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ThemaBeantragung von Sonderrechten59 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autormarc8-an8dre8 B.8, Minden / NRW436521
Datum30.10.2007 21:5717050 x gelesen
Hey Leute,
habe schon wieder eine Frage,wo kann mann Sonderrechte beantragen?
und lohnt sich die beantragung von sonderrechten für sein Privat Fahrzeug??
ich hoffe mal es ist nicht so schwierig sonder zu beantragen, aber in Deutschland ist das ja so ne sache.

hoffe ihr könnt mir helfen

Gruß
Florian Minden


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen436522
Datum30.10.2007 22:0115195 x gelesen
Hallo,

für was bracuhst du Sonderrecht am privaten PKW? Hast du irgendein wichtiges Amt?

MkG
Patricia


Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du verstehst.
Und alles nur meine eigene Meinung!

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg436523
Datum30.10.2007 22:0715271 x gelesen
Hallo Firewoman,

Geschrieben von Patricia KlottHast du irgendein wichtiges Amt?
Die Dringlichkeit liegt vermutlich eher im Ego als im Amt.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW436525
Datum30.10.2007 22:1415083 x gelesen
*hust*

Wenn man zum Grundlehrgang zeitig genug losfährt,
schafft man des auch ohne Sonderrechte rechtzeitig dazusein...

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=436519

Schönen Abend

Michael


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.436526
Datum30.10.2007 22:1415097 x gelesen
Geschrieben von marc-andre Braunswo kann mann Sonderrechte beantragen?
Die Eintragung einer Sondersignalanlage bekommst du von der zuständigen Behörde (bei uns KFZ Zulassungsstelle d. Landratamtes). Natürlich musst du eine best. Funktion haben. Bei uns z.B. KBR, KBI, ELRD, ORGL.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern436527
Datum30.10.2007 22:1515110 x gelesen
Sonderrechte kann man nicht beantragen ...
Entweder man erfüllt die Vorraussetzungen dann hat man sie oder man erfüllt sie nicht dann hast du eben Pech.
Beantragen kannst du höchstens eine Sondersignalanlage.


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg436528
Datum30.10.2007 22:2315083 x gelesen
Geschrieben von marc-andre Braunshabe schon wieder eine Frage,

Ja, und die erste ist gerade 5 Minuten alt. Da ging es darum wie die Grundausbildung aussehen könnte. Und jetzt willst du schon die Sosi auf dem PKW. Könnte es eventuell sein dass du eher etwas geduld brauchst?


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz436529
Datum30.10.2007 22:2315355 x gelesen
Hallo!

Inanspruchnahme der Sonderrechte bedeutet grundsätzlich, dass die Vorschriften der StVO, wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verbote, bestimmte Bereiche zu befahren usw., nicht beachtet werden müssen. Dies darf jedoch in jedem Fall nur unter Beachtung des § 35 Abs. 8 StVO geschehen.

Die Absätze 1 bis 7 des § 35 StVO beinhalten in abschließender Aufzählung die Institutionen, Verbände und Einrichtungen, denen überhaupt Sonderrecht zustehen. Dabei müssen jedoch im Einzelnen wieder besondere Voraussetzungen gegeben sein, um diese auch wahrnehmen zu dürfen.

So sind die in Abs. 1 und 1 a genannten Institutionen und Einzelpersonen nur dann von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Es muss also sowohl ein dringendes Erfordernis vorliegen als auch die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

Beispiele:

1. Fahrt von Feuerwehr oder Polizei zu einem Katastrophenort oder zu einem schweren Unfall.
Hier geht es um die Rettung von Menschenleben oder die Bewahrung hoher Sachwerte. Die Fahrt ist dringend geboten. Polizei und Feuerwehr werden im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenstellung zur Gefahrenabwehr tätig. Damit sind die Erfordernisse erfüllt. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist (immer unter Berücksichtigung des o.a. Abs. 8) gerechtfertigt. Vom Grundsatz her stehen der Feuerwehr die Sonderrechte auch auf Rückfahrten vom Einsatzort und zu Übungszwecken zu.

2. Verfolgung eines Täters durch die Polizei nach einem Banküberfall.
Die Polizei wird im Rahmen ihrer Aufgabe zur Verbrechensbekämpfung tätig. Das Gemeininteresse an der Festnahme des Täters, der schwerwiegende Straftaten (Vergehen bzw. Verbrechen) begangen hat, überwiegt das Ínteresse an der Einhaltung der Rechtsordnung, hier der StVO. Damit ist auch in diesem Fall die Inanspruchnahme von Sonderrechten gerechtfertigt.

