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Thema | Prüfpflicht CFK-Flasche | 5 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433780 | |||
Datum | 18.10.2007 16:43 | 6256 x gelesen | |||
Hi, ich habe hier ein kleines Problem liegen ;-). Es geht um eine Dräger-CFK-Flasche (Herstelljahr 2006), auf der ein TÜV-Stempel für 3 Jahre aufgeklebt ist. Meine Info ist, dass die frühere Prüffrist von CFK-Flaschen von 3 Jahren mit der Betriebsicherheitsverordnung auf 5 Jahre zu den Stahlflaschen angeglichen wurde. Nun die Fragen: - Wird die nächste Prüfung auch nur für 3 Jahre erfolgen? - Welche Flaschen kriegen 3 und welche 5 Jahre? Ich habe mal gehört, dass es bei Dräger einen Sprung in den Seriennummern gibt!? Ist das korrekt? Wo ist der Sprung? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 433785 | |||
Datum | 18.10.2007 17:14 | 4334 x gelesen | |||
So pauschal kann man das nicht sagen... Es kommt ganz auf den Hersteller an .. Von Dräger gabs mal ein Schreiben das ein Flaschentyp von Luxfur oder so ähnlich von 3 auf 5 Jahre erhöht wurde, daß gilt aber nicht für alle Drägerflaschen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 433801 | |||
Datum | 18.10.2007 18:13 | 4213 x gelesen | |||
Hallo Christian, liegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich. Ansonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433852 | |||
Datum | 18.10.2007 21:21 | 4206 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Bleck liegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich. Jepp, kommt per Mail zu Dir ;-). Geschrieben von Michael Bleck Ansonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig. Läuft parallel, aber weiß ja nicht, wie schnell das bearbeitet wird ;-). Hier geht das ja in der Regel recht fix. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Westerwald / Rheinland/Pfalz | 433863 | |||
Datum | 18.10.2007 22:03 | 4174 x gelesen | |||
Hallo ich habe das Schreiben mit den Tüv Terminen von CFK Flaschen irgendwo auf dem PC und kann es dir zu senden. | |||||
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