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Thema | Kreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF | 12 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 428570 | |||
Datum | 20.09.2007 12:00 | 8935 x gelesen | |||
Guten Tag im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 428571 | |||
Datum | 20.09.2007 12:09 | 7239 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimannob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte GF macht meiner Meinung nach Sinn, um hier etwas tiefer gehendes Wissen im Bereich Feuerwehr zu haben. Weitergehende Ausbildung sollte doch eher in die Richtung Jugendarbeit, Leiten einer FW oder ähnlich gehen. Ob die Ausbildung zum ZF Sinn macht, denke ich nicht, da Taktik und ähnliche Dinge in der JFw ja wohl nicht vermittelt werden. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 428623 | |||
Datum | 20.09.2007 14:31 | 6993 x gelesen | |||
Tag zusammen, wieso sollte der oder die eine Führungsausbildung haben? Geht sie/er mit einer Gruppe / Zug der Kreisjugendfeuerwehr in den Einsatz? Eine solche "Hürde" in der Jugendordnung ist nur eine Behinderung. Ich denke der Jugendleiterlehrgang genügt, dazu braucht man meines Wissens ja zumindest eine TF-Ausbildung. Stellt euch vor ihr habt eine Kandidatin mit guter Ausbildung aber in der FW nur TF, wollt ihr vor der Wahl dann wieder die Jugendordnung ändern? Gruß vom See Jürgen Graf | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 428627 | |||
Datum | 20.09.2007 14:55 | 6934 x gelesen | |||
Also ich würde auch einen FIII Lehrgang voraussetzen. Der Feuerwehrtechnische Part der Jugendfeuerwehr besteht nunmal haupsächlich aus Gruppenübungen - und darin sollte der "Chef" -auch im Sinne der Akzeptanz durch andere JFW- einigermaßen fit sein. ZF halte ich aber auch nicht für notwendig. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 428659 | |||
Datum | 20.09.2007 18:11 | 6835 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimannob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? Ich weiß nicht ob dies in eine Jugendordnung unbedingt hineingehört. In einer mehr oder weniger Hierarchie gesteuerten FW würde eine Ausbildung zum ZF aber auf jeden Fall Sinn machen. Alleine um die Akzeptanz bei evtl. Gesprächspartnern zu haben. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 428661 | |||
Datum | 20.09.2007 18:13 | 6981 x gelesen | |||
Insofern es sich um den Kreisjugendfeuerwehrwart handelt, würde ich einen Führungslehrgang bejahen, jedoch diesen nicht zur Bedingung machen. Wenn jemand fachlich kompetent und menschlich bzw. pädagogisch (wir haben es in den JFs mit Kindern und jungen Erwachsenen zu tun) der Aufgabe gewachsen ist, wäre für mich der GF/ZF-Lehrgang zweitrangig. Und schaut doch mal wie es heute mit der Freistellung seitens der Arbeitgeber für Führungslehrgänge aussieht. Würde man einen Führungslehrgang zur Bedingung machen, schwingt die Gefahr mit, dass man sich eventuell auf einen Kompromiß für den Posten einigen muss und eventuell nicht die kompetenteste Person gewinnen kann, weil diese Person nicht den Lehrgang besuchen kann. (z.B. keine Freistellung durch den AG). Auf Gemeindeebene halte ich einen Führungslehrgang aus Gründen der Praktikabilität (jemanden finden, der/die die Freistellung bekommt und der/die dann auch als Führungskraft in der Einsatzabteilung mitläuft und akzeptiert werden muss.) für keine so gute Lösung. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 428676 | |||
Datum | 20.09.2007 18:58 | 6836 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Bernhard Deimann im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? In Sachsen ist für den Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit Grundlehrgang/Jugendfeuerwehrwart" an der LFS der Truppführer erforderlich. Als "günstige" Lehrgangsvoraussetzung wird der Gruppenführer angesehen. Für den Lehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" ist der GF Voraussetzung. Quelle: LFS Sachsen Ich persönlich halte eine abgeschlossene Führungsausbildung (GF u. ff) für diese Funktion sinnvoll. MkG Sascha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 428685 | |||
Datum | 20.09.2007 19:26 | 6872 x gelesen | |||
(...) ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ? Persönlich fände ich es zwar sinnvoll, da er auch wissen sollte wovon er spricht. Dennoch muß ich hier ersteinmal eine Gegenfrage stellen: Welche Voraussetzungen sind den für den MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 428700 | |||
Datum | 20.09.2007 19:58 | 6928 x gelesen | |||
Hallo, Meiner Meinung nach sollte der KJFW durchaus die Ausbildung zum Zugführer besitzen. Der KJFW sollte gegenüber den Jugendwarten der Feuerwehren höher oder gleichgestellt sein. Geschrieben von Marc Dickey Welche Voraussetzungen sind den für den Kreisverbandswatz... ähh... den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes vorgesehen? Der KFV zumindest wo ich her komme, hat eher den repräsentativen Charakter, auch wenn im Kreis die Ausbildung über diesen Läuft. Alles was Einsätze und mehr betrifft geht über den KBM. Daher denke ich, dass im KFV eine geeignete Führungspersönlichkeit ausreichend ist und diese nicht die Gesichtspunkte eines KBM beherschen muss. Natürlich kann man das für den KJFW auch so sehen, aber ich denke die JFW hat durchaus eine andere Aufgabe als der KFV. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen .... Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 428707 | |||
Datum | 20.09.2007 20:28 | 6856 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertDer KJFW sollte gegenüber den Jugendwarten der Feuerwehren höher oder gleichgestellt sein. Warum? Geschrieben von Michael Hilbert Natürlich kann man das für den KJFW auch so sehen, aber ich denke die JFW hat durchaus eine andere Aufgabe als der KFV. Ja. Jugendarbeit. GrFü und ZFü sind jedoch taktische Ausbildungen. Keine feuerwehrtechnischen und keine pädagogischen. Also ist m.E. der ZFü für den KJFW ebenso entbehrlich wie der GrFü für den JFW. Man sollte auch nicht vergessen, daß jemand der die Ausbildung GrFü oder ZFü absolviert in der eigenen Wehr entsprechend eingesetzt wird. Mit der Folge sich auch hierfür fortbilden zu müssen und entsprechend Zeit in diesen Bereich für den laufenden Dienstbetrieb der Wehr aufzuwenden. m.E. ist es sinnvoller, sich auf seine Tätigkeit in der Jugendarbeit zu konzentrieren und lieber hier die eine oder andere Fortbildung (auch abseits des Angebots der Feuerwehr) zu besuchen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 429436 | |||
Datum | 25.09.2007 11:45 | 6791 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Carsten Lanz Insofern es sich um den Kreisjugendfeuerwehrwart handelt, würde ich einen Führungslehrgang bejahen, jedoch diesen nicht zur Bedingung machen. m. M. nach müsste dies auch nicht in einer Jugendordnung festgeschrieben werden. Wenn jemand fachlich kompetent und menschlich bzw. pädagogisch (wir haben es in den JFs mit Kindern und jungen Erwachsenen zu tun) der Aufgabe gewachsen ist, wäre für mich der GF/ZF-Lehrgang zweitrangig. Ein KJFW sollte u.a. organisieren, koordinieren, repräsentierten und moderieren,und weniger eine Einheit aus zwei Gruppen führen, können. Sehe daher eine rein FW-technische/taktische Ausbildung nicht als zwingend notwendig an. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 429438 | |||
Datum | 25.09.2007 11:50 | 6874 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen Graf Stellt euch vor ihr habt eine Kandidatin mit guter Ausbildung aber in der FW nur TF, wollt ihr vor der Wahl dann wieder die Jugendordnung ändern? Als Voraussetzung die ZF-Ausbildung zu fordern schränkt die Zahl möglicher Kanditaten erheblich ein. Geeignet erscheinenden Kanditaten, die keine ZF-Ausbildung haben, und auch nicht die Aussicht haben, in annehmbarer Zeit diese zu Absolvieren, wären von vorn herein ausgeschlossen zu kanditieren. Kein Optimalzustand Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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