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| Thema | Ausnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK | 3 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 427078 | |||
| Datum | 10.09.2007 21:28 | 4878 x gelesen | |||
| Hallo, ich hab mir eben mal das Typenschild unserer Anhängerkupplung (Rockinger RO226) angesehen und da ist mir aufgefallen, dass die Stützlast mit 50 kg angegeben ist und dann folgt als Ausnahme "Zul. Stützlast an Feuerlöschfahrzeugen und Fahrzeugen d. Katastrophenschutzes: 80 kg" Worauf stüzt sich diese Aussage? Gruß Andreas | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 427111 | |||
| Datum | 11.09.2007 00:18 | 3840 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von ---Andreas Forster--- "Zul. Stützlast an Feuerlöschfahrzeugen und Fahrzeugen d. Katastrophenschutzes: 80 kg" Auf die Bauartgenehmigung. (aber ich fürchte, das war nicht die Antwort die du gesucht hast) Vermutlich geht man von nur sporadischer Nutzung bei solchen Fahrzeugen aus, so dass man (im Vergleich zur Nutzung an gewerblichen Fahrzeugen) eine höhere Belastung bei gleicher Haltbarkeit annimmt. In die gleiche Richtung gehen ja die abweichenden HU/SP-Fristen für Fahrzeuge von Feuerwehr und KatS. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 427112 | |||
| Datum | 11.09.2007 00:35 | 3785 x gelesen | |||
| Hallo nochmal, auch wenn das nicht gefragt wurde: Um die tatsächlich zu nutzende Anhänge- und Stützlast zu bestimmen, reicht die Angabe auf der Anhängerkupplung nicht aus, da die Belastbarkeit der Kupplung größer sein kann als die des Fahrgestells! Hilfreich ist ein Eintrag im Fahrzeugschein (vorgeschrieben ist der AFAIK nur für LKW und Zugmaschinen...), in dem die zulässigen Belastungen für Starrdeichselanhänger (das sind die mit der Stützlast) angegeben sind. Gruß, Henning | |||||
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