alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaSoSi erlaubt?16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJuli8en 8S., Crawinkel / Thüringen429101
Datum23.09.2007 18:097108 x gelesen
Guten Abend,

ich hab da mal eine Frage:

Wir waren gestern auf Lehrgang und da haben wir einen Kameraden aus einer Nachbarwehr mitgenommen. Auf der Heimfahrt ging dann sein Melder.
Wäre es hier erlaubt gewesen, ihn mit SoSi zu seinem Gerätehaus zu schaffen?

Ich weiß, dass es hier schonmal vor längerer Zeit darum ging. Aber ich weiß nicht mehr, zu welchem Ergebnis ihr gekommen wart und im Archiv hab ich auch nichts gefunden.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

mfg
Julien


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW429106
Datum23.09.2007 18:245620 x gelesen
Hallo,

Also wenn er den Alarmierungsgrund nicht kannte würde ich annehmen das ihr wie im priv. PKW Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen durftet. Da ihr ein Fahrzeug mit Sondersignalanlage hattet sollte diese auch eingeschaltet sein (siehe VwV zur StVO).

Am einfachsten wäre es jedoch gewesen per Funk den Alarmierungsgrund nachzufragen und dann zu entscheiden ob SoSi oder nicht.

Gruß,

Julian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen429118
Datum23.09.2007 19:055717 x gelesen
Hallo,

bevor man bei so einem Anlass wegen eines einzelnen Kollegen mit SoSi durch den halben Landkreis knallt, sollte man meiner Meinung nach erstmal den GMV einschalten und sich fragen, ob

- dieser Kollege überhaupt eine Chance hat, entsprechend zeitnah am Gerätehaus zu sein
- der Einsatz die Anwesenheit dieses einen Kollegen zwingend erfordert
- der Einsatz selber die Verwendung von SoSi indiziert


In den meisten Fällen dürfte sich die Angelegenheit dann schon erledigt haben, auch wenn es theoretisch wohl erlaubt wäre.

Grüße

Micha


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429121
Datum23.09.2007 19:135665 x gelesen
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Ziel der Fahrt wäre ja hier der Transport zum Feuerwehrgerätehaus und das dürfte sich mit dem o. g. Gesetzestext nicht in Einklang bringen lassen. Die Verknüpfung, dass der Transport zum Feuerwehrgerätehaus diesen Zwecken dienen kann, würde ich aus Kausalitätsgründen verneinen.

Unzweifelhaft steht ihm m. E. aber §35 StVO zu.

Gruß

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen429125
Datum23.09.2007 19:465695 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferZiel der Fahrt wäre ja hier der Transport zum Feuerwehrgerätehaus und das dürfte sich mit dem o. g. Gesetzestext nicht in Einklang bringen lassen

Warum - weil das da nicht expilzit steht? Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus o.ä. ist doch wohl ein Teilaspekt von Absatz 1...
Gruß Lp


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429131
Datum23.09.2007 20:385672 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottWarum - weil das da nicht expilzit steht? Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus o.ä. ist doch wohl ein Teilaspekt von Absatz 1...

Nein! Nicht weil es dort nicht steht, sondern weil die Rechtsprechung hier meines Erachtens nach keinen ursächlichen Zusammenhang zw. § 38 StVO und der beschriebenen Anfahrt bejahen wird. Das meinte ich mit der beschriebenen Kausalität!

Sinn und Zweck des § 38 StVO ist doch die Helfer schnellstmöglich zur Einsatzstelle zu bringen um dort tätig werden zu können und nicht den Helfer schnellstmöglich zu seinem Gerätehaus zu bringen um dann mit dem anderen Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort zu fahren.

Sonst müsste die Rechtsprechung jedem Feuerwehrmann eine Sondersignalanlage im Privatfahrzeug erlauben! (wenn das der Sinn der Vorschrift wäre)

Gruß

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz429137
Datum23.09.2007 21:015694 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferSonst müsste die Rechtsprechung jedem Feuerwehrmann eine Sondersignalanlage im Privatfahrzeug erlauben! (wenn das der Sinn der Vorschrift wäre)

Das hat mit der StVO aber nichts zu tun.

BTW:
Wenn er SoRe in Anspruch nimmt, sollte er nach VwV zur StVO auch die SoSi einsetzen.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW429138
Datum23.09.2007 21:155612 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDas hat mit der StVO aber nichts zu tun.
Doch! Der Einbau wird durch die StVZO geregelt, die Nutzung aber durch die StVO. Darum ging es aber auch nicht! Es ging um Ziel und Zweck der Norm (§38 StVO)

BTW:
Wenn er SoRe in Anspruch nimmt, sollte er nach VwV zur StVO auch die SoSi einsetzen


Sollte = Kann und kann ist nicht gleich muss! Außerdem ist die von dir erwähnte VwV wohl eine unter 16 VwVen der jeweiligen Länder! Wäre doch kontraproduktiv, wenn die Feuerwehr zum Dach- und Fensterspringer mit voll eingeschaltetem Programm anfährt um der VwV zu entsprechen.

Sonderrechte sind im übrigen auch nicht auf den fließenden Verkehr begrenzt! Da fällt auch das Parken im Halteverbot oder das unangegurtete Fahren mit rein. Warum soll ich da SoSi einsetzten. Du siehtst, dass diese VwVen sehr sehr eingeschränkt anwendbar sind und deshalb immer die Formulierung SOLL enthält!

Gruß

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW429140
Datum23.09.2007 21:385693 x gelesen
Also erstmal würde ich die Alarmdurchsage abwarten, dann entscheiden ob es sich lohnt oder nicht.
Was für ein Lehrgang war das? Welche Ausbildung hatte der Kamerad? War er unentbehrlich für seine Wehr?


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW429145
Datum23.09.2007 22:025576 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- Außerdem ist die von dir erwähnte VwV wohl eine unter 16 VwVen der jeweiligen Länder!

Die von Manuel angesprochene allgemeine VwV zur StVO steht eher über irgendwelchen Vorschriften der Länder, sie stammt vom Bundesverkehrsministerium.

Sonderrechte sind im übrigen auch nicht auf den fließenden Verkehr begrenzt! Da fällt auch das Parken im Halteverbot oder das unangegurtete Fahren mit rein. Warum soll ich da SoSi einsetzten. Du siehtst, dass diese VwVen sehr sehr eingeschränkt anwendbar sind und deshalb immer die Formulierung SOLL enthält!

Genau genommen enthält sie die Formulierung "sollte" (den Unterschied bekomme ich aber jetzt nicht auf die Reihe, Juristen vor!), und solche Fälle wie der ruhende Verkehr, besondere Einsatzlagen oder Fahrzeuge ohne SoSi-Anlage scheinen dem Verfasser sehr wohl bewusst gewesen zu sein.

Vollständig heisst es nämlich:
Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.

Dieser Passus müsste eigentlich zum Ausbildungsinhalt aller Alarmfahrer gehören.
Im "Blaulichterlass" für Fw/RD in NRW wird das jedoch nicht explizit gefordert, scheinbar ist es in anderen Ländern und bei anderen BOS auch nicht der Fall...

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen429161
Datum23.09.2007 23:545641 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferSinn und Zweck des § 38 StVO ist doch die Helfer schnellstmöglich zur Einsatzstelle Eben...

Geschrieben von Jürgen Ringhofernicht den Helfer schnellstmöglich zu seinem Gerätehaus zu bringen um dann mit dem anderen Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort zu fahren.

Das ist aber üblicherweise Voraussetzung - ohne Personal keine Hilfe...
Außerdem sind genügend Szenarien vorstellbar, bei denen Kräfte erst Fahrzeuge besetzten müssen...

Die Frage bleibt: Wo im § 38 ist das verboten bzw widerspricht das Verhaltem dem Text des § 38?
Daß man im Privatpkw keine Sosi hat, liegt aber an anderern Vorschriften - außerdem gibt es ja dann dort auch Ausnahmen...

