News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAmtshaftung (war: Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße)3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428850
Datum21.09.2007 16:505201 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Andreas Dovern--- Korrekt, daher kann jedoch zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden - im Endeffekt bleibt das Ergebnis ähnlich dem des Vorsatzes...

Jetzt bin ich etwas irritiert:
Ist nicht auch grobe Fahrlässigkeit "nur Fahrlässigkeit" i.S.d. §839 BGB?

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg428870
Datum21.09.2007 19:503699 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIst nicht auch grobe Fahrlässigkeit "nur Fahrlässigkeit" i.S.d. §839 BGB?


Interessant wird die Unterscheidung Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit dann, wenn es um Art. 34 GG geht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW428895
Datum22.09.2007 00:483661 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Christian Fischer--- Interessant wird die Unterscheidung Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit dann, wenn es um Art. 34 GG geht.

Was den Regress angeht sind wir uns offensichtlich alle einig.

Hier ging es ja mehr um die Frage, ob die Kasko-Versicherung des Geschädigten nun (zu Recht) mit im Boot ist oder nicht.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt