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ThemaAlkoholisierter Fahrer55 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen429948
Datum27.09.2007 23:2519942 x gelesen
Bericht


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz429958
Datum28.09.2007 03:5817783 x gelesen
Hallo!

An einem Sonntag morgen schon mit mehr als 1,1 Promille unterwegs? Wow, nicht schlecht :-(

War es Restalkohol dann hat der Exkollege am Vortag wohl ganz gut einen gesoffen. Stammt das aber vom Sonntag, also ich weiß nicht, da könnte ein Alkoholproblem dahinterstecken.

Den Rauswurf halte ich aber für leicht überzogen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes hätte eine Beurlaubung ausgereicht; dann hätte man ja weitersehen können. Wenn der Mann noch nie negativ aufgelfallen ist.

Auf jedem Fall geht der Gute jetzt mindestens 9 Monate zu Fuß und ist locker einen Monatslohn los.

Selbst Schuld wenn man gesoffen hat soll man die Pfoten vom Steuer lassen.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429963
Datum28.09.2007 07:3917607 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDen Rauswurf halte ich aber für leicht überzogen.

Sehe ich ebenso! Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ihn dann auch noch einer solchen sozialen Ächtung auszusetzen ist meines Erachtens total überzogen. Insbesondere, da dieser Feuerwehrmann 25 Jahre problemlos funktioniert hat.

Seine Trunkenheitsfahrt ist sicherlich ein verwerfliches Handeln, vor allem mit den Kindern an Bord und die Ursache hat er wirklich selbst gesetzt.
Dennoch ist es ziemlich hart und selbst bei einem Beamten hätte es i. d. R. nicht diese Folgen!

Es hätte bestimmt verhältnismäßigere Mittel in diesem Fall gegeben! Man sollte auch nicht vergessen, dass die Feuerwehr auch so eine Art "Soziale Verantwortung" besitzt und nicht noch mit einem Hammer oben draufhauen muss.

Jürgen


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern429969
Datum28.09.2007 08:1417552 x gelesen
Morgen,

also für mich ist der Ausschluß für einen Ersttäter auch etwas fragwürdig in der Härte.

Außer Diskussion steht die Aberkennung der Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge.

Andererseits sollte hier wohl mit diesem Exempel auf die besondere Verantwortung der Jugendlichen gegenüber hingewiesen werden.

Problematisch auch der Sicherheitsaspekt. ''In seinem Wagen unterwegs'' und ''mit im Wagen saßen 5 Jugendliche''. Da kann ich für den Kollegen nur hoffen, dass es ein Van war. In einer Limo wär das nochmal einen Tick mehr verantwortungslos, da nicht mal die Möglichkeit des Anschnallens für alle gegeben war.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg429970
Datum28.09.2007 08:1617591 x gelesen
Hallo Zusammen,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, ein Feuermann der 25 Jahre seinen Dienst
tadelos versehen hat soll nun nicht mehr tragbar sein ?! Es soll der erste Fall in der Elbmarsch
sein das jemand von der Feuerwehr mit Restalkohol erwischt worden ist ?! Diese Aussage
halte ich für lächerlich!
Sicherlich der Mann hat einen Fehler gemacht für den er gerade stehen muß, aber da sollte man
in einer Kameradschaft hinter einem stehen und gegebenenfalls Hilfe anbieten.
Für mich ein Armutszeugnis der Feuerwehren Elbmarsch so mit dem Problem umzugehen nach dem Motto schnell das Thema vom Tisch zu bekommen.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429974
Datum28.09.2007 08:3217576 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sascha JoerchelProblematisch auch der Sicherheitsaspekt. ''In seinem Wagen unterwegs'' und ''mit im Wagen saßen 5 Jugendliche''. Da kann ich für den Kollegen nur hoffen, dass es ein Van war. In einer Limo wär das nochmal einen Tick mehr verantwortungslos, da nicht mal die Möglichkeit des Anschnallens für alle gegeben war.

Vielleicht sollten wir bei den Informationen bleiben, die auch tatsächlich belegbar sind, bevor wir ins Reich der Spekulationen abdriften...


Geschrieben von Sascha Joerchelalso für mich ist der Ausschluß für einen Ersttäter auch etwas fragwürdig in der Härte.
Schaut so aus, als wolle man ein Exempel statuieren, weshalb die Konsequenzen derart hart ausfielen


Grüße
Magnus

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern429976
Datum28.09.2007 08:3817612 x gelesen
OK, geh weg von den Spekulationen.

Das mit dem Exempel war auch mein Gedanke. Anscheinend arbeitet man in Elbmarsch nach dem Grundsatz ''wehret den Anfängen''

Nach 25 Jahren unbescholtener Dienstzeit wohl etwas zu hart.


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg429978
Datum28.09.2007 08:5417615 x gelesen
Vermutlich habt ihr mit euer Urteil alle Recht. Dennoch wundert mich das doch ein Wenig.
Nach den Diskussionen zum Thema Alkohol und Feuerwehr aus den letzten Monate werde ich einfach folgendes Gefühl nicht los.

Wäre in dieser Pressemitteilung gestanden, man hat den Kamerad zunächst mal beurlaubt, hätte es keine 7 Postings sondern 70 gegeben und alle hätten den sofrtigen rausschmiss gefordert.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW429979
Datum28.09.2007 09:0117529 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sascha JoerchelNach 25 Jahren unbescholtener Dienstzeit wohl etwas zu hart.

Nö, absolut nicht. Jeder in D weiß, dass fahren unter deftigem Alkoholeinfluss aus gutem Grund verboten ist. Als FA sollte man das erst recht wissen. Dazu kommt noch die Gefährdung von Kindern/Jugendlichen, egal welcher Anzahl, neben der Gefährdung des normalen Straßenverkehrs.

Tut mir leid, aber ich kann diese Entscheidung voll und ganz nachvollziehen!!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW429982
Datum28.09.2007 09:1817518 x gelesen
Ich verstehe es auch nicht, da baut eine JF einen Getränkewagen der für alkoholische und nichtalkoholische Getränke geeignet ist, da wird um den pädagogischen Sinn diskutiert und der Großteil erkennt diesen ab und und nun ist der Ausschluß zu hart - wobei man ihm diesen ja nur nahegelegt hat und er freiwillig gegangen ist.
Denke, wenn viele so kompromißlos wären, dann würden manche Aktionen seltener stattfinden und wo sollen die Grenzen gesetzt werden ?? 20 Jahre ?? 15 Jahre ??



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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429987
Datum28.09.2007 09:2817473 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelNach 25 Jahren unbescholtener Dienstzeit wohl etwas zu hart.

Ich sehe die ganze Sache auch mit gemischten Gefühlen:

Klar tut es mir um den Betreffenden Leid, wir kennen vor allem die Begleitumstände (und die Person) nicht. Andererseits fallen mir auch kaum Gründe ein, die es rechtfertigen alkoholisiert und mit Jugendlichen an Bord am Steuer zu sitzen...


Grüße
Magnus

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg429989
Datum28.09.2007 09:2917498 x gelesen
Es geht denk ich mal nicht um die Jahre sondern jeder baut mal "Scheiße". Wenn dies sich allerdings Wiederholt und somit der Kamerad aus seinem Fehlverhalten nichts gelernt hat ist
ein Ausschluß die einzige Konsequenz.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern429991
Datum28.09.2007 09:3217490 x gelesen
Ich sehe hier weniger ein Problem im Ziehen einer Grenze, denn mehr darin dass der Kollege in 25 Jahren nie irgendwie ungebührlich aufgefallen ist.

Ich finde, dass hier eine gewisse soziale Kompetenz zum tragen kommen sollte.

Dass das Ausscheiden freiwillig war kann man so ned sagen. In dem Bericht steht klar, dass er somit nur dem Ausschluß zuvorgekommen ist.

Ich bin mir der Verantwortung gegenüber der Jugendlichen durchaus bewusst.
Aber kann jeder von uns tatsächlich unterschreiben, dass in einem Einsatz nachts der Fahrer neben ihm völlig nüchtern ist??? Unabhängig von den Konsequenzen gesehen, die ihn dann ereilen würden.