Gruß Lp


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg429175
Datum24.09.2007 09:105627 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder PottGeschrieben von Jürgen Ringhofer
nicht den Helfer schnellstmöglich zu seinem Gerätehaus zu bringen um dann mit dem anderen Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort zu fahren.


Das ist aber üblicherweise Voraussetzung - ohne Personal keine Hilfe...
Außerdem sind genügend Szenarien vorstellbar, bei denen Kräfte erst Fahrzeuge besetzten müssen...


Nur ein Beispiel, wie Andere, in diesem Fall die Polizei, dies sehen:

Drei Kameraden waren zusammen mit Motorrollern unterwegs und fuhren unmittelbar nach einem Alarm in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Ca. 5 km vom Einsatzort (und auch etwa so weit vom GH) entfernt.
Nach kurzer Diskussion wurden die drei in ein Polizeifahrzeug eingeladen und mit SoSi zum Gerätehaus gefahren. Zur Entscheidungsfindung hat möglicherweise beigetragen, dass man das Feuer von der Kontrollstelle aus bereits sehen konnte... Schuppen im Vollbrand kann bei Nacht sehr eindrucksvoll aussehen ;-).

Michael Schuckart


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8en 8S., Crawinkel / Thüringen429309
Datum24.09.2007 18:535664 x gelesen
Hallo,

Also über die Alarmdurchsage hatten wir schon über Funk gehört, um was es sich gehandelt hat.
"VU mit Schwerverletzten"

Ist mir auch klar, dass es keinen Sinn macht, mit Blauhorn durch den halben Landkreis zu donnern und es dann eh nicht zu schaffen.
Wir waren maximal noch 2km vom Gerätehaus entfernt, standen halt nur lange Zeit an Ampeln und mussten einem langsam fahrendem Fahrzeug hinterher fahren, was bei eingeschalteter Sosi vielleicht an die Seite gefahren wäre.


Geschrieben von ---Julian Braukmann--- Was für ein Lehrgang war das?

Truppführer


Geschrieben von ---Julian Braukmann--- War er unentbehrlich für seine Wehr?


Das nicht, aber es hätte zu Personalengpässen kommen können, da diese Feuerwehr in einer Veranstaltung eingebunden war. Und ein VU mit zu wenig Leuten macht sich nicht gut...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW429317
Datum24.09.2007 19:275685 x gelesen
Geschrieben von Julien SchambachWir waren maximal noch 2km vom Gerätehaus entfernt, standen halt nur lange Zeit an Ampeln und mussten einem langsam fahrendem Fahrzeug hinterher fahren, was bei eingeschalteter Sosi vielleicht an die Seite gefahren wäre.

Ich hätte das Blauhorn benutzt. Da er als FM auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte hat und die besondere Eile aufgrund VU gegeben war - für mich kein Problem.
Und 2km Anfahrt zum Gerätehaus ist ja nun auch im Rahmen...


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429318
Datum24.09.2007 19:325626 x gelesen
Hallo,

wenn wir im Landkreis mit dem MZF unterwegs sind, dann ist eigentlich immer der SA dabei. Sollte ein Alarm kommen, dann fahren wir mit SoSi direkt zur Einsatzstelle. Was los ist, erfährt man ja durch die Alarmierung, bzw. den 4-m Funk.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)429437
Datum25.09.2007 11:495629 x gelesen
Hattet ihr eure PSA dabei? In dem Fall hätte ich über Funk der Leitstelle mitgeteilt, dass ich gerade mit $Stärkemeldung auf Dienstfahrt bin, und hätte dann (nach Absprache mit der Leitstelle!) direkt die Einsatzstelle mit SoSi angefahren.

Ob ich den einen Kameraden mit SoSi zum Gerätehaus gefahren hätte, falls keine PSA dabei ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich glaube aber, ich würde es in einer solchen Situation machen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt