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ThemaRLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz435187
Datum25.10.2007 11:417887 x gelesen
Hallo, mal so zur Info.

Mainz
Kosten für Feuerwehreinsatz
Das Land Rheinland-Pfalz klagt heute vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen einen Zahlungsbescheid der Verbandsgemeinde Monsheim. Die Verbandsgemeinde verlangt vom Land Rheinland-Pfalz, die Einsätze ihrer freiwilligen Feuerwehr auf außerörtlichen Straßen zu bezahlen. Per Bescheid verlangt die Verbandsgemeinde vom Land Rheinland-Pfalz die Kosten in Höhe von 11 Tausend Euro zu begleichen. Der Betrag ist durch Einsätze der freiwilligen Feuerwehr zwischen 2000 und 2003 auf außerörtlichen Straßen entstanden. Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Monsheim hat Ölspuren beseitigt und Unfälle abgesichert. Dies sei nicht Aufgabe der freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde, deshalb müsse das Land Rheinland-Pfalz den Betrag von knapp 11 Tausend Euro bezahlen, so ein Sprecher der Verbandsgemeinde Monsheim. Das Land Rheinland-Pfalz hingegen lehnt den Bescheid ab und erklärt, dass die landeseigenen Straßenmeistereien selbst auch in der Lage gewesen wären, die Gefahren zu beseitigen, wenn sie gerufen worden wären.

Quelle: SWR

Link


Gruß
Thomas


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW435188
Datum25.10.2007 11:456348 x gelesen
Hi,

gab es nicht schon einen ähnlichen Fall in NRW?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen435189
Datum25.10.2007 11:466316 x gelesen
Hallo Thomas,

hier mal eine Info, wie es in NRW "gesehen" wird. Das OVG in Münster hat nämlich entschieden, dass eine Ölspur ein "Unglücksfall" ist. Dementsprechend fallen die Ölspuren in den Aufgabenbereich der Feuerwehr.

Hier mal ein Link dazu:

LFV NRW - Ölspuren


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AutorBast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz435203
Datum25.10.2007 12:446346 x gelesen
Hi,

also das ist ein Teufelskreis...

Beim Thema Ölspur sollte der Verursacher feststehen bzw. ermittelt werden können hat der die Kosten des Einsatzes zu tragen. Beim Abstreuen einer Ölspur handelt es sich um eine Gefahrenabwehr. Da die VG in ihrer umnachtung ohne nachzudenken ohne weiteres diese Ölspur abgestreut hat obwohl andere Stellen zuständig gewesen wären sag ich nur selber Schuld...

Im Rahmen der GEfahrenabwehr wäre laut LBKG diese Hilfeleistung kostenlos... kann aber aufgrund z.b. techn mängel des fahrzeugs als grobfahrlässig angesehen werden und somit dem verursacher in rehcnung gestellt...

Meine Meinung

MfG

Basti


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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz435254
Datum25.10.2007 16:026372 x gelesen
Geschrieben von Bastian MüllerDa die VG in ihrer umnachtung ohne nachzudenken ohne weiteres diese Ölspur abgestreut hat obwohl andere Stellen zuständig gewesen wären sag ich nur selber Schuld...

Brrrrrrrrrrrrrr, immer langsam mit den (Jugendfeuerwehr ?)Pferden. Da ich die Kollegen dieser VG-Wehr gut kenne, gehe ich stark davon aus, dass sie nicht in einem Anfall von Umnachtung ? ihrer Tätigkeit nachgingen, sondern lediglich versuchten, eine potentielle Gefahrenstelle abzusichern.

Ob nun das tatsächliche Abstreuen nötig gewesen wäre, oder eine Sicherung der Gefahrenstelle ausgereicht hätte, wer weiß ? Dies wird ja nun wohl von gerichtlicher Seite aus geklärt werden. Bin auf jeden Fall immer wieder begeistert ,wenn es tatsächlich Feuerwehren gibt, die innerhalb einer kurzen Zeit, zu jeder Uhrzeit einen Straßenbaulastträger zur sofortigen Beseitigung von Ölspuren auftreiben können.