Sascha


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429992
Datum28.09.2007 09:3317547 x gelesen
Geschrieben von Florian HartnerWenn dies sich allerdings Wiederholt und somit der Kamerad aus seinem Fehlverhalten nichts gelernt hat ist ein Ausschluß die einzige Konsequenz.

Stopp! Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um einen unbelehrbaren "Serientäter" (nach bisherigen Infos), sondern um jemanden der sich 25 Jahre lang nichts hat zu Schulden kommen lassen...


Grüße
Magnus

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429993
Datum28.09.2007 09:4017494 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelAber kann jeder von uns tatsächlich unterschreiben, dass in einem Einsatz nachts der Fahrer neben ihm völlig nüchtern ist???
Nein, aber ich kann für mich unterschreiben, dass ich nur ein Kraftfahrzeug bewege, wenn ich nüchtern bin.

Geschrieben von Sascha JoerchelUnabhängig von den Konsequenzen gesehen, die ihn dann ereilen würden.
Die Konsequenzen (sowohl "rechtlich" als auch feuerwehrintern) sind ja wohl ein "Klacks" im Vergleich zu dem Risiko, dass man dadurch für sich und andere darstellt...


Grüße
Magnus

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern429996
Datum28.09.2007 09:4717502 x gelesen
Damit wollte ich den Kameraden nicht in Schutz nehmen. Beim besten Willen nicht.

Alkohol am Steuer ist nicht tolerierbar, auch klar.

Bei einem unbeschriebenen Blatt in meinen Augen einfach zu hohes Strafmaß.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 429999
Datum28.09.2007 09:5117490 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelBei einem unbeschriebenen Blatt in meinen Augen einfach zu hohes Strafmaß.

Aber ledier das einzig richtige, gerade weil es der erste Fall im Beritt war.

Hier streiten sich wieder Engel und Teufel

Klüger wäre es gewesen

a) Den Kameraden erstmal zu beurlauben um sich dem Gerücht des Schnellschußes zu entgehen?
b) Nicht zu kommunizieren das man dem Kameraden die Pistole auf die Brust gesetzt hat ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW430004
Datum28.09.2007 10:0817516 x gelesen
Geschrieben von Sascha Joerchel Sascha Joerchel, Schierling
Datum: 28.09.2007 09:32:20
Text:
Dass das Ausscheiden freiwillig war kann man so ned sagen. In dem Bericht steht klar, dass er somit nur dem Ausschluß zuvorgekommen ist.

Aber kann jeder von uns tatsächlich unterschreiben, dass in einem Einsatz nachts der Fahrer neben ihm völlig nüchtern ist??? Unabhängig von den Konsequenzen gesehen, die ihn dann ereilen würden.

Sascha


Nun ja, wie das Ausschlussverfahren geendet hätte, steht ja in den Sternen, denke da sind juristische Mittel usw. erlaubt.
Solange der Fahrer des Alkoholskonsums nicht überführt wurde (oder er soviel davon konsumiert hat, dass ich es nicht bemerke) kann man dies nicht sagen (so wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmer neben, unter und über mir) aber er ist nun mal definitiv erwischt worden und was wäre gewesen, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, was hätte man dann hier lesen können ???
Neee Leute, entweder fährt man eine konsequente Linie oder aber man schlingert durch die Fahrrinne mit Grundberührung - meine Meinung.
Lg Ebi



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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern430005
Datum28.09.2007 10:2417373 x gelesen
Konsequente Linie gerne, aber dafür hätte auch eine Aberkennung der Fahrerlaubnis im Feuerwehrbereich gereicht. Ebenso ein Verbot des Transportes von FA zu Veranstaltungen.

Das kann ich ohne großen Behördenaufwand intern regeln und es kommt ned so groß raus. Mit diesen Maßnahmen hätte die Wehr in meinen Augen ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan.

Es kann so im Dienst nicht mehr passieren. Und für das Privatleben der FA ist die Führung nun beleibe nicht verantwortlich.

Was ihm privat noch für Konsequenzen drohen ist aussen vor. Evtl. Verlust Arbeitsplatz (Aussendienstler für Zeit x ohne Schein) usw..

Ob man da diese Art von ''Abschuß'' betreiben muss und den auch noch in der Presse veröffentlichen, steht in Frage.


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg430006
Datum28.09.2007 10:2817411 x gelesen
Das wollte ich auch sagen siehe meinen ersten Beitrag

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW430008
Datum28.09.2007 10:3317418 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlStopp! Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um einen unbelehrbaren "Serientäter" (nach bisherigen Infos), sondern um jemanden der sich 25 Jahre lang nichts hat zu Schulden kommen lassen...


Ja und? Es gibt sehr viele Menschen die in 30 Jahren einmal voll Auto fahren und dabei eine Oma oder sonst was platt fahren?! Da der Typ laut Bericht mit Kindern on tour war, über eine rote Ampel gerauscht ist gehört der nicht nur aus der FFW sondern auch noch wegen was weiß ich angezeigt. Wäre ich der Vater eines dieser Kindern, der Typ hätte ein massives Problem. Da sollte man wenn man einen Arsch in der Hose hat keine Unterschiede machen ob es 2 Jahre Dienstzeit oder 25 Jahre Dienstzeit sind/waren.
Endlich mal eine FFW die richtig gehandelt hat (in Bezug auf des Fahren eines L/PKWs mit Stoff in der Rübe)


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430010
Datum28.09.2007 10:5517477 x gelesen
Geschrieben von Julian BraukmannJa und? Es gibt sehr viele Menschen die in 30 Jahren einmal voll Auto fahren und dabei eine Oma oder sonst was platt fahren?! Da der Typ laut Bericht mit Kindern on tour war, über eine rote Ampel gerauscht ist gehört der nicht nur aus der FFW sondern auch noch wegen was weiß ich angezeigt. Wäre ich der Vater eines dieser Kindern, der Typ hätte ein massives Problem. Da sollte man wenn man einen Arsch in der Hose hat keine Unterschiede machen ob es 2 Jahre Dienstzeit oder 25 Jahre Dienstzeit sind/waren.
Endlich mal eine FFW die richtig gehandelt hat (in Bezug auf des Fahren eines L/PKWs mit Stoff in der Rübe)


Und ganz nebenbei führen wir dann auch noch die Todesstrafe für Kaugummiautomatenaufbrecher ein! Bleibt doch auf dem Boden. Der Fahrer muss sich für sein rechtswidriges Verhalten sicherlich vor Gericht verantworten und wird seine gerechte Strafe bekommen. Das ist auch gut so. Wenn der Gesetzgeber den Feuerwehrausschluss gewollte hätte, dann wäre es gesetzlich irgendwo verankert.

Eine soziale Ächtung und ein Ausschluss aus der Feuerwehr hilft da doch niemandem weiter. Weder der Feuerwehr noch dem Betroffenen. Ich widerspreche auch der Auffassung, dass es kein Unterschied ist, ob man 25 oder 2 Jahre dabei ist und sich nichts zu schulden kommen lassen hat.

Für mich wurde hier klar mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ist nicht mehr verhältnismäßig!

Wenn die Feuerwehr alle strafrechtlich (z. B. Trunkenheitsfahrt, Betrug, Diebstahl, Unterhaltspflicht u.s.w. ) in Erscheinung getretenden Feuerwehrleute entlassen würde, dann wäre mir um den Brandschutz in Deutschland bang.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430011
Datum28.09.2007 10:5917493 x gelesen
Gleich noch hinterher zur richtigen Deutungsweise!

Ich behaupte nicht, dass Feuerwehrleute kriminell sind, sondern das viele Menschen im Laufe ihres Lebens mit dem Strafrecht in Berührung kommen. So ist z. B. Jugendkriminalität (Ladendiebstahl) zu einem gewissen teil normal. Wer kennt z. B. keinen Feuerwehrmann, der schon einmal den Führerschein wegen Alkohol entzogen hatte u.s.w. (Quelle: Kriminologie /Schwind )


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern430013
Datum28.09.2007 11:0617403 x gelesen
Da stellt sich doch die Frage,

wie die Community auf das Beispiel überhöhte Geschwindigkeit reagiert hätte.

Ist ebenso gefährlich und ebenso eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den Jugendlichen im Wagen.

Da könnte ma jetzt eine Diskussion vom Zaun brechen, was denn demjenigen zu widerfahren hätte.

Mein pol. Führungszeugnis ist zwar sauber, aber geblitzt wurde ich auch schon mal.

Wo würde man da die Grenze ziehen zur Verantwortungslosigkeit??


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430015
Datum28.09.2007 11:1617513 x gelesen
Interessant wäre auch die Frage, ob die betreffende Feuerwehr nach Dienstschluss das Biertrinken erlaubt und ob Bier auf deren Getränkeliste enthalten ist. Wer derart verfährt, muss m. E. Alkohol gänzlich von seiner Ausschankliste streichen.

Aber vieleicht bekommen da nur die zu Fuß erschienen Feuerwehrleute ein Bier ausgehändigt!? Obwohl man auch als Fußgänger Verkehrsteilnehmer ist ;-)

so long

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430020
Datum28.09.2007 11:3717889 x gelesen
Ups! Auf der Homepage der entsprechenden Feuerwehr wird im Forumsbereich für VIAGRA ohne ärztliche Verschreibung geworben! Wenn das wissentlich mit Billigung der Feuerwehr passiert, dann ist das doch rechtlich bedenklich? Wenn ja, dann bleibt ja nur die konsequente Lösung die Feuerwehr komplett zu schließen.

Ich würde meine Kinder nie in einer Feuerwehr schicken, die VIAGRA ohne ärztliche Verschreibung fördert!! ;-) (ironie)

Schlimm diese Welt


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430043
Datum28.09.2007 13:3217434 x gelesen
Jeder in D weiß, dass fahren unter deftigem Alkoholeinfluss aus gutem Grund verboten ist. Als FA sollte man das erst recht wissen.

Da werde ich dir im Grundsatz nicht widersprechen. Dennoch bin auch ich der meinung andere disziplinarische Maßnahmen hätten womöglich auch gereicht.

Mal einige neugierige Fragen. Vielleicht hat ja jemand entsprechende Zahlen/Fakten.

Wie viele Kraftfahrer gibt es in Deutschland?
Welcher Prozentsatz der Kraftfahrer fällt jährlich wegen Alkohol und Drogen am Steuer auf?
Gibt es unter Feuerwehrangehörigen eine nachweislich geringere Quote an Auffälligen als beim Rest der Bevölkerung?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMart8in 8O., Hamburg / Hamburg430044
Datum28.09.2007 13:3417416 x gelesen
Moin,

also ich finde das genau richtig weil das ist eine Sache die geht ja garnicht. Als Feuerwehrmann sollte man eigentlich ein gewisses Verantwortungsgefühl haben und dann "besoffen" mit 5 Kindern der JF Auto fahren finde ich echt daneben. Hoffe das schreckt diejenigen ab die das genau so locker sehen und gesehen haben wie der ehemalige Kamerad.

MfG Martin Oehme


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430074
Datum28.09.2007 15:5017423 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen RinghoferInteressant wäre auch die Frage, ob die betreffende Feuerwehr nach Dienstschluss das Biertrinken erlaubt und ob Bier auf deren Getränkeliste enthalten ist.

Ich würde als zuständige PD nach dem Vorfall mal nur so aus Jux und Dollerei beim nächsten Einsatz oder Übung bzw. und besser kurz danach alle Wehrleute die am Einsatz/Übung teilgenommen haben einer Alkoholkontrolle unterziehen. Vorzugsweise nach einem Einsatz am Samstagabend oder am Sonntagmorgen. Evtl. ja auch nach einem Einsatz während einer Veranstaltung (Stadtfest). Anschließend könnte man bestimmt den einen oder anderen FA aus der Wehr hinausgehen.

Nicht aus bösem Willen, nein, nur um zu sehen wie gefestigt und nüchtern die anderen Kameraden zu jeder Zeit an jedem Ort sind. Wie steht schon in der Bibel? "Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein".

Ach ja, sollte der Ex-Kamerad evtl. Alk-Abhängig sein (bei 1,1 Promille hintern Steuer gehe ich mal von einer "gehobenen" Alkoholtoleranz aus) so ist der Mann krank! Alkoholismus ist eine Krankheit! Man würde ja auch keine Diabetiker aus der Feuerwehr "gehen". Gut, der Vergleich ist schwer am hinken, aber hier ist Hilfe angebracht und keine Ächtung. Es war ja der erste Vorfall. Oder hat es da noch etwas gegeben was man nun auf diese Art ganz geschickt unter den Teppich kehren kann? Aber das ist Speku.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430079
Datum28.09.2007 16:0217465 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Martin OehmeAls Feuerwehrmann sollte man eigentlich ein gewisses Verantwortungsgefühl haben und dann "besoffen" mit 5 Kindern der JF Auto fahren finde ich echt daneben.

Wovon nur zwei Kinder die eigenen waren. Wer hat die drei fremden Kinder in das Auto eines Besoffenen gelassen? Deren Eltern? Stellt sich dann auch nicht die Frage ob hier die Eltern ihrer Aufsichtspflicht wirklich nachgekommen sind? Sollte man dann auch nicht die Eltern der Kinder, so sie denn in der Feuerwehr sind, aus der Wehr ausschließen wegen "unverantwortlichem Handeln"?

Also wenn wir schon mit Kanonen auf Spatzen schießen dann richtig!

Leute kommt runter. Laut Statistik wird man erst nach der 100 Trunkenheitsfahr erwischt! Ich glaube also nicht das der betroffene noch nie im Kreise der Wehr in Beziehung auf Alkohol aufgefallen ist. Ich denke die Aussage zur 25 jährigen guten Führung sollten den Rauswurf nur etwas "versüßen"

Hier mal ein paar Links:

Schaut Euch die Bilder gut an!!

Sonstiges und Folgen

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg430095
Datum28.09.2007 17:2817500 x gelesen
Hallo,

Am Steuer seines Wagens sitzt der Feuerwehrmann Arndt B. (37) aus Drage.

Der gebürtige Drager hatte gerade sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert.

hm? Ist das in anderen Bundesländern üblich, dass die Dienstzeit ab dem Eintritt in die JF zählt? Ich kenne es aus BaWü so, dass die Mitgliedschaft ab dem 15. Geburtstag für diese Ehrungen relevant ist.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430098
Datum28.09.2007 17:4317378 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel NagelDer gebürtige Drager hatte gerade sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert.

>>Bitterbösemodus ein<<

Evtl. hat der gute man ja am Vorabend der Trunkenheitsfahrt seine 25 Jährige Zugehörigkeit zur Feuerwehr gefeiert und war einer der wenigen die am nächsten Morgen noch halbwegs ansprechbar waren?

>>Bitterbösemodus aus<<

Wird der gesamte Dienst in der Jugendfeuerwehr nicht nur mit max. zwei Jahren auf die Gesamtdienstzeit angerechnet?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen430103
Datum28.09.2007 18:1517500 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWovon nur zwei Kinder die eigenen waren. Wer hat die drei fremden Kinder in das Auto eines Besoffenen gelassen? Deren Eltern? Stellt sich dann auch nicht die Frage ob hier die Eltern ihrer Aufsichtspflicht wirklich nachgekommen sind? Sollte man dann auch nicht die Eltern der Kinder, so sie denn in der Feuerwehr sind, aus der Wehr ausschließen wegen "unverantwortlichem Handeln"?


Also jetzt ist aber bald genug der Polemik! Wenn ich mein Kind zur Jugendfeuerwehr gehen lasse, muss ich mich darauf verlassen können, dass die Jugendwarte und Betreuer zuverlässig sind. Denn wenn die Eltern sich nicht darauf verlassen können, werden die Jugendfeuerwehren ganz schnell ein Nachwuchsproblem bekommen, da die Eltern die Kinder dann nämlich aus der JF abmelden und sie lieber zum Sport-/Schützen- oder sonstigem Verein schicken.

Die Massnahme in der Elbmarsch war schon ganz okay so und wird hoffentlich ihre Wirkung nicht verfehlen.

