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ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen432328
Datum11.10.2007 09:0823928 x gelesen
Lange geschlafen...

Florian-Zusa

Manche Politiker glauben es ja einfach nicht bzw. sind der Meinung die Kameraden müßten das doch selbst bezahlen..
Vielleicht hilft es ja jemanden bei der Argumentation...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg432329
Datum11.10.2007 09:1122164 x gelesen
Da ist dann etwas Kreativität gefragt. Mann kann das LF doch mit ein VRW oder so zum Brandherd schleppen?


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW432331
Datum11.10.2007 09:1422206 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijMann kann das LF doch mit ein VRW oder so zum Brandherd schleppen?

da das Fahrzeug nicht betriebsunfähig ist, ist das dann eben kein abschleppen sondern wie Du schon geschrieben hast ein schleppen. => Du benötigst dann erst recht CE !

Allerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ?
Bevor das jetzt jemand falsch versteht, das kann nicht die Lösung sein.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen432333
Datum11.10.2007 09:1622019 x gelesen
Was ein Glück haben wir diese Probleme noch nicht in unserer Wehr.

Aber ist das nicht etwas, was in allen Ausbildungsbereichen zu sehen ist?

Hier fehlen jetzt die Fahrer Klasse C, anderswo sind es die AGT und irgendwo fehlen auch die Führungskräfte.

Irgendwie wird es wohl in Zukunft immer schwieriger Prrsonal für das Ehrenamt zu finden das auch bereit ist sich entsprechend Aus- und Fortzubilden ob nun auf eigene Kosten oder mit Unterstützung der Gemeinden. Und dazu kommt dann das Problem mit dem Arbeitsplatz.

Denn bestimmt sind auch Personen mit dem passenden Führerschein in der Wehr die jetzt erst später ausrücken konnte, aber sicherlich haben sie ihren Arbeitsplatz nicht im Ort oder können aus Sorge um die Arbeitsstelle diese nicht so ein fach verlassen und stehen dann der Feuerwehr erst nach Feierabend oder am Wochenende zur Verfügung.

Mal schaun was uns die Zukunft bringt.


"Die Wehr ist für alle da. Es ist bedauerlich, dass die
besitzenden Klassen, die doch eigentlich bei einem
Brande am meisten zu verlieren haben, sich nicht
beteiligen, beziehungsweise der Wehr
so gleichgültig gegenüberstehen. Hoffentlich tritt hier
im Laufe der nächsten Zeit eine Besserung ein, denn der
Dienst in der Wehr ist eine reine Sache der
Nächstenliebe: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!"
Dr. Franz Scheuermann 1929 zur Gründung einer FF

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AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg432334
Datum11.10.2007 09:1822018 x gelesen
Hallo zusammen
Ironie an
Darf mann nicht zum Einsatz auch ohne passenden Führerschein mit dem Feuerwehrfahrzeug fahren ??? "Frech guck---duckundrenn"

Ist absoluter Schwachsinn meiner Meinung nach : Unter Stress zum Einsatz darf er und in Ruhe nach Hause nicht mehr.
Wer ein Fahrzeug bewegt braucht die dazugehörige Ausbildung und das ist nunmal der passende
Führerschein.

Schöne Grüße


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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen432335
Datum11.10.2007 09:1922190 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffAllerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ?
Bevor das jetzt jemand falsch versteht, das kann nicht die Lösung sein.


Davon hab ich auch mal gehört, aber auf die schnelle nix gefunden. Stellt sich immer nur die fRage wenn dabei was passiert, wer hat die dunkelrote A-KArte gezogen? Sicherlich derjenige der das Fahrzeug gefahren ist und dann hilft ihm keiner!


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen432336
Datum11.10.2007 09:2021998 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven NiclasManche Politiker glauben es ja einfach nicht bzw. sind der Meinung die Kameraden müßten das doch selbst bezahlen..
Vielleicht hilft es ja jemanden bei der Argumentation...


Naja... auf die Stadt schimpfen ist einfach. Da stellen sich gleich mehrere Fragen:
- gibt es LKW Führerscheine in der Wehr und sind die einfach nur ungeschickt verteilt?
- wurde das Problem von Seiten der Wehrführung schonmal aufgegriffen und mit der Stadt verhandelt?
- wenn ja: Wurden Lösungen erarbeitet und warum griffen die nicht?
- wenn nein: Warum nicht?
- gibt es generell ein massives Tagesalarmproblem? usw
- gibt es überhaupt zu wenig Führerscheine, oder war das an dem Tag einfach nur Pech...?

Das ist ein Fünfzeiler. Zwar durchaus interessant, aber das kann prinzipiell in so ziemlich jeder FF vorkommen, bei der nicht jeder FA nen Klasse C Schein hat, wenns mal wirklich dumm läuft.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg432338
Datum11.10.2007 09:3422063 x gelesen
Grins

Wenn ne Wehr nicht mehr einsatzfähig Mangels Gerät (So kleine TSA Wehren mein ich) ist diskutiert mann doch hier über Schließung ....... Zählt da mangelnde Ausbildung nicht auch dazu ??

"jetztaberganztiefduckundrenn"

Schöne freche Grüße


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü432340
Datum11.10.2007 09:4122071 x gelesen
Geschrieben von Torsten Meißavon hab ich auch mal gehört, aber auf die schnelle nix gefunden.

Rechtfertigender Notstand

Könnte u. U. davon abgedeckt werden, aber wie belastbar das ist...SVEN? KATJA?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)432341
Datum11.10.2007 09:4522096 x gelesen
Das Thema wurde mal in der Feuerwehrbravo behandelt. Da kam dann von einem Rechtsanwalt die Aussage, dass im Extremfall auch ein Fahrer ohne C ein Fahrzeug dieser Klasse zur E-Stelle hinfahren dürfte, wenn (hab die Ausgabe nicht vorliegen, die Voraussetzungen jetzt mal nur aus der Birne rausgeschrieben)
- bestätigt Menschenleben gefährdet sind
- das Fahrzeug für den Einsatzerfolg völlig unverzichtbar ist
- kein feuerwehrangehöriger Fahrer in annehmbarer Zeit mehr zu erwarten ist
- kein externer Fahrer (Linienbus, Privat-LKW) angehalten und zum Fahren des Einsatzfahrzeuges "verpflichtet" werden kann
- der Fahrer ohne FS C Fahrerfahrung mit größeren/höheren Fahrzeuge seiner FS-Klasse hat (also regelmäßig Kleintransporter fährt).

Da fliegen IMHO so viele Fragezeichen drumherum, dass das ganze nicht mal ansatzweise als "Lösung", auch nicht im aboluten Einzelfall, taugt.

Geschrieben von Torsten MeißStellt sich immer nur die fRage wenn dabei was passiert, wer hat die dunkelrote A-KArte gezogen? Sicherlich derjenige der das Fahrzeug gefahren ist und dann hilft ihm keiner!Richtig.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen432342
Datum11.10.2007 09:5222004 x gelesen
Könnte, trozdem wäre das Eis sehr dünn und ich wollte nciht drauf laufen wenn ich ehrlich bin.


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)432343
Datum11.10.2007 09:5622106 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleRechtfertigender NotstandDas entwickelt sich so langsam zu meinem Lieblingsbegriff im Feuerwehrbereich. In einem anderen Forum gab es vor kurzem noch eine Diskussion, wo dieser Paragraph als Allheilmittel (dort als Begründung für's Verzichten auf SiTr, Christian Fleschhut wird sich dran erinnern) gepriesen wurde. Vielleicht sollten wir sämtliche UVV, DV, $Rechtsgrundlagen in die Tonne werfen, unserem Ruf (Selbstverständnis?) als Improvisationskünstler folgend, und wenn dann doch mal blöderweise etwas schiefläuft, packen wir einfach den § 34 StGB aus. Dann braucht sich auch niemand mehr über die bösen, feuerwehrvernichtenden Vorschriften aufzuregen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432344
Datum11.10.2007 09:5722145 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Roleffda das Fahrzeug nicht betriebsunfähig ist, ist das dann eben kein abschleppen sondern wie Du schon geschrieben hast ein schleppen. => Du benötigst dann erst recht CE !

Nein. Im Gegensatz zu früher reicht zum schleppen heutzutage auch BE, wenn das ziehende Fahrzeug max. 3,5t zul. GG hat. Bei den alten FS-Klassen war ja meist nicht das zul. GG das Problem sondern die Beschränkung auf Züge mit max. 3 Achsen. Das gibt's bei den neuen Klassen nicht mehr.
Trotzdem ist es eher ein unbrauchbarer Vorschlag.

Geschrieben von Michael RoleffAllerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ?

Eben. Und deswegen sollte man auch den Gedanken daran ganz schnell vergessen.

Gruß,
Michael


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AutorKai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein432345
Datum11.10.2007 09:5722007 x gelesen
Nehmt bitte unbedingt Abstand von der Idee, dass jemand, der kein Klasse C Führerschein hat, das Fahrzeug zum Einsatz fährt. Das kann zu sehr großen Problemen führen.

Es gibt auch andere Wege:

- Man kann nachalarmieren - oder eben die nächste Feuerwehr bzw. die Nachbarwehr alarmieren.
- Notfalls Einsatzmaterial vom Auto nehmen und mit einem Auto losfahren, für das jemand den Führerschein besitzt.

Man hat ja bestimmt mit der Leitstelle gefunkt, was es für ein Einsatz ist.

--> Entweder man kann Material mitnehmen (Strahlrohre, Schläuche, Standrohr, Atemschutz) oder man lässt einfach die nächstgelegene Feuerwehr anrücken.

Ein Fahrer, der z.B. Klasse B hat, ist nicht in der Lage, einen LKW zu fahren.

Ich habe den LWK Führerschein von der Gemeinde bekommen und habe vorher nicht geglaubt, woran man alles denken muss und was man alles hart erlernen muss.

Ein Fahrzeug, das 12 t wiegt, verhält sich ganz anders als eins mit 1,5 t !

Die Gemeinde muss dann in die Pflicht genommen werden, entsprechende Führerscheine zu bezahlen oder sich daran zu beteiligen.

Die Fragen von Ingo Horn sollten dort in der Wehr auf jeden Fall einmal diskutiert werden.

Auch bei weiteren Fahrzeugbeschaffungen sollte man vielleicht überlegen, sich auch ein TSF zu kaufen. Das kann dann jeder zum Einsatz bringen.

"Leider" hat die Wehr ein LF 16/12, ein LF 20/16 und ein TLF 16/25.

Das sind nun mal alles Fahrzeuge, für die man C braucht.


Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432346
Datum11.10.2007 10:0022006 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichTrotzdem ist es eher ein unbrauchbarer Vorschlag.
Ja, weil man vorher auch noch die Antriebswelle vom Getriebe trennen muss. Zumindest steht der Hinweis im der Windschutzscheibe unseres Atego. Ansonsten Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg432347
Datum11.10.2007 10:0421952 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichTrotzdem ist es eher ein unbrauchbarer Vorschlag.

Nur um Misverständnisse vorzubeugen. Ich hatte sie auch nicht wirklich Ernst gemeint, aber das habt ihr auch hoffentlich verstanden.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432349
Datum11.10.2007 10:0621995 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp... packen wir einfach den § 34 StGB aus.
Oder die beiden schlagkräftigsten Argumente der Feuerwehr:
- "Ist doch nichts passiert"
- "War schon immer so"

Geschrieben von Sebastian KruppDann braucht sich auch niemand mehr über die bösen, feuerwehrvernichtenden Vorschriften aufzuregen.
Dann braucht man sich hier auch nicht drüber aufregen, dass man sofort belehrt wird. So ein kleiner Fingerzeig auf die §§ 88, 89 TKG sorgte in einem andere Thread ja für Beifall.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen432350
Datum11.10.2007 10:0922034 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Urban MüllerWenn ne Wehr nicht mehr einsatzfähig Mangels Gerät (So kleine TSA
Wehren mein ich) ist diskutiert mann doch hier über Schließung ....... Zählt da mangelnde Ausbildung nicht auch dazu ??


Auch wenn man Polemik kennzeichnet bringt sie eine Diskussion nicht immer voran. In dem Fall eigentlich gar nicht ;)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432369
Datum11.10.2007 11:5222019 x gelesen
Leider wird immer noch von manchen ausgebildet, dass man im "Notfall" auch ein Fahrzeug bewegen darf, für das man keine gültige Fahrerlaubnis hat.

Tatsache ist, dass es im Gesetz keine diesbezügliche "Ausnahmeregelung" gibt.
Auf den "Rechtfertigenden Notstand kann man immer plädieren", aber ob das vor Gericht auch so gesehen wird, wage ich zu bezweifeln. Darauf verlassen würde ich mich auf jeden Fall nicht!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW432370
Datum11.10.2007 11:5422090 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffAllerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ?
Bevor das jetzt jemand falsch versteht, das kann nicht die Lösung sein.


FeV § 74 Ausnahmen (5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Dabei stellt sich mir die Frage inwiefern es der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, jemanden der sein ganzes Leben nur seinen Kleinwagen bewegt hat direkt auf ein 14t LF (auf Einsatzfahrt) zu setzen.

Grüße Julian


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen432396
Datum11.10.2007 12:3622029 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian HolsingFeV § 74 Ausnahmen

Ist das jetzt neu, oder stand das schon immer da drin?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg432411
Datum11.10.2007 13:0322221 x gelesen
Hallo Zusammen,
ich möchte nicht Wissen wieviel Wehren es gibt bei welchen dies leider traurige Realität ist.
Das ist nicht nur der nicht der nicht vorhandene Führerschein das Problem, sondern ebenfalls
die Tagesverfügbarkeit der Einsatzkräfte,was selbstverständlich regional abhängig ist.

Jedoch meine Meinung gehört hier vom Gesetzgeber speiell für BOS-Fahrzeuge eine Ausnahmereglung her.

Zudem es gibt nicht nur Städte/Städtchen bei welchen es diese Probleme gibt sondern auch auf dem Lande denke ich ist das Problem viel gravierender!!


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

_______________________________________________________________________
Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe.
Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher
Art) übernehme ich keine Haftung.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW432414
Datum11.10.2007 13:0622128 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Seibold UliDas ist nicht nur der nicht der nicht vorhandene Führerschein das Problem, sondern ebenfalls
die Tagesverfügbarkeit der Einsatzkräfte,was selbstverständlich regional abhängig ist.


Dann müssen halt die tagesverfügbaren Einsatzkräfte mit Klasse C ausgebildet werden!

Geschrieben von Seibold UliJedoch meine Meinung gehört hier vom Gesetzgeber speiell für BOS-Fahrzeuge eine Ausnahmereglung her.

Nee, bestimmt nicht. Die Führerscheinklassen gibt es nicht ohne Grund!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432418
Datum11.10.2007 13:1522033 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Dirk WulfesGeschrieben von Julian Holsing
FeV § 74 Ausnahmen

Ist das jetzt neu, oder stand das schon immer da drin?


Der war schon da drin, seit es die FeV gibt (und das dürfte 1999 gewesen sein), vorher wurde auch das über §70(4) StZO geregelt.

Allgemein wird bei Feuerwehren das Thema "Sonderrechte" ja gerne auf den §35 (1) und (8) StVO reduziert, vielleicht noch mit dem Hinweis "der gilt nur für die StVO, nicht für andere Vorschriften!". Dabei wird dann i.d.R. vergessen, dass auch andere Vorschriften entsprechende Regelungen enthalten, insbesondere eben §74 FeV und §70(4) StVZO.

Allerdings ist für den Fall der fehlenden Fahrerlaubnis (gelinde gesagt) umstritten, ob die Ausnahme nach §74 FeV auch die Anwendung von §2(1) StVG konkretisiert (sprich: aushebelt) und damit die Strafbarkeit nach §21 StVG abwendet.
(Gibt es da eigentlich wirklich keine Urteile zu?!).

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432421
Datum11.10.2007 13:2021984 x gelesen
Geschrieben von Seibold Uli
Jedoch meine Meinung gehört hier vom Gesetzgeber speiell für BOS-Fahrzeuge eine Ausnahmereglung her.

Wird spätesten hiermit spannend. Zwar sind wir in § 1, 2.2 als Ausnahme gelistet. Aber sicherlich wird keine lokale Fahrschule extra für ein paar Leutchen einen entsprechenden Ausbildungsgang mit Fahrzeug vorhalten. Ist jetzt schon schwierig für den CE eine Fahrschule zu bekommen.
Naja, vielleicht steigert es die Attraktivität der Feuerwehren, da man da einen Führerschein machen kann.


