News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaBahnerden17 Beträge
RubrikAusbildung
 
Autormich8ael8 a.8, Kirchdorf / niedersachsen440324
Datum15.11.2007 21:298501 x gelesen
Wer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein?

Gibt es da rechtliche Vorgaben? Wo kann an das einsehen?

Danke Michael


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHolg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW440325
Datum15.11.2007 21:316983 x gelesen
Hallo!

Ich selbst habe den Lehrgang und nach meinem Kenntnissstand darf das nur der Notfallmanager der DB!

Kann sich aber auch wider geändert haben, will mich da nicht festlegen,

Gruß
Holger


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen440328
Datum15.11.2007 21:346768 x gelesen
Geschrieben von Holger ChristIch selbst habe den Lehrgang und nach meinem Kenntnissstand darf das nur der Notfallmanager der DB!

dito


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen440330
Datum15.11.2007 21:416932 x gelesen
Hallo
die Unterweisung Bahnerden erfolgt in einem Grundlehrgang welcher von der DB durchgeführt wird.
Einmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden wird dies versäumt muß der Grundlehrgang wiederholt werden.

gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen440335
Datum15.11.2007 22:016774 x gelesen
Seite 16:
http://www.db.de/site/shared/de/dateianhaenge/leitfaeden__handbuecher/faq__leitfaden__hilfeleistungseinsaetze.pdf


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen440336
Datum15.11.2007 22:126919 x gelesen
Also wir haben bei dem Bahn 1 Lehrgang so ein Heft bekommen, darin steht:
"Die Ausbildung von Einsatzkräften von Feuerwehren ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen LFS sowie auf Kreis-und Gemeindebene. Dies gilt auch fr Einsätze im Bereich von Bahnanlagen.
...
Lehrgäng (...) auf Kreisebene können auf Anforderung von Ausbildern des Ausbildungszentrums Notfallmanagement unterstützt und begleitet werden." Seite 24 ist das.

Bei uns wurde der Lehrgang von der Notfallmanagerin durchgeführt. Das Erden selbst hat uns dann ein Mitarbeiter gezeigt, der war soweit ich weiß kein Notfallmanager.(Sicher bin mir nicht)


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern440341
Datum15.11.2007 22:416763 x gelesen
Servus,

Geschrieben von ---www.db.de/notfallmanagement--- Ich habe gehört, dass auch Feuerwehren ausgebildet werden!

Gemäß der Vereinbarung mit den Ländern ist es den jeweiligen Feuerwehren freigestellt, Einsatzkräfte im Bahnerden ausbilden zu lassen, um so auch eine erforderliche Bahnerdung durchführen zu können, wenn der Notfallmanager noch nicht vor Ort ist.

Der Deutsche Städtetag unterstützt ausdrücklich diese Möglichkeit!

Unabhängig davon, ob eine Feuerwehr über unterwiesene Kräfte verfügt, ist für die Sicherstellung der Bahnerdung weiterhin der Notfallmanager zuständig, d. h. die Ausbildung von Feuerwehren erfolgt zusätzlich und ersetzt nicht die Ausbildung der eigenen Mitarbeiter. Die Entscheidung, ob die Bahnerdung im tatsächlichen Ereignis durch die Feuerwehr ausgeführt wird, liegt immer beim jeweiligen Einsatzleiter der Feuerwehr.

Entscheidet sich eine Feuerwehr dazu, die Bahnerdung im Einzelfall zu übernehmen, werden die Einsatzkräfte auf Kosten der DB AG aus- und fortgebildet. Der Feuerwehr wird entsprechendes Erdungsgerät zur Verfügung gestellt. Wartung und Reparatur des Geräts werden durch die DB AG organisiert und durchgeführt. Ansprechpartner für Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte ist der Notfallmanager.

Um für beide Seiten Rechtssicherheit zu erlangen, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die jederzeit gekündigt werden kann. Eine Mustervereinbarung kann unter der E-Mailadresse notfallmanagement@bahn.de angefordert werden.



Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY440386
Datum16.11.2007 10:556847 x gelesen
Geschrieben von Thomas MönnichEinmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden

IMO alle 2 Jahre.

Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY440388
Datum16.11.2007 11:016800 x gelesen
Geschrieben von michael andrewsWer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein?

Gibt es da rechtliche Vorgaben? Wo kann an das einsehen?


Bei uns macht es der Notfallmanager. Muss aber wohl nicht unbedingt so sein. Das weiter oben verlinkte Dokument sagt dazu auf S. 15:

Zum Bahnerden berechtigte Personen müssen als elektrotechnisch unterwiesene Person
(EuP) durch eine Elektrofachkraft für Oberleitungsanlagen (Efk) nachweislich erstmalig
unterwiesen und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden.


Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8E., Köfering / Bayern440391
Datum16.11.2007 11:206767 x gelesen
Bei uns wird dies ebenfalls vom DB Notfallmanager durchgeführt!


-----------------------------------------------------------
Dies ist natürlich meine private Meinung!

Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de
-----------------------------------------------------------

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen440392
Datum16.11.2007 11:246782 x gelesen
Hallo
Ein versehen meinerseits. Du hast Recht.

Gruß T. Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen440394
Datum16.11.2007 11:336843 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter SchmidIMO alle 2 Jahre.
Das würde dem widersprechen:

GUV-V A1, § 4:
Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.



MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY440406
Datum16.11.2007 12:037184 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerDas würde dem widersprechen:

GUV-V A1, § 4:


Da verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht.

Die DB sagt dazu:
Die Berechtigung zum Bahnerden verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung wird die Berechtigung um zwei Jahre verlängert.

