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ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Positionspapier der Freiwillige Feuerwehr in Drevenack
  • WDR-Beitrag vom 6.11.07: "Vollzugsidioten" steigen aus
  • RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • Feuerwehr Hünxe, LG Drevenack im Kreis Wesel
  • Niederrhein-Gesetz
  • Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • Pressebericht der WAZ zum Thema
  • Bericht RP Online
  • NRZ Dinslaken am 07.11.07
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438086
    Datum06.11.2007 19:15164390 x gelesen
    Hallo,

    wenn ich das grad aus dem Augenwinkel bei wdr (Aktuelle Stunde) richtig mitbekommen habe, haben heute ca. 2/3 der Mitglieder der LG Drevenack ihre Kündigung eingereicht. (Begründung im TV war die angeblich schlechte Ausstattung. Das war mit den paar Bildern aber natürlich plakativ untermalt, aber nicht zu bewerten. Kennt jemand die Hintergründe?)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen438090
    Datum06.11.2007 19:26155139 x gelesen
    laut alten News geht es wohl um einen Brandschutzbedarfsplan

    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/wesel/nachrichten/wesel/491333
    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/dinslaken/nachrichten/huenxe/493464


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    AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW438092
    Datum06.11.2007 19:28154825 x gelesen
    Hallo,

    mir ging es genau so, nur aus dem Augenwinkel mitbekommen.

    Wie ich nun herausgefunden habe, geht es um die Umsetzung des Brandschutzbedarfplans.
    Genauer um die neu Anschaffung bzw um das erstezen eines 31 Jahre alten Löschfahrzeuges. Dieses soll laut RP-Online für einen Anhänger ersetz werden. Desweiteren soll das MTF gestrichen werden. Am 07. November wenn ich es richtig gelesen soll es eine Ratssitzung geben.


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438094
    Datum06.11.2007 19:30154961 x gelesen
    Nabend.

    Bereits vor enigen Jahren, als ich mit einem FA aus Drevenack im Lehrgang saß, gab es schon große Probleme.

    Ein Hauptproblem war das Thema Schutzkleidung. Überbekleidung war damals und auch vor kurzem noch nicht oder nur unzureichend vorhanden und es sah auch nicht so aus, als ob sich da was ändern würde.

    Vor einigen Wochen gab es einen sehr plakativen Bild-Artikel, der aus Feuerwehrsicht zwar gut gemacht, in meinen Augen aber auch extrem Einseitig war.

    Da ging es um folgende Dinge:
    - Uraltes LF8 wird nicht mehr repariert und auch nicht ersetzt
    - Schutzkleidung wird nicht beschafft, sodass sich die Leute eigene kaufen müssen
    - Schlauchmaterial fehlt
    - DME fehlen (als einige der wenigen Feuerwehren wird dort die seit fast neun Jahren eingeführte digitale Alarmierung nicht oder nicht für alle genutzt)

    Erwähnt wurde z.B. nicht, dass die LG noch über ein LF16/12 verfügt, über dessen Zustand ich allerdings nichts sagen kann.

    Feuerwehr Hünxe LG Drevenack im Kreis Wesel

    Zwar habe ich auch noch jede Menge anderer Gerüchte gehört, die will ich aber (weil eben Gerüchte) nicht verbreiten.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438097
    Datum06.11.2007 19:36155019 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningEin Hauptproblem war das Thema Schutzkleidung. Überbekleidung war damals und auch vor kurzem noch nicht oder nur unzureichend vorhanden und es sah auch nicht so aus, als ob sich da was ändern würde.

    Heute gings auch um Schutzkleidung (z.B. geeignete Handschuhe für den IA) sowie Batterien für FME.
    Das LF 8 war auch Thema, da sah man nur im Hintergrund knapp noch ein Auto stehen. (Kann es sein, dass das LF 16/12 mal das LF 8 "ersetzt" hat?)

    Hier ein paar wenige Eckdaten:
    Die Gemeinde Hünxe gliedert sich in die Ortsteile Bruckhausen, Bucholtwelmen, Drevenack, Gartrop-Bühl, Hünxe und Krudenburg. Ortsteil Einwohner Größe in ha
    Bruckhausen 4332 2.011,7
    Bucholtwelmen 452 1.250,8
    Drevenack 3.401 3.006,4
    Gartrop-Bühl 729 1.832,7
    Hünxe 5.129 2.450,5
    Krudenburg 317 128,1
    Gesamt 14.360 10.680,2


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW438127
    Datum06.11.2007 20:45154595 x gelesen
    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dinslaken/2007/11/6/news-3085766/detail.html


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438158
    Datum07.11.2007 07:28154592 x gelesen
    Hallo,

    also ich weiß von einem Kameraden aus der betroffenen Einheit, dass es wirklich um die schlechte Ausrüstung geht. Hier möchte ich noch nicht einmal differenzieren zwischen persönlicher und technischer Ausrüstung.

    Der Einheit soll das MTW entzogen werden. Hier war die Einheit so gar bereit, dass man durch Sponsoren so ein Fahrzeug selbst beschafft. Hat die Politik bzw. die Verwaltung abgelehnt. Des weiteren ist das eingesetzte LF 8 31 Jahre alt. Das erwähnte LF 16/12 hat das LF 8 nie ersetzt, sondern ergänzt. Denn die Einheit Drevenack war zuvor ein Löschzug und wurde heruntergesetzt zur Löschgruppe.

    Der Brandschutzbedarfsplan ist in Hünxe immer noch nicht verabschiedet worden. Warum auch immer. So weit ich weiß, wurden in den Vorschlägen immer neue Kürzungen berücksichtigt. Denn die Gemeinde muss sparen. Nur ist die Frage, ob man nicht letztendlich am falschen Ende spart.

    Jetzt sind 29 von 36 Kameraden ausgetreten. Man kann der Feuerwehr sicherlich emotionales Verhalten vorwerfen, aber der lokalen Politik sicherlich Ignoranz. Denn die Probleme sind nicht erst seit diesem Jahr da. Und dafür hat die Einheit doch recht lange still gehalten.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438161
    Datum07.11.2007 07:56154533 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerDas erwähnte LF 16/12 hat das LF 8 nie ersetzt, sondern ergänzt. Denn die Einheit Drevenack war zuvor ein Löschzug und wurde heruntergesetzt zur Löschgruppe.

    Mit davor welcher Ausrüstung davor? (für ca. 3.500 Einwohner - innerhalb von 15.000 Einwohner der Stadt mit 4 Standorten der FF, wenn ich das richtig gelesen habe)...

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDenn die Gemeinde muss sparen. Nur ist die Frage, ob man nicht letztendlich am falschen Ende spart.

    Schon, aber man kann die Feuerwehr nicht ausnehmen, sollte es da "mehr" als "muss" sein, wenn die Gemeinde ansonsten überlegen muss, wie sie den Etat stemmen soll.

    (Ich kenne die Verhältnisse dort weder bei der Fw noch bei der Gemeinde! - Ich weise nur darauf hin, dass die bisher veröffentlichten Infos absolut nicht reichen, um sich da annähernd ein Bild der Situation zu machen. Und plakative Aussagen kann man leicht treffen - die Frage, ob die dann immer so zutreffend sind.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBjör8n M8., Breckerfeld / NRW438210
    Datum07.11.2007 13:10154369 x gelesen
    Das ist gerade jetzt Thema im WDR Fernsehn bei 0800 Düsseldorf!


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438218
    Datum07.11.2007 13:46154551 x gelesen
    Hallo,

    ich gebe Dir völlig recht, dass plakative Aussagen hier sicherlich Fehl am Platze sind. Doch die Aussagen in den Artikeln wurden bis heute ja nicht widerlegt. Zumindest nicht von der Kommune.

    Und ich denke es sind keine plakativen Aussagen, wenn z. B. die persönliche Schutzausrüstung veraltet ist. Auch das alte LF 8 mit seinen 31jahren ist sicherlich keine "polemische" Aussage, sondern Tatsache. Und wenn man dann bedenkt, dass man mit solchen Mitteln eine Hilfefrist von 8 - 10 Minuten einhalten soll? Vor allem in einer Kommune, wo nur ehrenamtliche Kräfte tätig sind.

    Natürlich muss man einen vernünftigen Dialog mit der Politk und der Verwaltung führen. Aber dies muß von beiden Seiten kommen. Und wenn man schon gewillt ist ein Fahrzeug selbst anzuschaffen (FSHG §1 besagt ja, dass die Kommune eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten muss), dann geht man doch schon sehr stark auf die Kommune zu. Und das seitens der Feuerwehr.

    Viele Grüße

    Falk Schlüsener


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438224
    Datum07.11.2007 14:06154695 x gelesen
    Geschrieben von Falk Schlüsener Auch das alte LF 8 mit seinen 31jahren ist sicherlich keine "polemische" Aussage, sondern Tatsache. Und wenn man dann bedenkt, dass man mit solchen Mitteln eine Hilfefrist von 8 - 10 Minuten einhalten soll? Wieso nicht? Das Alter eines Einsatzfahrzeuges lässt für mich zumindest keien Rückschlüsse auf den Zustand zu.

    Geschrieben von Falk Schlüsenerwenn man schon gewillt ist ein Fahrzeug selbst anzuschaffen (FSHG §1 besagt ja, dass die Kommune eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten muss), dann geht man doch schon sehr stark auf die Kommune zu. Und das seitens der Feuerwehr.Wer übernimmt die Folgekosten des Fahrzeuges?
    (Und wieso ist ein MTW bei zwei Löschgruppenfahrzeugen für die "Leistungsfähigkeit" nach FSHG erforderlich?)


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg438231
    Datum07.11.2007 14:14154715 x gelesen
    hallo,

    in Rücksprache und mit Zustimmung des Verfassers habe ich hier das

    Positionspapier der Freiwillige Feuerwehr in Drevenack

    in den Threadcontainer reingestellt.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorBjör8n M8., Breckerfeld / NRW438235
    Datum07.11.2007 14:44154676 x gelesen
    Ich habe das Papier eben gelesen, und finde das es eigentlich gut Unterstreich was die Kameraden wollen, nämlich ernst genommen werden!
    Sicherlich merkt man das sich die Kameraden auch persönlich zurückgesetzt fühlen.
    Andererseits möchte ich da mal die Frage aufwerfen, wie ihr reagieren würdet, wenn eure Einheit zur reinen Dispositionsmasse der Verwaltung wird.


    Aber was würdet ihr vorschlagen, was zu tun ist wenn in euren Augen die Sicherheit eurer Feuerwehrleute, geringer geschätzt wird als das Sparpotential durch nicht Beschaffung von PSA (das mit den Fahrzeugen lasse ich bewusst weg!) und ihr auch nicht das Gefühl habt durch Gespräche und Verhandlungen dieses zu ändern?

    Weiter machen wie bisher und auf Besserung warten, oder eben den einzigen Weg gehen der einem bleibt wenn man meint diesen Zustand nicht mehr verantworten zu wollen?


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438237
    Datum07.11.2007 14:46154717 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    vielen Dank für Deine Hinweise.

    Zu 1:
    Das Alter spielt schon eine Rolle beim Zustand des Fahrzeug. Es hängt ja schon damit zusammen, ob man für das betreffende Fahrzeug noch Ersatzteile bekommt oder nicht. Des weiteren spielen ja Korrosion oder Reparaturstaus eine evt. Rolle. Denn die "öffentliche Hand" ist ja nicht seit "heute" ohne Geld, sondern bekanntlich seit "Jahren".

    Zu 2:
    Einige Fördervereine übernehmen so gar die Folgekosten für die Fahrzeuge. Aber dies ist sicherlich sehr weiter hergeholt. Natürlich muss der Träger der Feuerwehr die Kosten übernehmen.

    Deinen Hinweis, warum ein MTW notwendig ist für die Leistungsfähigkeit, möchte ich wie folgt beantworten. Ein LF 16/12 und ein LF 8 können von 36 Kameraden sicherlich nur 16 Kameraden zum Einsatz bringen. Und was ist mit den restlichen 20 Kameraden? Vielleicht sind darunter ja auch Atemschutzgeräteträger. Es ist oftmals nicht gewünscht, dass man mit privaten Pkws zur Einsatzstelle fahren soll, daher ist ein MTW schon notwendig.

    Des weiteren war die LG Drevenack vor der "Herunterstufung" ein Löschzug. Entsprechend nach der Definition FwDV 3 wäre ein MTW dann auch als Führungsfahrzeug anzusehen.

    Hier mal die fernsehtechnische Stellungnahme der Einheit Drevenack

    http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/06/aks_04.xml;jsessionid=444322FC1C8312D35B380BEE7F90AC40.mediathek1

    Ich denke, dass Mutmaßungen von Außen der Einheit sicherlich nicht weiterhelfen. Die gesamte Situation wirft jedoch eins generell auf. Die Kommunikation zwischen Feuerwehr und Rat/Verwaltung muss offen und konstruktiv geführt werden, denn sonst verlieren am Ende beide Seiten.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen438238
    Datum07.11.2007 14:47154668 x gelesen
    Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, da zumindest ich Feuerwehr nicht nur als freiwilligen Einsatzdienst zugunsten der restlichen Mitbürger betrachte, sondern auch als ein Hobby, das mir sehr viel Spaß macht. Es heißt also auch, das Hobby aufzugeben, was in meinen Augen sehr viel schwieriger ist.


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg438241
    Datum07.11.2007 14:58154279 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDeinen Hinweis, warum ein MTW notwendig ist für die Leistungsfähigkeit, möchte ich wie folgt beantworten. Ein LF 16/12 und ein LF 8 können von 36 Kameraden sicherlich nur 16 Kameraden zum Einsatz bringen. Und was ist mit den restlichen 20 Kameraden? Vielleicht sind darunter ja auch Atemschutzgeräteträger. Es ist oftmals nicht gewünscht, dass man mit privaten Pkws zur Einsatzstelle fahren soll, daher ist ein MTW schon notwendig.
    Mal ganz abgesehen vom diskutierten Beispiel (!) halte ich das nicht für notwendig. Wenn der Fuhrpark daran bemessen wird, wieviele FA vorhanden sind, kann das in beide Richtungen (!) unsachlich sein. Gibt es nicht Empfehlungen und ähnliches, die die 3 fache Besetzung fordern, abgesehen von FW die wohl real das 6-fache benötigen um zeitnah Ausrückestärken zu erreichen.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerDes weiteren war die LG Drevenack vor der "Herunterstufung" ein Löschzug. Entsprechend nach der Definition FwDV 3 wäre ein MTW dann auch als Führungsfahrzeug anzusehen.
    Wie anderen, liegen auch mir nicht ausreichend Daten vor, deshalb abermals allgemein: Es ist durchaus möglich das ein Übermaß an Feuerwehr vorhanden sein kann, dies ist hier regelmäßig Thema und wird uns die nächsten Jahre, die einen freiwillig (weniger schmerzhaft), die anderen unfreiwillig (schmerhaft) beschäftigen.

    Zum diskutierten Fall:
    Ich kann einige Forderungen (z.B. PSA, Alarmierung,...) der FA absolut nachvollziehen, zu anderen (z.B. Fahrzeuge) fehlt mir das wissen um die dortigen Verhältnisse (Entfernungen, Nachbarn, Risiken,.....)

    Grüße
    Matthias


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    AutorBjör8n M8., Breckerfeld / NRW438242
    Datum07.11.2007 14:58154622 x gelesen
    Genau das ist der Punkt, hier wird die ganze Zeit diskutiert ob die Drevenacker denn nun gut oder weniger gut ausgerüstet sind, und deshalb ein Austritt legitim ist. Das kann und will ich gar nicht Beurteilen.
    Ich gehe davon aus das 90% der Freiwilligen so denken wie du und ich und zu ihrem Hobby stehen und sich auch ganz genau ihrer Verantwortung bewusst sind.
    Aber wenn so viele Kameraden sagen: "Ohne uns!" dann vermute ich, das dort deutlich mehr im Argen liegt als Handschuhe und Fahrzeugkonzepte.


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    AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen438246
    Datum07.11.2007 15:07154226 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDeinen Hinweis, warum ein MTW notwendig ist für die Leistungsfähigkeit, möchte ich wie folgt beantworten. Ein LF 16/12 und ein LF 8 können von 36 Kameraden sicherlich nur 16 Kameraden zum Einsatz bringen. Und was ist mit den restlichen 20 Kameraden? Vielleicht sind darunter ja auch Atemschutzgeräteträger. Es ist oftmals nicht gewünscht, dass man mit privaten Pkws zur Einsatzstelle fahren soll, daher ist ein MTW schon notwendig.

    Unabhängig von diesem konkreten Fall: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß bei einer Alarmierung auch alle Feuerwehrleute zum Einsatz kommen? Liegt die reale Zahl nicht weitaus niedriger? Ich kenne genug Wehren, bei denen man froh sein kann, wenn Tagsüber jeder dritte kommt. Nicht umsonst verlangen manche Brandschutzgesetzte, das das dreifache der Fahrzeugbesatzungen an FM (SB) vorzuhalten ist.

    MkG
    Marco


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438251
    Datum07.11.2007 16:07154613 x gelesen
    Ein paar Aussagen dieses Positionspapiers halte ich aber für sehr fragwürdig, da fachlich nicht haltbar. Auch der an einigen Stellen stark klagende oder drohende Ton gefällt mir überhaupt nicht.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen438253
    Datum07.11.2007 16:18154696 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KruppAuch der an einigen Stellen stark klagende oder drohende Ton gefällt mir überhaupt nicht.

    Rein interessehalber: Wieviele freiwillige Kräfte hast Du schon als Führungskraft zum Dienst motivieren und bei der Stange halten müssen? Wenn die Zahl die 0 übersteigt: Wie lange machst Du das schon?

    Neugierige Grüße

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438256
    Datum07.11.2007 16:31154636 x gelesen
    Als Führungskraft: 0.

    Was hat das mit meinem subjektiven Empfinden über den Ton dieses öffentlichen Positionspapiers zu tun? (Ich nehme an, dass es öffentlich ist, ansonsten kann man die Zusage zur Veröffentlichung in diesem Forum auch als Kritikpunkt sehen)


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorBjör8n M8., Breckerfeld / NRW438258
    Datum07.11.2007 16:32154285 x gelesen
    Da gebe ich dir zum Teil Recht, zumindest das einiges Fragwürdig vorgetragen wird, wobei ich denke das wir als Aktive dieses Papier anders fachlich beurteilen als ein Politiker oder ein Bürger an die es gerichtet sein wird.

    Naja, und zu dem klagend/drohenden Ton mir gefällt er schon, zumindest in dem Zusammenhang, das hier aufgezeigt wird was in den Augen der Verfasser nicht stimmt, und auch gleich mit Konsequenzen gedroht wird, macht den Eindruck von Rückgrat.

    Außerdem denke ich, dass man durchaus mal etwas übertreiben muss um sich angemessen Gehör zu verschaffen.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438306
    Datum07.11.2007 19:22154592 x gelesen
    Hallo,

    das ist so richtig. Mit Wirkung zum 06. November (also einen Tag vor offiziellem Beschluss des Bedarfsplans) sind 27 von 34 aktiven Angehörigen aus der Feuerwehr Hünxe ausgetreten.

    Diese Ankündigung stand jetzt seit fast einem Jahr im Raum.
    Die gesamte Feuerwehr Hünxe ist nur vereinzelt mit zugelassener Brandschutzkleidung ausgestattet, verfügt nicht über ausreichende Kommunikationsgeräte (Funkmeldeempfänger, Handfunkgeräte) und verfügt über keine funktionierende Atemschutzüberwachung.
    Allein in den letzten 5 Jahren bekam die Gemeinde Hünxe vom Land NRW insgesamt etwa 300.000 ? aus der Umlage der Feuerschutzsteuer für Brandschutzzwecke. Nennenswerte Anschaffungen davon sind bei der Feuerwehr nie angekommen, im Gegenzug existieren allerdings mittlerweile seitenlange Listen mit zum Teil seit Jahren erforderlichen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen etc.
    Das Löschfahrzeug LF 16/12 der Löschgruppe Drevenack (Erstausrückefahrzeug!) ist mit mittlerweile 14 Jahre alten Reifen bestückt.
    Geplante Anschaffungen wurden seitens der Gemeindeverwaltung boykottiert.
    In einem klärenden Gespräch mit dem Ersteller des Brandschutzbedarfsplanes, einem beauftragten Gutachter, räumte dieser ein, dass ihm solche Tatsachen so nicht bekannt waren, und er bei der Erstellung des Planes in weiten Teilen Vorgaben aus der Gemeindeverwaltung gefolgt sei.

