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ThemaAtemschutz - Belastungsübung Atemschutz nach FwDV747 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg425913
Datum03.09.2007 12:5624662 x gelesen
Hallo Forum,
oder Feuerwehrkameraden aus dem ländlichen Raum
(Kleingemeinden weniger als 2000Einwohner).

Wie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,
welche Kosten entstehen hierbei?
Was muss alles in der Belastungsübung beinhaltet sein?
Wie muss eine Atemschutzstrecke nach der genannten DINxxxx??XX aussehen.
Muss der Ausbilder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger sein?

Falls Ihr mir vielleicht noch mitteilen könnt wie es bei Euch gehandthabt wird.


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

_______________________________________________________________________
Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe.
Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher
Art) übernehme ich keine Haftung.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP425915
Datum03.09.2007 13:0120011 x gelesen
Die LFKS-RLP hat dazu Hinweise gegeben. Die sind meiner Meinung nach ganz brauchbar.
Hier zu finden.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)425921
Datum03.09.2007 13:5019902 x gelesen
Geschrieben von Seibold UliWas muss alles in der Belastungsübung beinhaltet sein?Hier, Seite 23, Punkt 2.1.2.2

Geschrieben von Seibold UliMuss der Ausbilder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger sein?Ja, da durch die FwDV 7, Punkt 4, der Funktion "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" der Verantwortungsbereich "Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz" zugewiesen wird und die Belastungsübung zur Fortbildung gehört.

Geschrieben von Seibold UliWie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,Wir (bzw. unser gesamter Landkreis) können die Anlage eines Bundeswehrstandortes in unserer Gemeinde mitnutzen.

Geschrieben von Seibold Uliwelche Kosten entstehen hierbei?AFAIK keine.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg425922
Datum03.09.2007 13:5219528 x gelesen
Hallo Uli,

Geschrieben von Seibold Uli
Wie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,
Beispiele was geht sind in der FwDV 7.
Ich bin aber der Ansicht das man für die Belastungsübung an eine Atemschutzstrecke sollte.
In unserem Raum gehen immer mehr Feuerwehren nach Ehingen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425924
Datum03.09.2007 14:0519747 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian KruppJa, da durch die FwDV 7, Punkt 4, der Funktion "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" der Verantwortungsbereich "Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz" zugewiesen wird und die Belastungsübung zur Fortbildung gehört.

Heißt Deiner Meinung nach, dass ich jede Atemschutzübung auf Ortsebene auch nur von Leuten machen lassen darf, die eine abgeschlossene Ausbildung "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" haben? Da bin ich gespannt, wie konsequent das in der Fläche durchgezogen werden soll...

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425926
Datum03.09.2007 14:0719608 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Seibold UliWie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,
welche Kosten entstehen hierbei?


Atemschutzübungsstrecke in Hochheim. An einer Alternative haben wir mal gefeilt, das aber vorerst aus Zeitgründen auf Eis gelegt. Kosten sind mir keine bekannt.

Geschrieben von Seibold UliWas muss alles in der Belastungsübung beinhaltet sein?
Wie muss eine Atemschutzstrecke nach der genannten DINxxxx??XX aussehen.
Muss der Ausbilder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger sein?


Wurde schon dargelegt. Letzteres sehe ich persönlich nicht als notwendig an. Wenn das doch so sein sollte, dann dürfte das endgültig zur Folge haben, dass die FwDv7 nicht mehr ernst genommen wird.

MfG

Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen425928
Datum03.09.2007 14:2219618 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornWurde schon dargelegt. Letzteres sehe ich persönlich nicht als notwendig an. Wenn das doch so sein sollte, dann dürfte das endgültig zur Folge haben, dass die FwDv7 nicht mehr ernst genommen wird.

Ich habe keine Atemschutzkentnisse aber da ja Ausbildungen insgesamt im Wesentlichen von der Qualität der Ausbilder abhängen: Ist der "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" so etwas besonderes? Wie soll die hinreichende Qualifikation der Ausbilder festgeschrieben werden?

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425929
Datum03.09.2007 14:2819487 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo zum FeldeIst der "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" so etwas besonderes?

