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ThemaPflichtfeuerwehr71 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr
  •  
    AutorLoth8ar 8K., Niedernjesa / Niedersachsen439974
    Datum14.11.2007 18:2232060 x gelesen
    Hallo,
    ist hier schon folgendes bekannt und wurde diskutiert ? (habe nichts gefunden)

    http://www.mdr.de/exakt/5003214.html


    Gruß
    Lothar


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440000
    Datum14.11.2007 18:5930170 x gelesen
    Hallo Lothar,

    soweit ich weiß, gibt es auch auf Sylt eine "Pflichtfeuerwehr". Es gab da mal einen Bericht im Feuerwehr-Magazin. Leider weiß ich nicht genau die Ausgabe.

    Gruss
    Falk


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    AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen440004
    Datum14.11.2007 19:1630089 x gelesen
    Geschrieben im Bericht von Lothars Link
    Für die Betroffenen soll der neue Lebensabschnitt wenigstens ein wenig versüßt werden.

    O-Ton: Roswitha Reinhold, Bürgermeisterin Pietzpuhl
    "Auf jeden Fall wird der Gemeinderat beschließen, dass eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird an die Kameraden für die Dienstabende.


    Weiß jemand wie das allgemein geregelt ist? Muss bei der "Einberufung" von Bürgern zu einer Pflichtfeuerwehr eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden oder ist es tatsächlich eine Versüßung der Zwangsmaßnahme?

    MkG
    Patrik


    Alles ganz private Meinung!

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    AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen440014
    Datum14.11.2007 19:4530149 x gelesen
    Das war soeit ich in Erinnerung habe die Feuerwehr List Die sind mittlerweile allerdings wieder eine FF.
    Das stand auch damals so in dem Bericht, dass die verpflichtet wurden bis auf ein bis zwei Leute der Feuerwehr auch als FF treu bleiben.

    FF List/Sylt


    Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg440019
    Datum14.11.2007 20:0629968 x gelesen
    Hallo,
    ich stelle mir gerade vor welche Ausreden ich mir als Kdt. einer PFw nach einem Einsatz von den nicht erschienenen "KameradenInnen" anhören müsste:

    -echt der Piepser hat nicht ausgelöst
    -ich war gerade unter der Dusche
    -he, nach drei Bier fahr ich nicht mehr Auto
    -ich war im Keller (Bier holen)

    Wir könnten einen Wettbewerb der besten oder lustigsten Ausrede hier aufmachen, wenn es nicht so traurig wäre.

    Nachdenklich
    Jürgen Graf


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440021
    Datum14.11.2007 20:1030131 x gelesen
    Auch schön find ich die Stellen: Jörg Titsch ist in Pietzpuhl geboren und war 24 Jahre bei der Feuerwehr: löschen, bergen, den Maibaum aufstellen - wirklich freiwillig.

    Also ich habe einen 20-jährigen Sohn, der hier alle Geschütze auffährt, nur um sich da rauszuwinden. Ich sage: 'Michi, was hast Du denn zu tun? Dein bisschen Asthma hindert doch wohl nicht.'


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg440022
    Datum14.11.2007 20:1230021 x gelesen
    Geschrieben von Lothar Kämperst hier schon folgendes bekannt und wurde diskutiert ? (habe nichts gefunden)

    Nur so ähnlich ;-)

    'Pflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt' von Marzahl Peter


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440037
    Datum14.11.2007 22:1930040 x gelesen
    Geschrieben von Lothar Kämperist hier schon folgendes bekannt und wurde diskutiert ? (habe nichts gefunden)

    http://www.mdr.de/exakt/5003214.html


    Wir werden das künftig noch öfter erleben...

    Aber auch hier:
    - Wo steht die nächste Feuerwehr?
    - Was haben/hatten die bisher?
    - Risiken?

    Diskutiert wurde das übrigens schon mal hier:
    http://www.feuerwehr-weblog.de/2007/08/31/weitere-pflichtfeuerwehr-in-deutschland/

    Einiges ist hier noch zu finden:
    http://www.burgenlandfeuerwehr.de/kfvblk/infoblat/2007/info-069.htm
    danach leben ganz 70 (!) Männer im Dorf, die verpflichtet werden könnten...

    1993 hatte das ganze Dorf noch 93 Einwohner...
    http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?cnt=1218852

    Und wenn Wikipedia recht hat, sinds heute zwar ein paar, aber nicht viel, mehr:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Pietzpuhl und scheint erst 2005 sich weiteren Kleingemeinden bzw. Mini-Verwaltungsgemeinschaften zusammengetan zu haben.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgemeinschaft_Biederitz-M%C3%B6ser

    Kann das sein, dass wir nach den Maßstäben im Westen tausende von Pflichtfeuerwehren haben müssten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz440091
    Datum15.11.2007 09:1730048 x gelesen
    Ist natürlich sowohl ärgerlich als auch traurig, dass in Pietzpuhl Personen zwar im Notfall Hilfe erwarten, jedoch nicht bereit sind sich in der FFw zu engagieren. Die Ausreden sind teilweise auch recht hahnebüschen und besonders ist mir die Passage mit dem Rechtsanwalt im Gedächtnis geblieben.

    Aus dem Bericht des mdr Reporterin: "Was würden Sie machen, wenn Sie so einen Brief kriegen, dass sie nun doch dabei sein müssen?"
    "Rechtsanwalt bemühen. Also anders geht's ja nicht."


    Auszug aus dem wikipedia-Beitrag Pietzpuhl ist ein kleiner Ort etwa 6 Kilometer von der Kreisstadt Burg entfernt.

    Die Stadt Burg bei Magdeburg hat eine Feuerwehr und eventuell wäre das ein Notbehelf, wenn die Restkräfte aus Pietzpuhl sich mit der FF Burg arrangieren.

    Das mit der Pflichtfeuerwehr sehe ich skeptisch, weil eine wahrscheinlich wenig motivierte weil gezwungene Feuerwehr scheint mir nicht so das Gelbe vom Ei zu sein.

    Meine persönliche Meinung.


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    AutorChri8sti8an 8A., Husum / Schleswig-Holstein440092
    Datum15.11.2007 09:2630198 x gelesen
    Moin aus Nordfriesland,
    nun ist sie also da, die 2. Pflichtfeuerwehr im Land.
    Ich ziehe meinen Hut vor der Entscheidung der Bürgermeisterin und des Ordnungsamtsleiters diesen Schritt zu gehen.
    Als Kreiswehrführer für Nordfriesland und somit zuständiger Feuerwehraufsichtsbeamter des Kreises, haben wir uns seinerzeit auch schwer getan was die Gründung einer Pflichtfeuerwehr in List(Sylt) betrifft. Wenn das Verständnis bei der Bevölkerung im Bezug auf Feuerwehr darin besteht zu wissen wo das Haus mit den roten Autos steht, dann ist es schon sehr weit gekommen.
    Mit warmer Wurst und kaltem Bier bekomme ich keine Mitglieder in die Reihen der Feuerwehr das sollte langsam jedem klar werden, spätestens wenn es zu kalt wird torkeln dann die Besucher gesättigt und mit gelöschtem Durst nach Hause und sagen zu sich "Gut das wir eine Feuerwehr haben..." .

    Die Feuerwehr in der Gemeinde List ist immer noch eine Pflichtfeuerwehr, ich gebe die Hoffnung allerdings nicht auf sie eines Tages wieder in den Status FF stellen zu können, das wird allerdings noch einige Zeit und Kaft in Anspruch nehmen.

    Die Lister Kameraden bekommen für den Dienst keine Aufwandsentschädigung. Jeder sollte mal ins Grundgesetz schauen "...Jeder Bürger ist verpflichtet sich ehrenamtlich für seine Gemeinde einzubringen..." !!!

    Wir sind damals sehr offen mit der Presse umgegangen, haben uns nicht versteckt sondern sind damit offen und objektiv umgegangen : Pressemitteilungen über die DPA, Pressetermine vor Ort, begleiten von Kamerateams vor Ort.
    Nach der ersten Berichterstattung war ich einen Tag später zur Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes des Nachbarkreises eingeladen, wo alle Redner nichts besseres zu tun hatten als sich über das unmögliche Instrument einer Pflichfeuerwehr in ihren Grußworten auszulassen. Mir ist jetzt bewusst, dass der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" sehr wichtig auf der Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung ist.
    Hier konnte man dann einige Sachen wieder ins rechte Licht rücken, und so musste sich der dortige Landrat, Kreispräsident und auch der Vertreter des Innenministerium einiges anhören.

    Den Wehren sagte ich dann nur "...Kameraden jeder von Euch Wehrführern hat Probleme in den eigenen Reihen, ich glaube nicht, dass ihr Wert darauf legt, dieses hier in der Öffentlichkeit zu diskutieren..."
    Reaktion : Nickende Köpfe und tosender Beifall für den KBM aus dem Nachbarkreis.

    Fazit : Es ist keine Schandtat diesen Weg zu gehen. In der Kommentierung des BrSchG für Schleswig-Holstein steht, dass die Pflichtfeuerwehr ein Instrument sein soll, um die Bevölkerung auf die Wichtigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr aufmerksam zu machen, nunja ...manche brauchen eben etwas länger.

    Die Nachbarwehr (FF Kampen) liegt 9 km weit entfernt, einhalten der Hilfsfrist nicht möglich Einwohner in Kampen : 680 , Mitlgieder der FF über 30.
    Einwohner List : 1.180, Mitglieder in der FF 12 (vor der Pflichtfeuerwehr.)

    Ich wünsche der Bürgermeisterin und dem zukünftgien Wehrführer viel Kraft und Ausdauer !!!

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Christian Albertsen, KBM
    Kreiswehrführer Nordfriesland


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.440094
    Datum15.11.2007 09:3330082 x gelesen
    Geschrieben von Patrik GriegerWeiß jemand wie das allgemein geregelt ist? Muss bei der "Einberufung" von Bürgern zu einer Pflichtfeuerwehr eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden oder ist es tatsächlich eine Versüßung der Zwangsmaßnahme
    Im NBrandSchG (§ 14 Pflichtfeuerwehr, Aufstellung) und dem dazugehörigen Kommentar ist dazu nichts erwähnt. Es muss:
    - eine Satzung der Pflichtfeuerwehr bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden,
    - es gelten die Recht und Pflichten der Mitglieder einer FFW

    Kostenerstattung wird dort explizit nicht erwähnt. Trotz allem bleiben ja Dinge wie zum Beispiel Lohnausfall oder Einsatzgeld lt. Satzung unberührt.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt440095
    Datum15.11.2007 09:3429985 x gelesen
    Sicherlich ist eine Verpflichtung von Bürgern zum Dienst in der Feuerwehr ist gesetzlich geregelt und die sind dann verpflichtet entsprechende Ausbildungsstunden zu leisten, aber wie soll ich jemanden dazu motivieren oder bewegen zum Eisatz zu kommen!? Wie will ich denn das Gegenteil beweisen, wenn der Bürger mir sagt, dass er was getrunken hatte und deshalb nicht kam, gerade einkaufen war, die Sirene nicht gehört hat, sich nicht gut gefühlt hat etc.!? Er wäre ja gekommen, aber ...! Meine Meinung nach ist man da machtlos!


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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW440096
    Datum15.11.2007 09:3830246 x gelesen
    Ich als FW-Laie frage mich da immer, wie das überhaupt geht? Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter, wo alles, was Laufen konnte, zu den Waffen musste!

    Von den erwähnten 70? Männern im Dorfe dürften doch nur wenige G26.1, geschweige denn G26.3 haben.


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt440097
    Datum15.11.2007 09:4030104 x gelesen
    Richtig, da haben wir das nächste Problem: die Tauglichkeit!


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen440098
    Datum15.11.2007 09:4829974 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian AlbertsenJeder sollte mal ins Grundgesetz schauen "...Jeder Bürger ist verpflichtet sich ehrenamtlich für seine Gemeinde einzubringen..." !!!

    kann mir jemand sagen, wo das genau im GG steht?



    Grüße

    Micha


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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg440100
    Datum15.11.2007 09:5630153 x gelesen
    Pflichtfeuerwehr, dass funktioniert gar nicht.
    Wenn keine Wehr vor Ort ist, dann muss eine andere Gemeinde einspringen.
    Verpflichtung bedeutet, hohe Beteiligung an der Ausbildung, aber bei Einsätzen...
    Welchen Anfahrtsweg hat denn die nächste Stützpunktfeuerwehr oder die Berufsfeuerwehr Magdeburg?


    MkG
    Mike Ganzke


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440101
    Datum15.11.2007 10:0330149 x gelesen
    Geschrieben von Christian AlbertsenJeder sollte mal ins Grundgesetz schauen "...Jeder Bürger ist verpflichtet sich ehrenamtlich für seine Gemeinde einzubringen..." !!!In welchem "Grundgesetz" steht das denn?

    Geschrieben von Christian AlbertsenMit warmer Wurst und kaltem Bier bekomme ich keine Mitglieder in die Reihen der Feuerwehr das sollte langsam jedem klar werdenKeine Mitglieder, denen es primär um den ursprünglichen Aufgabenbereich der Feuerwehr geht. Maibaumaufstellkolonnen kriegt man mit Grillfesten recht einfach rekrutiert. Diesen feinen Unterschied sollte man beachten, wenn man auf Mitgliederfangwerbung geht. Es gibt auch "auf dem Lande" Menschen, die in der Feuerwehr gerne mitwirken würden, jedoch nicht im Sinne des Dorfvereins (ohne den Pietzpuhlern da jetzt was unterstellen zu wollen).

