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ThemaZurückzahlen des CE-Führerscheins! Ja oder nein??27 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 F.8, Köfering/Egglfing / Bayern439431
Datum12.11.2007 18:4611574 x gelesen
Servus Kameraden,

bei mir ergibt sich folgende Situation:
Ich bin Mitglied einer Stadtteil-Feuerwehr, die Stadt hat mir einen Großteil des CE-Führerscheines bezahlt mit der Voraussetzung das ich mich für eine bestimmte Zeit für den Dienst in der Feuerwehr verpflichten muss. Sollte ich davor aus der Fw austreten muss ich den Großteil zurückbezahlen! Da ich aber aus perönlichen Gründen aus dem Ort wegziehen musste habe ich jetzt ca. 6,5 km zum Gerätehaus und muss durch 2 Ortschaften durch, desweiteren bin ich aus beruflichen Gründen maximal nur am Wochenende zuhause (Bundeswehr)! Jetz stellt sich für mich die Frage ob es weiterhin sinnvoll ist in der Feuerwehr dienst zu tun. Alleine schon aus dem Grund der Sicherheit wegen der Anfahrt im Einsatzfall zum Gerätehaus!

Könnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Danke für die Antworten

Gruß
Flo


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)439439
Datum12.11.2007 19:3710010 x gelesen
Geschrieben von Florian FrummetAlleine schon aus dem Grund der Sicherheit wegen der Anfahrt im Einsatzfall zum Gerätehaus!Das hängt doch nicht mit der Entfernung zusammen, sondern mit deinem Fahrstil? Und den könnte man ändern...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern439440
Datum12.11.2007 19:4110067 x gelesen
Da muss ich dir vollkommen Recht geben. Es sind aber auf der Strecke einige Gefahrenpunkte, also alleine am Fahrstil liegst a ned...


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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW439446
Datum12.11.2007 20:0310069 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Florian FrummetKönnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Umzug auch beruflich bedingt? Sinnvoll in einer Wehr Dienst zu tun wenn Du eh nur selten vor Ort bist und damit keine Übungs- / Einsatzerfahrung hast (es sei denn Du bist während der Woche woanders in einer Wehr tätig)?

Denke je nach dem wie die Fragen oben ausfallen dann solltest Du austreten dürfen.

Gruss
Christian


-------------------------------------------------


... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern439447
Datum12.11.2007 20:089860 x gelesen
Der Umzug war nicht beruflich bedingt. Unter der Woche bin ich in keiner Wehr tätig!


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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen439457
Datum12.11.2007 20:319892 x gelesen
Geschrieben von Florian FrummetDa muss ich dir vollkommen Recht geben. Es sind aber auf der Strecke einige Gefahrenpunkte, also alleine am Fahrstil liegst a ned...

Man sollte sowieso in den Grenzen der StVo anfahren ode ist die Straße für den sonstigen Verkehr gesperrt, ob es sinnvoll ist hängt u.a. auch von der Struktur der Wehr ab..


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen439481
Datum12.11.2007 21:5310073 x gelesen
Geschrieben von Florian Frummetdie Stadt hat mir einen Großteil des CE-Führerscheines bezahlt mit der Voraussetzung das ich mich für eine bestimmte Zeit für den Dienst in der Feuerwehr verpflichten muss. Sollte ich davor aus der Fw austreten muss ich den Großteil zurückbezahlen!

Habt ihr das schriftlich festgehalten?

