alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAus- und Weiterbildung bei den Feuerwehren22 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431512
Datum05.10.2007 16:4911366 x gelesen
Hallo Forum,

da das Thema Aus- und Weiterbildung jetzt in so vielen abgespaltenen Threads gleichzeitig diskutiert wird, habe ich mir gedacht, dass man evtl. einen neuen Thread beginnen könnte.
Wie man sieht, bzw. liest ist das ein sehr komplexes Thema, das einen erhöhten Diskussionsbedarf erwarten darf.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern431514
Datum05.10.2007 16:559645 x gelesen
Hallo Anton,

jetzt steh ich etwas auf dem Schlauch! Ist das nicht etwas zu sehr allgemein? Was bezweckst Du damit bzw. auf was soll das hinauslaufen. Es gibt doch eine Rubrik "Ausbildung"!?!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW431515
Datum05.10.2007 16:5612431 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWie man sieht, bzw. liest ist das ein sehr komplexes Thema, das einen erhöhten Diskussionsbedarf erwarten darf.

Weiß nur nicht, ob das hier so einfach geht, ich hab mal einen Artikel/Vortrag herausgesucht, der zu dem Thema genau passt und den ich mehrfach (anfangs noch als Abtleiter Ausbildung) zwischen 1995 und ca. 2000 gehalten hab...

Wenn ich mir dagegen die Realitäten so ansehe... guckt Euch mal die Betriebsstundenzähler der DLK/TLK o.ä. diverser Feuerwehr so an, zieht davon die Einsatzstunden ab und dann betrachtet die Zahl der Mitglieder, die das Ding fahren bzw. v.a. bedienen sollen und über welchen Zeitraum man das betrachtet. Dann erledigen sich viele Folgediskussionen automatisch von selbst....


Aus- und Fortbildung von Feuerwehrführungskräften

1 Vorbemerkungen

Wie überall, so steigt auch bei der Feuerwehr wegen der zunehmenden Leistungsdichte (höhere Anforderungen bei vergleichsweise wenig Personal) der Bedarf an qualifizierten Führungskräften. Während die absolute Zahl wohl bei den meisten Feuerwehren weniger ein Problem darstellt, muß bei der Qualität der Aus- und Fortbildung angesichts der heutigen Herausforderungen noch deutlich zugelegt werden.

Die Industrie geht in sicherheitsrelevanten Bereichen davon aus, daß auch und insbesondere für Führungskräfte mindestens 10 % der Arbeitszeit für Schulungsmaßnahmen, z.B. für Simulatortraining, aufzuwenden sind - können wir bei der Feuerwehr dies sicherstellen? (Vgl. entsprechende Veröffentlichungen in Fachzeitschriften für Sicherheitsingenieure.)

Ein gutes Beispiel für die ?Entwicklung? im Bereich der Ausbildung ist die Kostenbetrachtung. Setzen wir die Kosten für
- ?Personal? (Löhne, Gehälter, Personalsachbearbeitung...)
- ?Ausstattung? (Wachen, Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung....)
ins Verhältnis mit denen für
- Ausbildung (Personalkosten, Ausstattung ...)
je Jahr und/oder je Feuerwehrangehörigen, so dürfte das bei den meisten Feuerwehren im ?Promille?-Bereich liegen!

Diese Schere dürfte angesichts der laufenden Maßnahmen im Mannschaftsbereich (z.B. Aus- und Fortbildung auf den Feuerwachen, im Rettungsdienst..) mit der Höhe des Dienstgrads deutlich zunehmen!



Für wohl alle Bereiche der Feuerwehr gilt folgendes Problem für die Entwicklung der Alarmschichten:
Abb. 1: Entwicklung der (Feuer-)Alarmschichten am Beispiel Düsseldorf für die GAL-Teilnehmer von 1989 ? 1996

Auch bei den Führungskräften ist von ähnlichen Erfahrungsdefiziten im gesamten Bundesgebiet zu hören. Die Ursachen hierfür dürften in
- der Zunahme der absoluten Zahl der Führungskräfte (brutto)
- verhältnismäßig mehr und immer weiter zunehmender (!) Büro-/ Verwaltungsarbeit im Vergleich zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- ungefähr gleicher Einsatzzahl (häufig sogar abnehmende Zahlen!) bei relevanten (Groß-)Ereignissen
liegen.

Haben wir schon in der Vergangenheit deutliche Probleme in der Umsetzung von notwendigen Ausbildungen bekommen, so dreht sich das ?Wissensrad? auch bei der Feuerwehr immer schneller.
Führungskräfte müssen sich mit neuen Themen auseinandersetzen, um diese im Einsatz und in der Verwaltung (z.B. Einsatzvorbereitung, Beschaffungsmaßnahmen..) sicher zu beherrschen.

Wer weiß schon in allen Bereichen und ausreichend genau, wann, ob überhaupt, wie und unter welchen Randbedingungen die Beschaffung und/oder der Einsatz von
- Überdruckbelüftung
- ?Hochdruck? (oder das was davon nach 60 m Schnellangriff DN 19 noch übrig bleibt)
- diverse verschiedene ?Strahlrohrphilosophien?
- Sonderlöschmittel (Pulver, Schaum der verschiedenen Arten)
- Rauchgaskühlverfahren
- Teambildung, stabsmäßiges Führen
- Einsatzstellen- und hier insbesondere Kommunikationsorganisation
- einsatzbegleitende Pressearbeit
möglich, sinnvoll oder gar notwendig ist?

Wie sieht es mit der Rechtsrelevanz von Entscheidungen aus? Wann darf, kann, soll oder muß die Feuerwehr einen Einsatz durchführen oder aber auch verweigern?

Einige Einsätze und auch Verwaltungsentscheidungen der Vergangen-heit haben aber gezeigt, daß immer mehr Führungsentscheidungen auch der Feuerwehren und Hilfsorganisationen bei Problemen, (vermuteten) Straftaten anderer oder gar vermuteten Führungs-fehlentscheidungen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, teilweise sogar in Prozessen enden (vgl. Tödlicher Unfall Köln, Flughafenbrand Düsseldorf, tödlicher Unfall Donaustauf). Dort haben dann Staatsanwälte und Richter in jahrelangen Verfahren mit aufwendigen gutachterlichen Stellungnahmen viel Zeit, jedes Problem von jeder Seite anzugehen und Optimallösungen vorzustellen. Es stellt sich die Frage, ob dem heute jeder gewachsen ist?
Im Zuge der Planung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gilt es diese Probleme zu analysieren und auf eine Verbesserung hin zu arbeiten.

Nachfolgend will ich hierzu einige grundsätzliche Überlegungen darstellen sowie Musterlösungen anreißen.

Um die Aus- und Fortbildung von (Feuerwehr-)Führungskräften beschreiben zu können, müssen zunächst und vordringlich die jeweiligen Anforderungen definiert, beschrieben und festgelegt werden.

Für den Bereich der Feuerwehr bietet es sich aufgrund des Tätigkeitsfeldes an, auf der Grundlage der Hierarchieebenen im Einsatzdienst
"Feuerwehrmann"
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
die Beschreibung einzuleiten.
Hierzu müssen die Anforderungsprofile systematisch (langfristig anwendbare Systeme sind dafür zu entwickeln) ermittelt und die Hierarchieebenen gleichzeitig mit deren Definition aufgabenbezogen voneinander abgegrenzt werden.

Als Führungskräfte sollen in diesem Aufsatz die Ebenen ab und einschließlich Gruppenführer gelten.
Dabei sind grundsätzlich Angehörige von Freiwilliger, Berufs- oder Werkfeuerwehr gleichgestellt, da die jeweiligen taktischen und technischen Anforderungen von der Schwere her grundsätzlich die gleichen sind. Unterschiede bestehen nur in der Häufigkeit der Einsätze bzw. der Art der Einsätze (WF mehr Spezialeinsätze, z.B. im Gefahrgutsektor).

Speziellere Kenntnisse für hauptamtliche Feuerwehrangehörige werden extra erwähnt.


2 Grund(lagen)ausbildung

Für alle Mitarbeiter ist grundsätzlich eine der Laufbahn angepasste feuerwehrtechnische bzw. -taktische Grundausbildung erforderlich. Darunter fallen der sog. Grundlehrgang, eine Gefahrgut-?grund?ausbildung sowie mindestens eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung.
Hier muß schwerpunktmäßig sowohl die Handhabung der Geräte, das Verhalten im Einsatz und an Einsatzstellen sowie das Zusammenspiel des jeweils eingesetzten Teams (der Trupp, die Staffel, die Gruppe) erlernt und trainiert werden. Dies gilt insbesondere für das Bestehen von Notsituationen = Survivaltraining!
Um später ein sicheres Handeln auch unter Extremsituationen zu ermöglichen, sind bestimmte einsatzrelevante Tätigkeiten (z.B. Anlegen eines PA, Aufbau eines Löschangriffs, Verhalten bei Flash-Over etc.) drillmäßig auszubilden (vgl. Ungerer et al., 1993). Dazu ist es erforderlich, daß für die gesamte Aus- und Fortbildung in allen Bereichen möglichst eine dem Einsatzdienst identische Fahrzeug- und Geräteausstattung verwendet wird.

Diese Ausbildung - wie auch alle anderen - muß sich daran orientieren, was tatsächlich vor Ort an den Einsatzstellen abläuft bzw. ablaufen soll.
Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Anpassung der Einsatz- und Ausbildungsvorschriften an das, was tatsächlich in der Praxis durchführbar ist, bzw. für die Praxis unverzichtbar notwendig ist.
(Anmerkung: Das beste bzw. eigentlich das schlechteste Beispiel für nicht einsatznahe Ausbildung ist die derzeit gültige FwDV 4, die von ihren Grundlagen her ca. 75 Jahre alt ist und sich sowohl in der Grundausbildung, in den regelmäßigen Übungen, als auch in den weiterführenden Lehrgängen immer wieder findet, obwohl die heutige Einsatzpraxis völlig anders aussieht! Gleichwohl wird aus ?politischen? Erwägungen seit Jahren an dieser Vorschrift festgehalten und jede auch noch so offensichtlich notwendige (Teil-)Änderung blockiert. Dadurch wird m.E. die Akzeptanz von grundlegenden Einsatzvorschriften grundsätzlich gefährdet! Als Beweis für diese Behauptung führe ich hier an, daß offensichtlich immer mehr Feuerwehren dazu übergeben, sich ihre ?eigenen? Feuerwehrdienstvorschriften für Ausbildung und Einsatz zu ?basteln?!)

Die Ausbildung muß praxisnah und möglichst realistisch, nicht objekt- sondern szenarienorientiert, an verschiedenen Übungsobjekten und unter verschiedenen Einsatzsituationen durchgeführt werden.
Das Üben an echtem Feuer und mit echten (Sonder-)Löschmitteln (z.B. Schaum, Pulver) ist für einen effizienten Personaleinsatz und zur Erzielung guter Einsatzergebnisse unverzichtbar. Hierfür sind geeignete Übungsanlagen in ausreichender Zahl zu schaffen und zu unterhalten.

Je nach Ausführung richten sie sich z.B. an Grundausbildungsteilnehmer (vgl. Abb 2). Die Anlage dient hier z.B. dem kontrollierten Heranführen an Hitze und Rauch, "Eindrillen" von richtigem Einsatzstellenverhalten z.B. bei einem Flash-Over.
Sie können aber (wie in der Ausführung von Abb. 3) zum problemorientierten Training von Mannschaft und Führungskräften als Team genutzt werden.


























Abb. 2: Gasbetriebene Übungsanlage der Feuerwehr Aachen.
Foto: Cimolino



















Abb. 3: Mineralölbefeuerte Tankwagenbrand-Simulation bei RISC, Rotterdam
Foto: Cimolino
Gleiches gilt für die Ausbildung im Bereich Technische Hilfeleistung. Hier müssen sowohl für die technische Rettung als auch für den Einsatz bei Gefahrgutunfällen geeignete Übungsszenarien vorhanden sein, um eine realistische und einsatznahe Ausbildung gewährleisten zu können.


























Abb. 4: Übungen an verschiedenen Fahrzeugtypen, hier Ausbilder-schulung durch das Rescue Engineering Institute (REI) an der Feuerwehrschule Düsseldorf
Foto: Trunitschek

Diese Übungsanlagen sind neben der Grundlagenausbildung auch für die weitergehende Aus- und Fortbildung unverzichtbar.

Zusätzlich sollte angestrebt werden, alle Mitarbeiter für die Hierarchiestufe "Feuerwehrmann" mindestens als Rettungssanitäter (i.d.R. nur für hauptamtliche Kollegen erforderlich und leistbar) sowie als Maschinist für Lösch- und für Hubrettungsfahrzeuge (inklusive Führerschein) auszubilden. Am Rettungsdienst beteiligte Feuerwehren müssen einen entsprechenden Anteil ihrer Mitarbeiter bis zum Rettungsassistenten weiter qualifizieren. Ggfs. muß hier angesichts der Fortbildungsproblematik langfristig über eine Spezialisierung nachgedacht werden.
Die Ausbildung im Rettungsdienst muß die Mitarbeiter zur Teamarbeit z.B. einer RTW-Besatzung sowohl untereinander als auch mit einem Notarzt befähigen.
Im Bereich der Fortbildung müssen regelmäßig die Kenntnisse in allen Bereichen des Einsatzdienstes durch Übungen aufgefrischt werden und zusätzlich die Arbeitsabläufe ständig dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst und optimiert werden.
Auf die einzelnen Komponenten wird hier nicht näher eingegangen. Details z.B. für die Brandschutzausbildung finden sich u.a. in der Zeitschrift Brandschutz 3/1996.


3 Führungskräfteaus- und ?fortbildung

3.1 Gruppenführer

Zunächst ist das Anforderungsprofil respektive die Tätigkeits-beschreibung für den Gruppen- oder Fahrzeugführer festzulegen.