Gruß
Christian Bergmann
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www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg432424
Datum11.10.2007 13:2522190 x gelesen
Klar das ein Autofahrer kein LF fahren kann,diese Frage erübrigt sich!!!!
Jedoch meine ich mit Ausnahmereglung meine ich ein Möglichkeit zu schaffen
welches jedem FA kostenneutral (!!!! ohne Eigenmittel !!!!!) einen solches
Fahrzeug lenken zu dürfen!
So etwas wie z.B. einen Maschiistenlehrgang mit Erwerb des zugehörigen Führerscheines,Fahrzeugkunde und Fahrsicherheitstraining für den BOS.


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

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Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe.
Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher
Art) übernehme ich keine Haftung.

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AutorKai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein432433
Datum11.10.2007 13:4422067 x gelesen
nein ! Die Führerscheinklassen sind zurecht geschaffen worden.

Dann können wir auch dazu kommen, dass jeder, der ein Moped fahren kann und darf auch PKW fahren darf.

Ganz klares nein, die Gemeinden sind in der Pflicht, Leute mit C (vielleicht auch CE) auszubilden!


Dieses ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung. Ich spreche nicht im offiziellen Namen meiner Feuerwehr

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AutorMaxi8mil8ian8 E.8, Augsburg / Bayern432441
Datum11.10.2007 14:1922074 x gelesen
Mir kam grad eben der Gedanke, was wäre, wenn niemand mit gültiger Fahrerlaubnis greifbar ist, jedoch mit entzogenem oder evtl. erst kürzlich nicht mehr verlängertem Führerschein?

Mir ist zwar kein solcher Fall bekannt, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es Leute gibt, die z.B. wegen den 5-jährigen Untersuchungen den Führerschein nicht mehr verlängern lassen, wenn sie den Schein nur noch für die FW brauchen würden.

Weil wer vor einem Monat noch das LF fahren konnte, wird dies (meist) dann auch noch fahren können.
Ist aber auch sehr dünnes Eis.

Gruß
Max


Alles meine private Meinung und nicht unbedingt die meiner Wehr!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen432443
Datum11.10.2007 14:2622052 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Seibold UliJedoch meine ich mit Ausnahmereglung meine ich ein Möglichkeit zu schaffen
welches jedem FA kostenneutral (!!!! ohne Eigenmittel !!!!!) einen solches
Fahrzeug lenken zu dürfen!


Es braucht keine Ausnahmeregelung, damit der FA nix zahlen muss ;) Das müsste nur die Kommune für ihn machen... Jaaaaaaaa, ich weiß, dass das schwer zu verargumentieren ist. Daran sind wir als Feuerwehr zu großen Teilen aber auch selbst schuld. Und wenn ich sage "wir" nehme ich mich da nicht aus.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432452
Datum11.10.2007 14:4922046 x gelesen
Geschrieben von Maximilian EndtIst aber auch sehr dünnes Eis
Richtig, IMHO sehr dünn!

Ich machte meinen BCE damals mit 18 bei der Bundeswehr. Im "zivilen Bereich" durfte ich Fahrzeuge > 7,49t aber erst mit 21 fahren.

War damals auch oft einer der ersten im GH, und wurde auch mal von einem Kollegen aufgefordert zu fahren, es wahr noch kein "2er Maschinist" da, und er wusste, dass ich sowohl den BCE, als auch die Maschinistenausbildung hatte.
Ich habe abgelehnt, und würde auch heute wieder so entscheiden.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432454
Datum11.10.2007 14:5022073 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannWird spätesten hiermit spannend. Zwar sind wir in § 1, 2.2 als Ausnahme gelistet. Aber sicherlich wird keine lokale Fahrschule extra für ein paar Leutchen einen entsprechenden Ausbildungsgang mit Fahrzeug vorhalten. Ist jetzt schon schwierig für den CE eine Fahrschule zu bekommen.

Was hat das mit der Feuerwehr zu tun? Für die Feuerwehr reicht weiterhin die "normale" Fahrerlaubnisklasse wie bisher. Wüßte nicht, was das ändern sollte.

Gruß,
Michael


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 432455
Datum11.10.2007 14:5222116 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblRichtig, IMHO sehr dünn!


Wobei ich auch in der Situation war (Frist verpennt).

Hab mir auch lange Gedanken gemacht was ich bis zum Erhalt des neuen machen würde...

Bin aber auf keinen Nenner gekommen...

Und was ist mit der Zeit nach Untersuchung und Beantragung, wenn der FS einfach noch nicht da ist ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen432457
Datum11.10.2007 14:5722013 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblIch machte meinen BCE damals mit 18 bei der Bundeswehr.
BCE? Meinst du C1E?
Geschrieben von Christof StroblIm "zivilen Bereich" durfte ich Fahrzeuge > 7,49t aber erst mit 21 fahren.
Gilt soweit ich weis für das bewegen von LKWs in der freien Wirtschaft nicht aber Dienstlich bzw. Privat.
Führerscheinklassen


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 432458
Datum11.10.2007 14:5822213 x gelesen
Geschrieben von Martin Dropmann
BCE? Meinst du C1E?


Früher als es noch ROTLAND gab konnte man auch schon mit 18 den BCE bei der Firma machen..

weil wegen Wehrpflicht und so.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen432459
Datum11.10.2007 15:0221990 x gelesen
Ahh Google hat mir geholfen. Du meinst einen CE Führerschein.


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt432460
Datum11.10.2007 15:0322026 x gelesen
Geschrieben von Kai KönigGanz klares nein, die Gemeinden sind in der Pflicht, Leute mit C (vielleicht auch CE) auszubilden!

Wird in BS so gemacht. Allerdings mit dem großen aber, dass man sich für 5 JAhre in BS verpflichten muss, sonst muss man den Bterag nachbezahlen. Damit fallen dann schonmal viele jüngere Fahrer und solche, bei denen ein Arbeitsplatzwechsel wahrscheinlich ist schon wieder raus.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de



"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorTorb8en 8B., Kastorf / Schleswig Holstein432462
Datum11.10.2007 15:0321953 x gelesen
Geschrieben von Martin DropmannBCE? Meinst du C1E?

Ist der Führerschein CE. Bei der Bundeswehr muss jeder der ein Fahrzeug bewegen soll einen neuen Führerschein machen. Wenn man also LKW Führerschein macht, macht man BCE, da man hinterher auch olive Autos fahren darf, wenn man ne Einweisung hat usw. :)

MkG Torben


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen432464
Datum11.10.2007 15:0922017 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDer war schon da drin, seit es die FeV gibt (und das dürfte 1999 gewesen sein), vorher wurde auch das über §70(4) StZO geregelt.
Ähem, warum nutzt's dann keiner? Der Wille des "Verordungsgebers" ist doch recht klar erkennbar. Und
Geschrieben von Henning KochAllerdings ist für den Fall der fehlenden Fahrerlaubnis (gelinde gesagt) umstritten, ob die Ausnahme nach §74 FeV auch die Anwendung von §2(1) StVG konkretisiert (sprich: aushebelt) und damit die Strafbarkeit nach §21 StVG abwendet. Sollte doch auch ohne Geschrieben von Henning KochUrteile zu klären sein, oder?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432465
Datum11.10.2007 15:1122122 x gelesen
Geschrieben von Martin DropmannBCE? Meinst du C1E?
Bezeichnung damals BCE (Klasse 2). Ist ja schon ein paar Jährchen her;-)

Geschrieben von Martin DropmannGilt soweit ich weis für das bewegen von LKWs in der freien Wirtschaft nicht aber Dienstlich bzw. Privat.
Hätte damals mit meinem "zivilen 3er" bis 7,49 fahren dürfen. Mit der Fahrerlaubnis der Bundeswehr durfte ich Fahrzeuge für die man damals einen Führerschein der Klasse 2 benötigte nur im Dienst (BW Fahrzeuge) fahren. Andere Fahrzeuge (zivil, FW usw.) durfte ich erst ab 21 fahren, früher konnte man zu dieser Zeit auch im zivilen Bereich keinen Führerschein der Klasse 2 erwerben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW432471
Datum11.10.2007 15:3121987 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Seibold UliJedoch meine ich mit Ausnahmereglung meine ich ein Möglichkeit zu schaffen
welches jedem FA kostenneutral (!!!! ohne Eigenmittel !!!!!) einen solches
Fahrzeug lenken zu dürfen!


Dafür brauche ich keine Ausnahmeregelung. Man geht nämlich zum Träger des Feuerschutzes und ordert eine Anzahl X von Führerscheinen, damit die Tagesalarmbereitschaft gesichert ist.

Geschrieben von Seibold UliSo etwas wie z.B. einen Maschiistenlehrgang mit Erwerb des zugehörigen Führerscheines,Fahrzeugkunde und Fahrsicherheitstraining für den BOS.

Kann man sicherlich organisieren, allerdings wird der Erwerb des Führerscheins einen solchen Lehrgang extrem in die Länge ziehen. Und die Einzelteile gibt es ja schon ...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen432474
Datum11.10.2007 15:5721950 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornJaaaaaaaa, ich weiß, dass das schwer zu verargumentieren ist.

Überhaupt nicht. Bei uns hat der Feuerschutzausschuss des Samtgemeinderates gerade beschlossen von einer Zuschuss- zu einer Vollfinanzierung zu wechseln. Es ist nicht zu erwarten, dass der Samtgemeinderat das anders sieht.

Die Beratungszeit für das Thema war <10 min.

Gruß
Ingo


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432475
Datum11.10.2007 16:1522083 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichWas hat das mit der Feuerwehr zu tun? Für die Feuerwehr reicht weiterhin die "normale" Fahrerlaubnisklasse wie bisher. Wüßte nicht, was das ändern sollte.
Es ändert ja auch nichts an der FSK an sich. Bloß an dem Angebot. Lokale Fahrschulen werden höchstens noch C1E ausbilden, weil die meisten die C und CE machen dafür eine regelrechte Ausbildung absolvieren müssen. Es verschwindet also die Ausbildung aus der Fläche und Feuerwehrs muss sehen, wo die Fahrer geschult werden.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432476
Datum11.10.2007 16:3722035 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesGeschrieben von Henning KochDer war schon da drin, seit es die FeV gibt (und das dürfte 1999 gewesen sein), vorher wurde auch das über §70(4) StZO geregelt.
Ähem, warum nutzt's dann keiner? Der Wille des "Verordungsgebers" ist doch recht klar erkennbar.


Sicherlich gibt es viele Leute, die im Einsatzfall nicht erst lang nach ihrem Führerschein suchen, sondern unter Anwendung des §74 FeV von §4(2) FeV abweichen ;-)

Ob der Wille des Verordnungsgebers da wirklich auf ein Fahren ohne die notwenidge FE hinzielt, ist IMO nicht so ganz klar. Aber stimmt schon, man könnte das ggf. ohne Urteil durch Nachlesen in den amtlichen Begründungen erfahren oder tatsächlich mal beim BMVBS nachfragen.

Jedenfalls ist auch hier die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefordert, und daran wird es in der Praxis wohl in den meisten Fällen scheitern. (Ja, Ausnahmen kann man leicht konstruieren, und die mögen auch in der Praxis bisweilen so vorkommen).

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen432480
Datum11.10.2007 16:4822070 x gelesen
Hallo Florian,

Geschrieben von Florian BeschUnd was ist mit der Zeit nach Untersuchung und Beantragung, wenn der FS einfach noch nicht da ist ?
Was ist denn im zivilen Leben? Ich meine, das sollte man durchaus analog handhaben.

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen432482
Datum11.10.2007 16:5422069 x gelesen
Geschrieben von Johannes Krausemit dem großen aber, dass man sich für 5 JAhre in BS verpflichten muss
Wird denn das auch tatsächlich so gehandhabt? Gibt es dann "Ablösesummen", wenn die Feuerwehr gewechselt wird?

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern432483
Datum11.10.2007 16:5422030 x gelesen
Geschrieben von Maximilian EndtMir ist zwar kein solcher Fall bekannt, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es Leute gibt, die z.B. wegen den 5-jährigen Untersuchungen den Führerschein nicht mehr verlängern lassen, wenn sie den Schein nur noch für die FW brauchen würden.

Wenn sich die Gemeinde eine solche Gelegenheit entgehen lassen würde, wäre ihr dann aber nicht zu helfen, denn "billiger" kommt sie an keinen ausgebildeten MA mit gültiger Fahrerlaubnis...
Die paar Kröten sollten sich auch im kleinsten Stadtsäckel finden lassen.


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen432484
Datum11.10.2007 16:5722161 x gelesen
Hat jemand aus dem Forum mal versucht, sowas über Ausschreibungen hinzukriegen? Wie sieht das rechtlich aus?

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorPete8r O8., Hamburg / HH432486
Datum11.10.2007 16:5821986 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian HüppeWas ist denn im zivilen Leben? Ich meine, das sollte man durchaus analog handhaben.


Nur der C/CE läuft ab, der FS für B etc. ist ja weiter gültig.


MfG Peter

FF Langenhorn-Nord

--- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

AIM: fireraddatz

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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen432488
Datum11.10.2007 16:5921911 x gelesen
Richtig. Und sobald der C/CE abgelaufen ist (und noch nicht wieder erteilt wurde) wird eben nicht gefahren.


Meine ganz private Meinung!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432489
Datum11.10.2007 17:0121954 x gelesen
Geschrieben von Christian HüppeGeschrieben von Florian BeschUnd was ist mit der Zeit nach Untersuchung und Beantragung, wenn der FS einfach noch nicht da ist ?
Was ist denn im zivilen Leben? Ich meine, das sollte man durchaus analog handhaben.


Stimmt.

Auch im zivilen Leben würde ich nicht zögern, in dieser Situation ohne Fahrerlaubnis einen LKW zu fahren, wenn nur dadurch ein Menschenleben zu retten oder andere schwerwiegende Rechtsgüter zu schützen wären.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen432494
Datum11.10.2007 17:2621938 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAuch im zivilen Leben würde ich nicht zögern, in dieser Situation ohne Fahrerlaubnis einen LKW zu fahren, wenn nur dadurch ein Menschenleben zu retten [..] wäre.

okay, soweit der klare - aber meistens konstruierte - Fall.
Ich gehe mit, wenn Du vom Gerätehaus schon sehen kannst, dass da gleich jemand aus dem Fenster springt, weil ihm das Feuer von hinten zu heiß wird.

Solange Du Dich aber "nur" auf Meldungen verlassen musst, ist das deutlich schwieriger.

Fährst Du, rettest einen Menschen, und es passiert nichts - bist Du natürlich der Held.
Ist aber die Lage falsch gemeldet worden, und es brannte nur ein Papiercontainer und Du bist mit Mannschaft und Fahrzeug auf der Anfahrt in einen Unfall verwickelt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Richter sagt: Das konnte er ja nicht wissen (Glück gehabt)
- der Richter sagt: Aber er durfte ja gar nicht fahren (Pech?)

Letztenendes musst Du allein entscheiden, was Du tust, aber das Risiko ist zumindest nicht ohne!

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW432496
Datum11.10.2007 17:4622076 x gelesen
Hi!

Versuche das ganze hier mal mangels Zeit in Kurzform darzustellen. Vorab das Ergebnis : Besser Finger weg davon.

Das ist der maßgebliches Gesetzestext

§ 34 bzw. 16 OWiG
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Hier gibt es 2 maßgebliche Punkte:
1. nicht anders abwendbare Gefahr
Kann die Gefahr anders abgewendet werden? Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? (Fast) jedes Feuerwehrauto ist ersetzbar. Die Frage ist nur - wie lange dauert es, wenn ich nach- bzw. eine andere Wehr alarmiere. Bin ich die einzige DL im gesamten Kreis, habe ein Feuer mit gesicherten Erkenntnissen Menschenleben in Gefahr wäre ein Fahren eher gerechtfertigt, als in einer Stadt mit einer BF, wo die nächste DL nur 5 min länger braucht - auch wenn man immer argumentieren kann, dass die 5 min schon zu lang sein können.

2. Abwägung der widerstreitenden Interessen
Hier muss man unterscheiden ob derjenige noch nie eine Fahrerlaubnis C hatte oder vielleicht nur im Moment nicht, d.h. entzogen oder nicht verlängert etc.
Die Abwägung widerstreitender Interessen, d.h. Menschenleben im Rahmen des Einsatzes und einer eventuellen Menschenlebengefährdung durch einen Fahrer, der keinerlei Fahrpraxis auf einem übergroßen Fahrzeug hat, dürfte wohl zu Lasten des Einsatzes ausfallen. Ein Fahren bei entzogener Fahrerlaubnis würde ich je nach Einsatzauftrag eher für gerechtfertigt halten, da derjenige zumindest Fahrpraxis auf LKW hat.

Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Torsten Meiß
Stellt sich immer nur die fRage wenn dabei was passiert, wer hat die dunkelrote A-KArte gezogen? Sicherlich derjenige der das Fahrzeug gefahren ist und dann hilft ihm keiner!
Richtig.


Doch, der Anwalt Ihres Vertrauens ;-) Es gibt hier genug Argumentationsmöglichkeiten, die muss ein Anwalt dann in so einem Fall nutzen. Ohne geht es sicherlich nicht.

Trotzdem würde ich im Zweifel eher die Finger davon lassen. Mir wäre es nicht wert, dass wer weiß was passiert oder ich meine Führerschein erst 2 Jahre später wiederbekomme und es nachher doch nur ein Fehlalarm war..., Und da es sich bei den §§ um AUSNAHME-Tatbestände handelt, die eben auch nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden sollen. Das werden Richter das wohl eher strenger als großzügiger handhaben.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432497
Datum11.10.2007 17:5022148 x gelesen
Hallo Katja,

Geschrieben von Katja MidunskyDas ist der maßgebliches Gesetzestext

§ 34 bzw. 16 OWiG
Rechtfertigender Notstand

(...)

Und da es sich bei den §§ um AUSNAHME-Tatbestände handelt, die eben auch nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden sollen. Das werden Richter das wohl eher strenger als großzügiger handhaben.


Du hälst also den §74 FeV für hier nicht anwendbar?

Dann wäre dessen einziger Sinn also wirklich das nicht-Mitführen des FS?

Gruß,
Henning


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432501
Datum11.10.2007 18:0421969 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAuch im zivilen Leben würde ich nicht zögern, in dieser Situation ohne Fahrerlaubnis einen LKW zu fahren, wenn nur dadurch ein Menschenleben zu retten
Wie viele Menschenleben wurden denn in der Vergangenheit gerettet, allein durch die Tatsache, dass du mit EINEM Feuerwehrfahrzeug genau zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesend warst?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432505
Datum11.10.2007 18:0922101 x gelesen
Geschrieben von Christian HüppeHat jemand aus dem Forum mal versucht, sowas über Ausschreibungen hinzukriegen? Wie sieht das rechtlich aus?
Als Ausschreibung nach VOL nicht. Bei uns werden die Fahrschulen angeschrieben und das beste Angebot gewinnt. Wobei bei uns die Kommune einen Zuschuß zum C zahlt und nicht den kompletten Lehrgang. Optimal ist was anderes, weiß ich.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432506
Datum11.10.2007 18:0922119 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning Kochuch im zivilen Leben würde ich nicht zögern, in dieser Situation ohne Fahrerlaubnis einen LKW zu fahren, wenn nur dadurch ein Menschenleben zu retten oder andere schwerwiegende Rechtsgüter zu schützen wären.

... da muss ich Henning zustimmen. Ich habe zwar keinen LKW-Führerschein, aber im Zweifel würde ich auch den in Gang bekommen.

Auf der anderen Seite hätte man ggf. die Möglichkeit, gleich nachalamieren zu lassen, wenn man absehen kann, das kein Fahrer bei kommt.

Hier hat es die Gemeinde so gelöst, das Kameraden die keinen CE gerne zur Fahrschule dürfen um diesen zu machen. Kosten werden aufgeteilt. 1/3 Gemeinde,1/3 Verein und 1/3 der Kamerad selbst.
Auch die passende Fahrschule haben wir dazu. Somit hat die Gemeinde, finde ich, schon mal etwas dagegen getan, was die Einsatzfähigkeit angeht.

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW432508
Datum11.10.2007 18:1822195 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Henning KochDu hälst also den §74 FeV für hier nicht anwendbar?

Anwendbar schon, nutzt aber nur was im Hinblick auf alles, was in der FeV steht, konkret rechtfertigt es m.E. die Owis des § 75 FeV. Da aber § 2 StVG verlangt, dass jeder, der ein Fahrzeug auf der Straße führt einer Fahrerlaubnis bedarf, nutzt der § 74 FeV folglich nix. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat im Sinne des § 21 StVG und dafür brauche ich dann die weitergehende Vorschriften des § 34 StGB, um dies zu rechtfertigen.

Nach Deiner Argumentation könnte ich jede Sonderrechtsfahrt (da § 35 StVO den Voraussetzungen des § 74 FeV entspricht) ohne Fahrerlaubnis durchführen. Kann nicht gewollt sein, oder?

Aber ich bin morgen auf einem Seminar zu dem Thema, ich werde mal den Richter fragen, was er von Deiner Argumentation hält. :-)

Gruß
Katja


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AutorMark8us 8K., Schramberg / BW432512
Datum11.10.2007 18:2622045 x gelesen
Geschrieben von ---Henning Koch--- Auch im zivilen Leben würde ich nicht zögern, in dieser Situation ohne Fahrerlaubnis einen LKW zu fahren, wenn nur dadurch ein Menschenleben zu retten oder andere schwerwiegende Rechtsgüter zu schützen wären.


Beim Maschinistenlehrgang wurde uns ein Schreiben vom Ordnungs- oder Landratsamt vorgelesen. Darin ging es auch um das Thema Sonderrechte. Ein Zitat daraus finde ich zu diesem Thema recht passend:"...kein Menschenleben gefährden um vielleicht ein anderes zu retten."

Wenn jemand fährt dessen Führerscheinverlängerung gerade in Arbeit ist kann man das vielleicht verantworten, aber jemanden mit einem Fahrzeug fahren lassen ohne dass derjenige den entsprechenden Führerschein (und die nötige Fahrpraxis) hat halte ich für einen riesen Blödsinn. Wenn ich gerade hier im Forum die Diskussionen um Unfälle mit Einsatzfahrzeugen verfolge so wird dort meistens eine bessere Ausbildung der Fahrer gefordert und hier sollen plötzlich total unerfahrene Leute an Steuer?

Gruss Markus


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432516
Datum11.10.2007 18:3322006 x gelesen
Geschrieben von Patricia Klott... da muss ich Henning zustimmen. Ich habe zwar keinen LKW-Führerschein, aber im Zweifel würde ich auch den in Gang bekommen.
Das Problem ist doch, dass wir hier die Möglichkeit haben, in Ruhe darüber zu diskutieren, wie die Rechtslage aussieht. Fachleute (wie z.B. Katja) leisten dazu einen wichtigen Beitrag.
Nur, die wenigsten beschäftigen sich so ausführlich mit solchen Themen! Wenn wir jetzt das nächste mal im Unterricht erklären, dass es evtl., u.U. die Möglichkeit gibt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis das Fahrzeug zur EST fährt, was passiert denn dann.
Eines Tages steht der "übermotivierte", "aufgeregte" Kamerad am GH, und kein Fahrer kommt. Was macht der dann?
Der prüft mit Sicherheit nicht all das, was zu prüfen wäre, damit er auch nur ansatzweise davon ausgehen kann, dass es wirklich erforderlich ist, dass er jetzt mit dem Fahrzeug zum Einsatz fährt, sondern er erinnert sich, dass man ja "darf" wenn........., und fährt los. Was ist wenn dann was passiert?
Helfen kann ihm dann nicht der Wehrführer usw. sondern nur ein (guter) Rechtsanwalt.

Lieber mache ich mir vorher Gedanken, ob ich genügend Fahrer habe. Ist trotzdem mal keiner da, der das Fahrzeug fahren kann (darf), PECH GEHABT!

Wenn ich als GF mit meiner Mannschaft an einem Gefahrenbereich stehe, für den ich nicht die erforderliche Ausrüstung habe, bleibt mir auch nichts anderes übrig, als auf geeignete Hilfe zu warten.

Geschrieben von Patricia KlottAuf der anderen Seite hätte man ggf. die Möglichkeit, gleich nachalamieren zu lassen, wenn man absehen kann, das kein Fahrer bei kommt.
Zum Beispiel.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW432517
Datum11.10.2007 18:3322072 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottKosten werden aufgeteilt. 1/3 Gemeinde,1/3 Verein und 1/3 der Kamerad selbst.....Somit hat die Gemeinde, finde ich, schon mal etwas dagegen getan, was die Einsatzfähigkeit angeht.

Wer muß sicherstellen, das die Fahrzeuge auch aus der Garage kommen ?
Der Kamerad ? weil er 1/3 selber bezahlen darf ?
Darf der dann auch 1/3 seiner PSA selber bezahlen,
weil damit kommt er im Falle des Falles dann evtl. mit heiler Haut wieder nach Hause ?

Wenn ein Bedarf an Fahrern dienstlich besteht, ist der auch dienstlich zu decken.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432523
Datum11.10.2007 18:4321915 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff
Wer muß sicherstellen, das die Fahrzeuge auch aus der Garage kommen ?
Der Kamerad ? weil er 1/3 selber bezahlen darf ?
Darf der dann auch 1/3 seiner PSA selber bezahlen,


Klar, das dies die Stadt/Gemeinde tut!
Soweit ich weiß, wurde es so gehandhabt, da auch teilweise persönlicher Nutzen draus gezogen wurde. Sei es aus Berufswegen etc..
Und, nein ... PSA zahlt keiner hier selbst!

Ich muss gestehen, ich habe bislang abgelehnt den Führerschein zu machen. Einfach nur aus dem Grund, das ich nicht gewillt bin, _nur_ für die Fw. diesen zu machen. Ich komme ja noch nicht mal beim LF8 in eine routinierte Praxis.

Warten wir mal ab, was Katjas Richter sagt ;-)

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt432528
Datum11.10.2007 19:0821981 x gelesen
Also die offizielle Aussage ist, wer innerhalb Braunschweigs die Wehr wechselt muss nicht bezahlen.
Wer aber aus BS hinauszieht muss soweit ich weis anteilig x/5 bezahlen, je nach dem wieviele Jahre er "einsatzbereit" war.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de



"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg432551
Datum11.10.2007 21:1122101 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblHätte damals mit meinem "zivilen 3er" bis 7,49 fahren dürfen. Mit der Fahrerlaubnis der Bundeswehr durfte ich Fahrzeuge für die man damals einen Führerschein der Klasse 2 benötigte nur im Dienst (BW Fahrzeuge) fahren. Andere Fahrzeuge (zivil, FW usw.) durfte ich erst ab 21 fahren, früher konnte man zu dieser Zeit auch im zivilen Bereich keinen Führerschein der Klasse 2 erwerben.


Das halte ich für ein Gerücht.
Ich habe bei der BW im Alter von 19 Jahren meine Ausbildung zum MKF BCE gemacht. Und diese auch noch mit 19 Jahren als zivile Klasse 2 umschreiben lassen. Und damit Fahrzeuge der Klasse 2 gefahren.
Die 21 Jahre damals kamen leiglich aus dem Sozialvorschriften (gewerblicher Güterkraftverkehr) und nicht aus der FeV.

Somit ist das damals unkritisch gewesen.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen432555
Datum11.10.2007 21:2622050 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas halte ich für ein Gerücht.

Junge halten das für ein Gerücht - Ältere kennen das Problem. Vor 21 wurde kein Kl. 2 erteilt, es sei denn, man brauchte das beruflich / gewerblich / ausbildungsmäßig und konnte somit Kl.2 frühstens mit 17 erhalten.

Daraus entstand das Problem, den grünen FS nach der Entlassung nicht mehr zu haben und zum 21. aber kein Beweis über die bestandene Prüfung vorweisen zu können...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern432564
Datum11.10.2007 22:0622064 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDaraus entstand das Problem, den grünen FS nach der Entlassung nicht mehr zu haben und zum 21. aber kein Beweis über die bestandene Prüfung vorweisen zu können...

Nö, dafür gabs bei der Entlassung eine entsprechende Bastätigung vom Dienstherrn.

Zumindest war das bei mir so.

Und ich habe ihn auch bereits kurz vor meinem 21. Geb. umgeschrieben erhalten.

Das war vor 20 Jahren.

mkg

WErner


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen432572
Datum11.10.2007 22:2721974 x gelesen
hm , mein oliver Dienstherr hat jede Bestätigung abgelehnt, um der Überschreiberei keinen Vorschub zu leisten und die privaten Fahrschulen zu vergrätzen. Also mußte man das anders beglaubigen lassen...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg432574
Datum11.10.2007 22:3622072 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottJunge halten das für ein Gerücht - Ältere kennen das Problem. Vor 21 wurde kein Kl. 2 erteilt, es sei denn, man brauchte das beruflich / gewerblich / ausbildungsmäßig und konnte somit Kl.2 frühstens mit 17 erhalten.


Das ist nach meinen Infos nicht so.
Es handelte sich m.E. immer um ein von Generation zu Generation weitergetragenen Gerücht, daß man den 2er erst mit 21 bekommt.

Du hast während der aktiven Dienstzeit entweder Deinen Militärfahrerlaubnis in der Hand gehabt, oder danach eine Bescheinigung der Einheit, daß Du diese FE hattest. Wobei es für das Umschreiben m.W. eine Frist nach Ausscheiden gab, da Du ja zu diesem Zeitpunkt streng genommen nicht mehr im Besitz einer FE warst (so von wegen gesundheitliche Eignung, Wissen, Können,...). Sonst könnte ja jemand 20 Jahre nach seinem Ausscheiden noch die Militär-FE umschreiben lassen.

Gerade nachgeschaut. In meinem schicken, bunten Plastikkärtchen steht bei der Klasse C als Datum der 11. Mai 1995 drin. Das war genau 18 Tage vor meinem 20. Geburtstag.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg432577
Datum11.10.2007 22:4122034 x gelesen
Geschrieben von Lüder Potthm , mein oliver Dienstherr hat jede Bestätigung abgelehnt, um der Überschreiberei keinen Vorschub zu leisten und die privaten Fahrschulen zu vergrätzen. Also mußte man das anders beglaubigen lassen...


Hmm. mein oliver Dienstherr hatte dafür sogar fertige Vordrucke.
Scheint also eher an mangeldem Wissen einzelner Personen gelegen zu haben...


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432584
Datum11.10.2007 23:2122007 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas halte ich für ein Gerücht.
Aber so wurde es damals (1990) bei der BW gelehrt. Ich kenne / kannte keinen, der nach "der alten" Regelung vor seinem 21. Geburtstag den Schein umgeschrieben bekommen hat.

Geschrieben von Christian FischerUnd diese auch noch mit 19 Jahren als zivile Klasse 2 umschreiben lassen
Würde dann aber auch heißen, dass man damals den 2er auch schon außerhalb der BW vor 21 hätte machen können, dies war aber nicht der Fall, oder?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen432589
Datum11.10.2007 23:5122033 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWürde dann aber auch heißen, dass man damals den 2er auch schon außerhalb der BW vor 21 hätte machen können, dies war aber nicht der Fall, oder?

Nein, war lange nicht möglich... Ausnahme: Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 17 Jahren oder Sondergenehmigung Zb für den Einsatz im elterlichen Betrieb bei Ausfall etc...


Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW432605
Datum12.10.2007 07:5422038 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian BergmannWobei bei uns die Kommune einen Zuschuß zum C zahlt und nicht den kompletten Lehrgang. Optimal ist was anderes, weiß ich.

Aber ich gehe bei euch mal davon aus, dass die Ausrückesicherheit mit der Anzahl der Führerscheine und der verfügbaren Fahrer gesichert ist!? Und dann ist es sogar sehr nett von der Kommune, einen Zuschuß zu geben, denn Sie hat Ihre Pflicht erfüllt!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432606
Datum12.10.2007 08:0821989 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeAber ich gehe bei euch mal davon aus, dass die Ausrückesicherheit mit der Anzahl der Führerscheine und der verfügbaren Fahrer gesichert ist!?
Nachdem jetzt in den letzten fünf Jahren zehn Leute bei uns geschult wurden, ist das der Fall. Die Schulung war einhergehend mit der Beschaffung eines LF 16 im Jahre 2003.

Geschrieben von Christian RiekeUnd dann ist es sogar sehr nett von der Kommune, einen Zuschuß zu geben, denn Sie hat Ihre Pflicht erfüllt!
Der Zuschußbetrag (500,00 EUR) ging eigentlich schon komplett für Prüfungsgebühren, Untersuchungen und Anträge drauf. Man konnte also die eigentliche Fahrschule selber zahlen. Immerhin besser als nichts, aber auch keine Komplettfinanzierung.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432609
Datum12.10.2007 08:4622065 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannDer Zuschußbetrag (500,00 EUR) ging eigentlich schon komplett für Prüfungsgebühren, Untersuchungen und Anträge drauf. Man konnte also die eigentliche Fahrschule selber zahlen. Immerhin besser als nichts, aber auch keine Komplettfinanzierung.

Kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns wurde vor einigen Jahren der C-FS angeboten, dabei wurde das Fahrzeug seitens der Feuerwehr gestellt, ansonsten lief es normal über eine Fahrschule. Inklusive allen Untersuchungen und Gebühren kamen alle deutlich unter 500,-? weg.
- 40,-? für den FS-Antrag
- 35,-? für die nötige Untersuchung (bei einem dafür zugelassenen Arbeits-/Betriebsmediziner)
- 15,-? theor. Prüfung
- 115,-? prakt. Prüfung
Blieben noch 300,-? für ein paar Fahrstunden und den Theorieunterricht. Reichte locker (kann sein, dass obige Beträge nicht ganz stimmen, hab sie jetzt nicht mehr einzeln im Kopf, auf jeden Fall reichten aber die 500,-?)

Wird aber heute immer schwieriger, passende Fahrzeuge aus Feuerwehrbeständen zu stellen. Bei uns war's ein alter Mercedes-Hauber (LAF1113) RW2. Der passt heute nicht mehr als Prüfungsfahrzeug, da geht höchstens noch sowas wie ein TLF24/50 (vielleicht aber zu kurz) oder ein WLF. Obwohl, neue LF20/16 kommen ja auch schon wieder in die passende Richtung...

Gruß,
Michael


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432611
Datum12.10.2007 08:5821959 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Christian FischerIch habe bei der BW im Alter von 19 Jahren meine Ausbildung zum MKF BCE gemacht. Und diese auch noch mit 19 Jahren als zivile Klasse 2 umschreiben lassen. Und damit Fahrzeuge der Klasse 2 gefahren.
Die 21 Jahre damals kamen leiglich aus dem Sozialvorschriften (gewerblicher Güterkraftverkehr) und nicht aus der FeV.


Die 21 kamen damals nicht aus der FeV, weil es die da noch nicht gab ;-) sondern aus der StVZO für den Erwerb.

Allerdings gab es ja damals auch Leute, die mit 16 ein Jahr in die USA gefahren sind und dann die dort erworbene PKW-FE mit 17 in die deutsche Klasse 3 haben umschreiben lassen. Ging alles irgendwann mal, aber die Regeln wurden zwischendurch immer mal geändert, und sind heute nicht mehr so leicht nachvollziehbar...

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432612
Datum12.10.2007 09:0921944 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich... und den Theorieunterricht.
Tschuldigung. Der fehlte in meiner Aufstellung. Theorie inkl. Unterlagen. Und das waren dann so rund 480 EUR.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen432613
Datum12.10.2007 09:1722014 x gelesen
Mal etwas OT:

ich habe gestern Abend aus zweiter Hand, aber sehr glaubhaft versichert bekommen, dass eine Wehr (bzw. Stadt) zwar Führerscheine finanziert, aber:

- nur 1000,- Euro pro Führerschein
- mit einer Verpflichtung von 10 Jahren (ansonsten anteilmässige Beteiligung der Feuerwehrangehörigen)

und der Hammer:

- mit dem Verbot, den Führerschein gewerblich zu nutzen!

Wie sieht das denn juristisch aus? Wäre solch ein Vertrag, geschlossen zwischen dem Feuerwehrangehörigen und einer Stadt / Feuerwehr ggf. nichtig?


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen432614
Datum12.10.2007 09:1822015 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich- 40,-? für den FS-Antrag

Dafür machen die es heute nicht mehr.

Geschrieben von Michael Weyrich- 35,-? für die nötige Untersuchung (bei einem dafür zugelassenen Arbeits-/Betriebsmediziner)

Das wäre extrem billig.

Geschrieben von Michael Weyrich- 15,-? theor. Prüfung

Das auch.

Geschrieben von Michael Weyrich- 115,-? prakt. Prüfung

Das wäre geradezu geschenkt.

Geschrieben von Michael WeyrichBlieben noch 300,-? für ein paar Fahrstunden und den Theorieunterricht. Reichte locker (kann sein, dass obige Beträge nicht ganz stimmen,

Kann ich mir auch nicht vorstellen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen432615
Datum12.10.2007 09:2021950 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sanders
Wie sieht das denn juristisch aus? Wäre solch ein Vertrag, geschlossen zwischen dem Feuerwehrangehörigen und einer Stadt / Feuerwehr ggf. nichtig?


Keine Ahnung. Ich finds auf jeden Fall etwas übertrieben.

Für 1000 EUR 10 Jahre Verpflichtung ist lächerlich. Es wird aber auch keiner gezwungen, den FS zu machen.

Geschrieben von Oliver Sanders
- mit dem Verbot, den Führerschein gewerblich zu nutzen!


Und was will die Stadt machen, wenn Du ihn trotzdem nutzt?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen432625
Datum12.10.2007 10:2621950 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian FischerHmm. mein oliver Dienstherr hatte dafür sogar fertige Vordrucke.
Scheint also eher an mangeldem Wissen einzelner Personen gelegen zu haben...


Zwischen Dir und Lüder liegen auch ein paar Jahre (wenn nicht sogar Jahrzehnte) ;).
Vielleicht sollte man das auch nicht so ganz außer acht lassen.

mfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)432627
Datum12.10.2007 10:4921931 x gelesen
Aktuelle Prüfungsgebühren TÜV


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432630
Datum12.10.2007 10:5521986 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Katja MidunskyAnwendbar schon, nutzt aber nur was im Hinblick auf alles, was in der FeV steht, konkret rechtfertigt es m.E. die Owis des § 75 FeV. Da aber § 2 StVG verlangt, dass jeder, der ein Fahrzeug auf der Straße führt einer Fahrerlaubnis bedarf, nutzt der § 74 FeV folglich nix. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat im Sinne des § 21 StVG und dafür brauche ich dann die weitergehende Vorschriften des § 34 StGB, um dies zu rechtfertigen.

Wenn man sich den am unschönsten zu lesenden § des StVG anschaut, könnte man aber auf die Idee kommen (zum Glück steht es ganz am Anfang):

§ 6 Ausführungsvorschriften
(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
a) Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1, (...)


Genau um eine solche Ausnahme geht es ja, damit wäre die FE nicht erforderlich i.S.d. §21 StVG und die Strafbarkeit nicht gegeben.

Geschrieben von Katja MidunskyNach Deiner Argumentation könnte ich jede Sonderrechtsfahrt (da § 35 StVO den Voraussetzungen des § 74 FeV entspricht) ohne Fahrerlaubnis durchführen. Kann nicht gewollt sein, oder?

Immer in den Grenzen, die der dritte Halbsatz von §74(5) FeV vorgibt!
Gerade an die Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden da im Zweifelsfall vermutlich (zu Recht) hohe Anforderungen gestellt.

Allerdings sehe ich es auch praktisch (nicht rechtlich, da ich nicht weiss ob meine Überlegung hier auch vom Richter so gesehen wird...) als unproblematisch an, wenn bei einer 'normalen' Sonderrechtsfahrt ohne verfügbaren Fahrer mit FE jemand fährt, der zwar alle Bedingungen für die FE hat (Eignung, Ausbildung), dem aber die FE selbst fehlt (z.B. nicht verlängert).

Geschrieben von Katja MidunskyAber ich bin morgen auf einem Seminar zu dem Thema, ich werde mal den Richter fragen, was er von Deiner Argumentation hält. :-)

ich bin gespannt und rate weiterhin erstmal jedem ab, meine theoretischen Überlegungen (abseits des §34 StGB) in die Praxis umzusetzen ;-)

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432631
Datum12.10.2007 11:3221968 x gelesen
Hallo,

Ok, dann eben genauer:

Die aktuelle Gebühr für die Führerscheinneuausstellung beträgt 43,40?, benötigt wird dafür noch ein Passbild, sollte zusammen die 50,-?-Marke nicht oder kaum überschreiten.

Die ärztliche/augenärztliche Untersuchung ist nach etwas rumfragen und suchen günstig zu haben, bei uns hatten sich ein paar Arbeits-/Betriebsmediziner in den Preiskampf eingelassen und boten damals Dumpingpreise. Für 50,-? hab ich's aber schon öfter gesehen, bei uns waren es damals definitiv 35,-?.

Gebühr theoretische Prüfung C: derzeit 10,35?

Gebühr praktische Prüfung C: derzeit 132,09? (gut, da lag ich etwas billiger, wurde aber m.W. seit 2004 nochmal erhöht).

Die Prüfungsgebühren darf man eben nicht mit dem Verwechseln, was viele Fahrschulen nochmals zuzüglich als sog. "Vorstellung zur Prüfung" anbieten. Das ist reine Verhandlungssache mit der Fahrschule, kostete bei uns nur den Preis einer normalen Fahrstunde und die war recht billig, da wir ja nur den Fahrlehrer und nicht das Fahrzeug bezahlen mussten. Die praktische Ausbildung zur "Abfahrtkontrolle" teilten wir uns mit je ca. 5 Personen, da kam die pro Person auf nur ca. 10,-?.

Mit etwas Verhandlungsgeschick und mehreren Leuten (wir waren ca. 20 auf einmal) kann man erstaunliche Preise rausholen...

Auch wenn's manche anzweifeln, erst informieren, dann schreiben...

Gruß,
Michael


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern432633
Datum12.10.2007 12:0921972 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichBlieben noch 300,-? für ein paar Fahrstunden und den Theorieunterricht.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man günstiger Wegkommt, wenn man als Gruppe in der Fahrschule einschlägt, aber die 300 EUR kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Allein die Sonderfahrten (Überland, Nacht, Autobahn) machen schon 8 Stunden aus, dazu noch die regulären Fahrstunden bei denen man ja auch ein Pflichtprogramm zu absolvieren hat, dazu noch die 16 Theoriestunden und die Prüfungsfahrt.
Ich weiß jetzt nicht, was eine Fahrlehrerstunde kostet, aber für ein Butterbrot wird er das auch nicht machen.


Grüße
Magnus

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432643
Datum12.10.2007 12:4621970 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus HammerlIch kann mir durchaus vorstellen, dass man günstiger Wegkommt, wenn man als Gruppe in der Fahrschule einschlägt, aber die 300 EUR kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Allein die Sonderfahrten (Überland, Nacht, Autobahn) machen schon 8 Stunden aus, dazu noch die regulären Fahrstunden bei denen man ja auch ein Pflichtprogramm zu absolvieren hat, dazu noch die 16 Theoriestunden und die Prüfungsfahrt.
Ich weiß jetzt nicht, was eine Fahrlehrerstunde kostet, aber für ein Butterbrot wird er das auch nicht machen.


Wie gesagt, das Fahrzeug wurde gestellt, also fielen nur die Kosten für den Fahrlehrer an, ich müßte jetzt nachschauen, aber glaube, das war so in der Gegend um 20-30,-?/Stunde. Und da bei den meisten die alte Klasse 3 inkl. Fahrerfahrung auf 7,5-Tonnern da war, kamen diese mit den Sonderfahrten zzgl. ein oder zwei normalen Stunden locker aus, zumal das Prüfungsfahrzeug ein relativ kleiner LKW war (DB LAF1113). Auch die B-Inhaber brauchten nur wenig mehr an Fahrstunden.
Jedenfalls kam kaum einer über die 500,-? inkl. allen Gebühren. Wohlgemerkt für Klasse C (ohne E).
Vielleicht ist es aber auch einfacher, wenn man die Prüfung in einer 5.000-Einwohner-Kleinstadt machen kann, wo man sowieso jede Straße auswendig kennt.

Gruß,
Michael


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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz432646
Datum12.10.2007 13:0021958 x gelesen
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich meilenweit ins Abseits schieße:

Nichtig bzw. unwirksam soll ein Vetrag bei folgendem sein Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit

Dann sehe ich es aus meinen rudimentären juristischen Kenntnissen so, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrabgehöriger eine hoheitliche Aufgabe im Auftrage des Brandschutzträgers erfüllt.

Wäre er hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, so würde er dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tun und hätte einen Anstellungsvertrag. Anstellungsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit (?) und können daher eingeschränkt werden. Eine Analoganwendung dürfte bei ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen meinem subjektiven Empfinden nach möglich sein. Das ist meine Meinung und ich schreibe das mit keinerlei Gewähr auf Richtigkeit unter unter dem Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen aus meiner Darstellung.

Und außerdem ist ja das eigentliche Thema, dass ein Mangel an CE-Fahrern vorlag und es zu Einschränkungen in der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe kam Und jetzt bete ich wieder meinen Sermon runter, der da lautet:

Es ist die Aufgabe des Brandschutzträgers dafür zu sorgen, dass der Brand-und Katastrophenschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen werden kann. Der Brandschutzträger entscheidet, wie er diese Aufgabe lösen will. Es ist schön, dass Feuerwehrangehörige durch diverse Maßnahmen ihrerseits (z.B. Kauf besserer Schutzausrüstung, Erwerben von Fahrerlaubnissen auf eigene Kosten) den Brandschutzträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe entlasten wollen.

Ich hoffe, dass ihr versteht, dass ich im Grunde viele Dinge, die hier angesprochen werden, ähnlich sehe, aber mir fällt bei Berichten aus dem gesamten Feuerwehrwesen in Deutschland auf, dass manchmal Sachverhalte nicht so gergelt sind, wie es notwendig wäre (Stichwort: Einhaltung der acht Minuten Hilfeleistungsfrist, Stichwort: Tagesausrückstärke, usw.). Ich hoffe, dass ich jetzt nicht vollends danebenlange, aber ist es nicht so, dass die (Verbands-)Gemeinde z.B. ihre Feuerwehren aufstellt und in erster Linie diese Träger sich im Dialog mit ihren Hilfskräften die Gedanken zur Behebung von Problemen und Defiziten machen sollten?

Meine persönliche und private Meinung.
Sollte mir wer falsch zitieren, so wird das nicht unter zwei Tafeln Schkolade bestraft. (SCHERZ!)

Ach ja: hallo meine lieben Stillen Genießer.(SCHERZ!)


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AutorPete8r S8., Aholming / BY432650
Datum12.10.2007 13:1821972 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWenn ein Bedarf an Fahrern dienstlich besteht, ist der auch dienstlich zu decken.

So sehe ich das auch. Wenn ich in einigen Jahre 50 werde und die erste Untersuchung ansteht, wird diese entweder die Gemeinde bezahlen oder der Schein verfällt, fertig. Ich bin, seit ich Kl. 2 habe (Bundeswehr) noch keinen einzigen privaten oder beruflichen Kilometer damit gefahren. Ausschliesslich Fahrten für die BW und die FF. Warum also soll ich für diese Untersuchung Geld ausgeben. Das sollen die bezahlen, die auch den Nutzen daraus ziehen.

Gruß
Peter


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen432652
Datum12.10.2007 13:2621878 x gelesen
Moin,

soll die gerwerbliche Nutzung des Scheins verboten werden (wie??) oder möchte man nur denjenigen, die einen gewerblich Brauchen nicht finanzieren um unter'm Strich mehr Fahrer zu haben, denn wer gewerblich drauf angewiesen ist, würde ihn ja ohne Fw auch selbst zahlen?

ciao,
Thorben


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AutorPete8r S8., Aholming / BY432659
Datum12.10.2007 13:4321959 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAber so wurde es damals (1990) bei der BW gelehrt. Ich kenne / kannte keinen, der nach "der alten" Regelung vor seinem 21. Geburtstag den Schein umgeschrieben bekommen hat.

Ja, Christoh, da hast du schon recht. Mit mir hat einer 1987 BCE bei der BW gemacht, der noch keinen zivilen Führerschein hatte, auch keinen 3er. Er (18) wollte den Schein gleich nach Erhalt umschreiben lassen, hat aber nur den 3er umgeschrieben bekommen, den 2er dann mit 21.

Gruß
Peter


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432685
Datum12.10.2007 15:5422001 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sanders- mit einer Verpflichtung von 10 Jahren (ansonsten anteilmässige Beteiligung der Feuerwehrangehörigen)


Hallo,
so in etwas ist das hier auch geregelt. Soweit ich sagen kann, wurde es bei uns auf 5 Jahre Verpflichtung im Wehrdienst fest gelegt.
Was aber mit Kameraden passiert, die, zB. aus beruflichen Gründen, vorher ausscheiden müssen ... das kann ich nicht sagen.

@Ingo: Wie alt machst du Lüder nur? :-)

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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