    Geschrieben von Christian AlbertsenDie Feuerwehr in der Gemeinde List ist immer noch eine Pflichtfeuerwehr, ich gebe die Hoffnung allerdings nicht auf sie eines Tages wieder in den Status FF stellen zu können, das wird allerdings noch einige Zeit und Kaft in Anspruch nehmen.Wie sieht es mit der Motivation der Lister Feuerwehrangehörigen aus?
    Wie sieht die Akzeptanz der Pflichtfeuerwehr in den anderen Wehren des Kreises aus (Zusammenarbeit)?
    Wie sehr bist du (oder andere "externe" Führungskräfte) in die Belange dieser Wehr involviert?
    Wie hoch schätzt/kennt man die Anzahl derer, die auch im Falle einer FF weiterhin Dienst versehen wollen?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen440102
    Datum15.11.2007 10:0329845 x gelesen
    Also ich muß ja sagen, folgender Spruch aus dem O-Ton hat was:

    Löschen, Bergen, Maibaum aufstellen

    Wenn man so rumgeht und Nachwuchs sucht, dann soll es mich nicht wundern wenn da niemand Lust auf Feuerwehr hat.
    Wie sahen denn im Vorfeld die Maßnahmen aus? Eine Pflichtfeuerwehr kommt ja nicht von Heut auf Morgen. Die Mitglieder dürften sicherlich über längere Zeit geschwunden sein. Hat man gewartet bis der Karren tief im Dreck saß oder fanden wirklich intensive Bemühungen statt Mitglieder zu werben? Mit Wurst und Bier locke ich doch niemanden zur Feuerwehr.

    18 Aktive müssen es sein, wieviel fehlen denn wirklich?


    MfG Thomas

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    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 436-445-709

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440106
    Datum15.11.2007 10:0929853 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Weege18 Aktive müssen es sein, wieviel fehlen denn wirklich?Kommt drauf an, wie schwer der Maibaum ist ;-)

    Geschrieben von Thomas WeegeWenn man so rumgeht und Nachwuchs sucht, dann soll es mich nicht wundern wenn da niemand Lust auf Feuerwehr hat. Es gibt Leute, die man genau damit ködern kann. Nur sind diese feuerwehrmäßig i.d.R. qualitativ eher im unteren Bereich angesiedelt. Auf der anderen Seite gibt es sicher auch Leute, die sich in der Feuerwehr engagieren würden, wenn genau diese Vereinstätigkeiten nicht wären. Ich schätze deren Anteil so hoch ein, dass ich die immer gerne kommenden Argumentationen, ohne Vereinsleben wäre die Feuerwehrwelt heute quantitativ noch dünner, überhaupt nicht teilen kann (qualitativ schon gar nicht!).


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen440107
    Datum15.11.2007 10:2029988 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppEs gibt Leute, die man genau damit ködern kann. Nur sind diese feuerwehrmäßig i.d.R. qualitativ eher im unteren Bereich angesiedelt. Auf der anderen Seite gibt es sicher auch Leute, die sich in der Feuerwehr engagieren würden, wenn genau diese Vereinstätigkeiten nicht wären. Ich schätze deren Anteil so hoch ein, dass ich die immer gerne kommenden Argumentationen, ohne Vereinsleben wäre die Feuerwehrwelt heute quantitativ noch dünner, überhaupt nicht teilen kann (qualitativ schon gar nicht!).

    Genau der Meinung bin ich auch. Viele wollen nur ihren Dienst machen und Einsätze fahren, auf sonstige "Pflichtveranstaltungen" in der Wehr haben die einfach keinen Bock. Die trinken nach dem Dienst noch ein Bier und gehen dann nach Haus. Da gehören bei uns ein Großteil der guten Feuerwehrleute zu. Wurst grillen die lieber mit ihrer Familie.


    MfG Thomas

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    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.440117
    Datum15.11.2007 10:5929796 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWie sieht die Akzeptanz der Pflichtfeuerwehr in den anderen Wehren des Kreises aus (Zusammenarbeit)?
    Naja, immerhin ist Sylt eine Insel. Und meine Erfahrungen mit Inselfeuerwehren (jedoch Ostfriesische) ist, dass es sich meist um einen sehr eigenen Mikrokosmos handelt. Deswegen dürften sich die Erfahrungen in der Kreisfeuerwehr in Grenzen halten.

    Geschrieben von Sebastian KruppWie hoch schätzt/kennt man die Anzahl derer, die auch im Falle einer FF weiterhin Dienst versehen wollen?
    Provokant gefragt: Ist das scheitern von Pflichtfeuerwehren nicht eher hilfreich für die deutsche Feuerwehrlandschaft?


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz440121
    Datum15.11.2007 11:2629876 x gelesen
    Hallo Christian,

    danke für deinen informativen Einblick in eine PF. Es ist schon mehrmals die Frage aufgetaucht wie sich verpflichtete im Einsatzfalle verhalten.

    Muss man sich wirklich andauernd von der Hälfte der Leute die dümmsten Ausreden anhören oder packt die Leute dann daoch noch das schlechte Gewissen und sie kommen "freiwillig" zum Feuerwehrhaus wenn sie alarmiert werden?

    Ich denke das dies eine der entscheidensten Fragen ist wenn wir uns ein Bild von einer Pflichtfeuerwehr machen.

    Vieleicht kannst du uns dazu ja einen kleinen Einblick geben.

    Gruß, Sebastian


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    AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt440122
    Datum15.11.2007 11:3229834 x gelesen
    Meinst du wirklich, dass jemanden, der bis vor kurzem nix mit Feuerwehr am Hut hatte, nachts, bei Wind und Wetter, der Ehrgeiz packt und der aufsteht und zum Gerätehaus fährt!?
    Ich denke, bis auf Ausnahmen, nicht!


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz440123
    Datum15.11.2007 11:3729762 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeegeGeschrieben von Sebastian Krupp
    Es gibt Leute, die man genau damit ködern kann. Nur sind diese feuerwehrmäßig i.d.R. qualitativ eher im unteren Bereich angesiedelt. Auf der anderen Seite gibt es sicher auch Leute, die sich in der Feuerwehr engagieren würden, wenn genau diese Vereinstätigkeiten nicht wären. Ich schätze deren Anteil so hoch ein, dass ich die immer gerne kommenden Argumentationen, ohne Vereinsleben wäre die Feuerwehrwelt heute quantitativ noch dünner, überhaupt nicht teilen kann (qualitativ schon gar nicht!).



    Nicht um diese Nebendiskussuion fortzuführen sondern nur um Sie ins rechte Bild zu rücken: In dem Artikel steht nirgends das die Leute mit "Maibaumaufstellen" angeworben werden sollten.