    Da sich bis heute nichts an der gegebenen Situation geändert hat, von Seiten der Gemeindeverwaltung kein Interesse an einer Deeskalation zu erkennen war und uns auch in den vergangenen Monaten weiterhin schwere Steine in den Weg gelegt wurden (siehe Beitrag Falk Schlüsener), haben wir jetzt Taten sprechen lassen.


    Beste Grüße,

    Timo Joormann


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438328
    Datum07.11.2007 20:23154480 x gelesen
    Geschrieben von Joormann TimoAllein in den letzten 5 Jahren bekam die Gemeinde Hünxe vom Land NRW insgesamt etwa 300.000 ? aus der Umlage der Feuerschutzsteuer für Brandschutzzwecke. Nennenswerte Anschaffungen davon sind bei der Feuerwehr nie angekommen, im Gegenzug existieren allerdings mittlerweile seitenlange Listen mit zum Teil seit Jahren erforderlichen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen etc.Aufsichtsbehörde einschalten.

    Geschrieben von Joormann TimoIn einem klärenden Gespräch mit dem Ersteller des Brandschutzbedarfsplanes, einem beauftragten Gutachter, räumte dieser ein, dass ihm solche Tatsachen so nicht bekannt waren, und er bei der Erstellung des Planes in weiten Teilen Vorgaben aus der Gemeindeverwaltung gefolgt sei.Sehr sinnvoll. Man holt sich einen Gutachter, und sagt ihm wie sein Gutachten auszusehen hat. Da der gute Mann wohl nicht umsonst "begutachtet hat", wird auch dieser Fall die Aufsichtsbehörde interessieren.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438329
    Datum07.11.2007 20:24154565 x gelesen
    Darf man fragen, welche Positionen Du für fragwürdig hälst? Und vor allem, welche Du für fachlich nicht haltbar hälst?

    Des weiteren würde mich interessieren, wie Du mit der lokalen Politik bzw. der Verwaltung sprechen würdest, wenn man Deine Einheit über Jahre hinweg "systemmatisch" reduziert?

    Normaler Weise bin ich auch jemand, der versucht moderat mit entsprechenden Entscheidungsträgern zu sprechen. Nur wenn es zu einem Monolog wird, dann sollte man auch zu legitimen anderen Mitteln greifen.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438351
    Datum07.11.2007 21:05154699 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerDarf man fragen, welche Positionen Du für fragwürdig hälst?
    - Die Einleitung "Dienst-Hobby", insbesondere den Satz "Wer etwas freiwillig macht, kann damit auch jederzeit wieder aufhören."
    - Den Textteil, wo man mit der JF argumentiert, die "diskriminiert" wird, weil man kein Zug mehr ist.
    - Den Teil, wo man den Untergang des Dorflebens prognostiziert.
    - Den Teil direkt danach, wo man sagt, dass bestimmte Leitungen ab nun Geld kosten sollen. Übernehmen die dann örtlich zuständigen diese Dinge nicht? Und warum wurden sie bisher nicht abgerechnet?
    - Warum soll der Wehrleiter den Haushalt extra offenlegen, wenn der für jeden öffentlich einsichtig ist?

    Geschrieben von Falk SchlüsenerUnd vor allem, welche Du für fachlich nicht haltbar hälst?
    - Den Wertvergleich TLF16 - LF 16/12
    - Die "bundesweite" FMS-Einführung
    - Wieviele Wehren vergleichbarer Ausstattung/Einsatzzahlen möchten nicht auf Sirenenalarmierung verzichten?
    - den Einsatzwert von Anhängern
    - die "Blödsinnigkeit" von Logistikfahrzeugen

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDes weiteren würde mich interessieren, wie Du mit der lokalen Politik bzw. der Verwaltung sprechen würdest, wenn man Deine Einheit über Jahre hinweg "systemmatisch" reduziert?Ein Stichwort: Aufsichtsbehörde.

    Sorry, für mich
    - sieht dieses Positionspapier nicht geglückt aus
    - hätte man schon vorher andere Wege einschreiten können, oder sogar müssen (ASÜ unmöglich => FwDV 7, und die DV's sind in NRW per Erlass eingeführt!)

    Wenn die UVV/FWDV seit Jahren nicht eingehalten werden können, warum handelt die Führung nicht (oder erst jetzt)?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen438384
    Datum07.11.2007 22:54154461 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KruppAls Führungskraft: 0.


    Dachte ich mir.

    Geschrieben von Sebastian KruppWas hat das mit meinem subjektiven Empfinden über den Ton dieses öffentlichen Positionspapiers zu tun?

    Nur sekundär. Es hilft halt ein wenig, die Direktheit Deiner Aussagen einzusortieren. Ansonsten hätte ich Dich gefragt, wie Du mit der Situation umgegangen wärest, um was von Deiner Erfahrung zu lernen.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW438387
    Datum07.11.2007 23:21154407 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian Krupp- Die "bundesweite" FMS-Einführung

    Hierzu sollte man kommentarlos schreiben, das sich Kollegen ohne FMS nen Wolf funken, da die KLW diese nicht wahr nehmen kann / wird.

    Gruß
    Martin Drechsler


    ------------------------------------
    Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438394
    Datum08.11.2007 00:16154398 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    - Die Einleitung "Dienst-Hobby", insbesondere den Satz "Wer etwas freiwillig macht, kann damit auch jederzeit wieder aufhören."
    - Den Textteil, wo man mit der JF argumentiert, die "diskriminiert" wird, weil man kein Zug mehr ist.
    - Den Teil, wo man den Untergang des Dorflebens prognostiziert.
    - Den Teil direkt danach, wo man sagt, dass bestimmte Leitungen ab nun Geld kosten sollen. Übernehmen die dann örtlich zuständigen diese Dinge nicht? Und warum wurden sie bisher nicht abgerechnet?
    - Warum soll der Wehrleiter den Haushalt extra offenlegen, wenn der für jeden öffentlich einsichtig ist?


    1. Ist aus meiner Sicht nicht fragwürdig, denn der Eintritt in die Feuerwehr ist freiwillig und der Austritt auch. Alles was dazwischen ist, gehört zur dienstlichen Pflicht. Wozu gibt es denn im FSHG die Rechte und Pflichten eines Feuerwehrangehörigen.
    2. Hier liegt doch eines klar auf der Hand. Durch die unzulässige Degradierung einer Einheit vom Löschzug zur Löschgruppe, sind solche Diskriminierungen in den anderen Einheiten vorprogrammiert. Aufgrund der kommunalen Neuordnung in den 70er Jahren wurde per Gesetz festgeschrieben, dass die Einheit Drevenack einen Löschzug darstellt. Dieses Gesetz kann nur durch einen Ratsbeschluss aufgehoben werden. Denn es anscheinend jedoch nicht gibt. Also wird eine Einheit zu unrecht degradiert.
    3. Sagen wir so. Auf dem Lande hat eine Ortsfeuerwehr nicht nur hoheitliche, sondern auch gesellschaftspolitische Positionen. Bei uns ist es z. B. so, dass wir die ortsansässigen Vereine unterstützen. Würde man unsere Einheit schließen, hätten die Vereine massive Probleme mit ihrer Organisation. Ähnlich sieht es in Hünxe-Drevenack aus. Wie es bei Deiner Einheit aussieht, kann ich schlecht beurteilen.
    4. Gebe ich Dir völlig recht.
    5. Weil der Wehrleiter die Mittel für den Haushalt plant. Und daher ist es schon notwendig zu wissen, wie viele Mittel er für welche Positionen er plant. Denn der öffentliche Haushalt weißt nämlich nur die Gesamtsumme für die Haushaltsstelle aus. Einzelpositionen werden nicht detailliert aufgeführt. Also keine klare Einsicht für die Bevölkerung.


    Geschrieben von Sebastian Krupp
    - Den Wertvergleich TLF16 - LF 16/12
    - Die "bundesweite" FMS-Einführung
    - Wieviele Wehren vergleichbarer Ausstattung/Einsatzzahlen möchten nicht auf Sirenenalarmierung verzichten?
    - den Einsatzwert von Anhängern
    - die "Blödsinnigkeit" von Logistikfahrzeugen


    1. Nun, ich denke es kommt aus der Sicht des Betrachters, welchen Wert ein TLF 16/25 oder ein LF 16/12 hat. Wenn Du eine Einheit bist, welche Richtung TH strukturiert ist bzw. war ist natürlich der LF 16/12 höherwertig (Gruppenfahrzeug mit Rüstsatz). Dagegen ist ja der TLF 16/25 ein Staffelfahrzeug.
    2. Sagen wir so. Im Kreis Wesel brauchst Du ohne FMS nicht mehr mit der KLW Kontakt aufnehmen, denn dies wird von der Leitstelle so gewünscht. Nur noch bei Rückmeldungen ist dies erforderlich. Und das zeigst Du mit dem Status 5 ja an. Aber ohne FMS ist dies nicht möglich.
    3. So lange die digitale Alarmierung und der digitale Funk nicht 100%ig eingeführt ist, sollte man die Sirenenalarmierung ruhig aufrecht erhalten. Teilweise gibt es ja auch aktive Kameraden die bis heute keine eigenen Funkmeldeempfänger haben. Diese kannst Du nur über Sirenenalarmierung bekommen.
    4. Der Einsatzwert von Anhängern ist aus meiner Sicht problematisch. Denn "dank" der neuen Führerscheinregelung, darf ein Klasse B - Fahrer so ein Gefährt überhaupt nicht mehr bewegen. Hat der Fahrer schon die Klasse C, darf er nur einen Anhänger bis 750 kg ziehen. Aufgrund dieser Tatsache ist der Nutzwert des Anhängers schon reduziert, d. h. habe ich keine entsprechenden Fahrer kann ich den Anhänger nicht zum Einsatz bringen.
    5. Kommt auf die Sicht des Betrachters an. Aus meiner Sicht ist ein Logistikfahrzeug sinnvoll, damit an Einsatzstellen Einsatzfahrzeuge nicht für Besorgungsfahrten zweckentfremdet werden. Diese werden ja für den Einsatz benötigt.

    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Ein Stichwort: Aufsichtsbehörde.

    Sorry, für mich
    - sieht dieses Positionspapier nicht geglückt aus
    - hätte man schon vorher andere Wege einschreiten können, oder sogar müssen (ASÜ unmöglich => FwDV 7, und die DV's sind in NRW per Erlass eingeführt!)

    Wenn die UVV/FWDV seit Jahren nicht eingehalten werden können, warum handelt die Führung nicht (oder erst jetzt)?


    Gehen wir mal den Weg, wie Du ihn vorgeschlagen hast. Als erstes müßten die Kameraden die untere Aufsichtsbehörde einschalten. In diesem Falle wäre es der Kreis Wesel. Die Kreisverwaltung wird sich offiziell die Stellungnahme der Kommune und anschließend der Feuerwehr anhören. Haut dieser Weg nicht hin, geht man zur nächsten Instanz. Dies wäre die obere Aufsichtsbehörde (= Bezirksregierung). Nur so mal als kleine Zwischenfrage: Schon einmal versucht dort als einfacher Feuerwehrmann einen Termin zu bekommen? Nein, dann versuche es mal. Natürlich werden die Aufsichtsbehörden reagieren. Aber sicherlich nicht so schnell, wie man es sich wünscht. Dazu sind viel zu viele politische Gremien dazwischen geschaltet.

    Natürlich könnte man bei Nichteinhaltung der UVV die FUK einschalten. Die reagieren relativ schnell. Nur was kann die FUK machen? Nicht viel, denn letztendlich muss doch die Kommune die Mißstände abschaffen.


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW438396
    Datum08.11.2007 01:20154523 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornAnsonsten hätte ich Dich gefragt, wie Du mit der Situation umgegangen wärest, um was von Deiner Erfahrung zu lernen.

    Ich halte das Postionspapier auch für problematisch. Das liegt daran, weil es inhaltlich angreifbar ist. Die Argumentation hat etwas von einem Streuschuß, in der Hoffnung ein paar gute Argumente zu treffen. Aus Verwaltungssicht würde ich mir aber jetzt erstmal die schwachen oder falschen Argumente herausziehen und vorführen wie die Öffentlichkeit nicht richtig informiert wird.
    Das wäre bei dem Papier nichtmal schwer.
    Aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit hätte ich das Papier betont objektiv und viel kürzer verfasst, weil das außer Forumslesern die wenigsten lesen werden und die Presse anfängt sich selber Argumente zusammenzu klauben ... hoffentlich die richtigen.

    Dafür braucht es keinerlei Motivationserfahrung. ;-)

    Aber: Respekt für die große Mühe die man sich mit dem Papier gemacht hat.

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW438397
    Datum08.11.2007 01:24154463 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Joormann TimoAllein in den letzten 5 Jahren bekam die Gemeinde Hünxe vom Land NRW insgesamt etwa 300.000 ? aus der Umlage der Feuerschutzsteuer für Brandschutzzwecke. Nennenswerte Anschaffungen davon sind bei der Feuerwehr nie angekommen

    In ganz Hünxe nicht oder nicht in Drevenack?

    Gruß
    Sven


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438404
    Datum08.11.2007 07:34154301 x gelesen
    Der Bedarfsplan ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Nichts desto trotz haben wir alle beteiligten Behörden und Institutionen von den Konsequenzen unterrichtet.

    Das Feuerschutz- u. Hilfeleistungsgesetz (FSHG) besagt in § 22, (1): ?Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne (?) aufzustellen und fortzuschreiben.? An zehn Terminen zur Erörterung des entstehenden BSBP`s wurde in Hünxe nur an EINEM Termin (dem allerersten!!) EIN Angehöriger der Wehrführung hinzugezogen!

    Alles andere dürfte ein Werk von Bürgermeister, Sachbearbeiter Ordnungsamt und dem Gutachter gewesen sein, das können wir aber nur vermuten.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438406
    Datum08.11.2007 07:35154530 x gelesen
    Geschrieben von Falk Schlüsener2. Hier liegt doch eines klar auf der Hand. Durch die unzulässige Degradierung einer Einheit vom Löschzug zur Löschgruppe, sind solche Diskriminierungen in den anderen Einheiten vorprogrammiert.

    1. Wieso ist das "unzulässig"? Wo steht das?
    2. Was "diskriminiert" daran die anderen?
    3. Guck Dir mal unsere FF an, da gibts nur "Löschgruppen".


    Geschrieben von Falk SchlüsenerAuf dem Lande hat eine Ortsfeuerwehr nicht nur hoheitliche, sondern auch gesellschaftspolitische Positionen.

    Solange die Gemeinde sich das leisten kann/will spricht da nichts dagegen. Es gibt sehr häufig positive Wechselwirkungen.
    Es darf aber nicht zum Selbstzweck werden - sprich, sobald der "Verein" wichtiger wie die "Sache" wird, gibts immer Konflikte!


    Geschrieben von Falk SchlüsenerSchon einmal versucht dort als einfacher Feuerwehrmann einen Termin zu bekommen? Nein, dann versuche es mal.

    wer sagt, dass sowas ein "einfacher FM" machen muss?


    Geschrieben von Falk SchlüsenerNur was kann die FUK machen? Nicht viel, denn letztendlich muss doch die Kommune die Mißstände abschaffen.

    Ein Brief der FUK wirkt manchmal Wunder, v.a. weil damit auch Verantwortung klarer wird.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438407
    Datum08.11.2007 07:36154549 x gelesen
    In ganz Hünxe nicht.

    Selbst Teile der Normbeladung des Rüstwagens (RW 2, Bj. 1995(!)) im Löschzug Hünxe sind bis heute nicht beschafft.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438408
    Datum08.11.2007 07:43154632 x gelesen
    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- 1. Wieso ist das "unzulässig"? Wo steht das?

    Im "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert.
    Eine Änderung ist laut diesem Gesetz erstmalig nach fünf Jahren per Ratsbeschluss zulässig. Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben.

    Die FUK hat mitterweile ebenfalls Kenntnis bekommen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen438411
    Datum08.11.2007 07:55154469 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannDieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben.

    Mit positiver Abstimmung über den neuen Bedarfsplan scheint mir dieses mittlerweile faktisch geschehen - oder irr ich mich da?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438414
    Datum08.11.2007 08:06154567 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyMit positiver Abstimmung über den neuen Bedarfsplan scheint mir dieses mittlerweile faktisch geschehen - oder irr ich mich da?

    Ja, tut mir leid, da irrst du dich. Drevenack ist bereits 2002 auf kurzem Dienstweg mal eben zur Gruppe "umgestrickt " worden - damals hies es, "regt euch doch nicht so auf, ist doch nur ein Name."


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438416
    Datum08.11.2007 08:12154274 x gelesen
    Wenn der Punkt ausdrücklich im Plan genannt wird, und der Rat diesen Plan positiv beschließt, spielt die Zeit von 2002-heute für die Zukunft keine große Rolle mehr.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen438417
    Datum08.11.2007 08:12154363 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannJa, tut mir leid, da irrst du dich. Drevenack ist bereits 2002 auf kurzem Dienstweg mal eben zur Gruppe "umgestrickt " worden - damals hies es, "regt euch doch nicht so auf, ist doch nur ein Name."

    Gut, damals ging es ja auch wohl auch nur um den Namen, was jedoch keine Auswirkungen auf den Fahrzeugbestand der Einheit hatte. Erst mit Beschlußfassung über den Bedarfs- und Entwicklungsplanes kommt zur (zugegeben erst nachträglichen Zustimmung) der Namensänderung eine (dem Namen entsprechende) Änderung der Fahrzeugstruktur hinzu.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438419
    Datum08.11.2007 08:18154158 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannAber: Respekt für die große Mühe die man sich mit dem Papier gemacht hat.Mal unabhängig von dem, was am Ende herauskam, find ich die Idee und die Bemühungen mit einem solchen Positionspapier auch gut. Nur das letztlich veröffentlichte Ergebnis eben nicht.

    Mich würde mal interessieren, wer dieses Papier erarbeitet hat (Einzelperson, Gremium, ganze Mannschaft, Führung...).


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW438424
    Datum08.11.2007 08:29154162 x gelesen
    Hallo,

    nur mal so zur Information: Die verwaltungstechnische Einheit Löschzug (ehemalige eigenständige FF) hat nichts mit der taktischen Einheit Löschzug aus der FWDV 3 zu tun. Der einsatztaktische Wert kann zwischen einer Gruppe und einer Bereitschaft schwanken. In den Großstädten mit BF sind die LG oftmals ein Löschzug nach FWDV 3.
    Hier ein Beispiel: http://www.ff-viersen.de/

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438425
    Datum08.11.2007 08:33154650 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp- Warum soll der Wehrleiter den Haushalt extra offenlegen, wenn der für jeden öffentlich einsichtig ist?

    Da hast du was falsch verstanden. Der Wehrführer KANN den Haushalt nicht offenlegen, da man selbst ihn darüber im Dunkeln tappen lässt!
    Genauso, wie man dem stellv. Wehrführer im Rathaus letzte Woche noch wieder die Einsicht in die Alarm- und Ausrückeordnung verweigert hat.

    Geschrieben von Sebastian Krupp- Den Wertvergleich TLF16 - LF 16/12

    Welchen Vergleich meinst du, und was stört dich daran?? Die Feststellung, das 1400 Liter Löschwasser schneller aufgebraucht sind als 2500 Liter??

    Geschrieben von Sebastian Krupp- den Einsatzwert von Anhängern

    Welchen Einsatzwert haben Anhänger denn deiner Meinung nach im Ersteinsatz??


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438426
    Datum08.11.2007 08:36154166 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Timo Joormann
    Genauso, wie man dem stellv. Wehrführer im Rathaus letzte Woche noch wieder die Einsicht in die Alarm- und Ausrückeordnung verweigert hat.


    Wer hat die AAO den erstellt?

    Geschrieben von Timo JoormannWelchen Vergleich meinst du, und was stört dich daran??

    Mich stört daran das man erwähnt das man weniger Wasser hat aber nicht ein breiteres Taktisches Spektrum abarbeiten kann und ob man das Wasser an anderer Stelle in der Gemeinde evtl kompensiert hat oder auch nicht.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438427
    Datum08.11.2007 08:42154397 x gelesen
    Mahlzeit

    1) Was kam gestern auf der Ratssitung raus?