Also bei uns ist das iirc ein Lehrgang an der HLFS. Die einzige festgeschriebene Ausbilderqualifikation, die ich kenne, ist die Ausbildung zum Kreisausbilder. Und ob es wirklich im Sinne der DV7 ist, dass jeder, der auf Ortsebene die Fortbildung der AGT durchführt eine Ausbildung als Kreisausbilder haben muss, kann ich jetzt so auf Anhieb nicht beurteilen.

MfG

Ingo


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425930
Datum03.09.2007 14:3019501 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo zum FeldeIst der "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" so etwas besonderes?

Natürlich, sonst könnt ja jeder kommen ;-) Nein, im Ernst, m.E. sind Ausbilder AGT halt etwas spärlicher gesät, weil kein großer Bedarf bei vielen Feuerwehren besteht, da sie eh selber nicht ausbilden dürfen (im Sinne von Erstausbildung). Davon ab: Ausbilder TM, Ausbilder Sprechfunker o.ä. dürften auch nicht überall im Überfluss zur Verfügung stehen, ich denke deren Anzahl dürfte ca. der der Ausbilder AGT entsprechen.

Geschrieben von Ingo zum FeldeWie soll die hinreichende Qualifikation der Ausbilder festgeschrieben werden?

Was heist wie soll? FwDV 7 und es gibt natürlich Lehrgänge Ausbilder für AGT. Wenn du meinst, wer neben den Ausbilder AGT auch ausbilden sollen darf: M.E. jeder, der sich mit der Materie auskennt. Hört sich schwammig an, aber will man nun noch einen Lehrgang "Hilfsausbilder AGT" ersinnen?

Wie gesagt, ich habe keine Probleme damit, wenn jemand eine Übung durchgeführt, der kein "Examinierter" ist, aber sich z.B. mit dem Thema Suchtechniken ausführlich befasst hat.

Zum Thema Strecke: Wir gehen in die nächste Kreisstadt; überwacht (denn "Ausbildung" im Sinne von unterrichten, neues beibringen brauchts da m.E. nicht) wird dort von Angehörigen der Ständigen Wache, die m.E. nicht alle Ausbilder AGT sind, Kosten hab ich nicht im Kopf, sind aber ein paar Euro "Grundgebühr" für Benutzung der Anlage und dann nochmal pro Kopf.


mkG
Adrian Ridder

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen425931
Datum03.09.2007 14:3219529 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Kruppdie Belastungsübung zur Fortbildung gehört.

Wieso das? Die G26 gehört doch auch nicht zur Fortbildung.

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425932
Datum03.09.2007 14:3419596 x gelesen
Braucht man unbedingt einen Ausbilder, der den Lehrgang zum Ausbilden hat, für die Fort,- und Weiterbildung??? Ich glaube, dann müssten sich die Schulen Gedanken machen, noch mehr Lehrgänge anzubieten.
Es kann sich doch auch ein ausgebildeter AGT, der sich für die Materie interessiert, dazu berufen fühlen, seine Kameraden weiter zu bilder?!

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen425933
Datum03.09.2007 14:5319480 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottBraucht man unbedingt einen Ausbilder, der den Lehrgang zum Ausbilden hat, für die Fort,- und Weiterbildung???

IMHO auf jeden Fall. Nicht das jeder der ein Thema an einem Übungsabend macht gleich Ausbilder sein muss . Aber es ist dann wohl notwendig das sich ein "Ausbilder" und ein "Auskenner" zusammen tun und eine den Teilnehmern angemessene Ausbildung vorbereiten.

Im San/RD Bereich sind häufig Ärzte in der Fortbildung tätig. Da merkt man schnell das man mehr als "Auskennen" mus damit die Teilnehmer davon etwas haben.

Jede Stunde schlechte Ausbildung nützt nur um Stunden voll zu bekommen. Natürlich gib es auch Leute die Beruflich eine entsprechende Grundqualifikation haben (sollten) z.B. Meister (Ausbildereignungsprüfung) und Lehrer. Und natürlich Leute die das einfach können ohne einen entsprechenden Zettel zu haben.

Gruß
Ingo


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425934
Datum03.09.2007 14:5719466 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAber es ist dann wohl notwendig das sich ein "Ausbilder" und ein "Auskenner" zusammen tun

Das wird ja wohl nicht das Problem sein?!
Nur, wo holst du immer die ganzen Ausbilder her? Wenn man, wie hier, 34 Wehren im Kreis hast. jeder will nach bestem Gewissen seine Jungs ausbilden. Wie greift man da auf die paar Ausbilder zu, die man ggf. im Kreis hat?

