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| Thema | Bahnerden | 17 Beträge | |||
| Rubrik | Ausbildung | ||||
| Autor | mich8ael8 a.8, Kirchdorf / niedersachsen | 440324 | |||
| Datum | 15.11.2007 21:29 | 8501 x gelesen | |||
| Wer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein? Gibt es da rechtliche Vorgaben? Wo kann an das einsehen? Danke Michael | |||||
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| Autor | Holg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW | 440325 | |||
| Datum | 15.11.2007 21:31 | 6983 x gelesen | |||
| Hallo! Ich selbst habe den Lehrgang und nach meinem Kenntnissstand darf das nur der Notfallmanager der DB! Kann sich aber auch wider geändert haben, will mich da nicht festlegen, Gruß Holger | |||||
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| Autor | Andr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen | 440328 | |||
| Datum | 15.11.2007 21:34 | 6768 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger ChristIch selbst habe den Lehrgang und nach meinem Kenntnissstand darf das nur der Notfallmanager der DB! dito | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 440330 | |||
| Datum | 15.11.2007 21:41 | 6932 x gelesen | |||
| Hallo die Unterweisung Bahnerden erfolgt in einem Grundlehrgang welcher von der DB durchgeführt wird. Einmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden wird dies versäumt muß der Grundlehrgang wiederholt werden. gruß T.Mönnich Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | |||||
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| Autor | Cars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen | 440335 | |||
| Datum | 15.11.2007 22:01 | 6774 x gelesen | |||
| Seite 16: http://www.db.de/site/shared/de/dateianhaenge/leitfaeden__handbuecher/faq__leitfaden__hilfeleistungseinsaetze.pdf | |||||
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| Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 440336 | |||
| Datum | 15.11.2007 22:12 | 6919 x gelesen | |||
| Also wir haben bei dem Bahn 1 Lehrgang so ein Heft bekommen, darin steht: "Die Ausbildung von Einsatzkräften von Feuerwehren ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen LFS sowie auf Kreis-und Gemeindebene. Dies gilt auch fr Einsätze im Bereich von Bahnanlagen. ... Lehrgäng (...) auf Kreisebene können auf Anforderung von Ausbildern des Ausbildungszentrums Notfallmanagement unterstützt und begleitet werden." Seite 24 ist das. Bei uns wurde der Lehrgang von der Notfallmanagerin durchgeführt. Das Erden selbst hat uns dann ein Mitarbeiter gezeigt, der war soweit ich weiß kein Notfallmanager.(Sicher bin mir nicht) Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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| Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 440341 | |||
| Datum | 15.11.2007 22:41 | 6763 x gelesen | |||
| Servus, Geschrieben von ---www.db.de/notfallmanagement--- Ich habe gehört, dass auch Feuerwehren ausgebildet werden! Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440386 | |||
| Datum | 16.11.2007 10:55 | 6847 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MönnichEinmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden IMO alle 2 Jahre. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440388 | |||
| Datum | 16.11.2007 11:01 | 6800 x gelesen | |||
Geschrieben von michael andrewsWer darf das Bahnerden unterweisen? Muss das ein DB - Angehöriger sein? Bei uns macht es der Notfallmanager. Muss aber wohl nicht unbedingt so sein. Das weiter oben verlinkte Dokument sagt dazu auf S. 15: Zum Bahnerden berechtigte Personen müssen als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) durch eine Elektrofachkraft für Oberleitungsanlagen (Efk) nachweislich erstmalig unterwiesen und in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Stef8an 8E., Köfering / Bayern | 440391 | |||
| Datum | 16.11.2007 11:20 | 6767 x gelesen | |||
| Bei uns wird dies ebenfalls vom DB Notfallmanager durchgeführt! ----------------------------------------------------------- Dies ist natürlich meine private Meinung! Besucht meine Feuerwehr - http://www.feuerwehr-koefering.de ----------------------------------------------------------- | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 440392 | |||
| Datum | 16.11.2007 11:24 | 6782 x gelesen | |||
| Hallo Ein versehen meinerseits. Du hast Recht. Gruß T. Mönnich Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440394 | |||
| Datum | 16.11.2007 11:33 | 6843 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Peter Schmid IMO alle 2 Jahre. Das würde dem widersprechen: GUV-V A1, § 4: Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. MkG Sascha | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440406 | |||
| Datum | 16.11.2007 12:03 | 7184 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerDas würde dem widersprechen: Da verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht. Die DB sagt dazu: Die Berechtigung zum Bahnerden verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung wird die Berechtigung um zwei Jahre verlängert. Quelle: www.db-training.de Gruß Peter | |||||
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| Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 440419 | |||
| Datum | 16.11.2007 12:29 | 7261 x gelesen | |||
| Hallo, in der Ausbildungsunterlage "Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AB", Herausgeber DB AG, Ausgabe 2004, steht folgendes: "4.5 Bahnerden durch Feuerwehr Die Bahnerdung im Notfall dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist somit Aufgabe der DB AG. Unabhängig von diesem Grundsatz besteht die Möglichkeit, dass Feuerwehren zusätzlich die Bahnerdung im Notfall übernehmen. Die Zuständigkeit der DB AG bleibt davon unberührt. (!) ... Eine Bahnerdung sollte durch ausgebildete Einsatzkräfte ausschließlich unter folgender Vorraussetzung vorgenommen werden: - Der Notfallmanager ist noch nicht vor Ort - Die einsatztaktische Lage erfordert eine unverzügliche Bahnerdung, da sich Menschen in akuter Gefahr befinden - Es liegen einfache und überschaubare Verhältnisse vor (!!!) Die entscheidung über die Erfordernis der Bahnerdung trifft der Einsatzleiter (!) (Kosten für Ausbildung sowie Ausrüstung übernimmt DB AG)" Nach gängiger Lehrmeinung sollte eine Bahnerdung von der Feuerwehr NICHT (!) durchgeführt werden. Es hieß mal, eine Ausstattung und Ausbildung sollte ebenfalls abgelehnt werden; da sonst eine Pflicht (?) der Feuerwehr zur Erdung besteht. So wie ich obiges allerdings interpretiere, ist sie aber trotz Ausbildung und Ausstattung hierzu nicht verpflichtet! (Entscheidung des EL) Oder gibts dazu aus dem Forum andere Informationen? Ich persönlich würde eine Erdung (Mangels ausreichender Fachkenntnisse im Bahnbereich; die m.E. nur ein Bahnprofi haben kann) grundsätzlich ablehnen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440425 | |||
| Datum | 16.11.2007 12:50 | 7009 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidDa verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Denke ich nicht. Geschrieben von Peter Schmid Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Es gibt keine allgemeine und nicht-allgemeine Unterweisung. Der Beschäftigte (in unserem Fall der FA) muss jährlich über die für ihn relevanten Gefahren bei der Arbeit (in unserem Fall der Feuerwehrdienst) unterwiesen werden. Da vom Bahnerden Gefährdungen ausgehen können, muss jährlich unterwiesen werden. Das, was bei vielen Feuerwehren einmal im Jahr als UVV-Dienst abgehalten wird (vielleicht auch als allgemeine UVV-Unterweisung bezeichnet), kommt vielmals in keinster Weise den Forderungen der GUV-V A1 nach. Wenn ich bei dieser Veranstaltung alle Gefährdungen des Feuerwehrdienstes ansprechen möchte, bräuchte ich locker den ganzen Tag dazu (sofern das überhaupt reicht). Darüberhinaus kann ich die Gefährdungen und Abhilfemaßnahmen nur selten vom Tisch aus erläutern, sondern muss das am Objekt (an der Kettensäge, am Atemschutzgerät, an der Schutzkleidung oder eben am Bahnerdungsgerät) durchführen. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Unterweisungen immer bei der konkreten Ausbildung über das ganze Jahr verteilt durchzuführen. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht. Richtig, es müssen nur die relevanten Dinge unterwiesen werden, die allerdings mindestens jährlich (bei Tätigkeiten mit besonders hoher Gefährdung sogar öfter). Die DB sagt dazu: Schön für sie, ich würde mich eher nach den Vorgaben meines Unfallversicherers halten. Darüberhinaus: Kann man Dinge unter Einsatzbedingungen überhaupt sicher durchführen, wenn man sie nur sehr selten übt (alle 2 Jahre ist selten)? Wem das da zu viel Aufwand ist, kann das Bahnerden ja gern der Bahn überlassen. MkG Sascha | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 440426 | |||
| Datum | 16.11.2007 13:04 | 6826 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerWenn ich bei dieser Veranstaltung alle Gefährdungen des Feuerwehrdienstes ansprechen möchte, bräuchte ich locker den ganzen Tag dazu (sofern das überhaupt reicht). So ist es. Ich gehe davon aus, dass ein Tag dafür nicht reichen würde, wenn man alle relavanten Themen mit der entsprechenden Sorgfalt ansprechen möchte. Deshalb wird bei uns für "die" UVV-Unterweisung ein Thema rausgepickt. Alles andere wird in den regelmäßigen Ausbildungen/Übungen immer wieder mit angesprochen. Es macht IMO ohnehin keinen Sinn, das einmal pro Jahr als gesonderte Veranstaltung durchzuziehen. UVV muss in den Ausbildung/Übung/Einsatz "gelebt" werden, nur so wirds was. Geschrieben von Sascha Tröger Darüberhinaus: Kann man Dinge unter Einsatzbedingungen überhaupt sicher durchführen, wenn man sie nur sehr selten übt (alle 2 Jahre ist selten)? Wer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet. Wie kommst du darauf, dass dies in den Feuerwehren nicht regelmäßig geübt wird? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440430 | |||
| Datum | 16.11.2007 13:28 | 6796 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidWer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet. Daraus: Geschrieben von Thomas Mönnich inmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden Ich habe vorausgesetzt, dass die Unterweisung im Rahmen der Ausbildung (bei der Feuerwehr) durchgeführt wird, d.h. min. 1 Unterweisung = min. einmal Ausbildung. Daraufhin du: IMO alle 2 Jahre.Annahme für mich: Unterweisung/Ausbildung nur alle 2 Jahre. Ich kann das auch falsch interpretiert haben. Wenn die Unterweisung der Bahn zusätzlich zur regelmäßigen Standortausbildung durchgeführt wird, ist alles bestens. MkG Sascha | |||||
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