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY435257
Datum25.10.2007 16:166398 x gelesen
Geschrieben von Hans Oliver KehrBin auf jeden Fall immer wieder begeistert ,wenn es tatsächlich Feuerwehren gibt, die innerhalb einer kurzen Zeit, zu jeder Uhrzeit einen Straßenbaulastträger zur sofortigen Beseitigung von Ölspuren auftreiben können.

Hallo,

also zum Beseitigen von Ölspuren wird man kaum jemanden finden außer der Feuerwehr zu jeder Nachtzeit. Aber zum Ausschildern von Gefahrenstellen haben die Baulastträger eine Rufbereitschaft, die jederzeit kommt. Und bei GVS macht das unser Bauhof und da ist dann meist einer mit uns dabei.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)435258
Datum25.10.2007 16:186381 x gelesen
Wenn das eine geht, wieso das andere dann nicht?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY435259
Datum25.10.2007 16:256370 x gelesen
Hallo,

fehlende "Manpower" denke ich und natürlich die höheren Kosten für den Baulastträger.
Obwohl, er könnte ja über die Versicherung abrechnen, wenn ein Verursacher vorhanden ist.

Zum Glück passiert das seit einigen Jahren nicht mehr so häufig. Auch die Polizei alrmiert jetzt zuerst den Baulastträger, darum dürfen wir lange nicht mehr so viel kehren wie früher.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen435261
Datum25.10.2007 16:296269 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastneralso zum Beseitigen von Ölspuren wird man kaum jemanden finden außer der Feuerwehr zu jeder Nachtzeit.

Es gibt reichlich Unternehmer, die das gerne übernehmen würden.

Geschrieben von Anton KastnerAber zum Ausschildern von Gefahrenstellen haben die Baulastträger eine Rufbereitschaft, die jederzeit kommt.

Wie jetzt? Für Schilder gibts ne Rufbereitschaft, für Ölspuren nicht?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435262
Datum25.10.2007 16:326315 x gelesen
Hallihallo,

der Straßenbaulasttträger (egal ob Land = Landesbetrieb Mobilität, ehem. Straßenmeisterei oder VG bzw. Stadt) hat zur Erfüllung von Aufgaben rund um die Straße einen Bereitschaftsdienst zu unterhalten der 24/7 einsatzbereit ist.

Wir hatten zumindest bisher keine Probleme (natürlich nicht "alarmmäßig") "jemanden, der was davon versteht" an die Einsatzstelle zu bekommen.

Wir führen nämlich seit jeher keine Straßenabstreuarbeiten in Rahmen von Ölspuren durch, sonderm lediglich z. B. im Umfeld von VU`s, bei den wir eingesetzt waren.

Ich hoffe das bleibt auch so ! (und nicht wie in NRW :-()

Im Übrigen findet im Anschluss daran immer die obligatorische (und in der FEZ protokollierte) förmliche Übergabe der Einsatzstelle an Pol oder Straßenbaulastträger statt:

Ich gebe KEINE Straße frei !!


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen435263
Datum25.10.2007 16:336241 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerfehlende "Manpower" denke ich und natürlich die höheren Kosten für den Baulastträger.

Für einen großteil der Fahrbahnverunreinigungen reichen zwei Leute aus. Viel mehr haben die Streckenkontrollen & Co. tagsüber auch nicht.

Geschrieben von Anton KastnerObwohl, er könnte ja über die Versicherung abrechnen, wenn ein Verursacher vorhanden ist.


Genau. Gleiches gilt auch für jeden anderen Unternehmer.

Geschrieben von Anton KastnerZum Glück passiert das seit einigen Jahren nicht mehr so häufig. Auch die Polizei alrmiert jetzt zuerst den Baulastträger, darum dürfen wir lange nicht mehr so viel kehren wie früher.