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg425935
Datum03.09.2007 15:0119454 x gelesen
Hallo Zusammen,

es kommen ja mehrere Faktoren zusammen um als Ausbilder zu arbeiten.
Im Kreisausbilderlehrgang bzw. Bereichsausbilderlehrgang(wird so bei uns in HH genannt)
der über zwei Wochen geht (70Std) lernt wie mann unterrichtet (Methotik/Didaktik) sowie
die richtigen Medientechnik anzuwenden.
Weiterhin sind SAN-Lehrgang(70Std) falls Verletzungen während der Ausbildung passieren, Gruppenführer und Funker vorgeschrieben.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425938
Datum03.09.2007 15:5919473 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Patricia KlottIch glaube, dann müssten sich die Schulen Gedanken machen, noch mehr Lehrgänge anzubieten.

Gerade ist der Lehrgangsplan 2008 der LFS reingeflattert :) 2 Lehrgänge "Kreisausbilder Atemschutz". Ich rechne jetzt mal nicht hoch, wieviele man bräuchte, um jeder Feuerwehr ihren eigenen zertifizierten Ausbilder zu spendieren :-)

MfG

Ingo


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425939
Datum03.09.2007 16:0519436 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn2 Lehrgänge "Kreisausbilder Atemschutz".

Für den ganzen Kreis? Suuper!

MkG
Patricia


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland425941
Datum03.09.2007 16:1219443 x gelesen
Bei uns macht die Unterweisung und die Einsatz(nahe) Übung ein Kamerad (egal ob GruFü/ZuFü oder nicht) in Zusammenarbeit mit dem "Atemschutzbeauftragten". Der ist ausgebildeter Atemschutzgerätewart.


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425943
Datum03.09.2007 16:1619399 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Patricia Klott
Für den ganzen Kreis? Suuper!


Nein. Insgesamt werden 2 Lehrgänge hessenweit angeboten.

MfG

Ingo


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425944
Datum03.09.2007 16:2419530 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn2 Lehrgänge "Kreisausbilder Atemschutz". Ich rechne jetzt mal nicht hoch, wieviele man bräuchte, um jeder Feuerwehr ihren eigenen zertifizierten Ausbilder zu spendieren :-)


In Bayern scheint der Bedarf gut gedeckt zu sein, soweit ich weiß ist es zur Zeit kein Problem, einen Platz zu bekommen. Ausbilder AGT für jede Gemeinde ist Humbug, gut und schön wenn es möglich ist , aber m.E. kein zwingendes muss; v.a. weil wir hier in Bayern eh nicht in jeder Gemeinde erstausbilden dürfen.


mkG
Adrian Ridder

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425945
Datum03.09.2007 16:2919412 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Adrian RidderAusbilder AGT für jede Gemeinde ist Humbug,

Tja.. Da es hier Leute gibt, die da in der Dv7 wohl was anderes lesen, bin ich da nicht mehr so sicher ;)

MfG

Ingo


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425955
Datum03.09.2007 17:1019484 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornDa es hier Leute gibt, die da in der Dv7 wohl was anderes lesen, bin ich da nicht mehr so sicher ;)

Hmm, dann machen wir halt ein neues Fass auf, zum Glück hab ich keine Klausuren mehr und Zeit für sowas ;-)

Also, wer in der FwDV 7 liest wird feststellen, dass die Ausbildung nach den Vorgaben der FwDV 2 stattfindet.

Geschrieben von ---FwDV 2---4.7. Lehrgänge "Ausbilder in der Feuerwehr"

(...).
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehränge


Da steht nix von Fortbildung.

Wenn jetzt jemand damit kommt:

Geschrieben von ---FwDV 7, Anlage 4, Musterausbildungsplan für AGT---
Die Übungen sind von Ausbildern für Atemschutzgeräteträger zu überwachen. Je nach Art
und Umfang der Übungen können weitere im Atemschutz erfahrene Kräfte (zum Beispiel
Atemschutzgerätewart) für die Überwachung eingesetzt werden.


Das steht ebenfalls unter 2. Ausbildung...Außerdem siehe den Satz 2.

