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ThemaUrheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 H.8, Buchen / Baden-Württemberg431440
Datum05.10.2007 11:517605 x gelesen
Hallo zusammen,

weiß jemand genaueres wie es sich rechtlich mit dem Urheberrecht von Einsatzbildern im Intenet verhält? Darf man ungefragt Bilder von einer Homepage "klauen"?? Wer hat bei Einsatzbildern die Urheberrechte?? Das einzelne Feuerwehrmitglied dass die Bilder gemacht hat; oder die Gemeindefeuerwehr????

Grüße

andy


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY431443
Datum05.10.2007 12:076052 x gelesen
Geschrieben von Andreas Hollerbachweiß jemand genaueres wie es sich rechtlich mit dem Urheberrecht von Einsatzbildern im Intenet verhält? Darf man ungefragt Bilder von einer Homepage "klauen"?? Wer hat bei Einsatzbildern die Urheberrechte?? Das einzelne Feuerwehrmitglied dass die Bilder gemacht hat; oder die Gemeindefeuerwehr????


Hallo,
normalerweise hat derjenige, der das Bild gemacht hat, auch die Rechte am Bild. Sollte dieser Fotograf für eine Behörde, Presseagentur o.ä. arbeiten, dann hat diese die Rechte.
Ungefragt würde ich keine Bilder aus dem Internet "klauen". Könnte strafrechtliche Konsequenzen haben. Fragen kostet ja nichts.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü431446
Datum05.10.2007 12:205952 x gelesen
Geschrieben von Andreas HollerbachDas einzelne Feuerwehrmitglied dass die Bilder gemacht hat; oder die Gemeindefeuerwehr????

Urheberrecht bei Wikipedia

IMO Besonders interessant:

Paragraf 52a erlaubt es, geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel für Unterrichtszwecke und für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen. Dieser Paragraf war zunächst bis Ende 2006 befristet. Durch Art. 1 Nr. 2 des "Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts" vom 10. November 2006 wurde diese Regelung bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8eas8 H.8, Buchen / Baden-Württemberg431449
Datum05.10.2007 12:315863 x gelesen
so hatte ich das eigentlich auch im Kopf. Somit heisst das, wenn mir von meiner Homepage ein Bild klaut, dann hätte das rechtliche Konsequenzen??????????


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AutorCaro8 T.8, Hamburg / Hamburg431450
Datum05.10.2007 12:315835 x gelesen
Hier noch ein schöner Link was überhaupt veröffentlicht werden darf.
Klick mich


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AutorPhil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein431458
Datum05.10.2007 13:095952 x gelesen
Auf unserer Homepage heißt es:

Diese Internetseiten stellen die offizielle Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Laboe dar. Sie ist vom Vorstand der Feuerwehr Laboe beschlossen. Irrtümer und Fehler sind nicht auszuschließen. Die Freiwillige Feuerwehr Laboe behält sich die Rechte an allen Inhalten, Bildern und sonstigen Veröffentlichungen auf der Homepage www.feuerwehr-laboe.de, www.ff-laboe.de und www.feuerwehr-ostseebad-laboe.de vor.


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AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg431537
Datum05.10.2007 18:075856 x gelesen
Salü Andreas!

Wenn Du es darauf anlegst hat das rechtliche Konsequenzen.
Aber man sollte erst einmal das eMail-Programm einsetzen um den Diebstahl zu klären bevor man mit dem juristischen Dampfhammer kommt.

Hab's einmal erlebt - mit einer Entschuldigung und anschließender Anfügung einer Quellenangabe hat sich's dann erledigt.


Grüße aus Mannem
Jochen

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen431643
Datum06.10.2007 14:385801 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Phillip RungeDie Freiwillige Feuerwehr Laboe behält sich die Rechte an allen Inhalten, Bildern und sonstigen Veröffentlichungen auf der Homepage www.feuerwehr-laboe.de, www.ff-laboe.de und www.feuerwehr-ostseebad-laboe.de vor.
Das geht gar nicht. Da eure Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (vgl. § 5 Abs. 2, BrSchG Schleswig-Holstein), kann sie folglich auch keine Rechte für sich beanspruchen.


MkG Sascha

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AutorAndi8 G.8, Neusäß / Bayern431649
Datum06.10.2007 15:045832 x gelesen
Hallo zusammen,

wie sieht es denn aus wenn ich auf einer öffentlichen Großübung (KatSchutz o.ä.) Fotos mache?

Darf ich diese dann auch ohne zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlichen??

Wie sieht es bei AGT oder CSA Trägern aus? Ab wann gilt das die Person zu erkennen ist?


Gruß

Andi Greger

Wie immer meine Meinung

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW431652
Datum06.10.2007 15:085782 x gelesen
Hallo,

dazu könnte dies intressant sein.

http://www.feuerwehr-weblog.de/2007/04/26/talkrunde-02-feuerwehr-und-recht-2/



Grüße Julian


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.434980
Datum24.10.2007 14:185848 x gelesen
Stimmt nicht ganz. Das Urheberecht hat immer derjenige, der das Bild gemacht hat. Komplizierter wird die Sache wegen eines copyrights etc. (Diese scheiss-Shift Taste haut manchmal ned hin...)
Wenn also der Inhaber des Urheberrechts das Bild ABTRTITT an einen dritten, hängt es davon ab, mit welchen Forderungen bzw. Bedingungen dies geschehen ist.
Ein Bild aus dem Internet unterliegt IMMER einem Urheberrecht (zumindest in D). Es kann aber sein, dass Bilder zur freien Verfügung gestellt werden.
Allerdings bleibt das Urheberrecht bestehen.


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg434993
Datum24.10.2007 14:475821 x gelesen
Geschrieben von Michael MehrlWenn also der Inhaber des Urheberrechts das Bild ABTRTITT

auch diese Formulierung ist nicht präzise. Mann kann ein Bild nicht abtreten. Man daran nur ein Nutzungsrecht einräumen. Das allerdings auf vielfältige Weise


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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