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ThemaP Tür8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUwe 8K., blaustein / D433016
Datum14.10.2007 21:038492 x gelesen
Hi all,

mich interissiert brennend:

Da es immer häufiger vorkommt das die Fw. gewaltsam Türen öffnet, weil sich dahinter angebl. eine hilflose Person befindet, aber man hinterher feststellt das keiner zu Hause ist, wie es rechtlich aussieht.
Die häufigen Fälle: Nachbar o.ä. sagt er habe die Person 2 Tage nicht gesehen macht sich sorgen da Nachbar ja schon alt und krank. Fw. und Rd. kommen, befragen den meldenden, der sich natürlich nicht sicher ist ob Nachbar zu Hause ist, aber sagt der macht sonst immer auf. Da natürlich keiner die Verantwortung übernimmt und man wieder fährt, wird "eingebrochen" und siehe da, keiner da.
Was nun wenn der jenige dem die Wohnung gehört Anzeige gg. alle erstattet, von wegen unverletzlichkeit der Wohnung usw? Was das FSHG sagt weiß ich, ich frage, weil es echt überhand nimmt, gerade in Großstädten einfach Türen zu öffnen, weil es könnte ja sein...


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AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP433020
Datum14.10.2007 21:125428 x gelesen
hab mal irgendwo gelesen das das aufgabe eines schlüsseldienstes is eine tür zu öffenen (gefahr im vollzug mal natürlich auseschlossen, da muss es schnell gehen)


wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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AutorUwe 8K., blaustein / D433021
Datum14.10.2007 21:155285 x gelesen
Ja klar angebl. Gefahr, davon gehen wir jetzt mal aus.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern433022
Datum14.10.2007 21:185198 x gelesen
Also wenn wir gerufen werden von wegen Gefahr im Verzug versuchen wir trotzdem kein Schaden bzw wenn dann nur den Zylinder kaputt zu machen ...
Anzeigen bringt nicht viel gegen die Feuerwehr, denn zumindest bei uns ist immer die Pol Auftraggeber und wenn die mit Gefahr im Verzug kommen greift die Unverletzlichkeit nicht mehr.


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen433023
Datum14.10.2007 21:195269 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe KampNachbar o.ä. sagt er habe die Person 2 Tage nicht gesehen macht sich sorgen da Nachbar ja schon alt und krank.
Das ist dann wohl eine Vermisstensache und Angelegenheit der Polizei. Also Polizei rufen und den "Fall" übergeben. Dass man danach im Rahmen einer Amtshilfe die Tür öffnen kann, bleibt davon unberührt.

Geschrieben von Uwe KampDa natürlich keiner die Verantwortung übernimmt und man wieder fährt, wird "eingebrochen" und siehe da, keiner da.
Das ist die unsichere Schwelle zwischen Anscheins- und Scheingefahr. Wenn keine konkreten Hinweise auf eine hilflose Person vorliegen, dann siehe oben.

Geschrieben von Uwe KampWas nun wenn der jenige dem die Wohnung gehört Anzeige gg. alle erstattet, von wegen unverletzlichkeit der Wohnung usw?
Er hat zumindest gute Chancen, Schadensersatz vom Träger der Feuerwehr zu erlangen, wenn bei der Wohnungsöffnung was beschädigt wurde.

Geschrieben von Uwe KampWas das FSHG sagt weiß ich, ich frage, weil es echt überhand nimmt, gerade in Großstädten einfach Türen zu öffnen, weil es könnte ja sein...
Diese "es könnte ja sein" muss man eben nach pflichtgemäßem Ermessen einschätzen können. Gibt es konkrete Hinweise auf eine hilflose Person, die mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar sind und eine Gefahrensituation als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen, dann wird geöffnet. Bsp.: Hilferufe wurden/werden gehört, Fernseher/Radio/Licht an und keiner reagiert auf Klopfen/Klingeln, ...
Man kann auch mal andere Nachbarn befragen oder über die Leitstelle abklären lassen, ob es eine Einlieferung in ein Krankenhaus gab, usw.

Ansonsten und gerade wenn jemand mehrere Tage vermisst ist, siehe oben.


Gruß
Markus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.433025
Datum14.10.2007 21:255257 x gelesen
Hi,

die Türe einfach nur auf Anweisung der Polizei öffnen, dann passiert gar nichts. Ausnahme, ich höre die Person um Hilfe rufen o.ä., dann öffne ich auch bevor die Polizei da ist.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorFalk8 E.8, Baruth / Brandenburg433028
Datum14.10.2007 21:485259 x gelesen
Nabend allerseits,

das von dir beschriebene Problem tritt bei uns derzeit nicht sonderlich akut auf. Die letzte Türöffnung hatten wir vor ca. 2 Jahren. Bei sonst so ca. 70 Einsätzen im Jahr :-)

Man sollte sich jedoch vorher gründlich überlegen wie man vorgeht. Ich beispielsweise werde das Eintreffen der Pol abwarten bevor ich überhaupt irgendetwas tue. Ausgenommen natürlich absolute "Gefahr in Verzug". Beispielsweise bei dramatischen Schreien aus der Wohnung oder halt im unmittelbaren Brandfall.

Desweiteren muss es ja nicht immer die Tür mitsamt des halben Mauerwerks sein die da zu Bruch geht. Es gibt auch Fenster usw....Eine zerbrochene Scheibe ist erheblich billiger als eine Wohnungstür. Immer die Verhälnismäßigkeit der Mittel waren.

FG

Falk


-meine Meinung-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg433039
Datum14.10.2007 22:305250 x gelesen
Geschrieben von Uwe KampDa es immer häufiger vorkommt das die Fw. gewaltsam Türen öffnet, weil sich dahinter angebl. eine hilflose Person befindet, aber man hinterher feststellt das keiner zu Hause ist, wie es rechtlich aussieht.

Erste Regel im Verwaltungsrecht: Prüfe örtliche und sachliche Zuständigkeit.
Zweite Regel im Verwaltungsrecht: Wenn ich nicht will, daß ich was tu, dann leit ichs eiem andern zu ;-)

Nach dieser Regel würde ich verfahren.


Geschrieben von Uwe KampDie häufigen Fälle: Nachbar o.ä. sagt er habe die Person 2 Tage nicht gesehen macht sich sorgen da Nachbar ja schon alt und krank. Fw. und Rd. kommen, befragen den meldenden, der sich natürlich nicht sicher ist ob Nachbar zu Hause ist, aber sagt der macht sonst immer auf.

Ja und? Wenn er seit zwei tagen in der Wohnung liegt, dann kommt es auf die 10 Minuten des Wartens auf die Polizei nicht an.
Diese entscheidet dann und wir öffnen ggf. als Amtshilfe.


Habe ich hingegen Hinweise auf eine konkrete Gefahrensitation (Hilferufe, Einlauf manuelle Auslösung Hausnotrufmelder aber Schlüssel des RettD paßt nicht/ schließt nicht auf). Dann Tätigkeit zur Rettung aus Lebensgefahr nach FwG.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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