Unter 3. Fortbildung steht gar nix dazu, wer diese Fortbildung durchführen soll.


Insofern ist m.E.

Geschrieben von ---FwDV 7---
Ausbilder für Atemschutzgeräteträger:
Durchführen der Aus- und Fortbildung
im Atemschutz


in Verbindung mit

Geschrieben von ---FwDV 7---
Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen

so zu verstehen, dass wenn ein Ausbilder AGT vorhanden ist, er natürlich neben der Ausbildung auch die Fortbildung durchführt, aber nichts anderes daraus abgeleitet werden kann. Ersteres ist natürlich sinnvoll, alles andere aber unrealistisch.


mkG
Adrian Ridder

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen425957
Datum03.09.2007 17:1119438 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Adrian RidderHmm, dann machen wir halt ein neues Fass auf, zum Glück hab ich keine Klausuren mehr und Zeit für sowas ;-)[..]

Danke :) Manchmal ist der kleine doch für was zu gebrauchen *duck*

MfG

Ingo


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425958
Datum03.09.2007 17:1619472 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornManchmal ist der kleine doch für was zu gebrauchen *duck*

LOL. Na klar, ich helfe Senioren doch gerne *renn*


mkG
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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425960
Datum03.09.2007 17:3719419 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderLOL. Na klar, ich helfe Senioren doch gerne *renn*

Wo du recht hast, hast du recht! *duck*

Geschrieben von ---Adrian Ridder--- Die Übungen sind von Ausbildern für Atemschutzgeräteträger zu überwachen. Je nach Art
und Umfang der Übungen können weitere im Atemschutz erfahrene Kräfte (zum Beispiel
Atemschutzgerätewart) für die Überwachung eingesetzt werden.


... ist so zu verstehen, das dann nur Ausbilder oder Atemschutzgerätewarte was dazu beitragen können.
Was ist mit Wehren, die beides nicht unmittelbar greifbar haben? Schauen dumm aus der Wäsche?

MkG
Patricia


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425962
Datum03.09.2007 17:4119433 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottWas ist mit Wehren, die beides nicht unmittelbar greifbar haben? Schauen dumm aus der Wäsche?


1. Was an "zum Beispiel" ist missverständlich? Da kann auch der super Aktive junge AGT mitmachen oder der erfahrene Hase mit 20 Jahren AGT-Erfahrung, ohne spezielle Ausbildung.

2. Im zitierten Absatz geht es um AUSbildung (nicht Fortbildung). Wenn die Wehren keine adäquaten Ausbilder greifbar haben, müssen sie das auf Kreisebene machen oder sich mit anderen Wehren zusammentun.


mkG
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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425971
Datum03.09.2007 18:1119491 x gelesen
Geschrieben von Adrian Ridder1. Was an "zum Beispiel" ist missverständlich?

Setze mal eben die Brille auf :-)
Man sollte halt nicht zuu schnell lesen. *schäm*

MkG
Patricia


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen425976
Datum03.09.2007 19:0420345 x gelesen
Geschrieben von Seibold Uli
Wie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,
welche Kosten entstehen hierbei?

Die wird einmal jährlich gemäß FwDv7 in der Übungsstrecke der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises durchgeführt.
Kosten sind mir (leider) nicht bekannt.

Geschrieben von Seibold Uli
Was muss alles in der Belastungsübung beinhaltet sein?
Steht z.B. hier (FwDv7) in Anlage 4


Geschrieben von Seibold Uli
Wie muss eine Atemschutzstrecke nach der genannten DINxxxx??XX aussehen.
Das steht dann in der DIN 14093-1

Geschrieben von Seibold Uli
Muss der Ausbilder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger sein?
Du meinst für die Belastungsübung?! Das weiß ich nicht.
Bei uns ist auf jeden Fall ein Kreisausbilder da, um die Anlage zu fahren. Wenn´s aber allein darum geht, dann kann man da auch andere (qualifizierte) Personen drauf einweisen.
Die Frage ist dann allerdings, ob diese Personen dann auch mit dem Wissen und den Erfahrungen eines Kreisausbilders dienen und entsprechende Tipps geben können.


Gruß
Lars

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen425978
Datum03.09.2007 19:0719348 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde
Ist der "Ausbilder für Atemschutzgeräteträger" so etwas besonderes?