Bei uns versucht die Polizei regelmäßig, den Kram wieder an die Feuerwehr zu verkaufen (auch wenn es qualifizierte Unternehmer mit Rufbereitschaft gibt), weil das ja viel bequemer ist. Und dummerweise wird diese Einstellung auch noch von Gerichten für gut bzw. zumindest für legal befunden.

Im Moment geht es - vielleicht haben die es ja mitlerweile akzeptiert.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz435480
Datum26.10.2007 12:426347 x gelesen
Moin,
Topaktuelle Meldung in unserer Tagespresse, die VG hat nur einen Teilerfolg vor Gericht herausgeholt. Klares Urteil der Richter: Innerhalb der VG ist im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr die VG für die innerörtlichen Straßen zuständig, außerhalb der VG obliegt die Verantwortung bei den Landesbehörden.
Da fängt schon bei der Meldung an, erfahren Polizei oder Feuerwehr von Verunreinigungen auf Staßen außerhalb der VG, muss zuerst eine Rücksprache mit der Landesbehörde, bzw. Straßenmeisterei gehalten werden, bevor die Feuerwehr tätig wird !

Da dies, zumindest in RLP ein Präzedenzfall war, interessant (wenn auch schon teilweise bei den Feuerwehren bekannt).


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435507
Datum26.10.2007 15:076356 x gelesen
Hallihallo,

ist aber (zumindest bei uns) keine Neuigkeit.

Das geht sogar soweit, dass der Stadt-Bauhof bei innerstädtischen Straßen, die als Bundes- oder Kreistraße gewidmet sind nicht tätig wird, sondern dafür der Bereitschaftsdienst des LBM (Landesbetrieb Mobilität - gib dem Kind einen neuen Namen ;-)) alarmiert wird.

Bei VU oder anderen Umweltschadenlagen auf diesen Straßen wird aber nicht diskutiert, sondern die Feuerwehr übernimmt die erforderlichen Erstmaßnahmen (z.B. Eindämmen, Aufnehmen, Abstumpfen) auch ohne "Rücksprache" im Rahmen der notwendigen Gefahrenabwehr.

Alle weiteren Maßnahmen, z. B. großflächiges oder streckenweises Abstreuen sowie Endreinigung und natürlich die letztendliche Freigabe wird auch nicht abgesprochen sondern ÜBERGEBEN.

Ist ganz klar nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr (zumindest in RLP), und somit ist die FW auch ganz schnell aus der Haftung.

Pech haben halt die Feuerwehren, die mittels Vereinbarung diese Dienste von der VG übernommen haben, wie z. B. in einer benachbarten großen kreisangehörigen Stadt ;-)


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP435509
Datum26.10.2007 15:116351 x gelesen
Geschrieben von Andreas MoselPech haben halt die Feuerwehren, die mittels Vereinbarung diese Dienste von der VG übernommen haben, wie z. B. in einer benachbarten großen kreisangehörigen Stadt ;-)

Kenne ich die? ;-)

Wobei sich das bei besagter Wehr von der räumlichen Ausdehnung in Grenzen hält. Solange nichts passiert ist das ja auch in Ordnung, nur wenn....
Dann wird sich zeigen wer dafür den Kopf hinhält.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435512
Datum26.10.2007 15:196300 x gelesen
Hallihallo,

wobei es unserer VG auch niemals in den Sinn gekommen ist, als Kostenträger das Land zu sehen, sondern nach dem Verursacherprinzip natürlich denjenigen, der "Schuld" daran war, also der Unfallverursacher o. ä.

Wir haben im Übrigen bisher alle Kostenbescheide bezahlt bekommen, zwar teilweise nach bis zu 5 Jahren Schriftwechsel oder nach Gerichtsentscheid, teilweise aber auch direkt nach Eingang der Anhörung (!!).

Bis 2006 einschließlich sind ALLE Einsätze, einschl. aller Verbrauchsmaterialien bezahlt :-)


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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