    2) Ich bewundere die Kameraden, ich hätte nicht so lange gewartet bzw eine ganz andere Taktik angewandt

    3) Das Infoschreiben finde ich nicht schlecht, zumal es sehr ausführlich beschrieben ist. Ich hätte es in einigen Details etwas anders gestaltet, aber soweit so gut.

    4) Sieht man in diesem Beispiel ganz Typisch die Probleme Feuerwehrdeutschland

    a) Geiz ist Geil, vor allem bei der Verwaltung
    b) Bevor anerkannte Lösungen, die evtl 17RM20 kosten angewandt werden sucht man irgendwelche Nischenlösungen, die scheitern (SMS Alarmierung)
    c) Es werden Bundes KAT S Fahrzeuge fest eingeplant, kommen die nicht ist die Enttäuschung um so höher
    d) der (konstruktive) BFler im eigenen Land ist nix wert
    e) Die Sachbearbeiter sind meistens die heimlichen Wehrführer


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    Scharnhorst
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438429
    Datum08.11.2007 08:51154115 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannDer Wehrführer KANN den Haushalt nicht offenlegen, da man selbst ihn darüber im Dunkeln tappen lässt!Haushaltsaufstellung und teilweise der Prüfungsbericht sind öffentlich für jedermann einzusehen. Dazwischen muss zumindest die Wehrleitung sich jederzeit über die Ausgabenaufstellung informieren können (ob die Wehrführer das auch können müssen, weiß ich ehrlich gesagt jetzt gar nicht). Wenn selbst die Wehrleitung das von Seiten der Kommune aus nicht kann, gibt es da Mechanismen, wie man dagegen angehen kann. Geht man diesen Weg nicht, ist das kein Fehler der Kommune.

    Geschrieben von Timo JoormannGenauso, wie man dem stellv. Wehrführer im Rathaus letzte Woche noch wieder die Einsicht in die Alarm- und Ausrückeordnung verweigert hat.Fragt mal die Leitstelle/ Nachbarkommunen, denen müsste die doch auch vorliegen? Außerdem gilt hier auch das, was ich oben schon schrieb.

    Geschrieben von Timo JoormannWelchen Vergleich meinst du, und was stört dich daran?? Die Feststellung, das 1400 Liter Löschwasser schneller aufgebraucht sind als 2500 Liter??Das im Zusammenhang mit dem sich entwickelnden Löschvorgang (braucht ihr heute so viel Wasser wie früher (selbst ohne HSR bezweifel ich das)). Über die Beladungs-/Besatzungsvorteile muss ich wohl nichts schreiben.

    Geschrieben von Timo JoormannWelchen Einsatzwert haben Anhänger denn deiner Meinung nach im Ersteinsatz??Womit sind sie denn beladen? Mit Material für einen Ersteinsatz? Dafür gibt's euer LF (abgesehen davon: wieviele Einheiten stellen diesen Erstangriff mit einem TSA dar?). Die Wasserversorgung für dieses LF kann auch ein TSA-mäßiger Hänger leisten, manche sind da auch der Meinung, dass dieser situationsbedingt mehr Vorteile als ein Fahrzeug hat. Und Anhänger für Logistikzwecke brauch ich nicht im Erstangriff.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438430
    Datum08.11.2007 09:00154364 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besche) Die Sachbearbeiter sind meistens die heimlichen WehrführerVöllig falsche Pauschalaussage. Ich sage mal umgekehrt: Viele Brandschutzsachbearbeiter in Deutschland haben regelmäßig Probleme, weil "ihr" Wehrführer/Wehrleiter bei seinen Handlungen die Stellung der Feuerwehr als kommunaler Aufgabenträger (udn die damit verbundenen Vorschriften) gerne mal außen vor lässt.

    Geschrieben von Florian Bescha) Geiz ist Geil, vor allem bei der Verwaltungzu der die Feuerwehr gehört. Wenn man da im Rahmen der Vorschriften sparen kann, ist es PFLICHT, dies zu tun. Wenn die Kommune also der Meinung ist, die Vorgaben mit weniger Aufwand (=weniger Feuerwehr) erfüllen zu können, ist das erstmal so. Wenn eine übergeordnete Stelle diese Meinung widerlegt, hat die Kommune eben ein Problem, und nicht der kleine einzelne FM.

    Geschrieben von Florian Besch3) Das Infoschreiben finde ich nicht schlecht, zumal es sehr ausführlich beschrieben ist. Wieviele Bürger, die 17 Seiten in die Hände kriegen, lesen sich das wirklich alles überlegt durch? Wieviele wären es, wenn man 1 oder 2 Seiten mit kurzen, prägnanten, objektiver gestalteten Aussagen vorliegen hat?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438436
    Datum08.11.2007 09:06154102 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppVöllig falsche Pauschalaussage. Ich sage mal umgekehrt

    Einigen wir uns darauf das:

    Das Verhältniss zwischen Feuerwehr und Verwaltung meistens vorbildlich ist, aber landauf Landab es in beide Richtungen ausreißer gibt

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn man da im Rahmen der Vorschriften sparen kann, ist es PFLICHT, dies zu tun.

    Bin ich als Steuersparer auch begeistert, vor allem wenn es quer durch alle Abteilungen geht.

    Es ging mir auch nicht um "Wieviel Feuerwehr" sondern um die Umsetzung dessen auf was man sich als Konsens geeinigt hat ...

    Geschrieben von Sebastian KruppWieviele Bürger, die 17 Seiten in die Hände kriegen, lesen sich das wirklich alles überlegt durch?

    Geb ich dir ja recht, aber die Idee und die Transparenz hat was ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen438441
    Datum08.11.2007 09:19154138 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sven TönnemannDie Argumentation hat etwas von einem Streuschuß, in der Hoffnung ein paar gute Argumente zu treffen. Aus Verwaltungssicht würde ich mir aber jetzt erstmal die schwachen oder falschen Argumente herausziehen und vorführen wie die Öffentlichkeit nicht richtig informiert wird.

    Unbestritten. Schau Dir daher mal an, auf welchen Passus von Sebastian ich reagiert habe.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen438452
    Datum08.11.2007 10:04154304 x gelesen
    Hoi,

    mal den Rest außen vor gelassen, stimmt folgende Aussage nur bedingt:

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn man da im Rahmen der Vorschriften sparen kann, ist es PFLICHT, dies zu tun. Wenn die Kommune also der Meinung ist, die Vorgaben mit weniger Aufwand (=weniger Feuerwehr) erfüllen zu können, ist das erstmal so. Wenn eine übergeordnete Stelle diese Meinung widerlegt, hat die Kommune eben ein Problem, und nicht der kleine einzelne FM.

    Der kleine einzelne Feuerwehrmann muss erstmal mit dem Arbeiten, was ihm zur Verfügung gestellt wird, insofern kann das für den kleinen einzelnen Feuerwehrmann sehr schnell zum massiven Problem werden, wenn die Kommune die Vorschriftenlage etwas optimistisch einschätzt. Bis dann eine übergeordnete Stelle (Welche eigentlich?) da reagiert, kann recht viel Zeit vergehen.
    Insofern ist es durchaus richtig, dass Wehrführer, bzw. verantwortliche Führungskräfte schon ein Auge darauf haben, was da mit ihnen passiert und versuchen, die für das zu betreuende Aufgabengebiet optimalen Arbeitsbedingungen für ihre Leute beizubehalten. Die müssen ja auch zusehen, dass ihre Leute bei der Stange bleiben. Der Verwaltungsbeamte tut das nicht ;).
    Das heißt jetzt nicht, dass ich grundsätzlich gegen das Sparen bei Feuerwehrs bin. Um Himmels willen. Da gibts genug Potential. Aber die Aussage "Wieviel Ausstattung für Feuerwehrs gebraucht wird, bestimmt alleine die Verwaltung und die Feuerwehr muss damit leben" ist so recht schwer haltbar. Korrigier mich, wenn ich Dich irgendwo missverstanden habe.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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    AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW438454
    Datum08.11.2007 10:15154487 x gelesen
    Sicher ist es schön und gut wenn man eine gut ausgerüstete Löschgruppe/-zug hat, aber in der heutigen Zeit kann sich wohl keine Kommune mehr leisten als nötig.

    Aus meiner Sicht wird alles ein wenig aufgebauscht. 1 LF 16/12 und ein MTF sollten für die Ortsgröße ausreichen. Schließlich kann man Nachalarmieren und sollte dies auch tun.

    Ziel sollte es ja sein innerhalb der gesetzlichen Hilfsfristen, das entsprechende Material und Personal vor Ort zuhaben. Sicherlich gehört dazu vorallem eine vollständige PSA.

    - PSA ist bei der Feuerwehr unbedingt notwendigt und muß da sein.
    Hätte man hier nicht schon früher mal masiv agieren können?
    - Zu den Reifen kann ich nur sagen, Fahrzeug abmelden wenn durch den Betrieb eine
    Gefahr entsteht, oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
    - Bezüglich der Funkproblems im Bereich 2m, schaut mal was die FwDV 7 hergibt.
    - Die Teilnahme an Vereinsgeschehen ist Sache der jeweiligen Löschgruppe/- zug und nicht
    Aufgabe der Gemeinde!

    Wegen der Atemschutzüberwachung, wo liegt das Problem?

    Irgendwie klingt das alles für mich als wenn das Hauptproblem die " Zurückstufung" (Gruppe/Zug)
    der Auslöser der Lawine ist. Daraus folgt dann der Rest!!!
    Ist es nicht egal, ob man nun Löschgruppe oder Löschzug ist?

    Wie gesagt ist meine persönliche Meinung, auf der Grund der Tatsachen die bekannt sind.


    Meine persönliche Meinung, ist halt persönlich.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438455
    Datum08.11.2007 10:30154257 x gelesen
    Geschrieben von Otto GasperSicher ist es schön und gut wenn man eine gut ausgerüstete Löschgruppe/-zug hat, aber in der heutigen Zeit kann sich wohl keine Kommune mehr leisten als nötig.

    Aus meiner Sicht wird alles ein wenig aufgebauscht. 1 LF 16/12 und ein MTF sollten für die Ortsgröße ausreichen. Schließlich kann man Nachalarmieren und sollte dies auch tun.


    Das kann man so sehen, ja.

    Geschrieben von Otto GasperZiel sollte es ja sein innerhalb der gesetzlichen Hilfsfristen, das entsprechende Material und Personal vor Ort zuhaben. Sicherlich gehört dazu vorallem eine vollständige PSA.

    - PSA ist bei der Feuerwehr unbedingt notwendigt und muß da sein.
    Hätte man hier nicht schon früher mal masiv agieren können?


    Soweit mir bekannt ist, geht dieser Kampf schon über einige Jahre.

    Geschrieben von Otto GasperIrgendwie klingt das alles für mich als wenn das Hauptproblem die " Zurückstufung" (Gruppe/Zug)
    der Auslöser der Lawine ist.


    Nein, das glaube ich nicht. Es ist für die Motivation aber sicherlich nicht förderlich.

    Geschrieben von Otto GasperIst es nicht egal, ob man nun Löschgruppe oder Löschzug ist?

    Im Prinzip schon.

    Nur hat sich hier wohl über Jahre eine Situation ergeben, die für die Leute nicht tragbar war. Da sind sicherlich auch Enttäuschung und Frust über die Mangelnde Kommunikation mit der Gemeinde der Grund.

    Schon alleine das Fehlen von Schutzkleidung ist in meinen Augen schon ein Skandal.

    Zu der Stellungname der Wehr:

    Guter Gedanke, taktisch unklug umgesetzt. Es gibt leider einige Argumente, die von Ansatz her gut sind, die Beschreibung aber einfach nur falsch oder einseitig ist, sodass es dem Gegenüber ein Leichtes sein wird, diese Dinge zu widerlegen. (z.B. FMS) Das ist dann argumentativ (in der Öffentlichkeit) ein Schuss ins Knie.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438457
    Datum08.11.2007 10:38154489 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornDer kleine einzelne Feuerwehrmann muss erstmal mit dem Arbeiten, was ihm zur Verfügung gestellt wird, insofern kann das für den kleinen einzelnen Feuerwehrmann sehr schnell zum massiven Problem werden, wenn die Kommune die Vorschriftenlage etwas optimistisch einschätzt.Ein rechtliches Problem hat der kleine FM nicht. Das der Einsatz mit veraltetem oder fehlendem Material für ihn ein tatsächliches Problem werden kann/wird, ist sicher unbestritten.
    Mit zunehmendem Führungsdienstgrad rückt man dann zunehmend vom "kleinen FM als Teil der Feuerwehr" in Richtung "die Verwaltung", besonders in den Funktionen, die als ernannte und aufwandsentschädigte (um das Wort bezahlt zu vermeiden) Ehrenbeamte der Kommune zu erfüllen sind (das wird dir sicher bekannt sein;-) ). Aber auch da gibt es ja Möglichkeiten, die rechtliche Angreifbarkeit alleine auf "die Verwaltung" im Sinne von "die Kommune" weiterzureichen, Motto: "Melden macht frei" (als letzte Konsequenz wäre dann auch der Rücktritt für mich verständlich).
    Geschrieben von Ingo HornWieviel Ausstattung für Feuerwehrs gebraucht wird, bestimmt alleine die Verwaltung und die Feuerwehr muss damit lebenBetrachtet man den Begriff "die Feuerwehr" etwas differenzierter, so wie ich es hier versucht hab darzustellen, stimmt die Aussage in meinen Augen wieder. Ich sehe also nicht den Weg "Kommunale Aufgaben => Erfüllung durch Verwaltung und Feuerwehr", sondern "Kommunale Aufgaben => Erfüllung durch Kommune => Feuerwehr als Instrument der Kommune". Kann aber auch an meinem Job liegen, das ich da etwas mehr differenziere ;-)


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio438460
    Datum08.11.2007 10:45154834 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Timo JoormannDa hast du was falsch verstanden. Der Wehrführer KANN den Haushalt nicht offenlegen, da man selbst ihn darüber im Dunkeln tappen lässt!

    So ein Unsinn. Der Haushaltsplan ist mindestens 7 Tage öffentlich auszulegen und für jedermann einsehbar (§ 79 (3) Gemeindeordnung NW).
    Man muß sich ggf. halt mal die Mühe und aufs Rathaus dackeln um reingucken zu können.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438461
    Datum08.11.2007 10:49154119 x gelesen
    Und für den Prüfungsbericht nach Jahresabschluss gilt das in Teilen auch.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen438468
    Datum08.11.2007 11:27154382 x gelesen
    Habe auch gestern die Wiederholung des Tv-Beitrags gesehen .... ich muss schon sagen sehr schlechte Zustände ,die Kameraden hatten recht..
    Was mich aber einmal interessieren würde : Die 7 nicht ausgetretenen Kameraden fahren die weiter Einsätze ?! Weil zur besetzung des LF-16 würde es ja langen !


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438469
    Datum08.11.2007 11:35154381 x gelesen
    Geschrieben von Eric StriebDie 7 nicht ausgetretenen Kameraden fahren die weiter Einsätze ?! Weil zur besetzung des LF-16 würde es ja langen !

    Davon ist AFAIK der Großteil noch nicht fertig ausgebildet.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438471
    Datum08.11.2007 11:46154094 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningDavon ist AFAIK der Großteil noch nicht fertig ausgebildet

    Mich dumpf erinnernd 6 Kameraden...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
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    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438472
    Datum08.11.2007 11:56154421 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannIm "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert.

    Unglaublich, dass sowas in einem "Gesetz" stehen soll - wo eigentlich genau, weil ich das bisher beim Überfliegen nicht gefunden habe..... Mich wundert in Deutschland nix mehr...


    Geschrieben von Timo JoormannEine Änderung ist laut diesem Gesetz erstmalig nach fünf Jahren per Ratsbeschluss zulässig. Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben.

    Das hab ich gefunden. Aber:
    Die Frage ist, ob das faktisch eine beschlußnotwendige Änderung ist - und ob das heute auch noch so gesehen wird. Wäre aber eine Aufgabe für einen Verwaltungsjuristen.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio438476
    Datum08.11.2007 12:14154348 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Timo JoormannIm "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert.

    Das ist nicht richtig.
    In euren eigenen Positionspapier habt ihr den entsprechenden Rechtstext einkopiert. Dort kann man nachlesen: "Der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Drevenack bleibt als selbstständige Einheit der neuen Freiwilligen Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe erhalten".
    Da steht "selbstständige Einheit" und nicht "eigen- / bzw. selbstständiger Löschzug".


    MkG,
    Christi@n

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438479
    Datum08.11.2007 12:26154408 x gelesen
    Nochmals 2 Frage

    a) wie sieht es im Rest der Gemeinde aus?

    b) wie wird sich die Reform auf die anderen Züge auswirken?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg438481
    Datum08.11.2007 12:42154351 x gelesen
    Hallo Christian,

    ich gehe mal davon aus das sie sich hier genau auf den Anfang des Satzes beziehen. Wie du schon geschrieben hast, steht da geschrieben: " Der Löschzug... usw"

    Gruß
    Florian


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen438487
    Datum08.11.2007 12:57154054 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian Prummer
    ich gehe mal davon aus das sie sich hier genau auf den Anfang des Satzes beziehen. Wie du schon geschrieben hast, steht da geschrieben: " Der Löschzug... usw"


    Ja und? Gibt doch nur an, wer in diesem Satz gemeint ist. "Der Löschzug x-town besteht als Ortswehr in Gruppenstärke in der Feuerwehr Y-Dorf weiter" fängt genauso an. Wie das Fortbestehen auszusehen hat, ist bis auf die Selbständigkeit dort nicht weiter definiert.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438496
    Datum08.11.2007 13:09154295 x gelesen
    Geschrieben von Florian Bescha) wie sieht es im Rest der Gemeinde aus?


    Was genau willst du wissen? Die verbleibenden Einheiten müssen den Grundschutz jetzt alleine sicherstellen.


    Geschrieben von Florian Beschb) wie wird sich die Reform auf die anderen Züge auswirken?

    Darüber könnte man nur spekulieren....


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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen438497
    Datum08.11.2007 13:10154612 x gelesen
    Geschrieben von Otto Gasper- PSA ist bei der Feuerwehr unbedingt notwendigt und muß da sein.
    Hätte man hier nicht schon früher mal masiv agieren können?


    Was, wenn die Verwaltung gesagt hat , beschaffen wir nächtes Jahr ? Und das immer wieder ?

    Geschrieben von Otto Gasper Bezüglich der Funkproblems im Bereich 2m, schaut mal was die FwDV 7 hergibt.

    Seit wann regelt die DV 7 die zu beschaffende Ausrüstung?


    MkG
    Thomas

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438498
    Datum08.11.2007 13:11154390 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannWas genau willst du wissen
    Geschrieben von Timo JoormannDarüber könnte man nur spekulieren....

    Ich meinte wie die Ausstattung vorher ist und wie sie nach der "geplanten" Reform sein sollte


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438499
    Datum08.11.2007 13:19154548 x gelesen
    Geschrieben von Thomas GlauerWas, wenn die Verwaltung gesagt hat , beschaffen wir nächtes Jahr ? Und das immer wieder ?


    Du hast ins Schwarze getroffen. Im Rathaus liegen Mängellisten vor, die bis zu zehn Jahre alt sind und mit einer beachtenswerten Konsequenz "ausgesessen" worden sind.
    Den Führungskräften der Feuerwehr ist vor geraumer Zeit schon vom Bürgermeister verboten worden mit Ratsmitgliedern über die Feuerwehr zu reden.......
    Ich denke das spricht für sich.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438503
    Datum08.11.2007 13:26154456 x gelesen
    Zitat aus der NRZ vom 24.09.:

    Wachsende Neubau- und Gewerbegebiete samt Tanklager der ehemaligen BP-Ruhrraffinerie stellten die gesamte Hünxer Wehr vor wachsende Herausforderungen. Im Umfeld der Drevenacker Gerätehaustore nicht minder. "Im Ortskern gibt es ein Sägewerk und zwei Düngemittellager", sagt der Feuerwehrmann.
    Sand im Getriebe
    Doch für Joormann und seine Kameraden ist nicht nur beim Thema Fahrzeuge mächtig Sand im Getriebe. Die Liste gehe von A bis Z. "Unter welchen Bedingungen die Feuerwehr arbeiten muss, ahnt der größte Teil der Bevölkerung nicht. Sie trägt keine zugelassene Schutzkleidung und kann Sicherheitsvorschriften nicht einhalten", beklagt Joormann. So sollen Hünxer Feuerwehrleute bei auswärtigen Übungen im so genannten Brandcontainer von Ausbildern mehrfach nach Hause geschickt worden sein. Begründung: "Mit der Kleidung nicht!" (to)


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438504
    Datum08.11.2007 13:28154335 x gelesen
    Auch wenn der Bürgermeister so ein Verbot ausgesprochen hat. So hätte man trotzdem den Kontakt mit den Ratsmitgliedern suchen sollen.