3. Fahrt von Feuerwehr oder Polizei zum Brotzeitholen.
Auch wenn die Stillung von Hunger ein dringendes menschliches Bedürfnis ist, liegt hier weder eine durch § 35 StVO begründete Eilbedürftigkeit vor noch handelt es sich um ein hoheitliches Tätigwerden. Damit ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtswidrig; es liegt ein Verstoß gegen die einschlägigen Verkehrsvorschriften vor.

Die Absätze 2 bis 4 schränken die Sonderrechte für bestimmte Fälle ein bzw. erweitern diese Einschränkung wieder, wenn die dort bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.

Abs. 5 befasst sich mit den nichtdeutschen Nato-Staaten, denen in bestimmten Fällen ebenfalls Sonderrechte zugebilligt werden, soweit hier vertragliche Regelungen bestehen. So waren die in Deutschland stationierten Militärinstitutionen verschiedener NATO-Staaten während des Irakkrieges mit ihren schweren Militärfahrzeugen vom Sonntagsfahrverbot befreit.

Abs. 5a beschreibt, unter welchen Vorausssetzungen Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften der StVO entbunden sind.

Abs. 6 befasst sich mit verschiedenen weiteren Institutionen und Einrichtungen wie Straßenbau und -unterhalt, Straßenreinigung und Müllabfuhr. Fahrzeuge dieser Einrichtungen dürfen jedoch nur die in Abs. 6 speziell beschriebenen Sonderrechte in Inanspruch nehmen. Dabei sind dann ggf. noch in der Bestimmung aufgeführte weitergehende Vorschriften und Beschränkungen zu beachten.

Abs. 7 ist eine Fortschreibung der früher allgemein der Post und der Telekom zustehenden Sonderrechte. Seit der Privatisierung der beiden Einrichtungen gelten die Privilegien des Abs. 7 (jederzeitiges Fahren und Halten auf allen Straßen und Straßenteilen, allerdings auch hier nur in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben) nur noch für Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.

Nochmals ausdrücklich zu erwähnen ist, dass in allen vorgenannten Fällen immer der bereits zitierte Abs. 8 zu beachten ist, also in jedem Fall eine Güterabwägung zu erfolgen hat.

StVO §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

So, also für welchen Zweck benötigst Du die "Sonderechte?"

am besten vergiss die Sache wenn keine wirklich stichhaltigen Gründe vorliegen.

Gruß vom Berg

Jakob

PS: Oder war die Frage jetzt "Trollig" gemeint?!?


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW436530
Datum30.10.2007 22:2415088 x gelesen
Klick mich und du weißt was du bist!


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg436536
Datum30.10.2007 22:4015065 x gelesen
Dann musst du aber wohl ein Genie sein. Denn in bisher 600 Beiträge aus meiner Feder in dieses Forum hat das bis jetzt noch keiner gemerkt. Kompliment.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW436537
Datum30.10.2007 22:4215076 x gelesen
Hui 600 Beiträge, dass ist ne Zahl und Respekt aber auch dir ein Kompliment. Weil ich denke alle anderen wissen wen ich meine ;-). Macht aber nix, kommst sicherlich auch noch drauf! :-)


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***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg436539
Datum30.10.2007 22:4815117 x gelesen
Geschrieben von Julian BraukmannWeil ich denke alle anderen wissen wen ich meine ;-)

Und wen meinst du denn? Vielleicht musst du deine Postings künftig ein wenig besser plazieren.

Geschrieben von Julian Braukmannkommst sicherlich auch noch drauf! :-)

Bin schon etwas älter, komme wirklich nicht drauf. Schenke dir aber auch einb Smili :-)


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W436540
Datum30.10.2007 22:5615059 x gelesen
Geschrieben von marc-andre BraunsHey Leute,
habe schon wieder eine Frage,wo kann mann Sonderrechte beantragen?

Hey Marc,
Natürlich auf dem Landratsamt.
Da gehst Du hin und sagst zu soner Tus das Du, aber flott, ein tü ta für Deine Karre brauchsst.
Weil Du bist ja Feuerwehrmann und da brauchts so was.
Geschrieben von marc-andre Braunsund lohnt sich die beantragung von sonderrechten für sein Privat Fahrzeug??
Ein klares Yep!
Is ne coole Sache un die Opas machen endlich Platz.
Geschrieben von marc-andre Braunsich hoffe mal es ist nicht so schwierig sonder zu beantragen, aber in Deutschland ist das ja so ne sache.
Überhaupt nicht. Echt easy.
Geschrieben von marc-andre Braunshoffe ihr könnt mir helfen
Immer wieder gerne.
Gruß Andreas


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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW436541
Datum30.10.2007 22:5715120 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijUnd wen meinst du denn? Vielleicht musst du deine Postings künftig ein wenig besser plazieren.

