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| Thema | Amtshaftung (war: Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße) | 3 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 428850 | |||
| Datum | 21.09.2007 16:50 | 5201 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von ---Andreas Dovern--- Korrekt, daher kann jedoch zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden - im Endeffekt bleibt das Ergebnis ähnlich dem des Vorsatzes... Jetzt bin ich etwas irritiert: Ist nicht auch grobe Fahrlässigkeit "nur Fahrlässigkeit" i.S.d. §839 BGB? Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 428870 | |||
| Datum | 21.09.2007 19:50 | 3699 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIst nicht auch grobe Fahrlässigkeit "nur Fahrlässigkeit" i.S.d. §839 BGB? Interessant wird die Unterscheidung Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit dann, wenn es um Art. 34 GG geht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 428895 | |||
| Datum | 22.09.2007 00:48 | 3661 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von ---Christian Fischer--- Interessant wird die Unterscheidung Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit dann, wenn es um Art. 34 GG geht. Was den Regress angeht sind wir uns offensichtlich alle einig. Hier ging es ja mehr um die Frage, ob die Kasko-Versicherung des Geschädigten nun (zu Recht) mit im Boot ist oder nicht. Gruß, Henning | |||||
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