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ThemaVerwaltungsbeamter mit Feuerwehr-Ehrenmedaille ausgezeichtnet9 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü425688
Datum02.09.2007 10:046481 x gelesen
Hallo!



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Meine Frage dazu an die Ortsansässigen:

Wodurch hat der Fachdienstleiter "erheblich mehr getan, als von einem Beamten erwartet werden kann"?

Wenn ich es richtig verstehe, kommen doch in den Verleihungsbestimmungen für die Ehrenmedaille analog zum Feuerwehr- Ehrenkreuz die folgenden Auswahlkriterien zur Anwendung:

>>
* für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
* für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
* für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes,
* wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.<<

Mir scheint da im originären Sinne ein gewisses Übergewicht auf Mut und Lebensgefahr bei der Auswahl zu liegen.

Gleichzeitig wäre ich bisher auch davon ausgegangen, daß es die reguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen.

Gibt es zu dem Vorgang nähere Informationen (eventuell auch seitens DFV), die die Sache so beleuchten, daß vielleicht auch andere Gemeinden daraus lernen können?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen425742
Datum02.09.2007 16:075098 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Josef Mäschle>>
* für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
* für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
* für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes,
* wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.<<


... das ist die Bestimmung für das Feuerwehrehrenkreuz.

Der Passus bei der Ehrenmedaille mit Bezug auf das Ehrenkreuz bezieht sich auf das "wie" und nicht auf das "warum".

O.g. wäre bei dem Kreis der zu Ehrenden "Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille (...) ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören, und für Repräsentanten ausländischer Organisationen." auch wiedersinnig.


Geschrieben von Josef MäschleGleichzeitig wäre ich bisher auch davon ausgegangen, daß es die reguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen.

... ja, 38,5 - 42 h pro Woche - in der Regel innerhalb der normalen Dienstzeit ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz425750
Datum02.09.2007 16:375003 x gelesen
Oh man...

Geschrieben von Josef Mäschle* für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr

Was ist das denn für ein Kriterium?
Ist es mutig, wenn ich ohne Absturzsicherungsgerät auf einem Hausdach rumturne?
Ist es mutig, wenn ich ohne Atemschtzgerät bei einem Brand vorgehen?
Ist es mutig, wenn ich bei einem Autobahneinsatz die Gegenfahrbahn verwende weil's näher ist?

Ist das Mut oder Leichtsinn?

Geschrieben von Josef Mäschle* wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.
Wie definiert sich hier die 'erhebliche Lebensgefahr' ?? Deckt sich das nicht mit dem 'mutigen Verhalten'?

Geschrieben von Josef Mäschle* für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes
Was ist nochmal die Aufgabe der Feuerwehr????

Man kann ja wirklich nur froh sein, dass diese Auswahlkriterien wohl vielen nicht bekannt sind. Es gäbe sicherlich einige auszeichnungsgeileinteressierte, die sich ohne Hemmungen mal schnell in Lebensgefahr bringen würden.

Interessant ist auch noch:
Geschrieben von www.dfv.org das "Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz in Gold" kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde.
Man soll aus der lebensgefährlichen Situation also nicht lernen, dass man nächstes Mal vorsichtiger ist, sondern es noch einmal darauf ankommen zu lassen, weil man ja schließlich auch die Goldmedaille bekommen will???


Empfinde nur ich das als verkehrte Welt oder gibt's da noch andere in Feuerwehrdeutschland?


Geschrieben von Josef Mäschlereguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen.
[Ironie]
reguläre Dienstpflicht = wirtschaftlich planen und beschaffen???
[/Ironie]

Gruß
Christian


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen425779
Datum02.09.2007 19:415034 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian DüsingEmpfinde nur ich das als verkehrte Welt oder gibt's da noch andere in Feuerwehrdeutschland?

... ich glaube Du interpretierst da was rein, was da gar nicht die Regel ist.

Geschrieben von Christian DüsingGeschrieben von www.dfv.org
das "Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz in Gold" kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde.

Man soll aus der lebensgefährlichen Situation also nicht lernen, dass man nächstes Mal vorsichtiger ist, sondern es noch einmal darauf ankommen zu lassen, weil man ja schließlich auch die Goldmedaille bekommen will???


... ähm, 90% der Feuerwehrehrenkreuze werden vermutlich für "für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen " vergeben (also nicht für ein Einzelereignis). Und in D ist es nunmal üblich, dass mehrstufige Auszeichnungen stufenweise vergeben werden.

... ich bin in der FF, weil ich
- irgendwann mal in der JF gelandet bin
- ich die Tätigkeit für notwendig halte
- und weil es mir (in der Regel) Spass macht
Dass dann (nach 22 Jahren FF) irgendjemand auf die Idee kam mir das Fw-Ehrenkreuz in Silber zu verleihen ist nett, aber nicht "kriegsentscheidend". Wobei das auch noch sinnvoller ist (weil ja irgendeine individuelle Leistung gewürdigt wird) als ein "Ersitzungsorden" für 25 Jahre Durchhalten.

Geschrieben von Christian DüsingMan kann ja wirklich nur froh sein, dass diese Auswahlkriterien wohl vielen nicht bekannt sind. Es gäbe sicherlich einige auszeichnungsgeileinteressierte, die sich ohne Hemmungen mal schnell in Lebensgefahr bringen würden.

... ob soviele geplant deswegen es riskieren, die Auszeichnung posthum verliehen zu bekommen (weil: Lebensgefahr) ? In der Regel dürften derartige Dinge Sekundenentscheidungen im Ereignismoment sein.

Gruss
Gerhard


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425788
Datum02.09.2007 20:024961 x gelesen
Hallo Forum,

die Verleihung dieser Ehrenmedaille ist, mit Verlaub gesagt, ein Schmarr´n. Dieser Beamte hat doch nur seine Pflicht und Schuldigkeit gemacht, so wie er es tun muss

Aber andererseits macht es sich in der Presse immer gut, wenn ein "Orden" an jemanden verliehen werden kann. Ober er(sie) diesen verdient, ist aber meist eine andere Frage.
Warum braucht man eigentlich Orden in der Feuerwehr?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen425795
Datum02.09.2007 20:144983 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton Kastnerdie Verleihung dieser Ehrenmedaille ist, mit Verlaub gesagt, ein Schmarr´n. Dieser Beamte hat doch nur seine Pflicht und Schuldigkeit gemacht, so wie er es tun muss

... bischen mutig, das anhand der bekannten Infos zu beurteilen.

Man kann einen Job (auch als Beamter) "nach Vorschrift" machen (also genau soviel wie man muss) oder sich darin engagieren. Und wenn man letzters noch erheblich über das übliche Maß macht - warum dann keine (Verbands !!) - Auszeichnung.

Mit der Begründung könnte man sämtliche Verdienstorden für nicht ehrenamtliche in Frage stellen (wobei es bei den Ehrenbeamten ja dann auch nicht sein dürfte)

Gruss
Gerhard


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW425802
Datum02.09.2007 20:384930 x gelesen
Jetzt ist die alljährliche Sommerlochdiskussion über die Beamten auch im Feuerwehrforum angekommen!

Herzlich willkommen hier!

Bevor ich es im Laufe der Diskussion vergesse, sage ich jetzt schon mal auf Wiedersehen im Sommer 2008!

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorDani8el 8F., Dortmund / NRW425818
Datum02.09.2007 22:054942 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard BayerMan kann einen Job (auch als Beamter) "nach Vorschrift" machen (also genau soviel wie man muss) oder sich darin engagieren. Und wenn man letzters noch erheblich über das übliche Maß macht - warum dann keine (Verbands !!) - Auszeichnung.

Nun ja, Dienst nach Vorschrift bedeutet für einen Beamten:

"Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen." Quellen: div. Beamtengesetze

Was will man denn noch mehr von seinen "Angestellten"? ;-)


Mit freundlichem Gruße,

Daniel Friederichs
***************************
www.biogefahr.org & www.liso.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen425830
Datum02.09.2007 22:494923 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferJetzt ist die alljährliche Sommerlochdiskussion über die Beamten auch im Feuerwehrforum angekommen!
Herzlich willkommen hier!


... aber nicht von mir ! Im Sinne dieser Diskussion ist es unerheblich ob diese Ehrung einen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst betrifft.

Es erscheint mir nur reichlich realitätsfremd, dass alle Beschäftigten überdurchschnittlich arbeiten (geht rein von der Logik her nicht), und dass eben eine überdurchschnittliche Arbeit im Job (im Bereich Brandschutz) und eine Ehrung durch den Fw-Verband (nicht Dienstherr/Arbeitgeber) sich ausschließen.

Gruss
Gerhard


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