Muss er zunächst noch direkt eine Strecke besuchen oder hat er quasi ab TÜV ein Jahr Zeit dazu? 2. Frage, seit wann wird keine 1/2 Jahres Prüfung der Geräte mehr durchgeführt? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 445858 | |||
Datum | 09.12.2007 15:18 | 7141 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Schindler Mike Nehmen wir an, ein Atemschutzmann hat über ein Jahr keine Strecke besucht und auch keinen Einsatz bzw. Einsatzübung absolviert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme hatte er auch nur eine verkürzte G26 von einem Jahr. Nun ist also alles abgelaufen. Er darf erst wieder eingesetzt werden, wenn er den Streckendurchgang und seine Einsatzübung absolviert hat. Geschrieben von Schindler Mike 2. Frage, seit wann wird keine 1/2 Jahres Prüfung der Geräte mehr durchgeführt? Die halbjährliche Wartung ist nachwievor vorgeschrieben. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 445859 | |||
Datum | 09.12.2007 15:21 | 7087 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Schindler Mike Nehmen wir an, ein Atemschutzmann hat über ein Jahr keine Strecke besucht und auch keinen Einsatz bzw. Einsatzübung absolviert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme hatte er auch nur eine verkürzte G26 von einem Jahr. Nun ist also alles abgelaufen. Was bitte ist eine verkürzte G 26?? Entweder Untersuchung nach G 26.3 für AGT oder net. Und nicht irgendsowas wischiwaschidazwischen. Geschrieben von Schindler Mike Gesetzt den Fall er bekommt "seinen TÜV" ab wann darf er dann wieder eingesetzt werden? Eingesetzt werden kann er erst, wenn er eine Untersuchung nach G 26.3 bestanden und einen Streckendurchgang gemacht hat. Gruß Flo ** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! ** | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 445861 | |||
Datum | 09.12.2007 15:26 | 6944 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SchultheisEntweder Untersuchung nach G 26.3 für AGT oder net. Und nicht irgendsowas wischiwaschidazwischen. Das sieht hier die FUK aber anders. Siehe Seite 17. Die G26.3 kann durchaus unter Auflagen zur NAchuntersuchung "verkürzt" werden in ihrer Gültigkeit. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 445862 | |||
Datum | 09.12.2007 15:26 | 6920 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Schultheis Was bitte ist eine verkürzte G 26?? Mike meint wohl eine befristete Tauglichkeit von 1 Jahr. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen | 445863 | |||
Datum | 09.12.2007 15:28 | 6922 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht meint er mit "verkürzt" vorzeitige Nachuntersuchung nach einem Jahr oder unter bestimmten Vorraussetzungen. Kann der Arbeitsmediziner ja so auf dem grünen Zettel vermerken. Gruß Markus | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 445866 | |||
Datum | 09.12.2007 15:29 | 6972 x gelesen | |||
ps.: Streiche FUK setze Bayerischer GUV Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 445870 | |||
Datum | 09.12.2007 15:53 | 6931 x gelesen | |||
Hallo, Eigentlich müßte Anlage 4 (S. 22 ff.) zur FwDV 7 in der aktuellen Fassung weiterhelfen. | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 445887 | |||
Datum | 09.12.2007 17:37 | 6983 x gelesen | |||
Mit verkürzt meinte ich tatsächlich eine verkürzung der G26 von 3 auf ein Jahr. Stand nicht irgendso... innerhalb von 12 Monaten? macht es denn Sinn, den AGT erst zur G26 und gleich danach auf die Strecke zu schicken? Ich nehme mal den Vergleich zum TÜV beim FW-LKW, der ist alle 2 Jahre und im Zwischenjahr muß die SP liegen. Wo finde ich einen Hinweis auf die Halbjahresprüfung? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 445888 | |||
Datum | 09.12.2007 17:40 | 6957 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Mikemacht es denn Sinn, den AGT erst zur G26 und gleich danach auf die Strecke zu schicken? schon, weil ich ihn dann fast 12 Monate einsetzen kann ... Geschrieben von Schindler Mike Ich nehme mal den Vergleich zum TÜV beim FW-LKW, der ist alle 2 Jahre und im Zwischenjahr muß die SP liegen. Der Vergleich hinkt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 445895 | |||