Ja so war es auch, scheiß Baumübersicht :-(


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***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg436542
Datum30.10.2007 23:0415090 x gelesen
Geschrieben von Julian BraukmannJa so war es auch, scheiß Baumübersicht :-(

Mach dir nix daraus. Du hast mit dieses Posting Charakter gezeigt. Hatte hier schon Situationen wo dann einfach "die Rolläden runter gelassen wurden". Wir diskutieren weiter miteinander!


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorJan 8T., Rheinfelden / Baden Württemberg436544
Datum30.10.2007 23:1915060 x gelesen
Hallo Marc,

ich hoffe schwer dass diese Frage nicht ernst gemeint ist !
Da Du ja offensichtlich gerade erst an der TF1 Ausbildung teilnimmst, kann ich für Dich nur hoffen, dass diese Mail nicht an Dein Kommando vordringt !

Wir brauchen keine selbst ernannten Einsatzrambos !

Viele Grüsse Jan


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt436545
Datum30.10.2007 23:2415135 x gelesen
Is ja beeindruckend, der ganze strassenverkehrsrechtliche Bereich in dem du dich offensichtlich auskennst. Daher mal ne konkrete Frage. Zwischen der BRD bzw. Rhl.Pfz. besteht ein Abkommen zur gegenseitigen Hilfe bei Notfällen. Ich war selbst schon zu Einsätzen und Übungen mit dem luxemburgischen Einsatzfahrzeug in Deutschland unterwegs, d.h. im unmittelbaren Grenzgebiet. Unsere Sondersignalanlage dürfte jedem deutschen TÜV-Prüfer den kalten Fußschweiss auf die Stirn treiben. Es ist eine US-Anlage (Whelen Edge 9000 Strobe mit ws295 Amplifier). Darf ich damit auf bundesdeutschen Staatsgebiet rechtmässig Platz für meinen herrlichen Gummibock TLF 2000 schaffen oder kann ein bundesdeutscher Kraftfahrer für sich in Anspruch nehmen Kojac nicht zu kennen bzw. nicht wahrzunehmen...?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz436548
Datum31.10.2007 00:0615459 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Reiner HesseDarf ich damit auf bundesdeutschen Staatsgebiet rechtmässig Platz für meinen herrlichen Gummibock TLF 2000 schaffen.......

Aufgrund der geschlossene Verträge ist es dabei unerheblich, ob es sich um ein deutsches oder ausländisches Fahrzeug handelt, sofern er über die richtigen Signale, also Blaulicht und Martinshorn, keine Sirene, verfügt.

Geschrieben von Reiner Hesse....oder kann ein bundesdeutscher Kraftfahrer für sich in Anspruch nehmen Kojac nicht zu kennen bzw. nicht wahrzunehmen...?

Bei der in Anspruchnahme von Sonderrechten heißt es nicht, dass diese Fahrzeuge Vorfahrt haben, diese haben lediglich Vorrang, d.h. die anderen Fahrzeugführer müssen die Fahrzeuge vor- und vobeilassen aber der Fahrer des Einsatzfahrzeuges muß sich vergewissern, dass diese das auch tun!

Also wie Kojak durch die Lande brettern ist nicht. Wobei mit der Sirene evtl. auch eine Verwechslungsgefahr mit dem neurdings in Deutschland bei der Polizei versuchweise verwendeten "Yelp" - Signal besteht. Die Polizei setzt diese Yelp-Signal zum Anhalten von Fahrzeugen ein.

Natürlich kannst Du mit Licht- und Sirenensignale fahren (so fern freigegeben), das haben die Amis bei uns schon Jahrelang und zu jeder Gelegenheit gemacht, nur musst Du mit ganz anderen Reaktionen der Autofahrer rechnen. Man ist manchmal überrascht wie merkwürdigt erwachsene Menschen reagieren wenn plötzlich ein großes Auto mit Blinklicht und lauten "Hupen" heranfährt.

Wie hier nun die genaue Rechtslage ist kann ich Dir nicht sagen. Am besten wendet man sich da an das Innenmysterium von Rh.- Pfalz, die müssten rechtverbindliche Aussagen treffen können.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW436550
Datum31.10.2007 01:3015197 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldsofern er über die richtigen Signale, also Blaulicht und Martinshorn, keine Sirene, verfügt.

