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ThemaUmgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern28 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg425049
Datum30.08.2007 14:1210416 x gelesen
Grüß Gott aus der Hansestadt!

Hier zwei interessante Beiträge zum Umgang mit dem Thema:

Klick 1

Klick 2

Wie geht ihr mit dem Thema um? Gibt es Dienstanweisungen zu diesem Thema oder gibt es ungeschriebene Regeln? Wie sieht es mit der Akzeptanz aus?


Beste Grüße Sven

Wipfelfeuer 2007 - 1. Fachsymposium Waldbrandbekämpfung; 6.10.2007 Frankfurt am Main

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen425050
Datum30.08.2007 14:178643 x gelesen
Geschrieben von Sven Koopmann
Wie geht ihr mit dem Thema um? Gibt es Dienstanweisungen zu diesem Thema oder gibt es ungeschriebene Regeln? Wie sieht es mit der Akzeptanz aus?


Ehrlich gesagt, habe ich sowas, im punkto Feuerwehrhaus, noch nicht gehört. Hat sich keiner so richtig geäußert.
Auf der anderen Seite haben wir im Haus bestimmte Räume, wo geraucht werden darf. Der Rest ist "Nichtraucherzone"

Wenn ich das so verfolge, bin ich froh, das ich aufgehört habe zu quartzen.

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt425057
Datum30.08.2007 14:368675 x gelesen
In BS geht der Spaß noch weiter. Auf Anweisung des OBM ist es mittlerweile auch nicht mehr gestattet vor öffentlichen Gebäuden, also auch Gerätehäusern zu rauchen. So sollen "Rauchertrauben" verhindert werden.

Bei ns ist die Akzeptanz bisher ganz gut. Ich meld mich wieder, wenn die Temperaturen gegen Null streben.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP425065
Datum30.08.2007 15:288624 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseAuf Anweisung des OBM ist es mittlerweile auch nicht mehr gestattet vor öffentlichen Gebäuden, also auch Gerätehäusern zu rauchen.

Die rechtliche Grundlage dafür wüsste ich mal gerne. Meiner Meinung nach ist das doch etwas "daneben gegriffen".


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW425067
Datum30.08.2007 15:468733 x gelesen
Für NRW hab ichs mir gerade mal rausgesucht:

NiSchG NRW:

§1 (1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.

§2 Im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Öffentliche Einrichtungen:

a) Behörden der Landes und Kommunalverwaltung
b) Gerichte und andere Organe der Rechtspflege des Landes
c) alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes, unabhängig von Ihrer Rechtsform.

Also für mich besteht da kein Zweifel, das ein FGH als Einrichtung eines Trägers öffentlicher Verwaltung unter das NiSchG NRW fällt.

Darüber hinaus:

Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004

§5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

Für mich sind da zur Gültigkeit in Gerätehäusern eigentlich keine Fragen mehr offen....


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP425069
Datum30.08.2007 15:518594 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtFür mich sind da zur Gültigkeit in Gerätehäusern eigentlich keine Fragen mehr offen....


Es ging ja auch in dem voher geschilderten Fall nicht um in sondern um vor!
Ein kleiner, aber in dem Fall relavanter Unterschied.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW425070
Datum30.08.2007 15:548570 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachEs ging ja auch in dem voher geschilderten Fall nicht um in sondern um vor!

Jojo, aber die Threadüberschrift lautet "Rauchverbot IN nds. Fwhäusern"...


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W425071
Datum30.08.2007 15:558645 x gelesen
Genauso eindeutig die Regelung in NRW wie in BA/WÜ.
Im FGH herrscht Rauchverbot.
Und genauso wie in BA/WÜ wird es in NRW in der Regel gemacht.
Das Gesetz wird ignoriert weil
"wir sind ja die Feuerwehr".!
Gruß
Andreas


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)425072
Datum30.08.2007 15:558542 x gelesen
Sofern dieses "vor" ein Grundstück der Kommune betrifft, kann der OBM da durchaus das Rauchen untersagen. Ich setze voraus, dass OBM hier Oberbürgermeister heißt, und nicht Ortsbrandmeister ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt425075
Datum30.08.2007 16:028590 x gelesen
korrekt


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425077
Datum30.08.2007 16:108595 x gelesen
Geschrieben von Andreas LeutweinGenauso eindeutig die Regelung in NRW wie in BA/WÜ.
Im FGH herrscht Rauchverbot.
Und genauso wie in BA/WÜ wird es in NRW in der Regel gemacht.
Das Gesetz wird ignoriert weil
"wir sind ja die Feuerwehr".!


Hallo,

wie macht ihr das auf deiner DRK- Rettungswache und bei den DRK- Ortsvereinen?

Gab oder gibt es da schon Regelungen?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen425079
Datum30.08.2007 16:158554 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwie macht ihr das auf deiner DRK- Rettungswache und bei den DRK- Ortsvereinen?
In den JUH Rettungswachen und Räumen der JUH OV hier in der Gegend wird schon seit einigen (>5) Jahren nicht mehr geraucht.

Gruß
Ingo


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425081
Datum30.08.2007 16:168577 x gelesen
Auf unseren Rettungswachen die es jetzt innerhalb 3 Jahren beide neu gab ist auch Rauchverbot weil neu gebaut ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW425082
Datum30.08.2007 16:178591 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschweil neu gebaut ...

Also mehr zum Schutz der weißen Wände als zum Schutz der NR? ;-)


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425084
Datum30.08.2007 16:208503 x gelesen
Japp

auf der alten Wache durftest du dir bis zum Schluss anhören das du als NR raus gehen kannst wenn es dir nicht passt ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425086
Datum30.08.2007 16:268623 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeIn den JUH Rettungswachen und Räumen der JUH OV hier in der Gegend wird schon seit einigen (>5) Jahren nicht mehr geraucht.

Hallo,

gab oder gibt es dafür Regelungen oder alles auf freiwilliger Basis?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen425091
Datum30.08.2007 16:348551 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeiffergab oder gibt es dafür Regelungen oder alles auf freiwilliger Basis?

IMHO auf freiwilliger Basis.

Gruß
Ingo


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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen425104
Datum30.08.2007 17:118504 x gelesen
Hallo,

bei uns im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel (11 Ortsteile) hat der Bürgermeister ein generelles Rauchverbot für die Feuerwehrhäuser herausgegeben.


Gruß
Stefan


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP425107
Datum30.08.2007 17:218577 x gelesen
OK, ich bin von Ortsbrandmeister ausgegangen, der Oberbürgermeister heisst hier bei uns OB.
Dann ist das was anderes, wobei ich auch da der Meinung bin das so manches Gericht nicht SO klar urteilen würde.


Gruß
ML


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Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W425108
Datum30.08.2007 17:228522 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo,

wie macht ihr das auf deiner DRK- Rettungswache und bei den DRK- Ortsvereinen?

Gab oder gibt es da schon Regelungen?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Mein "Rechtsauskunftler" sagt mir eine Rettungswache ist eben nicht ein öffentliches Gebäude im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz B/W sondern privat Besitz des Kreisverbandes.

Unabhängig davon gilt bei uns im Hause(und damit auch in der Wache) ein Rauchverbot mit der einzigen Ausnahme in einem deklarierten Raucherraum.
Ansonsten müssen die Raucher vor das Haus ins Freie.
Gruß
Andreas


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425110
Datum30.08.2007 17:398447 x gelesen
Geschrieben von Andreas LeutweinMein "Rechtsauskunftler" sagt mir eine Rettungswache ist eben nicht ein öffentliches Gebäude im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz B/W sondern privat Besitz des Kreisverbandes.

Hallo,

schon klar, ich meinte ob es eine DRK- Regelung auf KV/Landes/Bundesebene gibt, wie in den Rettungswachen und DRK-Bereitschaftsheimen zu verfahren ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W425112
Datum30.08.2007 17:488484 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferschon klar, ich meinte ob es eine DRK- Regelung auf KV/Landes/Bundesebene gibt, wie in den Rettungswachen und DRK-Bereitschaftsheimen zu verfahren ist
Hallo,
von so einer Regelung ist mir nichts bekannt.
Ich weis, aber wo sie landen würde, wenn sie bei meinem KGF auf den Tisch käme.
Gruß
Andreas


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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.425125
Datum30.08.2007 18:278482 x gelesen
Hallo Sven,

Geschrieben von Sven Koopmann
Wie geht ihr mit dem Thema um? Gibt es Dienstanweisungen zu diesem Thema oder gibt es ungeschriebene Regeln? Wie sieht es mit der Akzeptanz aus?

Eine ähnliche Fragestellung wurde auch Anfang des Jahres in diesem Thread behandelt (sofern du ihn damals nicht mitverfolgt haben solltest :-).


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorJasp8er 8S., Holzminden / NDS425142
Datum30.08.2007 19:528476 x gelesen
Geschrieben von Sven KoopmannWie geht ihr mit dem Thema um? Gibt es Dienstanweisungen zu diesem Thema oder gibt es ungeschriebene Regeln? Wie sieht es mit der Akzeptanz aus?

Hallo!

Wurde bei uns zum 1.8. bekanntgegeben und gilt in allen Teilen des Gerätehauses und in den Fahrzeugen.
Akzeptanz ist fast ausschließlich sehr gut, teilweise konnte man denken, die Nichtraucher hatten aus Sorge um die Raucher mehr Probleme mit dem Verbot. Sicherlich passiert es mal, dass ein Raucher rauchend das Gerätehaus betritt. Wenn es aber auffällt, herrscht sofort Einsicht.
Als Gedächtnisstütze wurden im GH und in den Fahrzeugen Aufkleber angebracht, die auf das Rauchverbot hinweisen. Beim Bekanntgeben der Anweisung wurde ebenfalls von Konsequenzen für das Kommando gesprochen, sollte es Verstöße geben und diese an die entsprechenden Stellen gelangen.

Vorläufiges Fazit: Einführung des Rauchverbots geglückt.

MkG
Jasper Schwingel


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen429206
Datum24.09.2007 12:538601 x gelesen
Also wir haben bei uns in der Einheit (NRW) eine Regelung getroffen, mit der eigentlich jeder leben kann.

Mannschaftsraum und Gruppenführungsbüro = Rauch verbot (auch für die Gäste)
Fahrzeughalle / Vorplatz = Rauchen erlaubt

Hier haben wir auch entsprechend ausreichende Aschenbecher plaziert. Seit dem gibt es keine Diskussion mehr zu diesem Thema.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429210
Datum24.09.2007 13:118398 x gelesen
Geschrieben von Falk Schlüsener .../ Vorplatz = Rauchen erlaubt

Hallo Falk,

auch in Deutschland sollte der militanteste Nichtraucher wissen, dass das Rauchen unter freiem Himmel (Gott sei Dank) noch immer erlaubt ist.
Und das Recht lasse ich mir nicht nehmen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern429212
Datum24.09.2007 13:168493 x gelesen
Hallo Anton,
Geschrieben von Anton Kastnerauch in Deutschland sollte der militanteste Nichtraucher wissen, dass das Rauchen unter freiem Himmel (Gott sei Dank) noch immer erlaubt ist.
Und das Recht lasse ich mir nicht nehmen.


Es sei dir gegönnt!
Nur der Vollständigkeit halber: in der "letzten Zeit" (ist ja schon ein bisschen länger) mal auf einem (größeren) Bahnhof gewesen?
Dort weisen Schilder und regelmäßige Durchsagen darauf hin:"Zur Verbesserung der Sauberkeit und aus Rücksichtnahme auf Nichtraucher ist das Rauchen im Bahnhof nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Raucherbereiche."

Also nicht generell: freier Himmel = Raucherzone
;-)


Grüße
Magnus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429216
Datum24.09.2007 13:348411 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerl Nur der Vollständigkeit halber: in der "letzten Zeit" (ist ja schon ein bisschen länger) mal auf einem (größeren) Bahnhof gewesen?
Dort weisen Schilder und regelmäßige Durchsagen darauf hin:"Zur Verbesserung der Sauberkeit und aus Rücksichtnahme auf Nichtraucher ist das Rauchen im Bahnhof nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Raucherbereiche."

Also nicht generell: freier Himmel = Raucherzone


Ja,

auf den S-Bahnhöfen in München.
Aber da bin ich nicht der Einzige. Viele Raucher waren da zusammen mit mir unterwegs. Aber da war wohl kein militanter Nichtraucher unterwegs, denn keinen hat´s gestört. Solln´s mich halt einsperren. Zahlen tu ich nichts.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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