Quelle: www.db-training.de

Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW440419
Datum16.11.2007 12:297261 x gelesen
Hallo,

in der Ausbildungsunterlage "Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AB", Herausgeber DB AG, Ausgabe 2004, steht folgendes:

"4.5 Bahnerden durch Feuerwehr

Die Bahnerdung im Notfall dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist somit Aufgabe der DB AG. Unabhängig von diesem Grundsatz besteht die Möglichkeit, dass Feuerwehren zusätzlich die Bahnerdung im Notfall übernehmen. Die Zuständigkeit der DB AG bleibt davon unberührt. (!)

...

Eine Bahnerdung sollte durch ausgebildete Einsatzkräfte ausschließlich unter folgender Vorraussetzung vorgenommen werden:

- Der Notfallmanager ist noch nicht vor Ort
- Die einsatztaktische Lage erfordert eine unverzügliche Bahnerdung, da sich Menschen in akuter Gefahr befinden
- Es liegen einfache und überschaubare Verhältnisse vor (!!!)

Die entscheidung über die Erfordernis der Bahnerdung trifft der Einsatzleiter (!)

(Kosten für Ausbildung sowie Ausrüstung übernimmt DB AG)"

Nach gängiger Lehrmeinung sollte eine Bahnerdung von der Feuerwehr NICHT (!) durchgeführt werden. Es hieß mal, eine Ausstattung und Ausbildung sollte ebenfalls abgelehnt werden; da sonst eine Pflicht (?) der Feuerwehr zur Erdung besteht.

So wie ich obiges allerdings interpretiere, ist sie aber trotz Ausbildung und Ausstattung hierzu nicht verpflichtet! (Entscheidung des EL) Oder gibts dazu aus dem Forum andere Informationen?

Ich persönlich würde eine Erdung (Mangels ausreichender Fachkenntnisse im Bahnbereich; die m.E. nur ein Bahnprofi haben kann) grundsätzlich ablehnen.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen440425
Datum16.11.2007 12:507009 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidDa verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben.
Denke ich nicht.

Geschrieben von Peter SchmidDu zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung.
Es gibt keine allgemeine und nicht-allgemeine Unterweisung. Der Beschäftigte (in unserem Fall der FA) muss jährlich über die für ihn relevanten Gefahren bei der Arbeit (in unserem Fall der Feuerwehrdienst) unterwiesen werden. Da vom Bahnerden Gefährdungen ausgehen können, muss jährlich unterwiesen werden.

Das, was bei vielen Feuerwehren einmal im Jahr als UVV-Dienst abgehalten wird (vielleicht auch als allgemeine UVV-Unterweisung bezeichnet), kommt vielmals in keinster Weise den Forderungen der GUV-V A1 nach. Wenn ich bei dieser Veranstaltung alle Gefährdungen des Feuerwehrdienstes ansprechen möchte, bräuchte ich locker den ganzen Tag dazu (sofern das überhaupt reicht). Darüberhinaus kann ich die Gefährdungen und Abhilfemaßnahmen nur selten vom Tisch aus erläutern, sondern muss das am Objekt (an der Kettensäge, am Atemschutzgerät, an der Schutzkleidung oder eben am Bahnerdungsgerät) durchführen.

Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Unterweisungen immer bei der konkreten Ausbildung über das ganze Jahr verteilt durchzuführen.

Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht.
Richtig, es müssen nur die relevanten Dinge unterwiesen werden, die allerdings mindestens jährlich (bei Tätigkeiten mit besonders hoher Gefährdung sogar öfter).

Die DB sagt dazu:
Schön für sie, ich würde mich eher nach den Vorgaben meines Unfallversicherers halten.

Darüberhinaus: Kann man Dinge unter Einsatzbedingungen überhaupt sicher durchführen, wenn man sie nur sehr selten übt (alle 2 Jahre ist selten)?

Wem das da zu viel Aufwand ist, kann das Bahnerden ja gern der Bahn überlassen.


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / BY440426
Datum16.11.2007 13:046826 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWenn ich bei dieser Veranstaltung alle Gefährdungen des Feuerwehrdienstes ansprechen möchte, bräuchte ich locker den ganzen Tag dazu (sofern das überhaupt reicht).

So ist es. Ich gehe davon aus, dass ein Tag dafür nicht reichen würde, wenn man alle relavanten Themen mit der entsprechenden Sorgfalt ansprechen möchte. Deshalb wird bei uns für "die" UVV-Unterweisung ein Thema rausgepickt. Alles andere wird in den regelmäßigen Ausbildungen/Übungen immer wieder mit angesprochen. Es macht IMO ohnehin keinen Sinn, das einmal pro Jahr als gesonderte Veranstaltung durchzuziehen. UVV muss in den Ausbildung/Übung/Einsatz "gelebt" werden, nur so wirds was.

Geschrieben von Sascha TrögerDarüberhinaus: Kann man Dinge unter Einsatzbedingungen überhaupt sicher durchführen, wenn man sie nur sehr selten übt (alle 2 Jahre ist selten)?

Wer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet. Wie kommst du darauf, dass dies in den Feuerwehren nicht regelmäßig geübt wird?

Gruß
Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen440430
Datum16.11.2007 13:286796 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidWer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet.

Daraus: Geschrieben von Thomas Mönnichinmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden

Ich habe vorausgesetzt, dass die Unterweisung im Rahmen der Ausbildung (bei der Feuerwehr) durchgeführt wird, d.h. min. 1 Unterweisung = min. einmal Ausbildung.

Daraufhin du: IMO alle 2 Jahre. Annahme für mich: Unterweisung/Ausbildung nur alle 2 Jahre.

Ich kann das auch falsch interpretiert haben. Wenn die Unterweisung der Bahn zusätzlich zur regelmäßigen Standortausbildung durchgeführt wird, ist alles bestens.


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt