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ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430576
Datum01.10.2007 15:3515643 x gelesen
Hallo liebe Kammeraden und Kammeradinnen,

Unsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen. Da die Veranstalltung in den späten Abendstunden stattfinden wird, stellt sich nun die Frage:"Müssen die eingewiesenen Parkplätze(ca.1000 Stück) ausgeleuchtet werden?"

Und wenn ja wie lange?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

noch zur Info, die Veranstalltung ist am 12.10.2007



(Dieser Eintrag entstant aus reinem privaten Interesse. Falls sich Abtswinderkammeraden an diesem Eintrag stören, müsst ihr ihn ja nicht lesen.)


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430577
Datum01.10.2007 15:3913666 x gelesen
Die Frage ist warum die Feuerwehr überhaupt dort ausleuchtet wenn keine Notlage vorliegt ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.430578
Datum01.10.2007 15:4313508 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhUnsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen. Da die Veranstalltung in den späten Abendstunden stattfinden wird, stellt sich nun die Frage:"Müssen die eingewiesenen Parkplätze(ca.1000 Stück) ausgeleuchtet werden?"
Nein. Es sei denn einparken entwickelt sich bei euch zu einem Einsatz im Sinne des BrandSchG. Dann dürfte aber der Begriff "Parkplatzwächter" gegenüber Streckenposten Stock-Car-Rennen ausgetauscht werden.

Wer hat euch denn den Auftrag erteilt?
Und wie sieht es denn mit der Kostenübernahme aus?

Lasst einfach die Finger von!


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430580
Datum01.10.2007 15:4613671 x gelesen
Wir sollen halt die Parkplätze einweisen.
So wegen der Dorfgemeinschaft und so.
Und weil die Leute einfach eher auf Feuerwehrleute hören, als auf Normalos in warnweste.






----------------------------------------------------------
Ihr wisst scho des mit der Eigenen Meinung und so


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)430585
Datum01.10.2007 15:4913568 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhUnsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen.Will jemand Popcorn, Cola, Sitzkissen....

Wer ist denn Auftraggeber? Wenn euch dieser jemand demnächst beauftragen würde, seinen Weihnachtsbaum zu schmücken, würdet ihr's tun?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430587
Datum01.10.2007 15:5513590 x gelesen
Du weißt aber das Ihr den Verkehrteilnehmer genau so weisungsbefungt seid wie Geschrieben von Fabian LayhNormalos in warnweste.


Ob Ihr da steht oder eine Katze hat ein Gewehr... selber Effekt

Auch mit Haftung und so

Und wer stellt den Brandschutz in der Zeit sicher ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.430589
Datum01.10.2007 16:0813562 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhSo wegen der Dorfgemeinschaft und so.
Dürfte sich beim ersten größeren Flur- oder Fahrzeugschaden eh erledigt haben. Und dafür wollt Ihr den Kopf hinhalten?

Geschrieben von Fabian LayhUnd weil die Leute einfach eher auf Feuerwehrleute hören, als auf Normalos in warnweste.
Naja, wenn die Normalos vom MC Devilshead kommen ...

Was habt ihr denn so für Fahrzeuge und Beleuchtungsequipment um einen Parkplatz für 1.000 Fahrzeuge auszuleuchten?
Entsprechende Ausrüstung der EN 471?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430593
Datum01.10.2007 16:2813611 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhUnsere Feuerwehr hat den Auftrag bei einer Veranstalltung in unserem Dorf Parkplätze einzuweisen.

Auf Weisung der Stadt oder letztendlich eine private Veranstaltung?

Wenn Stadt: Um konkrete Durchführungsanweisungen schriftlich bitten, wenn privat: grundsätzliches Problemchen...

Geschrieben von Fabian LayhDa die Veranstalltung in den späten Abendstunden stattfinden wird, stellt sich nun die Frage:"Müssen die eingewiesenen Parkplätze(ca.1000 Stück) ausgeleuchtet werden?"


Von wann bis wann läuft die Veranstaltung?

Öffentliche Verkehrsfläche, Gemeindeland, Privatgrundstück?

Welche Grundbeleuchtungsstärke durch öffentlichen Beleuchtung vorhanden?

Welche Art von Wegen, wie kontrastreich gestaltet, eben oder Acker o. ä.?

Ist für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden, umfasst diese auch Sturz- und Stolperunfälle im Rahmen der Veranstaltung, gibt es dort Auflagen in der Police?



Fragen über Fragen...Der Club kommt nach Abtswind

Wenn ich mir die Beschreibung der mutmaßlichen Festivität so ansehe, hat da der örtliche gastgebende Verein sich eine Riesenlogistik für 2000 Besucher aufgehalst und möchte nun Teile der Aufgabe "preiswert" an die Feuerwehr abtreten.

Aber:

-Nutzung von Gemeindeeigentum zu nichtdienstlichen Zwecken.