Datum | 09.12.2007 18:14 | 6964 x gelesen | |||
Wieso hinkt der? Bei der G26 werden die geforderten Watt-Zahlen explizit abgeprüft, vermutlich sogar genauer als bei der Strecke. Wenn dann die Strecke direkt danach absolviert wird, habe ich 12 Monate lang keinen genauen "Gesundheitszustand". Daher fände ich eine Strecke sagen wir nach einem halben Jahr wesentlich sicherer... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 445896 | |||
Datum | 09.12.2007 18:15 | 7004 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Schindler Mike--- Mit verkürzt meinte ich tatsächlich eine verkürzung der G26 von 3 auf ein Jahr. In der FwDV7 steht (leider) sowohl "jährlich" als auch "innerhalb von 12 Monaten", was in der Kombination zu unterschiedlichen Interpretationen führt. (Irgendwann wird noch jemand auf die Idee einer Silvesterübung kommen, die man dann nur alle zwei Jahre zu machen braucht...) macht es denn Sinn, den AGT erst zur G26 und gleich danach auf die Strecke zu schicken? Wenn du schon den Vergleich haben willst: Auch beim Fw-"LKW" macht der Prüfer nach der Wirkungsprüfung der Bremsen (Bremsenprüfstand) noch eine Zustandsprüfung (Sichtprüfung auf Grube oder Bühne) und eine Funktionsprüfung (Überprüfung der Druckluftanlage an den Prüfanschlüssen mit Manometern). Genauso sind G26, Belastungsübung und Einsatzübung drei verschiedene Paar Schuhe, die nur in ihrer Gesamtheit den Einsatz als AGT zulassen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 445901 | |||
Datum | 09.12.2007 18:25 | 6904 x gelesen | |||
Demnach müsste also eigendlich ein Streckenbesuch zwingend im gleichen Monat wie die G26 liegen (oder mit der zulässigen Tolleranz von ?? Tagen/Wochen/Monaten?) Also der FW-Mann geht erstmalig a, 01.01.2008 zur G26 und gleich danach zur Strecke. (Einsatz und Einsatzübung liegen natürlich irgendwann danach. In 2009 muß er (12 Montate nach der ersten) wieder zur Strecke also wieder im Januar. usw. So muß es also sein? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 445949 | |||
Datum | 09.12.2007 23:17 | 7031 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeWo finde ich einen Hinweis auf die Halbjahresprüfung? Bedienungsanleitungen, vfdb 08/04, FwDV7. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 446137 | |||
Datum | 10.12.2007 22:08 | 6970 x gelesen | |||
Anfang des Jahres muß sich die vfdb 08/04 geändert haben. Seit dem ist die Halbjahresprüfung nicht mehr vorgeschrieben... Hat jemand einen Link zur letzten,aktuellen Fassung, warum weiß man sowas nicht...? | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 446146 | |||
Datum | 10.12.2007 22:52 | 6939 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Schindler Mike Anfang des Jahres muß sich die vfdb 08/04 geändert haben. Februar 2007 Geschrieben von Schindler Mike Seit dem ist die Halbjahresprüfung nicht mehr vorgeschrieben... Doch. Geschrieben von Schindler Mike Hat jemand einen Link zur letzten,aktuellen Fassung Link MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 446150 | |||
Datum | 10.12.2007 23:27 | 6968 x gelesen | |||
...Wie kann dann ein VG-AGW zu solch einer Fehlaussage (-interpretation) kommen?... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 446151 | |||
Datum | 10.12.2007 23:28 | 7001 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Mike...Wie kann dann ein VG-AGW zu solch einer Fehlaussage (-interpretation) kommen?... Fehlinformation. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 446156 | |||
Datum | 10.12.2007 23:34 | 6996 x gelesen | |||
...die kam aber mit dem ausdrücklichen verweis auf die neue vfdb...merkwürdig... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 446161 | |||
Datum | 10.12.2007 23:58 | 6951 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Schindler Mike ...die kam aber mit dem ausdrücklichen verweis auf die neue vfdb...merkwürdig... Also so beim schnellen Überfliegen der Prüfintervalle der PA hat sich da nix geändert. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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