Gruß
Mathias


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW430115
Datum28.09.2007 19:3617466 x gelesen
Also ich war ja auch mal als Betreuer bei einer JF tätig und bin aktuell Trainer einer Jugendmannschaft und wenn ich sage, ich hol den oder den ab, dann steht der entweder schon an der Strasse oder aber ich klingel und derjenige den ich abhole kommt aus dem Haus und da kommt kein Elternteil mit oder steht dabei und macht eine medizinische Untersuchung ob ich fahrtüchtig bin.
Wenn man jetzt mit diesem Argument kommt, dann müsste ja ab sofort jede Person, mit denen ds Kind Kontakt hat von den Eltern abgecheckt werden - entweder ist das jetzt ein Witz oder nur ein dummer Versuch die Tat zu mildern oder was weiß ich.
Weiß ehrlich nicht wie ich das deuten soll, dass hier einige das Fahren unter Alkohol mit Jflern wahrscheinlich im Auftrag der JF bzw. FF zu der die JF gehören nicht so gravierend beurteilen, dass es zu einem Ausschlussverfahren führt.
Und wenn ich mit 70 statt mit 50 durch die Stadt fahre, besteht immer noch der Unterschied, dass ich die Kontrolle über mein Kfz habe was man in diesem Fall ja nun überhaupt nicht sagen kann und wenn ich etwas klaue und werde erwischt, dann ist dies sicherlich auch keine Vorbildaktion aber in diesem Fall schädige ich mich nur selbst (ja, wenn ich nicht erwischt werde, schädige ich den ursprünglichen Eigentümer ich weiß)



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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430128
Datum28.09.2007 20:3517538 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Mathias WilleDie Massnahme in der Elbmarsch war schon ganz okay so und wird hoffentlich ihre Wirkung nicht verfehlen.

Macht aber nur dann Sinn wenn eine solche Maßnahme dann auch konsequent bei allen Mitgliedern der Wehr angewendet wird und auch dann wenn man damit nicht öffentlich punkten kann. Aber darüber werden wir nie wieder estwas hören.

Zum Thema Polemik:

Geschrieben von Mathias Willeda die Eltern die Kinder dann nämlich aus der JF abmelden und sie lieber zum Sport-/Schützen- oder sonstigem Verein schicken.

Schon klar.

Ich bleibe dabei, es kann mir keiner erzählen das sich ein FA (SB) der seit 25 Jahren in einer Wehr aktiv ist eine solche Alkoholtolleranz antrainiert ohne das es jemand merkt. 1,1 Promille, an einem Sonntag in der Früh. Wenn das Restalkohol war, dann gute Nacht. Wenn aber schon am Morgen eine solche Konzentration mit "frischem" Alkohol erreicht wurde, dann ist doch Zappenduster.

Schon mal was von dem Begriff Co-Alkoholiker gehört?

Damit wir uns aber nicht ganz soo falsch verstehen: Wer Drogen zu sich nimmt, und Alkohol ist eine Droge, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges absolut nichts verloren!!
Wer "high" oder "zugetrommelt" fährt muss für sein Fehlverhalten bestraft und für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr gezogen werden. Es hat aber jeder Mensch eine zweite Chance verdient. Ich bin ein verfechter der 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer und, ich würden jeden der unter dem Einfluss von Drogen am Verkehr teilnimmt einer MPU unterziehen (nicht erst bei Wiedrholungstätern oder ab 1,6 Promille).

An diesem Fall ist nach meiner Ansicht nicht alles so klar wie es den Anschein hat. Jedes Ding hat zwei Seiten die man sehen mus bevor man "Kopf ab" schreit. Statistisch gesehen ist jeder Bundesbürger bzw. Fahrerlaubnisinhaber in seinem Leben mindestens einmal unter dem Einfluss von Drogen gefahren. Und, für die, die es so genau nehmen, auch Schmerz und Erkältungsmittel können zu einer Beeiträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Wobei es absolut sch....egal ist ob derjenige der mich dann evtl. überfährt jetzt 1,1 Promille hatte oder aber durch einen Novalgin-Wick-Medinight-Cocktail weisse Mäuse gesehen hat.

Nochmals für die die nicht alles lesen (wollen) Alkohol hat im Feuerwehrdienst nichts verloren und es ist nicht hinzunehmen das FA (SB) besoffen im Dienst erscheinen. Jedoch gibt es andere Maßnahmen als ein Pressewirksamer Ausschluss.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430129
Datum28.09.2007 20:5117522 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Eberhard ConradUnd wenn ich mit 70 statt mit 50 durch die Stadt fahre, besteht immer noch der Unterschied, dass ich die Kontrolle über mein Kfz habe

Na ja, ob ich nun einen Anhalteweg von ca. 24,58 mtr. oder einen Anhalteweg von 42,77 mtr. habe mach schon einen Unterschied.

Geschrieben von Eberhard Conradentweder ist das jetzt ein Witz oder nur ein dummer Versuch die Tat zu mildern oder was weiß ich.

Weder noch, ein Hinweis zum Nachdenken!

Geschrieben von Eberhard Conraddann müsste ja ab sofort jede Person, mit denen ds Kind Kontakt hat von den Eltern abgecheckt werden

Sollte ich mal das Glück haben selbst Kinder zu haben wüsste ich doch schon ganz gerne mit wem die lieben Kleinen so unterwegs sind.

Gruß vom Berg

Jakob


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Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg430135
Datum28.09.2007 22:0717509 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelBei einem unbeschriebenen Blatt in meinen Augen einfach zu hohes Strafmaß.

Unbeschriebenes Blatt heißt für mich im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten nur, daß er bisher im schlechtesten Fall nur noch nicht erwischt wurde. Wenn man sich die Dunkeziffern für Trunkenheitsfahrten anschaut, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafür hoch (da leider die Kräfte für eine flächendeckende Kontrolle mit dem erforderlichen Kontrolldruck fehlen)...

Ansonsten ist es mir grundsätzlich egal ob jemand 25 Jahre oder 2 Jahre dabei ist, wenn er einen solchen Bock baut. Und ich möchte in solchen Fällen eigentlich auch nicht darauf warten, ob er beim System "2. Chance" in 10 Jahren vielleicht wieder erwischt wird (s.o. fehlender Kontrolldruck) oder vielleicht nicht erwischt wird aber dieses Mal dann ein Auto unter Alkoholeinfluß um den Baum wickelt.

Es sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW430136
Datum28.09.2007 22:0817420 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
Sollte ich mal das Glück haben selbst Kinder zu haben wüsste ich doch schon ganz gerne mit wem die lieben Kleinen so unterwegs sind.

denke, dies haben die Eltern auch gedacht



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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen430138
Datum28.09.2007 22:1617362 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerEs sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...).

so sollte es wohl laufen, meiner Meinung nach ist es aber nicht vertretbar, wie hier geschehen den Kameraden öffentlich so an den Pranger zu stellen!


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430139
Datum28.09.2007 22:1817463 x gelesen
Wie viele Kraftfahrer gibt es in Deutschland?
Welcher Prozentsatz der Kraftfahrer fällt jährlich wegen Alkohol und Drogen am Steuer auf?


Ich hab selber mal ein wenig recherchiert.

In Deutschland gibt es ca. 50 Mio. Fahrerlaubnisinhaber. In 2006 waren es 209 Tsd. Alkoholverstöße. D.h. es wurden rd. 0,42% der Erlaubnisinhaber diesbezüglich auffällig.

Davon ausgehend, daß nahezu alle FA eine Fahrerlaubnis besitzen und das die gerne propagierte Zahl von 1,3 Mio FA in Deutschland stimmt, müßte es innerhalb der deutschen Feuerwehren in 2006 statistisch gesehen 5460 solcher Fälle gegeben haben sofern nicht bei Feuerwehrangehörigen eine deutlich niedrigere oder vielleicht sogar höhere Auffälligkeitswahrscheinlichkeit gibt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen430141
Datum28.09.2007 22:2617413 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIch hab selber mal ein wenig recherchiert.

In Deutschland gibt es ca. 50 Mio. Fahrerlaubnisinhaber. In 2006 waren es 209 Tsd. Alkoholverstöße. D.h. es wurden rd. 0,42% der Erlaubnisinhaber diesbezüglich auffällig.

Davon ausgehend, daß nahezu alle FA eine Fahrerlaubnis besitzen und das die gerne propagierte Zahl von 1,3 Mio FA in Deutschland stimmt, müßte es innerhalb der deutschen Feuerwehren in 2006 statistisch gesehen 5460 solcher Fälle gegeben haben sofern nicht bei Feuerwehrangehörigen eine deutlich niedrigere oder vielleicht sogar höhere Auffälligkeitswahrscheinlichkeit gibt.

MkG
Marc


jetzt wäre noch interessant, das Verhältnis Männer/Frauen und dann erneut auf die Struktur der Feuerwehr spiegeln. Natürlich gibt es noch weitere Steigerungs/Minderungsfaktoren wie Beruf / Bildung, ect...


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW430142
Datum28.09.2007 22:3917359 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel NagelIst das in anderen Bundesländern üblich, dass die Dienstzeit ab dem Eintritt in die JF zählt?

Wie fast alles bei Feuerwehrs Ländersache. In NRW zählt die Zeit ab dem Eintritt in die FW (einschl. JF). Eine unterschiedliche Anrechnung von JF und aktiver Zeit gibt es nicht. Lediglich ab dem Wechsel in die Ehrenabteilung wird die Dienstzeit für das Ehrenkreuz NRW ( oder wie die Dinger für 25-Jährige und 35-Jährige Dienstzeit heissen) nicht mehr angerechnet, wohl aber für Ehrungen, die die Gemeinden und Kreise in Eigenverantwort erfinden, z.B. für 50-Jährige Mitgliedschaft.

Gruß Stephan


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430143
Datum28.09.2007 22:4017357 x gelesen
jetzt wäre noch interessant, das Verhältnis Männer/Frauen und dann erneut auf die Struktur der Feuerwehr spiegeln.

Das dürfte die Zahlen vermutlich etwas hochtreiben. Nur ein fünftel der beim KBA erfaßten Verkehrssünden gehen auf das Konto von Frauen. Wie hoch der Anteil bei Alkoholdelikten ist, weiß ich jedoch nicht.

Wenn wir mal davon ausgehen würden, daß diese Zahlen auch für Alkoholdelikte gelten und ich einfach mal annehme, daß ca. 55% der Fahrerlaubnisinhaber Männer sind, dann ergibt sich folgendes Bild:

0,61% der männliche und 0,19% der weiblichen Fahrerlaubnisinhaber sind diesbezüglich auffällig geworden. Bei einem Anteil weiblicher FA von 7% ergeben sich dann folgende Werte:

Alk-Verstöße
-männlicher FA: 7375
-weiblicher FA: 173
Gesamt: 7548

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430144
Datum28.09.2007 22:4717426 x gelesen
Ergänzung:

Das würde bedeuten, daß eine Feuerwehr mit 100 FA alle 21 Monate einen solchen Fall hätte (200 FA-10 Mon. / 300 FA - 7 Mon. / 400 FA - 5 Mon. / 400 FA - 4 Mon.)

Und wenn man dann noch bedenkt, wie hoch die Dunkelziffer ist...


So, nun genug mit Zahlen gespielt. ;-)

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen430145
Datum28.09.2007 23:2417379 x gelesen
Hallo Jakob,

Geschrieben von Jakob TheobaldWer hat die drei fremden Kinder in das Auto eines Besoffenen gelassen? Deren Eltern? Stellt sich dann auch nicht die Frage ob hier die Eltern ihrer Aufsichtspflicht wirklich nachgekommen sind?

Wie läuft das denn z.B. bei euch in der Jugendwehr? Sind da die Eltern jedesmal dabei bis der Jugendwart kommt? Sind die Eltern überhaupt dabei?
Wenn ich mal bei uns schaue, dann kommen die Jungs und (das) Mädel mit Fahrrad, Kickboard, Skateboard oder schlichtweg zu Fuß. Aber selten mit den Eltern...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430146
Datum28.09.2007 23:3117395 x gelesen
Wenn ich mal bei uns schaue, dann kommen die Jungs und (das) Mädel mit Fahrrad, Kickboard, Skateboard oder schlichtweg zu Fuß. Aber selten mit den Eltern...

Du Glücklicher! Zu meinen Zeiten in der JF sind wir auch i.d.R. selbst dorthin gekommen. Als ich dann JFW war durfte ich erleben wie ein Großteil der JF-Angehörigen per Elterntaxi angerückt kam. Richtig lustig wurde es dann immer wenn man mal 5 Minuten länger gemacht hat und die Fahrer der zahlreichen PKW am Hof dann unruhig wurden...

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430150
Datum29.09.2007 00:2917506 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FleschhutWie läuft das denn z.B. bei euch in der Jugendwehr?

Die Jüngeren werden gebracht und abgeholt.

Darum geht es mir aber im Prinzip nicht. Wenn jemand um 8:45 schon mit 1,1 Promille unterwegs ist stimmt etwas nicht. Wenn der gute Mann um sechs Uhr aufgestanden ist müsste er theoretisch schon am morgen sechs (!!) Pils getrunken haben.

Nehmen wir an es war Restalkohol und das Trinkende war um 00:00 Uhr, so hätte der gute Mann sich mit fast zwei (!!) Promille im Blut ins Bett gelegt. Ne ganze Menge Zeug für jemanden der angeblich noch nie negativ aufgefallen ist.

Und jetzt erzähl mir bitte keiner dass es niemand merkt wenn ein Kollege soviel Alkohol verträgt. Von einem oder zwei Bier in der Woche kommt eine solche Alkoholgewöhnung nicht.
Deshalb habe ich auch ein paar Zweifel an der Geschichte.

Wie hätte man verfahren wenn der Kollege nicht erwischt worden wäre? Er war ja auf der Fahrt zu einem Wettbewerb. Wie wäre es da weitergegangen? Dort wäre er doch nicht der einigste Erwachsene gewesen. Das musste er doch auch wissen. Er hat wohl aus alkoholbedingter Selbstüberschätzung gehandelt und dabei sich und andere in Gefahr gebracht.

Ich sehe in dem gefeuerten Kollegen einfach einen Menschen der ein Problem mit seinem Alkoholkonsum hat, diese Problem aber von seinen Kameraden und Mitmenschen entweder völlig ignoriert oder einfach so hingenommen wurde. Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist zieht man Konsequenzen die man in abgemilderter Form schon sehr viel früher hätte ziehen müssen. Leider wird ein gewisses Maß an "Betrunkenheit" in Gesellschaft nicht nur geduldet sondern auch gefördert. Aber das ist ein anderes Thema.

Hier mal ein Link der die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt näher erläutert.

Der Kollege hatte eigentlich noch Glück das ihn die Polizei stoppte bevor noch schlimmeres passieren konnte.

Auf jedem Fall hat er an den Strafrechtlichen Konsequenzen schon etwas zu knabbern. Beruflich dürfte es, wenn er auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, auch nicht ganz so toll aussehen und Gesellschaftlich nach dem Rauswurf.... aber mit diesen Konsequenzen muss er nun leben.

Man kann zu dem Rauswurf stehe wie man will, aber das ganze auch noch in die breite Öffentlichkeit...also ich meine zumindest das hätte man dem Kollegen ersparen können.

Geschrieben von Christian FischerEs sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens, Disziplinäres Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinäre Maßnahmen nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinären Verfahrens,...).

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Geschrieben von Christian FischerUnd ich möchte in solchen Fällen eigentlich auch nicht darauf warten, ob er beim System "2. Chance" in 10 Jahren vielleicht wieder erwischt wird (s.o. fehlender Kontrolldruck) oder vielleicht nicht erwischt wird aber dieses Mal dann ein Auto unter Alkoholeinfluss um den Baum wickelt.

Die Rückfallquote ist in der Tat relativ hoch. Fast die Hälfte aller wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorbestraften Autofahrer wird im Verlaufe der folgenden zehn Jahre auch ein zweites Mal als Trunkenheitsfahrer entdeckt und bestraft.
Die wahre Rückfallquote, jene also, die wieder auffallen plus die, welche ganz einfach nie wieder erwischt werden, dürfte dagegen weit näher an den hundert Prozent liegen, als an den fünfzig.

Wie hoch ist aber die Rückfallquote bei anderen Straftätern? Sollten wir nicht zuerst einmal in dem betroffenen Menschen eine der Personen vermuten die zu den Personen gehört die aus Schaden klug geworden sind und eine solche Blödheit nie wieder begehen?

