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ThemaMal wieder ein wichtiger Funktionsträger..18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein442774
Datum26.11.2007 16:407802 x gelesen
Ohne Worte.... :D

Klick mich, ich bin ein Bild

Foto ist vom Einsatz "Brennt Scheune" in Silberstedt, Kreis Schleswig-Flensburg (SH).
Siehe Nonstopnews


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen442775
Datum26.11.2007 16:456310 x gelesen
Geschrieben von Henning Rolapp
Klick mich, ich bin ein Bild


Da kommt nur die Startseite.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern442776
Datum26.11.2007 16:486208 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDa kommt nur die Startseite.
Ich auch... und "Ziel speichern unter" geht auch nicht.

Gruß
Felix


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein442777
Datum26.11.2007 16:496189 x gelesen
Bild hier: http://www.filecabin.com/photos/files/i/4c7/saf474addf4bbbaf.jpg
funktioniert leider irgendwie mit dem Direktlink..:(


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen442778
Datum26.11.2007 16:496064 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappKlick mich, ich bin ein Bild

Danke für den Augenkrebs!

Soll da "Sicherheitsbeauftragter" stehen!?

Und nun?


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern442779
Datum26.11.2007 16:536164 x gelesen
Aber mit "Link-Adresse kopieren" und manuell in die Adresszeile einfügen...

Gruß
Felix


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AutorBast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz442780
Datum26.11.2007 16:536256 x gelesen
hi,

ich weiß nicht wie ich deine Überschrift deuten soll ich nehm mal an es soll Ironisch gemeint sein.

Allerdings verweise ich mit dem Sicherheitsbeauftragten auf einschlägige Fachliteratur... In denen diese Position wirklich eine wichtige Bedeutung zu kommt. Als Bestandteil eines funktionierenden EFS ist dieser eigentlich durchaus sinnvoll. ;)

So long

Basti


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW442781
Datum26.11.2007 16:556186 x gelesen
Hallo,

der Link funktioniert wenn man die Adresse beim IE reinkopiert.
Allerdings lese ich da "Sicherheitsbeauftragter" ?

Wo ist da dein Problem? Das ist eine empfehlenswerte Funktion auf großen Einsatzstellen. Wird in der Literatur z. B. von Cimolino in seiner Reihe beschrieben.
Und wo ist jetzt genau dein Problem?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein442782
Datum26.11.2007 16:596175 x gelesen
Geschrieben von Bastian Mülleri,

ich weiß nicht wie ich deine Überschrift deuten soll ich nehm mal an es soll Ironisch gemeint sein.

Sorry, hab vergessen den Ironie-Button zu drücken ;)

Geschrieben von Bastian MüllerAllerdings verweise ich mit dem Sicherheitsbeauftragten auf einschlägige Fachliteratur... In denen diese Position wirklich eine wichtige Bedeutung zu kommt. Als Bestandteil eines funktionierenden EFS ist dieser eigentlich durchaus sinnvoll. ;)
Natürlich ist der Sicherheitsbeauftragte wichtig und sicher kann er, wenn er an der Einsatzstelle ist, auch mal eingreifen oder Rat geben. Aber ob man den nun unbedingt kenntlich machen muss.. Ich kann mir das irgendwie schwer vorstellen, dass ein Kamerad im Einatz unbedingt den Sicherheitsbeauftragten finden muss..;)

Geschrieben von Bastian MüllerAls Bestandteil eines funktionierenden EFS ist dieser
? Einsatzführungsystem ?


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg442783
Datum26.11.2007 17:006156 x gelesen
auch wenn das ironisch gemeint sein sollte, finde ich diesen Titel unglücklich gewählt. Vor ein Paar Wochen hat alles lauthals nach so etwas gerufen (Link)
Jetzt ist endlich mal einer da, und jetzt soll er nur noch überflüssiger Wichtigtuer sein. Etwas mehr konsequenz wäre manchmal richtig gut.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein442784
Datum26.11.2007 17:036102 x gelesen
hm..ich habe den Thread zwar verfolgt, aber anscheinend nich weit genug...


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein442786
Datum26.11.2007 17:076034 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannWo ist da dein Problem? Das ist eine empfehlenswerte Funktion auf großen Einsatzstellen. Wird in der Literatur z. B. von Cimolino in seiner Reihe beschrieben.
Und wo ist jetzt genau dein Problem?

Also bisher hätte ich an den ziemlich an Ende gedacht..
Tut mir leid wenn ich nicht alle Bücher von UC habe...
Bin aber lernfähig, davon mal abgesehen..;)


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Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorBast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz442787
Datum26.11.2007 17:076210 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappAber ob man den nun unbedingt kenntlich machen muss.. Ich kann mir das irgendwie schwer vorstellen, dass ein Kamerad im Einatz unbedingt den Sicherheitsbeauftragten finden muss..;)

Denke schon das dieser kenntlich gemacht werden muss. Er ist der einzige neben dem Einsatzleiter der bei grobfahrlässigen Sicherheitsverstößen Veranlassen darf die Arbeiten einzustellen.! Somit ist es als Einsatzkraft doch wichtig wen ich vor mir hab.

Einsatzführungsystem damit steht und fällt jeder Einsatz... ;) mehr oder weniger meistens wird er egal wie auch immer gemeistert aber je strukturierter desto einfacher ;)

Basti


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü442790
Datum26.11.2007 17:226190 x gelesen
Geschrieben von Bastian MüllerDenke schon das dieser kenntlich gemacht werden muss. Er ist der einzige neben dem Einsatzleiter der bei grobfahrlässigen Sicherheitsverstößen Veranlassen darf die Arbeiten einzustellen.! Somit ist es als Einsatzkraft doch wichtig wen ich vor mir hab.

Meiner Ansicht nach absolut nicht.

Der Tuppmann darf also seinen Truppführer nicht darauf aufmerksam machen, wenn dieser mal etwas übersieht?
---------------------------------------------------
Arbeitsschutzgesetz:

§ 15
Pflichten der Beschäftigten

(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

§ 16
Besondere Unterstützungspflichten

(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.
-------------------------------------------------
Ich würde die Funktion auch nicht Sicherheitsbeauftragter nennen, sondern Abschnittsleiter Sicherheit o. ä..

In der Regel wird die zivile Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten nicht vorhanden sein, dann ist eine im Arbeitsschutzrecht nicht belegte Bezeichnung IMO günstiger.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMaxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein442792
Datum26.11.2007 17:256132 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDas ist eine empfehlenswerte Funktion auf großen Einsatzstellen.

Und wie muss man sich das genau vorstellen? Läuft der ungebunden an der Einsatzstelle rum und hält nach UVV-VErstößen/Gefährdungen der Einsatzkräfte Ausschau?


Alled meine private Meinung!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü442803
Datum26.11.2007 17:536122 x gelesen
Geschrieben von Maximilian KöhlerUnd wie muss man sich das genau vorstellen? Läuft der ungebunden an der Einsatzstelle rum und hält nach UVV-VErstößen/Gefährdungen der Einsatzkräfte Ausschau?

-In Prinzip als zusätzliche Stabsfunktion

-wirkt in positivem Sinne, indem er die Umfeld- und Ausbreitungsbeobachtung des Abschnittsleiters Einsatz unterstützt.

Einige Tätigkeitsfelder in englisch


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorBast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz442809
Datum26.11.2007 18:066201 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleMeiner Ansicht nach absolut nicht.

Der Tuppmann darf also seinen Truppführer nicht darauf aufmerksam machen, wenn dieser mal etwas übersieht?


Das geht doch gar nicht aus meiner Ausführung hervor... selbstverständlich darf der Truppmann seinen Führer Aufmerksam machen... muss er ja auch der Sicherheitsbeauftragte/Abschnittsleiter Sicherheit darf zur Not den Gesamten Einsatz einstellen... wie gesagt bei entsprechender Gefährdung.

Wie der Funktionsträger bezeichnet wird ist Sache der Aufgabenträger darüber möchte ich mich nicht Auslassen.. nur wenn solch eine Person vorhanden ist sollte sie kenntlich gemacht werden.


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü442827
Datum26.11.2007 18:316263 x gelesen
Geschrieben von Bastian Müllerder Sicherheitsbeauftragte/Abschnittsleiter Sicherheit darf zur Not den Gesamten Einsatz einstellen... wie gesagt bei entsprechender Gefährdung.

Lies bitte mal in der FwDV 3 unter Punkt 5.3 J nach, z. B. hier.

Dort wirst Du darauf stoßen, daß JEDE Einsatzkraft aus gegebenem Anlaß mit einem festgelegten Kommando den gesamten Einsatz stoppen kann und MUß.

(Gefahr-Alle sofort zurück.)

Es ist eben nicht nur an den Einsatzleiter gebunden, darauf wollte ich hinaus.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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