    Es wurde lediglich von der Reporterin (evtl. mit etwas falschen Schwerpunkt) der Aufgabenbereich beschrieben.


    Gruß,
    Sebastian


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz440124
    Datum15.11.2007 11:3929996 x gelesen
    Ich kanns mir denken aber wissen tu ichs nicht. Deswegen fage ich ja ;-)


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    AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg440139
    Datum15.11.2007 12:2829783 x gelesen
    Sorry ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, vielleicht kam's schon:
    Dürfen solche zwangsverpflichteten dann immer und bei jedem Alarm
    den Arbeitsplatz verlassen, bzw. haben immer Anwesenheitspflicht??
    Es gibt immer mal Gründe warum man nicht weg kann: Arbeitgeber, wichtiger Termin...


    Feuerwehr. Schnell.Professionell.

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    AutorPatr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland440145
    Datum15.11.2007 12:4529926 x gelesen
    Hallo zusammen,

    und genau da kommen wir zum nächsten Negativpunkt.
    In solch kleinen Orten ist es doch meistens üblich, dass während der Woche tagsüber der arbeitende Anteil an der Bevölkerung eh außerhalb ist. Somit hat vermutlich meine Pflichtfeuerwehr ihre korrekte Einsatzstärke sowieso nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen. In der übrigen Zeit wird wohl daher auch mit Pflichtfeuerwehr die Hilfsfrist kaum zu halten sein. Wo also ist der Sinn der Maßnahme?
    Meiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.


    =======
    Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer.

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440147
    Datum15.11.2007 12:5329841 x gelesen
    Geschrieben von Patrick Feniqueund genau da kommen wir zum nächsten Negativpunkt.
    In solch kleinen Orten ist es doch meistens üblich, dass während der Woche tagsüber der arbeitende Anteil an der Bevölkerung eh außerhalb ist. Somit hat vermutlich meine Pflichtfeuerwehr ihre korrekte Einsatzstärke sowieso nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen. In der übrigen Zeit wird wohl daher auch mit Pflichtfeuerwehr die Hilfsfrist kaum zu halten sein.


    Grundsätzlich richtig, aber das könne viele viele freiwillige Wehren auch nicht.

    Geschrieben von Patrick FeniqueWo also ist der Sinn der Maßnahme?

    Das man zumindest am Wochenende eine funktionierende Wehr hat. Was willst du denn sonst machen wenn alle anderen Mittel wie Werbung, Nachwuchs nicht ziehen? Was das Thema Tagesalarmsicherheit angeht weißt du ja sicherlich selbst das es keine Patentlösung gibt.

    Geschrieben von Patrick FeniqueMeiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.

    Zu allererst ist es mal die Pflicht der Verwlatung das zu tun was Sie gerade nachen.

    Gruß Sebastian


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt440150
    Datum15.11.2007 13:0529853 x gelesen
    Also von der Ortsmitte aus gemessen beträgt die Entfernung von Burg nach Pietzbuhl
    knapp 8 Straßenkilometer. Die nächste Ortswehr wäre Möser mit einer Anfahrt von etwa 5 Kilometern. Diese ist mit TLF 16/25, LF 16 und MTW ausgestattet.
    Wenn ich das richtig erkannt habe hat Pietzbuhl ein LF 8/6.

    Magdeburger Kräfte scheiden für den Erstschlag aus, die Anfahrt beträgt 25 Straßenkilometer.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern440158
    Datum15.11.2007 13:3629961 x gelesen
    Geschrieben von Patrick FeniqueMeiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.

    Das ist keine Alibimaßnahme der Gemeinde, sondern das Feuerwehrgesetz des Landes verpflichtet die Kommune, in solch einem Fall eine PF aufzustellen. Zumindest in Bayern ist das so. Wenn die Bürgermeisterin sagen würde: Naja, Freiwillig geht nix mehr zusammen, dann machen wir halt die Feuerwehr ganz zu würde sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

    Das Aufstellen einer leistungsfähigen Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde!

    Gruß Bernd


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    AutorMarc8el 8K., Droyßig / Sachsen-Anhalt440186
    Datum15.11.2007 15:0429864 x gelesen
    Geschrieben von ---Patrik Grieger--- Weiß jemand wie das allgemein geregelt ist? Muss bei der "Einberufung" von Bürgern zu einer Pflichtfeuerwehr eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden oder ist es tatsächlich eine Versüßung der Zwangsmaßnahme?

    In Sachsen-Anhalt ist eine Regelung, allerdings für alle ehrenamtlich Tätigen, in der Gemeindeordnung formuliert. Auch zum Dienst verpflichtete sind ehrenamtlich tätig.

    § 33 GO LSA "Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalls." Und weiter "Ehrenamtlich Tätigen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung gewährt werden. Mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz von Auslagen mit Ausnahme der Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes sowie der zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten." usw.


    Mit kommunikativen Gruß

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440189
    Datum15.11.2007 15:2029801 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KindIn Sachsen-Anhalt ist eine Regelung, allerdings für alle ehrenamtlich Tätigen, in der Gemeindeordnung formuliert. Das ist in den Gemeindeordnungen anderer Länder ebenfalls enthalten.

    Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines VerdienstausfallsDas ist keine Aufwandsentschädigung in dem Sinne. Das bedeutet, nur wenn du tatsächliche bare Ausgaben vorweisen kannst, bekommst du diese ersetzt.

    Ehrenamtlich Tätigen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung gewährt werden."Können"...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen440204
    Datum15.11.2007 16:2129784 x gelesen
    Da habe ich mich wohl täuschen lassen. Die Homepage hat mich irgendwie denken lassen es wäre wieder eine FF. Aber der Herr Kreiswehrführer Nordfrisland hat mich eines besser belehrt.


    Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY440210
    Datum15.11.2007 16:3029873 x gelesen
    Hallo,

    wenn die Kameraden einer Feuerwehr, aus welchen Gründen auch immer, ihr Amt zur Verfügung stellen, dann ist die Gemeinde gefragt. Zumindest in Bayern ist das so. Also soll eine Pflichtfeuerwehr gegründet werden.
    Wen nimmt man da?
    Meistens wird dann der Bürgermeister auf die FM (SB) zurückgreifen, die vorher ihren Dienst gekündigt haben. Wer sollte das dann sonst machen? Diese FM (SB) haben die nötige Ausbildung und auch Erfahrung.
    Aber die Motivation ist dann nicht mehr wirklich gegeben. Das ist dann in etwa so, wie der Berühmte Hund, den man dann zum Jagen tragen muss.
    Sollte die Gemeinde wirklich jemanden finden, der, ohne vorher in der Feuerwehr war, dann dauert das ja doch einige Zeit, bis dieser zu einem Einsatz ausrücken kann.


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern440222
    Datum15.11.2007 16:4829807 x gelesen
    Mit Verlaub - ich sehe es auch so. Wer familie hat, Job und dann noch zwei Feuerwehren, der ist gezwungen den Dienst zu optimieren und dazu gehören Vereinsfeiern definitiv nicht....


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern440223
    Datum15.11.2007 16:4929779 x gelesen
    Entschuldigung bitte. Was ist ein "Pietzpuhler" ???

    Hilflose Grüße


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern440225
    Datum15.11.2007 16:5329757 x gelesen
    ..danke - bin gerade "Aufgewacht" - so ist ja der Name der Ortschaft...


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW440228
    Datum15.11.2007 16:5329890 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteEntschuldigung bitte. Was ist ein "Pietzpuhler" ???

    Ein Einwohner/ Eine Einwohnerin der Gemeinde Pietzpuhl, um die es hier geht. Siehe Link


    Grüße,

    Julian


    Alles meine persönliche und private Meinung.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern440243
    Datum15.11.2007 17:3529875 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerMeistens wird dann der Bürgermeister auf die FM (SB) zurückgreifen, die vorher ihren Dienst gekündigt haben. Wer sollte das dann sonst machen?

    Aber wieso sollten sie erst austreten um dann zum gleichen Dienst nochmal verpflichtet zu werden??
    also wenn man austritt dann doch mit dem Hintergedanken, dass man keinen Feuerwehrdienst mehr verrichten möchte... mit der Folge dass man nach Ausreden sucht!


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    AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen440246
    Datum15.11.2007 17:4429945 x gelesen
    Wenn jemand die ganze Zeit fit für den Einsatzdienst war, und dann seinen "Helm abgibt", weil ihm etwas aus politischen Gründen nicht gefällt, wird es schwer ein eine Ausrede zu finden, warum es auf einmal nicht mehr geht. Manche haben sich vielleicht keine Gedanken gemacht, ob sie danach verpflichtet werden (können). Das sich der Bürgermeister lieber ausgeblidete Leute holt als neue ausbilden zu lassen dürfte jedem klar sein. Außerdem werden andere verpflichtete die nicht aktiv in der Wehr waren genauso "motiviert" sein.
    Gruß Thomas


    Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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    AutorPatr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland440254
    Datum15.11.2007 17:5329832 x gelesen
    Es ist mir schon klar, dass die Gemeinde hier nur ihre gesetzliche Pflicht erfüllt, in dem sie eine Pflichtwehr aufstellt.
    Der Gedanke an sich, mit solchen Mitteln Brandschutz und Hilfeleistung sicherzustellen, stammt noch aus einer Zeit, als die meisten Leute noch mehr "Obrigkeitshörigkeit" besaßen. Da hätte man sicher auch mit militärischem Drill und Drohungen eine halbwegs funktionierende Feuerwehr in Gang bekommen.
    Heute gibt es für diesen Fall so viele Schlupflöcher (gerade für die Art Personen, wie sie ja in dem Artikel schon angesprochen wurden), dass die Aufstellung mehr als schwierig werden wird.
    Und selbst wenn es gelingt, die 18 erforderlichen FWA zu verpflichten, sind die noch lange nicht einsatzfähig (Ausbildung, G26, ...).
    Daher mein Begriff "Alibimaßnahme".
    Was sollen "zwangsverpflichtete" FWA ohne Ausbildung und ohne Motivation erreichen?

    Wie wird eigentlich in der Zwischenzeit (bis die Leute ausgebildet sind) der Grundschutz sichergestellt?


    =======
    Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer.

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    AutorPatr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland440259
    Datum15.11.2007 18:0329759 x gelesen
    Also ich habe mir den Artikel nochmal durchgelesen. Für mich sieht es eigentlich nicht gerade so aus, als hätten hier einige den "Helm abgegeben". Mir kommt es eher so vor, als wäre das Problem über die Zeit gewachsen.
    Die "alten" FWA sind aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und es sind keine "Jungen" nachgekommen. Daher wird es wohl mit der Verpflichtung von ausgebildeten Ehemaligen schwer werden.


    =======
    Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer.

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen440260
    Datum15.11.2007 18:0329883 x gelesen
    Was glaubt ihr denn wen die Gemeinde als erstes versucht zu verpflichten? Den der schon ausgebildet ist und schonmal in der Feuerwehr war oder jemanden der (noch) von Nichts ´ne Ahnung hat?


    MfG Thomas

    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 436-445-709

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY440269
    Datum15.11.2007 18:1629933 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAuf der anderen Seite gibt es sicher auch Leute, die sich in der Feuerwehr engagieren würden, wenn genau diese Vereinstätigkeiten nicht wären.

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Auch ich engagiere mich sehr stark in der FF und im Verein eher wenig bis gar nicht. So Veranstaltungen wie Fahnenweihen oder an Feiertagen dem Pfaffen hinterher zu laufen, gehen mir 3 Meter am Ar*** vorbei. Und? Warum sollte ich deswegen der FF fern bleiben. FF und Feuerwehrverein sind zwei Paar Stiefel. Es wird doch keiner gezwungen an solchem Firlefanz teilzunehmen.

    Gruß
    Peter


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt440271
    Datum15.11.2007 18:1929847 x gelesen
    Nunja, wenn es einfach keine "Alten" mehr gibt, sei es wegen Umzug oder wegen demographischen Gründen sieht das schon wieder anders aus.
    Steht da nicht was von nem Neubaugebiet im Artikel? Dort findet man ja häufig von außerhalb zugezogene, die oft bisher in einer "Großstadt" gewohnt haben und sich über den Brandschutz nicht wirklich Gedanken gemacht haben. Bei denen kann eine Verpflichtung vielleicht was bringen. Wei sieht es eigentlch aus, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen? Wie hoch sind die Strafen?


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü440287
    Datum15.11.2007 18:5930246 x gelesen
    Geschrieben von Thomas StephanWenn jemand die ganze Zeit fit für den Einsatzdienst war, und dann seinen "Helm abgibt", weil ihm etwas aus politischen Gründen nicht gefällt, wird es schwer ein eine Ausrede zu finden, warum es auf einmal nicht mehr geht.

    Wird es?

    Nach 3 Minuten überlegen mal eine spontane Auswahl:

    -Es gab soviele schreckliche Feuerwehrunfälle in letzter Zeit, daß ich Angst um mein Leben habe. Ich konnte nachts nicht mehr schlafen, deshalb habe ich aufgehört.

    -Ich bin als Ersthelfer zu einem Unfall gekommen und möchte so etwas nie wieder sehen. Wochenlang war ich danach nurnoch niedergeschlagen und musste immer wieder daran denken. Nun bin ich endlich wieder drüber hinweg und soll auch noch mit der Feuerwehr anfangen? Bei der Feuerwehr kommen solche Einsätze immer wieder!

    -Ich hatte nach Einsätzen immer wieder für einige Tage einen Tinnitus, als ich dann für eine Zeit nicht mehr an Einsätzen teilgenommen haben hatte ich das nicht mehr...Da hab ich halt ganz aufgehört.

    -Ich bin da ausgetreten, weil ich ständig nur gemobbt wurde, dabei habe ich doch mein Bestes gegeben!

    Und jetzt der Beste;-) : Ich hatte doch eine Alkoholproblem. Das habe ich jetzt zwar unter Kontrolle, aber ich habe Angst, daß ich bei einer Institution wo so oft nach dem Dienst getrunken und so viel gefeiert wird einen Rückfall bekomme.

    ___________________________
    Und gegen "weiche Faktoren" ist der Gegennachweis unendlich schwieriger...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW440294
    Datum15.11.2007 19:3130242 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Jürgen Häfner--- Ich als FW-Laie frage mich da immer, wie das überhaupt geht? Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter, wo alles, was Laufen konnte, zu den Waffen musste!

    Oh, wurde die allgemeine Wehrpflicht inzwischen abgeschafft? :-))

    Aber was schlägst du als Alternative vor:
    Den betreffenden Ort evakuieren, alle Bewohner umsiedeln, Gebäude abreissen und Durchgangsstraßen sperren? (für Ödland sind ja problemlos immens lange Eingreifzeiten akzeptabel)
    Oder ein bezahltes Brandschutzsystem einführen? Bei den bisherigen Modellen (sprich: Berufsfeuerwehr) hätte das vermutlich die selbe Folge, weil die hohen (und von den Einwohnern zu tragenden) Kosten ein Leben in dem betrteffenden Ort sehr unattraktiv machen würde.

    Für die Zukunft werden wir aber wohl neue Varianten bezahlter Brandschutz-Dienstleister erleben. Firmen, die mit 'normalen' Geschäften ihren Hauptverdienst haben, und im Einsatzfall gegen entsprechende Bezahlung ein garantiertes Personalkontingent in definierter Zeit zur Verfügung stellen. (ggf. gleich mit der zugehörigen Technik, dann ist es wie eine BF mit Vollbeschäftigung und ohne Beamte *g*)

    Gruß,
    Henning


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg440296
    Datum15.11.2007 19:3429754 x gelesen
    Hallo,

    ist jemand bekannt, ob und bei welchen Pflichtfeuerwehren - als Vorbild - die Bürgermeister und Ratsmitglieder Feuerwehrdienst versehen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440340
    Datum15.11.2007 22:3929905 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleNach 3 Minuten überlegen mal eine spontane Auswahl:

    Bei der ganzen medizinischen Geschichte vergessen viele nur eines. Wenn jemand die von Dir geschilderten gesundheitlichen Probleme (beim Amtsarzt) angibt, dann sollte er danach nie - aber auch nie wieder auch nur anähernd eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung (z.B. Risiko-LV zur Sicherung eines Darlehens) benötigen.

    Denn die wird er dann nicht mehr oder nur noch mit sehr sehr teuren Risikozuschlägen bekommen.


    Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall, da wurde vor Jahren mal eine leichte Schlafapnoe (d.h. er schnarcht - aber in einer Schwere die noch lange nicht behandlungspflichtig ist) in einem Schlaflabor diagnostiziert. Diese Diagnose führ nun dazu, daß er genau die o.g. Probleme hat. Keine LV, keine BUZ, keine PKV. Bzw. nur mit schweineteuren und nicht bezahlbaren Risikozuschlägen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW440347
    Datum15.11.2007 23:3029880 x gelesen
    Hallo Henning,

    nicht die allgemeine Wehrpflicht, aber durchaus die Gewohnheit hoher Herren der Vergangenheit, alles in den Krieg zu schicken, was überhaupt eine Heugabel halten kann. Ist ja leider noch nicht wirklich sooo lange her!

    Ich meinte die Frage durchaus ernst! Wie ist es möglich, Bürger zwangszuverpflichten, die möglicherweise nicht einmal eine G 26.1 zusammenbringen?

    Wäre interessant, mal die Folgen eines Herzinfarktes bei erzwungenem Dienstabend durchzudenken!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg440364
    Datum16.11.2007 01:2929867 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian FischerBei der ganzen medizinischen Geschichte vergessen viele nur eines. Wenn jemand die von Dir geschilderten gesundheitlichen Probleme (beim Amtsarzt) angibt, dann sollte er danach nie - aber auch nie wieder auch nur anähernd eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung (z.B. Risiko-LV zur Sicherung eines Darlehens) benötigen.

    mal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann?

    Der Amtsarzt hat doch eine Schweigepflicht. Und das Ergebnis der Untersuchung wird ja nicht gerade an die Rathaustür genagelt.

    [ich frag hier mal bewusst etwas laienhaft, diese Fragestellung interessiert sicherlich auch andere User]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440369
    Datum16.11.2007 07:0729806 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yermal ne blöde Frage: wie erfährt die Versicherung das dann?

    Weil Du im Rahmen Deiner Obliegenheiten bei Abschluß des Vertrags alle Ärzte angeben mußt bei denen Du in Behandlung warst, diese von der Schweigepflicht entbinden mußt und alle Vorerkrankungen nennen mußt sowie ggf. eine ärztliche Untersuchung machen lassen mußt.

    Tust Du dies nicht, kann dies die Versicherung später von ihrer Leistungspflicht befreien (und da Versicherungen ohnehin nur ungern zahlen wollen wenn es darauf ankommt ist sowas eine Steilvorlage...).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW440372
    Datum16.11.2007 07:4529921 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWeil Du im Rahmen Deiner Obliegenheiten bei Abschluß des Vertrags alle Ärzte angeben mußt bei denen Du in Behandlung warst, diese von der Schweigepflicht entbinden mußt und alle Vorerkrankungen nennen mußt sowie ggf. eine ärztliche Untersuchung machen lassen mußt.
    Ich sehe das nicht so problematisch. Beim Amtsarzt ist man idR nur für eine Untersuchung (Diensttauglichkeit o.ä.) bzw. Diagnosestellung. Ein Amtsarzt behandelt in aller Regel auch nicht. Daher brauche ich diese Art von Untersuchung wohl nicht angeben, bzw. eine Entbindung der Schweigepflicht vornehmen. Oder täusche ich mich??


    Viele Grüße
    Marcus

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    http://www.feuerwehr-rahden.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440373
    Datum16.11.2007 08:0329771 x gelesen
    Geschrieben von Marcus PansingEin Amtsarzt behandelt in aller Regel auch nicht. Daher brauche ich diese Art von Untersuchung wohl nicht angeben, bzw. eine Entbindung der Schweigepflicht vornehmen. Oder täusche ich mich??

    Wenn dabei eine Diagnose gestellt wird, die Dich untauglich für den Feuerwehrdienst erscheinen läßt (und darum geht es ja hier), dann ist diese Untersuchung allemal aufschlußreich und der Arzt muß benannt werden. Schließlich muß da ja eine nicht unerhebliche Einschränkung vorliegen.


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern440387
    Datum16.11.2007 10:5629856 x gelesen
    Nur mal so ne Frage zwischendurch ;-) ... wieviel Pflichtfeuerwehren gibt es denn bis jetzt wieder in Deutschland ?


    -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
    Feuerwehr Garching a.d.Alz

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY440395
    Datum16.11.2007 11:3429853 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerNur mal so ne Frage zwischendurch ;-) ... wieviel Pflichtfeuerwehren gibt es denn bis jetzt wieder in Deutschland ?

    Hallo Christian,

    so wie hier im Forum diskutiert wurde, gibt es eine Pflichtfeuerwehr in D. Das ist die Feuerwehr in List auf Sylt. Sonst ist mir nichts bekannt.


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW440402
    Datum16.11.2007 11:5630011 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastner
    Hallo Christian,

    so wie hier im Forum diskutiert wurde, gibt es eine Pflichtfeuerwehr in D. Das ist die Feuerwehr in List auf Sylt. Sonst ist mir nichts bekannt.


    Steht am Anfang und steht im Threadcontainer:

    Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

    In Pietzpuhl gibt es ein Problem: Die Freiwillige Feuerwehr findet keine Freiwilligen mehr. Deshalb hat die Bürgermeisterin fähige Männer nun zwangsverpflichtet.

    In Pietzpuhl darf es nicht mehr brennen. In dem Dorf bei Magdeburg hat sich die Freiwillige Feuerwehr aufgelöst.

    Bürgermeisterin Roswitha Reinhold besichtigt mit dem Gemeindearbeiter Helmut Rausch die traurigen Reste ihrer Löschtruppe. 18 Kameraden bräuchte das Dorf. Aber die finden sich hier, trotz blitzblanker Ausstattung, schon lange nicht mehr. [...]



    Um diese PF geht es ja in diesem Thread, also existieren zumindest schon einmal zwei Zwangsfeuerwehren.


    Wie allerdings die Voraussetzungen zur Zwangsverpflichtung einzelner Bürger sind, konnte mir immer noch niemand beantworten?


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440409
    Datum16.11.2007 12:0629815 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen HäfnerWie allerdings die Voraussetzungen zur Zwangsverpflichtung einzelner Bürger sind, konnte mir immer noch niemand beantworten?


    Dies ist in den Brandschutzgsetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

    Für Ba-Wü gilt, daß es keinen Unterschied gibt, ob Du freiwillig in die FF eintrittst, oder ob Du dienstverpflichtet wirst (nein, das hat nichts mit der Freistellung vom Grundwehrdienst über den KatS zu tun).



    § 11 FwG Baden-Württemberg
    Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr

    (1) Die Gemeinden können durch Satzung Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. Wer in mehreren Gemeinden wohnt, darf nur in der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden, in der die Hauptwohnung liegt. Das Nähere, insbesondere Ausnahmen von der Feuerwehrdienstpflicht, Umfang und Dauer der Dienstverpflichtung sowie Rechte und Pflichten der Dienstverpflichteten, regelt die Satzung.

    (2) Die Dienstpflichtigen werden nach Maßgabe der Satzung durch schriftlichen Verpflichtungsbescheid für eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung herangezogen. Nicht herangezogen werden sollen Feuerwehrdienstpflichtige,

    1. für die der Dienst in der Feuerwehr aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet oder
    2. die nach § 10 Abs. 2 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr ungeeignet sind.



    Auf Basis dieser Vorschrift bekommen die dafür ausgewählten Gemeindeeinwohner ein Schreiben, nachdem Sie für den Dienst in der Feuerwerh verpflichtet werden. Fertig.

    Der Rest ist eigentlich wie bei Dir und mir, die vollkommen freiwillig in die Wehr eingetreten sind.


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW440414
    Datum16.11.2007 12:1629727 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer2. die nach § 10 Abs. 2 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr ungeeignet sind.

    Danke für deine Antwort!

    Sehe nur ich das so, oder wird es da bei insgesamt 70 Erwachsenen recht schnell eng? Denn wenn man wirklich freiwillig irgendwo mitmacht, umschifft man ja manche berufliche und private Hinderungshürde, ermöglicht manches. Als Zwangshelfer jedoch ist diese Bereitschaft doch wohl nahe Null?


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz440417
    Datum16.11.2007 12:1829983 x gelesen
    Hallo,

    ich verstehe Jürgens Frage eher so:

    Nach welchen Kriterien werden denn die Einwohner die nach

    - Arztbesuch
    - Rechtsanwalt
    - bitten und flehen
    - wegziehen

    noch übrig sind verpflichtet bzw. nicht verpflichtet? (Angenommen das es dann noch mehr als 18 sind)

    - Alter ?
    - Beruf ?
    - früher Mitglied der FF ?

    Gruß, Sebastian


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    AutorPatr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland440418
    Datum16.11.2007 12:2129862 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    dazu hier mal ein Auszug aus dem saarl. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz.
    (Wurde zwar kürzlich novelliert, aber der § für die Pflichtfeuerwehr ist m.W. ziemlich gleich geblieben):

    § 11 Pflichtfeuerwehr
    (1) Kann eine Freiwillige Feuerwehr nicht oder nicht in ausreichender Stärke gebildet werden, hat
    die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. Kann lediglich in einem Löschbezirk eine Freiwillige
    Feuerwehr nicht oder nicht in ausreichender Stärke gebildet werden, so ist eine Pflichtfeuerwehr
    aufzustellen, soweit und solange die Freiwilligen Feuerwehren der übrigen Löschbezirke den
    Brandschutz und die Hilfeleistung für dieses Gebiet nicht gewährleisten können.
    (2) Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder Einwohner der Gemeinde vom vollendeten 18. bis zum vollendeten
    50. Lebensjahr herangezogen werden. Die Vorschriften des Gemeinderechts über die Ablehnung
    einer ehrenamtlichen Tätigkeit gelten entsprechend. Das Ministerium für Inneres, Familie,
    Frauen und Sport kann in der Brandschutz-Organisationsverordnung weitere Ausnahmen von der
    Dienstpflicht für bestimmte Berufs- und Bevölkerungsgruppen zulassen.


    Gruß
    Patrick


    =======
    Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440424
    Datum16.11.2007 12:4529825 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen HäfnerSehe nur ich das so, oder wird es da bei insgesamt 70 Erwachsenen recht schnell eng? Denn wenn man wirklich freiwillig irgendwo mitmacht, umschifft man ja manche berufliche und private Hinderungshürde, ermöglicht manches. Als Zwangshelfer jedoch ist diese Bereitschaft doch wohl nahe Null?

    Die privaten und beruflichen Hinderungsgründe müssen schon erheblich sein, damit man da raus kommt.

    Ansonsten sollte man bei einer derart keinen Dorfgemeinschaft eines nicht vergessen. Wenn der Dienstverpflichtete nicht kommt und das Gebäude seiner Nachbarn abbrennt (und vorher bekannt war, daß der verpflichtete sich drücken will), was wird wohl mit dem Haus, dem Auto,... des Verpflichteten geschehen...


    Ich bei diesen Minisiedlungen eine Feuerwehr irgend wie für entbehrlich halte, wenn in der Nähe irgend eine andere einigermaßen leistungsfähige Einheit stationiert ist.

    Vielleicht sollte man da mal das betreffende Brandschutz-/ Feuerwehrgesetz überarbeiten...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen441121
    Datum19.11.2007 17:4229923 x gelesen
    - Alter ?
    - Beruf ?
    - früher Mitglied der FF ?

    Nein, die werden verpflichtet wenn Sie körperlich & geistig in der Lage sind am Feuerwehrdienst teilzunehmen.
    Ganz normale Aufnahmevoraussetzungen wie bei freiwilligen Eintritt in die Feuerwehr!
    Steht alles in den Brandschutzgesetzen der Länder geregelt.

    MkG
    Lars


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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen441122
    Datum19.11.2007 17:5429862 x gelesen
    Hallo,
    Soweit ich das weiß,weil wir mit unserem 2. Ort (Silkerode) vor dem gleichen Problem standen & z.T. noch stehen,weil hier von 430 EW nur 12 in der Fw sind,muß die Gemeinde für jede Ausbildungs- & Einsatzstunde eine Aufwandsentschädigung zahlen.

    Das heißt pro Fw-Mann die jährlichen Ausbildungsstunden innerhalb der Wehr wie nach FwDV gefordert + weitere (z.B.techn.Lehrgänge) Ausbildungsmaßnahmen.

    Wie hoch die Aufwandsentschädigung / Std. ist ,muß dann innerhalb der Gemeinde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden,es gibt aber wohl Empfehlungen ( von-bis) durch Bundesländer ähnlich wie Aufwandsentschädigung von Führungskräften geregelt wird.

    MkG

    Lars


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz441296
    Datum20.11.2007 10:2429852 x gelesen
    Geschrieben von Lars Ballhause Alter ?
    - Beruf ?
    - früher Mitglied der FF ?

    Nein, die werden verpflichtet wenn Sie körperlich & geistig in der Lage sind am Feuerwehrdienst teilzunehmen.
    Ganz normale Aufnahmevoraussetzungen wie bei freiwilligen Eintritt in die Feuerwehr!
    Steht alles in den Brandschutzgesetzen der Länder geregelt.


    Ja, das ist mir klar. Ich meinte aber etwas anderes, vileicht hab ich mich was unglücklich ausgedrückt. ich versuchs noch mal.

    Angenommen du bekommst nach der ganzen Zwangsrekrutierungsaktion 25 oder meinetwegen 30 Leute zusammen die tauglich sind. Du brauchst aber minimum nur die hier mal genannten 18.

    - Welche werden jetzt "wieder heim geschickt"?
    - Nach welchen Kriterien werden sich ggf. die Besten rausgesucht?
    - Oder werden gar alle verpflichtet auch wenn ich dann über meinem Mindestbedarf bin.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern441324
    Datum20.11.2007 11:3429851 x gelesen
    ..Du überlegst Dir kritisch, wer von den pot. Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr wohl am besten gegeignet ist.

    Denkbare Zweit-Kriterien könnten sein:
    1) Familienstand - Ledige haben einfach mehr Zeit für die Feuerwehr
    2) Lage des Arbeitsplatzes zur FF
    3) eventuell positive Einstellung des Arbeitgebers zur FF
    4) vorhandene Führerscheinklassen
    5) bei körperlciher Eignung bevorzugt Leute die die G26.3 erfüllen
    etc. etc.

    Also ganz simpel, Du suchst Dir diejenigen aus, von denen du den größten Vorteil glaubst zu haben.


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    AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen441328
    Datum20.11.2007 11:3829779 x gelesen
    Geschrieben von Volker Leiste5) bei körperlciher Eignung bevorzugt Leute die die G26.3 erfüllen

    hmm, als MA fallen sie dann aber als AGT aus. Dann bevorzuge ich doch Leute, die für den Atemschutzeinsatz körperlich sowieso nicht geeignet sind. Gerade bei entsprechender Personalknappheit.

    MfG Mike


    Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern441337
    Datum20.11.2007 11:5029739 x gelesen
    Das Motivationsproblem ist natürlich immens. Da braucht es schon einen sehr gut geschulten Feuerwehrchef - und/oder Ausbilder, um diese Truppe auch zu einem brauchbaren Haufen zu machen. Keine leichte Aufgabe.

    Bedeutet in leizter Konsequenz auch, dass man mit dem ganzen alten Firlefanz von Feuerwehrverein- , -romantik etc. Schluß machen muß. Denn dieses Umfeld hat ja defacto (auch) dazu geführt, dass diese Personen in der Vergangenheit nicht freiwillig mitgemacht haben.

    Wichtig ist die Frage, wie mit Totalverweigeren umgegangen wird. Da gibt es notfalls die Möglichkeit durch Busgelder gegen Abwesenheit Einzelner vorzugehen. Also jede versäumte Übung kostet einen Strafbetrag. Die Notwendigkeit einer straffen Personalführung mit der Pflicht sich eine Abwesenheit jeweils schriftlich genehmigen lassen zu müssen. Oder auch das Hinterherforschen, warum jemand bei Alarm nicht erschienen ist........ keien angenehme Situation jedenfalls.

    Eine Chance besteht m.E. nur darin, wenn es gelingt glaubhaft den Sinn der Feuerwehr und den persönlichen Nutzen rüberzubringen.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg441486
    Datum20.11.2007 19:2029744 x gelesen
    Geschrieben von Mike Böttnerhmm, als MA fallen sie dann aber als AGT aus. Dann bevorzuge ich doch Leute, die für den Atemschutzeinsatz körperlich sowieso nicht geeignet sind. Gerade bei entsprechender Personalknappheit.



    Oder sie sind beides und ich kann sie universell einsetzen. Das ist für mich ohnehin die Zielgröße auf Truppebene.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485273
    Datum26.05.2008 18:1929782 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lothar Kämperist hier schon folgendes bekannt und wurde diskutiert ? (habe nichts gefunden)

    http://www.mdr.de/exakt/5003214.html


    Update


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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