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ThemaDie Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP)18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)434618
Datum23.10.2007 12:108247 x gelesen
Mittlerweile laufen in RLP flächendeckend die Erfassungs-/Bewertungsarbeiten der Kommunen im Hinblick auf die Umstellung des Haushaltsrechts auf Doppik, die ersten doppischen Haushalte sind ja bereits aufgestellt oder in Ausführung. Eine nicht unerhebliche Vermögenssumme stellt dabei der Bereich Feuerwehr dar. Dabei ist dieser Bereich auch nicht ganz unproblematisch, z.B. durch die Wertevermischung Kommune - Fördervereine - Privatanschaffungen.

Wie stark werden/wurden die Feuerwehren in die Umstellungsarbeiten einbezogen?
Wie umfassend wurde allgemein darüber informiert?


(Natürlich dürfen auch Nicht-RLPler ähnliche Erfahrungen/Meinungen darlegen, die Grundzüge der Haushaltsumstellung liefen/laufen ja auch in den anderen Bundesländern)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP434638
Datum23.10.2007 12:336939 x gelesen
Hallihallo,

die Erfassungen wurden bereits vor 2 Jahren durchgeführt.

dabei wurden die Mitarbeiter der Verwaltung bei der Erfassung von einem Mitglied des Führungsdienstes begleitet um zusätzliche Hinweise, techn. Daten, Eigentümer oder aber auch korrekte Bezeichnungen zu benennen.

(War `ne Schweinearbeit)

da der Haushalt 2008 bereits als doppischer Haushalt geführt wird, habe ich diese Woche die letzten (wirklich die letzten ???) Korrekturen an den Inventarlisten durchgeführt.

Alle, von den Fördervereinen beschafften (Feuerwehr-)Gerätschaften gehen automatisch in das Inventar der VG über (darüber gibt es eine gesonderte Vereinbarung, die dann auch Unterhalt, Wartung etc. regelt), somit haben wir 4 mögliche Eigentümer: Land, Kreis, Kommune, und "privat" (= feuerwehreigen, tlw. aus der Zeit vor Verbandsgemeinde und Fördervereine)


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP434648
Datum23.10.2007 12:486833 x gelesen
Geschrieben von Andreas MoselAlle, von den Fördervereinen beschafften (Feuerwehr-)Gerätschaften gehen automatisch in das Inventar der VG über (darüber gibt es eine gesonderte Vereinbarung, die dann auch Unterhalt, Wartung etc. regelt)

Inventar = Besitz?
Seit wann gibt es diese Regelung? Ich hatte das damals bei Gründung der Fördervereine mal angesprochen bekam aber keine abschließende Antwort. Und du kennst ja die besondere Konstellation bei uns.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)434673
Datum23.10.2007 13:326771 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachInventar = Besitz?Im Grunde ja, dabei aber unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse. Nicht alles im Inventar der Kommune gehört ihr.
Und das ist im Feuerwehrbereich der Knackpunkt. Besonders, wenn dann Feuerwehrmann XY auf die Idee kommt: "Der Gegenstand Z ist im Inventar der Kommune, wird da abgeschrieben, muss also von ihr ersetzt werden" (Z kann hierbei vom Hollandtuch, das der einzelne FM privat am Helm hat, bis hin zum LF des Fördervereins, alles sein). Dem ist eben nicht so, das muss klar sein. Da find ich eine Vereinbarung recht sinnvoll.


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen435210
Datum25.10.2007 13:066872 x gelesen
In NRW laufen diese Bestrebungen (Doppik-Einführung) an. Seit 2005 ist das NKF-Gesetz in Kraft, so dass sämtliche Kommunen mittlerweile mit der Einführung beschäftigt sind.

Vor kurzem haben wir bei uns in der Feuerwehreinheit die Erfassungsinventur durchgeführt. Dabei habe ich klar angegeben, welche Gegenstände der Kommune, welche Gegenstände der Einheit und welche unserem Förderverein gehören.

Entsprechend warten wir nun auf die aktualisierte Liste, damit wir zukünftig einen Überblick haben. Im Inventar der Kommune sind die Fremdgegenstände entsprechend gekennzeichnet worden.

Eine offizielle Info-Veranstaltung ist seitens der Kommune nicht erfolgt, sondern es wurden lediglich die Führungskräfte bei einer BD-Besprechung darüber informiert.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen435218
Datum25.10.2007 13:466832 x gelesen
Geschrieben von Falk SchlüsenerDabei habe ich klar angegeben, welche Gegenstände der Kommune, welche Gegenstände der Einheit und welche unserem Förderverein gehören.

Die Einheit hat eigenes Gerät? Das mußt du mal näher erklären.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)435232
Datum25.10.2007 14:596873 x gelesen
So mancher FM hat privates Eigentum im Gerätehaus, oft kaufen auch mehrere FM oder eine ganze Einheit etwas zusammen, auch ohne Förderverein (quasi GbR-mäßig)...
Da gibt es genug Beispiele. Wenn ihr da jetzt unbedingt über alle möglichen Gegenstände, alle möglichen Rechtslagen, den Sinn usw. diskutieren wollt, spaltet den Thread bitte ab.
Fakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht.


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen435235
Datum25.10.2007 15:156951 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian KruppFakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht.

das finde ich irgendwie seltsam. Warum wird Inventar in Gemeinden anders definiert als in Unternehmen? Wenn ich mein Wissen aus Lehre und Grundstudium jetzt nicht vollständig verdrängt habe stellt ein Inventar die Vermögensteile und Schulden eines Wirtschaftssubjektes auf. Speziell wenn es nun um Anlagevermögen geht werden dort nur solche Gegenstände erfasst die dauerhaft dem Betrieb eines Geschäftes zu dienen bestimmt sind.