Mein Bruder war in einer ähnlichen Situation, allerdings beruflich. Sein Arbeitgeber hatte ihm den LKW-Führerschein bezahlt. Abmachung war das er sich für 5 Jahre verpflichten musste den Arbeitgeber nicht zu wechseln, andernfalls müßte er die entstandenen Kosten zurückerstatten. Allerdings wurde die Summe durch 5 Jahre geteilt und er hätte im Falle eines Wechsels nur einen Anteil der Kosten zurückzahlen brauchen. Also pro Jahr ein Fünftel der Summe.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW439498
Datum12.11.2007 22:489949 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Florian FrummetKönnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Was steht denn in der Vereinbarung?
Oder gibt es nichts Schriftliches?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass diese Vereinbarungen nicht nah an der Unwirksamkeit sind, wie zum Beispiel im beruflichen Bereich. 10 Jahre Verpflichtung wurden vor etlichen Jahren mal als zulässig entschieden. Heute könnte die Entscheidung anders ausfallen. Ich würde zumindest auf einer anteiligen Reduzierung nach Zeit bestehen.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz439500
Datum12.11.2007 22:5610069 x gelesen
Hallo Flo,

hier: Führerschein in der FFW wurde das Thema schoneinmal behandelt. Vielleicht bekommst du da weitere Antworten.

An deiner Stelle würde ich u.a. abklären, ob diese Zahlungsverpflichtung überhaupt rechtmäßig ist. Warum sollst du für eine Ausbildung zahlen, die der Feuerwehr zu gute kommt. Für den AGT-Lehrgang o.Ä. musst du ja sicherlich auch kein Geld zurückzahlen, oder? Gleiches gilt doch für den Lohnausfall bei längeren Lehrgängen. Meiner Meinung nach versuchen hier einige Gemeinden ihre Ehrenamtlichen abzuzocken.

Wie wärs mit der Alternative: Wenn du wirklich zahlen solltest, bleibst du einfach drin. Du bist nicht der einzige ehrenamtliche FA, der nur am Wochenende Zeit für die Feuerwehr hat. So lange du auf deine Ausbildungsstunden kommst, sollte das kein Problem darstellen.

Viele Grüße
Christian


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW439503
Datum12.11.2007 23:0610060 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingWarum sollst du für eine Ausbildung zahlen, die der Feuerwehr zu gute kommt.

Weil er die Vereinbarung getroffen hat?

Geschrieben von Christian DüsingMeiner Meinung nach versuchen hier einige Gemeinden ihre Ehrenamtlichen abzuzocken.

Na ja, die Interessenlage der Gemeinde ist mit Abzocken nicht richtig umschrieben. Die geben "relativ" viel Geld aus und der FA kann im Grunde am Tag nach der Führerscheinprüfung aus der Feuerwehr austreten, weil er keine Lust mehr hat. Im Interesse der Steuerzahler finde ich eine solche Vereinbarung jetzt nicht unbillig. Es ist nur eine Frage der Ausgestaltung, z.B. nur die Pflicht x % der Gesamtsumme zurückzahlen, jährliche Reduzierung der Rückzahlungsbeträge etc.

Gruß
Sven


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg439510
Datum13.11.2007 00:1210089 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannDie geben "relativ" viel Geld aus und der FA kann im Grunde am Tag nach der Führerscheinprüfung aus der Feuerwehr austreten, weil er keine Lust mehr hat.

Die Feuerwehr investiert auch eine Menge Geld in meine feuerwehrtechnische Ausbildung und ich kann trotzdem morgen meinen Hut an den Nagel hängen, wenn mir danach ist. Wo ist da jetzt bitte der Unterschied?

Ich stelle jedes Jahr der Freien und Hansestadt Hamburg meine Dienste ehrenamtlich und kostenlos in einem nicht geringen Umfang zur Verfügung. Das mache ich gerne und aus Überzeugung.

Wenn es mich in absehbarer Zeit beruflich in ein anderes Bundesland verschlägt, darf ich als Dank eine nicht unerhebliche Summe zurückzahlen, weil ich aus rein dienstlichen Gründen den Führerschein über die Feuerwehr gemacht habe. Ganz großes Tennis kann ich da nur sagen...

Am "besten" finde ich da noch die Regelung, dass man diesen Führerschein in einigen Landesteilen zum Großteil noch selber finanzieren muss, um das Eigentum der Gemeinde zu bewegen und sich dann noch zu x-Jahren Mitgliedschaft verpflichtet.


