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| Thema | HLF ohne Schiebleiter, war: Florentine im 2m; | 9 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 426346 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:28 | 4360 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichGeschrieben von Ulrich Cimolino Kann es sein, dass es in Bayern Ausnahmegenehmigungen für HLF ohne Schiebleiter gibt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 426348 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:32 | 3795 x gelesen | |||
| Im Saarland auch Unser HLF hat ebenfalls keine Schiebleiter und kein Sprungrettungsgerät | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 426351 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:41 | 3752 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Kann es sein, dass es in Bayern Ausnahmegenehmigungen für HLF ohne Schiebleiter gibt? Hallo Ulrich, ja, die gibt es. Diese Ausnahmegenehmigung kannst du bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung erhalten, wenn an deinem Standort schon ein Fahrzeug vorhanden ist, das eine Schiebleiter hat. Wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist, bekommst du keine Ausnahmegenehmigung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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| Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 426352 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:43 | 3711 x gelesen | |||
| Hallo. Also mir wäre da nichts bekannt, zumal mir nicht sonderlich viele im Gedächtnis wären. Mögliche Verbindungen zu diesen beiden Schreiben hier und hier wären wohl auch nichts mehr als Vermutungen. Zumal sie keine Rechtfertigung wären. Gegebenenfalls waren Begründungen wie "es ist eine Drehleiter vorhanden" oder "das zweite LF hat doch eine" ausschlaggebend. Ob man der Entscheidung beipflichtet muss jeder für sich entscheiden (ich tue es nicht). Aber vielleicht waren es die "örtlichen" Gegebenheiten ;) *duck* MFG Flo | |||||
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| Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 426354 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:45 | 3768 x gelesen | |||
| Hallo. Ok, das war mir neu. Welchen höheren Sinn soll das haben? MFG Flo | |||||
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| Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 426356 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:47 | 3740 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Kann es sein, dass es in Bayern Ausnahmegenehmigungen für HLF ohne Schiebleiter gibt? Also auf der Seite der Feuerwehrschule Regensburg stehts in den Beladelisten für's LF 20/16 und HLF 20/16 noch drin. Wär mal interessant welcher KBR/SBR bei den HLF's ohne Schiebleiter da mit seiner Unterschrift die "vollständige und normgerechte Beladung" bestätigt hat :-) Gruß Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 426357 | |||
| Datum | 05.09.2007 17:49 | 3735 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoKann es sein, dass es in Bayern Ausnahmegenehmigungen für HLF ohne Schiebleiter gibt? Nein, m.W. gibt es keine generelle Ausnahmegenehmigung. Wenn man von der Normbeladung etwas weglassen will, stellt man bei der Bezirksregierung einen Antrag, und es kann im Ausnahmefall solche Genehmigungen geben. Dies sind dann aber Entscheidungen für den EINZELFALL, aber dadurch nicht unbedingt sinnvoller. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 426417 | |||
| Datum | 06.09.2007 08:17 | 3732 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Heidenreich Ok, das war mir neu. Welchen höheren Sinn soll das haben? Hallo Florian, keine Ahnung. Aber das wird, denke ich, immer häufiger gemacht. Das Beispiel macht Schule. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 426528 | |||
| Datum | 06.09.2007 18:39 | 3750 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichOk, das war mir neu. Welchen höheren Sinn soll das haben? Der höhere Sinn ist ganz einfach. Man will ein zweites LF. Und weil man eine große Wehr ist will man ein 20er (früher 16er) Fahrzeug haben. Kann ja nicht sein, daß man als große Wehr ein popeliges LF 10/6 (früher LF 8/6) in die Halle stellt. Nur dummerweise hat ein LF 16/12 oder LF 20/16 nun mal einiges an Mindestbeladung drauf, was dann auf beiden LF (oder drei oder vier je nach Wehrgröße) mehrfach vorhanden wäre. Beim LF 16/12 war das regelmäßig der hydraulische Rettungssatz. Der war entweder schon auf dem anderen LF vorhanden oder auf RW, VRW,... Also hat man den weggelassen. Und mit der Schiebleiter ist das nichts anderes. Somit findest Du die Begründung nicht im feuerwehrfachlichen Bereich, sondern im Bereich der Psychologie - so von wegen meiner ist größer als Deiner... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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