Der Gruppenführer ist der "erste" Einsatzleiter.
Er ist dem im Gefahrenbereich eingesetzten Personal am nächsten und steht damit in hoher Verantwortung.
Er muß im Einsatzdienst in der Lage sein,
- eigenständig kleinere Einsätze (z.B. PKW-Brand) mit seinem Fahrzeug und dem zugeteilten Personal bis maximal Gruppenstärke selbständig abzuarbeiten (dazu gehört auch, die entsprechende Einsatzlage auf ihre rechtlichen Konsequenzen grob abschätzen zu können!),
- im Zugverband mit anderen Fahrzeugbesatzungen zusammen zu arbeiten,
- Weisungen (Zielsetzungen, Befehle) der nächsten Führungsebene (Zugführer) z.B. in Befehle umzusetzen,
- von ihm gegebene Aufträge/Befehle auf ihre Umsetzung hin zu kontrollieren,
- die Sicherheit seiner Mannschaft einzuschätzen,
- von ihm eingesetzte Trupps zu überwachen,
- Einsatzlagen bis hin zur Zugebene grob zu beurteilen, um ggfs. Fahrzeugaufstellungen richtig zu veranlassen bzw. einen Angriff mit seiner Einheit einzuleiten.





















Abb. 5: Der Gruppenführer muß Gefahrenlagen für seine Mannschaft richtig einschätzen und entsprechende und eindeutige Befehle erteilen! Hier Vorgehen der Mannschaft zum Abschiebern einer Gasleitung. Zwei Trupps decken von den Flanken den 5. Kollegen der die Leitung abschiebert.
Foto: Theis, BF Düsseldorf


Der Gruppenführer ist der (Haupt-)Ausbilder der Mannschaft.
Er muß als Ausbilder im Unterricht oder in Übungen Wissen zu bestimmten eingegrenzten Themen praxisorientiert an die Mannschaft und seine Kollegen vermitteln können.
Der Gruppenführer ist das Bindeglied zwischen Mannschaft und Führung.
Er ist der (Über-)Mittler von Entscheidungen der Führung und Bedürfnissen der Mannschaft. Er muß dazu
- Dienst- und Ausbildungspläne entsprechend den Vorgaben der Wachleitung/ Wehrführung erstellen bzw. umsetzen können,
- Verwaltungshilfsmittel (vermehrt EDV-unterstützt) im Rahmen des vorhandenen Potentials nutzen können,
- an der Beurteilung der Mannschaft mitwirken können, (Hauptamtliche)
- den Wachbetrieb nach den Vorgaben der Wachleitung organisieren können, ggfs. mit berechtigten Einwänden remonstrieren, (Hauptamtliche).

Hieraus folgt, daß die Qualität des Gruppenführers eine der wichtigsten Faktoren für die Qualität des Einsatzes und auch des sonstigen Dienstbetriebs ist.

Die Mitarbeiter der Hierarchiestufe "Gruppen-(Fahrzeug-)Führer" sind deshalb speziell in den Bereichen
- Einsatztaktik (Führen von selbständigen taktischen Einheiten bis maximal (?verstärkte?) Gruppenstärke, Befähigung zur Zusammenarbeit mit mehreren Einheiten - im und ohne Zugverband),
- Einsatzrecht (soweit für den Einsatz einer Gruppe relevant)
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, hauptamtliche Kollegen auch z.B. Beurteilungswesen)
- Ausbildung (z.B. Medieneinsatz, Grundlagen der Rhetorik) und
- Allgemeine Verwaltung (gilt v.a. für hauptamtliche Kollegen, z.B. Organisation eines Wachbüros, Einsatz von EDV in entsprechenden Bereichen beherrschen)
weiter zu schulen.
Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Je nach den Vorgaben der Personalwirtschaft bzw. der Einsatzvorbereitung sind u.U. auch weitergehende Lehrgänge (z.B. GSG-Führungsausbildung, bzw. Strahlenschutz II oder GSG II bzw. Lehrtaucher etc.) erforderlich.
Das Einleiten eines Einsatzes als erste Führungskraft sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis maximal Gruppenstärke muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien geübt werden.


























Abb. 6: Szenario THL: Zusammenspiel von Löschfahrzeug, Rüstwagen, Rettungsdienst
Einsatzübung der Feuerwehr München in Hammelburg
Foto: Cimolino


3.2 Zugführer

Auch hier ist zunächst das Anforderungsprofil festzulegen. Dabei ist anzumerken, daß es je nach Größe der Feuerwehr und deren Stukturen (z.B. bei den hauptamtlichen Kollegen) zu Überschneidungen zwischen den "reinen" Anforderungsprofilen für Zug- bzw. Verbandsführer kommen kann. Hier ist im Einzelfall das Profil entsprechend örtlich zu definieren.

Der Zugführer ist der erste übergeordnete Einsatzleiter
Er ist für das Zusammenwirken der ihm unterstellten Einheiten verantwortlich.
Er gliedert seinen (zugewiesenen) Bereich und weist seinen Gruppenführern Abschnitte/Aufgaben zu, dabei setzt er ggfs. Weisungen übergeordneter Einsatzleiter um.
Er überwacht den Einsatzablauf.
Er muß in der Lage sein,
- auch größere Einsätze mit seiner Einheit (möglicherweise auch aus mehreren Fahrzeugen unterschiedlicher Standorte bestehend) und dem damit zugeteilten Personal selbständig abzuarbeiten.
- die entsprechende Einsatzlage auf ihre rechtlichen Konsequenzen einschätzen zu können.
- im Verband mit mehreren Einheiten zusammenzuarbeiten,
- Weisungen (Aufträge, Zielsetzungen, Befehle) der nächsten Führungsebene (Verbandsführer, Einsatzleiter) in Zielsetzungen bzw. Befehle an seine Fahrzeugführer umzusetzen,
- von ihm gegebene Weisungen, Befehle etc. auf ihre Umsetzung zu kontrollieren,
- die Einsatzlage unter Sicherheitsaspekten für eigene Kräfte und in Bezug auf die Bevölkerung einzuschätzen,
- Einsatzlagen bis hin zur Verbandsführerebene grob zu beurteilen, um ggfs. Fahrzeugaufstellungen richtig zu veranlassen bzw. einen umfassenden Angriff seiner Einheit einzuleiten,
- als Abschnittsleiter mit spezialisierten Aufgabenzuweisungen zu arbeiten,
- je nach Verwendung auch als Mitglied einer größeren Einsatzleitung (z.B. TEL, Abschnittsführungsstelle etc.) z.B. als Fachberater oder unter Umständen sogar als Stabsmitglied (S 1 - S 4) arbeiten zu können.

Der Zugführer wirkt als Ausbildungskoordinator
Er ist für die Einteilung der Ausbilder (in der Regel GrFü) verantwortlich, koordiniert deren Einsatz und die Ausbildungsinhalte. Außerdem sorgt er für die Fortbildung der Ausbilder, beteiligt sich daran und an der Ausbildung der Mannschaft.
Der Zugführer muß deshalb in der Erwachsenenbildung tätig werden können und über ausreichende Kenntnisse in Pädagogik, Rhetorik und Medieneinsatz verfügen.

Der Zugführer ist wichtiges Bindeglied zwischen Einheit und übergeordneten Strukturen.
Er muß ?Verwaltungsentscheidungen? der Amtsleitung (BF, WF) bzw. der Kommandoebene (FF) der Mannschaft übermitteln und zu seinen Vorgesetzten loyal stehen.
Er vertritt die Meinung der Einheit gegenüber den Vereinsgliederungen und Verbänden, beteiligt sich ggfs. an der Fach- bzw. Gremienarbeit und sorgt so für den Praxisbezug in den jeweiligen Strukturen.
Er sorgt für die Umsetzung der gegebenen Regeln (Gesetze, FwDV´s, UVV´s, Richtlinien etc.) in seinem Bereich.

Der Zugführer ist der Förderer und Forderer der Mannschaft.
Er steht bei allgemeinen Fachfragen und Problemen als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.
Er unterstützt die Motivation der Kameraden und fördert die Leistungsträger.
Er steht bei Problemen nach Einsätzen als Mittler zwischen Mannschaft und geeignetem Fachpersonal zur Verfügung.
Er verfügt deshalb über ausreichende Kenntnisse der Menschenführung und der Streßbewältigung.

Zugführer sind deshalb im feuerwehrtechnischen Bereich in jedem Fall bis zur Führungsebene Zugführer auszubilden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, als Abschnittsleiter für bestimmte Sonderaufgaben (z.B. Dekontamination, bei Feuerwehren mit integriertem Rettungsdienst auch als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst) oder als Mitglied einer größeren Einsatzleitung eingesetzt werden zu können.
Allgemeine Kenntnisse sind den Führungskräften in den verschiedenen Sachgebieten/Abteilungen/Produktgruppen einer Feuerwehr zu vermitteln. (V.a. BF, WF)
Spezielle Kenntnisse sind diesen Führungskräften in den Bereichen
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, Umgang mit Extremsituationen, hauptamtliche Kollegen insbesondere auch Beurteilungswesen),
- Recht (Einschätzung einer speziellen Einsatzsituation aufgrund der herrschenden Rechtslage),
- Ausbildung (z.B. Medieneinsatz, Grundlagen der Rhetorik, Erstellung von Ausbildungsunterlagen, Lehrplänen) und
- Allgemeine Verwaltung (v.a. hauptamtliche Kollegen z.B. Organisation einer Verwaltungseinheit wie einem Sachgebiet, Einsatz von EDV in entsprechenden Bereichen beherrschen und Mitarbeit an entsprechender Bedarfsermittlung, Grundkenntnisse im praktischen Haushaltswesen)
zu vermitteln.

Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren. Im Bereich der Einsatztaktik ist ggfs. je nach Einsatz der Führungskraft die Weiterqualifizierung bis hin zum Verbandsführer erforderlich.
Sonderlehrgänge wie GSG-Führungslehrgänge, z.B. Strahlenschutz II bzw. GSG II, sollten für Zugführer obligatorisch sein, wenn ihre Einheit bei derartigen Lagen eingesetzt werden kann. Strahlenschutz III-Lehrgänge sind dagegen nur für bestimmte Zugführer und auch nicht in allen Feuerwehren erforderlich. Näheres hierzu muß die Einsatzvorbereitung festlegen.
Das Einleiten eines Einsatzes als erste Führungskraft, die Übernahme der Einsatzleitung sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis hin zu mehreren Zügen muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien geübt werden.
Planspiele, insbesondere solche von größeren Ereignisse - die ja nur sehr aufwendig real für Übungen darstellbar sind - ergänzen die taktische Aus- und Weiterbildung.






















Abb. 7: Neue Planspielanlage der Feuerwehr Düsseldorf mit Wechselplatten und auswechselbaren Schadensmodellen (hier: Eisenbahnüberführung).
Foto: Cimolino

Spätestens hier sollten auch bundesweit einheitliche Planspielregeln aufgestellt werden, um die Führungsausbildung zu vereinheitlichen.
(Wie sollte eine Planspielanlage mindestens ausgestattet sein? Wie wird die Lage dargestellt = visualisiert? Wo und wie wird in das "Spiel" eingestiegen? Welche Funktionen werden im Spiel wie ausgeübt, z.B. Spielleiter und Beurteiler nicht in einer Person? Welche Punkte müssen vom "Spieler" mindestens in welcher Form angesprochen werden? Welche Funktionen muß ein Spieler sicher beherrschen können - nur Zugführer, oder auch schon Teile der nächsten Ebene?)


3.3 Verbandsführer

Hier sei ebenfalls zunächst ein Anforderungsprofil (siehe Anmerkung zu den Zugführerprofilen!) beschrieben:

Der Verbandsführer ist der übergeordnete Einsatzleiter.

Er muß im Einsatzdienst in der Lage sein,
- eigenständig auch größte Einsätze mit Einsatzkräften aus verschiedenen Einheiten und Organisationen zu leiten und zu bewältigen,
- die für das Ziel erforderlichen Maßnahmen durch Weisungen (Aufträge, Zielsetzungen, Befehle) an die nächste Führungsebene (Verbandsführer, Zugführer) zu veranlassen und deren Umsetzung zu kontrollieren,
- die Gesamteinsatzlage allgemein unter Sicherheitsaspekten für eigene Kräfte und in Bezug auf die Bevölkerung einzuschätzen,
- sowohl als Mitglied einer Einsatzleitung/eines Stabes als auch als Leiter einer TEL arbeiten zu können.

Der Verbandsführer ist oft auch Bindeglied zwischen Einsatzkräften und Verwaltung/Politik.
Zumindest der Verbandsführer (Hier: auch Wehrführer einer FF) ist neben den einsatztaktischen Funktionen als Gefahrenabwehrbehörde Teil der allgemeinen Verwaltung.
Er muß deshalb
- das Personal entsprechend den einsatztaktischen Bedingungen und den personalwirtschaftlichen Vorgaben auf die verschiedenen Wachen bzw. Abteilungen aufteilen können (hauptamtliche Kollegen),
- den Einsatz von Verwaltungshilfsmitteln (vermehrt EDV-unterstützt) planen können,
- die ihm zugeteilten Führungskräfte/Mitarbeiter beurteilen können (hauptamtliche Kollegen),
- den Betrieb der Feuerwehr nach den politischen Vorgaben organisieren können, ggfs. mit berechtigten Einwänden remonstrieren,
- wirtschaftliche Grundsätze des Personal- und Mitteleinsatzes kennen und beachten (v.a. hauptamtliche Kollegen),
- als Abteilungs- bzw. Amtsleiter oder Stadtbrandmeister die Leitung und Verantwortung für eine Produktgruppe/Abteilung bzw. eine ganze Feuerwehr wahrnehmen können,
- die rechtlichen Vorgaben aus verschiedenen Bereichen (Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc.), die für den Dienst- und Einsatzbetrieb einer Feuerwehr wichtig sind, kennen und deren Einhaltung überwachen,
- in diversen länder- bzw. bundesweit tätigen Arbeitsgruppen sachorientiert mitarbeiten bzw. eine solche Arbeitsgruppe leiten können.
- die jeweilige Feuerwehr etc. repräsentieren können.