Beste Grüße Sven

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen439519
Datum13.11.2007 01:2510086 x gelesen
Geschrieben von Florian FrummetFlorian Frummet, Köfering/Egglfing
Datum:12.11.2007 18:46:48
Text:Servus Kameraden,

bei mir ergibt sich folgende Situation:
Ich bin Mitglied einer Stadtteil-Feuerwehr, die Stadt hat mir einen Großteil des CE-Führerscheines bezahlt mit der Voraussetzung das ich mich für eine bestimmte Zeit für den Dienst in der Feuerwehr verpflichten muss. Sollte ich davor aus der Fw austreten muss ich den Großteil zurückbezahlen! Da ich aber aus perönlichen Gründen aus dem Ort wegziehen musste habe ich jetzt ca. 6,5 km zum Gerätehaus und muss durch 2 Ortschaften durch, desweiteren bin ich aus beruflichen Gründen maximal nur am Wochenende zuhause (Bundeswehr)! Jetz stellt sich für mich die Frage ob es weiterhin sinnvoll ist in der Feuerwehr dienst zu tun. Alleine schon aus dem Grund der Sicherheit wegen der Anfahrt im Einsatzfall zum Gerätehaus!

Könnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Danke für die Antworten

Gruß
Flo


Generell hab ich schon mehrmals davon erfahren, daß solche Verträge eigentlich "Sittenwidrich" sind. Nein, nagelt mich nicht an dem Ausdruck fest!
So wie es schon erwähnt wurde, ist es jedoch möglich, dass ich nach kurzer Zeit (1Tag oder auch drei Jahre) eine Änderung vollziehe und umziehen muß. Das konnte ich damals noch nicht wissen.

Was ich aber weiß ist, daß es einige Personen gibt, die von ihrem Arbeitgeber vor Gericht gezogen wurden, weil sie eine Ausbildung gemacht haben, danach gekündigt haben und nun vom AG die Ausgaben zurück gefordert wurden. Leider hat der Arbeitgeber nix bekommen.

Soll aber nicht dazu auffordern, "macht euren Führerschein, und danach die Sinnflut!"

Denke, jedem dem Vorsatz nachgewiesen werden kann, hat auch sonst noch rechtliche Folgen zu tragen!

So, weiter:
Hierfür gibt es eindeutige Gerichtsurteile die besagen, dass diese Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist, da sie für ihre Tätigkeit im Betrieb eine nötige Ausbildung haben mußten und der Betrieb dafür keine Rückerstattung erfordern kann. Auch diese Personen haben eine solche Vereinbarung mit dem Betrieb unterschrieben, jedoch hat es dem Betrieb nix geholfen!

Was ich auch weiß, daß dies mehrfach bei WF eingetroffen ist, wonach die Mitarbeiter zu anderen Feuerwehren gewechselt sind. Heißt: Die WF wollte die Auslagen für die Ausbildung der Personen zurückfordern, obwohl sie die Ausbildung vorher von den Personen verlangt hat um ihren Job zu machen.

Was ich jetzt nicht weiß, ob ich diese Probleme der WF'en auch mit den Führerscheinen der FF'en vergleichen kann!?
Vielleicht muß man mal dort genauer nachforschen, bevor man sich hier die Köpfe wundredet


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio439521
Datum13.11.2007 01:519950 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Horst PeterekHierfür gibt es eindeutige Gerichtsurteile die besagen, dass diese Rückzahlungsforderung nicht rechtens ist, da sie für ihre Tätigkeit im Betrieb eine nötige Ausbildung haben mußten und der Betrieb dafür keine Rückerstattung erfordern kann. Auch diese Personen haben eine solche Vereinbarung mit dem Betrieb unterschrieben, jedoch hat es dem Betrieb nix geholfen!

Du hast sicherlich auch die Urteilsnummern dieser Gerichtsurteile.
Bindungsfristen von 1-3 Jahren sind in der Wirtschaft völlig üblich. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, wonach Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber aufgewendet hat, vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen beendet.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 439526
Datum13.11.2007 08:3810042 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Florian Frummetdesweiteren bin ich aus beruflichen Gründen maximal nur am Wochenende zuhause (Bundeswehr)

dauert Wie lange? Heimatnah stationiert? Evtl die 9 (?) Monate an die Zeit hinten dran hängen oder als Good will laufen lassen..

Geschrieben von Florian Frummetzurückbezahlen! Da ich aber aus perönlichen Gründen aus dem Ort wegziehen musste habe ich jetzt ca. 6,5 km zum Gerätehaus und muss durch 2 Ortschaften durch,

Übernimmt evtl die andere Feuerwehr den Teil?

Geschrieben von Florian FrummetKönnt ihr mir sagen ob es möglich ist aus der Fw auszutreten OHNE den Betrag ( ca 2000?) zurückzuzahlen.

Hast du eine Verpflichtung unterschrieben ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439528
Datum13.11.2007 08:5010095 x gelesen
Hallo Sven,

gerade in Zeiten an denen auf dem Arbeitsmarkt auch ein Führerschein Klasse C1 oder C mal ein Einstellungskriterium sein kann ist es doch denkbar, dass eine Anzahl an Feuerwehrleuten oder Katastrophenschützern sich den Schein in der Feuerwehr erwirbt und dann eben die Flatter macht - und das vielleicht sogar mit Vorsatz.

Ich halte es unbedingt für Notwendig dem entgegen zu wirken, um möglichst vielen interessierten und engagierten Helfern auch den Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnisklasse zu ermöglichen. Würden zahlreiche Führerscheine von der Kommune bezahlt und hinterher stünden doch nicht genügend Fahrer zur Verfügung so würde irgendwann sicher einmal jemand generell darüber nachdenken ein solche Finanzierung an ganz bestimmten Faktoren fest zu machen oder gar ganz einzustellen...

Mit unseren Katastrophenschützern läuft es genau so - es wird der Führerschein (bis zu einem bestimmten, normalerweise ausreichenden) Betrag bezahlt, man verpflichtet sich zu einer weiteren Mitwirkung um 5 Jahre (bei einigen deckt sich das dann mit der Verpflichtungszeit nach WPflG oder ZDG), wenn man früher ausscheidet zahlt man Anteilig zurück. Dabei ist die Anschauung der entsprechenden Faktoren unbedingt notwendig: So wird sicher keiner eine Rückzahlung verlangen wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Dient mer geleistet werden kann. Und auch eine "Abtretung" des Anspruches an Dritte, etwa bei Wohnortwechsel und Eintritt in dortige Organisation, halte ich für möglich.

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de
Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439529
Datum13.11.2007 08:539948 x gelesen
Moin,

die "Sittenwiedrigkeit" geistert immer mal wieder umher. Meines Wissens, und das wirst dus icher bestätigen können wenn du mal in die von dir "zitierten" Urteile reinschaust, wurden hier nur Verträge mit sehr langer Laufzeit oder mit nicht enthaltener Regelung zur anteiligen Rückzahlung beanstandet.

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg439644
Datum13.11.2007 13:4610150 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Matthias Ottgerade in Zeiten an denen auf dem Arbeitsmarkt auch ein Führerschein Klasse C1 oder C mal ein Einstellungskriterium sein kann ist es doch denkbar, dass eine Anzahl an Feuerwehrleuten oder Katastrophenschützern sich den Schein in der Feuerwehr erwirbt und dann eben die Flatter macht - und das vielleicht sogar mit Vorsatz.

Mit Verlaub, wenn die Wehrführung solchen Neulingen gleich einen Führerschein gibt: Pecht gehabt!
Um dem entgegen zu wirken kann man genug Kriterien aufstellen: Mindestdauer der Mitgliedschaft, Dienstbeteiligung, Tagesverfügbarkeit, Nähe zum Wohnort etc. Sowas nennt man Personalauswahl.

Geschrieben von Matthias OttMit unseren Katastrophenschützern läuft es genau so - es wird der Führerschein (bis zu einem bestimmten, normalerweise ausreichenden)

Das ist bei uns z.B. anders. Die erste bis zur letzten Fahrstunde trägt die Feuerwehr. Wieviele Fahrstunden man benötigt, entscheidet der Fahrlehrer. Wenn ich an innerstädtische Einsatzfahrten denke, möchte ich auch keine Fahrstunde missen.


Beste Grüße Sven

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439664
Datum13.11.2007 14:159995 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven KoopmannUm dem entgegen zu wirken kann man genug Kriterien aufstellen: Mindestdauer der Mitgliedschaft, Dienstbeteiligung, Tagesverfügbarkeit, Nähe zum Wohnort etc. Sowas nennt man Personalauswahl.

gerade Leute die sehr engagiert in der FW sind neigen dazu das auch woanders, z.B. im job, zu sein. Weshalb ersteres keine Garantie ist dass nicht auch die Leute mal keine Zeit mehr haben oder sich irgendwie umorientieren wollen / müssen.

Geschrieben von Sven KoopmannDas ist bei uns z.B. anders. Die erste bis zur letzten Fahrstunde trägt die Feuerwehr. Wieviele Fahrstunden man benötigt, entscheidet der Fahrlehrer. Wenn ich an innerstädtische Einsatzfahrten denke, möchte ich auch keine Fahrstunde missen.

Aha, und wenn dann einer 30 Fahrstunden braucht werden die trotzdem bezahlt? Auch wenn der ganze Schein dann 4 T? kostet? Will ich gar nicht glauben, woher nehmen die dafür die Haushaltsmittel? Oder heißt das dann dass es eben einen Schein pro Jahr weniger gibt?

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg439697
Datum13.11.2007 15:0710041 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttAha, und wenn dann einer 30 Fahrstunden braucht werden die trotzdem bezahlt?

Mmmh. Ich gehe davon aus, daß in der Freien und Hansestadt Hamburg eine dienstliche Fahrschule vorhanden ist, so daß diese Bezahlung allenfalls in Form einer internen Verrechnung anfällt ;-)

In der Fläche mit zivilen Fahrschulen ist dies natürlich nicht möglich. Da mußt Du ein Limit nehmen bis zu welchem die Kosten durch den Dienstherren getragen werden (i.d.R. der Preis, den man durchschnittlich benötigt um die FE zu erwerben). Braucht jemand mehr zahlt er die Differenz selbst.

Eine weitere interessante Frage ist: Was passiert, wenn jemand die FE nicht erwirbt, weil er die Prüfungen zu oft versemmelt? Bleibt der dann auf den Kosten sitzen? Zahlt der Dienstherr dennoch den vereinbarten Anteil?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439704
Datum13.11.2007 15:1810002 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian FischerEine weitere interessante Frage ist: Was passiert, wenn jemand die FE nicht erwirbt, weil er die Prüfungen zu oft versemmelt? Bleibt der dann auf den Kosten sitzen? Zahlt der Dienstherr dennoch den vereinbarten Anteil?

bei uns auf der Arbeit war das so: Der Dienstherr zahlt zwei Versuche, den dritten zahlt man selbst (also die Gebühr und die ggf. notwendigen Stunden). Das weirklcih jemand drimal durchfällt gab's glaub ich noch nicht - vielleicht weil man bereits nach ein paar Fahrstunden seitens der Fahrschule (übrigens auch im Hause) gesagt hat "Des bringt nix mit dem" und die paar Euro die das bis dahin gekostet hat einfach abgeschrieben hat ;-)

Im Bereich Feuerwehr / KatS ist die Frage um so interressanter - hatten wir aber zum glück auch noch nicht. Gemeinhin ist es wohl so dass jemand der Auto fahren kann und keine Angst vor dem LKW hat auch irgendwie fahren lernt. Und wenn wirklich mal ein Vollhorst dabei ist merkt's der Fahrlehrer hoffentlich früh genug. Klar ist aber: Geld von Bund und Land gibt's nur wenn bestanden wird.

Gruß, otti


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AutorPhil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein439706
Datum13.11.2007 15:199898 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch gehe davon aus, daß in der Freien und Hansestadt Hamburg eine dienstliche Fahrschule vorhanden ist

So ist es.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Philip

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern439719
Datum13.11.2007 16:009943 x gelesen
Heimatnah bin ich nicht gerade. Bin Zeitsoldat (12 Jahre)!

Ist bei der Anderen Fw nicht möglich!

Habe ich, für 6 Jahre!


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg439796
Datum13.11.2007 21:169977 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Matthias OttAha, und wenn dann einer 30 Fahrstunden braucht werden die trotzdem bezahlt?

An der LFS gibt es eine dienstliche Fahrschule mit ca. 5 Fahrlehrern. Ich habe für C 26 Fahrstunden benötigt und liege damit im unteren Mittelfeld. Und nochmal: Ich möchte keine einzige Stunde missen. 15 to auf einer Einsatzfahrt durch eine Stadt wie Hamburg zu bewegen ist anspruchsvoll.

Geschrieben von Matthias OttWill ich gar nicht glauben, woher nehmen die dafür die Haushaltsmittel? Oder heißt das dann dass es eben einen Schein pro Jahr weniger gibt?

Es gibt ein Fahrlehrergesetz mit entsprechender Durchführungsverordnung. Danach entscheidet der Fahrlehrer, wieviele Stunden der Schüler bis zur Prüfung benötigt. Die Ausbildung ist gründlich und qualitativ wirklich gut.


Beste Grüße Sven

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439812
Datum13.11.2007 22:549997 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven KoopmannEs gibt ein Fahrlehrergesetz mit entsprechender Durchführungsverordnung. Danach entscheidet der Fahrlehrer, wieviele Stunden der Schüler bis zur Prüfung benötigt. Die Ausbildung ist gründlich und qualitativ wirklich gut.

jaja. Dennoch gibt es auch meistens einen Haushalt, und wenn da meinetwegen 10.000 ? für Führerscheine drinstehen und eine Führerschein kostet wegen mir schon 4.000 ? statt wie z.B. bei uns üblich zwischen 1.500 und 2.000 ? dann gibt es in dem Jahr eben nur die Hälfte an Scheinen...


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg439821
Datum14.11.2007 02:399989 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Matthias OttDennoch gibt es auch meistens einen Haushalt, und wenn da meinetwegen 10.000 ? für Führerscheine drinstehen

Siehe Christians Post. Die Fahrschule ist Teil der LFS.


Beste Grüße Sven

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen439831
Datum14.11.2007 08:389922 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven KoopmannSiehe Christians Post. Die Fahrschule ist Teil der LFS.

dürfte in der Fläche aber nicht ganz so einfach sein, meinst du nicht auch?

Gruß, otti


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AutorAndr8eas8 B.8, Regensburg / Bayern439835
Datum14.11.2007 09:479949 x gelesen
Servus,
da ich aus der selben Stadt wie der Flo komm und ebenfalls den Führerschein gezahlt bekommen habe, schreib ich jetzt auch mal.
BEi mir war es so das ich eine Vereinbarung unterschrieben habe, in der festgelegt wird, wieviel Prozent ich nach wievielen Jahren zurückzahlen muss. Ähnlich wirds auch bei dir gewesen sein. Nach 5 Jahren hat sich das dann erledigt.
Die Vereinbarung selbst finde ich für sehr sinnvoll, denn schließlich muss die Stadt einiges für den Schein zahlen.
Ehrlich gesagt, finde ich jetzt auch keinen Grund warum du jetzt zwingend austreten musst...ob es jetzt sinnvoll ist, dass du den doch erheblichen Anfahrtsweg in Kauf nimmst, lass ich mal dahingestellt. Trotzdem kannst du ja weiterhin an Übungen teilnehmen und dich engagieren.

Grüße
Andi


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