Das ist vom Grundprinzip nichts anderes wie z.B. auch "Ausbilder Sprechfunk" oder "Ausbilder Maschinisten", nur speziell auf das Thema "Atemschutz" mit den dementsprechenden Inhalten geschult...


Gruß
Lars

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425979
Datum03.09.2007 19:3319519 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDie Frage ist dann allerdings, ob diese Personen dann auch mit dem Wissen und den Erfahrungen eines Kreisausbilders dienen und entsprechende Tipps geben können.

Jetzt nix gegen Kreisausbilder oder so, aber was brauchts denn bei einer Belastungsübung großartige Tipps?


mkG
Adrian Ridder

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen425982
Datum03.09.2007 19:4719356 x gelesen
Schon ok, ich hab auch nichts gegen Kreisausbilder! :-)

Also ich quatsche die Jungs gerne noch mal mit Dingen wie gegenseitigem Helfen oder engem Zusammenbleiben voll. Das wird gerne mal vergessen, zumindest so mein Eindruck.

Manche interessierts und sie sind dann einsichtig, wenn man mit praktischen Beispielen kommt. Andere gucken einen an, nach dem Motto: "was will der Schlaumeier von mir, das weiß ich alles schon".

Ich sehe bei meinen zehn Belastungsübungen vielleicht 5% der AGT hier im Keis, aber das sind dann 5% bei denen ich hoffentlich wieder einen AHA-Effekt hervorgerufen habe.


Gruß
Lars

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AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg425984
Datum03.09.2007 20:5019432 x gelesen
Hallo Zusammen,m
erst einmal HERZLICHEN DANK das Ihr so rege teilnehmt.

Kann mir Jemand von Euch nützliche Links etc.. für Belastungsübungen
verlinken, damit ich mir ein Bild machen kann.


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz425988
Datum03.09.2007 21:0919556 x gelesen
Hallo Uli,

hier mal, wie wir das machen.

Geschrieben von Seibold UliWie wird bei Euch die Belastungsübung gemäss FwDV7 durchgeführt,
welche Kosten entstehen hierbei?

Kriechend in einer mobilen Strecke auf AB. Kosten gibt es nur für Verpflegung, sprich Getränke.

Geschrieben von Seibold UliWas muss alles in der Belastungsübung beinhaltet sein?
Das Erbringen einer definierten Arbeitsleistung, nach Alter abgestuft. Wie die Arbeitsleistung erbracht wird ist imho nirgends festgeschrieben.

Geschrieben von Seibold UliMuss der Ausbilder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger sein?
Der Ausbilder, der die Anlage bedient, ist Wehrleiter unserer VG, stellv. Wehrleiter und iirc Beschaffer am Standort (Werk-FW) des AB und nebenbei noch Brandcontainer-Ausbilder.


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425990
Datum03.09.2007 21:1719582 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDas Erbringen einer definierten Arbeitsleistung, nach Alter abgestuft. Wie die Arbeitsleistung erbracht wird ist imho nirgends festgeschrieben.


"Bei einem Luftvorrat von 1600l ist eine Gesamtleistung von 80kJ, ab 50J. von 60kJ, zu erbringen.
Vorschlag der DV7:

- Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen das 15kJ erbracht werden
-Verrichten von 25kJ Arbeit an mind. zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten
-Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (wieder mit 15kJ )
-Verrichten von 25kJ Arbeit an mind. zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten

Ich denke, wie was gemacht wird, ist wohl von Ort zu Ort verschieden. Und gefunden habe ich auch nichts.

MkG
Patricia


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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP425997
Datum03.09.2007 21:5919741 x gelesen
Hallo,

die AGT´s unserer VG besuchen einmal alle 12 Monate die kreiseigene Atemschutzübungsanlage. zum Ablauf:

bis 50 Jahre: vorher 250 Meter Laufband bei 6 km/h und 8% Steigung, dann zu zweit durch die Strecke, und nachher 30 Leiter steigen

über 50 Jahre: 200 Meter Laufband, Strecke, 20 Meter Leiter.

