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ThemaEinverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorWolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen431771
Datum07.10.2007 14:279972 x gelesen
Hallo Forumsteilnehmer,

suche eine Einverständniserklärung für den Dienst in der Einsatzabteilung für Mitglieder die noch nicht 18 jahre alt sind. Wer von Euch nutzt sowas in der Feuerwehr und würde mir einen Vordruck mal zukommen lassen.

Vielen Dank bereits jetzt schon im vorraus.

Gruß
Wolfgang


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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen431773
Datum07.10.2007 14:497459 x gelesen
Hallo Wolfgang,

mit einer Einverständniserklärung kann ich dir leider nicht dienen. Aber wozu brauchst du die?
Hab gerade mal im §13 ThürBKG nachgelesen, da steht " ..... er wird durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet ". Also denk ich mal das du die Einverständniserklärung eigentlich nicht bräuchtest.

MkG,
Markus


Alles meine persönliche Meinung
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

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AutorLeif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm431777
Datum07.10.2007 15:317398 x gelesen
Und bei Kameraden u18 kommen denn Mama und Papa zum Handschlag?
;) hab aber leider auch keinen Vordruck...aber denke das da auch ein formloses schreiben der Eltern genügt welches dann archiviert wird.
MkG von der Ostsee


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt431784
Datum07.10.2007 15:467318 x gelesen
Ich meine mich zu erinnern, dass als ich damals in die Wehr eingetreten bin unter dem Unterschriftenstrich in Klammern stand "bei Minderjährigen die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters". Das wäre dann ja die Einverständnis.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de



"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen431786
Datum07.10.2007 16:127233 x gelesen
Ich bin weiß Gott kein Jurist. Aber da ja nun mal gesetzlich geregelt ist
(§11 Absatz 2 des NBrandSchG), dass man mit 16 in die Einsatzabteilung darf (je nach Bundesland vielleicht ein anderes Alter) muss man doch nicht zwangsläufig eine Einverständniserklärung der Eltern haben, oder?

Klar ist man erst mit 18 voll geschäftsfähig, aber es gibt doch auch Dinge die man trotzdem vorher schon alleine entscheiden darf. Gehört da evtl. der Eintritt bzw. die "Mitarbeit" in der Einsatzabteilung zu?

Mit kameradschaftlichem Gruß
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg431833
Datum07.10.2007 20:487233 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerKlar ist man erst mit 18 voll geschäftsfähig, aber es gibt doch auch Dinge die man trotzdem vorher schon alleine entscheiden darf. Gehört da evtl. der Eintritt bzw. die "Mitarbeit" in der Einsatzabteilung zu?
Leider nicht so ganz.
In dem Moment, in dem der Jugendliche bei einem Beitritt nicht nur "rechtliche" Vorteile hat, sondern Pflichten auferlegt bekommt, ist regelmäßig die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Idealerweise sollten sogar (wenn vorhanden) beide Elternteile unterschreiben, um möglichen späteren Differenzen aus dem Weg zu gehen.
Diese Zustimmung kann vor und nach dem Beitritt erteilt werden. Die Zustimmung zum Beitritt beinhaltet in der Regel auch die Einwilligung zu allen anderen Mitgliedschaftspflichten. Der gesetzliche Vertreter kann aber auch nach dem Beitritt darüber bestimmen, inwieweit der Minderjährige am Dienstleben teilnehmen darf und eine zunächst erteilte allgemeine Einwilligung auch widerrufen.

Quelle: vereinsknowhow.de


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
--------------------------------------
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
www.nuhr.de

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen431834
Datum07.10.2007 21:147356 x gelesen
Hi,

auch die Kameraden die von der JF in die EA übertreten, füllen einen Zettel aus. (Aufnahmegesuch)
Dort steht bei den Unterschriften: Unterschrift des Mitglieds. Bei nichtvorhandener Volljährigkeit ---> Unterschrift der Eltern.
Kann ich mich noch sehr gut dran erinnern, da mein Vater nicht unterschreiben wollte damals ;-)
Und heute hab ich die Aufnahmegesuche auch mal öfter in der Hand

