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Thema | BF-Tag Was ist erlaubt und was nicht?! | 27 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Tobi8as 8W., Hambühren / Niedersachsen | 424504 | |||
Datum | 28.08.2007 18:52 | 13605 x gelesen | |||
Hallo! Wollen jetzt bald unseren 2. BF-Tag machen mit unserer JF. Jetzt wollen wir vllt. was neues mit einbringen. Sprich ein real Feuer im kleinen Rahmen! Jetzt ist die Frage..was darf man machen und was darf man nicht machen mit den Jugendlichen was auch versicherungstechnisch möglich ist etc. Gruß Tobi | |||||
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Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 424508 | |||
Datum | 28.08.2007 19:03 | 10994 x gelesen | |||
Hallo Tobias, wir haben bei uns auf einer Feuerstelle bei einer Grillhütte ein Feuer für einen nächtlichen Einsatz gemacht. Das Ganze wurde vorher mit der Gemeindeverwaltung, der Feuerwehrleitstelle sowie dem Lagezentrum der Polizei abgeklärt, somit gab es keinerlei Probleme. In Baden-Württemberg ist es zwar erlaubt Übungsfeuer ohne Genhemigungen zu machen, aber wenn man es vorher mit den entsprechenden Stellen abklärt ist es auf jeden Fall besser. Die Versicherung sollte da auch keine Probleme machen, wenn man alles in einem entsprechenden Rahmen lässt und nicht meint man müsse einen Großbrand "simulieren". Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | |||||
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Autor | Tobi8as 8W., Hambühren / Niedersachsen | 424509 | |||
Datum | 28.08.2007 19:05 | 10752 x gelesen | |||
Danke...werden wir mal schauen :) | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 424515 | |||
Datum | 28.08.2007 19:56 | 10803 x gelesen | |||
wir haben in einem steinbruh immer eine hütte aus paletten gebaut, ca 5 breit und 3-4 hochkannt gestellt, naja, war mehr ne wand als ne hütte, sah aber von außen wie ne hütte aus,das ganze war dann für nachts, tags über haben wir ein stahlfass mit holz angezündet (als müllkontainer brand wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Tobi8as 8W., Hambühren / Niedersachsen | 424575 | |||
Datum | 28.08.2007 22:21 | 10775 x gelesen | |||
Die Frage ist ja, ob man sowas denn auch wirklich mit den Jugendlichen machen darf?! Weil das ist ja immer so ne sache..klar, eigentlich dürfen wir noch nicht mal mit den Kindern was mit wasser machen. Gruß Tobi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 424580 | |||
Datum | 28.08.2007 22:46 | 10679 x gelesen | |||
kommt auch immer drauf an wie alt deine Kids sind ?.... mkg Christian -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 424599 | |||
Datum | 29.08.2007 05:38 | 10719 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Werscheigentlich dürfen wir noch nicht mal mit den Kindern was mit wasser machen. Bitte ? Das ist nicht dein Ernst Ansonsten TLF als SITR Evtl kannst du ja mit Warnfackeln Mod. Polizei ein wenig Effekt zaubern und das Feuer selbst klein halten. (Grillhütte, Fackel für die Optik, Feuer in Waschmaschinentrommel... Das mit dem nicht brennbaren Untergrund und den Sicherheitsabständen spare ich mir... BTW war vor Jahren mal auf einer JF Übung wo man zur Simulation eine Wanne mit brennendem Benzin auf ein abgeerntetes Stoppelfeld stellte ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424600 | |||
Datum | 29.08.2007 05:46 | 10895 x gelesen | |||
was darf man machen und was darf man nicht machen mit den Jugendlichen was auch versicherungstechnisch möglich ist etc. Wenn ich dieses Infoblatt richtig interpretiere, dürfte schon ein BF-Tag in Niedersachsen nicht erlaubt sein. (Link) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 424740 | |||
Datum | 29.08.2007 14:53 | 11026 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Marc Dickey Wenn ich dieses Infoblatt richtig interpretiere, dürfte schon ein BF-Tag in Niedersachsen nicht erlaubt sein. (Link) Wenn ich aber dieses "Medienpaket Jugendfeuerwehr II -Übungs- und Schulungsdienst-", herausgegeben von den Feuerwehr-Unfallkassen, Verantwortlich für den Inhalt FUK Niedersachsen u. FUK-Nord richtig lese, sind BF-Tage in NDS nicht gänzlich verboten. Im Medienpaket steht u.a. im Kap. 4.7 : "Überforderung von Jugendfeuerwehrangehörigen Im Internet lassen sich interessante Berichte aus Jugendfeuerwehren studieren. Dort werden auch Anleitungen für die Gestaltung von Diensten oder so genannten Beruffeuerwehrtage veröffentlicht. Die Kids wollen heute anders angesprochen und beschäftigt werden, als vor einigen Jahren. Es muss zum Teil mehr Action und Fun sein. Diesem Wunsch können die Betreuer von Jugendfeuerwehren gerne nachkommen, aber sie dürfen dabei nicht die entwicklungsbedingten Grenzen der körperlichen Leistungsfähigkeit oder die u.a. durch Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben Grenzen überschreiten. [.....] Unfallverhütungsmaßnahmen Berufsfeuerwehrtage oder Einsatzübungen mit Überlegung gestalten und auf schwere Gerätschaften, die zur Überlastung führen können, verzichten." Bei solch gegensätzlichen Vorgaben/Empfehlungen weiß wohl in der FuK NDS die eine Hand nicht was die andere Tut ? Also ein gänzliches Verbot von BF-Tagen (als auch Einsatzübungen) kann ich aus der Veröffentlichung des Medienpaketes für die JF, verantwortlich für den Inhalt die FUK NDS, nicht herausinterpretieren, eher das Gegenteil. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 424743 | |||
Datum | 29.08.2007 14:57 | 10752 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Tobias Wersch Die Frage ist ja, ob man sowas denn auch wirklich mit den Jugendlichen machen darf?! Weil das ist ja immer so ne sache..klar, eigentlich dürfen wir noch nicht mal mit den Kindern was mit wasser machen. Dann sind wir in BaWü froh, dass wir mit unseren JF-Kids "mit Wasser spritzen" dürfen ;-)) Siehe auch: -> " Hier" Beispiel 2. Umgang mit Wasser ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Tobi8as 8W., Hambühren / Niedersachsen | 424800 | |||
Datum | 29.08.2007 17:03 | 10862 x gelesen | |||
Naja, wir machen schon mit der JF was mit Wasser ganz klar..aba normalerweiße darf man mit der JF nur trocken üben..^^ klar dass das keiner macht! Unsere Kits sind von 10 - 15 1/2 Jahren. Hm, darf man denn zu Übungszwecken in diesem Falle ein real Feuer machen wenn alles abgesprochen ist und das in kleinem rahmen hält.. ( z.B. Palettenstapel ) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 424802 | |||
Datum | 29.08.2007 17:05 | 10754 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Wersch Naja, wir machen schon mit der JF was mit Wasser ganz klar..aba normalerweiße darf man mit der JF nur trocken üben Darf ich mal fragen, woher du diesen "Quark" (seit gestern mein neues Lieblingsschimpfwort) hast? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 424806 | |||
Datum | 29.08.2007 17:21 | 10821 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Tobias Wersch Naja, wir machen schon mit der JF was mit Wasser ganz klar..aba normalerweiße darf man mit der JF nur trocken üben Der erwähnte "NDS-JF-praktische-Ausbildungs-Erlass" schreibt dieses: Bei Ausbildungsmaßnahmen und Übungen mit Wasser ist sicherzustellen, dass eine direkte fachliche Aufsicht erfolgt und ein sofortiges Eingreifen von aktiven Feuer-wehrangehörigen gewährleistet ist. Außer Kontrolle geratene Strahlrohre können zu Verletzungen durch das schlagende Strahlrohr, z. B. Augenverletzungen führen. Da wird das üben von JF-Angehörigen mit Wasser nicht verboten, nur sind -verständlicherweise- bestimmte Sicherheitsvorgehenesweisen gefordert, die UK-BW schreibt zur selben Problematik: Beispiel 2: Umgang mit Wasser Wasser ist natürlich immer noch das zentrale Element in der Feuerwehr. Dieses wird üblicherweise durch Schläuche transportiert und mit dem Strahlrohr abgegeben. Für die Kinder und Jugendlichen lauern hier besondere Gefahren. Durch die Rückschlagkraft am Strahlrohr besteht die Gefahr, dass es die Kinder und Jugendlichen nicht mehr halten können und somit der Schlauch unkontrolliert umherschlägt oder sie in eine nicht gewollte Richtung spritzen und jemanden durch den Wasserstrahl verletzen können. Durch die Reduzierung des Pumpenausgangsdruckes auf etwa 5 bar und die ausschließliche Verwendung von DM- oder CM-Strahlrohren können diese Gefahren minimiert werden. Durch entsprechende Aufsicht, die jederzeit ein Eingreifen ermöglicht, werden diese Gefahren weiter reduziert. Im sine auch nicht anders, Sorgfalt und Aufsicht ist bei der JF immer geboten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 424813 | |||
Datum | 29.08.2007 17:48 | 10783 x gelesen | |||
Hallo,Durch entsprechende Aufsicht, die jederzeit ein Eingreifen ermöglicht, werden diese Gefahren weiter reduziert. Das liest sich schon anders... ;-) Bestimmte Sachen sind halt in bestimmten Köpfen festzementiert obwohl es weder logisch noch "rechtlich" irgendwelche Vorschriften gibt. Aber aus Aussagen wie "gehen Gefahren aus" und "bedürfen Aufsicht" (Mal ganz ehrlich: bei welcher Tätigkeit in der JF ist denn das nicht der Fall?) gleich ein Verbot der entsprechenden Tätigkeit abzuleiten... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424828 | |||
Datum | 29.08.2007 18:11 | 10812 x gelesen | |||
Darf ich mal fragen, woher du diesen "Quark" (seit gestern mein neues Lieblingsschimpfwort) hast? Das wurde vor einigen Jahren mal von irgendeiner UK aufgebracht (fragt mich jetzt nicht ob als Vorgabe oder als Empfehlung). Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich glaube in Erinnerung zu haben, daß es Niedersachsen oder RLP war. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424829 | |||
Datum | 29.08.2007 18:14 | 11010 x gelesen | |||
Bei solch gegensätzlichen Vorgaben/Empfehlungen weiß wohl in der FuK NDS die eine Hand nicht was die andere Tut ? Hmm... das Blatt der FUK verweist darauf diese Inhalte aus dem Runderlasses des Niedersächsischen Innenministeriums „Jugendarbeit in den Feuerwehren; Grundsätze für die praktische feuerwehrtechnische Ausbildung und Übungen der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren“ (Nds. MBl. Nr. 37/2004 S. 738) entnommen zu haben. Vielleicht haben die von der FUK sich die Sache mittlerweile anders überlegt. Fragt sich jetzt nur wie der aktuelle Sachstand im IM Nds. ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 424837 | |||
Datum | 29.08.2007 18:39 | 10634 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas wurde vor einigen Jahren mal von irgendeiner UK aufgebracht (fragt mich jetzt nicht ob als Vorgabe oder als Empfehlung). Ok, das erklärt die Hartnäckigkeit dieser These Grüße Magnus | |||||
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Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 424848 | |||
Datum | 29.08.2007 19:22 | 10824 x gelesen | |||
Das Blatt mit deinem Zitat über die ausser Kontrolle geratenen Strahlrohre habe ich vorgestern noch bei der FUK Niedersachsen runtergeladen. Ist also noch aktuell... Ansonsten war im Feuerwehr-Magazin zum Thema 40 Jahre JF Hamburg auch einiges drin beschrieben, was die da gemacht haben. Ein brennender Palettenstapel u. a. auch. Wenn eine JF z. B. für die Vorbereitung des Osterfeuers mit zuständig ist und die JF bei der Lagerwache ein Lagerfeuer hat - das ist doch auch in Ordnung... WENN die Betreuer dabei sind und aufpassen. UND es ist etwas anderes als ein realer Einsatz. Manuela | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 424850 | |||
Datum | 29.08.2007 19:28 | 10783 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuela v. Häfen Das Blatt mit deinem Zitat über die ausser Kontrolle geratenen Strahlrohre habe ich vorgestern noch bei der FUK Niedersachsen runtergeladen. Ist also noch aktuell... Die Gefahr, dass ein Strahlrohr ausser Kontrolle geraten kann, ist ja auch nicht abzustreiten und bekannt. Es ging aber darum ob "irgendwo" ein Verbot für Jugendfeuerwehren bestünde, mit Wasser am Rohr vorzugehen und dass nur ein Aufbau "trocken" statthaft sei. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 424867 | |||
Datum | 29.08.2007 20:30 | 10782 x gelesen | |||
Damit wären doch die Wettkämpfe hinfällig bei denen Kanister runtergespritzt werden müssen oder? Abgesehen davon, das durchaus die Chance besteht, das irgend ein Schreibtischhengst so etwas erlassen hat, weil heutige Kinder oft aus einer Art Zuckermasse zu bestehen scheinen... ;). Was müssen die Betreuer dann in der JF noch vorweisen? Rettungsschwimmer Gold oder Tauchschein? Übrigens gibt es ja so künstliche Feuerchen mit Flammen aus Stofffetzen, die munter über dem Ventilator flattern. Zusammen mit Feuerpatschen und einigen künstlichen Weihnachtsbäumen lässt sich da sicherlich ein gutes vorweihnachtliches Szenario ganz ohne echte Flammen und Wasser abspielen... wenn die Kinder lange genug auf die Kunstflammen eingedroschen haben, muss nur irgendjemand den Verteiler lahm legen... den Steckdosenverteiler... und das Beste: so etwas kann man DRINNEN machen. Falls es regnet - dann werden nämlich die Kinderleins nicht nass und schmelzen. ;)) Manuela | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424868 | |||
Datum | 29.08.2007 20:37 | 10770 x gelesen | |||
Abgesehen davon, das durchaus die Chance besteht, das irgend ein Schreibtischhengst so etwas erlassen hat, weil heutige Kinder oft aus einer Art Zuckermasse zu bestehen scheinen... ;). Jo, davon hab ich schon gehört. Dummerweise scheinen viele noch von ihren Eltern in dieser Ansicht bestätigt zu werden bzw. kriegen das auch noch von ihren Eltern eingeredet. Seit einigen Jahren muß ich daher im Rahmen von Jugendleiterausbildungen einen Abschnitt mit den Worten "Als Gott die Rechtschutzversicherung erfunden hat...." beginnen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 424869 | |||
Datum | 29.08.2007 20:49 | 10662 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJo, davon hab ich schon gehört. Dummerweise scheinen viele noch von ihren Eltern in dieser Ansicht bestätigt zu werden bzw. kriegen das auch noch von ihren Eltern eingeredet. OT: seit mein Sohn in der JF ist, ist er auch bei unerfreulicherem Wetter durchaus öfters mal der Meinung, das er schließlich nicht aus Zucker wäre. Sehr erfreuliche Wandlung, leider nicht sonderlich ansteckend bei anderen Kindern... Manuela | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 424870 | |||
Datum | 29.08.2007 20:56 | 10704 x gelesen | |||
oha, wenn ich das höre, müsste ich eigentlich heute noch "sitzen", bei dem was ich mit meinen Pfadfinder-Wölflingen (7 - 10 Jahre) bis vor ca. 15 Jahren als Jugendleiterin angestellt habe. Aber für meine Mädels gilt auch heute noch - es gibt kein schlechtes Wetter - nur schlechte Kleidung. Und wenn die beiden vom Zeltlager heimkommen, geht der Weg durch die Waschküche und dann ins Bad. Und wenns einen "Unfall" gibt, der kann zu Hause genausogut passiern - vom Baum fallen, in die Finger schneiden usw. Sind heute die meisten Eltern schon zuviel "Pädagogen" - weil mit deren Kindern hab ich in den 10 Jahre als Leiterin in der Pfadfinderei die meisten Probleme gehabt. Grüße Bernadette PS.: Ich bewundere die Leute die heute noch Jugendleiter machen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 424876 | |||
Datum | 29.08.2007 21:18 | 10687 x gelesen | |||
Endlich mal eine vernünftige Meinung zum Thema. Das mit dem Zucker hatten Andere ja schon gesagt. Heute scheinen einige Jugendwarte sich schon im Vorfeld nichts mehr zuzutrauen. Es meistens die Suppe nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Mit vernünftiger Elternarbeit, sprich Information lässt sich so macher BF-Tag wirklich toll gestalten. Natürlich ist eine gewisse Ruhezeit einzuhalten und auch die Übungen müssen im Rahmen bleiben. - Schaut Euch doch mal so manche großen JF-Zeltlager an: Hier packen so einige riesige Mengen an Bier, mobile Großdiscos und jege Menge an Grillfleisch inkl. eigenem Kühlschrank aus, obwohl doch die Lagerleitung die Teilnehmer sicher nicht verhungern und verdursten lässt. Eigendlich ist für Alles ja gesorgt. Solche Veranstaltungen sind eher "jugendgefährdent" (für Jüngeren), als ein gut geplanter BF-Tag. - Ulrich Wolf Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 424907 | |||
Datum | 30.08.2007 05:10 | 10711 x gelesen | |||
Mahlzeit Der Beitag war gut, auch wenn du "Schuld" bist das diese Bilder nie mehr aus meinem Kopfe gehen :-) Allerdings müssen die Kinder Schutzbrillen tragen das niemand sich mit einer Feuerpatsche eine Auge aussticht. Oder doch Visiere? Ansonsten gilt auch hier "Nur die Dosis macht das Gift" und solange das ganze im Rahmen beleibt kann die UK nicht viel sagen. Gefährlich werden BF Tage imo erst wenn die Betreuer daraus Ihren BF Tag machen ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Kris8t M8., Metzingen / Baden-Württemberg | 424960 | |||
Datum | 30.08.2007 09:59 | 10751 x gelesen | |||
Unter dem Link von Marc ist auch zu lesen, dass das zusammenfassen von mehreren Jugendabteilungen zur durchführung einer Großübung nicht zulässig ist. Gilt dieses auch für BW? MkG | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 424962 | |||
Datum | 30.08.2007 10:05 | 10756 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Krist Markus dass das zusammenfassen von mehreren Jugendabteilungen zur durchführung einer Großübung nicht zulässig ist. Gilt dieses auch für BW? Nein, in BaWü gibt es sogar Lehrgänge für die JF (Nr. 304)an der LFS mit diesem Lehrgangsinhalten (Auszug aus der Lehrgangsbroschüre): Einsatzübungen stellen innerhalb der Jugendfeuerwehr ein ?Highlight? dar. Damit hier alles rund läuft, sind einige Punkte zu beachten. Teilnehmer/-innen des Seminars erhalten Tipps, um anschließend selber interessante Übungen vorbereiten und sicher durchführen zu können. Themenbereiche: ? V orbereitung einer Jugend-Einsatzübung mit ein oder mehr Jugendgruppen ? Planung des Ablaufs ? Richtige Auswahl der ?Einsatz-Szenarien? ? Welche Tätigkeiten können/dürfen von Jugendlichen ausgeführt werden Gruß aus der Kurpfalz (Wo schon Jahrzehnte JF-Großübungen durchgeführt werden ;-)) ) Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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