Ihre Einsatzübung machen die Kameraden, genauso wie die jährliche Unterweisung in der eigenen Einheit, dafür unterschreibt der Wehrführer. Ob der der die Fortbildung durchführt Ausbilder sein muß, kann ich dir auch nicht sagen, manche Wehren machen das selbst und manche fragen mich (Kreisausbilderin AGt) oder die Atemschutzgerätewarte. Die Übungsstrecke wird bei uns sowohl, von den Kreisausbildern AGT und ortsansässigen Kameraden, die man dafür gebrauchen kann betreut.

Tschau Susi


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen426000
Datum03.09.2007 22:0719488 x gelesen
Wenn wir gerade bei den zu verrichtenden Arbeiten sind:

Wer verwendet noch die Hämmer?
Ich finde die so dermasen zum K***. Sollten abgeschafft werden. Danach gibt es immer 3 Tage Muskelkater.

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg426002
Datum03.09.2007 22:1519401 x gelesen
Hallo Patrica,

Geschrieben von Patricia Klott
Wer verwendet noch die Hämmer?
Kann es bei uns im Landkreis nicht mehr sagen (Uli?), durfte bis zu meinem Ausscheiden (ca. 7-8 Jahre) nicht auf die Strecke.

Geschrieben von Patricia Klott
ch finde die so dermasen zum K***. Sollten abgeschafft werden. Danach gibt es immer 3 Tage Muskelkater.
Kommt auf die Technik an. :-)
Nach hinten fallen lassen, reichte meistens aus. Vom Schwung des Hammers wurde ich dann wieder aufgestellt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP426004
Datum03.09.2007 22:1819399 x gelesen
Wir stellen es beim Lehrgang und beim Übungsstreckenbetrieb jedem frei, entwender die Leiter oder Hammer, Laufband muß sein und beim Lehrgang auch das Fahrrad, das Angebot nutzen aber vielleicht 2-3 % aller TN

Tschau


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern426005
Datum03.09.2007 22:2719426 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottWer verwendet noch die Hämmer?

Wir nicht, wegen starker Belastung der Lendenwirbelsäule. Stattdessen Crosstrainer, länger auf der Endlos-Leiter bzw. Schlauchturm besteigen.


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

atemschutzunfaelle.eu

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)426090
Datum04.09.2007 14:2119543 x gelesen
Inzwischen gebe ich dir (und in der Folge auch Adrian) uneingeschränkt recht. Hatte gestern auf die Schnelle geantwortet, und in der 7 flüchtig "quer gelesen" (dabei noch dummerweise unter völliger Missachtung des feststehenden Ausbilderbegriffes nach DV 2). Daraus resultierte dann eine klassische Fehlinterpretation. Sollte nicht sein, aber passiert.


(Sorry für die späte Antwort, aber es gibt ja auch noch ein Leben außerhalb des Forums)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorRain8er 8T., Altensteig / Baden-Württemberg426848
Datum08.09.2007 23:1819785 x gelesen
Hallo Uli,

wir haben das hier in Altensteig Nordschwarzwald erst vor kurzem durchexerziert. Also für die Belastungsübungen ist laut LFS BW ein Ausbilder AGT erforderlich. Er kann dabei von einem ATGW unterstützt werden. Wir finden das auch sehr sinnvoll. Schau mal unter Atemschutzunfälle nach, wieviele Unfälle gerade bei Atemschutzübungen passieren. Sicherheit muss dabei groß geschrieben werden. Wir haben von den örtlichen Firmen sogar einen Defibrilator gespendet bekommen. Zur Abnahme der Belastungsübung sind nur zugelassene und abgenommene Anlagen nach DIN.... anerkannt. Wenn du willst kann ich dir die DIN mailen (raintai at gmx.de). Schick mir deine E-mail -Adresse. Für alte Anlagen gibt es z.T. noch Bestandsschutz. Wir haben uns entschieden eine gebrauchte Anlage zu kaufen und in diese in Eigenleistung bei uns aufgebaut. Wir haben ein Team von ATGW und Ausbildern aufgebaut. Das wir auch hier im ländlichen Raum sind kommen viele Wehren aus der Umgebung. Das ist echt viel Arbeit. Kosten hier im Landkreis 21,47 ? pro Teilnehmer. Wir haben Endlosleiter, Fahhradergometer und noch den Schlaghammer, allerdings mit verkürzer Hubhöhe, wegen der Rückenproblematik. Der Hammer ist freiwiilig, man muss halt mind. zwei Geräte machen.