Wozu soll diese Erfassung des Fremdeigentums gut sein?


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW435239
Datum25.10.2007 15:286814 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Matthias OttWozu soll diese Erfassung des Fremdeigentums gut sein?

Versicherung (Hausrat bzw. Einbruch usw.)?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435241
Datum25.10.2007 15:316889 x gelesen
Hallihallo,

Geschrieben von Matthias Ott Wozu soll diese Erfassung des Fremdeigentums gut sein?


Eben genau dazu, dass eine Übersicht darüber besteht, was im Gerätehaus jetzt wem gehört.

Beispiel: Ich brauche mir als Kommune bei meinen längerfristigen Finanzplanungen keine Gedanken darüber machen, wann der GW-AS nebst Gerätschaften ersetzt werden muss, wenn er mir nicht gehört (sondern dem Landkreis).

Trotzdem muss ich von dessen Existenz, nebst der kompletten Beladung wissen, da er z. B. bei der Wertermittlung für versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigt werden muss.

Darüberhinaus sind ja durchaus Gerätschaften unterschiedlicher "Eigentümer" auf einem Fahrzeug verlastet.


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Grüße
Andreas

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen435245
Datum25.10.2007 15:356916 x gelesen
Ok,

das leuchtet ein.

Danke für die Aufklärung.

Gruß, otti


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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435247
Datum25.10.2007 15:446787 x gelesen
Hallihallo,

ehrlich gesagt: Eine genaue Inventarisierung sollte eigentlich jede Gemeinde für alle Einrichtungen haben.

Im Hinblick auf diese doppische Haushaltsführung sind aber für die Gemeinde insbesondere das Datum der vorgesehenen Aussonderung von Interesse, da eigentlich diese (erneute und sehr genau durchgeführte) Inventarisierung eben überwiegend zur Haushaltsplanung dient.

Zukünftig muss (soll !?!) längerfristiger geplant werden, was bis dato i. d. R. nur im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung (miFi) für 1-3 jahre durchgeführt wurde.

So Art "10-Jahrespläne", z. B. für Fahrzeugbeschaffungen fand man bis dato eher selten.


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Grüße
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)435248
Datum25.10.2007 15:456781 x gelesen
Man unterstellt, dass auch Fremdeigentümer dauerhaft dem Betrieb eines Geschäftes zu dienen bestimmt sind.
Das ist ja gerade ein Knackpunkt. Auf der einen Seite sagt man, der Gegenstand X dient dem Betrieb/ der Aufgabenerfüllung der Feuerwehr und ist letztlich einem Produkt zuzuordnen, auch wenn die Kommune nicht rechtlicher Eigentümer ist (u.U. aber wirtschaftlicher Eigentümer). Auf der anderen Seite erwächst dadurch natürlich kein Anspruch z.B. des Fördervereins Y, der sein MTW der Gemeinde zur Verfügung stellt, das die Kommune ihm irgendwann den MTW aus ihrer Tasche ersatzbeschafft.
Erklärt das mal dem Feuerwehrkamerad XYZ, der von den entsprechenden Vorgaben absolut keine Ahnung hat und schlimmstenfalls befürchtet, das die böse Kommune ihm nun etwas wegnehmen, aber nicht ersetzen/wiedergeben will...

Und solche Gegenstände gibt's gerade im Feuerwehrbereich etliche. Von dem munteren Kameraden Q, dessen private Hupf4B im Spind erfasst wird, bis hin zum kompletten Fahrzeug.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)435251
Datum25.10.2007 15:496819 x gelesen
Richtig. Auch für solche Fragen soll das Inventar hinterher zu nutzen sein.

Und die meisten Kommunen führen gerade im Feuerwehrbereich bislang keines. Andere Bereiche sind da schon etwas "humaner", obwohl es auch da zum "Eigentumsmix" kommt (z.B. Förderverein des Kidnergartens).


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorPete8r S8., Aholming / BY435292
Datum25.10.2007 18:236841 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppFakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht.

Interessant dürfte die Wertermittlung bei mischfinanzierten Sachen werden. Bei uns zahlt zB die Gemeinde bei den Einsatzstiefeln den Preis für Knobelbecher und der FA, der was besseres will zahlt den Mehrpreis. Auch in vielen anderen Wehren ist diese Vorgehensweise gängige Praxis.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg435382
Datum25.10.2007 22:426883 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidBei uns zahlt zB die Gemeinde bei den Einsatzstiefeln den Preis für Knobelbecher und der FA, der was besseres will zahlt den Mehrpreis. Auch in vielen anderen Wehren ist diese Vorgehensweise gängige Praxis.

Sind GWG ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW435383
Datum25.10.2007 22:436861 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerSind GWG ;-)

Ändert sich da zum Jahresechsel nicht die Grenze auf 150,-??


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg435389
Datum25.10.2007 22:536798 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffÄndert sich da zum Jahresechsel nicht die Grenze auf 150,-??


Diese Klassifizierung ist nur steuerrechtlich relevant.
Da eine Kommune aber regelmäßig keine Steuerbilanz aufstellt kann sie das tun, was auch jedes Unternehmen tun könnte. Nämlich die Abschreibungsdauer selbst festlegen ;-) (natürlich begründbar und wirtschaftlich sinnvoll).
Wenn ich nun sage "Stiefel werden nach der Ausgabe an einen FM nicht mehr gebraucht einem anderen zur Verfügung gestellt", dann sinkt der wirtschaftliche Wert dieser Stiefel mit dem Zeitpunkt der Ausgabe auf Null.
Also kann ich Stiefel auch wenn sie 1.000?/ Paar kosten im jahr der Anschaffung (=Ausgabe) auf Null in einem Einmalbetrag abschreiben und dieses auch begründen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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