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ThemaPrüfpflicht CFK-Flasche5 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW433780
Datum18.10.2007 16:436256 x gelesen
Hi,

ich habe hier ein kleines Problem liegen ;-).
Es geht um eine Dräger-CFK-Flasche (Herstelljahr 2006), auf der ein TÜV-Stempel für 3 Jahre aufgeklebt ist. Meine Info ist, dass die frühere Prüffrist von CFK-Flaschen von 3 Jahren mit der Betriebsicherheitsverordnung auf 5 Jahre zu den Stahlflaschen angeglichen wurde. Nun die Fragen:

- Wird die nächste Prüfung auch nur für 3 Jahre erfolgen?
- Welche Flaschen kriegen 3 und welche 5 Jahre?

Ich habe mal gehört, dass es bei Dräger einen Sprung in den Seriennummern gibt!? Ist das korrekt? Wo ist der Sprung?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern433785
Datum18.10.2007 17:144334 x gelesen
So pauschal kann man das nicht sagen...
Es kommt ganz auf den Hersteller an ..
Von Dräger gabs mal ein Schreiben das ein Flaschentyp von Luxfur oder so ähnlich von 3 auf 5 Jahre erhöht wurde, daß gilt aber nicht für alle Drägerflaschen.


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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern433801
Datum18.10.2007 18:134213 x gelesen
Hallo Christian,

liegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich.

Ansonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW433852
Datum18.10.2007 21:214206 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Bleckliegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich.

Jepp, kommt per Mail zu Dir ;-).

Geschrieben von Michael BleckAnsonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig.

Läuft parallel, aber weiß ja nicht, wie schnell das bearbeitet wird ;-). Hier geht das ja in der Regel recht fix.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorDirk8 S.8, Westerwald / Rheinland/Pfalz433863
Datum18.10.2007 22:034174 x gelesen
Hallo ich habe das Schreiben mit den Tüv Terminen von CFK Flaschen irgendwo auf dem PC und kann es dir zu senden.


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 18.10.2007 16:43 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 17:14 Alex7and7er 7H., Neuburg
 18.10.2007 18:13 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
 18.10.2007 21:21 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 22:03 Dirk7 S.7, Westerwald
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