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen431878
Datum08.10.2007 14:397204 x gelesen
Also wenn das bei euch so geregelt und durchgeführt wird finde ich das gut. Ich kann mich aber dran erinnern, dass es bei mir damals so war, dass meine Eltern unterschreiben mussten als ich in die JF eingetreten bin. Als ich dann aber in die EA übergetreten bin mussten weder meine Eltern etwas unterschreiben noch musste ich ein Aufnahmegesuch oder Ähnliches ausfüllen. Das heißt nicht, dass ich nicht mit meinen Eltern drüber gesprochen hätte. Aber wenn man so drüber nachdenkt kann ich mir schon vorstellen, dass es in bestimmten Situationen zu rechtlichten "Missverständnissen" hätte führen können.

Gibt es dort bei euch eine Grundlage (eine Gemeindeverordnung oder sowas in der Art) für dieses Aufnahmegesuch?

MkG
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg431880
Datum08.10.2007 14:507436 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Patricia Klott

auch die Kameraden die von der JF in die EA übertreten, füllen einen Zettel aus. (Aufnahmegesuch)
Dort steht bei den Unterschriften: Unterschrift des Mitglieds. Bei nichtvorhandener Volljährigkeit ---> Unterschrift der Eltern.


So ist es auch in unserer FF üblich; JF-Angehörige, die mit 17 Jahren einen Aufnahmeantrag zur Aufnahme ( nicht Übernahme) in die EA stellen brauchen auf dem Formular das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Beim JF-Aufnahmeantrag ist das wohl selbstverständlich.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg431945
Datum08.10.2007 23:097471 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannSo ist es auch in unserer FF üblich; JF-Angehörige, die mit 17 Jahren einen Aufnahmeantrag zur Aufnahme ( nicht Übernahme) in die EA stellen brauchen auf dem Formular das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Hmmm. Für was?
In die aktive Wehr aufgenommen werden kann in Ba-Wü nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Und dann ist er volljährig und braucht keine Unterschrit mehr.
Den Antrag kann er ja natürlich schon vorher abgeben. Es kann auch vorher darüber im Feuerwehrausschuß abgestimmt werden. Aber seine Rechtswirkung können Antrag auf und Beschluß über die Aufnahme erst am 18. Geburtstag entfalten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg431946
Datum08.10.2007 23:157317 x gelesen
Guten Abend,

Geschrieben von Christian Fischer

In die aktive Wehr aufgenommen werden kann in Ba-Wü nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Und dann ist er volljährig und braucht keine Unterschrit mehr.
Den Antrag kann er ja natürlich schon vorher abgeben. Es kann auch vorher darüber im Feuerwehrausschuß abgestimmt werden. Aber seine Rechtswirkung können Antrag auf und Beschluß über die Aufnahme erst am 18. Geburtstag entfalten.


Klar, aber wenn man einen 17-jährigen JF-Angehörigen -wie in BaWü möglich- zur TM-1 Ausbildung schicken will, möchte man schon wissen, ob er später in die aktive Abteilung aufgenommen werden will, und dies erkärt er mit der Abgabe seines Aufnahmeantrages. Die entgültige Abstimmung über die Aufnahme erfolgt dann, wenn der Bewerber 18 Jahre alt ist.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg431947
Datum08.10.2007 23:227388 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannKlar, aber wenn man einen 17-jährigen JF-Angehörigen -wie in BaWü möglich- zur TM-1 Ausbildung schicken will, möchte man schon wissen, ob er später in die aktive Abteilung aufgenommen werden will, und dies erkärt er mit der Abgabe seines Aufnahmeantrages.

Nachdem der Antrag aber vor seinem 18. Geburtstag ohnehin noch keine Bindungswirkung entfaltet, kann er den auch ohne Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten abgeben.
Das ist somit dann ohnehin qua FwG quasi schwebend unwirksam bis zum 18. und nicht mehr als eine reine Interessenbekundung, die er vor der Abstimmung noch jederzeit (egal ob schon 18 oder noch nicht) widerrufen kann. Wir fragen deshalb unsere potentiellen Kandidaten einfach müdlich ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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