Verbandsführer sind im feuerwehrtechnischen Bereich in jedem Fall bis zur Führungsebene Verbandsführer sowie als Leiter einer TEL auszubilden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, als Einsatzleiter fachdienstübergreifend eingesetzt werden zu können.
Allgemeine Kenntnisse sind den Führungskräften in den verschiedenen Sachgebieten/Abteilungen/Produktgruppen einer Feuerwehr zu vermitteln (v.a. den hauptamtliche Kollegen).
Spezielle Kenntnisse sind für diese Führungskräfte in den Bereichen
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, Umgang mit Extremsituationen, hauptamtliche Kollegen auch Beurteilungswesen),
- Recht (Überblick über die für den Bereich Feuerwehr geltenden allgemeinen Gesetze und Verwaltungsvorschriften sowie deren praktische Handhabung),
- Grundzüge der Arbeit bzw. Struktur der politischen Gremien (Ausschüsse, Stadtrat, Feuerwehr als Teil der Verwaltung),
- Allgemeine Verwaltung (v.a. hauptamtliche Kollegen in z.B. Organisation einer Verwaltungseinheit, z.B. einer Abteilung oder eines Amtes, Organisation des Einsatzes von EDV, Grundkenntnisse im praktischen Haushaltswesen) und
- Länder- bzw. bundesweite Fachgremien (welche Gremien existieren und wofür sind diese zuständig?)
erforderlich.
Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Sonderlehrgänge wie GSG-Führungslehrgänge, z.B. Strahlenschutz II oder GSG II, sollten für Verbandsführer obligatorisch sein. Strahlenschutz III-Lehrgänge sind dagegen nur für bestimmte Führungskräfte erforderlich. Näheres hierzu muß die Einsatzvorbereitung festlegen.
Die Übernahme der Einsatzleitung sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis hin zu mehreren Zügen/Verbänden muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien zumindest auf Stabsebene geübt werden.
Planspiele, insbesondere solche von größeren Ereignisse - die ja nur sehr aufwendig real für Übungen darstellbar sind - ergänzen die taktische Aus- und Weiterbildung.


4 Grundsätzliche Aussagen zur Fortbildung

Gerade für die speziellen Seminarinhalte der Personalführung oder der allgemeinen Verwaltung ist es sinnvoll, auf externen Sachverstand außerhalb der Feuerwehren zurückzugreifen.

Für spezielle Aufgabengebiete (z.B. Kranführer) sind u.U. die jeweils von den gewerblich tätigen Stellen bzw. deren Aufsichtsbehörden (z.B. Berufsgenossenschaften etc.) erlassenen (Ausbildungs-)Vorschriften zu adaptieren bzw. an den Bedarf der Feuerwehr anzupassen.

Speziell für die Arbeit der hauptamtlichen Kollegen in den Sachgebieten/ Abteilungen/Produktgruppen sind oft detaillierte Fachkenntnisse erforderlich. Die Erlangung derselben darf nicht nur dem "training on the job" überlassen bleiben, vielmehr ist im Hinblick auf die geforderte Effektivität und Kundenfreundlichkeit des Dienstleistungsunternehmens "Feuerwehr" für jede Stelle ein (Ausbildungs-) Anforderungsprofil (vgl. weiter unten) zu erstellen. Dieses muß dann z.B. über Fachseminare oder Lehrgänge bei geeigneten Stellen ausgefüllt werden.
Durch regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fachveranstaltungen (Messen, Kongressen etc.) ist Anschluß an die Entwicklung zu halten!

Die Aus- und Fortbildung hat so zu erfolgen, daß die Motivation der Kollegen (egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig) gefördert wird. Dies geschieht insbesondere auch durch möglichst weitgehende Eigenverantwortung in deren Teilbereichen - hierzu zählt auch das Eingehen auf entsprechende begründete Fortbildungswünsche (vgl. hierzu z.B. Sprenger, R., 1996). Ist dies durch z.B. finanzielle Probleme nicht möglich, ist der betreffende Bereich einer intensiven Aufgabenkritik (ist die betreffende "Leistung" erforderlich?, wichtiger als andere?, woher sind Mittel zu beziehen?) zu unterziehen. Im Extremfall ist die Leistung (z.B. Tauchwesen) einzustellen.
Grundsätzlich gilt, daß möglichst viel Praxis (bzw. Praxisnähe) und möglichst wenig Theorie vermittelt wird. "Machen bringt mehr als Lesen oder Hören!"

Insgesamt sollte jedoch zumindest im Führungsbereich des gesamten Feuerwehr- und Rettungsdienstsektors mehr nach den modernen Ausbildungsmethoden (Führungskräfteausbildung) der Polizei oder des Militär vorgegangen werden. Mit dem schon aufgrund der zu großen Lehrgänge (Kostendiskussion!) derzeit immer noch vorherrschenden nahezu reinem Frontalunterricht in den Feuerwehrführungslehrgängen ist es unmöglich, die zukünftigen Führungskräfte auf die vielfältigen Anforderungen vorzubereiten. Bestimmte Themengebiete sollten unbedingt ergänzend zu grundlegenden Unterrichten in begleitenden Workshops bzw. kontrollierter Teamarbeit vertieft werden, dazu zählen z.B.
- Personalplanung (Umfang und Qualifikation)
- Menschenführung (v.a. Beurteilung, Umgang mit Problemsituationen)
- allgemeines Controlling (Wichtige Kennzahlen, deren Ermittlung und Bewertung sowie dazugehörige Steuerungsmöglichkeiten!)
- Recht (Bewertung verschiedener Verwaltungs- bzw. Einsatzsituationen und Erarbeitung von z.B. Musterbescheiden, Bearbeitung von Widersprüchen etc.)
- Bedarfsermittlung (von Detailfragen, wie: Wieviel und welche Löschmittel sollten grundsätzlich warum vorgehalten werden? bis hin zum kompletten Brandschutzbedarfsplan!)

Je ?höherwertiger? der Dienstgrad und damit die erforderliche Ausbildung, desto intensiver und teamorientierter muß die Aus- und Fortbildung geschehen!


5 Übungen

Für Übungen sollten neben allgemeinen Grundsätzen (Einsatztaktik gemäß FwDV xyz etc.) vor allem in der Fortbildung auch Szenarien verwendet werden. Hier werden analog zu bestimmten (Sonder-) Situationen bestimmte Verhaltensweisen antrainiert. Als beispielhafte Szenarien können z.B. gelten:
- Wohnhausbrand
- Hochhausbrand
- Brand in einer Industrieanlage
- Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person
- Massenanfall von Verletzten
- Gefahrguteinsatz
- Einsatz (Brand) in einer unterirdischen Verkehrsanlage (U-Bahn, Tunnel etc.)
Da es zu viele verschiedene Einsatzformen gibt, kann man nicht alle trainieren, jedoch lassen sich zu bestimmten Einsatzformen ganz bestimmte erforderliche Tätigkeiten zuordnen und von anderen Formen unterscheiden.

Für größere Übungen sollte die Trennung in Einsatz- und Übungsleitung sowie die Benennung von (neutralen) Schiedsrichtern mit einer ehrlichen Nachbereitung obligatorisch sein.























Abb. 8: Ausgangslage für eine TEL-Übung, dargestellt an einem extra dafür erstellten Planspielmodell.
Foto: Deusen, Feuerwehr Düsseldorf




















Abb. 9: Ausgangslage für eine TEL-Übung, dargestellt an einem extra dafür erstellten Planspielmodell.
Foto: Deusen, Feuerwehr Düsseldorf


















Abb. 10: Übende TEL im bzw. neben ELW 2.
Foto: Cimolino
Im konkreten Fall wurde mit einer kompletten eigenen TEL der Stadt Düsseldorf mit eigenem Material an der Akademie für Notfallvorsorge und Zivilschutz (ehem. Katastrophenschutzschule des Bundes) in Ahrweiler geübt.
Interne Probleme werden durch die Realitätsnähe schnell klar (hier: z.B. Platzprobleme für komplette TEL im ELW 2).

Auch ehrenamtliche Kollegen müssen sich hier offensiv einer objektiven Kritik stellen, da im Schadensfall bzw. in der rechtlichen Aufarbeitung hinterher niemand auf die Frage von Haupt- oder Ehrenamt Rücksicht nimmt.

Fehler zu erkennen, sie zu diskutieren, einzugestehen und im Anschluß zu beseitigen hat nichts mit Schwäche, aber sehr viel mit Professionalität zu tun!

Eine konsequente und gründliche Übungsvorbereitung (z.B. reale Einsatzzeiten berücksichtigen!) ist deshalb wichtig und sollte von einer eigenen Anlegergruppe immer wieder durchgeführt werden. Damit sich der Aufwand für die einzelnen in Grenzen hält, sollten die Übungslagen zwischen den Feuerwehren (auch über Kreis- bzw. Ländergrenzen hinweg) ausgetauscht werden. Ab einer bestimmten Schadensgröße können auch mit Hilfe von Planspielen entsprechende Stabsübungen durchgeführt werden.


6 Ermittlung des genauen Aus- und Fortbildungsbedarfs

Zur Ermittlung des genauen Aus- und Fortbildungsbedarfs gibt es diverse Möglichkeiten. Zunächst gelten natürlich die entsprechenden Laufbahnverordnungen und Ausbildungsvorschriften der Länder. Darüber hinaus bieten sich Umfragen und deren Auswertung an, wenn eine größere Neuorientierung ansteht.
Am Schluß sollte für jede Feuerwehr ein Ausbildungskonzept für alle Stellen (mit Führungskräften) entweder in pauschaler Regelung (das dürfte z.B. in einer größeren Feuerwehr für die Ebene der Gruppenführer der Fall sein) oder mit einer Einzelbeschreibung stehen.
Dieses Ausbildungskonzept sollte einerseits alle Funktionsstellen (nicht die Stelleninhaber!) und andererseits alle notwendigen Lehrgänge/Seminare in einem Raster enthalten.
Im nächsten Schritt ist festzulegen, welche Stelle welchen Aus- bzw. Fortbildungsbedarf hat und wie dringend dieser erfüllt werden muß.
Abschließend ist in einem Soll-Ist-Vergleich für jeden Stelleninhaber die erforderliche Aus-/Fortbildung zu definieren und entsprechend der festgelegten Dringlichkeit die Ausbildung in Absprache mit den Abteilungen/Sachgebieten/Mitarbeitern einzuleiten.
Wird eine Stelle neu besetzt ist es so relativ leicht möglich, die notwendige (Weiter-) Qualifizierung einzuleiten.

Nachfolgend hierzu einen Teil des entsprechenden Konzepts für die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Düsseldorf als mögliches Beispiel (teilweise haben die Lehrgänge heute andere Bezeichnungen, da das Konzept von 1994 ist).

Auszug:

"Für die Erfüllung der Anforderungen, die auf den einzelnen Planstellen an die jeweiligen Stelleninhaber gestellt werden, ist schon wegen der unterschiedlichen Aufgabenfelder eine differenzierte Weiterbildung auf der Grundlage des laufbahnrechtlich erforderlichen und bei der Stellenbesetzung schon vorhandenen Wissens erforderlich.

Neben einigen Spezialgebieten für besondere Anforderungen werden insbesondere die Themenbereiche
- Menschenführung
- Führungslehre bei größeren Schadensereignissen
- Grundlagen der Wirtschaftslehre
- Umgang mit den/dem "Kunden"
in den Laufbahnlehrgängen allenfalls unzureichend vermittelt. Hier muß deshalb die Weiterbildung ansetzen, um die Beamten auf eine langfristige Tätigkeit in einer "offenen Verwaltung" der qualifizierten Ressourcenverwaltung vorzubereiten. Es geht letztlich um die Optimierung des Einsatz- bzw. Verwaltungshandelns mit dem Ziel der Nutzenmaximierung.

Nachfolgend werden die wichtigsten Seminare und Lehrgänge, die dem Amt 37 zumeist gebührenfrei zur Verfügung stehen, aufgeführt. Nicht berücksichtigt wurden Lehrgänge die dem Laufbahnrecht (z.B. B III, B IV, B VI, GSG I, StrSch I etc.) oder einer speziellen Fachausbildung (z.B. Fahrlehrer, Sicherheitsbeauftragter, spez. VB-Lehrgänge) zuzuordnen sind. In einem ersten Schritt derfolgt die Betrachtung für die Laufbahngruppen des gehobenen und höheren feuerwehrtechnsichen Dienst sowie der entsprechenden Verwaltungsstellen bei 37.

Neben den Seminaren/Lehrgängen sind die Planstellen nach Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Sachbearbeiter sowie Einsatzführungsdiensten (A-, B- und C-Dienst) aufgeführt, wobei beim C-Dienst noch zwischen Wachvorsteher und "Nur-C-Dienst" unterschieden wird.
Anschließend erfolgt die Wertung der Dringlichkeit/Wichtigkeit mit einem Wert von 0 - 3:
0 = Nicht erforderlich
1 = Wünschenswert, nach Möglichkeit belegen
2 = Wichtig, belegen
3 = Unabdingbar, schnellstmöglich belegen

37/3-3 (Amt/Abteilung-Dringlichkeit)



An Ausbildungstätten wurden aufgeführt:
LFS = Landesfeuerwehrschule NW in Münster
St.Inst. = Studieninstitut der Landeshauptstadt Düsseldorf
KSB = Katastrophenschutzschule des Bundes in Bad Neuenahr ? Ahrweiler (heute Akademie für Notfallvorsorge und Zivilschutz)



Seminar/Lehrgang Schule Abteilungsleiter Sachgebietsleiter Sachbearbeiter Einsatzführungsdienste
A-Dienst B-Dienst WV/C-Dienst C-Dienst
Anlegen und Durchführen von Übungen KSB 37/3-2
37/5-2 37/3-3
37/51-1
37/52-3 37/3-3
37/521-2 (beide) 0 0 0 0
Zusammenwirken der Fachdienste im Einsatz KSB 37/3-3 37/3-3 37/22(LSt)-2 3 3 2 1
Führer in der TEL KSB 37/3-3 37/3-3 37/22(LSt)-2 3 3 2 1
Menschenführung im KatS I KSB 37/3-2 37/3-2
37/52-2 37/3-2
37/521-2
37/522-2 3 3 2 2
Menschenführung im KatS II KSB 37/3-2 37/3-2
37/52-2 37/3-2
37/521-2
37/522-2 3 3 2 2
F/B-AGW LFS 0 0 37/4-1
37/521-2 0 0 0 0
F/B GW Meßtechnik GSG LFS 0 0 37/4-1
37/521-1 0 0 0 0
F/B GW GSG/Str.Sch. LFS 0 0 37/4-1
37/521-1 0 0 0 0
F/B V + F/B V (F) LFS - 37/52-2 37/22 (Leiter
LSt)2
37/521-1 3 3 2 1
Strahlenschutz II LFS - - 37/521-3 (beide)
37/23-2 3 3 2 2
Strahlenschutz III LFS - - 37/521-3 (beide) 2 3 1
Fw-U-2 0
GSG II LFS - - 37/6CK-2
37/521-3 2 3 2 1

Ende des Auszugs!

Die Fortbildung sollte ebenso stellenbezogen durchgeführt werden, hierzu ist es am einfachsten - falls möglich ? jedem Bereich Budgets zuzuweisen.
Je nach Thema sind interne Seminare (nicht immer kostengünstiger!!) oder externe Veranstaltungen dazu durchzuführen.
Um die Effektivität jeder angebotenen Aus- und Fortbildungs-veranstaltung zu erhöhen und sie ökonomischer durchführen zu können, bieten sich Kooperationen zwischen verschiedenen Feuerwehren an (z.B. die eine macht die Strahlenschutzfortbildung, die andere dafür die Gefahrgutfortbildung).
In jedem Fall ist dabei aber die Abklärung der erforderlichen Inhalte zwischen den beteiligten Feuerwehren notwendig, soweit diese nicht durch allgemeine Regelungen (z.B. FwDV) definiert sind.
Strittige oder unklare Fragen lassen sich oft in einem Workshop klären, das einem Seminar oder Lehrgang angegliedert ist.

In jedem Fall sind für die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen in den Stellenbeschreibungen ausreichende Zeiträume vorzusehen!

Am Schluß - bzw. damit auch wieder am Anfang - muß ständiges Controlling sicherstellen, daß die gewählte Form bzw. der Inhalt der Aus- und Fortbildung noch mit den Anforderungen übereinstimmt!
Hierzu bietet sich der Einsatz von "feed-back"-Bögen an, womit nach dem Ende jeder Aus-/Fortbildungsveranstaltung die Teilnehmer über die Akzeptanz, die Inhalte und die Qualität der Ausbildung sowie nach Vorschlägen - i.d.R. anonymisiert - befragt werden.


Verfasser:
Dipl.-Ing. Ulrich Cimolino
Städt. Oberbrandrat
Feuerwehr Düsseldorf, Abteilungsleiter Technik (bis 31.08.98 Aus- und Fortbildung)


Literatur:
- Cimolino, Ulrich: Praxisnahe Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr, in: brandschutz, 3/1996, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1996
- Cimolino, Ulrich: Vortragsskript zum Vortrag "Aus- und Fortbildung von Feuerwehrführungskräften", Bruchsal, 1996
- Cimolino, Ulrich: Aus- und Fortbildung: Wo stehen wir ? wo sollten wir sein? in: 112 ? Magazin der Feuerwehr, efb Verlag, Erlenseee, 4/1998
- Schmid, Friedrich: Saunabrand wie jeder andere?, in: brandwacht 01/99, Bayerisches Staatsministerium des Inneren (Hrsg.), Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 1999
- Sprenger, Reinhard K.: Mythos Motivation, Wege aus einer Sackgasse, Campus Verlag Frankfurt/New York, 1996
- Prof. Dr. Ungerer, Dietrich; Dr. Morgenroth, Ulf und Hesel, Hartmut: Risikoprofile und Belastungen im Feuerwehreinsatz, in vfdb-Zeitschrift 3/1993, Kohlhammer Verlag, Stuttgart


C:_DATENDIENSTPRESSEAUS_FÜ.WPD


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431520
Datum05.10.2007 17:179592 x gelesen
Geschrieben von Marco Heinejetzt steh ich etwas auf dem Schlauch! Ist das nicht etwas zu sehr allgemein? Was bezweckst Du damit bzw. auf was soll das hinauslaufen. Es gibt doch eine Rubrik "Ausbildung"!?!


Hallo Marco,

ich beziehe mich vor allem auf die Threads "Tschüß, war: TSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr" und "TSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr".

Es wird da ja jetzt nicht mehr um Fahrzeuge, sondern um den Umfang der Aus- und Weiterbildung bei den Feuerwehren. Auch geht es weiter in diesen Beiträgen um den Sinn (oder Unsinn) von freiwilligen Feuerwehren. Darum habe ich diesen Thread auch unter "freiwillige Feuerwehr" eingestellt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern431522
Datum05.10.2007 17:209477 x gelesen
Sry,

jetzt hab ich's kapiert! Stand wirklich aufm Schlauch. Kommt wohl daher, dass ich gerade 2 Stunden rumgeradelt bin!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen431523
Datum05.10.2007 17:229561 x gelesen
Sehr fein ! Gibts die Bilder auch noch dazu ?

Grüße,


LM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen431530
Datum05.10.2007 17:509616 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Ulrich CimolinoDazu ist es erforderlich, daß für die gesamte Aus- und Fortbildung in allen Bereichen möglichst eine dem Einsatzdienst identische Fahrzeug- und Geräteausstattung verwendet wird.

Genau da liegt nach meiner Meinung ein großes Problem, was immer wieder zu - ich nenne es mal Missverständnissen - führt. Wir haben zumindest bei uns in Nds. bei den FFw Feuerwehrschwerpunkte, -stützpunkte und Feuerwehren mit Grundausstattung. Feuerwehren mit Grundausstattung haben ein ganz anderes Gefahren potential wie Feuerwehrschwerpunkte. Entsprechend ist auch die Ausbildung zu gliedern und nicht fest nach der Vorgabe 40 std. für jeden. Weiterhin wird es immer wieder bestimmte Spezialisten für besondere Einsätze geben, z.B Gefahrgut aber auch Th nach VU.

Atemschutzträger wird auch nicht jeder innerhalb einer FF, muss aber auch nicht jeder. Bei einer BF, WF oder Hauptamtlichen Wache kein Thema, evtl. kommt da im Alter die Nichttauglichkeit, aber anderes Thema.

Ich denke, bei einer FF muss bedarfsgerecht ausgebildet werden. Kameraden die keine Atemschutzausbildung haben kann ich z.B. für den ELW gebrauchen, die brauchen nichts von Strahlrohrtechniken, Rauchgaskühlung usw. wissen. Andersrum braucht der AGT keine Ahnung zu haben, was in einen ELW passiert.

Führungskräfte müssen natürlich entsprechend anders ausgebildet werden. Auch hier wieder für das, was auch leistbar ist. Nicht jeder GF muß sich mit einer Hochhausbrandbekämpfung auseinandersetzen. Oder anderes Beispiel, Feuerwehren an Bahnstrecken müssen sich mit Taktischen Regeln bei Bahnunfällen auseinandersetzen, andere eben nicht.

Das könnte man jetzt so weiter führen, ich denke aber meine Meinung kommt rüber.

Gruß
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW431535
Datum05.10.2007 18:009540 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWeiß nur nicht, ob das hier so einfach geht, ich hab mal einen Artikel/Vortrag herausgesucht, der zu dem Thema genau passt und den ich mehrfach (anfangs noch als Abtleiter Ausbildung) zwischen 1995 und ca. 2000 gehalten hab...

Kannst Du den als pdf mit Bildern zur Verfügung stellen?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW431541
Datum05.10.2007 18:179602 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeKannst Du den als pdf mit Bildern zur Verfügung stellen?

Nein, die Bilder waren damals noch Papierbilder, die hab ich mit den Unterlagen abgegeben und leider nicht mehr zur Verfügung.
Die Quellen wo es gedruckt war stehen drin...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen431544
Datum05.10.2007 18:589573 x gelesen
Geschrieben von Marco Heine Auch geht es weiter in diesen Beiträgen um den Sinn (oder Unsinn) von freiwilligen Feuerwehren.

Also jetzt krieg ich Angst. Muss das wirklich diskutiert werden?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431546
Datum05.10.2007 19:289551 x gelesen
Geschrieben von Philip GüntherAlso jetzt krieg ich Angst. Muss das wirklich diskutiert werden?

Hallo Philip,

ich denke schon, dass das ein Grund zum Diskutieren ist. Wenn andere Kameraden hier im Forum die Existenz mancher Feuerwehren am PA festmachen, plädieren andere wiederum für den Einsatz von BF in jedem Landkreis.
Ich bin mit Leib und Seele "Feuerwehrler", der sehr viel Zeit für die Feuerwehr, aktive Mannschaft und Verein, opfert, aber manche Äußerungen hier geben mir dann doch zu denken.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW431549
Datum05.10.2007 19:479589 x gelesen
Hallo Anton,

beziehst du dich hiermit

Geschrieben von Anton Kastnerplädieren andere wiederum für den Einsatz von BF in jedem Landkreis


auf meine Aussage?

Ich meinte nur jeder Landkreis sollte die Abteilungsstruktur einer BF haben, die dann zwar auch den höchsten Einsatzleitdienst mit übernehmen müssen, aber nicht unbedingt einen Löschzug, oder so.

Da die Stellen, soweit ich überblicken kann eh schon da sind, nur in anderen Ämtern besetzt mit Fachfremden Personal und die wirkliche Arbeit, die ja auch sehr umfangreich ist von ehrenamtlichen (keine abwertung das es ehrenamtliche machen, nur es ist eine große Zeitbelastung) durchgeführt wird, während der Verwaltungsmitarbeiter ein dickes Gehalt einsteckt und schon das Feierabend Bier genießt, während der Kreisbrandrat (oder wie immer die in den Bundesländern auch heißen) die richtige Arbeit macht. Diese Stelen die meist schon da sind, sollten herausgelöst werden, in ein eigenes Amt feuerwehr eingeführt werden und auch nur wirklich mit Feuerwehrleuten besetzt werden, also mit Ausbildung an Feuerwehrschule und so.

Grüße
Thobias


Das war unser Feuerwehrfest 2007 http://www.feuerwehr-deusen.de/index.php?id=67,0,0,1,0,0

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Speckswinkel / Hessen431550
Datum05.10.2007 19:5910452 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWeiß nur nicht, ob das hier so einfach geht, ich hab mal einen Artikel/Vortrag herausgesucht, der zu dem Thema genau passt und den ich mehrfach (anfangs noch als Abtleiter Ausbildung) zwischen 1995 und ca. 2000 gehalten hab...

Wenn ich mir dagegen die Realitäten so ansehe... guckt Euch mal die Betriebsstundenzähler der DLK/TLK o.ä. diverser Feuerwehr so an, zieht davon die Einsatzstunden ab und dann betrachtet die Zahl der Mitglieder, die das Ding fahren bzw. v.a. bedienen sollen und über welchen Zeitraum man das betrachtet. Dann erledigen sich viele Folgediskussionen automatisch von selbst....


Aus- und Fortbildung von Feuerwehrführungskräften

1 Vorbemerkungen

Wie überall, so steigt auch bei der Feuerwehr wegen der zunehmenden Leistungsdichte (höhere Anforderungen bei vergleichsweise wenig Personal) der Bedarf an qualifizierten Führungskräften. Während die absolute Zahl wohl bei den meisten Feuerwehren weniger ein Problem darstellt, muß bei der Qualität der Aus- und Fortbildung angesichts der heutigen Herausforderungen noch deutlich zugelegt werden.

Die Industrie geht in sicherheitsrelevanten Bereichen davon aus, daß auch und insbesondere für Führungskräfte mindestens 10 % der Arbeitszeit für Schulungsmaßnahmen, z.B. für Simulatortraining, aufzuwenden sind - können wir bei der Feuerwehr dies sicherstellen? (Vgl. entsprechende Veröffentlichungen in Fachzeitschriften für Sicherheitsingenieure.)

Ein gutes Beispiel für die ?Entwicklung? im Bereich der Ausbildung ist die Kostenbetrachtung. Setzen wir die Kosten für
- ?Personal? (Löhne, Gehälter, Personalsachbearbeitung...)
- ?Ausstattung? (Wachen, Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung....)
ins Verhältnis mit denen für
- Ausbildung (Personalkosten, Ausstattung ...)
je Jahr und/oder je Feuerwehrangehörigen, so dürfte das bei den meisten Feuerwehren im ?Promille?-Bereich liegen!

Diese Schere dürfte angesichts der laufenden Maßnahmen im Mannschaftsbereich (z.B. Aus- und Fortbildung auf den Feuerwachen, im Rettungsdienst..) mit der Höhe des Dienstgrads deutlich zunehmen!



Für wohl alle Bereiche der Feuerwehr gilt folgendes Problem für die Entwicklung der Alarmschichten:
Abb. 1: Entwicklung der (Feuer-)Alarmschichten am Beispiel Düsseldorf für die GAL-Teilnehmer von 1989 ? 1996

Auch bei den Führungskräften ist von ähnlichen Erfahrungsdefiziten im gesamten Bundesgebiet zu hören. Die Ursachen hierfür dürften in
- der Zunahme der absoluten Zahl der Führungskräfte (brutto)
- verhältnismäßig mehr und immer weiter zunehmender (!) Büro-/ Verwaltungsarbeit im Vergleich zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- ungefähr gleicher Einsatzzahl (häufig sogar abnehmende Zahlen!) bei relevanten (Groß-)Ereignissen
liegen.

Haben wir schon in der Vergangenheit deutliche Probleme in der Umsetzung von notwendigen Ausbildungen bekommen, so dreht sich das ?Wissensrad? auch bei der Feuerwehr immer schneller.
Führungskräfte müssen sich mit neuen Themen auseinandersetzen, um diese im Einsatz und in der Verwaltung (z.B. Einsatzvorbereitung, Beschaffungsmaßnahmen..) sicher zu beherrschen.