Alkoholismus ist eine Krankheit und mit den betroffene Menschen sollte demnach auch entsprechen umgegangen werden. Gerade hier besteht ein enormer Aufklärungsbedarf.

Was mich bei dem Thema Alkohol und Straßenverkehr aber am meisten ärgert ist, es besteht scheinbar seitens der Kontrollorgane (Polizei) nur sehr geringes Interesse an massiven Kontrollen. Das hat auch sicher mit mangelndem Personal zu tun.

Wer überhaupt betrunken fährt, fährt nämlich nicht nur oft betrun­ken, er fährt in der Regel auch stark betrunken, trinkt also viel und verträgt auch viel. Wer viel verträgt, trinkt offensichtlich oft und dann jeweils viel, weil ihm anders die Kondition dafür fehlte. "Ohne Fleiß kein Preis!" das weiß nicht nur der Sportlehrer, wenn er vom Langlauf spricht, sondern auch der Stammtischbruder, der einen nach drei Bierchen bereits bleichen Buben mild belächelt.

Anders als der mäßige Trinker, der sich ab und an ein Räuscherl (ich hasse diese Form der Verniedlichung) gönnt, steht der routinierte Schluckspecht nicht zweimal im Jahr vor der Frage, ob er noch fahren soll, sondern viermal die Woche (oder öfter). Das Taxi kommt unter diesen Umständen viel zu teuer, der Fußmarsch wäre schon nüchtern zu lang und eine Mitfahrgelegenheit ist sowieso graue Theorie. Finde mal nachts um eins beim Hammelwirt von Kleinkleckersdorf einen ?nüchternen? Autofahrer, der Dich nach Großkleckersdorf mitnimmt!

Demgegenüber ist die Gefahr, erwischt zu werden, kalkulierbar gering. Na­türlich gibt es Alkoholkontrollen, natürlich ist das Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss drastisch erhöht. Trotzdem führt die feuchte Fahrt fast immer ohne Zwischenfälle ans Ziel. Eine wie gesagt: vorsichtig geschätzte, in Wirklichkeit sehr wahrscheinlich noch höhere Dunkelziffer von 1:1000 bedeutet für den einzelnen Promillefahrer, dass die Wahrschein­lichkeit, bei seiner jeweils nächsten Trunkenheitsfahrt ungeschoren da­vonzukommen, 99,9 % beträgt!! Leider!!

So sieht die Sache aus. Aber hinterher hat wieder keiner was gewusst und man hätte es nie gedacht......

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430158
Datum29.09.2007 08:3317363 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEs sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...).

Na ja! Wobei es das Diziplinarrecht im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ja nicht gibt! Ein Anlehnung bei der Durchführung irgendwelcher ähnlicher Ersatzmaßnahmen halte ich aber auch für gut. Was den Beamten Recht ist, sollte dem Freiwilligen Feuerwehrmann Billig sein.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.430210
Datum29.09.2007 14:2817464 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer(d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens,

Also wenn jemand im Straßenverkehr auffällig geworden ist und über eine rote Ampel gefahren ist, von der Polizei erwischt wurde und bei einem Test 1,1 Promille hat...

Wie bitte sieht dann die UNSCHULDSVERMUTTUNG aus? Das würde mich echt mal interessieren... kann jemand dann sagen: "Sorry, das war ich nicht, ich bin unschuldig, wo der Blutalkoholspiegel herkommt, weiß ich nicht?" Kann der sagen: "Ich bin gezwungen worden, die Kinder zum Wettkampf zu fahren!!! Ich wollte gar nicht, aber die haben mich gezwungen!", kann der sagen: "Wieso war ich betrunken? Das war mein zweites Ich, das sich Ernie nennt!!!" - oder was?

Das zum Einen, zum anderen überlege ich, warum die Leute so einen Bohei um Hasch und Co machen, wenn es gesellschaftlich toleriert ist, vollgedröhnt am Verkehr teilzunehmen??? *inroniemodus on* Gab es hier nicht irgendwo einen Link wo ein Feuerwehrler in den USA gefilmt worden ist, nachdem er eine Canabisplantage gelöscht hat? Der Kerl war doch gut drauf, der war glücklich und zufrieden (jedenfalls solange er High war) und hätte als zugedröhnter Rettungsdienstler sicherlich auch so manche mitmenschliche Situation entschärfen können... "Haaaach, ist gaar nicht so schlimm das es hinter ihnen brennt... gehen Sie nicht auch gerne in die Sauna? Sehen Sie, gar nicht so schlimm, da haben sie Saune völlig gratis bis wir gleich die Leiter angelegt haben und sie rausholen...." .

Ergo, wäre der Mensch mit so einem Blutalkoholspiegel in einen Unfall verwickelt worden, hätte er sich umdrehen können und den Kindern sagen können: "Ssssejhht ihr, desss*lal*halb sollt ihr nix trinken, kann immmmmmer mal was passsirn!". Oder hätte er den Eltern gesagt: "Sssseht ihr, muss der nicht ers bis zur Discozeit warten bisser totgefahren ist, geht auch schon er... hab ich ihm abeit abgenommmmen!"????

Klar, Alkoholismus ist eine Krankheit. Sicher. Aber das rechtfertigt nicht, sie a) mit Diabetes zu vergleichen, da ich gerne mal wissen würde, wieviele Verkehrsunfälle durch Diabetes verursacht werden und b) die Sache zu verharmlosen und einen Alkoholkranken als armen Wicht hinzustellen.

Wenn ein LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss einen schweren Unfall baut, dann schaut doch einfach mal in die Zeitungen (Blöd-Zeitung z. B.) was dort dann steht. Da regt sich kaum jemand drüber auf, wenn da über den LKW-Fahrer sehr persönlich hergezogen wird. ABer hier... ist es gleich der arme Kollege der ja sowas von angeprangert wird und dessen Ausschluss allein deshalb so gehandhabt wurde, weil es medienwirksam ist... genau, packt sie alle in Watte, die im Rettungsdienst saufen und findet tausend Entschuldigungen für diese Leute, denn schließlich sind das KAMERADEN. Alle anderen, die betrunken schwere Unfälle unter Alkohol verursachen, sind nur "rücksichtslose Idioten" oder sonstwas und haben keinerlei Rückhalt, Deckung und "Eiei-Pustepuste" verdient oder was?

Nein, wird Zeit, das da mal wirklich durchgegriffen wird. Wenn ich mir so etwas als Nicht-Rettungsdienstlerin leisten würde, wären die Konsequenzen auch mehr als nur Lappen weg. Ganz einfach. Manchmal scheint es mir, das Leute im Rettungsdienst sich mehr auf "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und auf ihre blauen Gurkengläser verlassen als auf Vernunft und Verstand. Und das betrifft macnh einen Arzt genauso wie manch einen Feuerwehrler. Verharmlosen und schön reden können dann beide echt super.

Manuela
die ihr Kind zur JF bringt und durchaus drauf schaut, wie da manche Leute drauf sind (was denen nicht unbedingt in den Kram passt, nääääää, ihr stillen Mitleser ;) )


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz430226
Datum29.09.2007 15:1917489 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Manuela v. HäfenWie bitte sieht dann die UNSCHULDSVERMUTTUNG aus? Das würde mich echt mal interessieren... kann jemand dann sagen: "Sorry, das war ich nicht, ich bin unschuldig, wo der Blutalkoholspiegel herkommt, weiß ich nicht?"

Ein Mensch ist erst dann Schuldig wenn er von einem Gericht ein Urteil erhalten hat. Deshalb steht es dem besoffenen Fahrer auch völlig frei seinen Führerschein im nüchternen Zustand bei der Polizei abzuholen und bis zum Abschluss der Verhandlung weiter als Fahrer am Strassenverkehr teilzunehmen.

Das ist jedoch in den meisten Fällen nicht die Regel und wird auch von manchen Gerichten als "uneinsichtiges Verhalten" gewertet. Deshalb ziehen es die meisten Alk-Fahrer vor den Schein "vorübergehend freiwillig" abzugeben.

Geschrieben von Manuela v. HäfenKlar, Alkoholismus ist eine Krankheit.Geschrieben von Manuela v. Häfenb) die Sache zu verharmlosen und einen Alkoholkranken als armen Wicht hinzustellen.

Verharmlosen? Es bringt ebenfalls nichts einen Alkoholkranken in beinahe menschenverachtender Art und Weise auf eine solche Art öffentlich vorzuführen. Und Geschrieben von Manuela v. Häfendann schaut doch einfach mal in die Zeitungen (Blöd-Zeitung z. B.) was dort dann steht. auf das Niveau der Bildzeitung sollten wir uns als zivilisierte Menschen nicht herablassen.

Geschrieben von Manuela v. HäfenABer hier... ist es gleich der arme Kollege der ja sowas von angeprangert wird und dessen Ausschluss allein deshalb so gehandhabt wurde, weil es medienwirksam ist... genau, packt sie alle in Watte, die im Rettungsdienst saufen und findet tausend Entschuldigungen für diese Leute, denn schließlich sind das KAMERADEN. Alle anderen, die betrunken schwere Unfälle unter Alkohol verursachen, sind nur "rücksichtslose Idioten" oder sonstwas und haben keinerlei Rückhalt, Deckung und "Eiei-Pustepuste" verdient oder was?

Und was soll das bitte? Den Kollegen der besoffen fährt schmeissen wir raus, der gefährdet sich und andere, aber den Kollgen der mit 80 km durch die Spielstraße zum Gerätehaus brettert bewundern wir weil er erster war? Der Kollege der mit High-Speed ohne auch nur nach rechts und links zu sehen über eine rote Ampel brettert völlig im Vertrauen auf sein Sondersignal ist ein Held?
Ich meine keiner dieser Idioten hat "Eiei-Puste" verdient. Oder? Es hat aber auch keiner eine Art "Hinrichtung" verdient.

Selbst mein Arbeitgeber (großer deutscher Chemiebetrieb) würde einem Arbeiter der durch Alkohol auffällt eine zweite Chance geben. Wir haben umfangreiche Suchtpräventionsprogramme. Im Wiederholungsfall aber käme ein sehr harter Tritt.

Geschrieben von Manuela v. HäfenNein, wird Zeit, das da mal wirklich durchgegriffen wird.

Stimmt, aber der Ton macht die Musik.

Geschrieben von Manuela v. HäfenManchmal scheint es mir, das Leute im Rettungsdienst sich mehr auf "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und auf ihre blauen Gurkengläser verlassen als auf Vernunft und Verstand.

Das sehe ich etwas anders. Aber es ist ja auch sehr viel einfacher ohne Vernunft und Verstand auf jemanden einzuprügeln und sich maßlos zu Aufzuregen. Das beruhigt so schön.
Ließ mal meine anderen Beiträge zu diesem Thema. Ich verharmlose nichts und nehm den Säufer auch nicht unter meine Fittiche oder versuche sein abgrundtief dummes Verhalten zu rechtfertigen. Ich verlange nur das man rationell mit einer solchen Sache umgeht.

Kleine Frage, wieviele Personen habt Ihr in Eurem Bekanntenkreis die sich nach zwei oder drei Bier noch hinters Steuer setzen? Habt Ihr überhaupt schon einmal darauf geachtet? Wer von Euch fällt nach einem Glas Sekt schon lallend um? Wer nässt sich nach einem Glas Bier fröhlich singend ein?

Ich hatte einmal die Zeit mich sehr intensiv mit diesem Thema zu befassen. In dieser Zeit habe ich mir das Spiel zwischen Alkoholkonsum und gesellschaftlicher Anerkennung sehr genau angeshen.
Das Hauptproblem ist ganz einfach das der Alkohol eine gesellschaftlich anerkannte Droge ist. Ein gewisses Maß an alkoholkonsum wird in der Gesellschaft nicht nur gefördert, sondern auch erwartet. Oder warum sonst bekommt man bei jeder Geschäftseröffnung oder Einweihungfeier ein Glas Sekt aufgenötigt obwohl der "Nötiger" genau weiß das man mit dem Auto da ist? Warum wird man dan schief angesehen wenn man dankend ablehnt?

Mich stört die Verlogenheit bei diesem Thema, ganz einfach. Solange der "Besoffene" lustig drauf ist und richtig Stimmung mach ist er der King und alle lachen mit oder über ihn, man gibt ihm noch einen aus usw. und dann wenn er zum Auto schleicht sieht man dezent weg. Aber wenn er dann erwischt wird das Gejammer groß und alles schreit "hängt ihn".

Ein starker Charakter wir der Versuchung widerstehen. Aber es gehört schon sehr viel dazu die Gesellschaftsdroge abzulehnen.
Wir sollten uns alle mal an die eigene Nase fassen!

Geschrieben von Manuela v. Häfendie ihr Kind zur JF bringt und durchaus drauf schaut, wie da manche Leute drauf sind (was denen nicht unbedingt in den Kram passt, nääääää, ihr stillen Mitleser ;) )

Sehr löblich!

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430316
Datum29.09.2007 21:1417454 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDeshalb steht es dem besoffenen Fahrer auch völlig frei seinen Führerschein im nüchternen Zustand bei der Polizei abzuholen und bis zum Abschluss der Verhandlung weiter als Fahrer am Strassenverkehr teilzunehmen.

Definitiv falsch! Der Führerschein wird strafprozessual wegen eines Verstoßes gegen das StVG beschlagnahmt und dem Besitzer wird damit die Fahrerlaubnis entzogen. Der Beschuldigte hat lediglich die Möglichkeit auf Antrag die richterliche Überprüfung binnen 8 Tagen zu beantragen. Mehr nicht. Wenn er nach einer Beschlagnahme gem. der StPO am Straßenverkehr teilnimmt (auch nüchtern) ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das gilt übrigens auch, wenn er den Führerschein noch hat, weil er z. B. bei der Beschlagnahme nicht mehr auffindbar war! Hier muss man nämlich zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterscheiden. Die Fahrerlaubnis ist entzogen und damit ist auch der Führerschein makulatur!

Geschrieben von Jakob TheobaldDas ist jedoch in den meisten Fällen nicht die Regel und wird auch von manchen Gerichten als "uneinsichtiges Verhalten" gewertet. Deshalb ziehen es die meisten Alk-Fahrer vor den Schein "vorübergehend freiwillig" abzugeben.

Wo kommt dieses Fehlwissen bei dir her? Maximal bei einer polizeirechtlichen Beschlagnahme zur Vorbereitung der behördlichen Einziehung greift sowas! Da der Führerschein bei Alkoholverstößen aber immer nach dem StVG ( §21 oder 24a StVG) i. V. m. der StPO beschlagnahmt wird, greift das definitv nicht!!

Geschrieben von Jakob TheobaldSelbst mein Arbeitgeber (großer deutscher Chemiebetrieb) würde einem Arbeiter der durch Alkohol auffällt eine zweite Chance geben. Wir haben umfangreiche Suchtpräventionsprogramme. Im Wiederholungsfall aber käme ein sehr harter Tritt.

Das kann der Betrieb aber nur, weil er so groß ist. Ein Kleinbetrieb kann sich sowas nicht leisten!

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430318
Datum29.09.2007 21:2717397 x gelesen
Geschrieben von Manuela v. HäfenAlso wenn jemand im Straßenverkehr auffällig geworden ist und über eine rote Ampel gefahren ist, von der Polizei erwischt wurde und bei einem Test 1,1 Promille hat...

Wie bitte sieht dann die UNSCHULDSVERMUTTUNG aus? Das würde mich echt mal interessieren... kann jemand dann sagen: "Sorry, das war ich nicht, ich bin unschuldig, wo der Blutalkoholspiegel herkommt, weiß ich nicht?" Kann der sagen: "Ich bin gezwungen worden, die Kinder zum Wettkampf zu fahren!!! Ich wollte gar nicht, aber die haben mich gezwungen!", kann der sagen: "Wieso war ich betrunken? Das war mein zweites Ich, das sich Ernie nennt!!!" - oder was?

Das zum Einen, zum anderen überlege ich, warum die Leute so einen Bohei um Hasch und Co machen, wenn es gesellschaftlich toleriert ist, vollgedröhnt am Verkehr teilzunehmen??? *inroniemodus on* Gab es hier nicht irgendwo einen Link wo ein Feuerwehrler in den USA gefilmt worden ist, nachdem er eine Canabisplantage gelöscht hat? Der Kerl war doch gut drauf, der war glücklich und zufrieden (jedenfalls solange er High war) und hätte als zugedröhnter Rettungsdienstler sicherlich auch so manche mitmenschliche Situation entschärfen können... "Haaaach, ist gaar nicht so schlimm das es hinter ihnen brennt... gehen Sie nicht auch gerne in die Sauna? Sehen Sie, gar nicht so schlimm, da haben sie Saune völlig gratis bis wir gleich die Leiter angelegt haben und sie rausholen...." .

Ergo, wäre der Mensch mit so einem Blutalkoholspiegel in einen Unfall verwickelt worden, hätte er sich umdrehen können und den Kindern sagen können: "Ssssejhht ihr, desss*lal*halb sollt ihr nix trinken, kann immmmmmer mal was passsirn!". Oder hätte er den Eltern gesagt: "Sssseht ihr, muss der nicht ers bis zur Discozeit warten bisser totgefahren ist, geht auch schon er... hab ich ihm abeit abgenommmmen!"????

Klar, Alkoholismus ist eine Krankheit. Sicher. Aber das rechtfertigt nicht, sie a) mit Diabetes zu vergleichen, da ich gerne mal wissen würde, wieviele Verkehrsunfälle durch Diabetes verursacht werden und b) die Sache zu verharmlosen und einen Alkoholkranken als armen Wicht hinzustellen.

Wenn ein LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss einen schweren Unfall baut, dann schaut doch einfach mal in die Zeitungen (Blöd-Zeitung z. B.) was dort dann steht. Da regt sich kaum jemand drüber auf, wenn da über den LKW-Fahrer sehr persönlich hergezogen wird. ABer hier... ist es gleich der arme Kollege der ja sowas von angeprangert wird und dessen Ausschluss allein deshalb so gehandhabt wurde, weil es medienwirksam ist... genau, packt sie alle in Watte, die im Rettungsdienst saufen und findet tausend Entschuldigungen für diese Leute, denn schließlich sind das KAMERADEN. Alle anderen, die betrunken schwere Unfälle unter Alkohol verursachen, sind nur "rücksichtslose Idioten" oder sonstwas und haben keinerlei Rückhalt, Deckung und "Eiei-Pustepuste" verdient oder was?

Nein, wird Zeit, das da mal wirklich durchgegriffen wird. Wenn ich mir so etwas als Nicht-Rettungsdienstlerin leisten würde, wären die Konsequenzen auch mehr als nur Lappen weg. Ganz einfach. Manchmal scheint es mir, das Leute im Rettungsdienst sich mehr auf "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" und auf ihre blauen Gurkengläser verlassen als auf Vernunft und Verstand. Und das betrifft macnh einen Arzt genauso wie manch einen Feuerwehrler. Verharmlosen und schön reden können dann beide echt super.

Manuela


Hallo Manuela! Es dreht sich hier um den rechtlichen/strafprozessualen Fachbegriff der Unschuldsvermutung, welche solange anzuwenden ist, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Da ist es egal, ob die objektiven oder subjektiven Tatbestandsmerkmale alle erfüllt sind. Im deutschen Rechtssystem gilt jemand so lange als UNSCHULDIG, bis ein Urteil gefällt wurde. Hinsichtlich der Tat muss dem Beschuldigten die Schuldfähigkeit, die Rechtswidrigkeit sowie die Tatbestandsmäßigkeit nachgewiesen werden.

Rechtswidrig ist nämlich auch nicht alles. Kenne einen Fall in welchem jemand einen schwer verletzten Waldarbeiter mit 1,3 Promille ins Krankenhaus gefahren hat und die Tathandlung somit nicht rechtswidrig war, da ein Rechtfertigungsgrund vorlag.

Steht hier:
§ 34 StGB
Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Aber auch Schuldfähig ist man nicht immer! Ebenfalls ein Beispiel aus der Praxis:

Ein psychisch kranker Mensch hört Stimmen, welche im befehlen auf der Autobahn (nachts) ohne Licht zu fahren. Das er besoffen war, war dabei nur "Nebensache"

Der Richter erkannte hier auf Schuldunfähigkeit aus geistigen Gründen! (steht auch im StGB)



so long

Jürgen


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AutorStef8fen8 T.8, Weinstadt / Baden-Württemberg430983
Datum03.10.2007 12:4317542 x gelesen
als erstes muss ich mal sagen die Würde des menschen ist unantastbar auch wenn er sich im Sinne des Strafgesetzes schuldig gemacht hat das rechtfertigt aber nicht das er als Typ oder Säufer öffentlich abgetan wird!
Was er getan hat ist heutzutage(Leider) die Regel ob nun Kinder oder Erwachsene im Auto saßen ist meiner meinung nach unrelevant,es waren Menschen.Und sage keiner In Meiner Abteilung trinkt keiner!
Einen Ausschluß aus der feuerwehr muss ich sagen ist meiner meinung nach nicht gerechtfertigt da gibt es auch andere maßnahmen die Disziplinarisch greifen.Vor allem muss man sich fragen Ist jemand zuschaden gekommen "nein"das ganze wenn und hätte und sich den Mund zerreissen ist ziemlich anmassend vor allem wenn man den betroffenen nicht persönlich kennt und was es für ein Mensch ist!aber gerade daß ist in der Feuerwehr oder im allgemeinen Vereinsleben normal! Das nur mal allgemein gesagt!

Ich weis nicht was der Kamerad gedacht hat als er sich ins Auto setzte um die Jf-Mitglieder zu der Veranstaltung zufahren,es war auf jedenfall unverantwortlich.Da appeliere ich an die Vernuft sich selber einzugestehn das es nicht geht und einen anderen anruft um diese Fahrt zu übernehmen.da wird keinem den Kopf abgerissen.

Zu der Aussage"
Wäre ich der Vater eines dieser Kindern, der Typ hätte ein massives Problem.

Was für ein Problem ein zivilrechtliches!?willst Psychoterror betreiben oder Mobbing da bist dann ganz schnell in der Schusslinie wenn er sich zu wehren weis, denn da ziehst dann du den kürzeren!da ist ein gespräch unter sich das effektivste,um zu wissen was und warum das mit ihm passiert ist "das ist für mich Kameradschaft aber das haben viele noch nicht oder werden es nie begreifen!

denn auf strafrechlicher Schiene kannste garnichts tun das ist sache des Staatsanwalts!Vorallem weil kein Schaden an Leib und Leben entstanden ist.

Ich habe auch nicht herauslesen können das er mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs war,sondern mit seinem Privatfahrzeug somit war es "Keine Dienstfahrt mit Alkohol"und somit geht es die FW nur zweitrangig was an!
Ich sehe die Sache neutral und objektiv und nicht mit roten Augen!


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AutorStef8fen8 T.8, Weinstadt / Baden-Württemberg430986
Datum03.10.2007 12:4917345 x gelesen
Da stimme ich dir voll und ganz zu!!


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg431128
Datum03.10.2007 20:3918261 x gelesen
Geschrieben von Steffen ThienstIch habe auch nicht herauslesen können das er mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs war,sondern mit seinem Privatfahrzeug somit war es "Keine Dienstfahrt mit Alkohol"und somit geht es die FW nur zweitrangig was an!

Ähm. Er war in dienstlicher Funktion mit dienstlichem Auftrag (JF zu Wettbewerb) unterwegs. Da ist für mich die Frage ob er das mit dem Privatfahrzeug getan hat oder einem großen roten Auto sekundär.


Geschrieben von Steffen ThienstEinen Ausschluß aus der feuerwehr muss ich sagen ist meiner meinung nach nicht gerechtfertigt da gibt es auch andere maßnahmen die Disziplinarisch greifen.Vor allem muss man sich fragen Ist jemand zuschaden gekommen

Na ja. Wenn man bedenkt, daß es schon Ausschlußfälle gab bei denen die einzige "Verfehlung" die Beteiligung an einer Diskussion hier im Forum war...
Da war weder eine strafrechtlicher noch ein straßenverkehrsrechtlicher Sachverhalt gegeben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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