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ThemaWeihnachtsbaum - Auflagen20 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • GPSG
  • 1. GPSGV
  •  
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 444613
    Datum04.12.2007 16:418868 x gelesen
    Mahlzeit

    Als Sicherheitsbeauftragter in unserem Unternehmen wurde ich heute nach den möglichen Auflagen in Bezug auf den autzustellenden Christbaum gefragt.

    Spontan sind mir eingefallen

    ~ CE Kennzeichnung der Lichterketten und Verlängerungskabel
    ~ Standsicherheit des Baumes
    ~ Verlegen des Kabels so das es keine Stolpergefahr darstellt
    ~ keine versperrten Sicherheitseinrichtungen
    ~ ausreichender Fluchtweg

    Insbesondere in Bezug auf den Fluchtweg fehlen mir noch genauere Anforderungen (für ein Callcenter)

    Grundsätze der Prävention und ArbStaettV sind bekannt

    Danke


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW444616
    Datum04.12.2007 16:476996 x gelesen
    Hi!

    Original-Mail an alle Mailanschlüsse (jedes Jahr traditionell am letzten Freitag vorm 1. Advent:



    Weihnachten naht mit riesigen Schritten ...

    .... und bei vielen von uns wird das Zuhause und auch das Büro in der Vorweihnachtszeit gemütlich geschmückt. Insbesondere Adventskränze oder Weihnachtsgestecke schaffen eine gemütliche Atmosphäre. Leider stellen aber gerade Adventskränze, Tannenbäume oder Gestecke eine häufige
    Brandursache dar.

    Eine Brandgefahr durch brennende Kerzen besteht auch in unserem Unternehmen. Bestandteil unserer Feuerversicherungsbedingungen ist generell ein Verbot von offenem Feuer bzw. Rauchen in feuergefährdeten Bereichen. Zu offenem Feuer gehören unter anderem auch brennende Kerzen.

    Auch in den Bürobereichen, in denen das Rauchen erlaubt ist, bestehen aufgrund der vielen brennbaren Stoffe erhebliche Brandgefahren.

    Das Abbrennen von Kerzen sowie der unbeaufsichtigte Einsatz
    von elektrischen Lichterketten ist in jedem Fall untersagt!

    Bei Betriebsschluss ist dies unbedingt zu beachten. Auch im vergangenen Jahr wurden in unserem Hause trotzdem nach Dienstschluss noch brennende Kerzen aufgefunden!

    Um der vorweihnachtlichen Stimmung keinen Abbruch zu tun und um am nächsten Morgen Ihren Arbeitsplatz unversehrt vorzufinden, sollten Sie o.g. beachten. Bitte weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter auf die Gefahren hin.

    Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für eine besinnliche Weihnachtszeit

    Ihre Feuerwehr / Ihre Brandschutzbeauftragten


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü444630
    Datum04.12.2007 17:576875 x gelesen
    Aufstellort also innen?

    Generell fände ich es gut wenn die ganze Sache durch einen 30mA FI / RCD überwacht wird.

    Das sollte aber bei Euch eh der Fall sein.


    Geschrieben von Florian BeschInsbesondere in Bezug auf den Fluchtweg fehlen mir noch genauere Anforderungen (für ein Callcenter)

    Guck in Baugenehmigung / Brandschutzkonzept was dort festgeegt wurde und prüf die Umsetzung gegen.

    Oder suchst Du etwas spezifisches?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen444632
    Datum04.12.2007 18:006918 x gelesen
    Hallo!

    Die CE-Kennzeichnung auf Lichterketten kannst du im Prinzip vergessen, das ist nur eine freiwillige Angabe des Herstellers, das er nach Europäischen Richtlinien gebaut hat. Aber die Einhaltung der Richtlinien wird nicht überprüft, so das sich im prinzip jeder sowas auf sein Produkt kleben kann.
    Das GS-Zeichen ist hier schon ehr ein Hinweis auf Sicherheit, aber wird leider auch gerne von manchen Herstellern (meist aus Fernost) gefälscht.
    Am besten darauf achten, das die Lichterketten im Fachhandel gekauft werden. Die sind zwar meist teurer, dafür handelt es sich dann dabei auch um wirklich geprüfte Produkte! ;-)

    Gruß Daniel


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 444633
    Datum04.12.2007 18:016826 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleOder suchst Du etwas spezifisches?

    Das reicht bis jetzt .. steht in einer Abwincklung im Gebäude ...

    Hab aber kein BSK oder Baugenehmigung :-(


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    Scharnhorst
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 444635
    Datum04.12.2007 18:056876 x gelesen
    Geschrieben von Daniel JürgensCE-Kennzeichnung Geschrieben von Daniel JürgensGS-Zeichen setz ich morgen wenn ich mir die Ketten anschaue einfach als Kriterium

    Geschrieben von Daniel JürgensAm besten darauf achten, das die Lichterketten im Fachhandel gekauft werden

    Problem: gesammlte Werke ..


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    ***

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen444647
    Datum04.12.2007 18:226856 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel JürgensDie CE-Kennzeichnung auf Lichterketten kannst du im Prinzip vergessen, das ist nur eine freiwillige Angabe des Herstellers, das er nach Europäischen Richtlinien gebaut hat.
    Die CE-Kennzeichnung ist zwingend erforderlich, vgl. GPSG i.V.m. 1. GPSGV §§ 3 u. 4.


    MkG Sascha

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen444658
    Datum04.12.2007 18:396931 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sascha TrögerDie CE-Kennzeichnung ist zwingend erforderlich, vgl. GPSG i.V.m. 1. GPSGV §§ 3 u. 4.


    ...und kann trotzdem ohne jede Prüfung vom Hersteller angebracht werden.


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen444664
    Datum04.12.2007 18:466921 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl...und kann trotzdem ohne jede Prüfung vom Hersteller angebracht werden.
    Richtig, das heißt allerdings nicht, dass es eine freiwillige Angabe ist.


    MkG Sascha

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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen444676
    Datum04.12.2007 19:046924 x gelesen
    Ich muss zugeben, das es Pflicht ist, war mir nicht bekannt, aber da stellt sich mir die Frage, welchen Sinn diese Pflicht macht.....im Prinzip zwinge ich den Hersteller damit doch nur, das zeichen auf das Produkt draufzudrucken, nicht aber, wirklich nach den europäischen Richtlinien zu bauen...oder versteh ich da jetz was falsch?

    Gruß Daniel


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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen444678
    Datum04.12.2007 19:156917 x gelesen
    Ja....wenn es sich um gesammelte Werke handelt...is mit beim Fachhandel kaufen wohl nicht mehr viel zu machen^^".

    Wo du allerdings noch drauf achten kannst, das bei den Lichterketten, wo der Ausfall von einem Lämpchen noch nicht zum Ausfall der gesamten Lichterkette führt: Hier dürfen nicht zu viele Lämpchen defekt sein, da sich die Spannung auf die verbliebenen Lämpchen aufteilt und somit eine höhere Spannung an den Lämpchen anliegt, wie eigentlich vorgesehen. Daraus resultiert ein Stromanstieg und damit auch ein Anstieg der Leistung an den Lämpchen.
    Da die Leistung von Glühlampen zu 95% thermische Energie ist, wird schnell klar, das durch so etwas die Lämpchen sehr viel heißer werden, als im Normalbetrieb.

    Hat mal nen interessanten Test durch den VDE gegeben, dort hatten sie einen Kranz mit einer solchen Kette bestückt und dann 5 Lämpchen zerstört. Das Ergebniss war nach drei Minuten ein vollständig brennender Kranz.

    Gruß Daniel


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio444681
    Datum04.12.2007 19:216812 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel JürgensIch muss zugeben, das es Pflicht ist, war mir nicht bekannt, aber da stellt sich mir die Frage, welchen Sinn diese Pflicht macht.....im Prinzip zwinge ich den Hersteller damit doch nur, das zeichen auf das Produkt draufzudrucken, nicht aber, wirklich nach den europäischen Richtlinien zu bauen...oder versteh ich da jetz was falsch?

    Ja, du verstehst es falsch. Der Hersteller MUSS nach der entsprechenden Richtlinie bauen und wenn er das tut MUSS er dies mit dem CE-Zeichen kenntlich machen.
    Soweit die Theorie. In der Praxis entpuppt sich (gerade bei Lichterketten) CE gerne als Abkürzung für "China Export"....


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio444682
    Datum04.12.2007 19:236836 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian BeschInsbesondere in Bezug auf den Fluchtweg fehlen mir noch genauere Anforderungen (für ein Callcenter)

    Im Bereich eines Flucht- und Rettungsweges darf das Dingen ohnehin nicht aufgestellt werden.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen444684
    Datum04.12.2007 19:256926 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Jürgensm Prinzip zwinge ich den Hersteller damit doch nur, das zeichen auf das Produkt draufzudrucken, nicht aber, wirklich nach den europäischen Richtlinien zu bauen
    Doch, diese muss er einhalten. Einfach mal im Gesetz und der Verordnung (-> Threadcontainer) stöbern.

    Für den Fall, dass er sich nicht dran hält, sind je nach Vergehen Bußgeld, Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe vorgesehen.


    MkG Sascha

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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen444743
    Datum04.12.2007 22:496873 x gelesen
    Ob das da nen Gesetz gibt, was den Hersteller dazu verpflichtet, nach den Richtlinien herzustellen oder in China fällt nen CE-gekennzeichneter Sack Reis um......was nützt mir das tollste Gesetz, wenn seine Einhaltung nicht kontrolliert wird....?

    Gruß Daniel


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio444744
    Datum04.12.2007 22:526919 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel Jürgenswas nützt mir das tollste Gesetz, wenn seine Einhaltung nicht kontrolliert wird....?

    Kann es sein, dass du hier von Dingen schreibst, mit denen du dich nicht so wirklich richtig beschäftigt hast?
    Dir ist bekannt, dass alleine in 2006 gegen drei verschiedene Lichterketten Untersaggungsverfügungen ausgesprochen wurden? Nachzulesen hier.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio444747
    Datum04.12.2007 22:566828 x gelesen
    P.S.: Ansonsten ist auch noch RAPEX immer wieder interessant.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen444754
    Datum05.12.2007 00:016933 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n Pannierdass alleine in 2006 gegen drei verschiedene Lichterketten Untersaggungsverfügungen ausgesprochen wurden?

    Und?

    Geschrieben von Christi@n PannierUntersaggungsverfügungen

    Konequenz?

    Geschrieben von Christi@n PannierKann es sein, dass du hier von Dingen schreibst, mit denen du dich nicht so wirklich richtig beschäftigt hast?

    Hmm?


    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio444757
    Datum05.12.2007 00:186956 x gelesen
    Wow, mal wieder einer dieser völlig überflüssigen Beiträge von Herrn Wulfes...


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen444976
    Datum05.12.2007 20:156880 x gelesen
    Seh ich noch garnicht mal so. Drei Lichterketten, bei der Anzahl von Lichterketten, die auf dem Markt ist....entschuldige mal, das ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein......
    Und ob das irgendwen in fernost juckt, wenn hier in Europa einer drohend den Zeigefinger hebt, das sei nochmal so dahingestellt......

    Aber natürlich darf hier jeder glauben, was er für richtig hält. Dies ist eben meine persönliche Meinung dazu und wenn du etwas anderes glaubst, darfst du das natürlich gerne tun.

    Gruß Daniel


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     04.12.2007 16:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2007 16:47 Adri7an 7H., Lippstadt
     04.12.2007 17:57 Jose7f M7., Bad Urach
     04.12.2007 18:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2007 18:00 Dani7el 7J., Grave
     04.12.2007 18:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2007 19:15 Dani7el 7J., Grave
     04.12.2007 18:22 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     04.12.2007 18:39 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     04.12.2007 18:46 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     04.12.2007 19:04 Dani7el 7J., Grave
     04.12.2007 19:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     04.12.2007 19:25 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     04.12.2007 22:49 Dani7el 7J., Grave
     04.12.2007 22:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     04.12.2007 22:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     05.12.2007 00:01 Dirk7 W.7, Algermissen
     05.12.2007 00:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     05.12.2007 20:15 Dani7el 7J., Grave
     04.12.2007 19:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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