Ich dachte immer Martinshorn ist die;
Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin
und wird nur umgangssprachlich verallgemeinert?

Mein Auto zB wird auch immer als Jeep benannt, wobei das eine Firma aus den USA ist, weit weg von der Insel meiner Fahrzeuggeburt.

Egal!
In diesem Sinn kann er seine Sirene nutzen....oder?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW436554
Datum31.10.2007 05:1815185 x gelesen
<°)))>< ... don´t feed the Troll!


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorPete8r J8., Müllheim / Al Ain - U.A.E. / Baden-Württemberg436560
Datum31.10.2007 07:2915257 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeMein Auto zB wird auch immer als Jeep benannt, wobei das eine Firma aus den USA ist, weit weg von der Insel meiner Fahrzeuggeburt.


Wie sagte neulich ein Local so schön: Das ist kein Jeep, das is ein GMC - sprich: Tschimsi...

Gruß aus der Wüste
Peter


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AutorHolg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW436631
Datum31.10.2007 13:1515306 x gelesen
Hallo!

Auch wenn ich Deine Aussage verstehe und Dir und niemanden zu Nahe treten möchte, wäre es sehr schön, wenn ein Kamerad (SB) hier eine für Ihn ernstgemeinte Frage hier stellt, man diese OHNE persönliche Bemerkungen erstmal ebenso ernsthaft fachlich beantwortet.

Bringt mehr Ruhe im Forum finde ich für alle!

Das andere finde ich nicht ganz so gut! Wir alle verfolgen ein Ziel, so hoffe ich doch und dieses ist Helfen!

Gruß
Holger


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AutorOliv8er 8S., Leverkusen / NRW436640
Datum31.10.2007 14:1415421 x gelesen
Hallo zusammen,
hab grad hier die Beiträge zu der Frage des Kameraden durchgelesen und habe mich ernsthaft gefragt ob ich hier wirklich auf einem Forum der Feuerwehr bin oder vielleichst doch bei ner Playmobilfeuerwehr im Kindergarten.
Kann man auf eine Frage nicht eine sachliche Antwort geben, auch wenn sie manch einem vielleicht etwas suspekt vorkommt?

Zu der Frage,die ja zum Glück zumindestens ein ganz kleiner Teil gut beantwortet hat.
Die Genehmigung wird nur erteilt wenn der Antragssteller eine wichtige Führungskraft wie z.b. Kreisbrandmeister oder höher ist.Selbst hier ist es nicht einfach,an diese Gehemigung zu kommen.
Hier wird auch immer nur von Sonderechten gesprochen,bitte hier das Wegerecht nicht vergessen.
Hier auch mal eine kleine Anmerkung bzw. ein Argument, warum wir nicht alle eine Sondersignalanlage benutzen können.
Stell dir mal bitte vor,bei einem Alarm kommen zwanzig Autos mit Tatütata und Blaulicht durch die Stadt oder Dorf zur Feuerwache,und es würde eventuell nur ein Papierkorb brennen.
Mal abgesehen das dies auch eine grosse Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer und vor allem für dich selbst wäre. Wer von Euch schon selbst am Steuer sass ob im ELW oder auf der Dl.der weiss worüber ich rede.
Ich bin seit über 20 Jahren in der Feuerwehr und bin bis jetzt auch ohne blaues Licht-und Martinshorn zügig an der Wache angekommen.
In diesem Sinne,
Kommt alle gut hin und vor allem gesund nach Hause


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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW436641
Datum31.10.2007 14:1915249 x gelesen
Es gibt soviele Beiträge zu diesem Thema und wenn man die Suche nutzt kann man viele finden. Sorry aber das Thema kommt alle Jubeljahre und es nervt einfach weil sich seit Monaten nix geändert hat und wofür braucht ein FMler der net mal seinen TM eine SoSi Anlage ;-/


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***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen436646
Datum31.10.2007 14:2715254 x gelesen
Sorry, aber ich muß dich korrigieren

Geschrieben von Julian Braukmanndas Thema kommt alle Jubeljahre

Streiche: "alle Jubeljahre", setze: "alle paar Tage"


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW436648
Datum31.10.2007 14:2915201 x gelesen
Ok alle paar JubelTAGE :-)


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***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW436649
Datum31.10.2007 14:3315337 x gelesen
Geschrieben von Oliver SchuellerDie Genehmigung wird nur erteilt wenn der Antragssteller eine wichtige Führungskraft wie z.b. Kreisbrandmeister oder höher ist.Selbst hier ist es nicht einfach,an diese Gehemigung zu kommen.
Hier wird auch immer nur von Sonderechten gesprochen,bitte hier das Wegerecht nicht vergessen.


Ähmm dann erklär mir mal wie sich ein KBM ein Sonderrecht genehmigen kann, dass ihm (und nicht nur ihm) sowieso per Gesetz zusteht?? Für mich ist diese Anfrage ganz klar die Tat eines Trolles und würde eher ins Playmobilforum passen.

Geschrieben von Oliver Schuellerob ich hier wirklich auf einem Forum der Feuerwehr bin oder vielleichst doch bei ner Playmobilfeuerwehr im Kindergarten.

Ne aber wenn man die Suchfunktion benutzt und vor allem sich vorher in dem Thema kundig macht, würde eine solche "ernstgemeinte" Frage nicht aufkommen. Außerdem wenn jemand unter dem Namen marc-Andre Braun schreibt und diesen Post mit Florian Minden unterschreibt, dann kann es sich nur um eine Multiple Persönlichkeit oder eben, wie oben schon geschrieben, um einen Troll handeln.


Gruß

Dirk


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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg436650
Datum31.10.2007 14:3715272 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyÄhmm dann erklär mir mal wie sich ein KBM ein Sonderrecht genehmigen kann, dass ihm (und nicht nur ihm) sowieso per Gesetz zusteht??

Richtig, und das sollte man schon im TM1 gelernt haben...

Geschrieben von Dirk Brokatzkywenn jemand unter dem Namen marc-Andre Braun schreibt und diesen Post mit Florian Minden unterschreibt

Ich denke hier meint er Feuerwehr Minden.


Gruß Janek


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW436652
Datum31.10.2007 14:3915205 x gelesen
Geschrieben von Janek StruweIch denke hier meint er Feuerwehr Minden.

Hi,
dann hätte er: "Hier Florian Minden Ende" schreiben müssen ;-)


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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg436653
Datum31.10.2007 14:4015154 x gelesen
das lernt man wiederum erst im Sprechfunkerlehrgang...


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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP436654
Datum31.10.2007 14:4015237 x gelesen
Hallihallo,

kommt nicht ein recht bekanntes Mitglied dieses Forums ursprünglich aus Minden (JS ??).

Das mit der Identität lässt sich doch schnell prüfen.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein436738
Datum31.10.2007 20:5015328 x gelesen
Moin,
Ich denke hier meint er Feuerwehr Minden.

hmm, dann kommt die Frage also von der Mindener Feuerwehr? Also, wenn die das ehrlich nicht weiß, dann weiß ich auch nicht mehr weiter....


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland436813
Datum01.11.2007 11:3415134 x gelesen
Hallo Jakob!
Im Grundsatz sind deine Ausführungen auch aus meiner Sicht korrekt. Sie vermitteln mir jedoch den Eindruck, dass du das Tatbestandsmerkmal "dringend geboten" lediglich als zeitlichen Aspekt siehst. Vorstellbar sind ja auch Inanspruchnahmen von Sonderrechten, welche kein zeitliche Dringlichkeit haben.
Dringend geboten bedeutet, dass ohne Inanspruchnahme die Erfüllung der hoheitlichen Aufagbe erschwert oder unmöglich ist.
Aufgrund dieser Tatsache ist auch dein Beispiel

Geschrieben von Jakob Theobald3. Fahrt von Feuerwehr oder Polizei zum Brotzeitholen.
Auch wenn die Stillung von Hunger ein dringendes menschliches Bedürfnis ist, liegt hier weder eine durch § 35 StVO begründete Eilbedürftigkeit vor noch handelt es sich um ein hoheitliches Tätigwerden. Damit ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtswidrig; es liegt ein Verstoß gegen die einschlägigen Verkehrsvorschriften vor.


nicht ganz korrekt. Im Alltagsgeschäft stimme ich dir dabei voll und ganz zu. In einem anderen Fall kann aber auch das "Brotzeitholen" durchaus unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgen.
Stell dir vor, länger andauernder Großeinsatz der Feuerehr, Einsatzkräfte müssen mit Getränk und Essen versorgt werden. Hier kann die Inanspruchnahme von Sonderrechten gerechtffertigt sein.

Gruß Jochen


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Autormarc8-an8dre8 B.8, Minden / NRW436821
Datum01.11.2007 12:0915088 x gelesen
nö nur die straßen zum GH sind ziemlich stark befahren und mit sonder wäre es einfacher


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Autormarc8-an8dre8 B.8, Minden / NRW436823
Datum01.11.2007 12:1415067 x gelesen
vielen dank für die anwort.ich wollte auch nur fragen ob sowas geht.

gruß
Florian Minden


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AutorHolg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW436840
Datum01.11.2007 12:5415119 x gelesen
Hallo!

Und dennoch sollte man und kann man eine ordentliche qualifizierte Antwort darauf geben. Wir sind alles Feuerwehrkameraden (SB) oder andere Helfer hier.

Wenn jemand diese Frage stellt, so könnte es doch vielleicht sein, dass er dieses Thema hier nocht gelesen ist oder neu hier ist.

Es könnte ja auch sein, dass jemand ein Amt bekommen soll, wo er einen z.B. getarneten Kdow einsetzen kann, soll oder muss und daher um Rat fragt.

Also sollte man erstmal hinterfragen worum es im Detail geht.

Und wenns den einen oder anderen hier Nervt, dann spart Euch doch solche Kommentare wo andere zu diskreditiert werden und klickt einfach weiter.

Lieber nichts geschrieben, als andere zu beleidigen ohne Hintergründe zu kennen.

Gruß
Holger


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW436847
Datum01.11.2007 13:1115102 x gelesen
Hallo Holger,

das ist anscheinend ein Problem in vielen (Fach)Foren. Immer mehr genervte Hinweise auf die Suchfunktion, Anranzen des Fragenden und manchmal wirklich dumme Kommentare!

Liest sich in der grossen Forenlandschaft wirklich, als ob einige perfekt zur Welt gekommen seien. Ohne Fehl und Makel und alle anderen wollten absichtlich die kostbare Zeit dieser Auserwählten stehlen.

Bitte seid doch wenigstens Newbies gegenüber etwas rücksichtsvoller, sie könnten eventuell bei vorsichtiger Anleitung wertvolle Mitglieder der jeweiligen Foren sein.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen436872
Datum01.11.2007 14:4415255 x gelesen
Zustimmung!

Bei einem Großbrand dieses Jahr ist aufgrund von sommerlichen Temperaturen ein LKW der Feuerwehr Bochum alarmmäßig (also unter Benutzung der Sondersignalanlage und Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten) zu einem Getränkehändler gefahren, um Mineralwasser und andere Getränke für die knapp 200 an der Einsatzstelle tätigen Einsatzkräfte (SB) zu holen. Und der Fahrer hat das nicht gemacht, weil er Lust dazu hatte, sondern es wurde angeordnet.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW436918
Datum01.11.2007 16:1715107 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Karsten Wallathhmm, dann kommt die Frage also von der Mindener Feuerwehr? Also, wenn die das ehrlich nicht weiß, dann weiß ich auch nicht mehr weiter....

Tut mir leid aber dies daraus zu schlussfolgern ist wohl wahrlich Unfug. Ich denke wenn die Mindener Feuerwehr eine solche Frage stellen würde, dann macht soetwas sicherlich der StBi oder eine sonstige Person aus dem oberen Führungskreis. Das ein FA, mit nichtmal TM1, im Namen der Feuerwehr Minden in einem öffentlichen Forum Fragen stellt halte ich für sehr unwarscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Julian Holsing


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen437040
Datum01.11.2007 22:5915083 x gelesen
Geschrieben von marc-andre Braunsdie straßen zum GH sind ziemlich stark befahren

Das ist wohl überall so. Und auf eine Minute mehr oder weniger kommt es nicht an.
Lieber nen Hauch langsamer und sich an die STVO soweit gehalten statt ggf. einen Unfall zu bauen, für nichts und wieder nichts. Dabei kannst du auch keinem mehr helfen!

MkG
Patricia


Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du verstehst.
Und alles nur meine eigene Meinung!

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AutorJan 8S., Wallenhorst / 437041
Datum01.11.2007 23:0315185 x gelesen
Moin!

Knapp daneben: Bad Oeynhausen.

Lässt sich aber trotzdem machen...

Grüße, Jan


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen437043
Datum01.11.2007 23:0615056 x gelesen
Geschrieben von Torsten Schild Und der Fahrer hat das nicht gemacht, weil er Lust dazu hatte, sondern es wurde angeordnet.
Ui- d.h. aber nur, daß jemand anderers die Verantwortung mehr trägt. Normalerweise ist es schon ziemlich schwer zu argumentieren, daß Essen oder Getränke mit einem Zeitvorteil von einigen Minuten herbeigeschafft werden müssen. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen437044
Datum01.11.2007 23:1115040 x gelesen
Geschrieben von marc-andre Braunsund mit sonder wäre es einfacher

Hm , als halbe, ganze oder noch werdende Fachleute im Bereich Feuerwehr sollten wir auch die richtigen Begriffe verwenden... "Sonder" ist schon mal gar nichts, weil es Sonderrecht oder Sondersignal sein könnte. Und da liegen Welten zwischen...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg437045
Datum01.11.2007 23:1515060 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottWo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?


Vielleicht, weil je nach Verkehrslage ggf. gar kein anderes Durchkommen mehr möglich gewesen wäre...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Autormarc8-an8dre8 B.8, Minden / NRW437057
Datum02.11.2007 00:4915049 x gelesen
Sry für die verwirrung ich marc das mit Florian Minden tut mir leid das war noch mein nick name von einem anderen FW forum und habe es ausversehen immer drunter geschrieben.sry.Das mit dem Sosi war nur ne frage ob das geht.ich will mir nicht wirklich so was aufs auto bauen.

Gruß
Marc


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW437059
Datum02.11.2007 01:2515097 x gelesen
Geschrieben von Jan SüdmersenKnapp daneben: Bad Oeynhausen.

Das liegt ja hinterm Berg. *duck und renn*


Alles meine persönliche und private Meinung.

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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg437062
Datum02.11.2007 06:2115079 x gelesen
Hallo,

ich glaube, wenn höchste Eile geboten ist um Verpflegung heran zu bekommen, hat der Einsatzleiter bzw. seine S1 und S4 ein wenig gepennt. bis Verpflegung nötig wird, sollte man doch einiges an Vorlaufzeit haben.

Gruß Janek


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg437065
Datum02.11.2007 07:5515049 x gelesen
Geschrieben von Janek Struweich glaube, wenn höchste Eile geboten ist um Verpflegung heran zu bekommen, hat der Einsatzleiter bzw. seine S1 und S4 ein wenig gepennt.

Wieso? Wenn sich das Versorgungsfahrzeug durch 2km Rückstau vor einer Einsatzstelle quälen muß, was hat das mit Planung zu tun? Das ist die Verkehrssituation. Und die können wir nicht beeinflussen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg437073
Datum02.11.2007 08:3515070 x gelesen
Hallo,

und was macht es dann, wenn das Essen 15 min. später da ist. Wir reden hier von höchster Eile geboten...

Gruß Janek


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg437077
Datum02.11.2007 08:3915078 x gelesen
Geschrieben von Holger ChristEs könnte ja auch sein, dass jemand ein Amt bekommen soll, wo er einen z.B. getarneten Kdow einsetzen kann, soll oder muss und daher um Rat fragt.

Nach dem Prinzip: "nichts ist unmöglich" hast du natürlich völlig Recht, es könnte tatsächlich sein.
Aber erstens wie gesagt mit 17 ohne TM1 halte ich wahrscheinlichkeit bei nahe Null. Und zweitens, wenn es denn so wäre, glaubst du wirklich er ist dann auf unsere Hilfe angewiesen? Nein, sicher nicht. Dann bekommt er alle erforderliche Informationen von der Stelle die ihm das fahrzeug zur Verfügung stellt, oder noch besser er hat sie bereits.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)437080
Datum02.11.2007 09:1615247 x gelesen
Wir reden aber auch von Mineralwasser/Getränken für erschöpfte Einsatzkräfte, das zwingend für den Gesundheitszustand dieser FM erforderlich ist. Nicht von der Gulaschkanone, die mit Blaulicht und Martinshorn zur E-Stelle geschleppt wird.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 437082
Datum02.11.2007 09:2015059 x gelesen
Geschrieben von Janek StruweWir reden hier von höchster Eile geboten...

Vor allem sollten wir uns überlgen welche Form von Sonderrechtseinsatz wir hier reden

Mit Tempo 100 durch die Innenstadt über Rote Ampeln damit der Erbseneintopf noch wohl temperiert ist

oder

ob man sich durch den Rückstau eine Gasse schafft so das rechtzeitig genug Getränke vor Ort sind und nicht der AGT Einsatz zusammenbricht (z.B.)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen437114
Datum02.11.2007 11:3115057 x gelesen
Und in dem speziellen Fall waren es auch keine "angenehme" 15 °C Außentemperatur, sondern es waren morgens um 9 Uhr schon ca. 25 °C. Über den Tag stiegen die noch auf über 30 °C an, und es waren über 200 Mann an der E-Stelle, die alle Durst hatten, denn nicht nur die Brandbekämpfung macht bei den Temperaturen durstig, sondern auch Wasserversorgung etc.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz437136
Datum02.11.2007 12:4815160 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppWir reden aber auch von Mineralwasser/Getränken für erschöpfte Einsatzkräfte, das zwingend für den Gesundheitszustand dieser FM erforderlich ist.

Man sollte auch schon mal darüber nachdenken pro FA auf dem Fahrzeug eine Flasche Mineralwasser mitzuführen. Das sollte doch wohl Standart sein. Dann entfällt die Notwendigkeit mit Sosi zum nächsten Getränkehändler zu fahren. Und sooo ausgehungert das man mit Sosi Lebensmittel ranschaffen muss dürfte auf der nördlichen Erdhalbkugel auch keine Einsatzkraft sein. Alles eine Frage der Planung und Organisation.

Mit diesem Argument könnte ich auch nach einer anstrengenden Einsatz zum nächsten Pizzabäcker oder Burgerbrater bzw. auch zurück zum Gerätehaus fahren.

Nach meiner Ansicht sollte man mit dem Sondersignal sehr sparsam umgehen. Irgendwann nimmt es dann keiner mehr ernst. Nach dem Motto, "die fahren ja eh nur Getränke holen."

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
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Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen437139
Datum02.11.2007 13:0615048 x gelesen
Hallo,

ohne jetzt die Notwendigkeit der SoSi-Nutzung diskutieren zu wollen mal ein paar Anmerkungen zu ein paar Punkten:

Geschrieben von Jakob TheobaldUnd sooo ausgehungert das man mit Sosi Lebensmittel ranschaffen muss dürfte auf der nördlichen Erdhalbkugel auch keine Einsatzkraft sein.

Bitte Vorstellen: Einsatzbeginn 11:45 Uhr. Letzte Mahlzeit der EK (wenn überhaupt) war das Frühstück. Dann 2 h Einsatz beim Waldbrand inkl. entsprechender körperlicher Anstrengung. Aussicht darauf dass es noch ein paar schöne Stunden dauert. Jetzt Verpflegung anfordern dringen oder noch rechtzeitig? Alternative?

Geschrieben von Jakob TheobaldMit diesem Argument könnte ich auch nach einer anstrengenden Einsatz zum nächsten Pizzabäcker oder Burgerbrater bzw. auch zurück zum Gerätehaus fahren.

Nach einem Einsatz? Und währenddessen? Mannschaft asutauschen?

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt437140
Datum02.11.2007 13:0715085 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldNach meiner Ansicht sollte man mit dem Sondersignal sehr sparsam umgehen. Irgendwann nimmt es dann keiner mehr ernst. Nach dem Motto, "die fahren ja eh nur Getränke holen."

Ähm...wieso sollten sie? Wenn ich im Stau stehe, vor mir irgndwo vorne eine riesen Rauchwolke (da geh ich jetzt bei 200 Einsatzkräften von aus) und sich von hinten ein rotes Auto krachmachend durch den Stau arbeitet komm ich mit Sicherheit nicht auf die Idee: "Man müssen die Durst haben, aber Getränke anliefern ist mit § 35 nicht vereinbar. Den lass ich jetzt nicht durch!"

Und auch die Planung geht auch nur bis zu einem bestimmten Punkt. Nehm einen langandauernden Einsatz, der 18.30h beginnt. Zu der Uhrzeit haben viele noch nix zu Abend gegessen, bzw. waren grad dabei. Da ist was zu beißen an der Einsatzstelle dringender als 9.00h in der Woche.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJan 8S., Wallenhorst / 437154
Datum02.11.2007 14:0815036 x gelesen
Ich hör' Stimmen im Moor...

;-)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)437191
Datum02.11.2007 15:5515040 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldMan sollte auch schon mal darüber nachdenken pro FA auf dem Fahrzeug eine Flasche Mineralwasser mitzuführen. Das sollte doch wohl Standart sein. Dann entfällt die Notwendigkeit mit Sosi zum nächsten Getränkehändler zu fahren. Im Sommer ist so eine Flasche pro Kraft schnell weg. Wir haben auf Staffelfahrzeug schon ne ganze Kiste.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen437192
Datum02.11.2007 15:5715058 x gelesen
Wir führen im Sommer meißtens sogar zwei Kisten pro Fahrzeug mit, um auch von der externen Versorgung etwas unabhängiger zu sein. Im Winter wird es dann wieder auf eine Kiste pro Fahrzeug reduziert.


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