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ThemaKreisjugendfeuerwehrwart <-> Führungsausbildung FF12 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg428570
Datum20.09.2007 12:008935 x gelesen
Guten Tag

im Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen428571
Datum20.09.2007 12:097239 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann
ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte

GF macht meiner Meinung nach Sinn, um hier etwas tiefer gehendes Wissen im Bereich Feuerwehr zu haben. Weitergehende Ausbildung sollte doch eher in die Richtung Jugendarbeit, Leiten einer FW oder ähnlich gehen. Ob die Ausbildung zum ZF Sinn macht, denke ich nicht, da Taktik und ähnliche Dinge in der JFw ja wohl nicht vermittelt werden.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg428623
Datum20.09.2007 14:316993 x gelesen
Tag zusammen,
wieso sollte der oder die eine Führungsausbildung haben? Geht sie/er mit einer Gruppe / Zug der Kreisjugendfeuerwehr in den Einsatz? Eine solche "Hürde" in der Jugendordnung ist nur eine Behinderung. Ich denke der Jugendleiterlehrgang genügt, dazu braucht man meines Wissens ja zumindest eine TF-Ausbildung.

Stellt euch vor ihr habt eine Kandidatin mit guter Ausbildung aber in der FW nur TF, wollt ihr vor der Wahl dann wieder die Jugendordnung ändern?

Gruß vom See
Jürgen Graf


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW428627
Datum20.09.2007 14:556934 x gelesen
Also ich würde auch einen FIII Lehrgang voraussetzen. Der Feuerwehrtechnische Part der Jugendfeuerwehr besteht nunmal haupsächlich aus Gruppenübungen - und darin sollte der "Chef" -auch im Sinne der Akzeptanz durch andere JFW- einigermaßen fit sein.

ZF halte ich aber auch nicht für notwendig.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW428659
Datum20.09.2007 18:116835 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimannob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

Ich weiß nicht ob dies in eine Jugendordnung unbedingt hineingehört.
In einer mehr oder weniger Hierarchie gesteuerten FW würde eine Ausbildung zum ZF aber auf jeden Fall Sinn machen. Alleine um die Akzeptanz bei evtl. Gesprächspartnern zu haben.


Gruß

Dirk


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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz428661
Datum20.09.2007 18:136981 x gelesen
Insofern es sich um den Kreisjugendfeuerwehrwart handelt, würde ich einen Führungslehrgang bejahen, jedoch diesen nicht zur Bedingung machen.

Wenn jemand fachlich kompetent und menschlich bzw. pädagogisch (wir haben es in den JFs mit Kindern und jungen Erwachsenen zu tun) der Aufgabe gewachsen ist, wäre für mich der GF/ZF-Lehrgang zweitrangig.

Und schaut doch mal wie es heute mit der Freistellung seitens der Arbeitgeber für Führungslehrgänge aussieht. Würde man einen Führungslehrgang zur Bedingung machen, schwingt die Gefahr mit, dass man sich eventuell auf einen Kompromiß für den Posten einigen muss und eventuell nicht die kompetenteste Person gewinnen kann, weil diese Person nicht den Lehrgang besuchen kann. (z.B. keine Freistellung durch den AG).

Auf Gemeindeebene halte ich einen Führungslehrgang aus Gründen der Praktikabilität (jemanden finden, der/die die Freistellung bekommt und der/die dann auch als Führungskraft in der Einsatzabteilung mitläuft und akzeptiert werden muss.) für keine so gute Lösung.


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen428676
Datum20.09.2007 18:586836 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Bernhard Deimannim Zuge der Meinungsbildung zur Neufassung einer Jugendordnung auf Kreisebene, würde mich interessieren, ob man für die Tätigkeit als Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart in einer Jugendordnung festschreiben sollte, ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

In Sachsen ist für den Lehrgang "Jugendfeuerwehrarbeit Grundlehrgang/Jugendfeuerwehrwart" an der LFS der Truppführer erforderlich. Als "günstige" Lehrgangsvoraussetzung wird der Gruppenführer angesehen. Für den Lehrgang "Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit" ist der GF Voraussetzung.
Quelle: LFS Sachsen

Ich persönlich halte eine abgeschlossene Führungsausbildung (GF u. ff) für diese Funktion sinnvoll.


MkG Sascha

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen428685
Datum20.09.2007 19:266872 x gelesen
(...) ob dieser Personenkreis eine Ausbildung zum Zugführer bzw. Gruppenführer FF habe sollte/müsste/bräuchte ?

Persönlich fände ich es zwar sinnvoll, da er auch wissen sollte wovon er spricht. Dennoch muß ich hier ersteinmal eine Gegenfrage stellen:

Welche Voraussetzungen sind den für den Kreisverbandswatz... ähh... den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes vorgesehen?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg428700
Datum20.09.2007 19:586928 x gelesen
Hallo,

Meiner Meinung nach sollte der KJFW durchaus die Ausbildung zum Zugführer besitzen.

Der KJFW sollte gegenüber den Jugendwarten der Feuerwehren höher oder gleichgestellt sein.

Geschrieben von Marc DickeyWelche Voraussetzungen sind den für den Kreisverbandswatz... ähh... den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes vorgesehen?

Der KFV zumindest wo ich her komme, hat eher den repräsentativen Charakter, auch wenn im Kreis die Ausbildung über diesen Läuft.
Alles was Einsätze und mehr betrifft geht über den KBM.
Daher denke ich, dass im KFV eine geeignete Führungspersönlichkeit ausreichend ist und diese nicht die Gesichtspunkte eines KBM beherschen muss.
Natürlich kann man das für den KJFW auch so sehen, aber ich denke die JFW hat durchaus eine andere Aufgabe als der KFV.


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg428707
Datum20.09.2007 20:286856 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertDer KJFW sollte gegenüber den Jugendwarten der Feuerwehren höher oder gleichgestellt sein.

Warum?



Geschrieben von Michael HilbertNatürlich kann man das für den KJFW auch so sehen, aber ich denke die JFW hat durchaus eine andere Aufgabe als der KFV.


Ja. Jugendarbeit.



GrFü und ZFü sind jedoch taktische Ausbildungen. Keine feuerwehrtechnischen und keine pädagogischen.
Also ist m.E. der ZFü für den KJFW ebenso entbehrlich wie der GrFü für den JFW.

Man sollte auch nicht vergessen, daß jemand der die Ausbildung GrFü oder ZFü absolviert in der eigenen Wehr entsprechend eingesetzt wird. Mit der Folge sich auch hierfür fortbilden zu müssen und entsprechend Zeit in diesen Bereich für den laufenden Dienstbetrieb der Wehr aufzuwenden.
m.E. ist es sinnvoller, sich auf seine Tätigkeit in der Jugendarbeit zu konzentrieren und lieber hier die eine oder andere Fortbildung (auch abseits des Angebots der Feuerwehr) zu besuchen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg429436
Datum25.09.2007 11:456791 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Carsten Lanz

Insofern es sich um den Kreisjugendfeuerwehrwart handelt, würde ich einen Führungslehrgang bejahen, jedoch diesen nicht zur Bedingung machen.

m. M. nach müsste dies auch nicht in einer Jugendordnung festgeschrieben werden.

Wenn jemand fachlich kompetent und menschlich bzw. pädagogisch (wir haben es in den JFs mit Kindern und jungen Erwachsenen zu tun) der Aufgabe gewachsen ist, wäre für mich der GF/ZF-Lehrgang zweitrangig.


Ein KJFW sollte u.a. organisieren, koordinieren, repräsentierten und moderieren,und weniger eine Einheit aus zwei Gruppen führen, können. Sehe daher eine rein FW-technische/taktische Ausbildung nicht als zwingend notwendig an.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg429438
Datum25.09.2007 11:506874 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen Graf

Stellt euch vor ihr habt eine Kandidatin mit guter Ausbildung aber in der FW nur TF, wollt ihr vor der Wahl dann wieder die Jugendordnung ändern?

Als Voraussetzung die ZF-Ausbildung zu fordern schränkt die Zahl möglicher Kanditaten erheblich ein. Geeignet erscheinenden Kanditaten, die keine ZF-Ausbildung haben, und auch nicht die Aussicht haben, in annehmbarer Zeit diese zu Absolvieren, wären von vorn herein ausgeschlossen zu kanditieren.
Kein Optimalzustand

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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