    Aber hinterher kann man immer besser Ratschläge geben. Ich finde, dass Ihr Euch aus Eurer Position heraus richtig entschieden habt. Mich würde nur interessieren, wie jetzt der Kreis Wesel oder die Bezirksregierung Düsseldorf auf diese Situation eingeht.

    Des weiteren steht ja evt. auch die Möglichkeit der Pflichtfeuerwehr im Raume, welche ja im FSHG geregelt ist.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438505
    Datum08.11.2007 13:29154152 x gelesen
    Geschrieben von Timo Joormann
    Du hast ins Schwarze getroffen. Im Rathaus liegen Mängellisten vor, die bis zu zehn Jahre alt sind und mit einer beachtenswerten Konsequenz "ausgesessen" worden sind.


    Hätte ich schon längst in kleinen Stücken eskaliert

    Was glaubst du was der TÜV zu den Reifen sagt ...

    Geschrieben von Timo JoormannDen Führungskräften der Feuerwehr ist vor geraumer Zeit schon vom Bürgermeister verboten worden mit Ratsmitgliedern über die Feuerwehr zu reden.......

    Und die haben sich daran gehalten ... selber schuld


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 438508
    Datum08.11.2007 13:30154275 x gelesen
    Nochmals die Frage:

    Wie sind die anderen Züge der FF Hünxe ausgestattet?

    Was hätte sich Fahrzeugtechnisch bei der jetztigen Reform dort geändert?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.438513
    Datum08.11.2007 13:50153850 x gelesen
    Dafür dann sogar evt. Förderung seitens des Landes?
    Wer hat das Fahrzeug abgenommen?

    Ein RW ohne Normbeladung ist kein RW....
    Täusche ich mich oder sind auf einem LF16/12 nach Norm (auch nach alter) nicht auch Zylinder vorgeschrieben?
    sonst wärs doch auch kein LF16/12

    Klingen tut das alles sehr suspekt für mich.
    Kann eine Gemeinde sich ungestraft so lange aus der Verantwortung stehlen?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438515
    Datum08.11.2007 13:53154041 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschUnd die haben sich daran gehalten ... selber schuld
    Eine Schweigepflicht den Ratsmitgliedern gegenüber kann der Bürgermeister den Feuerwehrleuten nicht auferlegen, da sie und die Ratsmitglieder ein gemeinsames Rechtsverhältnis haben. D.H. wenn die zusammen interne Dinge besprechen, ist das ganze letztlich immer noch intern.
    Aber: Er könnte darauf hinwirken, dass die Feuerwehrführung keine Internas nach draußen (Öffentlichkeit) gibt, z.B. über ein Positionspapier (wertet man da ein paar Aussagen als Anschuldigung der Gemeinde gegenüber, hat man schnell begründet, weshalb da die Verschwiegenheitspflicht greift)...


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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.438517
    Datum08.11.2007 13:58153884 x gelesen
    Junge, Junge, da hats wohl mächtig geraucht.

    Ich hoffe nur für Euch und wünsche nicht, dass der Schuss nach hinten losgeht...

    Wenn die Gemeinde sieht es geht auch ohne Euch - und dies muss sie (leider, leider) wohl im Moment so sehen, da ein Restbestand von 7 Mann/Frau ein LF16/12, welches Material für 2 einsatztaktisch völlig unabhängige Löschgruppen bevorratet, nicht betreiben kann.

    Mögliche worst-case Szenarien sind, dass man Euch auch noch das LF1612 wegnimmt und dafür das LF8 ersetzt... (irgendwann mal)

    Es gilt auch diese Seite zu bedenken und hoffe aber für Euch, dass Eure Gemeinde einsichtig ist und die offensichtlich bestehenden Missstände beseitigt, bevor Ihr Strafrechtlich tätig werden müsst.

    Ohne einen Beratungscharakter erwirken zu wollen, handelt es sich hier durch um grob fahrlässige Verletzungen nach dem Arveitsrecht etc... sollte sich mal ein mitlesender Jurist ansehen und sich evt. anbieten...

    Was allerdings die Folge haben könnte, dass die Situation immer verfahrener wird...

    Für Euch die besten Wünsche - haltet zusammen aber zeigt, dass Ihr die Stärkeren seid! Vor allem zeigt es Eurer Bevölkerung!


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz438519
    Datum08.11.2007 14:05154312 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Timo JoormannDen Führungskräften der Feuerwehr ist vor geraumer Zeit schon vom Bürgermeister verboten worden mit Ratsmitgliedern über die Feuerwehr zu reden.......

    Dazu ist der Bürgermeister nicht befugt. Er kann eine Informationssperre für Aussenstehende verhängen, aber gewählte Mitglieder des Gemeinderates sind keine Aussenstehende. Ratsmitglieder müssen bzw. sollten zu mindest im Ansatz über die Vorgänge in ihrer Gemeinde informiert sein.
    Ein solcher Maulkorb ist nicht nur eine bodelose Frechheit sondern verstößt nach meiner Ansicht gegen alle demokratischen Grundsätze. Aber wie es aussieht gab es da ja so einiges vor dem Rat und der Opposition zu verbergen.
    Tolles Demokratieverständniss, das hatten wir doch schon einmal.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438529
    Datum08.11.2007 14:35153856 x gelesen
    Das ganze macht den Fall für Aufsichtsbehörden nur noch interessanter. Und das die sich dafür interessieren, denke ich schon, gerade jetzt, wo derzeit auch in Meckenheim ein Fall von "Jeder gegen jeden" zwischen Rat, Verwaltung und Bürgermeisterin läuft.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438530
    Datum08.11.2007 14:37154170 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerAuch wenn der Bürgermeister so ein Verbot ausgesprochen hat. So hätte man trotzdem den Kontakt mit den Ratsmitgliedern suchen sollen.


    Das haben wir gemacht, als die ganze Sache immer weiter eskalierte. Gebracht hat es uns nur leider nicht viel, da man uns schnell als übertreibende Quertreiber hingestellt hat.

    Aber ich finde das gibt schon einen ganz guten Einblick, welches Ansehen die Feuerwehr in unserem Rathaus hat. Gestern ist der Brandschutzbedarfsplan beschlossen worden, und die Wehrführung ist noch nichtmals zu der Ratssitzung eingeladen worden.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerMich würde nur interessieren, wie jetzt der Kreis Wesel oder die Bezirksregierung Düsseldorf auf diese Situation eingeht.

    Ja, da bin ich auch drauf gespannt...


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438535
    Datum08.11.2007 14:49154192 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWie sind die anderen Züge der FF Hünxe ausgestattet?


    An taktischen Fahrzeugen verfügt der LZ Hünxe über ein TLF 16/25, einen RW2 und ein LF 16 TS (KatS), dazu ein ELW1. Löschgruppe Bruckhausen: LF 16/12 + MTF/Anhänger. Löschgruppe Bucholtwelmen: LF 8/6.

    Geschrieben von Florian BeschWas hätte sich Fahrzeugtechnisch bei der jetztigen Reform dort geändert?

    Hünxe: Ersatz von TLF und LF (längerfristig)
    Bruckhausen: nichts
    Bucholtwelmen: bekommt das MTF aus Drevenack


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen438537
    Datum08.11.2007 14:51153904 x gelesen
    Stimmt. Das zeigt wirklich wie hoch der Stellenwert ist. Schade, gerade der Wehrleiter hätte bei dieser Abstimmung dabei sein müssen. Denn er muss die Dinge ja letztendlich so weit wie möglich in Zusammenspiel mit der Kommune umsetzen.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438538
    Datum08.11.2007 14:52153802 x gelesen
    Aus aktuellem Anlass empfehle ich den Artikel in der heutigen Ausgabe der NRZ Dinslaken, hier besonders die beiden letzten Absätze!

    http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dinslaken/2007/11/7/news-3288292/detail.html

    (s. auch im Threadcontainer!)


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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen438539
    Datum08.11.2007 14:55154089 x gelesen
    Was tragt ihr denn dort für eine Kleidung ?!
    Im Tv bericht war doch im Hintergrund Überbekleidung zu sehen oder täusche ich mich ?


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    AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW438551
    Datum08.11.2007 16:26153879 x gelesen
    Geschrieben von Thomas GlauerSeit wann regelt die DV 7 die zu beschaffende Ausrüstung?


    Auszug FwDV 7, Seite 9 Einsatzgrundsätze
    Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet
    sein. An Einsatzstellen, an denen eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird,
    kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werdenGeschrieben


    Regelt zwar nicht die Beschaffung aber die Ausrüstung, gelle???!!!

    Gruß otto


    Meine persönliche Meinung, ist halt persönlich.

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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen438555
    Datum08.11.2007 16:51154028 x gelesen
    Geschrieben von Otto GasperRegelt zwar nicht die Beschaffung aber die Ausrüstung, gelle???!!!

    Was der Trupp im Einsatzfall dabei haben sollte/muß, aber nicht, wer es kaufen muß.


    MkG
    Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438557
    Datum08.11.2007 16:56153806 x gelesen
    Stimmt, die Notwendigkeit zur Beschaffung für die Kommune kommt dann in Verbindung mit dem FSHG. Man beachte die Rechtsstellung von FwDV's in NRW: per Erlass eingeführt, nicht nur zur Anwendung empfohlen wie anderswo.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW438579
    Datum08.11.2007 18:37153780 x gelesen
    Geschrieben von Thomas GlauerWas der Trupp im Einsatzfall dabei haben sollte/muß, aber nicht, wer es kaufen muß

    Die Gemeinde muß eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr unterhalten, steht so wenn auch nicht wörtlich im FSHG.

    Somit ist die Geimeinde zuständigt.


    Meine persönliche Meinung, ist halt persönlich.

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438593
    Datum08.11.2007 20:24153912 x gelesen
    Geschrieben von Eric StriebIm Tv bericht war doch im Hintergrund Überbekleidung zu sehen oder täusche ich mich ?

    Ja, wir haben Überbekleidung - die allerdings die geforderten Normen und Bestimmungen nicht erfüllt. Die ist gekauft worden bevor die Norm herauskam, als allerdings auch schon klar war das in Kürze eine in Kraft treten wird und das diese, jetzt unsere Kleidung sie nicht erfüllt. Dementsprechend günstig war sie.....


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438594
    Datum08.11.2007 20:26153908 x gelesen
    Welche Norm?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438595
    Datum08.11.2007 20:28153772 x gelesen
    Geschrieben von Björn MennaGenau das ist der Punkt, hier wird die ganze Zeit diskutiert ob die Drevenacker denn nun gut oder weniger gut ausgerüstet sind, und deshalb ein Austritt legitim ist. Das kann und will ich gar nicht Beurteilen.
    Ich gehe davon aus das 90% der Freiwilligen so denken wie du und ich und zu ihrem Hobby stehen und sich auch ganz genau ihrer Verantwortung bewusst sind.
    Aber wenn so viele Kameraden sagen: "Ohne uns!" dann vermute ich, das dort deutlich mehr im Argen liegt als Handschuhe und Fahrzeugkonzepte.


    Da hast du ins Schwarze getroffen.


    Ich weiß nur nicht wo ich überhaupt anfangen soll zu erzählen.....


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438597
    Datum08.11.2007 20:31153945 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWelche Norm?

    Wikipedia fasst es ganz gut in Worte:

    HuPF ist eine Abkürzung und bedeutet: "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung".

    Sie ist eine sog. Ausführungsnorm, die festlegt, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden soll.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438600
    Datum08.11.2007 20:35153633 x gelesen
    Welcher Norm entspricht denn die vorhandene Überbekleidung?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW438843
    Datum09.11.2007 19:11153689 x gelesen
    Feuerwehr-Herbst 2007

    Der Vollständigkeit halber: RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack

    Der Vorgang kann nun als mahnendes Beispiel dienen. Unverständis für die Belange der FF seitens der Verwaltung gegen teilweise zu "anspruchsvolle" Forderungen der LG

    Ich würde es Hünxe-Drevenack wünschen, wenn die ausgetreten FM sich im Interesse der Bürger besinnen und trotz der Umstände Ihren ehrenamtlichen Dienst wiederaufnehmen.


    MkG
    Thomas Wuttge

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen438844
    Datum09.11.2007 19:25153832 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WuttgeIch würde es Hünxe-Drevenack wünschen, wenn die ausgetreten FM sich im Interesse der Bürger besinnen und trotz der Umstände Ihren ehrenamtlichen Dienst wiederaufnehmen.

    Kann ich mir kaum vorstellen...
    Wenn man lange genug verarscht wird, dann ist irgendwann das Maß voll und man hat keine Lust mehr.
    Und den Eindruck habe ich von der Geschichte.

    Und wenn man erstmal den Spass an seinem Hobby verloren hat, dann fängt man damit nicht so schnell wieder an.

    Wenns nur um das Fahrzeug ginge, dann könnte man berechtigt fragen warum die Kammeraden so wenig kompromissbereit sind, aber das war dem Anschein nach nur das, was das Fass zum überlaufen gebracht hat.

    Alleine die Tatsache, dass die Politik in Sachen BSBP nicht mit der Feuerwehr zusammengearbeitet hat, spricht doch Bände über die Verhältnisse dort.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438849
    Datum09.11.2007 19:43153729 x gelesen
    Geschrieben von Jens RugenAlleine die Tatsache, dass die Politik in Sachen BSBP nicht mit der Feuerwehr zusammengearbeitet hat, spricht doch Bände über die Verhältnisse dort.

    Du hast es erkannt.
    Eine benachbarte Wehr hat vor längerer Zeit schon digitale Meldeempfänger eingeführt und uns ihre alten analogen angeboten, zu einem symbolischen Preis. Die Anschaffung wurde von der Verwaltung abgelehnt, da sie ja schließlich noch für teures Geld umprogrammiert werden müssten...
    Wir haben gut ausgebildete Rettungsassistenten, die einen voll ausgerüsteten Notfallkoffer nicht benutzen durften, weil die Gemeinde keine Rettungsassistenten beschäftigt und die Verantwortung nicht tragen will.
    Ein Förderverein hätte uns ein MTF nicht nur selbst angeschafft, sondern sogar die laufenden Kosten getragen.
    Und das sind nur ein paar Beispiele....


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438851
    Datum09.11.2007 19:48153974 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannDu hast es erkannt.
    Eine benachbarte Wehr hat vor längerer Zeit schon digitale Meldeempfänger eingeführt und uns ihre alten analogen angeboten, zu einem symbolischen Preis. Die Anschaffung wurde von der Verwaltung abgelehnt, da sie ja schließlich noch für teures Geld umprogrammiert werden müssten...


    Was auch durchaus eine Überlegung sein kann, wenn man bedenkt, wie günstig neue digitale Melder mitlerweile sind.

    Geschrieben von Timo JoormannWir haben gut ausgebildete Rettungsassistenten, die einen voll ausgerüsteten Notfallkoffer nicht benutzen durften, weil die Gemeinde keine Rettungsassistenten beschäftigt und die Verantwortung nicht tragen will.

    Bitte was? Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder da hat jemand richtig einen an der Waffel.
    Wer hat das verfügt und mit welcher Begründung? Schriftlich?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438852
    Datum09.11.2007 19:55153967 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningBitte was? Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder da hat jemand richtig einen an der Waffel.

    Naja was soll ich sagen - falsch verstanden hab ichs jedenfalls nicht, denke ich! ;-)

    Geschrieben von Stefan BrüningWer hat das verfügt und mit welcher Begründung? Schriftlich?

    Das kam von oben. Von GANZ oben. Nein, nicht schriftlich, leider. Wir sind (oder besser waren, muss ich mich noch dran gewöhnen) Praktiker, genau wie alle anderen auch. Wir bekommen aus einem "Nachlass" einen Notfallkoffer, bestücken ihn so nach und nach und packen ihn aufs LF. So lange, bis das Kommando kommt wir sollen den doch mal schnell wieder runter packen.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)438853
    Datum09.11.2007 20:03153710 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningBitte was? Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder da hat jemand richtig einen an der Waffel.
    Wer hat das verfügt und mit welcher Begründung? Schriftlich?
    Und wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn man ausgebildetem Personal bei vorhandener entsprechender Ausstattung aufgibt, eine Hilfeleistung zu unterlassen?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438854
    Datum09.11.2007 20:03153625 x gelesen
    Sehr merkwürdig.

    Ich würde mir dann aber auch schriftlich geben lassen, dass ich vor Ort Maßnahmen unterlassen soll, die ich aufgrund der Ausstattung und Ausbildung durchführen kann und ggfs. muss.

    Bei uns läuft es eher andersrum. Sofern nötig, wurde dieses Material durch die Gemeinde gekauft und die Leute daran ausgebildet. Wir wollen diese Dinge auch nicht mehr missen.
    Und unser Einsatzspektrum entspricht ja weitgehend dem euren.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438855
    Datum09.11.2007 20:05153658 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnd wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn man ausgebildetem Personal bei vorhandener entsprechender Ausstattung aufgibt, eine Hilfeleistung zu unterlassen?

    Genau deshalb würde ich das gerne schriftlich sehen.

    Hier könnte die Gemeinde höchstens darauf bestehen, dass dieses Material, das nicht durch sie beschafft wurde, nicht auf dem Auto verlastet wird.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen438856
    Datum09.11.2007 20:08153652 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannDas kam von oben. Von GANZ oben.

    Wenn ich mich recht erinnere gab es im Kreis Wesel schon vor Jahren eine solche Diskussion - und zwar in Rheinberg.

    Dort hatten die Wehrleute gefordert, einen Notfallkoffer vorzuhalten, wie es zu diesem Zeitpunkt schon viele andere Wehren taten.(bei uns gibt es den seit ca. 15-20 Jahren)
    Die Stadt hat sich immer auf die Norm und den Rettungsdienst berufen und dieses dann abglehnt.

    Letztendlich hat man sich durchgesetzt und heute gehört eine angemessene Notfallausstattung zur Normalität und wie sich gezeigt hat auch zur Notwendigkeit. Wie die dann im Einzelfall aussieht, hängt natürlich von der Ausbildung der Leute ab.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen439216
    Datum12.11.2007 08:06153877 x gelesen
    Hallo,

    jetzt ist der Ernstfall in Hünxe-Drevenack eingetreten. Nach dem die Löschgruppe fast zu 80 % ausgetreten ist, gab es am Freitag den 09.11.2007 einen Brandeinsatz in diesem Gebiet.

    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/dinslaken/nachrichten/huenxe/499408

    Mal sehen, wie lange es ohne eine eigenständige Einheit in Drevenack weiterläuft. Der Vorschlag, dass Nachbarwehren mitalarmiert werden, kann auch nur eine befristete Lösung sein. Man kann so einen politischen Schritt nicht auf "Kosten" der Nachbarwehr austragen.

    Aus meiner Sicht sollte sich der Bürgermeister mit der Feuerwehr in Verbindung setzen und einen tragfähigen Kompromiss erarbeiten, d. h. mindestens eine aktuelle PSA sowie entsprechendes technisches Gerät.

    Viele Grüße
    Falk Schlüsener


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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.439272
    Datum12.11.2007 10:41153695 x gelesen
    Leider, leider ist jetzt bereits das erste mal genau der Fall eingetreten, den ich weiter oben bereits erwähnt hatte.
    Die Gemeinde sieht, dass es auch ohne Euch geht... (noch dazu eine abgemeldete Löschgruppe - die eh schon minimalistisch ist - wegen eines Betriebsausflugs - offensichtlicher kann man die eigene Notwendigkeit nicht unterminieren)

    Wenn Ihr nicht wollt, dass der LZ / die LG Drevenack stirbt - macht was dagegen - Euer Bürgermeister / Ratsherr wie auch immer wird wohl in die andere Richtung weiterarbeiten, und im Moment gebt Ihr ihm mehr Futter denn je...

    Mir tuts leid was da bei Euch passiert. Aber Ihr gießt Öl in ein Feuer, das im falschen Dorf brennt...

    Grüße,

    Michl


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen439853
    Datum14.11.2007 11:28153883 x gelesen
    Hallo Michl,

    hier mal ein entsprechender Artikel aus der RP.