Wer weiß schon in allen Bereichen und ausreichend genau, wann, ob überhaupt, wie und unter welchen Randbedingungen die Beschaffung und/oder der Einsatz von
- Überdruckbelüftung
- ?Hochdruck? (oder das was davon nach 60 m Schnellangriff DN 19 noch übrig bleibt)
- diverse verschiedene ?Strahlrohrphilosophien?
- Sonderlöschmittel (Pulver, Schaum der verschiedenen Arten)
- Rauchgaskühlverfahren
- Teambildung, stabsmäßiges Führen
- Einsatzstellen- und hier insbesondere Kommunikationsorganisation
- einsatzbegleitende Pressearbeit
möglich, sinnvoll oder gar notwendig ist?

Wie sieht es mit der Rechtsrelevanz von Entscheidungen aus? Wann darf, kann, soll oder muß die Feuerwehr einen Einsatz durchführen oder aber auch verweigern?

Einige Einsätze und auch Verwaltungsentscheidungen der Vergangen-heit haben aber gezeigt, daß immer mehr Führungsentscheidungen auch der Feuerwehren und Hilfsorganisationen bei Problemen, (vermuteten) Straftaten anderer oder gar vermuteten Führungs-fehlentscheidungen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, teilweise sogar in Prozessen enden (vgl. Tödlicher Unfall Köln, Flughafenbrand Düsseldorf, tödlicher Unfall Donaustauf). Dort haben dann Staatsanwälte und Richter in jahrelangen Verfahren mit aufwendigen gutachterlichen Stellungnahmen viel Zeit, jedes Problem von jeder Seite anzugehen und Optimallösungen vorzustellen. Es stellt sich die Frage, ob dem heute jeder gewachsen ist?
Im Zuge der Planung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gilt es diese Probleme zu analysieren und auf eine Verbesserung hin zu arbeiten.

Nachfolgend will ich hierzu einige grundsätzliche Überlegungen darstellen sowie Musterlösungen anreißen.

Um die Aus- und Fortbildung von (Feuerwehr-)Führungskräften beschreiben zu können, müssen zunächst und vordringlich die jeweiligen Anforderungen definiert, beschrieben und festgelegt werden.

Für den Bereich der Feuerwehr bietet es sich aufgrund des Tätigkeitsfeldes an, auf der Grundlage der Hierarchieebenen im Einsatzdienst
"Feuerwehrmann"
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
die Beschreibung einzuleiten.
Hierzu müssen die Anforderungsprofile systematisch (langfristig anwendbare Systeme sind dafür zu entwickeln) ermittelt und die Hierarchieebenen gleichzeitig mit deren Definition aufgabenbezogen voneinander abgegrenzt werden.

Als Führungskräfte sollen in diesem Aufsatz die Ebenen ab und einschließlich Gruppenführer gelten.
Dabei sind grundsätzlich Angehörige von Freiwilliger, Berufs- oder Werkfeuerwehr gleichgestellt, da die jeweiligen taktischen und technischen Anforderungen von der Schwere her grundsätzlich die gleichen sind. Unterschiede bestehen nur in der Häufigkeit der Einsätze bzw. der Art der Einsätze (WF mehr Spezialeinsätze, z.B. im Gefahrgutsektor).

Speziellere Kenntnisse für hauptamtliche Feuerwehrangehörige werden extra erwähnt.


2 Grund(lagen)ausbildung

Für alle Mitarbeiter ist grundsätzlich eine der Laufbahn angepasste feuerwehrtechnische bzw. -taktische Grundausbildung erforderlich. Darunter fallen der sog. Grundlehrgang, eine Gefahrgut-?grund?ausbildung sowie mindestens eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung.
Hier muß schwerpunktmäßig sowohl die Handhabung der Geräte, das Verhalten im Einsatz und an Einsatzstellen sowie das Zusammenspiel des jeweils eingesetzten Teams (der Trupp, die Staffel, die Gruppe) erlernt und trainiert werden. Dies gilt insbesondere für das Bestehen von Notsituationen = Survivaltraining!
Um später ein sicheres Handeln auch unter Extremsituationen zu ermöglichen, sind bestimmte einsatzrelevante Tätigkeiten (z.B. Anlegen eines PA, Aufbau eines Löschangriffs, Verhalten bei Flash-Over etc.) drillmäßig auszubilden (vgl. Ungerer et al., 1993). Dazu ist es erforderlich, daß für die gesamte Aus- und Fortbildung in allen Bereichen möglichst eine dem Einsatzdienst identische Fahrzeug- und Geräteausstattung verwendet wird.

Diese Ausbildung - wie auch alle anderen - muß sich daran orientieren, was tatsächlich vor Ort an den Einsatzstellen abläuft bzw. ablaufen soll.
Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Anpassung der Einsatz- und Ausbildungsvorschriften an das, was tatsächlich in der Praxis durchführbar ist, bzw. für die Praxis unverzichtbar notwendig ist.
(Anmerkung: Das beste bzw. eigentlich das schlechteste Beispiel für nicht einsatznahe Ausbildung ist die derzeit gültige FwDV 4, die von ihren Grundlagen her ca. 75 Jahre alt ist und sich sowohl in der Grundausbildung, in den regelmäßigen Übungen, als auch in den weiterführenden Lehrgängen immer wieder findet, obwohl die heutige Einsatzpraxis völlig anders aussieht! Gleichwohl wird aus ?politischen? Erwägungen seit Jahren an dieser Vorschrift festgehalten und jede auch noch so offensichtlich notwendige (Teil-)Änderung blockiert. Dadurch wird m.E. die Akzeptanz von grundlegenden Einsatzvorschriften grundsätzlich gefährdet! Als Beweis für diese Behauptung führe ich hier an, daß offensichtlich immer mehr Feuerwehren dazu übergeben, sich ihre ?eigenen? Feuerwehrdienstvorschriften für Ausbildung und Einsatz zu ?basteln?!)

Die Ausbildung muß praxisnah und möglichst realistisch, nicht objekt- sondern szenarienorientiert, an verschiedenen Übungsobjekten und unter verschiedenen Einsatzsituationen durchgeführt werden.
Das Üben an echtem Feuer und mit echten (Sonder-)Löschmitteln (z.B. Schaum, Pulver) ist für einen effizienten Personaleinsatz und zur Erzielung guter Einsatzergebnisse unverzichtbar. Hierfür sind geeignete Übungsanlagen in ausreichender Zahl zu schaffen und zu unterhalten.

Je nach Ausführung richten sie sich z.B. an Grundausbildungsteilnehmer (vgl. Abb 2). Die Anlage dient hier z.B. dem kontrollierten Heranführen an Hitze und Rauch, "Eindrillen" von richtigem Einsatzstellenverhalten z.B. bei einem Flash-Over.
Sie können aber (wie in der Ausführung von Abb. 3) zum problemorientierten Training von Mannschaft und Führungskräften als Team genutzt werden.


























Abb. 2: Gasbetriebene Übungsanlage der Feuerwehr Aachen.
Foto: Cimolino



















Abb. 3: Mineralölbefeuerte Tankwagenbrand-Simulation bei RISC, Rotterdam
Foto: Cimolino
Gleiches gilt für die Ausbildung im Bereich Technische Hilfeleistung. Hier müssen sowohl für die technische Rettung als auch für den Einsatz bei Gefahrgutunfällen geeignete Übungsszenarien vorhanden sein, um eine realistische und einsatznahe Ausbildung gewährleisten zu können.


























Abb. 4: Übungen an verschiedenen Fahrzeugtypen, hier Ausbilder-schulung durch das Rescue Engineering Institute (REI) an der Feuerwehrschule Düsseldorf
Foto: Trunitschek

Diese Übungsanlagen sind neben der Grundlagenausbildung auch für die weitergehende Aus- und Fortbildung unverzichtbar.

Zusätzlich sollte angestrebt werden, alle Mitarbeiter für die Hierarchiestufe "Feuerwehrmann" mindestens als Rettungssanitäter (i.d.R. nur für hauptamtliche Kollegen erforderlich und leistbar) sowie als Maschinist für Lösch- und für Hubrettungsfahrzeuge (inklusive Führerschein) auszubilden. Am Rettungsdienst beteiligte Feuerwehren müssen einen entsprechenden Anteil ihrer Mitarbeiter bis zum Rettungsassistenten weiter qualifizieren. Ggfs. muß hier angesichts der Fortbildungsproblematik langfristig über eine Spezialisierung nachgedacht werden.
Die Ausbildung im Rettungsdienst muß die Mitarbeiter zur Teamarbeit z.B. einer RTW-Besatzung sowohl untereinander als auch mit einem Notarzt befähigen.
Im Bereich der Fortbildung müssen regelmäßig die Kenntnisse in allen Bereichen des Einsatzdienstes durch Übungen aufgefrischt werden und zusätzlich die Arbeitsabläufe ständig dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst und optimiert werden.
Auf die einzelnen Komponenten wird hier nicht näher eingegangen. Details z.B. für die Brandschutzausbildung finden sich u.a. in der Zeitschrift Brandschutz 3/1996.


3 Führungskräfteaus- und ?fortbildung

3.1 Gruppenführer

Zunächst ist das Anforderungsprofil respektive die Tätigkeits-beschreibung für den Gruppen- oder Fahrzeugführer festzulegen.

Der Gruppenführer ist der "erste" Einsatzleiter.
Er ist dem im Gefahrenbereich eingesetzten Personal am nächsten und steht damit in hoher Verantwortung.
Er muß im Einsatzdienst in der Lage sein,
- eigenständig kleinere Einsätze (z.B. PKW-Brand) mit seinem Fahrzeug und dem zugeteilten Personal bis maximal Gruppenstärke selbständig abzuarbeiten (dazu gehört auch, die entsprechende Einsatzlage auf ihre rechtlichen Konsequenzen grob abschätzen zu können!),
- im Zugverband mit anderen Fahrzeugbesatzungen zusammen zu arbeiten,
- Weisungen (Zielsetzungen, Befehle) der nächsten Führungsebene (Zugführer) z.B. in Befehle umzusetzen,
- von ihm gegebene Aufträge/Befehle auf ihre Umsetzung hin zu kontrollieren,
- die Sicherheit seiner Mannschaft einzuschätzen,
- von ihm eingesetzte Trupps zu überwachen,
- Einsatzlagen bis hin zur Zugebene grob zu beurteilen, um ggfs. Fahrzeugaufstellungen richtig zu veranlassen bzw. einen Angriff mit seiner Einheit einzuleiten.





















Abb. 5: Der Gruppenführer muß Gefahrenlagen für seine Mannschaft richtig einschätzen und entsprechende und eindeutige Befehle erteilen! Hier Vorgehen der Mannschaft zum Abschiebern einer Gasleitung. Zwei Trupps decken von den Flanken den 5. Kollegen der die Leitung abschiebert.
Foto: Theis, BF Düsseldorf


Der Gruppenführer ist der (Haupt-)Ausbilder der Mannschaft.
Er muß als Ausbilder im Unterricht oder in Übungen Wissen zu bestimmten eingegrenzten Themen praxisorientiert an die Mannschaft und seine Kollegen vermitteln können.
Der Gruppenführer ist das Bindeglied zwischen Mannschaft und Führung.
Er ist der (Über-)Mittler von Entscheidungen der Führung und Bedürfnissen der Mannschaft. Er muß dazu
- Dienst- und Ausbildungspläne entsprechend den Vorgaben der Wachleitung/ Wehrführung erstellen bzw. umsetzen können,
- Verwaltungshilfsmittel (vermehrt EDV-unterstützt) im Rahmen des vorhandenen Potentials nutzen können,
- an der Beurteilung der Mannschaft mitwirken können, (Hauptamtliche)
- den Wachbetrieb nach den Vorgaben der Wachleitung organisieren können, ggfs. mit berechtigten Einwänden remonstrieren, (Hauptamtliche).

Hieraus folgt, daß die Qualität des Gruppenführers eine der wichtigsten Faktoren für die Qualität des Einsatzes und auch des sonstigen Dienstbetriebs ist.

Die Mitarbeiter der Hierarchiestufe "Gruppen-(Fahrzeug-)Führer" sind deshalb speziell in den Bereichen
- Einsatztaktik (Führen von selbständigen taktischen Einheiten bis maximal (?verstärkte?) Gruppenstärke, Befähigung zur Zusammenarbeit mit mehreren Einheiten - im und ohne Zugverband),
- Einsatzrecht (soweit für den Einsatz einer Gruppe relevant)
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, hauptamtliche Kollegen auch z.B. Beurteilungswesen)
- Ausbildung (z.B. Medieneinsatz, Grundlagen der Rhetorik) und
- Allgemeine Verwaltung (gilt v.a. für hauptamtliche Kollegen, z.B. Organisation eines Wachbüros, Einsatz von EDV in entsprechenden Bereichen beherrschen)
weiter zu schulen.
Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Je nach den Vorgaben der Personalwirtschaft bzw. der Einsatzvorbereitung sind u.U. auch weitergehende Lehrgänge (z.B. GSG-Führungsausbildung, bzw. Strahlenschutz II oder GSG II bzw. Lehrtaucher etc.) erforderlich.
Das Einleiten eines Einsatzes als erste Führungskraft sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis maximal Gruppenstärke muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien geübt werden.


























Abb. 6: Szenario THL: Zusammenspiel von Löschfahrzeug, Rüstwagen, Rettungsdienst
Einsatzübung der Feuerwehr München in Hammelburg
Foto: Cimolino


3.2 Zugführer

Auch hier ist zunächst das Anforderungsprofil festzulegen. Dabei ist anzumerken, daß es je nach Größe der Feuerwehr und deren Stukturen (z.B. bei den hauptamtlichen Kollegen) zu Überschneidungen zwischen den "reinen" Anforderungsprofilen für Zug- bzw. Verbandsführer kommen kann. Hier ist im Einzelfall das Profil entsprechend örtlich zu definieren.