-Wie ist der FA versichert, der sich auf diesem Ereignis als Parkplatzwächter das Bein bricht?

-Die Feuerwehr darf privaten Dinstleistern keine Arbeit wegnehmen, wenn kein zeitkritischer Bedarf gegeben ist.

Also wie schon die Vorredner sagten: Die einzige Methode, sauber dort rauszukommen ist es, die Finger davon zu lassen.

Ander sieht es aus, wenn die nach dem verlinkten Text doch irgendwie involvierte Stadt die Sache angeordnet hat- dann siehe oben, detaillierte Durchführungsanweisungen erforderlich. Vielleicht einfach mal die angegebene 0800er Nummer oder die email zum Rathaus nutzen und freundlich nach der Hilfe des städtischen Justiziars fragen ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430614
Datum01.10.2007 17:2813681 x gelesen
Also Fahrzeuge haben wir nur eins. LF 8 (Bauj. 1987)
Für Schäden an den Fahrzeugen ist der Veranstallter verantwortlich.
Ich hätte halt 2x1000W Strahler mit stativ aufgestellt.









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Ales meine Meinung


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430616
Datum01.10.2007 17:3213552 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhFür Schäden an den Fahrzeugen ist der Veranstallter verantwortlich.

Habt ihr das Schriftlich ? Habt Ihr überhaupt was schriftlich? (Lage, Auftrag, Durchführung)
Hat der Veranstalter die Feuerwehr gefragt oder wurde das ganze über die Gemeinde bestellt?
Was bekommt Ihr denn die Stunde?

Geschrieben von Fabian LayhIch hätte halt 2x1000W Strahler mit stativ aufgestellt.

Und welche Fläche willst du damit ausleuchten ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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Scharnhorst
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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430619
Datum01.10.2007 17:3513605 x gelesen
Kosten würden der FW nicht entstehen da allses material über den Veranstallter kommt.

Den Auftrag haben wir(ich) über den Veranstallter bekommen. Da wir ein 800Einwohner dorf sind macht sowas bei und seit jahren schon die FW. Aber da ich seit heuer der (Einsatz-)leiter bin. wollte ich halt mal die Rechts lage erkundigen.

Das ist vieleicht kein Auftrag des BrandSchG. aber imerhin zeigt damit unsere FW presents. Das es uns gibt. Und da wir in unserem Ort gerade mal 3öffentliche Einsätze pro Jahr haben ist sowas auch ab und zu mal wichtig um manche Kammeraden in der FFW zu halten.








--------------------------------------------------
Von Meinem Gehirn ins Forum. Und nur aus meinem.


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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430621
Datum01.10.2007 17:3813475 x gelesen
Auftrag geber ist der Veranstallter.

Wir machen das wegen der Dorfgemeinschaft.

Und für deinen Weihnachtbaum kann ich ja mal vorbei kommen. Muss es zuhause auch machen und bin schon richtig geübt darin. :)





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Meine meinung


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430623
Datum01.10.2007 17:4013531 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhAber da ich seit heuer der (Einsatz-)leiter bin.

MH..

dann weißt du das unter Umstände DU für alle Sach und Personenschäden haftest ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430625
Datum01.10.2007 17:4313548 x gelesen
2,5*5*1000=12.500

Wurzel 12.500 ca. 112m (hübsche Zahl)

Nach dem Beleuchtungstest des THW Ronnenberg kannst Du mit einem leistungsfähigen 100W-Strahler zwar in 100 m Entfernung noch eine Grundbeleuchtung erreichen, aber gleichzeitig maximal 45° seitlich raus. Vier Stück in der Mitte eines relativ quadratischen Platzes könnten also schon etwas bringen.

Aber das ist auch wirklich schon der Optimalfall.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430626
Datum01.10.2007 17:4513584 x gelesen
Der Auftrag ist zwar vom Verantallter aber bei uns hägt wie vermutet auch die Gemeinde mit drin.

Aber deine Fragen sind richtig gut und diese werde ich noch heute an den Veranstaltter und an die gemeinde Weiter Geben.











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Alles was ich scheibe ist meine Meinung
wer die gleiche haben will kann sie mir ja Abkaufen.
Wer ne andere hat, kanns ja für sich behalten.


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AutorMark8us 8H., Siegen / NRW430627
Datum01.10.2007 17:4813492 x gelesen
Geschrieben von Fabian Layh Also Fahrzeuge haben wir nur eins. LF 8 (Bauj. 1987)
Für Schäden an den Fahrzeugen ist der Veranstallter verantwortlich.
Ich hätte halt 2x1000W Strahler mit stativ aufgestellt.


Ähm, 2x1000W Scheinwerfer für nen Parkplatz mit 1000 Fahrzeugen? Mit 2x1000W bekommst du vielleicht nen Platz für 100 Fahrzeuge "nen bisschen hell", aber bestimmt keinen Parkplatz für 1000 Fahrzeuge. Hier in der Nähe war neulich ne Großveranstaltung (Open Air Festival), wo auch Parkplätze ausgeleuchtet wurden. Anzahl der parkenden Autos schätze ich auf ca. 1000-1500 Fahrzeuge (10.000 Besucher, aber ein großer Teil kam mit dem Bus-Shuttleservice). Ausgeleuchtet wurde dort mit 2 Lichtmastanhängern (je 4x1000W HQI+2x1500W Halogen), einer Lichtgiraffe an einem LKW mit Ladekran (9 Halogenscheinwerfer, vermutlich je 1500W) und 2 Strahler mit je 2x1000W. Halogen-Lichtleistung also insgesamt ca. 55.000W (die HQI's haben etwa die 4-fache Lichtausbeute eines Halogenscheinwerfers). Man konnte auf dem Parkplatz (Wiese) anschließend rumlaufen ohne zu stolpern, aber übertrieben hell war es nicht. Und du möchtest das jetzt mit 2x1000W Halogen Ausleuchten?

mfg. Markus

P.S.: Fotos gibt's auf Nachfrage.


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AutorMark8us 8H., Siegen / NRW430631
Datum01.10.2007 17:5613476 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle
2,5*5*1000=12.500
Wurzel 12.500 ca. 112m (hübsche Zahl)


Optimist! Und wie kommt das Fahrzeug was ganz in der Mitte steht wieder weg, wenn die alle dicht-an-dicht stehen? Rechne mal locker mit der doppelten bis dreifachen Fläche um die Fahrzeuge alle unter zu bekommen. Und Quadratisch musst du auch erstmal finden.
Mein Beispiel aus dem Posting von eben (Parkplatz für ca 1000-1500 Fahrzeuge) war's ne Fläche mit ner Breite von 50-100m und ca 500-700m lang.

mfg. Markus


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430632
Datum01.10.2007 17:5813627 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhKosten würden der FW nicht entstehen

Die Feuerwehr ist in letzter Instanz die Gemeinde, wenn die mit drinhängt...


Geschrieben von Fabian Layhda allses material über den Veranstallter kommt.

Der war wohl nix, siehe unten...

Geschrieben von Fabian LayhAlso Fahrzeuge haben wir nur eins. LF 8 (Bauj. 1987)
Für Schäden an den Fahrzeugen ist der Veranstallter verantwortlich.
Ich hätte halt 2x1000W Strahler mit stativ aufgestellt.


Pure Neugier: Welchen Dienstrang bekleidest Du mit Truppmann, warum wurde kein höherer Funktionsträger der Wehr zum "Einsatzleiter" für diese Veranstaltung gemacht?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430633
Datum01.10.2007 17:5913579 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschdann weißt du das unter Umstände DU für alle Sach und Personenschäden haftest ?

Heieieiesasa dann wollen wir mal hoffen das an diesem Abend nicht allzu viele "Dorfschöne" schwanger werden, sonst muss der arme Florian dafür auch noch haften.
Also manchmal weiß ich echt nicht aus welcher Mücke hier noch so alles ein Elefant gemacht wird. Leute bleibt doch mal realistisch. Dies ist ein 800 Seelen Dorf in dem es seit Jahrzehnte wahrscheinlich dieses Fest gibt und genau so lange "bewacht" die Feuerwehr diese blöden Parkplätze. Es ist ja schon traurig genug das man sich heutzutage in diesem Land anscheinend gegen alles und jeden absichern muss, aber ich denke mal auch dies hat Grenzen. Ich würde Florian empfehlen bei Tageslicht den Parkplatz nach möglichen Gefahrenquellen abzusuchen (extreme Löcher, Hänge etc..) und diese abzusperren (Flatterband). Wenn man dann noch den An und Abfahrbereich ausreichend kennzeichnet und beleuchtet dürfte nichts schiefgehen. Viel mehr Sorgen würden mir bei so was die eigenen Leute machen, also aufpassen das nach Menschlichen Ermessen keinem was passiert, mehr kann man glaube ich nicht tun.

Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430636
Datum01.10.2007 18:0413582 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyFlorian

Fabian.. der Mensch der das organisiert heißt Fabian ...

Geschrieben von Dirk BrokatzkyDies ist ein 800 Seelen Dorf in dem es seit Jahrzehnte wahrscheinlich dieses Fest gibt und genau so lange "bewacht" die Feuerwehr diese blöden Parkplätze.

Und wenn es schon seit jahrzehnten schlicht und ergreifende ein Rechtliches Himmelfahrtskommando war ? Und jetzt mal einer - öffentlich - fragt "geht das so"?

Geschrieben von Dirk Brokatzkyaber ich denke mal auch dies hat Grenzen

Im Zweifel sind diese Grenzen im BSG zu suchen - keine Aufgabe der Feuerwehr


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430640
Datum01.10.2007 18:1713524 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschFabian.. der Mensch der das organisiert heißt Fabian ...

Ok streiche Florian setze Fabian.

Geschrieben von Florian BeschUnd wenn es schon seit jahrzehnten schlicht und ergreifende ein Rechtliches Himmelfahrtskommando war ? Und jetzt mal einer - öffentlich - fragt "geht das so"?

Jau dann ist dies halt so und nächstes Jahr muss es halt der Musikverein machen. Dann muss man sich aber auch nicht wundern wenn irgendwann einmal jemand daher kommt und fragt: Feuerwehr? Was oder wer ist das den, also in unserem Dorf kenne ich keinen davon. Wie ich schon sagte problematisch finde ich in dieser Sache nur die Absicherung (Unfallschutz) der eigenen Leute.

Geschrieben von Florian BeschIm Zweifel sind diese Grenzen im BSG zu suchen - keine Aufgabe der Feuerwehr

Ja klar dies ist auch kein ordinärer Feuerwehreinsatz sondern eine Gefälligkeit in der Dorfgemeinschaft. Genauso wie jeder Martinzug, Schützenzug und was sonst noch so im Dorf abläuft (wo die Feuerwehr unterstützend Tätig wird).

Gruß

Dirk


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AutorDani8el 8H., Eppingen / Baden Würtemberg430643
Datum01.10.2007 18:3113562 x gelesen
Ich denke das die meißten Feuerwehren schon Aufgaben übernommen haben, die nicht sein müßten. Das sollte man nicht so eng sehn, bei uns waren auch Heimattage vor kurzem und da war genug für die Feuerwehr zu tun. Ich denke da sollte Feuerwehr und Gemeinde/Stadt Hand in Hand in Hand arbeiten und net nur auf Paragraphen rumreiten. Bei uns wars so das jede Gruppe ein Fahrzeug samt persönlicher Schutzausrüstung dabei hatte. Somit war der Brandschutz und alles auch sichergestellt.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430644
Datum01.10.2007 18:4313618 x gelesen
Hallo Fabian,

wenn der BGM sein OK gibt, denke ich, dass du genügend abgesichert bist.
In einem Dorf sollten eigentlich alle Vereine zusammenarbeiten, wenn es mal was größeres zu feiern gibt. Das ist bei uns insgesamt üblich und du findest auch Kameraden, die da mithelfen.
Hinterher ein schönes Helferfest und der "Käs ist gegessen".
Das hat´s bei uns noch nie Probleme gegeben.
Wenn du alles hinterfragst, dann darfst du als EL gar nicht mehr ausrücken, denn dann stehtst du immer mit einem Bein in Knast.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430646
Datum01.10.2007 18:5113546 x gelesen
Ich denke da sollte Feuerwehr und Gemeinde/Stadt Hand in Hand in Hand arbeiten und net nur auf Paragraphen rumreiten.

Die Herumreiterei übernehmen im Falle eines Falles andere. Und das könnte den Verantwortlichen der Fw und der Gemeinde u.U. nicht gefallen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz430654
Datum01.10.2007 19:1413521 x gelesen
Hallo Dirk,

grundsätzlich stimme ich dir zu - diese Mentalität, die sich in der deutschen Bevölkerung seit Jahren verbreitet macht nicht nur den Feuerwehren und Vereinen Probleme.

Das hier:
Geschrieben von Dirk BrokatzkyIch würde Florian empfehlen bei Tageslicht den Parkplatz nach möglichen Gefahrenquellen abzusuchen (extreme Löcher, Hänge etc..) und diese abzusperren (Flatterband).
könnte aber nach hinten losgehen. Nun wiegt sich der ahnungslose Parkplatzbenutzer in Sicherheit, weil ja alle offensichtlich Gefahren gekennzeichnet sind. Gesetz den Fall es wurde irgendein Gefahrenpunkt übersehen und genau der wird jemandem zum Verhängnis.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass hier die Feuerwehr stärker zur Rechenschaft gezogen wird, als wenn sie gar nichts gekennzeichnet hätte.

Solche Fest finden ja auch in großen Städten / Gemeinden statt, wo keine Feuerwehr die Parkplatzregelung macht. Wie funktioniert das da?

Viele Grüße
Christian


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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen430657
Datum01.10.2007 19:3013544 x gelesen
Hallo Dirk
volle Zustimmung, die FF Auf dem Dorf ist nun mal nicht nur Feuerwehr sondern auch Verein und Vereine untereinander helfen auch mal gegenseitig aus.
Ich würde auch An- und Abfahrt beleuchten und mehr nicht.

Gruß Thomas


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430658
Datum01.10.2007 19:3313464 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingSolche Fest finden ja auch in großen Städten / Gemeinden statt, wo keine Feuerwehr die Parkplatzregelung macht. Wie funktioniert das da?

Ganz einfach, man macht entweder gar nichts, jeder soll sehen wo er bleibt und die Hipos schreiben fleißig Knöllchen, oder man heuert für teuer Geld die Verkehrswacht an. Aber wie gesagt für mich macht es einen Unterschied ob (Groß) Stadt oder Dorf. Selbst bei uns werden da noch mal Unterschiede in den Ortsteilen gemacht.

Gruß

Dirk


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430663
Datum01.10.2007 20:1513598 x gelesen
(...) die FF Auf dem Dorf ist nun mal nicht nur Feuerwehr sondern auch Verein und Vereine untereinander helfen auch mal gegenseitig aus.

Das sehe ich anders. Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird. Zwar können deren Anghörige parallel dazu einen Verein betreiben und auch die anderen Vereine unterstützen - wäre aber wohl besser sie machen das mit ihrem eigenen Material und erzeugen nicht auch obendrein aufgrund der Anwendung von Dienstbekleidung einen pseudooffiziellen Chrakter.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY430669
Datum01.10.2007 20:4613498 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDas sehe ich anders. Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird. Zwar können deren Anghörige parallel dazu einen Verein betreiben und auch die anderen Vereine unterstützen - wäre aber wohl besser sie machen das mit ihrem eigenen Material und erzeugen nicht auch obendrein aufgrund der Anwendung von Dienstbekleidung einen pseudooffiziellen Chrakter.

Ich weiß ja nicht, was du gegen die Hilfe von Vereinen untereinander hast. Wenn der BGM als oberster Vertreter der Gemeinde nichts dagegen hat, warum soll man das nicht machen?
Das soll sich sogar positiv auf das Zusammenleben in der Gemeinde auswirken und für das Image der Feuerwehr ist das bestimmt nicht schlecht.
Und wer von den FM(SB) nicht mitmachen will, der wird doch nicht gezwungen.
Wir sperren dann sogar beim Kirchweihauszug und beim Martinszug der Kindergärten die Bundesstraße und die Polizei sagt ganz sicher nichts dazu. Wenn die Anordnung dazu dann von der Gemeinde kommt, ist das sogar hochoffiziell.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430672
Datum01.10.2007 20:5013504 x gelesen
Ich weiß ja nicht, was du gegen die Hilfe von Vereinen untereinander hast.

Nichts. Habe auch nichts diesbezügliches geschrieben.

Wenn die Anordnung dazu dann von der Gemeinde kommt, ist das sogar hochoffiziell.

Wobei man für solche Aufgaben auch nach der Grundlage dafür fragen kann, darf und eigentlich sogar muß.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen430674
Datum01.10.2007 21:0613519 x gelesen
Hallo Marc,

ich weiß nicht wie das in Bayern aussieht, aber unser HBKG läßt dem Bürgermeister die Tür für so Veranstaltungen weit offen.

Und abgesehen von Rechtsgrundlagen, Anordnungen und Kostenfragen.
Was meinst du, was auf den Dörfern los ist, wenn die Fw sowas nicht macht?
Und dann noch mit Begründungen wie "gemeindeeigenes Material". Da werden dir die Nachbarn schon erzählen wer das Volk ist und wer die Sachen bezahlt hat.

Bei aller Gesetztestreue und Versicherungswahn sollten wir die Kirche und die Feuerwehr lassen wo sie hingehören... im Dorf!


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430677
Datum01.10.2007 21:1313583 x gelesen
ich weiß nicht wie das in Bayern aussieht, aber unser HBKG läßt dem Bürgermeister die Tür für so Veranstaltungen weit offen.

Dann kennst du ein anderes HBKG als ich. Auch der §6 III der mir vorliegenden Ausgabe ist nicht endlos dehnbar.

Was meinst du, was auf den Dörfern los ist, wenn die Fw sowas nicht macht?

Was meinst du was ein findiger Unternehmer daraus machen könnte wenn es die Feuerwehr macht?
Was meinst du sagen die Veranstalter wenn die Feuerwehr mittendrin abbaut und zu einem ihrer orginären Aufgabenbereich fährt (oder deswegen gar nicht erst auftaucht)?

Da werden dir die Nachbarn schon erzählen wer das Volk ist und wer die Sachen bezahlt hat.

Mir der Argumentation könnte man auch gleich die Hallentore offen lassen und den Bürgern die Möglichkeit geben sich das auszuleihen was sie gerade mal zufällig brauchen.

Bei aller Gesetztestreue und Versicherungswahn sollten wir die Kirche und die Feuerwehr lassen wo sie hingehören... im Dorf!

Apropos: Zwar mag die Kirche noch in vielen Fällen vorhanden sein, den Pfarrer teilt man sich jedoch nicht selten solchen Orten bereits mit den Nachbardöfern. Auch Nutzungsänderungen besagter Immobilien sind mittlerweile nicht gänzlich außergewöhnlich.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(2) ...

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen430685
Datum01.10.2007 21:3313497 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAuch der §6 III der mir vorliegenden Ausgabe ist nicht endlos dehnbar.
Aber soweit dehnt er sich schon. Wenn von wild parkenden Meuten eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung ...und so weiter

Geschrieben von Marc DickeyWas meinst du sagen die Veranstalter wenn die Feuerwehr mittendrin abbaut und zu einem ihrer orginären Aufgabenbereich fährt (oder deswegen gar nicht erst auftaucht)?

Das muß natürlich sichergestellt sein (das man beides bewältigen kann)

Geschrieben von Marc DickeyMir der Argumentation könnte man auch gleich die Hallentore offen lassen und den Bürgern die Möglichkeit geben sich das auszuleihen was sie gerade mal zufällig brauchen.

wie gesagt: Kirche und Dorf... GMV (ich liebe diese Abkürzung) bitte auf "On" lassen


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern430752
Datum02.10.2007 09:4113673 x gelesen
Hallo Fabian,

ich stimme Anton hier vollkommen bei. Wir haben in unserer Wehr regelmäßig mehrere Veranstaltungen solcher Art zu "bearbeiten".

Neben den üblichen Verkehrsregelungsmaßnahmen bei kirchlichen Prozessionen und ähnlichem, wo natürlich eine schriftliche Anordnung der Gemeinde sowie der Kreisverwaltungsbehörde (wegen Sperrung der Kreisstraße) vorliegt, hatten wir z.B. neulich eben besagte Kreisstraße für eine Laufveranstaltung zu "überwachen". Ca. eine halbe Stunde zuvor wurden wir zu einer 500 m langen Ölspur gerufen. Da dies wohl dann eher zu den "originären" Aufgaben der FW zählt, nahmen wir uns erstmal diesen Einsatz vor. Zufällig kam an der Einsatzstelle der Veranstalter des Laufes vorbei und ich teilte ihm mit, dass wir evtl. mit verringerter Mannschaftsstärke oder eben vielleicht gar nicht zur Verkehrsregelung der Laufveranstaltung kommen könnten. Dieser hat das sofort eingesehen und gesagt, das wäre überhaupt kein Problem, dann müssten sie halt selbst Streckenposten stellen.

Auch haben wir noch jedes Jahr den Parkplatzdienst bei einer Veranstaltung des Sportvereins übernommen. Die Parkplätze befinden sich hier immer im Dunkeln und ich sehe nicht ein, warum ich hier noch ausleuchtungstechnisch tätig werden sollte, außer es wäre um die Sicherheit der eigenen Kameraden sicherzustellen. Schließlich ist das Ganze "nur" ein Freundschaftsdienst gegenüber dem Sportverein und wird auch nicht in der offiziellen Einsatzstatistik geführt. Für Schäden, die dabei entstehen, haftet wenn dann schon der Veranstalter und nicht wir als "freiwilliger" Dienstleister, außer natürlich wir würden grob fahrlässig handeln.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern430758
Datum02.10.2007 09:5413518 x gelesen
Geschrieben von Marco HeineDieser hat das sofort eingesehen und gesagt, das wäre überhaupt kein Problem, dann müssten sie halt selbst Streckenposten stellen.
klingeling ;-)
Warum dann nicht gleich?

Wir haben auch bis vor einigen Jahren die Parkplatzeinweisung für Großveranstaltungen des örtlichen Sportvereines übernommen.
Nachdem es aber regelmäßig "Probleme" mit den Autofahrern und z.T. auch den Organisatoren gab, haben wir dies eingestellt. Unser Ort ist trotzdem noch nicht im Verkehrschaos untergegangen...

Wir beschränken uns seit dem auf von der Gemeinde angeordnete Maßnahmen oder auf Amtshilfeersuchen der Polizei.


Grüße
Magnus

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW430759
Datum02.10.2007 09:5413460 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhKosten würden der FW nicht entstehen da allses material über den Veranstallter kommt.

Es ging glaube ich darum, wer das Geld zahlt, das ihr für den Einsatz (der Kostenpflcihtig ist) bekommt.

Geschrieben von Fabian LayhAber da ich seit heuer der (Einsatz-)leiter bin
Nimm es mir nicht übel, habe gerade mal Deine Daten in der Visitenkarte gelesen:
Sei ein wenig ehrlich zu Dir selber und frag Dich ob Du der Aufgabe mit Deinen Qualifikationen gewachsen bist?!


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)430763
Datum02.10.2007 10:0313509 x gelesen
Nach dem weiteren Verlauf des Threads habe ich ein wenig Bauchschmerzen wegen dieses Absatzes:
Dieser Eintrag entstant aus reinem privaten Interesse. Falls sich Abtswinderkammeraden an diesem Eintrag stören, müsst ihr ihn ja nicht lesen.

Geht's nur mir so?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430766
Datum02.10.2007 10:1213520 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird.

Ja. Und wenn sie das gerade mal nicht tut ist sie gut beraten dafür zu sorgen, dass das Ganze in einem solchen gesellschaftlichen und sozialen Rahmen abläuft, dass sie auch in 5 Jahren noch eine Einrichtung der Gemeinde ist, die im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig werden kann. Und dazu gehört auch, dass man sich soweit wie möglich ins Dorfleben eingliedert. Ob die Kameraden dann zwingend in Uniform auf dem Parkplatz stehen müssen und dass die zuständige Unfallkasse im Zweifel komisch wird, wenn was passiert, sind andere Fragen, die man aber gemeindeintern lösen kann.
Solange das Vereinswesen mit all seinen Facetten die Auftragserfüllung nicht gefährdet (was bei einem gemeinsamen Wochenendausflug dramatischer ist als bei mancher "Hilfeleistung"), sollte man sich gut überlegen, wie weit man sich an bestimmten Sachen festbeißt.
Und eins steht fest: 89 von 100 unserer Financiers (sprich Steuerzahler) sind solche Fragen völlig egal.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430768
Datum02.10.2007 10:1513584 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie Herumreiterei übernehmen im Falle eines Falles andere. Und das könnte den Verantwortlichen der Fw und der Gemeinde u.U. nicht gefallen.

Wobei sich - mit Verlaub - da auch öfter mal die Frage des Antriebs stellt (ürbrigens auch denen, bei denen solche "andere" dann vorsprechen).


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW430778
Datum02.10.2007 11:2613495 x gelesen
Geschrieben von Ralf Eberhardt
Das muß natürlich sichergestellt sein (das man beides bewältigen kann)

Ihr müßt nicht beides bewältigen, wenn Ihr einer orginären Aufgabe der Feuerwehr nachkommt (Einsatz) dann tritt jedes privatwirtschaftliche Handeln in den Hintergrund (so als ob Ihr von euerm Arbeitsplatz weg alarmiert würdet).


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430784
Datum02.10.2007 11:4913512 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamWobei sich - mit Verlaub - da auch öfter mal die Frage des Antriebs stellt (ürbrigens auch denen, bei denen solche "andere" dann vorsprechen).

Bei der ersteren Gruppe dürfte es eine Unzahl an verschiedenen Antriebsgründen geben, welche aufzulisten den Rahmen sprengen würde. Wenn du mit der zweiten Gruppe die Juristen meinst, dann ist deren Antriebsgrund für mich nachvollziehbar - sie verdienen damit Geld.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430789
Datum02.10.2007 11:5913548 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamOb die Kameraden dann zwingend in Uniform auf dem Parkplatz stehen müssen und dass die zuständige Unfallkasse im Zweifel komisch wird, wenn was passiert, sind andere Fragen, die man aber gemeindeintern lösen kann.

Leider werden diese Dinge zumeist nicht offen und klar geklärt, die Gemeindeverwaltung nicht oder nicht richtig informiert und die Kräfte fast immer uniformiert. Im Rahmen dieser Veranstaltungen auch noch nicht selten Aktionen getrieben die bei entsprechender Betrachtung iwiderrechtlich in die Freiheiten anderer Eingreifen. Und wenn dann was passiert heulen die Verantwortlichen rum sie seien doch nur Ehrenamtliche und sollten daher nicht zur Verantwortung gezogen werden und und und...

Geschrieben von Andreas BräutigamSolange das Vereinswesen mit all seinen Facetten die Auftragserfüllung nicht gefährdet (was bei einem gemeinsamen Wochenendausflug dramatischer ist als bei mancher "Hilfeleistung"), sollte man sich gut überlegen, wie weit man sich an bestimmten Sachen festbeißt.

Da magst du recht haben. Doch ich habe auch schon in verschiedenen Regionen erlebt, daß solche Veranstaltungen die Auftragserfüllung deutlich gefährdet wenn nicht gar unmöglich gemacht hätte. Habe auch schon erlebt, daß ganze Wehren für so etwas "abgemeldet" wurden.

Geschrieben von Andreas BräutigamUnd eins steht fest: 89 von 100 unserer Financiers (sprich Steuerzahler) sind solche Fragen völlig egal.

Dafür machen mindestens 3 der 11 anderen ernsthafte Probleme und auch ein Großteil der 89 denen das Egal ist würden bei anderen öffentlichen Einrichtungen nicht auf solche Ideen kommen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen430800
Datum02.10.2007 12:4713851 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Andre Wissmannjedes privatwirtschaftliche Handeln

Es ist aber kein privatwirtschaftliches Handeln.

Bsp: Unser Kindergarten macht einen Martinsumzug. Dieser wird vom Ordnungsamt genehmigt. In dieser Genehmigung steht: "Fw macht Verkehrssicherung"
Also Einsatz für die Fw, zwar ohne Dringlichkeit und unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, aber ein Einsatz.
Der Brandschutz ist trotzdem sicherzustellen.


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW430810
Datum02.10.2007 13:4613533 x gelesen
Das der Umzug vom Ordnungsamt so genehmigt wurde bedeutet noch lange nicht das das Ordnungsamt hier auch um Amtshilfe ersucht hat.
Vielmehr hat sich die Feuerwehr bereit erklärt sich um die Verkehrssicherung zu kümmern. Genau so gut hätte der Elternstammtisch Hastenichgesehen sich dazu bereit erklären können, das hätte nichts geändert.


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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430818
Datum02.10.2007 13:5413483 x gelesen
Mit Material meine ich: Absperrband, Benzin für Notstromerzeuger.
Unser Fahrzeug würde die Fahrzeughalle nicht verlassen, da der "Einsatz" in der nähe des FW-Hauses ist.

Einsatzleiter bin ich aus einem Grund: Ich bin Angagiert. Bei uns wird nicht so auf Dienstgrad geachtet. Es gibt den Kommandanten und den Rest der FW.

Nur neben bei erwähnt, ich plane schon seit meiner JFW Zeit "Einsatze", wie Ümzügeabsichern und so.

Mann muss halt einfach fleisig sein! Dann bekommt man auch Verantwortung übertragen:






--------------------------------------
Meine Meinung


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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430822
Datum02.10.2007 14:0813524 x gelesen
das hat nur einen Grund.

Ich habe letztens mit einem Teil der JFW Hydrantengespült. Kurtzzufor habe ich gefragt wer den für das Instandhalten und das Spülen der Hydranten verantwortlich ist.

Nach einigen Wochen kam dann ein "Kammerad" meiner FW zu mir und maulte mich an warum ich eine solche Frage in dieses Forum stelle, anstatt ihn zu fragen. Sein Argument war das ich mit solchen fragen die FW blöd erscheinen lassen würde.
Nach den Antworten auf die Forumsfrage wuste ich aber alles was ich wissen wollte und so gab mir auch der rest der FW recht, sollche Fragen stellen zu dürfen.

Dieser Absatz war also ganz alleine für eine Person bestimmt.

Ich hoffe das beruhigt dich ein bischen.


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW430826
Datum02.10.2007 14:2413639 x gelesen
Geschrieben von Fabian LayhNach einigen Wochen kam dann ein "Kammerad" meiner FW zu mir und maulte mich an warum ich eine solche Frage in dieses Forum stelle, anstatt ihn zu fragen.
Ist seine Meinung denn die Gleiche gewesen, wie die, die Du aus dem Forum bekommen hast?

Geschrieben von Fabian LayhSein Argument war das ich mit solchen fragen die FW blöd erscheinen lassen würde.
Hauptsache der Kollege fragt Dich bei nächster Gelegeheit nicht warum Du ihn im Feuerwehrforum so bloß stellst ;-)


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.430831
Datum02.10.2007 15:0213552 x gelesen
Geschrieben von Andre Wissmann... bedeutet noch lange nicht das das Ordnungsamt hier auch um Amtshilfe ersucht hat.
Vor allem bedeutet es das nicht, da das Ordnungsamt die Feuerwehr nicht um Amtshilfe ersuchen kann. Wir gehören nämlich zum selben Verein - der Kommune. Genauso kann die Autobahnpolizei nicht die Kollegen der PI im Nachbarort um Amtshilfe bitten. Gleicher Laden - Länderpolizei.

Und alles was unter der gleichen Organisation dient, kann sich nicht zur Amtshilfe anfordern.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorFabi8an 8L., Abtswind / Bay430865
Datum02.10.2007 17:2713490 x gelesen
Letzt endlich war dann das was er sagte das gleiche wie das aus dem Forum. aber vieleicht wusste er das ebenfals auch nur aus dem Forum. Aber es ist vorbei. Die Hydranten sind gespült und die differenzen geklärt.


------------------------------------
Das ist auch wieder nur meine Meinung.


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern430900
Datum02.10.2007 20:5613580 x gelesen
Hallo Magnus,

da kommt halt dann wahrscheinlich mal wieder das Argument zum Tragen, dass die Verkehrsteilnehmer der Feuerwehr gegenüber mehr Respekt entgegenzubringen scheinen als wenn da nur einer in Zivilkleidung, vielleicht eventuell noch mit einer Warnweste bewaffnet, steht.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern430938
Datum03.10.2007 00:2913496 x gelesen
Na ich weiß ja nicht ob die Feuerwehrkleidung so respekteinflößend ist, auch hier zählen die "inneren Werte". Braucht man überhaupt eine Respektsperson, um jemandem zu sagen wo er sein Auto hinstellen soll?
Komisch, auf dem Ik*a- Parkplatz klappt das auch ganz gut...


Grüße
Magnus

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern431193
Datum04.10.2007 09:1913490 x gelesen
Jahaaa,

da sind aber die Parkplätze auch mit schönen dicken Streifen auf den Boden gemalt! ;-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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