    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/dinslaken/nachrichten/huenxe/499732

    Die Kameraden hatten wohl am Freitag mehr Glück, dass sie rechtzeitig vor Ort waren. Aber wenn man das Problem Kyrill oder ähnliches berücksichtigt, dann wäre die Einsatzzeit nicht mehr zu halten.

    Die Verwaltung muss sich letztendlich mit dieser Problematik auseinandersetzen.

    Viele Grüße

    Falk


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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.439859
    Datum14.11.2007 11:51153533 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerDie Verwaltung muss sich letztendlich mit dieser Problematik auseinandersetzen

    Da geb ich Dir recht, dass sie das müsste. Aber sie arbeitet doch offensichtlich in die andere Richtung. Und die Kameraden von Drevenack (so gern ich sie unterstützen würde) leisten ihren Beitrag dazu.

    Sie helfen nicht der Situation entgegenzutreten sondern unterstützen (unbewusst) natürlich die Verwaltung, welche ihr Ziel kurz vor Augen hat... Aufs minimalistischste zu reduzieren.


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW439864
    Datum14.11.2007 12:06153898 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDie Kameraden hatten wohl am Freitag mehr Glück, dass sie rechtzeitig vor Ort waren.

    Wie kommst Du zu der Einschätzung?

    Geschrieben von Falk SchlüsenerAber wenn man das Problem Kyrill oder ähnliches berücksichtigt, dann wäre die Einsatzzeit nicht mehr zu halten.

    Kyrill als Standard für Eintreffzeiten zu nehmen ist IMHO ein wenig vermessen. Das war, ist und wird garantiert kein Standard.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDie Verwaltung muss sich letztendlich mit dieser Problematik auseinandersetzen.

    Da sehe ich im Moment ein ziemliches Problem. Bei solchen Aktionen (Helm an den Nagel hängen, um gehört zu werden) sollte man sich sehr genau über die Situation informieren. Hünxe hat es nachweislich einmal geschafft, rechtzeitig vor Ort zu sein. Warum sollte es kein zweites Mal klappen? Dazu sind die Erreichungsziele im BSP in der Regel mit Prozent-Angaben versehen. Es ist ein Rechenspiel mit der Einsatzstatistik der letzten Jahre, ob und wie die Zeiten auch ohne Drevenack eingehalten werden können. Und wenn das nachweislich funktioniert (und danach sieht es derzeit laut den Berichten wohl aus), hat Drevenack sich ein gewaltiges Eigentor geschossen!!!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen439997
    Datum14.11.2007 18:54153745 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian Rieke
    Wie kommst Du zu der Einschätzung?

    Ganz einfach. Im Artikel der RP vom 12.11.2007 wurde die Einsatzstelle Sandkamp erwähnt. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und per Map24.de eine Routenberechnung durchgeführt. Folgendes Ergebnis:

    Einheit Drevenack hätte eine Anfahrtsstrecke von ca. 2,3 km zur Einsatzstelle Sandkamp.
    Einheit Hünxe hat eine Anfahrtsstrecke von 3 km, welche eine Landstraße (L463) kreutz
    Einheit Bruckhausen hat eine Anfahrtsstrecke von 8,1 km.

    Die Alarmierung war abends, nach dem Berufsverkehr. Stell Dir vor, dass die Alarmierung während des Berufsverkehrs erfolgt wäre. Wie würde denn dann die Eintreffszeit aussehen?

    Geschrieben von Christian Rieke
    Kyrill als Standard für Eintreffzeiten zu nehmen ist IMHO ein wenig vermessen. Das war, ist und wird garantiert kein Standard.

    Ok. Kyrill darf man natürlich nicht als Maßstab anlegen, aber ausser Acht lassen bitte auch nicht. Im letzten Jahr gab es im August ein lokales Tiefdruckgebiet bei uns ini Neukirchen-Vluyn. Wir hatten an diesem Tag über 80 Einsätze auf Stadtebene. Wenn ich mir so einen Einsatz in Hünxe vorstelle, ohne die Einheit Drevenack. Dann kann ich die Angst der Bürger verstehen:

    http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/dinslaken/nachrichten/huenxe/499732

    Geschrieben von Christian Rieke
    Da sehe ich im Moment ein ziemliches Problem. Bei solchen Aktionen (Helm an den Nagel hängen, um gehört zu werden) sollte man sich sehr genau über die Situation informieren. Hünxe hat es nachweislich einmal geschafft, rechtzeitig vor Ort zu sein. Warum sollte es kein zweites Mal klappen? Dazu sind die Erreichungsziele im BSP in der Regel mit Prozent-Angaben versehen. Es ist ein Rechenspiel mit der Einsatzstatistik der letzten Jahre, ob und wie die Zeiten auch ohne Drevenack eingehalten werden können. Und wenn das nachweislich funktioniert (und danach sieht es derzeit laut den Berichten wohl aus), hat Drevenack sich ein gewaltiges Eigentor geschossen!!!

    Nun ja, wenn Du Dir die oben genannten Entfernungen ansiehst. Z. B. bei der Einheit Bruckhausen (8 km), dann war das zeitige Eintreffen sicherlich nur durch die Uhrzeit bedingt. Im Berufsverkehr auf der Landstraße wäre es nicht möglich gewesen. Wie Du sicherlich weißt, werden in NRW die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz herangezogen. Hier sind zwischen 8 - 10 Min veranschlagt. Und im Berufsverkehr kann die Einheit Bruckhausen die 10 Min sicherlich nicht halten. Ich möchte der Einheit damit nichts unterstellen, sondern nur deutlich machen, dass die räumliche Entfernung ein Problem ist. Und in die Alarmierung jetzt benachbarte Feuerwehreinheiten miteinzubeziehen kann nur ein temporäre Lösung sein, denn die Nachbarkommunen werden dies sicherlich nicht auf Dauer mitmachen. Denn deren Grundschutz muss ja auch dort aufrecht erhalten bleiben.

    Fazit: Die Politik in Hünxe muss sich mit diesem Thema beschäftigen. Ob sie will oder nicht. Und wenn sie es nicht macht, dann wird die Aufsichtsbehörde es erledigen. Und wenn die ersten hauptamtlichen Kräfte da sind, dann wird der Rat und die Verwaltung sicherlich noch einmal über die Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte nachdenken. Außerdem kann man trotz der Einrichtung von hauptamtlichen Kräften die ehrenamtlichen Kräfte nicht "abschaffen", sondern die müssen auch weiterhin bestehen bleiben. Mal sehen, wie sich die Situation dort weiter entwickelt.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)440001
    Datum14.11.2007 19:09153755 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerEinheit Drevenack hätte eine Anfahrtsstrecke von ca. 2,3 km zur Einsatzstelle Sandkamp.
    Einheit Hünxe hat eine Anfahrtsstrecke von 3 km,
    Du siehst jetzt nicht wirklich die 700m Differenz als Argument?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440015
    Datum14.11.2007 19:46153854 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    es ist ja schön, dass Du die Einheit Hünxe aus meinem Zitat verwendest. Aber es wäre doch wünschenswert, wenn Du auch die Einheit Bruckhausen berücksichtigen würdest. Natürlich sind die 700 m Differenz nicht ausschlaggebend, doch dagegen die 8,1 km schon.

    Nehmen wir an, dass dieser Einsatz tagsüber passiert wäre. Dann wäre die Einheit Hünxe zwar die erste Einheit vor Ort gewesen. Bei der Entfernung kein Problem. Aber dann würde sich die Tagesverfügbarkeit bemerkbar machen. Wie viele AGTs sind dabei? Wie viele Einsatzkräfte kann ich zum Löschangriff einsetzen? Wer kann die Einsatzstelle absichern? Wie viele Reservetrupps habe ich? Und dann werden 8 km Anfahrtsweg für eine zweite Alarmierung sicherlich lang sein.

    Und genau deswegen bin ich der Meinung, dass die Verwaltung und auch der Rat sich mal ausführlich mit der Feuerwehr unterhalten sollte.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW440016
    Datum14.11.2007 20:00153601 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDann wäre die Einheit Hünxe zwar die erste Einheit vor Ort gewesen.

    Ja und wenn die die Hilfsfrist einhält ist doch (rechtlich) alles im lot.

    Grüße,

    Julian


    Alles meine persönliche und private Meinung.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440045
    Datum14.11.2007 22:50153849 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerDie Alarmierung war abends, nach dem Berufsverkehr. Stell Dir vor, dass die Alarmierung während des Berufsverkehrs erfolgt wäre. Wie würde denn dann die Eintreffszeit aussehen?

    Vielleicht genau so?`


    Geschrieben von Falk SchlüsenerIm letzten Jahr gab es im August ein lokales Tiefdruckgebiet bei uns ini Neukirchen-Vluyn. Wir hatten an diesem Tag über 80 Einsätze auf Stadtebene. Wenn ich mir so einen Einsatz in Hünxe vorstelle, ohne die Einheit Drevenack.

    Solche Ereignisse sind nicht der Maßstab. Ob da ein Dach mehr oder weniger abgedeckt ist oder der Keller 4h länger unter Wasser steht ist mal egal. Da kommt es auf ein paar Stunden mehr oder weniger nicht an.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerIm Berufsverkehr auf der Landstraße wäre es nicht möglich gewesen. Wie Du sicherlich weißt, werden in NRW die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz herangezogen. Hier sind zwischen 8 - 10 Min veranschlagt. Und im Berufsverkehr kann die Einheit Bruckhausen die 10 Min sicherlich nicht halten.

    Rein rechnerisch können sie es. Und auch sonst sollten wir uns in der Fläche von der sakrosankten Fixierung auf diese Minutenangaben verabschieden. Darüberhinaus gibt es immer auch Erreichungsgrade. Keine Hilfsfrist muß in 100% der Fälle erfüllt werden.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerOb sie will oder nicht. Und wenn sie es nicht macht, dann wird die Aufsichtsbehörde es erledigen.

    Die Behörde wird den Bedarfsplan prüfen, Nachrechnen. Und wenn sie zum selben Ergebnis kommt wie die Stadtverwaltung, dann bleibt alles so wie es ist.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerUnd wenn die ersten hauptamtlichen Kräfte da sind, dann wird der Rat und die Verwaltung sicherlich noch einmal über die Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte nachdenken

    Darauf kannst Du lange warten. Das wird bestimmt nicht passieren. Schon aus politischen Gründen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440046
    Datum14.11.2007 22:57153840 x gelesen
    Geschrieben von Julian Holsing
    Ja und wenn die die Hilfsfrist einhält ist doch (rechtlich) alles im lot.

    Ne, denn die Einhaltung der Hilfsfrist ist ja nur ein Teil. Der andere Teil ist auch die Personalstärke beim Erstangriff. Und genau hier fangen doch die Probleme tagsüber an.

    Laut Wikipedia: "An der Hilfsfristvorgabe hat sich die konkrete Organisationsplanung (Standorte der Rettungs- und Feuerwachen, personelle und materielle Ausstattung) auszurichten, was wiederum wesentlich die Vorhaltekosten der Gefahrenabwehr bestimmt."

    Des weiteren:

    "Gemeinden legen in Brandschutzbedarfsplänen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten das anzustrebende Schutzziel und den dabei einzuhaltenden Erreichungsgrad fest. Überprüft werden diese Vorgaben von den Bundesländern. Da es keine bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gibt, haben die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) entwickelten Schutzzieldefinitionen für unterschiedliche Szenarien (Schadenereignisse) große Bedeutung als Richtschnur. Von besonderer Bedeutung ist das Schadensereignis ?kritischer Wohnungsbrand?, bei dem von Menschenleben in Gefahr in einer brennenden Wohnung ausgegangen wird. Neben rein zeitlichen Vorgaben zur Hilfsfrist werden dabei auch die erforderlichen Personalstärken für einen effektiven Einsatz sowie die nötige Eigensicherung festgelegt. Die meisten Brandschutzbedarfspläne halten sich eng an diese Vorgaben. Zusätzlich sollten besondere Gefährdungsbereiche berücksichtigt werden."

    Hier die grafische Darstellung nach AGBF http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Hilfsfrist3.png

    Daher ist die Einhaltung der Hilfsfrist mit nur einer Einheit beim Stichwort "kritischer Wohnungsbrand" oder ähnliche Stichwörter nicht ausreichend, sondern es gehören auch die entsprechenden Personalstärken dazu.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW440049
    Datum14.11.2007 23:10153736 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerWie Du sicherlich weißt, werden in NRW die Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz herangezogen. Hier sind zwischen 8 - 10 Min veranschlagt.

    Nicht nur das ich verwundert bin, wie Du darauf kommst, dass für die Feuerwehr die Hilfsfristen des Rettungsdienstes gelten sollten, nein mir ist auch keine Hilfsfrist im Rettungsdienstgesetz bekannt. Rettungsdienstbedarfsplan und Brandschutzbedarfsplan sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Das fängt bereits damit an, dass der Brandschutzbedarfsplan von den Kommunen beschlossen wird, während der Rettungsdienstbedarfsplan vom Kreis kommt (in kreisfreien Städten anders!).

    Geschrieben von Falk SchlüsenerMal sehen, wie sich die Situation dort weiter entwickelt.
    Ja in der Tat. An hauptamtliche glaube ich allerdings nicht.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.440052
    Datum14.11.2007 23:19153551 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoob das heute auch noch so gesehen wird. Wäre aber eine Aufgabe für einen Verwaltungsjuristen.

    Viele Wehren liesen sich bei der Gebietsreform (1974?) so einiges "sichern", bevor sie dem Zusammenschluss mit anderen Gemeinden zustimmten.

    In der Opf. wollte sich eine Wehr vor einigen Jahren auch darauf berufen, dass ihnen bei der Gebietsreform schriftlich zugesichert wurde, dass die Wehr so lange bestehen bleibt, wie die Wehr das möchte (Zusammenschluss mit anderen nicht möglich).

    Als die Gemeinde beschlossen hat, dass man zwei Wehren zusammenlegt, klagte die Wehr. Hat ihr aber nicht geholfen. Der Richter meinte sinngemäß, dass diese Vereinbarung zum heutigen Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr hat, und die Wehren wurden (in ein Gebäude) zusammengelegt.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440056
    Datum14.11.2007 23:28153773 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer

    Vielleicht genau so?`

    Das glaube ich kaum. Auf einer starkbefahrenen Landstraße mit Lkw-Verkehr wirst Du mit Blaulicht und Martinshorn sicherlich nicht allzu schnell voran kommen. Gehen wir mal davon aus, dass Du mit dem Löschfahrzeug 90 km/h fährst (!!!). Rechnen wir es mal auf 8 km runter, wären es ca. 5 Minuten Fahrweg (bei freier Strecke im optimalsten Zustand). Bei Berufsverkehr hast Du natürlich Hindernisse, welche Dir evt. 3 Minuten Zeit rauben. Wären also 5 + 3 = 8 Minuten. Wenn Du noch vorher die Alarmierungszeit hinzur nimmst, mal 3 min angenommen. Wären es dann tatsächliche 11 Minuten. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele einsatzfähige Leute hast Du auf dem Fahrzeug dabei?

    Geschrieben von Christian Fischer
    Solche Ereignisse sind nicht der Maßstab. Ob da ein Dach mehr oder weniger abgedeckt ist oder der Keller 4h länger unter Wasser steht ist mal egal. Da kommt es auf ein paar Stunden mehr oder weniger nicht an.

    Wieso sind solche Einsätze kein Maßstab? Diese Einsätze nehmen von Jahr zu Jahr zu. Oder-Flut, Elbe-Flut, Rhein-Hochwasser (übrigens mehrmals jährlich). Dann die Frühjahrs- oder Herbststürme. Die Wetterkapriolen sollte man nicht unterschätzen. Übrigens finde ich Deine Aussage recht interessant, weil die Feuerwehr ja nicht nur Leben sondern auch Sachwerte schützen sollte. Zumindest ist es mir in der Grundausbildung so beigebracht worden. Und da kommt es schon auf die Zeit an, z. B. wenn bei einem Haus der Keller überflutet wird wo evt. noch teure Möbel gelagert werden.


    Geschrieben von Christian Fischer
    Rein rechnerisch können sie es. Und auch sonst sollten wir uns in der Fläche von der sakrosankten Fixierung auf diese Minutenangaben verabschieden. Darüberhinaus gibt es immer auch Erreichungsgrade. Keine Hilfsfrist muß in 100% der Fälle erfüllt werden

    Natürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen. Auch der Rettungsdienst könnte dann entspannter arbeiten. Entweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Die Behörde wird den Bedarfsplan prüfen, Nachrechnen. Und wenn sie zum selben Ergebnis kommt wie die Stadtverwaltung, dann bleibt alles so wie es ist.

    Wenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Darauf kannst Du lange warten. Das wird bestimmt nicht passieren. Schon aus politischen Gründen...

    Da sagt das FSHG was anderes aus.

    § 1 "Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden"

    Leistungsfähig bedeutet entsprechendes Arbeitsmaterial (Technik und PSA)

    4 "Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr."

    Bedeutet nichts anderes als, dass die Bezirksregierung denen klare Vorgaben bzgl. des Brandschutzes geben kann. Und wird diese Weisung nicht durchgeführt, gibt es mit der Bezirksregierung ärger. Und hier hat die Kommunalpolitik gegenüber der Landespolitik das Nachsehen.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio440060
    Datum14.11.2007 23:43153859 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDa es keine bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gibt, haben die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) entwickelten Schutzzieldefinitionen für unterschiedliche Szenarien

    Ich vermute die hast du nicht gelesen?


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440062
    Datum15.11.2007 00:00153770 x gelesen
    Doch, ich habe diese gelesen.

    http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Brandschutzbedarfsplan/5-AGBF-Schutzziele.htm


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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440067
    Datum15.11.2007 00:16153890 x gelesen
    Hi Sven

    hier mal ein Link zum Thema "Hilfsfristen aus dem Rettungsdienst" :
    http://www.rechnungshof-hessen.de/lmk/inhalt3.php3?year=2003&K1=7&K2=19

    In NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    siehe hier:
    http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Brandschutzbedarfsplan/5-AGBF-Schutzziele.htm

    Das der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan unterschiedlich sind, war mir auch klar. Jedoch in der Thematik Hilfsfrist liegen diese gar nicht so weit auseinander.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW440069
    Datum15.11.2007 00:32153606 x gelesen
    Geschrieben von ---Falk Schlüsener--- In NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden.

    Damit wäre dann also geklärt, dass die Hilfsfrist nicht im RettG NW festgelegt ist. Für dem RD nicht, und für den Brandschutz natürlich schon garnicht.

    Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    Hast du zufällig auch eine Quelle dafür, _was_ hier die oberste Aufsichtsbehörde festgelegt hat, und was die AGBF für den Rettungsdienst definiert hat?

    Das der Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan unterschiedlich sind, war mir auch klar. Jedoch in der Thematik Hilfsfrist liegen diese gar nicht so weit auseinander.

    Das grundsätzliche Wesen eines Schutzziels ist unabhängig von seinem konkreten Anwendungsbereich, ja.

    Gruß,
    Henning


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio440070
    Datum15.11.2007 00:37153545 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDoch, ich habe diese gelesen.

    http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Brandschutzbedarfsplan/5-AGBF-Schutzziele.htm


    Prima.
    Was an "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" hast du nicht verstanden bzw. warum versuchst du diese Kriterien fürs platte Land anzuwenden?


    MkG,
    Christi@n

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz440071
    Datum15.11.2007 00:37153534 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Falk SchlüsenerRechnen wir es mal auf 8 km runter, wären es ca. 5 Minuten Fahrweg (bei freier Strecke im optimalsten Zustand). Bei Berufsverkehr hast Du natürlich Hindernisse, welche Dir evt. 3 Minuten Zeit rauben. Wären also 5 + 3 = 8 Minuten. Wenn Du noch vorher die Alarmierungszeit hinzur nimmst, mal 3 min angenommen. Wären es dann tatsächliche 11 Minuten. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele einsatzfähige Leute hast Du auf dem Fahrzeug dabei?
    Und wenn der Ersteller der AAO ganz schlau ist/war, werden grundsätzlich beide Einheiten alarmiert. Dann kannst du deine pauschale Rechnung vergessen. Davon ab fährt ein Löschfahrzeug niemals konstant 90 Km/h! Ich hab was von durchschnittlich und rechnerisch 60 Km/h außerorts im Kopf.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerNatürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen. Auch der Rettungsdienst könnte dann entspannter arbeiten. Entweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht.
    In euerm Landesbrandschutzgesetz gibt es mit Sicherheit eine Tabelle, in der die Hilfsfristen festgelegt sind. Da steht mit Sicherheit nirgends, dass in einer B3-Gemeinde nach 8 Minuten eine DLK dastehen muss... Dass meinte Christian.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerWenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird.
    Der Brandschutz scheint ja auch durch umliegende Wehren sicherzustellen sein. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

    Geschrieben von Falk SchlüsenerDa sagt das FSHG was anderes aus.

    § 1 "Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden"

    Leistungsfähig bedeutet entsprechendes Arbeitsmaterial (Technik und PSA)

    4 "Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr."

    Und jetzt fragen wir mal Timo Joormann in welche B-Kategorie Drevenack fällt und schon wird´s klar, was dort in der Fahrzeughalle zu stehen hat...


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio440072
    Datum15.11.2007 00:41153507 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerIn NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt.

    Mitnichten.
    § 17 (4) regelt lediglich, dass die oberste Aufsichtsbehörde diesbzgl. überhaupt eine Weisung erteilen darf.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW440074
    Datum15.11.2007 00:48153766 x gelesen
    Geschrieben von ---Daniel Metzger--- In euerm Landesbrandschutzgesetz gibt es mit Sicherheit eine Tabelle, in der die Hilfsfristen festgelegt sind. Da steht mit Sicherheit nirgends, dass in einer B3-Gemeinde nach 8 Minuten eine DLK dastehen muss

    Stimmt, das steht da nicht:

    In NRW gibt es im Brandschutzgesetz keine Risikoklassen und keine Schutzziele.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz440075
    Datum15.11.2007 00:51153735 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochStimmt, das steht da nicht:

    In NRW gibt es im Brandschutzgesetz keine Risikoklassen und keine Schutzziele.

    Stimmt, ich hab zu allem Elend in unserm gekuckt. Mannomann! Und woher nimmt ein Wehrleiter die Richtschnur welche Fahrzeuge zu beschaffen sind? Gutdünken?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW440076
    Datum15.11.2007 01:11153567 x gelesen
    Geschrieben von ---Daniel Metzger--- Und woher nimmt ein Wehrleiter die Richtschnur welche Fahrzeuge zu beschaffen sind?

    Er ersetzt bisher vorhandene Fahrzeuge durch solche ähnlichen Namens (und beschwert sich nebenbei über den Wegfall solch wichtiger Normfahrzeuge wie des TLF16/25), achtet peinlich genau darauf, dass sich die Sitzplatzanzahl keinesfalls verringert und auch nicht weniger oder kleinere Fahrzeuge beschafft werden als bei den Nachbarfeuerwehren.

    Oder er ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in der Lage, zusammen mit weiteren internen und/oder externen Fachleuten die Gemeinde bei der Erstellung und der Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes zu unterstützen und diesen dann im Auftrag der politisch Verantwortlichen und unter den wachsamen Augen der Aufsichtsbehörde umzusetzen.

    Oder irgendwas dazwischen ;-)

    Gute Nacht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440080
    Datum15.11.2007 07:25153591 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerAuf einer starkbefahrenen Landstraße mit Lkw-Verkehr wirst Du mit Blaulicht und Martinshorn sicherlich nicht allzu schnell voran kommen.

    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dann kommt die Feuerwehr halt etwas später. Wie erwähnt hat jede Hilfsfrist in iher Anwendung nie das Ziel diese zu 100% zu erreichen. Ich kenne Berafspläne die i.d.R. von 95% unter gewöhnlichen Umständen ausgehen.
    Und dann sind das eben die 5% oder kein gewöhnlicher Umstand...


    Geschrieben von Falk SchlüsenerUnd da kommt es schon auf die Zeit an, z. B. wenn bei einem Haus der Keller überflutet wird wo evt. noch teure Möbel gelagert werden.

    Ja und? Wenn der Keller unter Wasser steht ist entweder schon alles im Eimer, was empfinglich gegenüber Wasser ist, oder ich habe nur wasserfeste Sachen im Keller, dann ist es egal.
    Und wenn ich eine zweistellige Anzahl an Einsatzstellen auf ein oder zwei Einsatzfahrzeuge habe kommt es ohnehin zu Verzögerngen. Da ist es dann egal, ob die Feuerwehr nach 2h, nach 4h oder nach 6h eintrifft. Diese Flächenlagen sind immer Ausnahmesituationen.


    Geschrieben von Falk SchlüsenerNatürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen.

    Ja nun. Dennoch kenne ich bisher nur Bedarfspläne, in denen man nie von 100% Erreichung ausgeht.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerEntweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht.

    Oh doch. Außerdem sind das rein politisch definierte Werte, die man auch wieder ändern kann (was m.E. in nacher Zukunft auch geschehen wird, da zudem die Schutzzieldefinitionen der AGBF in irem Kern eben für Städte und da eben vor allem mit BFen und nich für das platte land mit seiner FF-Struktur gedacht waren).


    Geschrieben von Falk SchlüsenerWenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird.


    Die Gemeinde hat ja einen Brandschutz sichergestellt.
    Notfalls dienstverpflichtet sie eben einen Teil der ausgetretenen Kräfte zwangsweise wieder. dann ist der Form auf dem papier Genüge getan. Und ein LF 16/12 reicht da als Fahrzeug allemal aus.



    Geschrieben von Falk SchlüsenerBedeutet nichts anderes als, dass die Bezirksregierung denen klare Vorgaben bzgl. des Brandschutzes geben kann. Und wird diese Weisung nicht durchgeführt, gibt es mit der Bezirksregierung ärger. Und hier hat die Kommunalpolitik gegenüber der Landespolitik das Nachsehen.


    Du hast noch nie erlebt, wie schnell über die politische Schiene ein Bürgermeister Einfluss auf Entcheidungen einer Landesbehörde nehmen kann....


    Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich vertrete in bestimmten Punkten auch die Meinung, daß die Kommunalpolitik wenn sie die Rahmenbedingungen nicht schafft eben sehen muß, daß sie selbst löscht.
    Aber dies im Wesentlichen wegen der geänderten Bezeichnung der Einheit und am Wegfall eines Fahrzeugs durchzuziehen ist m.E übertrieben. Knapp 30 Mann, 2 LF und einen MTW. Selbst wenn ich eine Besatzungsstärke von nur Sitzplatzzahl X 2 ansetze haben die zu wenig Personal. 1 LF mit der üblichen X 3 gibt ungefähr die bisherige Personalstärke wieder. Also ist das was da vorgesehen war nicht so fern ab vom Schuß.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440081
    Datum15.11.2007 08:06153828 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer
    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Dann kommt die Feuerwehr halt etwas später. Wie erwähnt hat jede Hilfsfrist in iher Anwendung nie das Ziel diese zu 100% zu erreichen. Ich kenne Berafspläne die i.d.R. von 95% unter gewöhnlichen Umständen ausgehen.
    Und dann sind das eben die 5% oder kein gewöhnlicher Umstand...


    Sagen wir es so. Es liegt in der Sicht des Betrachters, wie der Brandschutzbedarfsplan gesehen wird. Und in der BezReg Düsseldorf wird der Brandschutzbedarfsplan sehr konsequent beachtet, denn an der Genaugigkeit des Plans liegt z. T. auch die Ausnahmegenehmigung für Kommunen keine hauptamtlichen Kräfte zu schaffen.



    Geschrieben von Christian Fischer
    Ja und? Wenn der Keller unter Wasser steht ist entweder schon alles im Eimer, was empfinglich gegenüber Wasser ist, oder ich habe nur wasserfeste Sachen im Keller, dann ist es egal.
    Und wenn ich eine zweistellige Anzahl an Einsatzstellen auf ein oder zwei Einsatzfahrzeuge habe kommt es ohnehin zu Verzögerngen. Da ist es dann egal, ob die Feuerwehr nach 2h, nach 4h oder nach 6h eintrifft. Diese Flächenlagen sind immer Ausnahmesituationen.


    Also mit dieser Einstellung hättest Du beim Brandeinsatz Amalia-Bibliothek schon komische Blicke auf Dich gezogen. Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere könnte man beim Brandeinsatz ja auch sagen. Das Feuer lodert schon, es sind ja nur Sachwerte. Also ist schon alles im Eimer.


    Geschrieben von Christian Fischer
    Oh doch. Außerdem sind das rein politisch definierte Werte, die man auch wieder ändern kann (was m.E. in nacher Zukunft auch geschehen wird, da zudem die Schutzzieldefinitionen der AGBF in irem Kern eben für Städte und da eben vor allem mit BFen und nich für das platte land mit seiner FF-Struktur gedacht waren).

    Also politische Werte sind die Hilfsfristen sicherlich nicht. Die Werte basieren ja auf wissenschaftliche Aussagen, wann z. B. eine Reanimation eines Menschen noch rechnerisch erfolgreich wäre. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Clip_ihmage002.gif.


    Geschrieben von Christian Fischer
    Die Gemeinde hat ja einen Brandschutz sichergestellt.
    Notfalls dienstverpflichtet sie eben einen Teil der ausgetretenen Kräfte zwangsweise wieder. dann ist der Form auf dem papier Genüge getan. Und ein LF 16/12 reicht da als Fahrzeug allemal aus.


    Provokant gesagt reicht es ja auch aus ein Feuerwehrfahrzeug in Ortsmitte hinzustellen. Damit hätte die Gemeinde den Brandschutz ja auch sichergestellt.
    Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr kann die Kommune natürlich durchführen. Nur wenn die Kommune es macht, muss sie sich ja wieder mit der Problematik der "leistungsfähigen Ausrüstung" beschäftigen. Ob ein LF 16/12 ausreichend ist, müßte dann erneut untersucht werden. Vor allem wenn ein Gefährdungspotiential durch Getreide-, Tank- und Düngelager vorhanden ist.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Du hast noch nie erlebt, wie schnell über die politische Schiene ein Bürgermeister Einfluss auf Entcheidungen einer Landesbehörde nehmen kann....

    Da ich in einem Unternehmen arbeite, welches dem öffentlichen Dienst angegliedert ist. Erlebe ich fast täglich, wie die Politik reagiert. Vor allem wenn das Thema Finanzen betroffen ist. Nur sollte man überlegen, dass die Bezirksregierung keine rein politische, sondern eine verwaltungstechnische Behörde ist. Und die Einflussnahme durch das IM zwar gegegeben, aber auch anfechtbar ist. Des weiteren sind solche Einflussnahmen gern gesehene Artikel in den Zeitungen. Und der öffentliche Druck kann vor allem in Wahljahren doch recht brisant sein.

    Aber ganz davon ab muss ich ehrlich sagen, dass diese Thematik immer schwieriger wird. Daher finde ich es schon Klasse, dass man dieses Thema hier mal so richtig diskutieren kann.

    Viele Grüße
    Falk


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen440118
    Datum15.11.2007 11:04153701 x gelesen
    Moin Falk,

    vorweg: Ich halte es auch für einen Skandal, was teilweise in Hünxe geschehen ist (vor allem, was das Thema Schutzkleidung und zusammenarbeiten mit der Gemeindeverwaltung angeht), allerdings ist auch seitens der Feuerwehr vieles schlecht oder zumindest taktisch unklug gelaufen.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerUnd in der BezReg Düsseldorf wird der Brandschutzbedarfsplan sehr konsequent beachtet, denn an der Genaugigkeit des Plans liegt z. T. auch die Ausnahmegenehmigung für Kommunen keine hauptamtlichen Kräfte zu schaffen.

    OK. Wobei das in Hünxe wohl nicht zur Debatte stehen wird.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerAlso mit dieser Einstellung hättest Du beim Brandeinsatz Amalia-Bibliothek schon komische Blicke auf Dich gezogen. Wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere könnte man beim Brandeinsatz ja auch sagen. Das Feuer lodert schon, es sind ja nur Sachwerte. Also ist schon alles im Eimer.


    Ich glaube, da interpretierst Du etwas zu viel rein. Erstens ist ein Brandeinsatz etwas anderes als eine Flächenlage mit relativ statischen Dingen wie "Keller unter Wasser" und zweitens kann manchmal auch bei Brandeinsätzen sagen, dass ab einem gewissen Punkt etwas verloren ist.

    Geschrieben von Falk Schlüsener
    Also politische Werte sind die Hilfsfristen sicherlich nicht. Die Werte basieren ja auf wissenschaftliche Aussagen, wann z. B. eine Reanimation eines Menschen noch rechnerisch erfolgreich wäre. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Clip_ihmage002.gif.


    Selbstverständlich sind Hilfsfristen politische Werte. Die Politik muss entscheiden, wieviel Sicherheit sie zur Verfügung stellt. Das kann sich auch durchaus mit der Zeit ändern und muss dann ggfs. durch den Bürger kritisiert oder unterstützt werden. Genauso, wie mit allen komunalen Einrichtungen.

    Diese Zeitgrenze, die immer wieder zitiert wird, ist ein rein statistischer, rechnerischer Wert. Und das wissen alle, die an unserer Arbeit beteiligt sind. In der Praxis halte ich diese Zeitangabe für Augenwischerei.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerProvokant gesagt reicht es ja auch aus ein Feuerwehrfahrzeug in Ortsmitte hinzustellen. Damit hätte die Gemeinde den Brandschutz ja auch sichergestellt.

    Im Prinzip schon. Nur ist es gerade im ländlichen Bereich oft sinnvoll, durch dezentrale Strukturen (im begrenzten Maße) eine gute Personaldecke sicherzustellen. Auch DAS kann zum ausreichenden Brandschutz nötig sein. Aber wem sag ich das.

    Geschrieben von Falk SchlüsenerNur wenn die Kommune es macht, muss sie sich ja wieder mit der Problematik der "leistungsfähigen Ausrüstung" beschäftigen. Ob ein LF 16/12 ausreichend ist, müßte dann erneut untersucht werden. Vor allem wenn ein Gefährdungspotiential durch Getreide-, Tank- und Düngelager vorhanden ist.

    Natürlich muss sowas untersucht werden. Aber bei der Untersuchung wird sicherlich eine Rolle spielen, was noch in der Umgebung alles rumsteht. Und wenn Du mal ehrlich bist: Mit einem LF16/12 kann man eine Menge machen.

    Geschrieben von Falk Schlüsener

    Aber ganz davon ab muss ich ehrlich sagen, dass diese Thematik immer schwieriger wird. Daher finde ich es schon Klasse, dass man dieses Thema hier mal so richtig diskutieren kann.


    Das ist in meinen Augen eine der wichtigsten Möglichkeiten, die die "neuen Medien" auch dem "kleinsten" FA bieten. Denn das verhindert in gewissen Maße, dass die eigene Meinungsbildung nur durch Gerüchte, Meinungsmacher usw. gebildet wird. (oder zumindest gebildet werden muss ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorAchi8m S8., Hünxe / NRW440137
    Datum15.11.2007 12:12153697 x gelesen
    Vielleicht darf ich mich als "ignoranter" Politiker auch mal in diesem Forum melden.

    Zunächst ein Hinweis:
    Nicht nur die Drevenacker sondern alle Löscheinheiten wurden in der Vergangenheit nicht optimal ausgestattet! Das wird auch von der Verwaltung eingestanden.
    Die Löscheinheiten sind untereinander zerstritten und waren nicht in der Lage sich auf bestimmte Dinge zu einigen.
    Die Wehrleitung hat versagt und ist ihrer Aufgabe hier eine Einigkeit herbeizuführen nicht nachgekommen sondern hat immer gegen Drevenack geschossen.
    Auch die Drevenacker haben durch ihr Verhalten nicht unbedingt zur Einigkeit beigetragen.

    Ich könnte hier sicher 10 Seiten füllen um alle Facetten dieses komplexen Themas zu schildern.
    Bedauerlicherweise ist die Diskussion in der Vergangenheit nicht immer sachlich geführt worden.
    Ich habe der Feuerwehr mehrfach angeboten an Diensten oder Diskussionen teilzunehmen, dass Angebot ist leider nicht in Anspruch genommen worden.

    Nachstehend könnt ihr einen Entwurf für eine Bürgerinfo lesen, in der ziemlich komprimiert das Wesentliche beinhaltet.

    Im April wurden die Drevenacker Ratsmitglieder erstmals von Unzulänglichkeiten bei der Ausrüstung der Feuerwehr in Kenntnis gesetzt. Außerdem wurde den Ratsmitgliedern der Brandschutzbedarfsplan in Auszügen vorgestellt. Nach jahrelangem Frust über mangelhafte Ausrüstung brachte der Brandschutzbedarfsplan, der vorsieht, dass Drevenack zukünftig nur noch mit einem Löschfahrzeug und einem Mannschaftstransporter mit Anhänger auskommen muss, das Fass zum Überlaufen. Die Forderung der Drevenacker Feuerwehr lautete: ?Wenn wir kein drittes Fahrzeug bekommen, treten wir aus.?
    Das Kind war also schon in den Brunnen gefallen als man die Ratsmitglieder informierte, diese wurden das Gefühl nicht los, dass man sie nur informiert hatte, um sie später als Sündenbock hinzustellen. Die Notwendigkeit eines zweiten Löschfahrzeugs konnte bis heute nicht nachgewiesen werden. Auf die Frage, welches Gerät ist auf dem zweiten Löschfahrzeug, dass bei einem Einsatz nicht schon vor Ort ist, bekamen wir die Antwort: ?Die Pumpe, aber die laden wir nicht von einem Anhänger.? Als weitere Notwendigkeit wurden Übungszwecke angegeben. Auf den Hinweis, dass man zu Übungszwecken jederzeit auf Löschfahrzeuge der anderen Löscheinheiten zurückgreifen kann, bekamen wir zur Antwort: ?Du fährst ja auch nicht mit dem Auto deines Nachbarn.? (Hinweis: Alle Feuerwehrfahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Gemeinde Hünxe)
    Trotz dieser Aussagen machten sich Drevenacker Ratsherren daran, Kompromisslösungen zu erarbeiten und konkrete Vorschläge vorzulegen. Diese wurden jedoch, wenn sie bei den Drevenackern Zustimmung fanden, von der Wehrleitung oder von anderen Löscheinheiten der Gemeinde torpediert. Der letzte Kompromissvorschlag lautet, die Drevenacker erhalten statt des Mannschaftstransporters mit Anhänger ein taktisches Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen. Dieses Fahrzeug würde den Anforderungen an ein taktisches Fahrzeug sowie bei Bedarf den Anforderungen eines Mannschaftstransporters entsprechen. Die Drevenacker bestehen aber weiterhin auf 3 Fahrzeuge.

    Eine weitere Forderung ist die Einstufung als Löschzug. Im Jahr 2001 wurde der damalige Löschzug Drevenack als Löschgruppe eingestuft. Dieses war eine Feuerwehrinterne Entscheidung, die vom damaligen Kreisbrandmeister betrieben wurde. An diesem Vorgang waren weder Rat noch Verwaltung beteiligt.
    Nun berufen sich die Drevenacker Feuerwehrleute auf das Niederrheingesetz von 1974, darin heißt es im §5 Absatz1: ?Der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Drevenack bleibt als selbstständige Einheit der Freiwilligen Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe erhalten.? Daran hat sich auch bis heute nichts geändert. Eine selbstständige Einheit kann ein Löschzug oder eine Löschgruppe sein, hier kommt es auf die Mannschaftsstärke an. Nach Feuerwehrdienstvorschrift 3 hat ein Löschzug eine Stärke von 22 Personen und eine Löschgruppe eine Stärke von 9 Personen. Bei einer durchschnittlichen Ausrückestärke von 10 Personen ist eine Einstufung als Löschgruppe durchaus gerechtfertigt. Auch hierbei muss man im Hinterkopf haben, dass ein Löschzug i.d.R.mit zwei Löschfahrzeugen und einem Mannschaftstransporter, eine Löschgruppe mit einem Löschfahrzeug und einem Mannschaftstransporter ausgerüstet ist.
    Zum Schluss ging es den Feuerwehrleuten gar nicht mehr um Sachfragen, sie wollten den Brandschutzbedarfsplan mit allen Mitteln verhindern! Aus diesem Grund beschlossen sie, 2 Tage vor der Ratssitzung auszutreten, damit nach ihrer Meinung der Brandschutzbedarfsplan aufgrund der geänderten Voraussetzungen nicht beschlossen werden kann.
    Jeder hat das Recht für seine Sache zu kämpfen, aber dann bitte fair und ehrlich!

    Doch nun zum Brandschutzbedarfsplan.
    1.Der Brandschutzbedarfsplan ist von einem anerkannten Feuerwehrfachmann erstellt worden. Er hat selbst jahrelang eine freiwillige Feuerwehr geleitet.
    2.Dieser Plan bietet zum ersten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme über das Gefährdungspotential in der Gemeinde, die Risiken und die Feuerwehreinsätze in der Gemeinde. Er definiert die Schutzziele und untersucht die Organisations- und Personalstruktur sowie das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr.
    3.Der Plan definiert Schwachstellen und beschreibt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Technik (Fahrzeuge, Gerätehäuser, Ausrüstung).
    4.Mit der Annahme dieses Planes hat der Rat der Gemeinde sich verpflichtet, die im Plan definierten Maßnahmen umzusetzen.
    5.Der Brandschutzbedarfsplan wurde von der Bezirksregierung, dem Fachbereichsleiter des Kreises Wesel und vom Kreisbrandmeister genehmigt. Die Löscheinheiten Hünxe, Bruckhausen, Bucholtwelmen und auch die Wehrleitung stimmten diesem Plan zu. Nur die Löschgruppe Drevenack nicht!

    Alle berechtigten Forderungen in Bezug auf Ausrüstung und Alarmierung der Drevenacker Feuerwehr werden durch den Brandschutzbedarfsplan erfüllt. Der Gutachter hat Mängel bei der Ausrüstung erkannt und aufgelistet.
    Für die gesamte Feuerwehr
    Ausrüstung der Einsatzkräfte mit einer Schutzausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, sofern diese nicht vorhanden ist.
    Anpassung der Gerätetechnik an den Stand der Technik (Schlauchtragekörbe, Hohlstrahlrohre etc.).
    Verbesserung der Alarmierungstechnik, jeder Feuerwehrangehörige ist mit geeigneter Technik zur Alarmierung auszurüsten!
    Diese Maßnahmen sind unverzüglich in Angriff zu nehmen.
    Für Drevenack
    Umbau des Gerätehauses, so dass die Stellplätze, Umkleiden, Toiletten und Schulungsraum den Anforderungen genügen. (Nach Möglichkeit soll die vorhandene Wohnung erhalten bleiben.)
    Der Rat hat den Brandschutzbedarfplan einstimmig in der vorliegenden Fassung verabschiedet, auch, um die Haushaltsmittel die an den Brandschutzbedarfsplan gebunden sind freigeben zu können. Das Alternativangebot für Drevenack ist weiter gültig!

    Was muss weiterhin getan werden?
    In den zahlreichen Gesprächen haben sich für die Politik folgende Problemfelder gezeigt!
    1.Die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt in der Gemeindefeuerwehr, die alle Ortsteile umfasst, muss verbessert werden.
    2.Die Kommunikation zwischen Verwaltung und Feuerwehr muss verbessert werden!
    3.Die Politik wird sich in Zukunft einmischen, es kann nicht sein, dass Mißstände jahrelang verschwiegen werden und sich dann der Frust in unkalkulierbaren Aktionen entlädt.
    4.Um sicherzustellen, dass ein kontinuierlicher Informationsaustausch stattfindet, ist auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen worden, im Haupt- und Finanzausschuss mit der Feuerwehr die jeweils aktuelle Situation zu diskutieren.
    5.Aus unserer Sicht es nicht glücklich, wenn der Leiter der Feuerwehr nicht mehr in der Gemeinde wohnt. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Feuerwehr klare Konzepte entwickelt und die Entscheidungen von allen mitgetragen werden, so dass die Probleme der Vergangenheit überwunden werden.
    Uns ist bewusst, dass die Ziele des Brandschutzes in den Außenbereichen Drevenacks ohne eine Drevenacker Feuerwehr nur sehr schwer zu erreichen sind. Zwar haben die Nachbargemeinden ihre Hilfe und Unterstützung zugesagt, dennoch muss das Hauptaugenmerk auf einen Neuaufbau der Drevenacker Feuerwehr gerichtet sein.
    Zur Zeit werden Möglichkeiten geprüft Feuerwehrleute die in Drevenack wohnen, aber in benachbarten Einheiten ihren Dienst tun, der ?Restfeuerwehr? Drevenack zuzuordnen, wenn sie dazu bereit sind. Des weiteren wird geprüft, ob es möglich ist, dass bei Großschadenslagen wie Sturm oder Hochwasser Feuerwehrleute in Drevenack stationiert werden können.
    Im Kernbereich von Drevenack und Krudenburg ist der Brandschutz gesichert, dass konnte 9.10. bei einem Kellerbrand am Sandkamp nachgewiesen werden.
    Als letzte Möglichkeit bliebe die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr, aber das wäre im Moment sicher unklug, wer läßt sich schon gerne zu etwas zwingen, was er lieber freiwillig täte. Wir hoffen darauf, dass einige Feuerwehrleute ihre Entscheidung nochmal überdenken und in die Reihen der Feuerwehr zurückkehren.
    Nun noch einige Zahlen:
    Im Jahr 2005 hat der Rat für die Feuerwehr 120.000,-- ?
    Im Jahr 2006 135.000,-- ?
    Im Jahr 2007 137.000,-- ? bereitgestellt.
    Die Zuweisungen aus der Feuerschutzpauschale sind in den letzten Jahren in eine Rücklage geflossen, aus der 300.000,-- ? für die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verfügung stehen.
    Zum Abschluss:
    Wir haben unsere Aufgabe wahrgenommen und in zahlreichen Gesprächen versucht eine Lösung herbeizuführen!
    Wir stehen auch in Zukunft für eine ehrliche, gradlinige und verlässliche Politik!
    Wir lassen uns nicht erpressen!
    Wir sind nicht ausgetreten!
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    AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen440157
    Datum15.11.2007 13:27153442 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüning
    Das ist in meinen Augen eine der wichtigsten Möglichkeiten, die die "neuen Medien" auch dem "kleinsten" FA bieten. Denn das verhindert in gewissen Maße, dass die eigene Meinungsbildung nur durch Gerüchte, Meinungsmacher usw. gebildet wird. (oder zumindest gebildet werden muss ;-)

    Da bin ich ganz Deiner Meinung.


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW440159
    Datum15.11.2007 13:38153450 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerIn NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    § 17 Abs. 4 RettG NRW regelt nicht die Hilfsfrist, sondern ist eine Weisungsermächtigung

    (4) Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben dürfen
    die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine und besondere Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern. Hierzu gehören insbesondere Weisungen über Zahl, Standort, Bau, Betrieb und personelle Besetzung von Rettungswachen sowie Eintreffzeiten am Unfallort, über die sächliche und technische Ausstattung der Leitstellen, über die Farbgebung der Krankenkraftwagen und der Notarzt - Einsatzfahrzeuge, die einheitliche Dokumentation des Einsatzgeschehens, die einheitliche Kennzahlen - Berichterstattung und die einheitliche Kosten- und Gebührendarstellung im Rettungsdienst,


    Die Beweggründe für die Festlegung 5-8 Minuten in Städten und bis 12 Minuten auf dem Land (so früher) entstammten der Überlegung, wann bei einem Herz-Kreislaufstillstand eine irreversible Schädigung des Gehirns einsetzt. Das passiert nach ca. 4-6 Minuten (evtl. alte Zahlen). Da dies in der Fläche nicht einzuhalten ist, wurde ein Kompromiß gesucht und die oben genannten Zahlen angegeben. Heute wird es vielfach mit 10 Minuten angegeben.
    Das hat aber überhaupt nichts mit dem kritischen Wohnungsbrand zu tun und geht von ganz anderen Grundlagen aus (Reanimationsgrenze einer Person in einem verrauchten Raum).

    Die einzige Übereinstimmung sind die Kenngrößen: Eintreffzeit und Erreichungsgrad.
    Die Funktionsstärke spielt im Rettungsdienst in NRW bei der Individualversorgung keine Rolle, da die Fahrzeuge und deren Besetzung im Gesetz fest definiert ist (§§ 3 und 4 RettG NRW).

    Hier was zum Lesen Rettungsgesetz NRW ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW440164
    Datum15.11.2007 13:49153557 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerAlso politische Werte sind die Hilfsfristen sicherlich nicht. Die Werte basieren ja auf wissenschaftliche Aussagen, wann z. B. eine Reanimation eines Menschen noch rechnerisch erfolgreich wäre

    Der Erreichungsgrad ist jedenfalls ein hochpolitischer Wert: wieviel Sicherheit kann sich die Gemeinde leisten.

    Die Wissenschaftlichkeit der Hilfsfristen ist m.E. auch nur begrenzt wahr. Es hängt doch sehr vom Zufall ab, wo an welcher Stelle eines Brandobjektes sich eine Person befindet und Rauch einatmet. Nimmt der gleich zu Beginn 4-5 tiefe Atemzüge, dann kommst Du mit 17 Minuten Reanimationsgrenze nicht hin.
    Nimmt man jetzt die Hilfsfristen und unterstellt eine angemessene Funktionsstärke nach AGBF, habe ich immer noch große Zweifel, dass die Person innerhalb von 17 Minuten einer Reanimation zugeführt werden kann. Wenn die Feuerwehr nach 10 Minuten (einschließlich Dispositionszeit) an der Einsatzstelle ankommt, den Einsatz aufbaut, ins zweite OG vorgeht und die 100 m² Wohnung durchsucht, den Patienten findet, die 80 kg Patient (das ist wenig!) aus der Wohnung zerrt und bis dahin nicht die 17 Minuten um sind, dann hat da aber jemand viel Glück gehabt!
    Vor allen Dingen darf sein herz-Kreislaufstillstand auch noch nicht allzu lange her sein, damit er dann noch reanimiert werden kann.

    Das es wichtig ist, dass die Feuerwehr so schnell wie möglich vor Ort ist, ist absolut richtig. Das mit der Reanimationsgrenze zu begründen, m.E. allerdings nicht ganz unproblematisch.
    Kurzum ist die Hilfsfrist m.E. zwar richtig und wichtig, die Begründung allerdings etwas schwach und sollte noch auf andere Tatsachen gestützt werden.

    Gruß
    Sven


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen440167
    Datum15.11.2007 13:54153349 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann

    Das es wichtig ist, dass die Feuerwehr so schnell wie möglich vor Ort ist, ist absolut richtig. Das mit der Reanimationsgrenze zu begründen, m.E. allerdings nicht ganz unproblematisch.


    Meine Rede. Ich halte diese Zahl für Augenwischerei.

    (wenngleich man sicherlich irgendeinen Wert als Hausnummer für die Einsatzplanung braucht)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen440199
    Datum15.11.2007 16:05153666 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Achim Semelink Vielleicht darf ich mich als "ignoranter" Politiker auch mal in diesem Forum melden.

    Vielen Dank für die ausführliche Darstellung der Situation aus politischer Seite. Rein vom Verständnis her: Der BSBP wurde extern erstellt und Ratsmitgliedern und Feuerwehr ohne weitere Besprechung zum Beschluss vorgelegt?

    Geschrieben von Achim SemelinkDas Kind war also schon in den Brunnen gefallen als man die Ratsmitglieder informierte, diese wurden das Gefühl nicht los, dass man sie nur informiert hatte, um sie später als Sündenbock hinzustellen.

    Ich frage wegen diesen Satz. Der erschließt sich mir noch nicht richtig.

    MfG

    Ingo Horn


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440201
    Datum15.11.2007 16:08153766 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornIch frage wegen diesen Satz.

    Dieses Satzes ;-)


    Geschrieben von Ingo HornDer erschließt sich mir noch nicht richtig.

    Ich verstehe den Satz so, daß man das Gefühl hatte daß die "Reaktion" in Form der Konfrontation/ Austritt bereits vorher feststand, man die Politik dann pro forma informiert hat ohne daß überhaupt ein Wille zur Diskussion/ sachlichen Auseinandersetzung bestanden hat und nachher sagt "wir sind ausgetreten, weil die Politik sich nicht bewegt hat".


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen440207
    Datum15.11.2007 16:26153701 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian FischerDieses Satzes ;-)

    Klugschei**er :)

    Geschrieben von Christian FischerIch verstehe den Satz so, daß man das Gefühl hatte daß die "Reaktion" in Form der Konfrontation/ Austritt bereits vorher feststand, man die Politik dann pro forma informiert hat ohne daß überhaupt ein Wille zur Diskussion/ sachlichen Auseinandersetzung bestanden hat und nachher sagt "wir sind ausgetreten, weil die Politik sich nicht bewegt hat".

    "daß" schreibt man mittlerweile mit Doppel-s.
    Ja, eine Vermutung zur Bedeutung des Satzes hatte ich so grob auch. Wollte aber eine Antwort haben, ohne vorher schon eine vorzugeben *g*. Der Vorwurf, so er denn so gemeint war, wäre schon ziemlich harter Tobak (erst recht, wenn er wahr ist..).

    MfG

    Ingo


    --

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440212
    Datum15.11.2007 16:31153472 x gelesen
    Geschrieben von Ingo Horn"daß" schreibt man mittlerweile mit Doppel-s.

    Ich bin aber alte Rechtschreibung. Das habe ich mir weder für die Seminararbeiten noch für die Diplomarbeit abgewöhnt ;-)
    Und da es hier keine automatische Rechtschreibkorrektur gibt ...


    Geschrieben von Ingo HornJa, eine Vermutung zur Bedeutung des Satzes hatte ich so grob auch. Wollte aber eine Antwort haben, ohne vorher schon eine vorzugeben *g*. Der Vorwurf, so er denn so gemeint war, wäre schon ziemlich harter Tobak (erst recht, wenn er wahr ist..).

    Mal ehrlich. Würde dich das in der großen Feuerwehrlandschaft die der liebe Gott in ihrer unendlichen Vielfalt geschaffen hat wundern?


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorThom8as 8B., Hünxe-Drevenack / NRW440239
    Datum15.11.2007 17:21153944 x gelesen
    Sehr geehrter Herr Semelink, vielen Dank für Ihren Beitrag, allerdings ist in einigen Teilen doch eine etwas "einseitige Berichterstattung" aufgetreten. Das soll kein Vorwurf sein, schließlich sind Sie Sach- und Fachfremd. Trotzdem möchte ich es mir nicht nehmen lassen, einige Dinge aus meiner Sicht darzustellen, ich hab auch keine Lust,daß die Ex-Drevenacker Wehr nachher als "die Deppen" dastehen.
    Vorab ein paar Info´s für alle diejenigen denen das Positionspapier (Threadcont.) zu lang war: Der Löschzug Drevenack rückt seit 1974 mit 3 taktischen Fahrzeugen aus, die erste Rückstufung kam 1993/94 als das TLF 16 und das TSF/GW durch ein LF 16-12 und einen MTW ersetzt wurde.(1000l Löschwasser weniger bei schlechter vorhandener Wasserversorgung!!!) Das LF 8 wurde durch eins jüngeren Baujahres (1976) ersetzt.
    Die Empfehlung des damaligen KBM wurde fast allen Kommunen des Kreises Wesel ausgesprochen, denn nur die wenigsten Einheiten haben über 60 Mann unter Waffen, allerdings war die Gemeinde Hünxe die einzige im Kreis, die der Empfehlung gefolgt ist! Aber nun zu etwas Aktuellerem:
    Die Verwaltung hat im Jahr 2004 ein Sachverständigen damit beauftragt, einen Entwurf für einen BSBP zu erstellen. Dieser Sachverständige kam in alle Gruppen und den Zug und sammelte "Rohdaten", die er zur Erstellung ja unbedingt benötigt. Im Juni 2005 kam dann der erste Entwurf, von dem dann der "Auftraggeber" und der Leiter der Fw. eine Ausfertigung bekam. Letzterer bekam allerdings umgehend die Order, dieses Papier umgehend zu vernichten!! Der vorliegende Entwurf wurde durch den Verfasser und den Auftraggeber noch mal "überarbeitet", allerdings ohne die Feuerwehr in diese Änderungen mit einzubeziehen u.a. strich man das TSF/W bzw StLF aus dem Plan heraus, welches als Ersatz für das mittlerweile 31 Jahre alte LF 8 vorgesehen war!!! Man änderte noch einiges, erstaunlicherweise auch was zum Besseren,zB.für den Löschzug Hünxe, vielleicht ein Grund dafür das wir von diesen Kameraden keine Unterstützung erhalten haben. Nach der Überarbeitung erschien dann im November 2006 der erste "offizielle Plan", noch mit dem Datum 06.2005. Das die Einheiten untereinander nicht immer einer Meinung waren und sind ist richtig, allerdings wurde auch seitens der Verwaltung Zwietracht gestreut, so benötigt man für dringend erforderliche Schutzkleidung keinen bestehenden BSBP, genausowenig für dringend erforderliche Umbauten oder Ersatzteile! (15 Jahre alte Reifen ohne M+S Zulassung sind nur ein Beispiel für vieles) Das Geld dazu hortet der BM ja schon einige Jahre, wie im Beitrag von Herrn Semelink zu lesen ist, allerdings war es einfacher das Geld zurück zu halten und auf die Drevenacker zu zeigen und zu sagen: Diese Querulanten und Nörgler verhindern das der Plan verabschiedet wird und es voran geht, Hut ab sag ich da, so baut man ein Feindbild auf!!
    Bei dem von Ihnen genannten Kompromissvorschlag fehlt allerdings der Zusatz, das für das von Ihnen genannte Fahrzeug nur soviel Geld ausgegeben werden dürfte, wie ein MTW mit dem besagten Logistikanhänger kosten würde, aber die Drevenacker haben sich nicht gegen dieses "gebrauchte" Fahrzeug ausgesprochen, sondern nur gegen die Fußangeln die damit verbunden waren: Auf einmal hieß es, wenn zweites LF, dann muß der (vorhandene) MTW weg, nachdem sich die Drevenacker Vereine um einen Förderverein bemüht haben, der diesen MTW nebst Unterhaltung anschaffen wollte, srach man plötzlich von einer Stellplatzreduzierung, dann auf einmal von der Norm den der Stellplatz nicht erfüllen würde, usw!
    Argumente für das zweite taktische Fahrzeug gibt es genug, aber wenn man nicht will, kann man jedes Argument auch wieder wegdiskutieren!
    Und zu Ihrer Aussage, die Wehrleitung hat dem Plan zugestimmt, möchte ich auf den NRZ Artikel vom 8. November verweisen, in dem die Leitung der Feuerwehr die Nicht-Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hünxe feststellt! Und da es sich um strafrechtlich relevante Dinge handelt lehnt die Wehrführung die Verantwortung für die Folgen dieses Organisationsverschulden ab!
    Anmerken möchte ich dazu noch, das sich sicherlich viele der Ehemaligen wieder einfinden würden, wenn die materiellen Bedingungen endlich stimmen würden, wie hat mein Ex-Gruppenführer immer gesagt, wir haben ja nicht bei der Feuerwehr angefangen um wieder aufzuhören. Allen anderen Feuerwehrleuten sei gesagt, paßt auf das Ihr nicht zum Spielball der Politik werdet und kommt von allen Einsätzen immer wieder gesund nach Hause! Gut Wehr!


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    AutorAchi8m S8., Hünxe / NRW440278
    Datum15.11.2007 18:28153450 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Ingo HornVielen Dank für die ausführliche Darstellung der Situation aus politischer Seite. Rein vom Verständnis her: Der BSBP wurde extern erstellt und Ratsmitgliedern und Feuerwehr ohne weitere Besprechung zum Beschluss vorgelegt?

    Zunächst fand eine Besprechung mit Wehrleitung, Löschgruppenführern und den Fraktionsvorsitzenden statt.
    Im September wurde bei einer gemeinsamen Fraktionssitzung unter Beteiligung der Wehrleitung und des Sachverständigen der BSP vorgestellt und diskutiert

    Geschrieben von Ingo Horn
    Ich frage wegen diesen Satz. Der erschließt sich mir noch nicht richtig.

    Hier geht es um meine persönliche Wahrnehmung. Ich will den Feuerwehrmännern nichts böses unterstellen, aber die Kompromissbereitschaft hielt sich in Grenzen.


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    AutorAchi8m S8., Hünxe / NRW440438
    Datum16.11.2007 14:03154329 x gelesen
    Hallo Herr Brüggemann,
    ihr Beitrag ist nicht unbedingt von Sachlichkeit geprägt sondern soll wohl in erster Linie dazu beitragen die Feuerwehr Drevenack als Opfer darzustellen.
    Deshalb gestatten Sie mir folgende Anmerkungen:
    Zur mangelnden Ausrüstung habe ich mich deutlich geäußert.
    Zur Geschichte, auch zu der des BSP will ich mich hier nicht mehr äußern, Sie legen sich die Dinge ja sowieso zurecht wie Sie sie gerade brauchen.

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    15 Jahre alte Reifen ohne M+S Zulassung sind nur ein Beispiel für vieles
    Was sagt der TÜV dazu? Oder werden die Plaketten auch erst nach Rücksprache mit dem Bürgermeister geklebt.

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    Das Geld dazu hortet der BM ja schon einige Jahre
    Auch diese Zusammenhänge habe ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch ausführlich erläutert, vermutlich haben Sie es vergessen, wiel Sie an dem Tag bei der BILD-Zeitung die Opferrolle spielen mußten. Also hier nochmal: Seit 5 Jahren steht die Gemeinde unter dem Haushaltsicherungskonzept, seit 2 Jahren haben wir keinen genehmigten Haushalt. Da im sogenannten Nothaushalt alle Kredite von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen hat der Kämmerer die Feuerwehr aus dem Verwaltungshaushalt finanziert und die Feuerschutzpauschale zum größten Teil in eine Rücklage fließen lassen. Aus dieser Rücklage werden notwendige Investitionen die sich aus dem BSP ergeben finanziert. Eine Kreditaufnahme für diese Investitionen würde von der Aufsichtsbehörde abgelehnt!

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    Bei dem von Ihnen genannten Kompromissvorschlag fehlt allerdings der Zusatz, das für das von Ihnen genannte Fahrzeug nur soviel Geld ausgegeben werden dürfte, wie ein MTW mit dem besagten Logistikanhänger kosten würde
    Ob nun ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug ist doch sachlich unerheblich solange es seinen Zweck erfüllt. Für ca. 60000 Euro bekommt man m.E. schon was vernünftiges.

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    Auf einmal hieß es, wenn zweites LF, dann muß der (vorhandene) MTW weg, nachdem sich die Drevenacker Vereine um einen Förderverein bemüht haben, der diesen MTW nebst Unterhaltung anschaffen wollte, srach man plötzlich von einer Stellplatzreduzierung, dann auf einmal von der Norm den der Stellplatz nicht erfüllen würde, usw!
    Offensichtlich haben Sie den BSP nicht gelesen! Darin steht, dass das Gerätehaus mit den vorhandenen Stellplätzen nicht der UVV entspricht. Der MTW dürfte nach UVV überhaupt nicht da stehen! Aber das sind ja gerade die kleinen Ferkeleien mit der Sie Ihre Opferrolle in der Öffentlichkeit darstellen wollen.

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    Und zu Ihrer Aussage, die Wehrleitung hat dem Plan zugestimmt, möchte ich auf den NRZ Artikel vom 8. November verweisen, in dem die Leitung der Feuerwehr die Nicht-Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Hünxe feststellt! Und da es sich um strafrechtlich relevante Dinge handelt lehnt die Wehrführung die Verantwortung für die Folgen dieses Organisationsverschulden ab!
    Was hat das mit der Zustimmung zum BSP zu tun? Das ist eine logische Konsequenz aus dem Austritt der Feuerwehrleute! Das Organisationsverschulden ist im übrigen durch das Einleiten diverser Maßnahmen nicht gegeben.

    Geschrieben von Thomas Brüggemann
    paßt auf das Ihr nicht zum Spielball der Politik werdet
    Wenn die Politik überall so eine klare und eindeutige Haltung einnehmen würde wie wir es hier getan haben, würden die Zeitungen kaum noch was zu schreiben haben.


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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW440605
    Datum17.11.2007 09:32153765 x gelesen
    Geschrieben von Achim SemelinkZur Geschichte, auch zu der des BSP will ich mich hier nicht mehr äußern, Sie legen sich die Dinge ja sowieso zurecht wie Sie sie gerade brauchen.

    Das Problem ist, das hier in der Gemeinde so ziemlich jede Seite mit unterschiedlichen Informationen versorgt worden ist. Eine Absicht wäre natürlich eine sehr böse Unterstellung.

    Geschrieben von Achim SemelinkWas sagt der TÜV dazu?

    Leider gibt es dazu ja noch keine bindende gesetzliche Vorgabe sondern nur eindringliche Empfehlungen der Hersteller..... Wie schon erwähnt, ist das ja auch nur ein Beispiel für vieles. Wir könnten hier auch wieder auf Schutzkleidung oder den Atemschutz zu sprechen kommen.

    Geschrieben von Achim SemelinkDa im sogenannten Nothaushalt alle Kredite von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen hat der Kämmerer die Feuerwehr aus dem Verwaltungshaushalt finanziert und die Feuerschutzpauschale zum größten Teil in eine Rücklage fließen lassen. Aus dieser Rücklage werden notwendige Investitionen die sich aus dem BSP ergeben finanziert.

    Wie bereits mehrfach gesagt: um gesetzlich zwingend vorschriebene Ausrüstungen zu beschaffen, braucht es keinen BSBP die müßten eigentlich auch so schon seit Jahren da sein. Das wäre dafür allerdings ein hervorragendes Zeichen für ein Verständnis und des guten Willens gewesen.

    Geschrieben von Achim SemelinkOffensichtlich haben Sie den BSP nicht gelesen! Darin steht, dass das Gerätehaus mit den vorhandenen Stellplätzen nicht der UVV entspricht. Der MTW dürfte nach UVV überhaupt nicht da stehen!

    Wenn Sie unbedingt nach der UVV gehen wollen, können Sie das Gerätehaus abreißen und neu bauen. Zum Glück gibt es aber so etwas wie einen Bestandsschutz, der auch viele andere Zustände duldet. Schimmelbefall und verstopfte Abflüsse zum Beispiel gehören allerdings wiederum NICHT dazu!

    Geschrieben von Achim SemelinkAber das sind ja gerade die kleinen Ferkeleien mit der Sie Ihre Opferrolle in der Öffentlichkeit darstellen wollen.

    Reißen Sie sich zusammen. Nicht in DEM Ton!

    Geschrieben von Achim SemelinkWenn die Politik überall so eine klare und eindeutige Haltung einnehmen würde wie wir es hier getan haben, würden die Zeitungen kaum noch was zu schreiben haben.

    Zum Glück weiß die Politik scheinbar so ziemlich überall anders was sie an ihrer Feuerwehr hat. An vielen anderen Stellen nimmt sie glücklicherweise tatsächlich eine genauso klare und eindeutige Haltung ein - allerdings FÜR ihre Feuerwehr. Und auch darüber berichten die Zeitungen.


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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland440607
    Datum17.11.2007 09:45153356 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannReißen Sie sich zusammen. Nicht in DEM Ton!

    ich will hier für niemanden Partei ergreifen, aber wie man in den Wald rein ruft...


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen440608
    Datum17.11.2007 09:48153463 x gelesen
    Hallo,

    ... ohne mich zu anderem äußern zu wollen:

    Geschrieben von Achim SemelinkGeschrieben von Thomas Brüggemann

    15 Jahre alte Reifen ohne M+S Zulassung sind nur ein Beispiel für vieles

    Was sagt der TÜV dazu? Oder werden die Plaketten auch erst nach Rücksprache mit dem Bürgermeister geklebt.


    ... sowohl die Hersteller von Reifen als auch die (meisten ?) Unfallversicherungsträger hält Reifen, die älter als 10 Jahre sind nicht mehr für verkehrssicher (und dafür gibt es auch nachvollziehbare technische Begründungen) - von Wintertauglichkeit (herausdiffungierte Weichmacher) will ich dann schon gar nicht mehr reden (wobei M+S-Kennzeichnung und Lkw-Reifen ein Thema für sich sind, ggf. hat der Reifen auch ohne Kennzeichnung geeignete Eigenschaften).
    Zum Alter nochmal: Einige Stellen sehen sogar schon bei 8 Jahren das akzeptable Alter erreicht.

    Den TÜV interessiert das - leider - in vielen Fällen gar nicht, z.B. den landesbeauftragten feuerwehrtechnischen Prüfdienst im Lande Hessen jedoch sehr wohl ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW440609
    Datum17.11.2007 09:51153620 x gelesen
    Hallo Timo,
    ich glaube es ist an der Zeit diesen Thread hier zu schliessen! Anfeindungen, Beschuldigungen usw. solltet Ihr bitte in Eurer Gemeinde austragen und nicht hier!!!!

    Derzeit sieht es für Aussenstehende so aus, dass ihr egal was vorgeschlagen wird eh nicht auf einen Nenner kommen wollt.


    Gruß
    Martin


    ------------------------------------
    Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorTorb8en 8B., Kastorf / Schleswig Holstein440624
    Datum17.11.2007 11:36153456 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerDerzeit sieht es für Aussenstehende so aus, dass ihr egal was vorgeschlagen wird eh nicht auf einen Nenner kommen wollt.


    ist doch grad in Mode .


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    AutorAchi8m S8., Hünxe / NRW440635
    Datum17.11.2007 12:51153470 x gelesen
    Hallo Timo,
    ich denke wir können trotz unterschiedlicher Meinung beim "Du" bleiben.
    Auf deinen Beiterag möchte ich nur kurz eingehen.
    Die Sünden der Vergangenheit kann ich nicht mehr korrigieren. Ich habe in meinem ersten Beitrag deutlich gesagt, dass die Verwaltung hier Versäumnisse eingesteht.
    Zum Gerätehaus mußt du zugeben das gerade der Stellplatz für den MTW aufgrund der räumlichen Enge eine erhöhte Unfallgefahr birgt.
    Zum Ton möchte ich euren Stil nicht weiter kommentieren, aber wenn einer deiner Kameraden einen Ratskollegen als Seuchenvogel bezeichnet, war ich doch noch sehr moderat.
    Ich will hier kein Öl ins Feuer gießen, die Dinge sollten nur klargestellt werden.

    Wenn ihr es nicht schaffen solltet die Vergangenheit ruhen zu lassen und euren Blick nicht in die Zukunft richtet, werden wir hier zu keinem vernünftigen Ergebniss kommen.

    Hier nochmal mein Angebot:
    Ich bin jederzeit bereit mit dir und/oder deinen Kameraden ein sachliches Gespräch zu führen oder zu euren regelmäßigen Treffen zu erscheinen, wenn es erwünscht ist. Meine Tel. Nr. dürfte euch bekannt sein.

    Zum Schluss sollten alle Beteiligten bedenken, dass dieser Streit auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird, denen wir uns eigentlich verpflichtet haben.

    Ansonsten ist eigentlich alles gesagt und ich könnte mich der Anregung aus dem Beitrag von Martin Drechsler anschließen


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    AutorMart8in 8G., Hannover / Niedersachsen440746
    Datum17.11.2007 22:00153405 x gelesen
    Geschrieben von Falk SchlüsenerVor allem wenn ein Gefährdungspotiential durch Getreide-, Tank- und Düngelager vorhanden ist.

    Moin...
    und da ist ja meine Baustelle... das Tanklager

    fällt sicherlich erstmal nicht in das Aufgabengebiet der kommunal-örtlichen Feuerwehr, zumindest was deren Ausrüstung betrifft. Durch das Genehmigungsverfahren eines Tanklagers werden dem Betreiber entsprechende Auflagen gemacht, da ein solcher Betrieb eine besondere Gefährdung darstellt. Und diese werden auch durch den Betreiber erfüllt.

    Weiterhin kann ich sagen, entweder kommt man mit der herkömmlichen DIN Ausrüstung bei Szenarien im Tanklager hin, oder das Szenario läuft so weg, dass man eh auf andere Mittel setzen muss um erfolgreich zu sein. Das trifft für Leckagen wie auch auf Brandereignisse zu. Und ein LF mehr oder weniger reißt es da auch nicht. Wenn man sich für eine mobile Tankbrandbekämpfung entscheidet, dann sollte man es schon in ähnlicher Weise tun, wie es die Raffinerien in Deutschland, oder die BF´en von Antwerpen, Rotterdam oder Rostock tun.

    MfG
    Martin


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW450112
    Datum29.12.2007 15:11153372 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Falk SchlüsenerIn NRW wird die Hilfsfrist im § 17 Abs. 4 Satz des RettGNRW geregelt. Es obliegt der obersten Aufsichtsbehörde über die Eintreffzeiten zu entscheiden. Und die hält sich an die von der AGBF definierte Hilfsfrist.

    Noch mal als Nachtrag: Das ist definitiv falsch. Ich habe mir eben mal die entsprechenden Schreiben des Ministeriums u.a. für Gesundheit durchgelesen. Es wird ausdrücklich mehrfach betont, dass es keine gesetzliche Hilfsfrist gibt, sondern nur einen Rahmen aus der Gesetzesbegründung, 5-8 Minuten und im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten.
    Eine konkrete Vorgabe hat durch die Träger des Rettungsdienstes in deren Rettungsdienstbedarfsplan zu erfolgen.

    Beste Grüße
    Sven


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg454097
    Datum11.01.2008 19:50153733 x gelesen
    hallo,

    kennt jemand den aktuellen Stand in Hünxe-Drevenack?

    Gibts die Löschgruppe jetzt noch, wenn ja in welcher Stärke?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)454127
    Datum11.01.2008 20:50153405 x gelesen
    Die Homepage von Hünxe wird direkt auf das Positionspapier umgeleitet.
    Sorry, aber: Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit grenzt, zumindest in meinen Augen, schon ans blödsinnige.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW458953
    Datum30.01.2008 16:50153480 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerkennt jemand den aktuellen Stand in Hünxe-Drevenack?

    Ja, den kennt jemand :-)

    Der Brandschutzbedarfsplan ist wie im Entwurf beschlossen, als Konsequenz sind mit dem Beschluss 29 der 36 aktiven Kameraden ausgetreten.
    Mittlerweile wurden ein paar wenige, neue Mitglieder angeworben, aber die fangen jetzt halt erst bei "0" an.
    Wenn man dem Bürgermeister glaubt, kann man davon ausgehen das der Brandschutz trotz allem gesichert ist. Der von ihm um Silvester in einem Jahresrückblick genutzte Ausdruck "Selbstreinigungsprozess", der bei der Drevenacker Feuerwehr eingesetzt habe, hat übrigens nicht dazu beigetragen die Wogen zu glätten...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)458956
    Datum30.01.2008 17:16153567 x gelesen
    Geschrieben von Timo JoormannDer von ihm um Silvester in einem Jahresrückblick genutzte Ausdruck "Selbstreinigungsprozess", der bei der Drevenacker Feuerwehr eingesetzt habe, hat übrigens nicht dazu beigetragen die Wogen zu glätten.Genausowenig wird das die derzeitige Internet-ÖA der Feuerwehr Hünxe machen...


    Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz458961
    Datum30.01.2008 17:52153728 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KruppInternet-ÖA der Feuerwehr Hünxe , die man unter welchem Link erreichen kann, ohne dauernd das Petitionspapier der Kollegen aus Drevenack zu öffnen?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW458967
    Datum30.01.2008 18:19153595 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Metzgerdie man unter welchem Link erreichen kann, ohne dauernd das Petitionspapier der Kollegen aus Drevenack zu öffnen?

    Die Feuerwehr Hünxe hat meines Wissens somit keine Homepage mehr. Die allgemein bekannte wurde ausschließlich von Drevenackern betrieben.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)458974
    Datum30.01.2008 18:41153397 x gelesen
    Genau das stört mich ja...


    Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)458977
    Datum30.01.2008 18:42153599 x gelesen
    Dann sollte die Stadt mal schauen, ob sie die Domain nicht für sich beanspruchen kann. Die derzeit dort vorgehaltenen Inhalte haben mit der städtischen Organisation "Feuerwehr Hünxe" ja nicht mehr viel zu tun.


    Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen458996
    Datum30.01.2008 20:04153632 x gelesen
    Da wird im Moment garnichts vorgehalten.
    Die Seite verlinkt auf das Positionspapier, dass auf dem feuerwehr.de-Server liegt.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)459001
    Datum30.01.2008 20:24153355 x gelesen
    Ja, eben drum.


    Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW574124
    Datum03.08.2009 20:19151459 x gelesen
    Hallo!

    Zur aktuellen Diskussion bezüglich "kein Fahrzeug - Austritt":

    Auch in Drevenack gibt es immer noch eine Feuerwehr... und am Gerätehaus wird wohl auch was gemacht!

    Gruß
    Martin


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    AutorTim 8H., Hünxe / NRW666415
    Datum10.02.2011 13:11150996 x gelesen
    Moin moin

    zum aktuellen stand der dinge

    nach 2007 ist der löschzug drevenack mit 7 mitgliedern neu gestartet und hat sich von jahr zu jahr mit neuen jungen mitgliedern auf 28 mitglieder verstärkt

    soweit schonmal positiv aber

    nach 2007 wurden ein bisschen was an klamotten bestellt aber das wars auch schon die gemeinde hat nichts daraus gelernt.

    wir sind mitlerweile wieder soweit den löschzug für den einsatzdienst abzumelden weil die psa und die geräte auf dem auto so miserabel ist

    wir warten seit mehreren monaten auf fluchthauben wir haben keine 4 teilige steckleiter mehr
    keine hebekissen
    keine krankentrage
    aus den schleuchen "pisst es an allen ecken"
    wir haben teilweise störungen im funk das man sein eigenes wort nicht versteht
    die durch einen vorentstörer behoben werden könnten
    und noch vieles mehr was hier den rahmen sprengen würde
    aber egel was man sagt und tut die gemeinde sitzt es aus

    die lage spitzt sich wieder zu

    mfg tim


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    AutorTim 8H., Hünxe / NRW666417
    Datum10.02.2011 13:13150628 x gelesen
    Moin moin

    zum aktuellen stand der dinge

    nach 2007 ist der löschzug drevenack mit 7 mitgliedern neu gestartet und hat sich von jahr zu jahr mit neuen jungen mitgliedern auf 28 mitglieder verstärkt

    soweit schonmal positiv aber

    nach 2007 wurden ein bisschen was an klamotten bestellt aber das wars auch schon die gemeinde hat nichts daraus gelernt.

    wir sind mitlerweile wieder soweit den löschzug für den einsatzdienst abzumelden weil die psa und die geräte auf dem auto so miserabel ist

    wir warten seit mehreren monaten auf fluchthauben wir haben keine 4 teilige steckleiter mehr
    keine hebekissen
    keine krankentrage
    aus den schleuchen "pisst es an allen ecken"
    wir haben teilweise störungen im funk das man sein eigenes wort nicht versteht
    die durch einen vorentstörer behoben werden könnten
    und noch vieles mehr was hier den rahmen sprengen würde
    aber egel was man sagt und tut die gemeinde sitzt es aus

    die lage spitzt sich wieder zu

    mfg tim


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    AutorTim 8H., Drevenack / NRW666418
    Datum10.02.2011 13:24150641 x gelesen
    Moin moin

    zum aktuellen stand der dinge

    nach 2007 ist der löschzug drevenack mit 7 mitgliedern neu gestartet und hat sich von jahr zu jahr mit neuen jungen mitgliedern auf 28 mitglieder verstärkt

    soweit schonmal positiv aber

    nach 2007 wurden ein bisschen was an klamotten bestellt aber das wars auch schon die gemeinde hat nichts daraus gelernt.

    wir sind mitlerweile wieder soweit den löschzug für den einsatzdienst abzumelden weil die psa und die geräte auf dem auto so miserabel ist

    wir warten seit mehreren monaten auf fluchthauben wir haben keine 4 teilige steckleiter mehr
    keine hebekissen
    keine krankentrage
    aus den schleuchen "pisst es an allen ecken"
    wir haben teilweise störungen im funk das man sein eigenes wort nicht versteht
    die durch einen vorentstörer behoben werden könnten
    und noch vieles mehr was hier den rahmen sprengen würde
    aber egel was man sagt und tut die gemeinde sitzt es aus

    die lage spitzt sich wieder zu

    mfg tim


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    AutorTim 8R., Hof / Bayern666420
    Datum10.02.2011 13:26150530 x gelesen
    Mit Zeichensetzung, Rechtschreibung und etwas Groß- und Kleinschreibung würde sich dein Beitrag um ein vielfaches besser lesen lassen...


    P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)666421
    Datum10.02.2011 13:31150588 x gelesen
    Hallo Tim,

    wir können im Forum tatsächlich alle gleichzeitig auf den einen gleichen Beitrag zugreifen, Du brauchst also nicht für jeden Leser einen eigenen Beitrag mit gleichem Wortlaut schreiben ;-)

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorTim 8H., Drevenack / NRW666425
    Datum10.02.2011 13:45150680 x gelesen
    moin ja war auch nicht mit absicht sollte auch nur einmal erscheinen :)


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