Pfronstetten ist doch im Kreis RT oder - da gibt´s doch eine Übungsanlage oder? Ihr dürft gerne auch mal zu uns kommen. In Verbindung mit unserer Brandcontaineranlage sind wir diesbezüglich gut aufgestellt.

viele Grüße

Rainer

PS.: War früher im Kreis RT bei der FFW


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen426869
Datum09.09.2007 13:4719495 x gelesen
Geschrieben von Rainer TaigelWir haben von den örtlichen Firmen sogar einen Defibrilator gespendet bekommen.

Hallo,

sind die nicht mittlerweile sogar vorgeschrieben? Hier im Kreis wird auf der Strecke in Hochheim ein AED vorgehalten. Und die jeweilige Wehr, die zur Belastungsübung muss/will muss entweder einen Kameraden vorhalten oder der Wehr in Hochheim bescheid geben. Auf jeden Fall so, das immer die Sicherheit und EH (im Notfall) im Vordergrund steht und dementsprechend sofort eingegriffen werden kann.

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorRain8er 8T., Altensteig / Baden-Württemberg426909
Datum09.09.2007 20:2819491 x gelesen
Meines Wissens nicht vorgeschrieben aber dringend empfohlen. Soviel ich weiß ist er in BW noch nicht an allen anerkannten Übungsanlagen Standard.

Bei unserere Abnahme im letzten Jahr hatten wir noch keinen - und er wurde auch nicht vorgeschrieben.

viele Grüße

Rainer


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427052
Datum10.09.2007 19:0919481 x gelesen
Und was nutzt der beste Defi wenn ihn keiner bedienen kann ?

Bei uns findet das ganze in der Wache der Werkfeuerwehr statt (RTW und med. Personal vorhanden) dazu kommt in der Regel ein RTW der JUH SEG (min. 1xRS)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg427063
Datum10.09.2007 20:2719480 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd was nutzt der beste Defi wenn ihn keiner bedienen kann ?

Die handelsüblichen AED sind so gedacht, daß sie Dir alles sagen, was Du damit tun sollst.
Das ist ja gerade das schöne an diesen Laiengeräte. Auspacken, einschalten und den Anweisungen folgen.
Natürlich geht es schneller, wenn man weiß was man tun muß und bei der Vorbereitung des Geräts nicht auf die Anweisungen warten muß.

Ich halte es für anspruchsvollen, jemandem die Maßnahmen der HLW beizubringen, als die Bedienung eines AED. Und da kommt das Problem. Ohne solide HLW ist der AED i.d.R. leider wertlos...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen427070
Datum10.09.2007 20:3919457 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerIch halte es für anspruchsvollen, jemandem die Maßnahmen der HLW beizubringen, als die Bedienung eines AED. Und da kommt das Problem. Ohne solide HLW ist der AED i.d.R. leider wertlos...

Richtig.

Ich habe auf einer Veranstaltung ein wenig unsere Ausrüstung vorgestellt und erklärt, unter anderem auch den AED. Es hat jeder geschafft das Ding richtig zu bedienen, ohne dass er sowas vorher auch nur gesehen hatte. Logischerweise war es nicht so schnell wie bei jemandem, der sich mit einem (egal mit welchem) auskennt, aber es hat dennoch bei jedem funktioniert.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorRain8er 8T., Altensteig / Baden-Württemberg427131
Datum11.09.2007 10:3319400 x gelesen
Selbstverständlich sind bei uns alle Ausbilder und Helfer am Defi geschult. Ich würde das auch dringend empfehlen, auch wenn es wirklich einfach ist, das Teil zu bedienen, wie schon geschrieben wurde.

viele Grüße

Rainer


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen427169
Datum11.09.2007 15:0519403 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAuspacken, einschalten und den Anweisungen folgen.

Richtig! Deswegen hängen die Dinger auch schon in manch größeren Städten an öffentlichen Plätzen zur Benutzung bereit. (für die Laien)
Unser einer sollte wohl irgendwann (Grundlehrgang,Führerschein) eine HLW erlernt haben. Besser, wenn sich die Wehren auch ggf. um Weiterbildung bzw. Auffrischung bemüht. Wir versuchen dies zumindest einmal jährlich durch einen Kameraden, der auch Rettung fährt.

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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