Der Zugführer ist der erste übergeordnete Einsatzleiter
Er ist für das Zusammenwirken der ihm unterstellten Einheiten verantwortlich.
Er gliedert seinen (zugewiesenen) Bereich und weist seinen Gruppenführern Abschnitte/Aufgaben zu, dabei setzt er ggfs. Weisungen übergeordneter Einsatzleiter um.
Er überwacht den Einsatzablauf.
Er muß in der Lage sein,
- auch größere Einsätze mit seiner Einheit (möglicherweise auch aus mehreren Fahrzeugen unterschiedlicher Standorte bestehend) und dem damit zugeteilten Personal selbständig abzuarbeiten.
- die entsprechende Einsatzlage auf ihre rechtlichen Konsequenzen einschätzen zu können.
- im Verband mit mehreren Einheiten zusammenzuarbeiten,
- Weisungen (Aufträge, Zielsetzungen, Befehle) der nächsten Führungsebene (Verbandsführer, Einsatzleiter) in Zielsetzungen bzw. Befehle an seine Fahrzeugführer umzusetzen,
- von ihm gegebene Weisungen, Befehle etc. auf ihre Umsetzung zu kontrollieren,
- die Einsatzlage unter Sicherheitsaspekten für eigene Kräfte und in Bezug auf die Bevölkerung einzuschätzen,
- Einsatzlagen bis hin zur Verbandsführerebene grob zu beurteilen, um ggfs. Fahrzeugaufstellungen richtig zu veranlassen bzw. einen umfassenden Angriff seiner Einheit einzuleiten,
- als Abschnittsleiter mit spezialisierten Aufgabenzuweisungen zu arbeiten,
- je nach Verwendung auch als Mitglied einer größeren Einsatzleitung (z.B. TEL, Abschnittsführungsstelle etc.) z.B. als Fachberater oder unter Umständen sogar als Stabsmitglied (S 1 - S 4) arbeiten zu können.

Der Zugführer wirkt als Ausbildungskoordinator
Er ist für die Einteilung der Ausbilder (in der Regel GrFü) verantwortlich, koordiniert deren Einsatz und die Ausbildungsinhalte. Außerdem sorgt er für die Fortbildung der Ausbilder, beteiligt sich daran und an der Ausbildung der Mannschaft.
Der Zugführer muß deshalb in der Erwachsenenbildung tätig werden können und über ausreichende Kenntnisse in Pädagogik, Rhetorik und Medieneinsatz verfügen.

Der Zugführer ist wichtiges Bindeglied zwischen Einheit und übergeordneten Strukturen.
Er muß ?Verwaltungsentscheidungen? der Amtsleitung (BF, WF) bzw. der Kommandoebene (FF) der Mannschaft übermitteln und zu seinen Vorgesetzten loyal stehen.
Er vertritt die Meinung der Einheit gegenüber den Vereinsgliederungen und Verbänden, beteiligt sich ggfs. an der Fach- bzw. Gremienarbeit und sorgt so für den Praxisbezug in den jeweiligen Strukturen.
Er sorgt für die Umsetzung der gegebenen Regeln (Gesetze, FwDV´s, UVV´s, Richtlinien etc.) in seinem Bereich.

Der Zugführer ist der Förderer und Forderer der Mannschaft.
Er steht bei allgemeinen Fachfragen und Problemen als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.
Er unterstützt die Motivation der Kameraden und fördert die Leistungsträger.
Er steht bei Problemen nach Einsätzen als Mittler zwischen Mannschaft und geeignetem Fachpersonal zur Verfügung.
Er verfügt deshalb über ausreichende Kenntnisse der Menschenführung und der Streßbewältigung.

Zugführer sind deshalb im feuerwehrtechnischen Bereich in jedem Fall bis zur Führungsebene Zugführer auszubilden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, als Abschnittsleiter für bestimmte Sonderaufgaben (z.B. Dekontamination, bei Feuerwehren mit integriertem Rettungsdienst auch als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst) oder als Mitglied einer größeren Einsatzleitung eingesetzt werden zu können.
Allgemeine Kenntnisse sind den Führungskräften in den verschiedenen Sachgebieten/Abteilungen/Produktgruppen einer Feuerwehr zu vermitteln. (V.a. BF, WF)
Spezielle Kenntnisse sind diesen Führungskräften in den Bereichen
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, Umgang mit Extremsituationen, hauptamtliche Kollegen insbesondere auch Beurteilungswesen),
- Recht (Einschätzung einer speziellen Einsatzsituation aufgrund der herrschenden Rechtslage),
- Ausbildung (z.B. Medieneinsatz, Grundlagen der Rhetorik, Erstellung von Ausbildungsunterlagen, Lehrplänen) und
- Allgemeine Verwaltung (v.a. hauptamtliche Kollegen z.B. Organisation einer Verwaltungseinheit wie einem Sachgebiet, Einsatz von EDV in entsprechenden Bereichen beherrschen und Mitarbeit an entsprechender Bedarfsermittlung, Grundkenntnisse im praktischen Haushaltswesen)
zu vermitteln.

Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren. Im Bereich der Einsatztaktik ist ggfs. je nach Einsatz der Führungskraft die Weiterqualifizierung bis hin zum Verbandsführer erforderlich.
Sonderlehrgänge wie GSG-Führungslehrgänge, z.B. Strahlenschutz II bzw. GSG II, sollten für Zugführer obligatorisch sein, wenn ihre Einheit bei derartigen Lagen eingesetzt werden kann. Strahlenschutz III-Lehrgänge sind dagegen nur für bestimmte Zugführer und auch nicht in allen Feuerwehren erforderlich. Näheres hierzu muß die Einsatzvorbereitung festlegen.
Das Einleiten eines Einsatzes als erste Führungskraft, die Übernahme der Einsatzleitung sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis hin zu mehreren Zügen muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien geübt werden.
Planspiele, insbesondere solche von größeren Ereignisse - die ja nur sehr aufwendig real für Übungen darstellbar sind - ergänzen die taktische Aus- und Weiterbildung.






















Abb. 7: Neue Planspielanlage der Feuerwehr Düsseldorf mit Wechselplatten und auswechselbaren Schadensmodellen (hier: Eisenbahnüberführung).
Foto: Cimolino

Spätestens hier sollten auch bundesweit einheitliche Planspielregeln aufgestellt werden, um die Führungsausbildung zu vereinheitlichen.
(Wie sollte eine Planspielanlage mindestens ausgestattet sein? Wie wird die Lage dargestellt = visualisiert? Wo und wie wird in das "Spiel" eingestiegen? Welche Funktionen werden im Spiel wie ausgeübt, z.B. Spielleiter und Beurteiler nicht in einer Person? Welche Punkte müssen vom "Spieler" mindestens in welcher Form angesprochen werden? Welche Funktionen muß ein Spieler sicher beherrschen können - nur Zugführer, oder auch schon Teile der nächsten Ebene?)


3.3 Verbandsführer

Hier sei ebenfalls zunächst ein Anforderungsprofil (siehe Anmerkung zu den Zugführerprofilen!) beschrieben:

Der Verbandsführer ist der übergeordnete Einsatzleiter.

Er muß im Einsatzdienst in der Lage sein,
- eigenständig auch größte Einsätze mit Einsatzkräften aus verschiedenen Einheiten und Organisationen zu leiten und zu bewältigen,
- die für das Ziel erforderlichen Maßnahmen durch Weisungen (Aufträge, Zielsetzungen, Befehle) an die nächste Führungsebene (Verbandsführer, Zugführer) zu veranlassen und deren Umsetzung zu kontrollieren,
- die Gesamteinsatzlage allgemein unter Sicherheitsaspekten für eigene Kräfte und in Bezug auf die Bevölkerung einzuschätzen,
- sowohl als Mitglied einer Einsatzleitung/eines Stabes als auch als Leiter einer TEL arbeiten zu können.

Der Verbandsführer ist oft auch Bindeglied zwischen Einsatzkräften und Verwaltung/Politik.
Zumindest der Verbandsführer (Hier: auch Wehrführer einer FF) ist neben den einsatztaktischen Funktionen als Gefahrenabwehrbehörde Teil der allgemeinen Verwaltung.
Er muß deshalb
- das Personal entsprechend den einsatztaktischen Bedingungen und den personalwirtschaftlichen Vorgaben auf die verschiedenen Wachen bzw. Abteilungen aufteilen können (hauptamtliche Kollegen),
- den Einsatz von Verwaltungshilfsmitteln (vermehrt EDV-unterstützt) planen können,
- die ihm zugeteilten Führungskräfte/Mitarbeiter beurteilen können (hauptamtliche Kollegen),
- den Betrieb der Feuerwehr nach den politischen Vorgaben organisieren können, ggfs. mit berechtigten Einwänden remonstrieren,
- wirtschaftliche Grundsätze des Personal- und Mitteleinsatzes kennen und beachten (v.a. hauptamtliche Kollegen),
- als Abteilungs- bzw. Amtsleiter oder Stadtbrandmeister die Leitung und Verantwortung für eine Produktgruppe/Abteilung bzw. eine ganze Feuerwehr wahrnehmen können,
- die rechtlichen Vorgaben aus verschiedenen Bereichen (Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc.), die für den Dienst- und Einsatzbetrieb einer Feuerwehr wichtig sind, kennen und deren Einhaltung überwachen,
- in diversen länder- bzw. bundesweit tätigen Arbeitsgruppen sachorientiert mitarbeiten bzw. eine solche Arbeitsgruppe leiten können.
- die jeweilige Feuerwehr etc. repräsentieren können.

Verbandsführer sind im feuerwehrtechnischen Bereich in jedem Fall bis zur Führungsebene Verbandsführer sowie als Leiter einer TEL auszubilden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, als Einsatzleiter fachdienstübergreifend eingesetzt werden zu können.
Allgemeine Kenntnisse sind den Führungskräften in den verschiedenen Sachgebieten/Abteilungen/Produktgruppen einer Feuerwehr zu vermitteln (v.a. den hauptamtliche Kollegen).
Spezielle Kenntnisse sind für diese Führungskräfte in den Bereichen
- Personalführung (z.B. Menschenführung allgemein, Umgang mit Extremsituationen, hauptamtliche Kollegen auch Beurteilungswesen),
- Recht (Überblick über die für den Bereich Feuerwehr geltenden allgemeinen Gesetze und Verwaltungsvorschriften sowie deren praktische Handhabung),
- Grundzüge der Arbeit bzw. Struktur der politischen Gremien (Ausschüsse, Stadtrat, Feuerwehr als Teil der Verwaltung),
- Allgemeine Verwaltung (v.a. hauptamtliche Kollegen in z.B. Organisation einer Verwaltungseinheit, z.B. einer Abteilung oder eines Amtes, Organisation des Einsatzes von EDV, Grundkenntnisse im praktischen Haushaltswesen) und
- Länder- bzw. bundesweite Fachgremien (welche Gremien existieren und wofür sind diese zuständig?)
erforderlich.
Durch regelmäßige Seminare sind die Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.
Sonderlehrgänge wie GSG-Führungslehrgänge, z.B. Strahlenschutz II oder GSG II, sollten für Verbandsführer obligatorisch sein. Strahlenschutz III-Lehrgänge sind dagegen nur für bestimmte Führungskräfte erforderlich. Näheres hierzu muß die Einsatzvorbereitung festlegen.
Die Übernahme der Einsatzleitung sowie das Zusammenspiel verschiedener Einheiten bis hin zu mehreren Zügen/Verbänden muß regelmäßig unter wechselnden Bedingungen anhand realistischer Szenarien zumindest auf Stabsebene geübt werden.
Planspiele, insbesondere solche von größeren Ereignisse - die ja nur sehr aufwendig real für Übungen darstellbar sind - ergänzen die taktische Aus- und Weiterbildung.


4 Grundsätzliche Aussagen zur Fortbildung

Gerade für die speziellen Seminarinhalte der Personalführung oder der allgemeinen Verwaltung ist es sinnvoll, auf externen Sachverstand außerhalb der Feuerwehren zurückzugreifen.

Für spezielle Aufgabengebiete (z.B. Kranführer) sind u.U. die jeweils von den gewerblich tätigen Stellen bzw. deren Aufsichtsbehörden (z.B. Berufsgenossenschaften etc.) erlassenen (Ausbildungs-)Vorschriften zu adaptieren bzw. an den Bedarf der Feuerwehr anzupassen.

Speziell für die Arbeit der hauptamtlichen Kollegen in den Sachgebieten/ Abteilungen/Produktgruppen sind oft detaillierte Fachkenntnisse erforderlich. Die Erlangung derselben darf nicht nur dem "training on the job" überlassen bleiben, vielmehr ist im Hinblick auf die geforderte Effektivität und Kundenfreundlichkeit des Dienstleistungsunternehmens "Feuerwehr" für jede Stelle ein (Ausbildungs-) Anforderungsprofil (vgl. weiter unten) zu erstellen. Dieses muß dann z.B. über Fachseminare oder Lehrgänge bei geeigneten Stellen ausgefüllt werden.
Durch regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fachveranstaltungen (Messen, Kongressen etc.) ist Anschluß an die Entwicklung zu halten!

Die Aus- und Fortbildung hat so zu erfolgen, daß die Motivation der Kollegen (egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig) gefördert wird. Dies geschieht insbesondere auch durch möglichst weitgehende Eigenverantwortung in deren Teilbereichen - hierzu zählt auch das Eingehen auf entsprechende begründete Fortbildungswünsche (vgl. hierzu z.B. Sprenger, R., 1996). Ist dies durch z.B. finanzielle Probleme nicht möglich, ist der betreffende Bereich einer intensiven Aufgabenkritik (ist die betreffende "Leistung" erforderlich?, wichtiger als andere?, woher sind Mittel zu beziehen?) zu unterziehen. Im Extremfall ist die Leistung (z.B. Tauchwesen) einzustellen.
Grundsätzlich gilt, daß möglichst viel Praxis (bzw. Praxisnähe) und möglichst wenig Theorie vermittelt wird. "Machen bringt mehr als Lesen oder Hören!"

Insgesamt sollte jedoch zumindest im Führungsbereich des gesamten Feuerwehr- und Rettungsdienstsektors mehr nach den modernen Ausbildungsmethoden (Führungskräfteausbildung) der Polizei oder des Militär vorgegangen werden. Mit dem schon aufgrund der zu großen Lehrgänge (Kostendiskussion!) derzeit immer noch vorherrschenden nahezu reinem Frontalunterricht in den Feuerwehrführungslehrgängen ist es unmöglich, die zukünftigen Führungskräfte auf die vielfältigen Anforderungen vorzubereiten. Bestimmte Themengebiete sollten unbedingt ergänzend zu grundlegenden Unterrichten in begleitenden Workshops bzw. kontrollierter Teamarbeit vertieft werden, dazu zählen z.B.
- Personalplanung (Umfang und Qualifikation)
- Menschenführung (v.a. Beurteilung, Umgang mit Problemsituationen)
- allgemeines Controlling (Wichtige Kennzahlen, deren Ermittlung und Bewertung sowie dazugehörige Steuerungsmöglichkeiten!)
- Recht (Bewertung verschiedener Verwaltungs- bzw. Einsatzsituationen und Erarbeitung von z.B. Musterbescheiden, Bearbeitung von Widersprüchen etc.)
- Bedarfsermittlung (von Detailfragen, wie: Wieviel und welche Löschmittel sollten grundsätzlich warum vorgehalten werden? bis hin zum kompletten Brandschutzbedarfsplan!)

Je ?höherwertiger? der Dienstgrad und damit die erforderliche Ausbildung, desto intensiver und teamorientierter muß die Aus- und Fortbildung geschehen!


5 Übungen

Für Übungen sollten neben allgemeinen Grundsätzen (Einsatztaktik gemäß FwDV xyz etc.) vor allem in der Fortbildung auch Szenarien verwendet werden. Hier werden analog zu bestimmten (Sonder-) Situationen bestimmte Verhaltensweisen antrainiert. Als beispielhafte Szenarien können z.B. gelten:
- Wohnhausbrand
- Hochhausbrand
- Brand in einer Industrieanlage
- Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person
- Massenanfall von Verletzten
- Gefahrguteinsatz
- Einsatz (Brand) in einer unterirdischen Verkehrsanlage (U-Bahn, Tunnel etc.)
Da es zu viele verschiedene Einsatzformen gibt, kann man nicht alle trainieren, jedoch lassen sich zu bestimmten Einsatzformen ganz bestimmte erforderliche Tätigkeiten zuordnen und von anderen Formen unterscheiden.

Für größere Übungen sollte die Trennung in Einsatz- und Übungsleitung sowie die Benennung von (neutralen) Schiedsrichtern mit einer ehrlichen Nachbereitung obligatorisch sein.























Abb. 8: Ausgangslage für eine TEL-Übung, dargestellt an einem extra dafür erstellten Planspielmodell.
Foto: Deusen, Feuerwehr Düsseldorf




















Abb. 9: Ausgangslage für eine TEL-Übung, dargestellt an einem extra dafür erstellten Planspielmodell.
Foto: Deusen, Feuerwehr Düsseldorf


















Abb. 10: Übende TEL im bzw. neben ELW 2.
Foto: Cimolino
Im konkreten Fall wurde mit einer kompletten eigenen TEL der Stadt Düsseldorf mit eigenem Material an der Akademie für Notfallvorsorge und Zivilschutz (ehem. Katastrophenschutzschule des Bundes) in Ahrweiler geübt.
Interne Probleme werden durch die Realitätsnähe schnell klar (hier: z.B. Platzprobleme für komplette TEL im ELW 2).

Auch ehrenamtliche Kollegen müssen sich hier offensiv einer objektiven Kritik stellen, da im Schadensfall bzw. in der rechtlichen Aufarbeitung hinterher niemand auf die Frage von Haupt- oder Ehrenamt Rücksicht nimmt.

Fehler zu erkennen, sie zu diskutieren, einzugestehen und im Anschluß zu beseitigen hat nichts mit Schwäche, aber sehr viel mit Professionalität zu tun!

Eine konsequente und gründliche Übungsvorbereitung (z.B. reale Einsatzzeiten berücksichtigen!) ist deshalb wichtig und sollte von einer eigenen Anlegergruppe immer wieder durchgeführt werden. Damit sich der Aufwand für die einzelnen in Grenzen hält, sollten die Übungslagen zwischen den Feuerwehren (auch über Kreis- bzw. Ländergrenzen hinweg) ausgetauscht werden. Ab einer bestimmten Schadensgröße können auch mit Hilfe von Planspielen entsprechende Stabsübungen durchgeführt werden.


6 Ermittlung des genauen Aus- und Fortbildungsbedarfs

Zur Ermittlung des genauen Aus- und Fortbildungsbedarfs gibt es diverse Möglichkeiten. Zunächst gelten natürlich die entsprechenden Laufbahnverordnungen und Ausbildungsvorschriften der Länder. Darüber hinaus bieten sich Umfragen und deren Auswertung an, wenn eine größere Neuorientierung ansteht.
Am Schluß sollte für jede Feuerwehr ein Ausbildungskonzept für alle Stellen (mit Führungskräften) entweder in pauschaler Regelung (das dürfte z.B. in einer größeren Feuerwehr für die Ebene der Gruppenführer der Fall sein) oder mit einer Einzelbeschreibung stehen.
Dieses Ausbildungskonzept sollte einerseits alle Funktionsstellen (nicht die Stelleninhaber!) und andererseits alle notwendigen Lehrgänge/Seminare in einem Raster enthalten.
Im nächsten Schritt ist festzulegen, welche Stelle welchen Aus- bzw. Fortbildungsbedarf hat und wie dringend dieser erfüllt werden muß.
Abschließend ist in einem Soll-Ist-Vergleich für jeden Stelleninhaber die erforderliche Aus-/Fortbildung zu definieren und entsprechend der festgelegten Dringlichkeit die Ausbildung in Absprache mit den Abteilungen/Sachgebieten/Mitarbeitern einzuleiten.
Wird eine Stelle neu besetzt ist es so relativ leicht möglich, die notwendige (Weiter-) Qualifizierung einzuleiten.

Nachfolgend hierzu einen Teil des entsprechenden Konzepts für die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Düsseldorf als mögliches Beispiel (teilweise haben die Lehrgänge heute andere Bezeichnungen, da das Konzept von 1994 ist).

Auszug:

"Für die Erfüllung der Anforderungen, die auf den einzelnen Planstellen an die jeweiligen Stelleninhaber gestellt werden, ist schon wegen der unterschiedlichen Aufgabenfelder eine differenzierte Weiterbildung auf der Grundlage des laufbahnrechtlich erforderlichen und bei der Stellenbesetzung schon vorhandenen Wissens erforderlich.

Neben einigen Spezialgebieten für besondere Anforderungen werden insbesondere die Themenbereiche
- Menschenführung
- Führungslehre bei größeren Schadensereignissen
- Grundlagen der Wirtschaftslehre
- Umgang mit den/dem "Kunden"
in den Laufbahnlehrgängen allenfalls unzureichend vermittelt. Hier muß deshalb die Weiterbildung ansetzen, um die Beamten auf eine langfristige Tätigkeit in einer "offenen Verwaltung" der qualifizierten Ressourcenverwaltung vorzubereiten. Es geht letztlich um die Optimierung des Einsatz- bzw. Verwaltungshandelns mit dem Ziel der Nutzenmaximierung.

Nachfolgend werden die wichtigsten Seminare und Lehrgänge, die dem Amt 37 zumeist gebührenfrei zur Verfügung stehen, aufgeführt. Nicht berücksichtigt wurden Lehrgänge die dem Laufbahnrecht (z.B. B III, B IV, B VI, GSG I, StrSch I etc.) oder einer speziellen Fachausbildung (z.B. Fahrlehrer, Sicherheitsbeauftragter, spez. VB-Lehrgänge) zuzuordnen sind. In einem ersten Schritt derfolgt die Betrachtung für die Laufbahngruppen des gehobenen und höheren feuerwehrtechnsichen Dienst sowie der entsprechenden Verwaltungsstellen bei 37.

Neben den Seminaren/Lehrgängen sind die Planstellen nach Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Sachbearbeiter sowie Einsatzführungsdiensten (A-, B- und C-Dienst) aufgeführt, wobei beim C-Dienst noch zwischen Wachvorsteher und "Nur-C-Dienst" unterschieden wird.
Anschließend erfolgt die Wertung der Dringlichkeit/Wichtigkeit mit einem Wert von 0 - 3:
0 = Nicht erforderlich
1 = Wünschenswert, nach Möglichkeit belegen
2 = Wichtig, belegen
3 = Unabdingbar, schnellstmöglich belegen

37/3-3 (Amt/Abteilung-Dringlichkeit)



An Ausbildungstätten wurden aufgeführt:
LFS = Landesfeuerwehrschule NW in Münster
St.Inst. = Studieninstitut der Landeshauptstadt Düsseldorf
KSB = Katastrophenschutzschule des Bundes in Bad Neuenahr ? Ahrweiler (heute Akademie für Notfallvorsorge und Zivilschutz)



Seminar/Lehrgang Schule Abteilungsleiter Sachgebietsleiter Sachbearbeiter Einsatzführungsdienste
A-Dienst B-Dienst WV/C-Dienst C-Dienst
Anlegen und Durchführen von Übungen KSB 37/3-2
37/5-2 37/3-3
37/51-1
37/52-3 37/3-3
37/521-2 (beide) 0 0 0 0
Zusammenwirken der Fachdienste im Einsatz KSB 37/3-3 37/3-3 37/22(LSt)-2 3 3 2 1
Führer in der TEL KSB 37/3-3 37/3-3 37/22(LSt)-2 3 3 2 1
Menschenführung im KatS I KSB 37/3-2 37/3-2
37/52-2 37/3-2
37/521-2
37/522-2 3 3 2 2
Menschenführung im KatS II KSB 37/3-2 37/3-2
37/52-2 37/3-2
37/521-2
37/522-2 3 3 2 2
F/B-AGW LFS 0 0 37/4-1
37/521-2 0 0 0 0
F/B GW Meßtechnik GSG LFS 0 0 37/4-1
37/521-1 0 0 0 0
F/B GW GSG/Str.Sch. LFS 0 0 37/4-1
37/521-1 0 0 0 0
F/B V + F/B V (F) LFS - 37/52-2 37/22 (Leiter
LSt)2
37/521-1 3 3 2 1
Strahlenschutz II LFS - - 37/521-3 (beide)
37/23-2 3 3 2 2
Strahlenschutz III LFS - - 37/521-3 (beide) 2 3 1
Fw-U-2 0
GSG II LFS - - 37/6CK-2
37/521-3 2 3 2 1

Ende des Auszugs!

Die Fortbildung sollte ebenso stellenbezogen durchgeführt werden, hierzu ist es am einfachsten - falls möglich ? jedem Bereich Budgets zuzuweisen.
Je nach Thema sind interne Seminare (nicht immer kostengünstiger!!) oder externe Veranstaltungen dazu durchzuführen.
Um die Effektivität jeder angebotenen Aus- und Fortbildungs-veranstaltung zu erhöhen und sie ökonomischer durchführen zu können, bieten sich Kooperationen zwischen verschiedenen Feuerwehren an (z.B. die eine macht die Strahlenschutzfortbildung, die andere dafür die Gefahrgutfortbildung).
In jedem Fall ist dabei aber die Abklärung der erforderlichen Inhalte zwischen den beteiligten Feuerwehren notwendig, soweit diese nicht durch allgemeine Regelungen (z.B. FwDV) definiert sind.
Strittige oder unklare Fragen lassen sich oft in einem Workshop klären, das einem Seminar oder Lehrgang angegliedert ist.

In jedem Fall sind für die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen in den Stellenbeschreibungen ausreichende Zeiträume vorzusehen!

Am Schluß - bzw. damit auch wieder am Anfang - muß ständiges Controlling sicherstellen, daß die gewählte Form bzw. der Inhalt der Aus- und Fortbildung noch mit den Anforderungen übereinstimmt!
Hierzu bietet sich der Einsatz von "feed-back"-Bögen an, womit nach dem Ende jeder Aus-/Fortbildungsveranstaltung die Teilnehmer über die Akzeptanz, die Inhalte und die Qualität der Ausbildung sowie nach Vorschlägen - i.d.R. anonymisiert - befragt werden.


Verfasser:
Dipl.-Ing. Ulrich Cimolino
Städt. Oberbrandrat
Feuerwehr Düsseldorf, Abteilungsleiter Technik (bis 31.08.98 Aus- und Fortbildung)


Literatur:
- Cimolino, Ulrich: Praxisnahe Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr, in: brandschutz, 3/1996, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1996
- Cimolino, Ulrich: Vortragsskript zum Vortrag "Aus- und Fortbildung von Feuerwehrführungskräften", Bruchsal, 1996
- Cimolino, Ulrich: Aus- und Fortbildung: Wo stehen wir ? wo sollten wir sein? in: 112 ? Magazin der Feuerwehr, efb Verlag, Erlenseee, 4/1998
- Schmid, Friedrich: Saunabrand wie jeder andere?, in: brandwacht 01/99, Bayerisches Staatsministerium des Inneren (Hrsg.), Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 1999
- Sprenger, Reinhard K.: Mythos Motivation, Wege aus einer Sackgasse, Campus Verlag Frankfurt/New York, 1996
- Prof. Dr. Ungerer, Dietrich; Dr. Morgenroth, Ulf und Hesel, Hartmut: Risikoprofile und Belastungen im Feuerwehreinsatz, in vfdb-Zeitschrift 3/1993, Kohlhammer Verlag, Stuttgart


C:�_DATENDIENSTPRESSEAUS_FÜ.WPD





Sach mal, Hast du eine Sekretärin????
Mir ist das ja schon fast zu viel zum lesen...........!
gruß Olli


Alles was ich hier von mir gebe, ist meine persönliche Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431551
Datum05.10.2007 20:169683 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannIch meinte nur jeder Landkreis sollte die Abteilungsstruktur einer BF haben, die dann zwar auch den höchsten Einsatzleitdienst mit übernehmen müssen, aber nicht unbedingt einen Löschzug, oder so.

Hallo Thobias,

bei uns im Landkreis ist das so geregelt.
Der KBR ist hauptamtlich im Landratsamt angestellt und dort dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz eingegliedert.
Bei größeren Einsätzen im Landkreis fährt der KBR zu den Einsätzen und berät dort die Feuerwehren oder er übernimmt die Einsatzleitung.
Eine weitere hauptamtliche Stelle ist nicht vorgesehen. Alles Weitere übernehmen dann die KBI und KBM sowie die Kommandanten der Ortsfeuerwehren ehrenamtlich. Dafür erhalten diese Führungskräfte eine Aufwandsentschädigung, die im BayFwG festgelegt ist.

Bis jetzt hat dieses System einigermaßen gut funktioniert. Es gibt ja fast nichts, was man nicht verbessern könnte.
Was zu verbessern wäre, ist die Bereitschaft einiger Feuerwehren, sich weiterzubilden.
Seit einigen Jahren ist es Pflicht für alle neuen Kameradinnen und Kameraden, mindestens den TM I Lehrgang zu absolvieren. Das wird auch einigermaßen konsequent durchgeführt.
Aber dann hapert es z.T. gewaltig.
TM II und TF gibt es fast gar nicht. Weiterbildung (vor allem von TSF-Feuerwehren) ist vielen ein Fremdwort.
Wir haben das Problem auch bei uns in der Gemeinde. Wenn man das Thema aber anspricht, wird vom BGM erklärt, dass man diese Feuerwehren nicht weiter "verfolgen" solle.
Aber da ich mir auch gerne mal den Mund verbrenne, werde ich dieses Thema weiter ansprechen wie seinerzeit Cato Ceterum censeo Carthaginem esse delendam


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW431554
Datum05.10.2007 20:479508 x gelesen
Geschrieben von Oliver StabilinSach mal, Hast du eine Sekretärin????

Hast Du zuviel "?"?
(Davon ab tip ich schneller wie die meisten unserer Schreibkräfte... ;-) )


Geschrieben von Oliver StabilinMir ist das ja schon fast zu viel zum lesen...........!

Wer nicht will muss nicht, aber Du SOLLTEST nicht full-quotes machen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW431555
Datum05.10.2007 20:489556 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerSeit einigen Jahren ist es Pflicht für alle neuen Kameradinnen und Kameraden, mindestens den TM I Lehrgang zu absolvieren. Das wird auch einigermaßen konsequent durchgeführt.
Aber dann hapert es z.T. gewaltig.
TM II und TF gibt es fast gar nicht. Weiterbildung (vor allem von TSF-Feuerwehren) ist vielen ein Fremdwort.


und wie lang gilt auch in Bayern schon die FwDV 2?

Aber keine Sorge, da seid Ihr nicht allein.... :-(


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern431556
Datum05.10.2007 20:499503 x gelesen
Geschrieben von ---Anton Kastner--- Der KBR ist hauptamtlich im Landratsamt angestellt und dort dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz eingegliedert.

Mal ne dumme Frage, ist der "Rat" zufällig Angestellter, bzw. Beamter des Landratsamtes, Wahlbeamter oder vom Landrat als KBR bestimmt. Bei uns im Landkreis wir der "Rat", der ehrenamtlich tätig ist, von den Feuerwehrvereinen gewählt. Und der ist halt von seinen TSA/TSF-Wehren unheimlich abhängig.

Grüße aus Nordschwabens freundlicher Mitte

Bernadette


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431560
Datum05.10.2007 21:299470 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlMal ne dumme Frage, ist der "Rat" zufällig Angestellter, bzw. Beamter des Landratsamtes, Wahlbeamter oder vom Landrat als KBR bestimmt. Bei uns im Landkreis wir der "Rat", der ehrenamtlich tätig ist, von den Feuerwehrvereinen gewählt. Und der ist halt von seinen TSA/TSF-Wehren unheimlich abhängig.

Hallo Bernadette,

der KBR ist, wie in Bayern gefordert, von den Kommandanten gewählt, auf Vorschlag des Landrats.
Da die Tätigkeit des KBR doch sehr umfangreich ist, ist er dann als Angestellter im Landratsamt tätig. Das wird bei uns schon seit mind. 20 Jahren praktiziert.
Ganz klar ist der "Rat" bei seiner Wahl auch von den TSA/TSF-Wehren abhängig.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW431561
Datum05.10.2007 21:449508 x gelesen
Geschrieben von ---Anton Kastner--- Seit einigen Jahren ist es Pflicht für alle neuen Kameradinnen und Kameraden, mindestens den TM I Lehrgang zu absolvieren. Das wird auch einigermaßen konsequent durchgeführt.
Aber dann hapert es z.T. gewaltig.
TM II und TF gibt es fast gar nicht. Weiterbildung (vor allem von TSF-Feuerwehren) ist vielen ein Fremdwort.


Der TM Lehrgang ist bei uns schon lange Pflicht und wird auch mehr oder weniger gut durchgeführt. Aber recht muß ich Dir geben im Bezug auf die TSF Löschgruppen, die ziehen bei der Fortbildung kaum mit.
Was mich beim TM Lehrgang stört, sind die Scheuklappen einiger "altgedienter Ausbilder", in NRW haben wir ja den Lernzielkatalog, wo sich ,wenn überhaupt nur sehr grob dran gehalten wird.
Ich finde dort sind recht gute Grundlagen drin, aber leider bildet manch einer noch aus wie vor 20 Jahren.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s K8., Twistringen / Niedersachsen431562
Datum05.10.2007 22:089509 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Anton KastnerTM II und TF gibt es fast gar nicht. Weiterbildung (vor allem von TSF-Feuerwehren) ist vielen ein Fremdwort.

In Nds. ist die TM2 Ausbildung innerhalb von 4 Jahren vorgeschrieben Hier (§1, Absatz 4)
Ist das in anderen Bundesländern nicht so?

Warum macht man diese in einigen Feuerwehren eigentlich alleine und nicht übergreifend in der Gemeinde? Es gibt ja auch nur die Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr aufgeteilt in Ortsfeuerwehren, oder ist das nur in Nds. so? Oder auch mit einer anderen Gemeinde zusammen. Wo liegt da das Problem?

Gruß
Klaus


Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 431572
Datum06.10.2007 05:559496 x gelesen
Mahlzeit

die 40h Mindestfortbildung stellen das kleine Feuerwehr 1*1 da.

Atemschutz; FÜKOM; TH; kommt dort in Grundlagen drin vor aber muss auch weiter spezialisiert werden ...

Geschrieben von Klaus KrebsWir haben zumindest bei uns in Nds. bei den FFw Feuerwehrschwerpunkte, -stützpunkte und Feuerwehren mit Grundausstattung. Feuerwehren mit Grundausstattung haben ein ganz anderes Gefahren potential wie Feuerwehrschwerpunkte. Entsprechend ist auch die Ausbildung zu gliedern und nicht fest nach der Vorgabe 40 std. für jeden.

Feuerwehr ist primär Feuerwehr ist Feuerwehr

und die 40h für JEDEN sind Pflicht. Danach kommt die Kür.

Ausserdem sind 40h im Jahr ca 45 Minuten die Woche ... und das sollte / muss drin sein ....


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW431586
Datum06.10.2007 09:469704 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerHallo Thobias,

Hallo Anton,

hmm wir schein öfters unterschiedlicher Meinung zu sein, das schöne ist mit dir macht das diskutieren auch richtig spaß.

Geschrieben von Anton Kastnerbei uns im Landkreis ist das so geregelt.
Der KBR ist hauptamtlich im Landratsamt angestellt und dort dem Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz eingegliedert.
Bei größeren Einsätzen im Landkreis fährt der KBR zu den Einsätzen und berät dort die Feuerwehren oder er übernimmt die Einsatzleitung.


Wie ich aus den anderen antworten gelsen habe nur für eine bestimmte Zeit und auch nicht unbedingt mit einer zusätzlichen Ausbildung, sondern nur die Lehrgänge von der Landesfeuerwehrschule. Ist seine Amtszeit vorbei, kann er abgewählt werden, dann müsste er auch wieder zurück in den Job. Ist er denn in dieser Zeit wirklich 100% bei dem Landkreis tätig, oder nur teilweise um nicht den alten Job zu rskieren, was ist wenn er vorher selbständig war. Also so richtig eine Umstellung von heute auf morgen, nach dem Motto jetzt bin ich KBR und mach nichts anderes mehr kann ich mir nicht vorstellen.

Geschrieben von Anton KastnerEine weitere hauptamtliche Stelle ist nicht vorgesehen. Alles Weitere übernehmen dann die KBI und KBM sowie die Kommandanten der Ortsfeuerwehren ehrenamtlich. Dafür erhalten diese Führungskräfte eine Aufwandsentschädigung, die im BayFwG festgelegt ist.

Das ist gerade das Problem das ich da sehe. Es gibt genug stellen die Quasi zur Feuerwehr gehören, aber mit Personal besetzt ist das eine "Stempel-Schwinger-Karriere" hinter sich hat. Also, worauf ich hinaus will, diese Stellen sind doch alle da, sollten nur zu einer eigen Abteilung/ zu einem eigenen Amt, ausgegliedert werden und dort mit Fachpersonal, das sich auch in der Materie auskennt besetzt werden. Es müssen jetzt nicht nur die ganzen Ingeneure der Fachbereiche Maschinenbau, Bauwesen, etc. dafür eingestellt werden (warum eigentlich dieses Traditionalle Festhalten bei der Feuerwehr, manche Bereiche wären mit anderen akademischen Disziplinen besser besetz), sondern entsprechendes Ausgebildetes Feuerwehrpersonal diese Stelle besetzn. Also die Plätze müssen nur umgelagert werden.

Denn jetzt mal unter uns (und den heimlichen Mitlesern) einer ist für diesen Job doch wirklich zu wenig, oder nicht?

Also gibt es einen der das Amt Feuerwehr leitet, und ein paar Abteilungen darunter, die für VB, Ausbildung, Technik, Einsatzplanung und Einsatzkonzepte zuständig sind, dazu noch den Bereich Rettungsdienst und Katatsrophenschutz mit unter diesen Hut nehmen und alles wäre so schön, so einfach, so professionell und die ehrenamtlichen KBR's und seine Helfer wären entlastet, und es könnte zielgerecht für diese Stellen ausgeschrieben, bzw. ausgebildet werden und die Positionen wären nicht direkt von den einzelnen Kommadanten abhängig (also wenn sie gewählt würden). Das soetwas sehr zum Vorteil ist beweisen, die meisten, Kreisfreienstädte in Deutschland.

Geschrieben von Anton KastnerBis jetzt hat dieses System einigermaßen gut funktioniert. Es gibt ja fast nichts, was man nicht verbessern könnte.

Gut das du dich slebnst noch mal ergänzt hast, denn vor der Motorisierung hatte sich die Pferdespritze auch funktioniert, trotzdem gab es etwas besseres.

Geschrieben von Anton KastnerSeit einigen Jahren ist es Pflicht für alle neuen Kameradinnen und Kameraden, mindestens den TM I Lehrgang zu absolvieren. Das wird auch einigermaßen konsequent durchgeführt.
Aber dann hapert es z.T. gewaltig.
TM II und TF gibt es fast gar nicht. Weiterbildung (vor allem von TSF-Feuerwehren) ist vielen ein Fremdwort.
Wir haben das Problem auch bei uns in der Gemeinde. Wenn man das Thema aber anspricht, wird vom BGM erklärt, dass man diese Feuerwehren nicht weiter "verfolgen" solle.


Dann muss man denen auf die Fingerklopfen.

Das würde besonders gut gehen wenn es für den Bereich Ausbildung ein eigenes Sachgebiet mit zuständigen Personal gäbe.

Die Personalstruktur könnte ja so aussehen.

Amtsleiter = 1 Stelle

Abteilungsleiter = 4 Stellen (+ 2 für Rettungsdienst und Katatsrophenschutz, obwohl Katastrophenschutz auch ein Unterpunkt von Einsatzplanung und Einsatzkonzepte sein könnte)

Abteilung VB = Neben dem Abteilungsleiter je nach Bedarf die ungefähre Sellenanzahl derer die bisher im Bauamt damit beschäftigt waren. (Alle aber Feuerwehrausgebildet hätte den Vorteil man könnte schnell auf einen großen Führungsstab zurückgreifen, gerade wo sich die ganzen KBR selbst schlehct reden, zumindest dann wenn man glaubt was die alles in den Fachzeitungen schrieben, wie "wir können das nicht, haben nicht genug Personal, ausgebildetet, etc. War da nicht was im Raum Leipzig?)

Abteilung Ausbildung = 2 Stellen + 2 bis 3 Nebenamtliche Mitarbeiter aus reihen der Feuerwehr. diese 2 Hauptstellen kümmern sich um den Lehrgnagsbedarf auf Kreisebene, überwachen die Ausbildung in jeder Einheit im kreis, treten selbst als Ausbilder in Erscheinung (und die einzelnen Wehren könne diese auch nutzen für Fortbildung), regeln den Kontakt zur Landesfeuerwehrschule, erstellen Ausbildungskonzepte, kümmern sich um die realistische Ausbildung, und erstellen Ausbildungsordner/ führen eine Fachbibliothek. Dazu noch eine Stelle für eine Sekretären, die den Schreibkram zum größtenteil übernimmt, wie etwas Urkunden austellen, etc. Diese Stelle könnten sich auch zwei Abteilungen teilen.

Abteilung Technik = 3 Stellen die sich um Unterhalt, Neubeschaffung und Ausschreibung der gesmaten Technik, über Fahrzeuge bis hin zu Gerätehäusern kümmmern.

Abteilung Einsatzplanung und Einsatzkonzepte = 2 bis 3 Stellen, erarbeiten AAO, Einsatzmittelketten, stellen den Bedarf von Einheiten fest, führen eine Übersicht wie Alarmsicher einzelne Einheiten sind, legen Ausrückebereiche fest, etc.

Im großen und ganz viel professioneller und eine starke entlastung für das ach so gescholtene Ehrenamt.

Grüße
Thobias


Das war unser Feuerwehrfest 2007 http://www.feuerwehr-deusen.de/index.php?id=67,0,0,1,0,0

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt