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| Thema | Wieviele Stützpunktfeuerwehren? | 16 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Stef8an 8R., Hahausen / NDS | 426256 | |||
| Datum | 05.09.2007 12:57 | 7492 x gelesen | |||
| Hallo, kann mir einer sagen ob es in Niedersachsen noch das Gesetz gibt das eine Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Stützpunktwehren aufstellen muss?? In unserer Gemeinde exestieren zurzeit 2 Stützpunktwehren und 5 Feuerwehren mit Grundausstattung. Wäre es theoretisch möglich nur noch eine Stützpunktwhr zu behalten oder ist das nicht möglich? Wenn ihr wisst ob es ein Gesetz gibt antwortet mir bitte. Und gibt es irgendein Gesetz das Im Bezug auf Biogasanlagen vorgibt wie weit ein TLF oder Hydrant vom Objekt weg stationiert sein muss?? | |||||
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| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 426263 | |||
| Datum | 05.09.2007 13:05 | 5976 x gelesen | |||
| Hallo Geschrieben von Stefan Rühmann kann mir einer sagen ob es in Niedersachsen noch das Gesetz gibt das eine Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Stützpunktwehren aufstellen muss?? *Klick* ab Seite 6. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 426267 | |||
| Datum | 05.09.2007 13:11 | 6031 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Stefan Rühmann
Wenn dir auch eine Verordnung genügt - Mindeststärkeverordnung, zu finden auf den LFS-Seiten unter Downloads. Diese sieht aktuell je fünf Ortswehren (oder Grundausstattungswehren? Zählt der Stützpunkt mit in diese fünf rein?) einen Stützpunkt vor, mindestens aber zwei.. Geschrieben von Stefan Rühmann Und gibt es irgendein Gesetz das Im Bezug auf Biogasanlagen vorgibt wie weit ein TLF oder Hydrant vom Objekt weg stationiert sein muss?? Jein. Es gibt im niedersächsischen Brandschutzgesetz und Mindeststärkeverordnung den schwammigen Begriff einer angemessen ausgerüsteten Feuerwehr und den Hinweis, dass die MindStVO das ist, was der Name sagt - Mindestgrundlage, von der nach örtlichen gegebenheitenggf. nach oben abgewichen werden muss, um dem risiko gerecht zu werden. Soweit das Papier... Vorgehen gegen Abohnehiweichungen oder reichlich optimistische Planungen kann man jedoch nur schwer. Genaue Zahlen zu Entfernungen von Hydranten oder Anfahrtszeiten für TLF sind da aber ohnehin nicht aufgeführt... Für solche Einzelobjekte sind dann ggf. auch noch baubehördliche Brandschutzauflagen zu beachten. Vielleicht solltest du etwas näher erläutern, worum es denn bei deiner Frage genau geht? Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 426279 | |||
| Datum | 05.09.2007 13:27 | 5932 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlZählt der Stützpunkt mit in diese fünf rein?) einen Stützpunkt vor, mindestens aber zwei.. Ja. Eigentlich schreibt die Mindeststärke VO aber nur vor, dass es zwei Stützpunkte gibt und das eine Ortsfeuerwehr mindestens ein TSF mit PA hat. Für das Verhältnis 1 von 5 Ortsfeuerwehren als Stützpunkt und Schwerpunkt ab 15000 Einwohnen steht da "in der Regel" bzw. "soll". Da die Schwerpunkte ja ein TLF16/25 (LF20/16 mit 2400l, St-LF20/24) brauchen sollte man IMHO auf Schwerpunkte auch verzichten. Geschrieben von Thorben Gruhl Für solche Einzelobjekte sind dann ggf. auch noch baubehördliche Brandschutzauflagen zu beachten. Eben, und zur Wasserversorgung eigen sich eben neben 75.000 l aus einem Pool auch Saug- oder Tiefbrunnen, Zisternen, oder (Löschwasser-)Teiche. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Loth8ar 8K., Niedernjesa / Niedersachsen | 426313 | |||
| Datum | 05.09.2007 14:57 | 5987 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von ---Ingo zum Felde,--- Eigentlich schreibt die Mindeststärke VO aber nur vor, dass es zwei Stützpunkte gibt und das eine Ortsfeuerwehr mindestens ein TSF mit PA hat. Weiss jemand, unter welchen "Mindestbedingungen" in einen (kleinen) Ort überhaupt ein FFW mit Grundausstattung von der Kommune gestellt werden muss , also wann muss die Gemeinde keine Ortswehr aufstellen, ohne gegen die nds. Mind.VO zu verstoßen ? Gruß Lothar | |||||
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| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 426316 | |||
| Datum | 05.09.2007 15:17 | 6016 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDa die Schwerpunkte ja ein TLF16/25 (LF20/16 mit 2400l, St-LF20/24) brauchen sollte man IMHO auf Schwerpunkte auch verzichten. Warum soll man auf Schwerpunkte verzichten? Weil die ein TLF 16/25 oder sonst ein Fahrzeug mit 2400 Liter Wasser an Bord und mindestens Staffelbesatzung vorhalten müssen? Die Mindeststärke VO ist zwar nicht das non plus ultra aber deswegen gleich die Schwerpunkte abschaffen wollen halte ich nicht für richtig. Ab einen gewissen Gefahrenpotential innerhalb der Gemeinde/Stadt sollte schon ein Löschzug mit zwei Löschfahrzeugen, die mindestens mit Staffelbesatzung besetzt werden können und einen Hubrettungsfahrzeug vorgehalten werden. Ob es dann ein (zwei) (H)LF 20/16 und/oder eventuell (H)LF 10/6 mit entsprechender Beladung sind, sollte entsprechend geplant werden. Leider gibt das die Mindeststärke VO so noch nicht her. Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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| Autor | Stef8an 8R., Hahausen / NDS | 426318 | |||
| Datum | 05.09.2007 15:27 | 5919 x gelesen | |||
| Also ich habe in der Verordnung von NDS das ein TLF mit 1600l das Mindestmaß für eine Stützpunktwehr ist. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 426319 | |||
| Datum | 05.09.2007 15:50 | 5999 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsLeider gibt das die Mindeststärke VO so noch nicht her. Weißt Du näheres, ob sich was ändern soll? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 426320 | |||
| Datum | 05.09.2007 15:51 | 5980 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RühmannAlso ich habe in der Verordnung von NDS das ein TLF mit 1600l das Mindestmaß für eine Stützpunktwehr ist.Korrekt, für Stützpunkt. Für Schwerpunkt ist 1x 1200l und 1x 2400l vorgesehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 426322 | |||
| Datum | 05.09.2007 15:57 | 6055 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Rühmann.. TLF mit 1600l das Mindestmaß für eine Stützpunktwehr ist. Mein Beitrag war bezogen auf Feuerwehrschwerpunkt, ansonsten hast Du recht. Nur, genormte TLF mit 1600 Liter Wasser gibt es nicht (mehr) und die TW 3 Nds. ist zurückgezogen worden. Hier findest Du einen Beitrag dazu Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 426325 | |||
| Datum | 05.09.2007 16:08 | 5931 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannWeißt Du näheres, ob sich was ändern soll? Nein, aber wer weiß, bei der Preisentwicklung und den Gewichtsentwicklungen der genormten 20er Fahrzeuge. Klick mich Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 426326 | |||
| Datum | 05.09.2007 16:09 | 5848 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsAb einen gewissen Gefahrenpotential innerhalb der Gemeinde/Stadt sollte schon ein Löschzug mit zwei Löschfahrzeugen, die mindestens mit Staffelbesatzung besetzt werden können und einen Hubrettungsfahrzeug vorgehalten werden. Ja aber LF mit 2400ltr sind eben als Pflichtfahrzeuge (und überhaupt) eher nicht sinnvoll. Außerdem mus der ELW ja nicht unbeding bei der Wehr stehen die ohnehin schon zahlenmäßig die meisten Einsätze fährt. Oder die LF können auch von zwei FF kommen. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 426328 | |||
| Datum | 05.09.2007 16:16 | 5989 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar Kämper"Mindestbedingungen" Die Samt- oder Einheitsgemeinde braucht zwei LF und zwei Ergänzungsfahrzeuge (TLF, SW, RW) verteilt auf zwei Stützpunkte. FFW mit Grundausstattung braucht die Gemeinde nicht. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 426407 | |||
| Datum | 06.09.2007 00:18 | 5912 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KrebsMein Beitrag war bezogen auf Feuerwehrschwerpunkt, ansonsten hast Du recht. Nur, genormte TLF mit 1600 Liter Wasser gibt es nicht (mehr) und die TW 3 Nds. ist zurückgezogen worden. Was ist mit der TW Nr. 15 : TLF 8/18 auf Straßenfahrgestell ? MkG Thomas | |||||
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| Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 426408 | |||
| Datum | 06.09.2007 00:30 | 5949 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl, von der nach örtlichen gegebenheiten ggf. nach oben abgewichen werden muss, um dem risiko gerecht zu werden. Kann mir das mal jemand rechtlich untermauern. Geschrieben von Thorben Gruhl Vorgehen gegen Abohnehiweichungen oder reichlich optimistische Planungen kann man jedoch nur schwer Ja, ich weiß :-( MkG Thomas | |||||
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| Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 426469 | |||
| Datum | 06.09.2007 12:13 | 5973 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas GlauerWas ist mit der TW Nr. 15 : TLF 8/18 auf Straßenfahrgestell ? Gibt es noch, nur das maximal geforderte Gewicht von 7,5 to ist heute wohl kaum noch zu realisieren. Führerscheintechnisch denke ich, hat die Beschaffung eines TLF nach Tw15 keinen Sinn mehr, bedenkt man wie lange solch ein Fahrzeug im Einsatz sein wird. Das TLF 16/24 nach Norm setzt sich in Nds. bei Ersatzbeschaffungen immer mehr durch, zumindest ist das mein Eindruck aus Presseberichten bei Fahrzeugübergaben. Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | |||||
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